1642/XIX.

Interpelace

poslanců Seidla, dra Markoviče, V. Beneše a soudruhů

ministru vnitra

o platovému zákonu odporující praxi min.

vnitra ve věci četnických gážistů mimo

služební třídy.

Platový zákon ze dne 24. června 1926, číslo 103 Sb. z. a n., v části čtvrté upravil služební poměr četnických gážistů mimo služební třídy.

Služební místa gážistů m. sl. tř. podle ustanovení § 130 platového zákona systemisují se v rámci stanovené normální potřeby sil ve třech platových stupnicích a to:

a) služební místa četnických vrchních strážmistru-velitelů stanic t. j. četnických vrchních strážmistrů, kteří jsou veliteli stanice nebo okresu, nebo konají rovnocennou službu četnickou v I. platové stupnici.

b) služební místa četnických vrchních strážmistrů v II. platové stupnici,

c) služební místa četnických strážmistrů a četníků na zkoušku v III. platové stupnici.

Ministerstvo vnitra ustanovilo však výnosem ze dne 22. listopadu 1927, číslo 75002-13 s odvoláním na § 3 zákona ze dne 14. dubna 1920, čís. 299 Sb. z. a n., že služební hodnost praporčíka nastupuje na místo hodnosti vrchního strážmistra v II. platové stupnici podle platového zákona číslo 103/1926 Sb. z. a n.

Rozhodnutí toto jest však v příkrém rozporu s platovým zákonem, který stanovil hodnosti u četnictva v příslušných platových stupnicích a že povýšení se stane podle § 137 platového zákona propůjčením systemisovaného služebního místa vyšší platově stupnice.

Také další ustanovení uvedeného výnosu, že na vrchní strážmistry mohou býti povýšeni praporčíci, kteří jsou ustanoveni za velitele stanic nebo okresu nebo konají rovnocennou službu četnickou, odporuje ustanovením § 137 platového zákona, který určuje, že četnickými vrchními strážmistry mohou býti jmenováni četničtí strážmistři, pakliže:

a) sloužili nejméně 10 roků ve výkonné četnické službě a absolvovali s prospěchem četnickou hodnostní školu a

b) sloužili celkem 10 roků v četnictvu, z toho nejméně tři roky ve výkonné službě, jsou vycvičeni v účetní službě a vykonali předepsanou zkoušku pro účetní pomocné síly.

Zákonem o četnictvu ze dne 14. dubna 1920, č. 299 Sb. z. a n. § 3 bylo sice ministerstvo vnitra

zmocněno, aby rozhodlo o podrobné organisaci a počtu četnictva a o tom, jak jest konati službu četnickou, jak má býti četnictvo vycvičeno, vystrojeno a vyzbrojeno, dohodnuvši se o výzbroji s ministerstvem národní obrany, avšak vydávajíc tato rozhodnuti nesmělo přehlédnouti, upravujíc služební poměr gážistů mimo služební třídy platná ustanovení platového zákona, a jej přímo porušiti.

Podepsaní se táží:

1. Jest pan ministr vnitra ochoten zrušiti výnos min. vnitra ze dne 22. listopadu 1927, č. 75002-13, protože je v rozporu s platovým zákonem?

2. Jest pan ministr vnitra dále ochoten naříditi, aby případné důsledky vyplývající ze zrušení tohoto výnosu ministerstva vnitra byly z moci úřední bez průtahu napraveny?

V Praze dne 12. února 1932.

Seidl, dr. Markovič, V. Beneš,

Husnaj, Pik, Staněk, Vácha, Prokeš, Koudelka,

Kučera, F. Svoboda, Bečko, Brožík, dr. Winter,

Srba, inž. Nečas, Biňovec, dr. Mareš, Klein, Nový,

Benda, Hampl, Polach, Jurnečková-Vorlová.

1642/ XX.

