Zeichnung, daß es sich, um cechoslovakische Kronen handelt, wiederholt, und dies einerseits deshalb, weil es «ich um die Fortsetzung des Textes der Vorderseite, nicht also um Abkürzungen oder um einen besonderen Text handelt, wie die Interpellation irrtümlicherweise offenbar voraussetzt, andererseits deshalb, weil wie oben angeführt bereits im Gesetze selbst ausdrücklich festgesetzt ist, daß die Banknoten auf »cechoslovakische Kronen« lauten.

Die Vermutung von der Ungesetzlichkeit des Textes der Banknoten ist daher irrig und deshalb kann daraus keine der in der Interpellation angeführten Folgen abgeleitet werden.

Zu der Aufhebung des Erlasses des Ministerium« des Innern, welcher auf die Unzuläßigkeit der Bezeichnung der csl. Währung mit der Abkürzung »Ktsch« aufmerksam macht, liegt kein Grund vor, weil der Erlaß dem Gesetze entspricht. Gegenstand des administrativen Strafverfahrens gegen den verantwortlichen Redakteur der Zeitschrift »Der Tag« war die dem zit. Gesetze widersprechende Abkürzung Kr.

Schließlich bemerke ich, daß weder den Behörden noch auch der betreffenden Firma selbst von der Beschlagnahme irgendwelcher Verpackungen bei einer Aussiger Firma irgendetwas bekannt ist; die Nachricht ist nicht wahr.

Prag, am 31. März 1932.

Der Minister des Innern: Dr. Slfivik m. p.

Překlad ad 1700IX.

Válasz

a belügyi minisztertől Hokky képviselő és társai interpellációjára

az állampolgárság tárgyában (1579/IIL ny. -sz. )-

Annak indokolására, hogy az állampolgársági kérdések a Csehszlovák köztársaságban nincsenek kielégítoleg rendezve s hogy e téren sürgős és gyökres orvoslásra van szükség, az interpelláló urak több oly konkrét esetet hoznak fel, amely ak emez állításra maguk rácáfolnak, így pl. mint a legkirívóbb esetek egyike Zhorszky Margit állampolgársági kérdése van feltüntetve, akinek csehszlovák állampolgársága elismertetett. Ugyanez áll Szuka Sándor esetéről is.

Tócsányi Gábor 152/1926. gy. -sz. törvény szerinti állampolgársági kérvényét a számára még meghosszabbítva megállapított határidőn belül sem pótolta, amiért is e kérvényt visszavontnak kellett nyilvánítani. Fodor Zsigmond, jóllehet ahhoz 5 évi idő állott rendelkezésére, a cssl. állampolgárság megadása iránti kérvényét az idézett törvény ér-

telmében elkésve nyújtotta be. Pibssy Sándornak 152/1926. gy. -sz. alkotmánytörvény szerinti csszl. állampolgársági kérvénye, amelynek elintézéséhez a hatóságnak 2 évi törvényes határidő áll rendelkezésére, a belügyi minisztériumnál épen tárgyalás alatt áll. Néher Krisztina 152/1926. gy. -sz. törvény szerinti csszl. állampolgársági kérvényének megfeleni nem lehetett, mert nem tett eleget a törvényes feltételeknek (nem tette le a hüségíogadalmat a Csehszlovák köztársaság iránt); a legfelsőbb közigazgatási bírósághoz benyújtott panasz felöl még döntés nem esett. Spolarich János az 1929. évben csehszlovák állampolgárnak nem ismertetett el, - az állampolgárság megszerzése iránt további lépéseket nem tett, nevezetesen a csszl. állampolgárság megadása iránt egyáltalában nem folyamodott.

A felhozottakból megítélhető, hogy az állampolgárság megadásánál követett eljárással szemben indokolt panaszuk maguknak az interpelláló uraknak sincsen és hogy valamilyes kiválóan sürgős orvoslásnak szükségessége ez irányban fen nem áll.

Az interpellációban éritett törvényhozói javaslatokat nem támogathatom, minthogy az azokban foglalt indítványok a trianoni békeszerződésnek állampolgársági intézkedésein, módosításokat eszközölnek és a felek érdekeit is sérthetnék, akik állampolgársági ügyük rendezettségének birtokában nem is kívánnák, hogy csehszlovák állampolgároknak ismertessenek el.

Praha, 1932. április 5. -én.

A belügyi miniszter: Dr. Slávik s. k.

Překlad ad 1700 XV.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur auf die Interpellation des Abgeordneten

Dr. J. Jabloniczky und Genossen, wegen der in der Preßburger ungarischen Lehrerbildungsanstalt herrschenden unhaltbaren Verhältnisse (Druck 1394 VII).

