Dlužno míti za to, že pan ministr školství a národní osvìty vùbec neví o vylíèených událostech. Pøes to se musíme tázati, jak se dají taková zbyteèná penìžní vydání uvésti v soulad s nedostatkem penìz i ve státní pokladnì a je-li pan ministr ochoten vydati pøísnì pokyny, aby i po této stránce nastal koneènì obrat k lepšímu?

V Praze dne 12. ledna 1932.

Windirsch,

Gläsel, Oehlinger, dr. Petersilka, dr. Luschka, dr.

Mayr-Harting, Zajíèek, Fritscher, Zierhut, Kunz,

Wagner, Viereckl, Platzer, Krumpe, Heller, Halke,

Greif, Bobek, Hodina, Scharnagl, Böhm.

Pùvodní znìni ad 1597/ IV.

Interpellation

der Abgeordneten Kühn, Babel und Genossen

an den Finanzminister Dr. Trapl,

betreffs die Erschiessung des Arbeitslosen Ernst Bauer durch die Finanzwache Anton Vogl.

Am 16. November ging der arbeitslose Bäkkergehilfe Ernst Bauer, 42 Jahre alt, aus Schwaderbach, nach Sachsenberg um sich dort Ware zu holen, um wenigstens das Brot für seine zwei Kinder zu verdienen. Er ging um 1/2 6 Uhr früh ton Schwaderbach und wurde um 1/2 7, entfernt 5 km von der Grenze, von der 22 Jahre alten Finanzwache Anton Vogel niedergeschossen. Ernst Bauer hatte 1 Kistchen Büklinge, 3 Büchsen Oelsardinen, alles im Werte von 30 Kè bei sich.

Am Dienstag den 17. d. M. um 2 Uhr nachmittags erlag er seinen Verletzungen. Vorher sagte er gegenüber Anton Bartl und Anton Lorenz, beide wohnhaft in Schwaderbach, aus, dass er rufen gehört habe, und in demselben Moment sei auch geschossen worden. Der Mann war schwerhörig und kurzsichtig.

Wir fragen den Herrn Minister:

Welcher ist sein Standpunkt dazu, dass die Finanzwache Arbeitslose - - niederschiesst?

Ist er bereit, die Finanzwache Anton Vogl auf das schwerste bestrafen zu lassen und der not-

leidenden Familie des erschossenen Ernst Bauer eine lebenslängliche Rente zuzuweisen?

Prag, am 23. November 1931.

Kühn, Babel,

Barša, Dvoøák, Novotný, Hrubý, Rjevaj, Vallo,

Kopecký, Steiner, Kubaè, Gottwald, Dr. Stern,

Štìtka, Krosnáø, Kliment, Hruška, Hodinová,

Èižinská, Juran, Zápotocký.

Pùvodní znìní ad 1597/ V.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der periodischen Druckschrift »Neue Zeit«.

Die in Troppau erscheinende periodische Druckschrift »Neue Zeit« wird neuerdings von der Zensur in einer Art und Weise behandelt, die mit der verbürgten Freiheit des Wortes im ärgsten Widerspruche steht. Binnen 11 Tagen wurde diese wöchentlich erscheinende Zeitung zweimal beschlagnahmt.

Der Beschlagnahme verfielen in der Folge 90 vom 11. November der Titel und mehrere Stellen des Leitaufsatzes sowie 3 Notizen. Der beschlagnahmte Titel lautete: »Der Vormärz kehrt wieder. Der 8. November Grosskampftag der Staatspolizei und Gendarmerie gegen national-sozialistische Versammlungen. «

Ferner wurden in diesem Leitaufsatze folgende Stellen beschlagnahmt:

»An diese Blamage behördlichen Uebereifers wird man unwillkürlich angesichts der neuesten Verbotswelle erinnert, eine Verbotswelle, die in den letzten Tagen die Aufgabe hatte, die - sozialen Kundgebungen der nationalsozialistischen Jugend unmöglich zu machen. «...