Interpelace

poslanců Františka Seidla, Františka Staňka a soudruhů

ministru veřejných prací

o povyšování kancelářských úředníků báňských revírních úřadů i báňského odděleni v ministerstvu veřejných prací.

Ve smyslu § 17. platového zákona je pro povýšení úředníka rozhodna zvláštní způsobilost pro místo jež se propůjčuje, schopnost a důvěryhodnost. Dle ustálené prakse. založené na těchto předpokladech a ve smyslu vlastního účelu povyšovacího odměniti vyšší výkon zvýšenými požitky ve vyšší platově stupnici, musí nesporně rozhodovati i kvalifikace, která jest de facto úředně zjišťovaným měřítkem služebního výkonu a upotřebitelnosti a v logické důslednosti potírání protekce je vlastně samozřejmé, že při stejné kvalifikaci a předpokladech pro povýšení uvedených dává se přednost zaměstnanci služebně staršímu.

Počátkem minulého roku uvolnilo se systemisované místo v 5. platové stupnici (kancel. správce) ve stavu kancelářských úředníků státních báňských revírních úřadů v příslušném oddělení ministerstva veřejných prací. Na toto místo byl navržen a to přímo presidiem ministerstva veřejných prací vrchní kancelářský oficiál Karel Švehlák ze stavu kancelářských úředníků ministerstva veřejných prací, který před tím nikdy v báňské službě ani v ministerstvu, ani u báňských revírních úřadů upotřeben nebyl. Jmenovaný měl před tímto povýšením po několik roků kvalifikaci pouze »dobrou«, takže o nějakém zvláště vynikajícím služebním výkonu nelze u jmenovaného mluviti. Povýšením Švehláka bylo v báňských službách ministerstva včetně revírních báňských úřadů preferováno několik služebně i fysicky mnohem starších a lépe kvalifikovaných vrchních oficiálů, v báňských službách po dlouhá léta upotřebovaných a velmi dobře zapracovaných. Vsunutím Švehláka do stavu těchto úředníků nastala všeobecná nespokojenost a byl vyvolán pocit nespravedlivého postupu oproti starším a lépe kvalifikovaným úředníkům.

U báňského revírního úřadu v Moravské Ostravě uvolnilo se koncem minulého roku další místo v 5. platové stupnici kancelář, služeb pensionováním kancelářského správce Františka Motyčky. Toto místo má býti propůjčeno vrchnímu kancelářskému oficiálů, který jest v pořadí na 6. místě, takže opětně má dojiti k preterování starších kancelářských úředníků při stejně kvalifikaci.

Podepsaní se táží pana ministra:

1. Je pan ministr ochoten blíže vysvětliti, proč byl kancelářský správce Karel Švehlák převeden do kancelářské služby báňských úřadů na místo 5. platové stupnice na úkor starších, zapracovaných a lépe kvalifikovaných úředníků?

2. Je pan ministr ochoten vysvětliti, proč na volné místo v 5. platové stupnici v Mor. Ostravě má býti opětně povýšen mladší úředník na úkor úředníků služebně starších a stejně kvalifikovaných?

3. Je pan ministr ochoten naříditi, aby při obsazování volných míst ve vyšších platových stupnicích kancelářských služeb bylo při stejné kvalifikaci a splněných ostatních předpokladech - přihlíženo k úředníkům služebně starším?

V Praze dne 20. února 1932.

Seidl, Staněk,

Jurnečková-Vorlová, Husnaj, Kučera, Chalupník, Polach, dr. Macek, Bečko, Benda, dr. Markovič, Koudelka, Hampl, Nový, dr. Mareš, Biňovec, Plk, Jaroš, Chalupa, Prokeš, Klein, Remeš, Brožík, Neumeister.

Původní znění ad 1642/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Bacher und Genossen

an den Finanzminister

wegen der Tätigkeit der Revisionskommission des Finanzministeriums und ihrer unheilvollen Folgen im Wirtschaftsleben.

