sprechende Rücksicht genommen wird und zwai derart, daß diese Forderungen an zahlungsstatl übernommen werden?
Prag, am 7. Juni 1932.
Windirsch,
Halke, Heller, Platzer, Viereckl, Oehlinger, Bobek, Greif, Scharnagl, Fritscher, Kunz, Dr. Petersilka, Dr. Mayr-Harting, Krumpe, Böhm, Gläsel, Zierhut, Hodina, Wagner, Zajièek, Dr. Luschka.
Pùvodní znení ad 1846/ X.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch
und Genossen
an den Minister für öffentliche Arbeiten betreffend die Änderung der Eichvorschriften.
In einer erst kürzlich an die Regierung gerichteten Interpellation wurde aufmerksam gemacht, daß es notwendig ist, die Bestimmungen der Verordnung vom 28. März 1881, R. G. Bl. Nr. 30, betreffend die Eichung von Maßen, Gewichten und Wagen zeitgemäß zu gestalten und dabei auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft besondere Rücksicht zu nehmen. Bei weiterer Geltungsdauer der unveränderten Bestimmungen der erwähnten Verordnung wird es dazu kommen, daß landwirtschaftliche Vereine, die Viehwagen besitzen, von der weiteren Verwendung der Viehwagen Abstand nehmen und zwar aus dem Grunde, weil der Besitz landwirtschaftliche Vereinswagen mit Rücksicht auf die übermäßig hohen Kosten, die die Eichungen samt Nebenauslagen in den zweijährigen Zeitabständen verursachen, sehr verteuert wird. Die Eichgebühren werden dadurch ganz bedeutend erhöht, daß die Eichämter vor der Vornahme die Eichungen fordern, daß die Wagen repariert werden müssen. Die Ausführung von Reparaturen ist jedoch nicht immer notwendig, weil die nur seltene Benutzung der Viehwagen keine Abnützung verursacht. Es berührt auch recht eigenartig, daß von den Eichämtern immer wieder die Reparatur der Wagen gefordert wird, und daß für die Ausführung dieser Arbeiten stets nur bestimmte Firmen in Vorschlag gebracht, bezw. nur solche Reparaturarbeiten anerkannt werden, die von einer bestimmten Firma ausgeführt worden sind. Derartige Empfehlungen erwecken den Eindruck, daß es nicht mit rechten Dingen zugehen kann und es ist im politischen Bezirke Reichenberg vorgekommen, daß jener Unternehmer, der die Reparatur von Wagen besortge, als Organ des Eichamtes ausgegeben wurde. Diese Tatbestand gab sogar Veranlassung zu einer strafgerichtlichen Verfolgung, die bei dein Bezirksgerichte in Reichenberg unter èís. jedn. Td 177/30
geführt wurde. Von dem Eichamte in Reichenberg wind für die Vornahme der Reparatur an Wagen die Firma Ernst Richter, Neupaulsdorf Nr. 87, empfohlen. Daß zwischen dem Eichamte und der genannten Firma Beziehungen bestehen, ergibt der Wortlaut folgenden Schreibens, das von dieser Firma am 11. Mai 1930 an den Landwirtschaftlichen Verein in Dönis bei Grottau gerichtet wurde:
«Vom Eichmeister wurde mir mitgeteilt, daß Ihre Viehwage einen Fehler aufweist, ich bitte mir bekanntzugeben, ob ich denselben beheben soll. Um die Nacheichung würde ich mich dann selbst kümmern. Da auch in Ketten die Viehwage zur Reparatur und Nacheichung kommt, könnte ich die Eichung anschließend melden und es ist auch gunstiger wegen dem Gewichte-Transport. «
In dem Briefe wird erwähnt, daß gleichzeitig auch die Eichung der Viehwage des Landwirtschaftlichen Vereines in Ketten vorgenommen werden soll. Seither sind zwei Jahre verstrichen und es wurde tatsächlich im heurigen Jahre wieder die Eichung der Viehwage des landwirtschaftlichen Vereines in Ketten vorgenommen, der auch wieder eine Reparatur der Wage vorausgehen mußte. Welche Kosten rlad irch entstanden sind, ergibt sich aus dem Worthut der Rechnung, die von der Firma Ernst Richter in Neupauhdorf mit dem Datum vom 21. April 1932 ausgefeilt worden ist.
»Durchgeführte Reparatur Ihrer Viehwage behufs der Nacheichnug. Sämtliche Lager und Schneiden geschliffen, das lose Blei im Leuigewicht neu ausgegossen Kè 140. Eine Entlastungsvorrichtung eingebaut Kè 280. 4 Stück Fahrkarten Reichenberg-Ketten
und zurück á Kè 10. 80.............. Kè 43. 20
Kè 463. 20
2% Umsatzsteuer.................. Kè 8. 20
Netto Kassa ............ Kè 471. 40
Zu den Unkosten, welche der Landwirtschaftliche Verein in Ketten infolge der Reparatur der Viehwage vor der Eichung tragen mußte, kamen dann noch die Gebühren, die das Eichamt in Reichenberg in Anrechnung gebracht hat. Der bezügliche Bescheid dieses Eichamtes, der kein Datum trägt, wird in der Schreibweise des Amtes wiedergegeben:
»Bestätigung.
Firma: Landwirtschaftliche Ortsgasino, Ketten, erlegte am heutigen Tage beim geifert. Amte im Sinne der Min. -Verord. vom 10. April 1896, R. G. Bl. Nr. 59 zur Degung der Reisespesen des Eichbeamten, welche am 23. /4. 32 anläßlich der Eichung von Wage entstanden sind, den Betrag von: 48. 40 Kè.
31. - Eichgebühren
48. 40 Kommissionsgebühren 3. -
85. 40. «
Aus dem Falle des Landwirtschaftlichen Vereines in Ketten, der nicht vereinzelt ist, ergibt sich, daß die Eichung der Wage an Kosten insgesamt 556 Kè 80 h verursacht hat. Derartige Ausgaben kehren in den kurzen Zeitabständen von 2 Jahren immer wieder und es ist leicht verständlich, daß im Hinblick auf derartig hohe Ausgaben, für welche
jedwede Bedeckung fehlt, weil die Wagen nur sehr selten benützt werden, die Landwirte die Neigung haben, die Viehwagen zu veräußern.
Es ist notwendig, daß die in Betracht kommenden Bestimmungen der vorerwähnten Verordnung endlich eine baldige Änderung erfahren und daß die Zeitabstände für die Wiederholung der Eichungen verlängert werden.
Mit Rücksicht auf die vorhergehenden Ausführungen wird der Herr Minister für öffentliche Arbeiten, gefragt:
1. ob er bereit ist, innerhalb der Regierung darauf zu dringen, daß bezüglich Änderung der in Rede stehenden Verordnung möglichst bald die
notwendigen Verfügungen getroffen werden?
2. ob er weiter bereit ist, den Eichämtern zu verbieten, daß von ihnen die Ausführung der Reparaturen an Wagen durch bestimmte Firmen gefordert werden?
Prag, am 31. Mai 1932.
Windirsch,
Oehlinger, Halke, Bobek, Böhm, Viereckl, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Dr. Petersilka, Zierhut, Gläsel, Greif, Krumpe, Fritscher, Platzer, Dr. Luschka, Heller, Kunz, Zajíèek, Wagner, Hodina.