Über die Aufnahme der Beu erber m den 1. Jahrgang der besagten Anstalt entscheidet jeweils innerhalb der Grenzen der zuläßigen Anzahl der Kandidaten die ordentliche Konferenz des Pro-fessorenkollegiums lediglich auf Grund des Ergebnisses der Aufnahmsprüfung

Die bisherigen Ubikalionsverhaltnis. se der Anstalt lassen die Errichtung einer Parallelklasse bei dem I. Jahrgänge nicht zu. Ich bemerke jedoch, daß dieser Mangel durch den ungarischen Abitu-

rientenkurs in Bratislava für die Abiturienten der Mittelschulen aufgehoben wird, in welchem nahezu die volle zuläßige Anzahl von Hörern ist. Für die Ausbildung von Lehrerinnen an den ungarischen Schulen gibt es in Bratislava außerdem eine ungarische Lehrerinnenbildungsanstalt des Ursulinerinnenordens.

Was die Unterbringung von ungarischen Parallelklassen an der staatlichen Lehrerbildungsanstalt in Bratislava anbelangt, achtet die Schulverwaltung sorgfältig darauf, daß, sobald dies die Verhältnisse gestalten, Abhilfe geschaffen werde. Ebenso achtet sie auf die gehörige Zahl qualifizierter Lehrpersonen.

Der siuipplierende Professor Rudolf Rächel (Szalatnai) Ist als tätiger ungarischer Literat bekannt, der das Ungarische naturgemäß vollkommen beherrscht.

Die in der Interpellation gemachten Vorhalte, daß der genannte supplierende Professor die religiösen Gefühle der Schüler verletzt hätte, entsprechen auf Grund des Ergebnisses der gepflogenen Erhebungen nicht den Tatsachen.

Prag, am 4. März 1932.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur: Dr. Derer m. p.

Překlad ad 1700 XVI.

Antwort

des Finanzministers auf die Interpellation des Abgeordneten

Wmdirsch und Genossen,

betreffend Steuerbeschwerden in Fällen

der Landwirte Johann Beckert (Bezirk

Reichenberg) und Josef Linke (Bezirk

Deutsch-Gabel) (Druck 1547X11).

Das Finanzministerium hat über die in der Interpellation 'angeführten Beschwerden eingehende Erhebungen gepflogen. Durch diese Erhebungen ist jedoch nicht festgestellt worden, daß die unterstellten Finarazbehörden die Weisungen des Finanzministeriums über das Vorgehen bei der Eintreibung der direkten Steuern, außer Acht gelassen hätten.

Im Falle des Johann Beckert aus Voigtsbach war der tatsächliche Stand der Angelegenheit ein anderer als dies in der Interpellation angeführt ist. Die Behauptung der Interpellation, daß das Steueramt in Reichenberg gegen den Genannten Exekution geführt hätte, obwohl dieser dem Steueramte bereits früher angezeigt hat, daß er wegen des durch den Brand am 14. Oktober 1931 verursachten Schadens die Steuerschuld nicht entrichten könne, beruht auf einer unrichtigen Information. Nach dem tatsächlichen. Staude der An-

