lagen immer geringer werden. Für den diesjährigen Voranschlag wurden die Einnahmen aus umlagefähigen Steuern einschließlich der Hauszinssteuer mit Kè 1, 522. 618. - angenommen, werden aber nach den Mitteilungen des Steueramtes bei weitem diese Hohe nicht erreichen, so daß sich der unbedeckte Abgang im Gemeindehaushalt in der ausgewiesenen Hohe von 1, 249. 398. - Kè trotz der weitestgehenden Abstriche noch um ein Beträchtliches erhohen wird.

Es muß als sicher angenommen werden, daß die Tuchindustrie der Stadt sich nicht wieder auf ihre einstige Hohe emporarbeiten wird, da ihr mittlerweile die bisherigen Absatzgebiete verloren gingen und der Inlandmarkt den sich ergebenden Ausfall nicht aufnehmen kann. Deshalb steht die Stadtvertretung nur vor der schwierigen Aufgabe, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu trachten, dafl das Geschäfts- und Erwerbsleben der Stadt nicht noch weiter geschädigt werde, daß vielmehr neue Möglichkeiten geschaffen werden, es wieder zu beleben.

Da neben der Tuchindustrie und den mit ihr zusammenhangenden Gewerben und Handelsgeschäften ein wichtiger Zweig des, hiesigen Erwerbslebens die Beschäftigung im Eisenbanndienste ist, verfolgt die Stadtverwaltung schon durch längere Zeit mit Sorge die geplanten Veränderungen auf diesem Gebiete. Bereits zweimal hat sie bei der Staatsbahndirektion Olmütz deshalb vorgesprochen, die Verhältnisse der Stadt zur Kenntnis gebracht und ersucht, eine Schädigung der Stadtgemeinde durch Herabsetzung des Beschäftigungsumfanges der hiesigen Eisenbahndienststellen zu vermeiden, was auch der Präsident der Staatsbahndirektion versprach. Die gegenwärtige Entwicklung der Verhaltnisse im Bereiche der Heizhausleitungen Tagerndorf, Olmütz und Prerau laßt jedoch jedermann deutlich erkennen, daß_ eine systematische Abbrockelung der Heizhausleitung Jägerndorf beabsichtigt ist.

Jagerndorf ist als Eisenbahnknotenpunkt, als Ausgangspunkt von direkten Zügen und als Mittelpunkt eines Netzes von Berglandstrecken für eine Zugsförderungsdienststelle bevorzugt und wurde wohl aus diesem Grunde seinerzeit errichtet und dann weiter ausgebaut. Ein durch jahrelange Überlieferung in dem schwierigen Bergstreckendienste geschultes Personal und ein Stock von gut ausgebildeten Facharbeitern sind das Fundament der stets erzielten günstigen Betriebserfolge- die vorhandenen Betriebsanlagen, die gut erhaltenen Gebäude und deren Inneneinrichtung sind allen Betriebserfordernissen gewachsen. Eine Notwendigkeit zur Änderung des bisherigen Zustandes besteht also jedenfalls nicht.

Nach dieser Sachlage darf wohl der zuversichtlichen Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß die hiefür maßgebenden Stellen Beschlüsse fassen werden, die einerseits den Bestand der Eisenbahndienststellen in Jägerndorf, besonders aber ienen der Heizhausleitung und der ihr angegliederten Ausbesserungswerkstätte

für die Zukunft in einem entsprechenden Umfange sichern, andererseits aber auch alle Besorgnisse der Bevölkerung Jagerndorf über weitere Schädigungen des Erwerbslebens der Stadt Jagerndorf und des westlichen Schlesiens überhaupt zu zerstreuen, damit in dieser Beziehung endlich wieder Beruhigung eintreten kann.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister, ob beabsichtigt ist, die Bahnwerkstatten und das Heizhaus in Jagerndorf aufzulassen odei zu teduzieren und ob er bereit ist, im Falle dieser Absicht einen die Stadt Jagerndorf so schwer schädigenden Beschluß hintanzuhalten?

Prag, am 18. März 1932.

Dr. Schollich,

Dr. Hassold, Köhler, Kasper, Di. Luschka, Zajièek, Bobek, Dr. Petersilka, Kunz, Krebs, Schubert, Knirsch, Dr. Hanreich, Dr Keibl, Geyer, Ing. Jung. Fritscher, Oehlinger, Simm, Ing. Kallina, Horpynka, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1676/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Innenminister,

betreffend den Namen der Stadt Èesky Tesin.