Die laut Art. III. Abs. I., Z. 2. des Gesetzes über die direkten Steuern vom 1. VII. 1927, Nr. 76, S. d. G. u. V., eingeführte Revisionskommission des Finanzministeriums hat am 27. Jänner 1932 ihre Tätigkeit in Böhm. Leipa aufgenommen. Hiebei haben sich viele das Wirtschaftsleben störende Folgen dieser Tätigkeit gezeigt. Die gegenwärtige Zeit ist für die Vornahme von Steuerrevisionen namentlich in einem so ausgesprochenen Notstandsgebiet sehr unglücklich gewählt. Ganz abgesehen von der schweren Krise, die sich in Böhm. Leipa besonders hart auswirkt - der Zahlungsverkehr stockt, Kredite werden gekündigt, Erhöhungen der kaum tragbaren Steuern und sozialen Lasten drohen - sind in diesen Wochen alle Unternehmungen mit Bilanzarbeiten und mit dem Abfassen von Steuerbekenntnissen überlastet. Die knappe Zeit, die für die Erwerbstätigkeit übrig bleibt, wird durch das Hinzutreten der Tätigkeit der Revisionskommission noch weiter eingeschränkt, wodurch die schwierige Lage der Kaufmannschaft natürlich noch weiter verschärft wird. Die traurigen Folgen sind: Verminderte Leistungsfähigkeit, Zahlungsschwierigkeiten, Ausgleiche und Zusammenbrüche auch der gesündesten Unternehmungen, was eine weitere Vergrösserung des Arbeitslosenheeres bedeutet.

Ist die Tätigkeit der Revisionskommissionen schon an und für sich in der jetzigen Krisenzeit beunruhigend, so muss aber noch besonders auf die Schädlichkeit von Revisionen bereits bemessener Steuern auf Grund anonymer Anzeigen hingewiesen werden. Die anonymen Anzeigen sind gewöhnlich unbegründet und erfolgen aus Böswilligkeit oder anderen unlauteren Beweggründen; der Erfolg solcher Revisionen ist mehr oder weniger negativ. Da im Sinne des Gesetzes und der Vollzugsvorschrift die Revisionen mit allen Rücksichten auf den ungestörten Gang des Geschäftsbetriebes durchgeführt und auch berechtigten Ansprüchen hinsichtlich der Zeit der Vornahme nach Möglichkeit entsprochen werden soll, wäre es angezeigt, gegenwärtig Revisionen nur auf die Fälle zu beschränken, in denen eine solche vom Steuerträger selbst oder auf Antrag der zuständigen Steuerkommission verlangt wird. Auch sollten Revisionen während der ersten zehn Wochen jedes Kalenderjahres, also während eines

Zeitraumes, der in besonderem Masse mit Bilanz- und Steuerbekenntnisarbeiten belastet ist, grundsätzlich unterbleiben.

Die Unterfertigten fragen daher den Herrn Finanzminister:

1. Sind dem Herrn Minister diese Zustände bekannt und was gedenkt er zu tun, damit Abhilfe geschaffen werde?

2. Beabsichtigt der Herr Minister, insbesonders zu veranlassen, dass Revisionskommissionen nur auf solche Fälle beschränkt werden, in denen eine solche vorn Steuerträger oder über Antrag der zuständigen Steuerkommission verlangt wird?

3. dass Revisionen bereits bemessener Steuern nur auf Grund anonymer Anzeigen nicht vorgenommen werden dürfen und

4. dass die Tätigkeit der Revisionskommissionen innerhalb der ersten zehn Wochen jedes Kalenderjahres nicht beginnen darf?

Prag, am 11. Feber 1932.

Dr. Bacher,

Viereckl, Böhm, Halke, Scharnagl, Kunz, Heller, Dr. Petersilka, Windirsch, Dr. Rösche, Hodina, Zierhu, Wagner, Zajíček, Gläsel, Oehlinger, Greif, Bobek, Dr. Peters, Jelinek, Fritscher, Platzer, Krumpe.