gelegenheit hat das Steueramt dem Beckert am 14. Juni 1931 eine Nähmaschine wegen eines Steuerrückstandes für das Jahr 1929/30 im Betrage von 319. 65 Kc gepfändet. Nach diesem Exekulionsschritte hat der Steuerträger am 17. Juni 1931 auf seine Schuld 141 Kc entrichtet. Als er jedoch im Laufe der folgenden 4 Monate den Rückstandsrest nicht beglichen hat, ist dem Steueramte nichts anderes übrig geblieben, als die Exekution fortzusetzen und die Feilbietung des beschlagnahmten Gegenstandes auf den 23. November 1931 auszuschreiben. Der Steuerträger hat jedoch weder vorher, noch nach Zustellung des Feilbietungsbesoheides (am 5. November 1931) dem Steueramte den Brand gemeldet und hat um Aufschub des Feilbietungs-verfahrens nicht angesucht. Ja er hat dies nicht einmal bei dem Gemeindevorsteher getan, welcher für die Schuldner beim Steueramte gewöhnlich interveniert und welcher vor den in der Gemeinde kundgemachten Feilbietungen bei dem Steueramte den Aufschub des Feilbietungsverfahrens für mehrere andere Schuldner erreicht hat. Wenn er um Feilbietungsaufschub angesucht hätte, wäre derselbe wegen eines so wichtigen. Grundes, wie es ein Brand ist, ganz gewiß bewilligt worden. Auch entspricht die Interpellationsangabe, daß am 23. November 1931 sich der Steuerexekutor in der ausgebrannten Wirtschaft eingefunden hätte und nicht früher weggegangen wäre, bis ihm Beckert als Abzahlung auf die Steuerschuld 40 Kc, die er sich bei einem Nachbar ausgeborgt hätte, gegeben hätte, nicht den Tatsachen. Nach dem tatsächlichen, durch die Auesage des Gemeindevorstehers und des Gememdewachmannes in Voigtsbach bestätigten Stande der Angelegenheit ist der Steuerexekutor am 23. November 1931 bei dem Steuerträger erschienen, keineswegs jedoch auf dem Standplätze, sondern in seiner provisorischen Wohnung in Nr. 44 und er hat in Abwesenheit des Steuerträgers und seiner Ehegattin bloß im Pfändungsprotokolle die entsprechende Relation abgefaßt, in welcher er konstatiert hat, daß der Steuerträger ausgebrannt ist und daß der gepfändete Gegenstand bei dem Brande vernichtet worden ist. Dieses Protokoll hat die Tochter des Steuerträgers Ida Beckert unterschrieben. Den Betrag von 40 Kč auf den Steuerrüokstand hat der Steuerträger dem Steuerexekutor nicht auf dessen Drängen übergeben, sondern hat ihn am 22. November 1931, also am Tage vor dem Kommen de« Steuerexekutors, freiwillig dem Gemeindewachmanne zu dem Zwecke gegeben, daß dieser Geldbetrag durch Vermittlung des Gemeindeamtes dem Steueramte in Reichenberg ausgehändigt werd?. Das Steueramt hat erst aus der erwähnten Relation des Steuerexe'kutors von. der Katastrophe erfahren, welche den Steuerträger getroffen hat, und hat die weitere Eintreibung aus eigener Anregung eingestellt.

Über den zweiten in der Interpellation angeführten Fall, betreffend Johann Linke in Seifersdorf ist Folgendes erhoben worden: Der Genannte hat am 19. November 1930 bei der Finanzlandesdirektion in Prag um Rückerstattung einer Steuerüberzahlung angesucht und hat sein Ansuchen am 27. November des gleichen Jahres wiederholt. Auf

dieses Ansuchen hin hat die Finanzlandesdirektion mit Erlaß vom 31. Dezember 1930, Z. 12. 57 1423 30, die Rückerstattung der Überzahlung von 2821. 84 Kč auf die Einkommen- und Umsatzsteuer bewilligt. Der Steuerträger ist von dieser Entscheidung der Finanzlandesdirektion durch die Steuerverwaltung in Deutsch-Gabel am 13. März 1931 verständigt worden, die Überzahlung selbst ist ihm jedoch bereits am 17. Jänner 1931 zur Auszahlung angewiesen worden. Über die Vergütungszinsen der angeführten Überzahlung hat die genannte Direktion am 20. Februar 1932 entschieden und hat dem Gesuchsteller 194 Kč 30 h Vergütungszinsen zuerkannt, die sie dem Steueramte in Deutsch-Gabel zur Deckung von bei dem Steuerträger ausstehenden Steuerrückständen von 387. 40 Kč angewiesen hat. Die Verzögerung im Verfahren über die Zuerkennung von Vergütungszinsen, welches die größte Vorsicht erheischt, damit der Staatskasse ein eventueller Schaden erspart bleibe, ist durch eine mehrmalige notwendige Korrespondenz zwischen der Buchhaltung der Finanzlandesdirektion in Prag und der Steuerverwaltung verschuldet worden.

Prag, am 22. März 1932.

Der Finanzminister: Dr. Trapl m. p.

Překlad ad 1700/ XVII.

Antwort

des Vorsitzenden der Regierung

und des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

Ing. Jung und Genossen,

betreffend die Volkszählungsmethoden im

Bezirke Hultschin (Druck 1562 XIV).

Die nationalen Verhältnisse im Hlučiner Gebiete und der Verlauf der Volkszählung dortselbst sind dem Ministerium des Innern gut bekannt. Alle Personen, bei denen nach § 23 der Reg. -Vdg. betreffend die Volkszählung über die Nationalität entschieden worden ist, haben hierüber den ordnungsmäßigen, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen instanzenmäßigen Bescheid erhalten. So gestaltet ist auch der in der Interpellation zitierte Bescheid, an welchem sich nichts ungesetzliches findet. Außerdem kann jedermann die Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht einbringen.