Durch Veioidnung der Regierung wurde der alten Landeshauptstadt von Ostschlesien Teschen nach Eingliederung dieser Gebiete in den èechoslovakischen Staat, auch der ehrliche, deutsche. Name »Teschen« genommen und mit dem unübersetzbaren Namen »Èeský Tesin« belegt. Alle Interventionen der Landesbe^ohner blieben bisher erfolglos.

Allen Ausfluchten zum Trotz muß festgestellt sein, daß der deutsche Stadtname in der Form >Tcssohin<- schon in den ältesten geschichtlichen Urkunden vorkommt. Diese Schreibweise findet sich bereits im Jahre 1327 in einer Lehens111 künde, die auch in dem Werk -von Biermann über das Herzogtum Teschen abgedruckt ist. In gleichei Form wird der Stadtname 1388 in dei Bestätigung eines Gutsverkaufes durch den Herzog Przenrv slaus geschrieben. Hier kommt auch der Ausdruck »Tesschiner Gebiet« vor. Auch in dem Hauptprivilegium der Stadt vom Jahre 1416, erteilt durch den Herzog Bolko (Boleslaus), wird der Stadtnahme »Tesschin« gebraucht. Der gleiche Name findet sich weiters in den Urkunden vom Jahre 1434, Privileg des Heirogs Wenzel und Verleihung einer Fleisch-

bank an Hans Pohan durch Herzogin Ofka und Herzog Wenzel. Im Jahre 1443 taucht bereits in einer deutschen Urkunde des Herzogs Przemko zweimal der Name Teschen auf. Ferner ist eine Privaturkunde aus dem Jahre 138? erhalten, in der ebenfalls die Namensform Teschn gebraucht wird. Diese Beispiele zeigen untrüglich, daß schon vor mehr als 500 Jahren die deutsche Namensform Teschn allgemein gebräuchlich war.

Die Stadt besitzt demnach ein historisches Recht auf den deutschen Stadtnamen und fragen daher die Gefertigten den Herrn Minister:

Mit welchem Rechte wurde der Stadt Teschen der alte, richtige deutsche Name genommen und ist der Herr Minister bereit, der Stadt wieder ihren deutschen Namen zu geben?

Prag, am 17. März 1932.

Dr. Schollich,

Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Krebs, Kasper, Schubert, Oehlinger, Scharnagl, Dr. Petersilka, Bobek, Greif, Ing. Jung, Köhler, Knirsch, Ing. Kallina, Horpynka, Dr. Keibl, Matzner, Geyer, Simm, Krumpe, Fritscher.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung,

betreffend die Auszahlung von Weihnachtsremuneration an hohe Staatsangestellte.

Das Brüuner èechische Blatt der Staatsangestellten »Justice« brachte folgenden Artikel:

»Der Staat ist in Gefahr, verkünden alle Zeitungen... Sparen!... Keine außerordentliche Bevorzugung! Hinweg mit der Weihnachtszulage!... Die Pauschale senken! Gut... Aber nach dem Neuen Jahre wurden ausbezahlt: an Regierungsräte 2000 bis 3000 Kronen, an Ministerialräte 5000 Kronen, an Regimentskommandanten 1000 Kronen, an Brigadegenerale 5000 Kronen, an Divisionäre 10. 000 Kronen, an Landeskominandanten 20. 000- Kronen, an den Präsidenten des Bodenamtes 100. 000 Kronen, an den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes 100. 000 Kronen, an den Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichtshofes 100. 000 Kronen, an den Präsidenten der Postsparkasse 100. 000 Kronen. Zählen Sie sich alle Räte, Regimentskommandanten usw. zusammen... Ich mache darauf aufmerksam, daß dies nicht die Weihnachtszulage ist, denn deren Auszahlung ist gesetz-

lich verboten, sondern sie trägt den besonderen Titel: Vergütung für besondere Dienstleistungen. Das Finanzministerium hat sie bewilligt. Hat die Staatskasse genug Geld für ihre hohen Beamten, so besteht noch keine Besorgnis vor einer Krise. "

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Vorsitzenden der Regierung: Ist die Auszahlung von »Vergütungen für besondere Dienstleistungen« an hohe Staatsbeamte tatsächlich nach Weihnachten erfolgt, in welcher Höhe und an welche Personen und wie rechtfertigt die Regierung diese Auszahlung in einer Zeit, wo aus Sparsamkeitsgründen die übrigen Weihnachtsremunerationen eingestellt wurden?