Původní znění ad 1642/ VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Vornahme von Steuerrevisionen in der Stadt Böhm, Leipa.

Im Monate Jänner 1932 wurde von der Steuerrevisions-Kommission bei einer grossen Anzahl von Gewerbe- und Handelstreibenden in Böhm. Leipa eine eingehende Revision des gesamten Geschäftsbetriebes vorgenommen. Die Stadt Böhm. Leipa und ihre ganze Umgebung sind durch den allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang zu einem Nostandsgebiet geworden. Die Umsätze sind zusammengeschrumpft, die Zahlungen stocken, Exekutionen und Ausgleiche sind auf der Tagesordnung.

Es ist demnach die wirtschaftliche Voraussetzung gar nicht vorhanden, welche unter Umständen den Schluss rechtfertigen liesse, dass die

Gewerbe- und Handelstreibenden an ihren Betrieben und Geschäften mehr verdienen, als sie der Steuerbehörde gegenüber einbekennen. Dazu kommt, dass der Monat Jänner die Zeit ist, in welcher ein ordentlicher Kaufmann die Inventur aufzunehmen und die Bilanz des abgelaufenen Jahres aufzustellen hat. Wird er durch eine Revisionskommission an dieser Arbeit verhindert, so entspricht dieses Vorgehen der Finanzverwaltung durchaus nicht der Vollzugsvorschrift zum Gesetze über die direkten Steuern, die ausdrücklich vorschreibt, dass die Revision so vorzunehmen ist, dass sie den Geschäftsbetrieb möglichst wenig stört.

Mit Rücksicht auf diese Umstände fragen die Gefertigten den Herrn Finanzminister an:

1. Ist er bereit, die Steuerrevisions-Kommission in Böhm. Leipa sofort abzuberufen?

2. Eine Verordnung in dem Sinne herauszugeben, dass Revisionen in den ersten zwei Monaten des Jahres nur ausnahmsweise vorzunehmen seien?

Prag, am 25. Feber 1932.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Matzner, Horpynka, Krumpe, Oehlinger, Greif, Scharnagl, Zajíček, Kunz, Fritscher, Krebs, Dr. Mayr-Harting, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Geyer, Ing. Jung, Köhler, Kasper, Knirsch.

Původní znění ad 1642/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten

in Angelegenheit von Unzukömmlichkeiten bei dem durch die Baufirma Nejedlý und Řehák in Prag ausgeführten Bau der Staatsstrasse im Gerichtsbezirke Böhm, Kamnitz.

Die Staatsstrasse, die von Tetschen nach Böhm. Kamnitz führt, wird, wie fast alle Jahre, auch heuer ausgebessert, teilweise sogar neu gebaut. Im Herbste vorigen Jahres führte diese Arbeiten die Baufirma Nejedlý und Rehák in Prag im Auftrage des Arbeitsministeriums aus. Zu diesen Arbeiten werden eine Menge Arbeitskräfte gebraucht, die eine besondere Eignung nicht erfordern, daher auch aus den Reihen der

Arbeitslosen entnommen werden können und mit Rücksicht auf die allgemeine Lage, geradezu entnommen werden sollen. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeitslosen jener Orte zuerst zu berücksichtigen sind, in denen solche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die genannte Baufirma jedoch ist sich dieser Pflicht keineswegs bewusst, denn sie nimmt für diese Arbeiten in erster Linie tschechische Arbeiter aus fremden Gegenden auf und weist die heimischen deutschen Arbeitslosen ab. So war anfangs Jänner der arbeitslose Glasschleifer läger aus Niederkamnitz mehreremals bei dem Bauleiter der genannten Firma und bat, als Arbeiter eingestellt zu werden, wurde aber immer abgewiesen. -Trotzdem konnte er durch eigene Wahrnehmung feststellen, dass nach seiner Vorsprache tschechische Arbeiter zum Strassenbaue eingestellt wurden.

