Překlad ad 1645/XI.
Antwort
des Ministers für auswärtige Angelegenheiten
auf die Interpellation des Abgeordneten J. Geyer und Genossen
in Angelegenheit des Verhaltens des čechoslovakischen Konsulates, bezw. dessen Konsuls in Chemnitz in Sachsen gegenüber dem Turnverein Sehina im Erzgebirge in Sachsen (Druck 1438/XII).
Auf Grund des zwischen der Čechoslovakischen Republik und Deutschland abgeschlossenen Übereinkommens, betreffend die Aufhebung der. Visumpflicht für gemeinsame Grenzübertritte durch Gruppen von Personen, welche čechoslovakische Staatsangehörige oder deutsche Reichsangehörige sind, wird der Paß durch ein Einreisesammelverziehnis ersetzt, welches von der zuständigen Behörde ausgestellt und mit dem Visum der zuständigen Vertretungsbehorde des anderen Staates veisehen ist.
Für den in der Interpellation angefüllt len fall war auf Grund des geltenden deutschen Paßgesetzes dieses zustündige Amt die politische Behörde I. Instanz (Amtshauptmaunschaft) in Annaberg. Es ist jedoch - und zwar mit Zuschrift des Gemeinderates in Sehma vom 1. September 1931 an das Konsulat der Čechoslovakischen Republik in Chemnitz - festgestellt, daß das dem Konsulate mit dieser Zuschrift zur Vidiening übermittelte Emneisammelverzeichnis nicht ordnungsmäßig ausgestellt worden war. Der genannte Gemeinderat - nicht also im Dienstwege die Anitshauptmannschaft Annaberg, wie die Interpellation behauptet - hat dem Konsulate das Verzeichnis der Personen, welche in die Čechoslovakei zu fahren beabsichtigten, direkt übermittelt und das Konsulat konnte dieses Verzeichnis nicht vidieren, weil es den geltendem Vorschriften nicht entsprochen hat.
Die Zuschnift des Gemeinderates in Sehma ist dem Konsulate am 2. September zugekommen und ist mit der Zuschrift vom 4. September, die am selben Tage abgefertigt wurde, erledigt worden. In derselben hat das Konsulat dem Gemeinderate zur Anzeige gebracht, daß dem Ansuchen desselben um Vidierung des Sammelpasses nicht entsprochen werden kann, weil das Einreisesammelverzeichnis den geltenden deutschen Vorschriften (insbesondere dem § 68 der Paßverordnuug) nicht entspricht, da es unter anderem nicht die Berufung auf die Bewilligung des sächsischen Ministeriums des Innern enthalten hat. Auf die telephonische Anfrage aus Sehma vom 5. September hat der Referent des Konsulates dem Fragesteller, die Gründe mitgeteilt, warum dei Sammelpaß nicht vidiert werden konnte und hat den Fragesteller auf die inzwischen beieits abgesandte erwähnte Zu-
schrift des Konsulates vom 4. September verwiesen. Die Behauptung der Interpellation, daß vom Konsulate der Obmann des Vereins in Sehma die Antwort erhalten habe, daß die Ausstellung des Passes verweigert werde, da das Konsulat in den Ausreisen der Turner politische Beziehungen zum Auslande erblieke und die Genehmigung des cechoshnakisehcii Ministeriums des Innein nötig sei eutspricht nicht der Wahrheit.
Die Untersuchung des in der Interpellation angeführten Falles hat gezeigt, daß die Informationen derselben und die vorwürfe, welche dem Konsulate gemacht werden, nicht richtig sind, und erscheinen daher die Schlussfragen der Interpellation unbegründet.
Prag, am 26. Februar 1932.
Der Minister der answartagen Angelegenherten: Dr. Eduard Bene m. p.
Překlad ad 1645/XII.
Antwort
des Ministers für auswärtige Angelegenheiten
auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen.
betreffend die Auszahlung von Unterstützungsgeldern durch das čechoslovakische Aussenministerium an die Deutsche Friedensgesellschaft (Druck 1445/VIII).