Prag, am 17. März 1932.

Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Horpynka, Knirsch, Ing. Jung,

Oehlinger, Bobek, Scharnagl, Dr. Petersilka,

Greif, Schubert, Kasper, Köhler, Dr. Keibl.

Matzner, Dr. Hassold, Simm, Geyer, Krebs,

Krumpe, Fritscher, Dr. Hanreich.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Luschka, Oehlinger und Genossen

an die Gesamtregierung,

betreffend eine außerordentliche Unterstützung der Allgemeinen Pensionsanstalt.

Die steigende Arbeitslosigkeit wirkt sich auch in den Entlassungen von Zehntausenden Privatangestellten aus. In den letzten Monaten hat sich die Zahl jener Privatbeamten bedeutend erhöht, die um ihren Arbeitsplatz gekommen sind und keine Hoffnung haben, wieder angestellt zu werden. Die Allgemeine Pensionsanstalt bemüht sich in anerkennenswerter Weise die Not zu mildern. Es steht aber fest, daß die eigenen Mittel der Pensipnsanstalt in der Zukunft nicht hinreichen können, die immer größer werdende Not der stellenlosen Privatangestellten zu mildern. Es ist daher unbedingt nötig, daß die Regierung der Pensionsanstalt einen entsprechenden außerordentlichen Betrag als Staatshilfe zur Verfügung stellt, wodurch die Pensionsanstalt in die Lage versetzt werden soll, nicht nur ihre bisherigen außerordentlichen Unterstützungen fortzusetzen, sondern noch zu erhöhen.

Die Unterzeichneten fragen die Gesamtregierung:

Pùvodní znìní ad 1676/X.

Pùvodní znìní ad 1676/XI.

Ist die Regierung bereit, der Allgemeinen Pensionsanstalt zur Unterstützung arbeitsloser Privatbeamten einen ausreichenden Betrag als Staatshilfe zur Verfügung zu stellen?

Prag, am 18. März 1932.

Dr. Lnschka, Oehlinger,

Bobek, Greif, Scharnagl, Fritscher, Szentiványi, Dr. Holota, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Nitsch, Kunz, Dr. Petersilka, Krampe, Dr. Mayr-Harting, Zajièek, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Törköly, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1676/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Greif und Genossen an den Minister für öffentliche Arbeiten

wegen der Bergbaukatastrophen in Zwodau und Bruch.

Die gesamte Öffentlichkeit steht gegenwärtig unter dem Eindrucke, den die zwei aufeinander folgenden schweren Unglücke auf dem Mariahilf- und Matthias-Schacht in Zwodau und dem Johann I-Schacht in Bruch hervorgerufen haben.

Trotzdem die Ursachen, welche diese Katastrophen herbeigeführt haben, noch einer genauesten und strengsten Untersuchung bedürfen. scheint doch festzustehen, daß die tief bedauernwerten Opfer an Menschenleben hätten - zum Großteil wenigstens - vermieden werden können, wenn auf die Sicherungsvorkehrungen die entsprechende Obsorge verwendet worden wäre. Statt dessen wurden im Zuge der allgemeinen, überhasteten Rationalisierung, die den Sicherungsdienst versehenden Arbeitskräfte in unverantwortlicher Weise eingeschränkt, aus falschem Ersparungssinn dafür Leute ohne entsprechende Ausbildung verwendet und die Vorbeugungsmaßnahmen, wie rechtzeitige Entfernung der sich ansammelnden Kohlenstaubmassen, in sträflicher Weise vernachlässigt.

Die Tatsache, daß in Zwodau unter den Todesopfern der Katastrophe sich Mitglieder der Rettungsmannschaften befinden, welche nach verhältnismäßig kurzer Zeit durch Brandgase getötigt wurden, berechtigt zu der Annahme, daß der Ausrüstung und Ausbildung der Rettungsmannschaft ebenfalls nicht die pflichtgemäße Aufmerksamkeit zugewendet wurde.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten folgende Fragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, über die Ursachen der Grubenkatastrophen in Zwodau und Bruch strengste Untersuchung einzuleiten und das Ergebnis dieser Untersuchung sofort dem

Abgeordnetenhause mitzuteilen?

2. Ist der Herr Minister bereit, ehebaldigst entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, eine weitgehendste Sicherheit vor Wiederholungen derartiger Grubenunglücke zu gewährleisten?