Im Herbste vorigen Jahres haben sich bei dieser Baufirma 200 deutsche Arbeitslose um Arbeit beworben, ohne Arbeit zu erhalten. Nach Angabe Jägers ist ein Hillemühler Glasmacher, der ein Tscheche ist, von der Baufirma mit der Zusammenstellung von Arbeiterpartien beauftragt worden. Bei einer solchen Partie waren einmal zehn Mann, von denen 7 Tschechen und 3 Deutsche waren. Unter den Letzteren war auch der genannte Jäger. Als diese Arbeiterpartie sich in der Baukanzlei meldete, wurden sämtliche Tschechen behalten und in die Arbeit eingestellt, die Deutschen aber abgelehnt.



Den Gefertigten ist bekannt, dass das Arbeitsministerium bei Vergabe von Staatsaufträgen in der Regel die Bestimmung in den Vertrag aufnimmt, dass die ausführende Firma verpflichtet wird, in erster Linie als Arbeiter jene einzustellen, die in der betreffenden Gegend wohnen und arbeitslos sind. Es ist zu vermuten, dass eine solche Bestimmung auch in dem Vertrage mit der Firma Nejedlý und Řehák enthalten ist. Nach dem Angeführten hat nun diese Firma die angeführte Vertragsverpflichtung nicht eingehalten.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten:

1. Was gedenkt er zu veranlassen, um die genannte Firma zur Einhaltung des Vertrages zu verhalten?

2. Ist er bereit, für alle künftigen Fälle vorzusorgen, dass solche Vertragsverletzungen sich nicht mehr wiederholen, und was gedenkt er in dieser Beziehung zu veranlassen?

Prag, am 25. Feber 1932.

Dr. Keibl

Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Luschka, Zajiček, Dr. Mayr-Harting, Greif, Oehlinger, Geyer, Köhler, Ing. Jung, Kasper, Knirsch, Krebs, Krumpe, Bobek, Scharnagl, Dr. Petersilka, Kunz, Fritscher, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Horpynka.

Původní znění ad 1642/ IX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an die Minister des Innern und für Justiz

in Angelegenheit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Es ist eine allgemeine bekannte Tatsache, dass infolge der zahlreichen Ermächtigungen, die sich in den einzelnen beschlossenen Gesetzen vorfinden, die Verordnungs- und Verfügungsgewalt der staatlichen Verwaltungsbehörden ausserordentlich gesteigert hat. Dies wird in Zukunft noch fühlbarer werden, weil die verschiedenartigsten Gesetzentwürfe durch solche Ermächtigungen die gesetzgeberische Gewalt immer mehr von der Volksvertretung auf die Regierung übertragen. Hand in Hand damit muss eine immer grössere Inanspruchnahme des Obersten Verwaltungsgerichtes einhergehen, der schon lange nicht mehr seiner Aufgabe in ausreichendem Masse gerecht werden kann. Es erweist sich daher, dass es immer dringender notwendig wird, das Gesetz über die Verwaltungssenate der parlamentarischen Beratung zuzuführen, welches in den §§ 58 und 93 des Gesetzes Nr. 125/27 angekündigt worden ist. Dabei wird gleichzeitig bemerkt, dass es unumgänglich notwendig sein wird, für das Gebiet des ehemaligen Landes Schlesien einen eigenen Landessenat zu bilden, weil dort noch immer die alten schlesischen Landesgesetze gelten, diese von den mährischen beträchtlich abweichen, weil daher ein mährischer Senat, der auch für das schlesische Gebiet kompetent wäre, nach zweierlei Recht urteilen müsste.

Die Gefertigten fragen demnach die Herren Minister des Inneren und der Justiz an:

Sind Sie geneigt, die eheste Vorlage eines Gesetzentwurfes betreffend die Einführung von Verwaltungsgerichtshöfen erster Instanz bei den Landesbehörden und insbesondere in Troppau fur das Gebiet des ehemaligen Landes Schlesien zu veranlassen?