»Dass zur Auflösung keinerlei stichhältiger Grund vorlag, ist offenkundig und ebenso offenkundig, dass der Auflösungsgrund bei den Haaren herbeigezogen worden ist und bestenfalls in missverständlichen Auffassungen, bzw. in Fehlmeinungen der Regierungsorgane die Ursache hat. Oder sollte doch eine Weisung von oben vorhanden sein, dass alle nationalsozialistischen Versammlungen und Kundgebungen am 8. November zu unterdrücken sind? Ist doch auch ein für diesen Tag in Ratkau beabsichtigter Lichtbildvortrag ebenfalls verboten worden. «

»Nun ist durch überflüssige, durch nichts begründete Nervosität der Regierungsorgane, diese programmatisch wichtige Kundgebung unmöglich geworden, denn Verbandsführer Weese, als besonnener und gemässigter Sprecher bekannt, ist nicht einmal über die einleitenden Worte seines Berichtes hinausgekommen. Man muss daher auch aus diesem Grunde die Nervosität der Regierungsorgane bedauern, da dadurch die Absicht zunichte gemacht wurde, den Behörden aufzuzeigen, was in Wahrheit Zweck und Aufgabe der sozialen Jugend-Kundgebungen war. Oder war das vielleicht beabsichtigt, um die nationalsozialistische Jugendbewegung so weiter illegaler Absichten und Handlungen bezichtigen zu können?

Oder soll nun, da man den »Volkssport« niedergekämpft glaubt, der »Nationalsozialistische Jugendverband« darankommen, weil man ihm als unpolitischen Verein am leichtesten beikommen kann? Unser Vereinsgesetz ist nämlich vorsintflutlich genug und bietet allerhand Handhaben zu Schikanen, um so einem Vereinsobmann das Leben sauer zu machen. Der Grosskampf gegen die Führer unserer Jugendbewegung und ihre Mitglieder ist ja längst in bestem Gange. Bald ist eine »unangemeldete« Versammlung, bald ein ausgehängtes Bild, bald ein Ausflug der Anlass zu Verfolgungen und unsere überlasteten Gerichte verdanken den übereifrigen, Belobung erhoffenden untergeordneten Organen einen Pack Mehrarbeit lächerlichster Anzeigen von Uebertretungen des Vereins- und Versammlungsgesetzes, das im Sinne des reaktionärsten Polizeistaates ausgelegt wird. Man muss sich angesichts dieses Verfolgungsfimmels wahrlich fragen: Leben wir denn in einer Republik?

Im alten verlästerten Polizeistaate Oesterreich war es üblich, dass sich an jede aufgelöste politische Versammlung eine geschlossene §-2Versammlung anschloss, in der der Redner zu Ende sprach. In dieser freisten aller Republiken aber ist die Polizeigesinnung in Ueber-Metternichsche Dimensionen entwickelt. Versucht man anstelle einer verbotenen öffentlichen, eine geschlossene §-2-Versammlung durchzuführen, so wissen das die bekannten untergeordneten Organe zu verhindern. Einmal, indem sie dem Wirt verbieten, den Versammlungsraum herzugeben, das anderemal, indem sie erklären, auch eine geschlossene §-2-Versammlung müsse angemeldet sein und gehen mit »Bajonett auf!« vor. Die Herren Gendarme und Agenten kennen nämlich nicht einmal die Gesetze! Dass sie die Behörden, die sie vertreten, mit ihrer oft haarsträubenden Unkenntnis blamieren und so ihrem Ansehen schaden, ist diesen anscheinend ganz recht. Wenn sie nur den verfluchten Hakenkreuzlern Schwierigkeiten gemacht haben!

Die Herren aber sollten sich doch endlich sagen, dass ihre Verbotsmittel sie nicht zum Ziele führen werden. »Geistige Strömungen überwinden jedes Hindernis!« drahtete Senator Dr. Jesser an den verbotenen Teplitzer Völkischen Tag. Und so bemühen sich auch die grossen und kleinen Polizeigeister gegen unsere Idee und ihre

Bewegung vergebens. Wir lachen nur dazu! Jede der Verfolgungen und Schikanen zeigt doch dem noch gesunden Teil unseres Volkes, wo seine treuen Kämpfer stehen und jedes Verbot wirkt daher nur werbend für uns! Einmal werden die Herren doch noch ihre Propagandatätigkeit für uns überdrüssig werden. Bis dahin aber gilt das Wort weiter: Trotz Verbot nicht tot! Und nun erst recht!«

In der Notiz »Versammlungsverbote auch im Freiwaldauer Bezirk« auf Seite l wurde folgende Stelle beschlagnahmt: »Die Versammlungsverbote im Freiwaldauer Bezirk nehmen Formen an, die an den Vormärz unter Metternichs Herrschaft erinnern. «

In der nächsten Notiz auf Seite l »Staatspolizei verhindert Vorsorgen für die Arbeitslosen!« wurden folgende Stellen beschlagnahmt:

»Damit das Mass polizeilichen Uebereifers voll wird, hat sich die Troppauer Staatspolizei nach ihren Grosstaten vom Sonntag auch am Montag in Bewegung gesetzt. «...