Zu der Fragestellung am Schluß der Interpelation führe ich an:
Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hatte und hat zu der Deutschen Friedensgesellschaft keine Beziehungen, umsoweniger aber gewährte oder gewährt es dieser Gesellschaft irgendwelche Subventionen.
Soweit die Interpellation die jährliche Rechnungslegung der Ausgaben aus dem sogenannten Dispositionsfonds verlangt, kann ich nur konstatieren, daß die ganze Gebarung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ebenso wie die Gebarung der anderen Ministerien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und diese Vorschriften sind auch für die Kontrolle seiner Ausgaben maßgebend.
Wer mit der Friedensbewegung in der Čechoslovakei bewandert ist, weiss genau, daß jede reale Friedensbewegung im Außenamte ihre Stütze findet und daß alle ihre Unternehmungen, namentlich insoweit sie durch ihre inter-
nationalen Beziehungen der Verbreitung und Vertietung der Kenntnisse über die Čechoslovakische Republik dienen, ebenso wie die anderen internationalen Organisationen in der Čechoslovakei unterstutzt werden. In diesen Richtung ist «die Anfrage uberflussig
Auf die Ausfuhinngen der Intelpellation selbst werde ich nicht entgegnen, weil ich sonst she Frage prufen und eventuell eingehend gliedern müßte, wer zu welcher Zeit und in welcher Weise in der Čechoslovakei aus dem Auslande Geldbetrage fin verschiedene politische Aktionen empfangen hat.
P r a g. am 26. Februar 1932
Der Minister der austartigen Angelegenheiten Dr. Eduard Bene m p
Překlad ad 1645/XIII.
Antwort
des Ministers für Post- und Telegraphenwesen
auf die Interpellation des Abgeordneten Geyer und Genossen
in Angelegenheit der willkürlichen Amtsführung beim Postamte in Schönfeld bei Elbogen (Druck 1445/XIII).
Nach Untersuchung durch die zustandige Direktion teile ich mit
Von ugendemen Willkin bei den Amtierung beim Postamte so Schonfeld kann nicht gesprochen werden.
Weder das Gemeindeamt noch die ortsansassigen Industriebetriebe haben gegen das Postamt namentlich hinsichtlich der IM der Interpellation vorgehaltenen Mängel Beschwerden.
Die Informationen. auf denen die Interpellation wahrscheinlich beruht. stammen offenban aus der personlichen Vorcingenommenheit einei Einzelpeison und pauschalieren bewußt mauche Fälle welche entweder nicht der Wahrheit entsprechen oder welche aufgeklärt worden sind, nur aus dem Grunde, damit die Amtstätigkeit der Amtsvorstandin in ein ganz ungünstiges Licht gestellt werde.
Prag. am 22 Februar 1932.
Der Minister fur Post- und Telegraphenwesen Dr. Franke m. p.
Překlad ad 1645/XIV.
Antwort
des Ministers für Post- und Telegraphenwesen
auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. F. Hassold und Genossen
in Angelegenheit der unhaltbaren Zustände bei dem Postamte in Zebau bei Weseritz (Druck 1558/IX).
Das Postamt Zebau ist vom 14. Juli 1931 das 4. Janner 1932 von einer Absolventin der Expedientenpraxis als Administration geführt worden. Trotzdem gegen ihre Amtierung weder bei der Post- und Telegraphendirektion in Prag noch berm Ministerium fur Post- und Telegraphenwesen eine Beschwerde eingelangt ist. ist im Umblicke auf den Umfang der Agenda des Amtes mit der Administration desselben seit 5. Jänner 1932 ein Betriebsbeamten betraut worden, welcher bereits an der Zeit vom 21. November 1925 bis 20. März 1929 Postexpedient an Zebau wan die ortlichen Verhaltnisse keimt und sich hier bewährt hat.