Prag, am 25. Feber 1932.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Zajiček, Dr. Luschka, Dr. Mayr-Harting, Oehlinger, Simm, Geyer, Köhler, Knirsch, Krebs, Ing. Jung, Greif, Krumpe, Dr. Petersilka, Scharnagl, Fritscher, Kunz, Matzner, Ing. Kallina, Horpynka, Bobek.

Původní znění ad 1642/X.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Post- und

Telegraphenwesen und

den Minister des Innern

in Angelegenheit der nur in tschechischer und französischer Sprache erfolgenden Ansage der »Europäischen Radiokonzerte«.

Seit Juni 1930 gibt es sogenannte »Europäische Konzerte«, die aus dem »Mitteleuropäischen Programmaustausch« hervorgegangen sind. Die »Europäischen Konzerte« werden in gewissen Zeitintervallen von den Hauptsendern verschiedener Staaten veranstaltet, von den meisten europäischen Sendern übernommen, und haben entsprechend ihrer Bedeutung ein besonders sorgfältig zusammengestelltes Programm. Die europäischen Konzerte sind als Festtage des europäischen Rundfunks gedacht und haben die Aufgabe, das geistige Band zwischen den vielen Völkern Europas zu festigen. Die meisten europäischen Sender bemühen sich, wenigstens im Rahmen der »Europäischen Konzerte« dieser hohen Aufgabe gerecht zu werden. Sie sagen ausser in der Landessprache auch noch in einer zweiten, möglichst viel Hörern verständlichen Sprache an, wie es Zweck und Sinn der »Europäischen Konzerte« auch voraussetzt. Dies ist nicht der Fall, wenn das »Europäische Konzert« von einem tschechoslowakischen Sender veranstaltet wird.

Es steht wohl ausser Zweifel, dass fur die tschechoslowakischen Sender, abgesehen von den etwa 200. 000 tschechischen Hörern, vor allem die im eigenen Lande und nicht zuletzt auch die in naher oder weiterer Umgebung wohnenden deutschen Hörer, die einige Millionen zählen, in Betracht kommen. Auch unsere Sendegesellschaft die in der Tschechoslowakei beheimateten 3. 5 Millionen Deutsche als eine »quantité négligeable« zu bewerten sich bemussigt sieht, hätte sie mit Rücksicht auf das Ausland wenigstens bei den ihr zugewiesenen »Europäischen Konzerten« neben der Staatssprache vor allem die deutsche Sprache zur Ansage heranzuziehen. Dies geschieht jedoch nicht. Es wird, wie bei vielen anderen Gelegenheiten, auch bei den »Europäischen Konzerten« neben Tschechisch nur noch Französisch angesagt. Beschwerden, die gegen diese weithin sichtbare Brüskierung der Deutschen eingebracht wurden, suchte die Sendegesellschaft

mit der Ausrede zu beschwichtigen, dass nach den zwischenstaatlichen Abmachungen bei den »Europäischen Konzerten« die Ansage nur in der Landessprache und in Französisch gestattet sei.

In der ersten Folge l. J. des offiziellen Organes »Radiojournal« ist hinsichtlich der Ansage bei »Europäischen Konzerten« nunmehr zu lesen:

Die Sendestation, deren Sprache nicht Französisch, Englisch, Deutsch oder Spanisch ist, kann der Ansage noch eine kurze Uebersetzung in einer der angeführten Sprachen anschliessen. « Ferner:

»Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass Prag oder eine andere Station die Sendestelle ist. Wir können der tschechischen oder slowakischen Ansage eine kurze Uebersetzung in einer der angeführten Weltsprachen anschliessen. «

Es ist demnach unwahr, dass bei den »Europäischen Rundfunkkonzerten« die Ansage neben der tschechischen Sprache nur in französischer Sprache erfolgen dürfe, und erwartet daher die deutsche Rundfunköffentlichkeit, dass die Ansage nunmehr auch in deutscher Sprache erfolgen werde.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister für Post- und Telegraphenwesen und der Herr Innenminister bereit sind, dafür Sorge zu tragen, dass zumindest bei den »Europäischen Rundfunkkonzerten« die Ansage auch in der deutschen Sprache erfolge?