Prag, am 18. März 1932.

Greif,

Sivák, Slušný, Suroviak, Krumpe, Dr. MayrHarting, Kunz, Fritscher, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Zajièek, Scharnagl, Oehlinger, Bobek, Hlinka, Èuøik, Danihel, Dr. Fritz, Dr. Mederlý, Mojto, Onderèo, Dr. Polyák, Dr. Pružinský, Dr. Ravasz.

Pùvodní znìní ad 1676/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Höhnel und Genossen

an die Minister für Inneres und für Nationalverteidigung

über das brutale Vorgehen der Gendarmerie gegen den Arbeitslosen Willibald Siegmund aus Friedland.

Der Arbeitslose Willibald Siegmund, wohnhaft in Friedland, Thongrund Nr. 665, mußte am 12. März d. J. um 4 Uhr nachmittags für seine schwerkranke schwangere Frau ärztliche Hilfe holen. Unweit von seiner Wohnung hielten ihn 3 Gendarmen an und fragten ihn, wohin er wolle. Er antwortete, daß er schnell zum Arzt müsse, weil seine Frau vor der Entbindung stehe. Aber die Gendarmen ließen ihn nicht aussprechen und brüllten ihn an, daß er in Friedland nichts zu suchen hätte und schauen solle, daß er fortkomme. Trotzdem er dieser Aufforderung nachkam, erhielt er mit dem Gummiknüppel einen Schlag auf den Kopf und über die linke Schulter. Gleichzeitig wurde er mit dem Gewehrkolben in den Rücken gestoßen, so daß er fast in den Straßengraben geschleudert wurde. Da er nicht in die Stadt hinein konnte, war es ihm nicht möglich, ärztlichen Beistand für seine schwer kranke Frau zu holen und deren Krankheitszustand verschlechterte sich infolgedessen derart, daß bei ihr große Blutungen eintraten, was eine Frühgeburt mit sich brachte und daher das Kind tot zur Welt kam. Bei rechtzeitiger ärztlicher Hilfe hätte eine Totgeburt verhindert werden können,

und die Schuld daran tragen vollauf die Gendarmen, die dem Arbeitslosen Siegmund den Weg zum Arzte unmöglich machten. Zu dem ist festgestellt, daß Siegmund mit der Demonstration vom 12. März nichts zu tun hatte und vom Stattfinden derselben überhaupt nichts wußte.

Wir fragen den Herrn Innenminister:

Ist er bereit, die Identität der Gendarmen feststellen zu lassen, und diese auf strengste zu bestrafen?

Den Herrn Minister für Nationalverteidigung fragen wir:

Ist er bereit zu veranlassen, daß gegen die Gendarmen die Strafanzeige wegen der verursachten Totgeburt erstattet werde?

Prag, am 21. März 1932.

Höhnel,

Steiner, K. Procházka, Kubaè, Kuhn, Hodinová,

RUSS, Hruška, Barša, Novotný, Dvoøák, Juran,

Török, Kliment, Tyll, J. Svoboda, Dr. Stern,

Štìtka, Kopecký, Èižinská, Vallo.

Pùvodní znìní ad 1676/XIV.

Interpellation

der Abgeordneten Babel, Kopecký und Genossen

an die Regierung,

betreffs der Nötigung deutscher Zeitungsverwaltungen, èechische Bezeichnungen zu gebrauchen.

Anfangs Jänner d. J. erhielt die Zentralverwaltung der Zeitungen »Vorwärts«-, »Internationale«, »Kämpfer« und »Arbeiterzeitung" in Reichenberg folgenden Bescheid:

»Postamt Reichenberg 3 Zahl 4638/III-3f sprachliche Ausstattung der Zeitungsbunde. "

»Da manche Administrationen von Zeitungen und Zeitschriften zur Bezeichnung der Ortsund Streckenbunde unrichtige Benennungen der Abgabepostämter und Bahnpostämter und Bahnposten verwenden, erlaubt sich das gefertigte Amt im Auftrage der Postdirektion in Prag, Zahl 326122-VII-31. Sie auf Folgendes aufmerksam zu machen: Die Zeitungsadministrationen, welchen die Benützung der Zeitungsmarken bewilligt wurde und welche nach § 88 postovních pøedpisù zur Formierung von Orts- und Strekkenbunden verpflichtet sind, müssen künftighin die Zeitungsortsbunde mit der amtlichen Benennung in der Staatssprache bezeichnen. Hiezu

kann auch beigefügt werden die Benennung (amtliche) in der Sprache der Minderheit, soweit diese angeführt ist im Verzeichnis der Post-, Telegraphen- und Telephonämter, eisenbahntelegraphischen Stationen, Bahnposten der ÈSR. Streckenbunde müssen ausschließlich in der Staatssprache bezeichnet werden... "