»Der Staat kümmert sich um die Arbeitslosen soviel wie gar nicht und überlässt die Fürsorge den Gemeinden und Körperschaften. Und wenn sich diese zusammensetzen, um über die Möglichkeiten der Hilfe zu beraten, da schickt die Staatspolizei ihre Organe hin und löst die Leitungssitzung auf. Es ist einfach unerhört, was sich die Troppauer Staatspolizei in den letzten Tagen leistete und man muss sich an den Kopf greifen, dass sich zu solchen Schildbürgerstücken ein Oberkommissär herbeilässt. Denn dieser sollte doch soviel wissen, dass Leitungssitzungen nicht anmeldepflichtig sind, auch nicht unter § 2 des Versammlungsgesetzes fallen. Solche Schnitzer kann man zur Not den Novotnys nachsehen, aber ein höherer Beamter sollte sich doch durch übereifrige Novotnys nicht auch nervös machen lassen.

Auflösungsgrund? Weil einige Teilnehmer ihre Einladungen zu Hause vergessen hatten. Wer lacht da nicht! Das sind die Sorgen der Troppauer Staatspolizei. Da ist ein Wacheaufgebot gleich bei der Hand. Dafür sieht man sonst, wenn bei Unfällen, Verbrechen u. dgl. Wache zur Stelle sein sollte, niemanden. Ist doch zum Beispiel der Einbruch in dem jetzt so überaus gut bewachten Haus Wallgasse 27 bis heute nicht aufgeklärt. Aber bei Versammlungsauflösungen, da versagt die Staatspolizei nie. «

Auf Seite 3 verfiel die Notiz »Troppau. (Der »Novotny«)« vollständig der Beschlagnahme. Diese Notiz hatte folgenden Wortlaut:

»Troppau. (Der »Novotny«. ) Die Tschechen waren schon im alten Öesterreich übereifrige Polizisten. Daher hat man in den Operetten übereifrige Polizeispitzel immer böhmelnd dargestellt. Eine bekannte Type ist der »Novotny« im »Dreimäderlhaus«. Die Staatsraison verbietet natürlich jetzt, die Novotnys als Novotnys auftreten zu lassen. Aber die Novotnys sind trotzdem da und wirken so wie der Novotny im »Dreimäderlhaus«, erheiternd und belustigend mit ihrem

Eifer. Wir haben in Troppau auch so einen Novotny. Ein junger Mann, der es zu etwas bringen will und glaubt, durch erfolgreiche Bespitzlung der Nationalsozialisten rasch Karriere machen zu können. Er ist heute schon reich an Verdiensten, die durch Ernennung zum Polizeidirektor von Gilschwitz schon längst hätten Anerkennung finden sollen. So muss sich der arme Novotny noch immer plagen. Er fehlt in keiner nationalsozialistischen Veranstaltung, schreibt ununterbrochen auf, ist geschäftig über alle Massen, läuft den Leuten schon um 7 Uhr früh ins Haus um »Erhebungen« zu pflegen und findet selbst den Handarbeits-Abend der nationalsozialistischen Mädchen staatsgefährlich und aufschreibenswert. So geschehen am Montag nach Auflösung der Parteileitungssitzung. Der arme Novotny. Wenn er wüsste, wie sehr er seinem Kollegen aus dem »Dreimäderlhaus« ähnelt und welche Heiterkeitserfolge er schon erzielt hat. Mancher tut's aber nicht anders. Nun möge er weiter eifrig schreiben und rapportieren. Einmal wird er doch darauf kommen, dass Lächerlichkeit tötet. «

Zu dieser Notiz wird bemerkt, dass es bei der Staatspolizei in Troppau keinen Bediensteten Namens Novotny gibt. Der Artikel stellt lediglich eine Satyre auf die untergeordneten Organe dar, welche sich zumeist durch vollständige Unkenntnis des Gesetzes unrühmlich auszeichnen, weil sie nicht einmal Vereinsversammlungen von Volksversammlungen zu unterscheiden vermögen und den Begriff der § 2 - Versammlung überhaupt nicht kennen. Diese Unkenntnis hindert sie nicht, besonders scharfmacherisch aufzutreten. Mit Beispielen kann gedient werden.

Endlich wurden in der Notiz auf Seite 3 »Sozialdemokratie und Staatspolizei ein Herz, ein Sinn?« folgende Worte beschlagnamt: »und am 8. November, dem Grosskampftag der Troppauer Staatspolizei gegen die Nationalsozialisten«.