Prag, am 25. Feber 1932.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Oehlinger, Kasper, Dr. Mayr-Harting, Zajíček, Scharnagl, Bobek, Knirsch, Ing. Jung, Ing. Kallina, Horpynka, Krebs, Krumpe, Dr. Peterslika, Geyer, Fritscher, Kunz, Schubert, Dr. Luschka, Köhler, Greif, Simm, Matzner.

Původní znění ad 1642 XII.

Interpellation

der Abgeordneten Hadek, Dvořák und Genossen

an die Minister für soziale Fürsorge und Landwirtschaft

betreffs der Misswirtschaft auf dem Gute Kernsalz bei Schüttenhofen.

Das Gut Unter-Kernsalz bei Schüttenhofen wurde infolge der Verschuldung des ehemaligen Besitzers Dr. Richard Grüner unter Zwangsver-

waltung gestellt. Der beabsichtigte Verkauf an Dr. Zidek wurde durch den Hauptgläubiger, die Anglobank, hintertrieben.

Seit der Einsetzung der Zwangsverwaltung am 20. Feber 1931 wird auf dem Gute Raubwirtschaft getrieben. Das Vieh wurde zum grossen Teil verschleudert, die Felder veröden, der Steinbruch stillgelegt. Am Gute werden 20 Arbeiter entlassen, 10 sind noch beschäftigt. Am Steinbruch wurden 30 Arbeiter entlassen, obwohl eine Bestellung von 500 q Stein für die Bezirksstrassen vom Bezirk Schuttenhofen vorhanden ist.

In der kleinen Gemeinde Kunsch sind durch diese Zwangsverwaltung über 50 Arbeiter samt ihren Familien um die Existenz gekommen und stehen vor dem Verhungern, da sie keinerlei Einkommen haben und auch keine Unterstützung bekommen. Der Zustand, dass das Gut und der Steinbruch nicht bewirtschaftet werden, durfte aller Wahrscheinlichkeit dauernd sein.

Wir fragen die Herren Minister:

Was gedenken sie zu tun, um das Los der Arbeiter des Gutes Unter-Kernsalz zu bessern?

Prag, am 26. Feber 1932.

Hadek, Dvofäk,

J. Svoboda, Török, Zäpotocky, Clzlnskä, Kubaö,

Hruska, Gotiwald, Babel, Novotny, Hruby, Kühn,

Höhne), Juran, Bar sä, Hodinovä, Vallo, Stelner,

K. Prochäzka, Sliwka, KHment.

Pflvodni zneni ad 1642 XIÜ.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen,

betreffend die erfolgte Entlassung deutscher Arbeiter durch das Telegraphenbauamt in Aussig.

Die Arbeiter Johann Horitz, wohnhaft in Losdorf 129, Friedrich Berwitz, Bodenbach 102, Josef Kindl, Franzensthal Nr. 9, Alois Heger, Losdorf Nr. 101 und Karl Wildner aus Ober-Preschkau wurden anfangs Feber dieses Jahres von der

Telegraphenbauabteilung m Aussig mit 14tagiger Kündigung vollkommen grundlos entlassen. Sie erhielten von dem genannten Amte einen Dienstzettel mit der Geschäftszahl 537/32 vom 2. Feber 1932. In diesem Dienstzettel hiess es, dass jeder Einzelne von ihnen verständigt wird, dass er aus Ersparungsgrunden und auf Grund des Erlasses der Prager Post- und Telegraphendirektion G. ZI. 23835-XIV/32 gekündigt wird und dass er nach Ablauf der zweiten Februarwoche seinen Arbeitsplatz zu verlassen hat.