Am 15. März d. J. erhielten die genannten Zeitungsverwaltungen von dem genannten Postamt eine neue Zuschrift, in welcher mit der Entziehung der Begünstigung der Benützung der Zeitungsmarken gedroht wird, falls nicht die vorgeschriebenen Bezeichnungen verwendet werden.

Wir fragen die Regierung: Wie begründet die Regierung, in der ja auch 2 deutsche Minister und 7 Minister, welche sich als Sozialisten bezeichnen, vertreten sind, den oben geschilderten neuerlichen Akt der nationalen Unterdrückung? Ist die Regierung bereit, die angeführten Vorschriften unverzüglich aufzuheben?

Prag, am 17. März 1932.

Babel, Kopecký,

Höhnel, Èižinská, Hruška, Gottwald, Kubaè, Hrubý, K. Procházka, Dvoøák, Kuhn, Barša, Dr. Stern. Hadek, Vallo, Novotný, Tyll, J. Svoboda, Juran, Steiner, Štìtka, Hodinová, Russ.

Pùvodní znìní ad 1676/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Richard Köhler und Genossen

an die Regierung, bezw. an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der Herausgabe der Sonntagsruheverordnungen für die Bezirke Lobositz, Schluckenau, Arnau a. E., Braunau, Hohenelbe und Trautenau.

Für die Herausgabe der Sonntagsruheverordnungen für die genannten Bezirke wurden seit geraumer Zeit alle für die Erlassung der einzelnen, bezirksweisen Verordnungen notwendigen Voraussetzungen geschaffen. In den erwähnten Bezirken sind alle erforderlichen Umfragen der Bezirksbehörden und Abstimmungen in den verschiedenen Gemeinden durchgeführt worden. Auch in den Kreisen der Kaufmannschaft und deren Vertretungen, in den Handelsgremien, ist die Stellungnahme zu der Einführung der ganztägigen Sonntagsruhe im Verordnungswege erfolgt. Diese Umfragen, Abstim-

mungen und Stellungnahmen zeigten deutlich die Tatsache, daß in keinem der oberwahnten Bezirke besondere Schwierigkeiten zu erwarten sind. Die Zahl der Sonntagsruhefreunde in den maßgebenden Kreisen der Kaufmannschaft, vor allem unter den wirklichen Kaulleuten, hat in allen Bezirken das Übergewicht erreicht. Das lehren auch die Unterschriftensammlungen selbst in jenen Gemeinden, wo durch Zufälligkeiten die Mehrheit der Sonntagsruhefreunde bei den gremialeu Abstimmungen nicht auffällig genug /um Ausdruck kam. Im Anschluß durchgeführte Unterschriftensammlungen z. B. in Honenelbe und Trautenau ergaben das Einverständnis mit der ganztägigen Sonntagsruhe. Bemerkenswert sind die Bestrebungen des Handelsgremiums in Lobositz, das an den baldigen Erlaß der Sonntagsruheverordnung lebhaft interessiert ist. Ebenso bedeutungsvoll sind die Abstimmungen in den einzelnen Gemeinde- und Stadtvertretungen die fast durchwegs sich für die Einführung der ganztägigen Sonntagsruhe aussprachen. Die ganztägige Sonntagsruhe ist der einzige Ausweg, um die bisherige unhaltbare Überstundenarbeit der Handelsangcstellten zu unterbinden und die Arbeitszeit der Handelsangestellten auf ein ertragliches Maß /u bringen. Die Arbeitszeit der Hanndelsagestellten steht noch immer in einen; unvereinbarlichen Gegensätze zu dem gesetzlichen Achtstundentage, der im ganzen Handelsgewerbe fast nirgends eingehalten wird. Schon aus diesem Grunde ist die Einführung der ganztägigen Sonntagsruhe unerläßlich, ganz abgesehen davon, daß auch die wirtschaftlichen Vorbedingungen und das weitgehendste Einverständnis der kaufenden Bevolkerung langst vorhanden sind.