Wie ersichtlich, handelt es sich um die Beschlagnahme von Aeusserungen, welche schlimmstenfalls eine Kritik an dem Vorgehen der Troppauer Staatspolizei darstellen. Nun wird man doch nicht gut behaupten können, dass die Polizei sakrosankt ist. Sogar im alten Oesterreich war eine Kritik an der Polizei erlaubt und es ist kaum jemals vorgekommen, dass kritische Aeusserungen über sie beschlagnahmt wurden. In einer Republik und Demokratie muss doch aber mehr zu sagen erlaubt sein als in einer Monarchie, die noch dazu als »reaktionär« galt. Hiezu tritt noch der Umstand, dass die Staatspolizei bei diesen Beschlagnahmen selbst Partei ist. Denn die Staatsanwaltschaft führt die Beschlagnahme im Einvernehmen mit ihr durch. Es widerspricht allen Rechtsgrundsätzen, dass Kläger und Richter in einer Person vereinigt sind. Schon der gute Geschmak müsste es einer Behörde verbieten, für sich selbst als Partei aufzutreten. Ist sie doch zur Wahrung des Ansehens des Staates berufen. Dieses Ansehen wird nicht dadurch gefährdet, dass an der Tätigkeit polizeilicher Organe Kritik geübt wird. Wohl aber wird es ernstlich gefährdet, wenn diese Organe die berech-

tigte Kritik durch Beschlagnahme der ihnen unbequemen Stellen verhindern. Zu einem derartigen Vorgehen dürften die Organe der Justizverwaltung niemals die Hand bieten.

Die Gefertigten sind der Ueberzeugung, dass der Herr Minister ihren Standpunkt vollkommen teilt. Sie stellen daher an Ihn folgende Anfrage:

Ist er bereit, der Staatsanwaltschaft in Troppau den Auftrag zu erteilen, in Hinkunft derartige Beschlagnahmen zu unterlassen?

Prag, am 25. November 1931.

Ing. Jung,

Kasper, Krebs, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Oehlinger,

Dr. Petersilka, Geyer, Knirsch, Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Bobek, Greif, Zajíèek, Schubert,

Simm, Köhler, Dr. Hassold, Krumpe, Kunz,

Scharnagl, Matzner, Horpynka.

Pùvodní znìní ad 1597/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur,

betreffend Verschleuderung öffentlicher Mittel in Verbindung mit der Förderung des èechischen Minderheitsschulwesens.

Wie unsachgemäss bei der Verausgabung staatlicher Gelder für die Förderung des èechischen Minderheitsschulwesens vorgegangen wird, wurde schon in einer grossen Anzahl Fälle nachgewiesen. Die auf eine solche Art verausgabten Summen ergeben in ihrer Gesamtheit Riesenbeträge, deren Last namentlich in einer Zeit, wo die Einnahmen des Staates immer geringer werden, ständig drückender wird.

In welcher unüberlegten Weise Gelder verausgabt werden, beweist der Ankauf des Baugrundes für die tschechische Minderheitsschule in Ketten, Bezirk Reichenberg. Aus Justamentsgründen kaprizierte man sich dort auf die Erwerbung eines Grundstückes, das aus einer bäuerlichen Wirtschaft herausgeschnitten wurde und das mit einem Betrage bezahlt werden musste, dessen Verzinsung alljährlich die bedeutende Höhe von mindestens 6000 Kè erreicht. Dabei bleibt das Grundstück seit seiner Erwerbung unausgenützt, denn der darauf betriebene Futter- und Gemüsebau steht seinem Ertrage nach in keinem Verhältnis zu den hiefür aufgewendeten Kosten. Dabei ist ausserdem zu berücksichtigen, dass die geringe Zahl der vorhandenen tschechischen Kin-

der die Aufrechterhaltung der tschechischen Minderheitsschule überhaupt nicht lohnt.

Auch in der Gemeinde Tschernhausen, Bezirk Friedland i. B., wird daran gegangen, eine Fläche für das zu errichtende Gebäude einer tschechischen Minderheitsschule zu erwerben. Dort versteift man sich gleichfalls darauf, den erforderlichen Baugrund von einem bäuerlichen Besitzer zu nehmen, der als Kleinbauer, um leben zu können, auf keinen Quadratmeter Boden zu verzichten vermag und der mit dem Gelde für den etwa abgekauften Baugrund nichts anfangen kann, weil kein anderer landwirtschaftlicher Grund in der Gemeinde käuflich zu haben ist. Wenn schon die hier vorhandene tschechische Minderheitsschule, die auch nur einen minimalen Besuch durch tschechische Kinder aufweist, ein eigenes Gebäude haben muss, dann lässt sich die für die Errichtung notwendige Baufläche von Grundstücken des Meierhofes abtrennen. Auf eine solche Art ist die Erwerbung des Bodens billiger, weil hiefür lediglich der durch das Bodenamt bestimmte Zuteilungspreis in Betracht kommt. Auch so kann an den Ausgaben erspart werden.