Nun steht Johann Horitz seit dem Jahre 1915, Josef Kindl seit dem Jahre 1918, Friedrich Berwitz seit dem Jahre 1922, Alois Heger seit dem Jahre 1924 und Karl Wildner seit dem Jahre 1929 im Dienste des Telegraphenbauamtes in Aussig. Es sind alte tüchtige Arbeiter, die schon Vorarbeiter waren, verheiratet sind, Familie besitzen und unter anderen Umständen langst definitive Unterbeamte des Staates geworden wären.

Diese langjährigen Diener einfach 14tägig zu entlassen, ist nicht nur sozial verwerflich, sondern auch wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Es muss aber alle Beteiligten und auch die gesamte Oeffenthchkeit wie ein Hohn anmuten, wenn der amtliche Erlass von Ersparungsrucksichten aK Grund der Entlassung spricht, während es in Wirklichkeit nur nationale Gehässigkeit der Prager Landesdirektion war, die die Leute aus ihrem Arbeitsplatz wegdrängte. Denn nachdem die genannten deutschen Arbeiter aus dem Staatsdienste entlassen waren, wurden sofort von demselben Amte, das aus Ersparungsrucksichten diese Entlassungen angeordnet hat, 12 neue tschechische Arbeiter eingestellt.

Von den vorhandenen früheren Arbeitern wurde nicht ein Tscheche entlassen, sondern nur die oben genannten Deutschen, trotzdem sie alte Diener waren und samtliche tschechische Arbeiter eine geringere Dienstzeit aufzuweisen haben als sie.

Daraus folgt: Die Entlassung der genannten Arbeiter erfolgte in Wirklichkeit nicht aus Ersparmsrucksichten, sondern nur aus nationaler Gehässigkeit. Den tschechischen Arbeitern erhält die Staatsverwaltung im deutschen Siedlungsgebiete ihre Arbeitsplätze, die deutschen Arbeiter macht sie brotlos und ersetzt sie durch Tschechen. Da diese aber in ihrer Arbeitsleistung an die deutschen Arbeiter bei weitem nicht herankommen können, so muss sie, wie der erwähnte Fall zeigt, für fünf deutsche Arbeiter zwölf tschechische einstellen und nennt das dann Sparmassnahmen.

Mit Rucksicht auf vorstellende Vorfalle fragen die Gefertigten den Herrn Minister für Postund Telegraphenwesen:

1. Ist er geneigt, vorstehenden Tatbestand zu erheben?

2. Zu verfugen, dass die ganz ungerechtfertigter Weise entlassenen deutschen Arbeiter un-

verzüglich wieder in den Dienst aufgenommen werden?

3. Für den Fall, als dies nicht möglich wäre, ist er geneigt, jedem von ihnen nach seinen persönlichen Verhältnissen eine entsprechende Abfertigung zukommen zu lassen?

4. Ist er geneigt, der Post- und Telegraphendirektion in Prag sowie dem Telegraphenbauamte in Aussig den Auftrag zu erteilen, Arbeitsentlassungen nur dann vorzunehmen, wenn sie wirklich sich als notwendig erweisen und in der Art, dass hiebei die nationale Zugehörigkeit niemals die ausschlaggebende Ursache sein darf,

sondern dass nur die wirtschaftlichen und dienstlichen Verhältnisse des Einzelnen massgebend sein dürfen?

Prag, am 25. Feber 1932.

Dr. Keibl,

Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Matzner, Horpynka, Oehlinger, Greif, Dr. Petersilka, Kunz, log. Jung, Krebs, Dr. MayrHartlng, Krumpe, Scharnagl, Zajíček, Bobek, Fritscher, Knirsch, Geyer, Köhler, Kasper, Simm, Dr. Luschka, Schubert.


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