Unter dem Hinweise darauf, daß die gesamten Akten über die in den einzelnen Bezirken vollendeten Erhebungen schon den vorgeschriebenen Instanzenweg genommen haben, ohne daß eine Entscheidung gefällt worden ist, und unter Bezugnahme auf die analoge, das Ressort des Herrn Handelsmusters betreffende Interpellation, stellen hiermit die Unterfertigten an den Herrn Minister für soziale Fürsorge die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, für eine beschleunigte und günstige Erledigung einzutreten?

2. Ist der Herr Minister bereit, an das Landespräsidium zwecks ungesäumter Herausgabe der bezirksweisen Sonntagsruheverordnungen heranzutreten?

Prag, am 17. November 1931.

Köhler,

Schubert, Dr. Holota, Dr. Mayr-Harting, Do-

bránsky, Nitsch, Dr. Kabloniczky, Dr. Luschka,

Knirsch, Oehlinger, Šimm, Krebs, Ine. Jung,

Bobek, Greif, Dr. Törköly, Fedor, Hokky,

Dr. Szüllö, Krumpe, Kasper, Geyer,

Szentiványi.

Pùvodní znení ad 1676/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Richard Köhler und Genossen

an die Regierung, bezw. an den Handelsminister

in Angelegenheit der Herausgabe der Sonntagsruheverordnungen für die Bezirke Lobositz, Schluckenau, Arnau a. E» Braunau, Hohenelbe und Trautenau.

In den genannten Bezirken sind seit geraumer Zeit Bestrebungen im Gange, welche die endliche Herausgabe der Sonntagsruheverordnungen bezirksweise in diesen Bezirken zum Ziele haben. Diese Bestrebungen fanden bei allen beteiligten Kreisen ihre Forderung. Die eingeleiteten behördlichen Erhebungen durch die Bezirksbehorden, die Umfragen und Abstimmungen in den verschiedenen Gemeinden, sowie die Stellungnahmen der Handelsgremien /eigen deutlich, (daß der Herausgabe der einzelnen Verordnungen zur Einführung der ganztägigen Sonntagsruhe in den eingangs erwähnten Bezirken keine nennenswerten Schwierigkeiten mehr im Wege stehen. So ist z. B. das Handelsgremium Lobositz selbst eifrig bemüht, die Herausgabe der Sonntagsruheverordnungen nach besten Kräften zu erleichtern und endlich herbeizuführen, werd daran nicht allein die Angestellten und die kaufende Bevölkerung, sondern ebenso sehr die gesamte Kaufmannshaft interessiert ist. Das gilt im gleichen Maße für die Verwirklichung der Verordnung in den anderen Bezirken. Die Abstimmungen in den maßgebenden Gemeinden lauten fast durchwegs für die endliche Erlassung der Verordnung. Die Unterfertigten verweisen auf das Ergebnis der gesamten Erhebungen, dessen Akten bereits den zuständigen Instanzen zur Begutachtung und Erledigung vorlagen. Da demnach die maßgebenden Kreise im Handelsgewerbe ihr Einverständnis mit der Herausgabe bekanntgaben und namentlich einige Gremien der Kaufleute an der allgemeinen Ordnung und Erstreckung der schon gültigen Sonntagsruheverordnungen auf die Nachbarbezirke besonders interessiert sind, wie das z. B. für das Rumburger Gremium gilt. welches die Einführung der Sonntaghruheverodnung für den angrenzenden Schluckenaer Bezirk ausdrücklich verlangt, steht der Herausgabe der einzelnen Verordnungen bezirksweise nichts mehr entgegen. Dazu kommt. daß auch die wirtschaftlichen Vorbedingnugen für die Deckung der Einkäufe an den Werktagen längst hinreichend gegeben sind.

Unter Bezugnahme auf die gleichzeitige, den Minister für soziale Fürsorge betreffende Inter-

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pellation stellen daher die Unterfertigten an den Herrn Handelsminister die Anfrage:

Ist der Herr Minister bereit, die Herausgabe der Verordnungen für die Einführung der ganztägigen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in den vornerwähnten Bezirken zu befürworten und für die ungesäumte und günstige Erledigung im Einvernahme mit dem Ministerium für soziale Fürsorge einzutreten?

Prag, am 17. November 1931.

Köhler,

Simm, Krebs, Schubert, Knirsch, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Krumpe, Kasper, lng-. Jung, Geyer, Bobek. Greif, Dr. Luschka.


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