Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm

und Genossen

an den Minister des Innern, betreffend die Veränderungen im Innendienste des Landes Mähren-Schlesien und die dadurch bedingte Zurücksetzung der Staatstechniker.

Mit dem Erlasse des Landespräsidenten von Mähren-Schlesien vom 28. Dezember 1931, Zl. 41. 335/Präs. wurden verschiedene Veränderungen im Innendienste des Landes Mähren-Schlesien verfügt.

Die Zahl der technischen Abteilungen wurde von 19 auf 14 erniedrigt, was eine bedeutende Verminderung der systemisierten Stellen für Staatstechniker in höheren Rangstufen bedeutet. Auf die Rechtsabteilungen wurde dieser Vorgang nicht ausgedehnt, sodaß die Technikerschaft diesen Schritt als eine unbegründete Zurücksetzung empfinden muß.

eine andere einschneidende Verfügung ist die Errichtung sogenannter gemischter Abteilungen, die ihrem eigentlichen Charakter nach Rechtsabteilungen sind, denen Staatstechniker nur als Berater zugeteilt wurden. Da die Entscheidungen in diesen Abteilungen zumeist auf dem Gebiete des Technischen liegen und die Juristen nur den formellen Teil hinzuzufügen haben, wäre es wohl

zweckdienlicher gewesen, technischen Gruppen Juristen zuzuteilen.

Die Zuweisung der Techniker an juridische Abteilungen entzieht den Techniker der Leitung des technischen Vorgesetzten. Das soll nicht die Notwendigkeit einer Kontrolle begründen. Es soll nur darauf hingewiesen werden, daß für viele technische Agenden keine behördlichen Vorschriften bestehen, ja daß das Verhalten der Techniker nicht einmal durch von Fachorganisationen herausgegebene Richtlinien geregelt erscheint, da die Technik beständig neue Werte schafft, deren Ausnutzung erst durch die praktische Erfahrung geregelt wird. Hier ist die Leitung durch den technischen Vorstand unerläßlich.

Da die Abfassung des obgenannten Erlasses ohne Einvernehmen mit den zugehörigen Fachorganisationen erfolgt ist, ist die Annahme eines bewußt einseitigen Vorgehens berechtigt.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister des Innern:

1. ) Ist ihm der Inhalt des genannten Erlasses bekannt?

2. ) Ist er bereit, dahingehend zu wirken, daß den sachlichen Forderungen des Landes und den berechtigten persönlichen Forderungen einzelner Berufsgruppen in entsprechender Weise Rechnung getragen wird?

Prag, den 15. Juli 1932.

Simm,

Geyer, Knirsch, Köhler, Krebs, Dr. Schollich, Hor-

pynka, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Szüllö, Dr. Ja-

bloniczky, Szentivanyi, Hokky, Dobránsky, Fedor,

Dr. Hassold, Matzner, Dr. Hanreich, Schubert,

Kasper, Ing. Jung.

Původní znení ad 1930/XXII.


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