In welcher nutzlosen Art von der Verwaltung des tschechischen Minderheitsschulwesens Geld vergeudet wird, ergibt sich auch aus dem Inhalte folgenden Schreibens, das Ende 1931 von dem Gemeindeamte in Neundorf, Bezirk Reichenberg, an das Schulministerium gerichtet wurde:

»Das gefertigte Gemeindeamt Neundorf, politischer Bezirk Reichenberg, ersuchte bereits am 4. März 1931 unter ZI. 333 um Rückgabe des schon seit 2 Jahren nicht mehr benützten Klassenzimmers der èechischen Minderheitsschule im Gemeindehause, ohne dass bisher irgend eine Erledigung erfolgte.

Da die Gemeindevertretung annehmen muss, dass die diesbezüglichen Erhebungen nicht an objektiver Stelle eingeholt worden sein dürften, wird neuerdings um Freigabe des besagten Zimmers ersucht und dieses Ansuchen wie folgt begründet:

Im Jahre 1921 wurde im hiesigen Gemeindehause das Sitzungszimmer der Gemeindevertretung, des Ortsschulrates und der Kommissionen trotz des Protestes der Gemeinde beschlagnahmt. Seit dieser Zeit müssen alle diese Sitzungen in Gasthäusern abgehalten werden, was eine gedeihliche und ruhige Verhandlung erschwert, ja mitunter unmöglich macht. Schon dieser Umstand müsste genügen, die Beschlagnahme aufzuheben. Dazu kommt noch, dass im Gemeindehause ansonsten nur kleine Lokale vorhanden sind, von denen das beste wiederum für das Postamt freigemacht werden müsste. Ein Lokal dient für die

Gemeindebücherei und Mutterberatung und kommt wegen zu geringer Grosse für Sitzungszwecke nicht in Betracht, ebenso die noch übrigen zwei kleinen Lokale, die Wohnung für die Schul- und Gemeindedienerin. So blieb für das Amt nurmehr ein kleiner Kanzleiraum im Ausmasse von 5 m Länge und 4 m Breite und der - Arrest.

Das Gemeindeamt hat sich bisher mit diesen ungünstigen Verhältnissen begnügen müssen. Doch kann die Vertretung und auch die Bewohnerschaft nicht verstehen, dass ihr das beschlagnahmte Lokal nicht zurückgegeben wird, nachdem die èechische Schulklasse schon seit zwei Jahren nicht mehr benützt wird und das vorhergehende Jahr nur 5 Kinder beherbergte. Es entspricht jedenfalls nicht den allerorts vorgenommenen Sparmassnahmen, wenn hier unnötig ein Mietzins von 300 Kè für nicht benutztes Zimmer verausgabt wird.

Es kann weiter nachgewiesen werden, dass die èechische Klasse in absehbarer Zeit nicht wieder eröffnet werden kann, da mit Ausnahme der zwei Kinder des Meierhofes, die derzeit die höchstens 30 Minuten entfernte mehrklassige èechische Schule in Kratzau besuchen, überhaupt kein Nachwuchs an èechischen Kindern vorhanden ist. Nebenbei wird noch bemerkt, dass das Zimmer in der Zeit seiner Nichtbenützung fast gar nicht gelüftet wurde und der Gemeinde hieraus gewiss kein Nutzen erwächst.

In Anbetracht dieser angeführten Gründe hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Rückgabe des Zimmers mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu erstreben und hofft, dass ihr der Gerechtigkeitssinn des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur zu Hilfe kommt und die Beschlagnahme aufhebt, sodass dieser vom Amte so notwendig gebrauchte Raum wieder seinem Zwecke zugeführt werden kann. «

Es muss angenommen werden, dass der Herr Schulminister von den geschilderten Vorkommnissen nicht erst Kenntnis besitzt. Trotzdem muss gefragt werden wie sich derartige nutzlose Geldausgaben mit der auch in der Staatskasse herrschenden Geldknappheit in Einklang bringen lassen und ob der Herr Minister bereit ist, strikte Weisungen zu erteilen, damit in dieser Richtung endlich ein Wandel zum besseren geschieht?

Prag, am 12. Jänner 1932.

Windirsch,

Gläsel, Oehlinger, Dr. Petersilka, Dr. Luschka. Dr.

Mayr-Harting, Zajíèek, Fritscher, Zierhut, Kunz,

Wagner. Viereckl, Platzer, Krumpe, Heller, Halke,

Greif, Bobek, Hodina, Scharnagl, Böhm.


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