Das gleiche gilt von den Fällen, wo Einzelpersonen mit den Strafbestimmungen des Volkszählungsgesetzes wegen bewußt unrichtiger Angabe der Nationalität in Konflikt geraten sind. Die Höhe der auferlegten Geldstrafen ist in der Interpellation nicht richtig angegeben und die Behauptung von einer Erhöhung der Geldstrafen durch die Landesbehörde in Brunn entspricht nicht der Wahr-

heit: die Landesbehörde hat in zahlreichen Fällen, in denen die Parteien zu ihrer Rechtfertigung angegeben haben, daß sie durch Agitatoren zu der unwahren Angabe der Nationalität verleitet worden, wären, die Geldstrafe herabgesetzt oder ganz nachgesehen.

Die Lokalbehörden im Hlučiner Gebiete gebrauchen im Verkehre mit der dortigen Bevölkerung die Bezeichnung »Mährer« und »mährische Sprache«, weil das Volk selbst diese Bezeichnung verwendet, nachdem es sich unter der vormaligen preußischen Regierung daran gewöhnt hatte, welche sie so zu bezeichnen pflegte. Vom wissenschaftlichen Standpunkte ist es notorisch, daß es sich um die čechische Nationalität und Sprache handelt.

Auf Grund des Angeführten liegt Keine Ursache zu irgendeiner Verfügung aus Anlaß dieser Interpellation vor.

Prag, am 23 März 1932.

Der Vorsitzende der Regierung: Udržal m. p

Der Minister des Innern: Dr. Slávik m. p.

Překlad ad 1700 XVIII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur auf die Interpellation der Abgeordneten

Eckert, Stenzl, Prause und Genossen, in Angelegenheit der Nichtbewilligung von

Parallelklassen an der Mädchenvolksschule in Marienbad (Druck 1547/XVI).

Die deutsche Mädchenvolksschule in Marienbad ist für das Schuljahr 1930/31 als eine dreiklassige mit zwei Parallelklassen in der Welse organisiert worden, daß die Maximalzahl der auf eine Klasse entfallenden Kinder 59 betrug. Später sind auf Verlangen des Ortsschulrates für dasselbe Schuljahr zwei provisorische Parallelklassen, in zwei provisorische aufsteigende Klassen umgewandelt worden. Es war Sache der lokalen Schulverwaltung, im Rahmen der Genehmigung des Landesschulrates die Schule in einer für den Unterricht günstigeren Art und Weise entweder als dreiklassige Schule mit Parallelklassen oder als fünfklassige Schule zu organisieren und die allfällige Überfüllung einer Klasse hintanzuhalten.

Im Schuljahre 1931/32 ist dieselbe Schule anfangs abermals als dreiklassige mit zwei provisorischen Parallelklassen, später jedoch als vierklassige mit zwei provisorischen Parallelklassen organisiert

worden. Nunmehr befinden sich in jeder Klasse nicht einmal 50 Kinder.

Prag, am 29. März 1932.

Der Minister tür Schulwesen und Volkskultur: Dr. Dérer m. p.

Překlad ad 1700 XIX.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung auf die Interpellation der Abgeordneten

Dr. J. Keibl, Simm und Genossen, betreffend die Vorfälle beim Besuche des vojensky vyzkumny üstav durch die Hörer der Pfibramer Bergakademie am 20. November 1931 (Druck 1558IV).

Die Besichtigung de« mili'tärteohnischen Institut« in Prag am 20. November 1931 ist allen Hörern der Bergakademie in Pfibram ohne Unterschied der Nationalität, sofern sie cechoslovakische Staatsangehörige sind, bewilligt worden. Der Besuch war lediglich Hörern, welche fremde Staatsangehörige sind, nicht bewilligt worden.

Nachdem die gegenteilige Interpellationsbehauptung auf irrigen Informationen beruht und nicht den Tatsachen entspricht, liegt kein Grund zu den in der Interpellation verlangten Maßnahmen vor.

Prag, am 29. März 1932.

Der Minister für nationale Verteidigung: Dr. Viskovsky m. p.

Překlad ad 1700 XX.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

Oehlinger und Genossen,

wegen der Vorfälle bei einer Versammlung

der Arbeiterfürsorge in Braunau

(Druck 1562/111).