Durch diesen Austausch der Person des Administrators, zu welchem die Post- und Telegraphendirektion in Prag bereits vor dem Einlangen der Interpellation Nr. 1558/IX vom 7. Dezember 1951 bei dem Ministerium fur Post- und Telegraphenwesen geschritten ist wird den in der Interpellation verfolgten Interessen voll entsprochen und erachte ich dabei weitere Maßnahmen in der Augelegenheit als gegenstandslos
Prag am 29 Februar 1932
Der Minister fun Post- und Telegraphenwesen Dr. Franke m. p.
Překlad ad 1645/XV.
Válasz
a népjólétügyi minisztertől Török képviselő és társai interpellációjára Podkarpatszka Rusznak az élelmezési akcióba való bekapcsolása tárgyában. (1562/VIII. ny. -sz. ) *
Az állami élelmezési akció Podkarpatszka Ruszban 1932. január 10. -ig az uhorodi országos hivatalnak annak idején juttatott kiosztmányból bonvolíttatott le. amely hivatal az
egyes járási hivataloknak élelemre és megfelelő pénzösszegekre szóló utalványokat osztott ki.
Az 1932. évi január 11. -től fogva a munkanélküli és korlátolt munkában foglalkoztatott egyének javára bevezetett élelmezési akció ellátásához megkívánt kiosztmányokat a népjólétügyi minisztérium közvetlenül az egyes járási hivataloknak juttatja.
P r a h a, 1932. február 24. -én.
A népjólétügyi miniszter. Dr. Czech s. k.
Překlad ad 1645/XVI.
Antwort
des Justizministers
auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. J. Jaoloniczky und Genossen
wegen der systematischen gesetzwidri-
gen Konfiskation des slovakischen amtlichen Wochenblattes der christlichsozialen Landespartei »Vôla źudu« (Druck 1394/VIII).
Die von der Staatsanwaltschaft in Bratislava verfügte Beschlagnahme der in der Interpellation angeführten Stellen in Nr. 21 und Nr. 30 der Zeitschrift »Vôla źudu« ist vom Gerichte überprüft und im ganzen Umfange bestätigt worden. Zu der Behauptung der Interpellation, daß das die Beschlagnahme der Nr. 21 der Zeitschrift »Vôla źudu« bestätigende Erkenntnis des Kreisgerichtes in Bratislava einen anderen Artikel betroffen hat, als in dem die Beschlagnahme anordnenden Bescheide der Staatsanwaltschaft angegeben war, führt die Staatsanwaltschaft an,
daß es sich bloß um ein offensichtliches Versehen der Kanzlei der Staatsanwaltschaft gehandelt hat, so daß die Beschlagnahme der Stelle zwar richtigerweise zitiert, irrtümlicherweise aber unter der Bezeichnung eines anderen Artikels angeführt worden ist.
Die Vermutung, daß der Staatsanwaltschaft besondere Instruktionen zwecks Schädigung der oppositionellen Presse erteilt worden wären, ist gänzlich unbegründet.
P r a g, am 18. Februar 1932.
Der Justizminister: Dr. Meissner m. p.
Překlad ad 1645/XVIII.
Válasz
az iskola- és nemzetművelődésügyi minisztertől Hokky képviselő és társai interpellációjára Podkarpatszka Ruszban létesítendő magyar tannyelvű tanítóképző intézet tárgyában. (973/VI. ny. -sz. )
Podkarpatszka Ruhzban az uhorodi mindkét nemállami tanítóképző intézet hallgatói magyar tannyelvü iskolákon való tanításhoz megkívánt képesítést nyerhetnek. Ez ekként is történik s a mondott intézeteket minden évben a magyar iskolákon való tanításra szabályszerüen approbált tanulók egész sora hagyja el. Ezen kívül a szlovenszkói magyar tanítóképző intézetek a podkarpatszka-ruszi tanulók számora is nyitva állanak.
P r a h a, 1932. február 8. -án.
Az iskola- és nemzetművelődébügyi miniszter: Dr. Dérer s. k.