Die Bezirksbehörde in Braunau hat - mit Ausschluß des Besuches jugendlicher Personen - den

in der Interpellation angeführten Vortrag bewilligt, da sie keinen gesetzlichen Grund zu eine-n Verbote erblickt hat und sie hat durch Entsendung ihres Vertreters zu dem Vortrage nach Möglichkeit Maßnahmen getroffen, daß es bei dieser Gelegenheit nicht zu irgendeiner Unzukqmmlichkeit komme. Vor Beginn des Vertrages haben die Ordner lediglich jene Besucher aus dem Räume hinausgeführt, welche die Ruhe und Ordnung störten und so durch ihr Verhalten offensichtlich zu erkennen gaben, daß sie nur deshalb sich zu dem Vortrage emgefunden hätten, um ihn unmöglich zu machen. Daß sie hiebei von den Ordnern mit den Fäusten bearbeitet worden seien, ist nicht festgestellt worden. Diese Personen, denen das Eintrittsgeld zurückerstattet worden ist, mußten sodann von der Gendarmerie über die Stiege auf die Gasse abgedrängt werden, damit es nicht zu ein-im Handgemenge komme. Dies alles hat sich gerade bei der Ankunft des Vertreters der Behörde ereignet, welcher genau zu der für den Vortragsbeginn festgesetzten Stunde erschienen war, und er hat, als er von dem Sekretäre der Lokalorganisation der deutschen christlich-sozialen Partei aufgefordert wurde, die Versammlung aufzulösen, diesen nicht, wie in der Interpellation behauptet wird, angeschrieen, sondern ihm nur laut, damit es in dem Lärm zu verstehen sei, geantwortet, er werde einschreiten, falls er hi-ezu einen Grund wahrnehmen würde.

Der Vortrag ging hierauf bereits in Ruhe vor sich und nach dem Urteile des Vertreters der Behörde hat sich hiebei nichts ereignet, was als Schmähung der katholischen Kirche bezeichnet werden, oder was der öffentlichen Sittlichkeit zum Nachteile gereichen könnte.

Ich erblicke daher keinen Grund, aus Anlaß dieser Interpellation die verlangten Maßnahmen zu treffen.

Prag, am 2. April 1932.

Der Minister des Innern: Dr. Slävik m. p.

Překlad ad 1700 XXL

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

Dr. E. Schollich und Genossen, betreffend die Schikanierung der Jugendorganisation der deutschen Nationalpartei durch die Gendarmerie (Druck 1562 XV).

Die Gendarmerie in Tiopplowitz, Stadt Olbersdorf und Röwersdorf, hat die in der Interpellation

erwähnten Erhebungen zu dem Zwecke vorgenommen, um festzustellen, ob bei der Bildung von Jugendartsgruppen der deutschen Nationalpartei in den angeführten Orten nicht die Vorschriften des Vereins- und Versammlungsgesetzes verletzt worden, sind. Hiebei hat die Gendarmerie die gesetzlichen Grenzen in keiner Weise überschritten und kann daher ihr Vorgehen nicht als eine einseitige feindselige Behandlung und ein. Verhalten, das im Widerspruche mit der in der Verfassung gewährleisteten Koalitionsfreiheit. steht, genai. nl werden. Es war daher eine Weisung in der Richtung, daß die Organisation »Grenzlandjugend« der deutschen Nationalpartei ihre Tätigkeit entfalten, 'könne, nicht erforderlich.

Was den Umstand anbelangt, daß den politischen Parteien die Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit gegeben werde, verweise ich auf die Antwort, die in der gleichen Angelegenheit in der II. Wahlperiode der damalige Minister des Innern aui die Interpellation des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen, beitreffend die Regelung der Rechtstellung der politischen Parteien, erteilt hat (Druck Nr. 1433/VI) und welche unter Nr. 1568/X1V abgedruckt worden ist, und ich bemerke, daß auch ich den in dieser Antwort ausgesprochenen Standpunkt unverändert weiter noch vertrete.

Prag, am 5. April 1932.

Der Minister des Innern: Dr. Slavik m. p.

Překlad ad 1700 XXII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und

Volkskultur auf die Interpellation des Abgeordneten

H. Simm und Genossen, betreffend die Bemessung der Funktionszulage der Oberlehrer und der Bürgerschuldirektoren (Druck 1438III).

Was die Abänderung der Regierungsverordnung vom 26. Juni 1930, S. d. G. u. V. Nr. 96, betreffend die Schädigung der Lehrerpensionisten. anbelangt, verweise ich auf die Antwort der Regierung (Dr. Nr. 1393'XIV) auf die Interpellation der Abgeordneten H. Bergmann, Fr. Zeminovä, AI. Tucny und Genossen, betreffend die Durchführung des Gesetzes S. d. G. u. V. Nr. 70'1930 (Dr. Nr. 844 V), und auf meine und des Finanzministers gleichzeitig erteilte Antwort auf analoge Interpellationen des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen (Dr. Nr. 747, 'IX) und des Abgeordneten L. Schubert und Genossen. (Dr. Nr. 801.. XVIII).

Prag, am 29. März 1932.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur: Dr. Derer m. p.


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