selbe Weise holen werde, wenn nicht bis dahin die volle Bezahlung erfolgt sei.

Ein zweiter Fall. Der Friseur Karl Stable in Odrau ist 76 Jahre alt und hat durch 47 Jahre seine Steuern pünktlich bezahlt. Trotz seines hohen Alters arbeitet er noch immer und zwar ohne Gehilfen und Lehrlinge, um sich den kümmerlichen Lebensunterhalt zu verdienen und nicht der Wohltätigkeit zur Last zu fallen. Sein Einkommen ist sehr gering, so dass er nicht in der Lage ist, seine Steuern zu bezahlen. Trotzdem diese misslichen, wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sind, wurde ihm vom Steueramte in Odrau die Pfändung und zwar bis zur äussersten Grenze, d. i. die Taschenpfändung und auch Pfändung der Tageslosung angedroht, wenn er nicht seine Steuerschuldigkeit ehestens begleiche. Sein mehrmaliges Gesuch um Steuerbefreiung und Abschreibung der restlichen Steuern, in denen er auf sein hohes Alter und seinen geringen Verdienst hinwies, wurde stets vom Steuerreferate in Troppau abschlägig beschieden, obwohl er keinerlei Vermögen besitzt und sein Einkommen kaum für seinen Lebensunterhalt hinreicht. Durch diese Härte wird Stable direkt der Verzweiflung in die Arme getrieben.

Auf Grund dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten den Herrn Finanzminister:

Sind Sie bereit, sofort Veranlassung zu treffen, dass die Steuereintreibungen mit grösster Rücksichtnahme und unter steter Bedachtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen werden und dass den Steuerzahlern das grösste Entgegenkommen gezeigt wird?

Sind Sie auch bereit, die 2 vorliegenden Fälle genauest erhalten zu lassen und die schuldigen Beamten zur Verantwortung zu ziehen?

Prag am 13. Oktober 1931.

Dr. Schollich,

Horpynka, Matzner, Dr. Hassold, Dr. Luschka, Kunz, Fritscher, Schubert, Dr. Petersilka, Knirsch, Ing. Jung, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Simm, Krebs, Köhler, Zajíèek, Kasper, Oehlinger, Scharnagl, Geyer.

Pùvodní znìní ad 1438/ IX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

an den Eisenbahnminister, betreffend das Autobusunglück bei Bärn.

Am 29. August gegen 1 Uhr mittags ereignete sich auf der Strasse gegen Bärn knapp vor dem genannten Orte ein schweres Autobusunglück, in-

dem der staatliche, fahrplanmässige Autobus, der auf der Strecke Zauchtel-Bautsch-Hof-BärnAndersdorf verkehrt, auf der sehr abschüssigen, bergigen Strasse eine Böschung von 3 m hinabstürzte, sich überschlug und alle 35 Insassen unter sich begrub, von denen einige mehr oder weniger schwere Verletzungen davon trugen.

Schuldtragend an dem Unfälle war nach dem sachverständigen Urteil einzig und allein der Lenker des Kraftwagens, der auf dieser gefährlichen Strasse mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60-65 km dahinsauste, ohne sich seiner schweren Verantwortung bewusst zu sein. Obwohl sich für den Dienst als Lenker über 20 ortskundige, tüchtige, deutsche Bewerber gemeldet hatten, wurde doch selbstverständlich ein ortsfremder, junger Tscheche genommen, der weder Land noch Leute kannte und scheinbar auch von seinen Obliegenheiten nicht viel verstand.

Dieser Vorgang würde nur der Gepflogenheit entsprechen, wie sie hierzulande seit jeher üblich ist, minderqualifizierte, tschechischen Bewerbern vor bestqualifizierten, deutschen Bewerbern unbedingt den Vorzug zu geben, wenn auch, wie im vorliegenden Falle kostbare Menschenleben dadurch schwer zu Schaden kommen. Wenn die staatliche Verwaltung in den Augen der Bevölkerung immer mehr in Misskredit kommt, so ist dies nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass leider sehr viele unfähige Beamten und Angestellte im Staatsdienste aufgenommen wurden, wenn es nur gute, national-schauvinistische Tschechen waren, während die gewissenhaften deutschen Beamten und Angestellten aus allen Staatsstellungen systematisch verdrängt wurden. Gegen dieses einseitige nationalistische System müssen sich die Sudetendeutschen mit aller Kraft zur Wehr setzen, weil sie die Leidtragenden sind. Gewiss ging auch das Autobusunglück in Bärn letzten Endes auf die gleichen Beweggründe zurück.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister:

1. Sind Sie bereit, den Tatbestand gewissenhaftest untersuchen zu lassen und die Ursache des Unfalles ungeschminkt der Oeffentlichkeit bekanntzugeben?

2. Sind Sie bereit, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und der Bestrafung zuzuführen?

3. Sind Sie bereit zu veranlassen, dass in Hinkunft die wichtigen Stellen im Verkehrswesen nur nach der Fähigkeit und nicht nach der Nationalität besetzt werden?

Prag, am 6. Oktober 1931.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Horpynka, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Matzner, Ing. Jung, Dr. Luschka, Geyer, Schubert, Kunz, Oehlinger, Krumpe, Zajíèek, Fritscher, Dr. Petersilka, Kasper, Köhler, Krebs, Ing. Kallina, Knirsch, Simm.

Pùvodní znìní ad 1438/X.

Interpellation

des Abg. Dr. Josef Keibl und Genossen an den Minister des Innern

wegen des Vergehens der politischen Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel gegen den »Völkischen Abend« der Grenzlandjugend der deutschen Nationalpartei am 8. August 1931 zu Zwickau in Böhmen.

Die Jugendorganisation der Deutschen Nationalpartei führt den Namen »Grenzlandjugend der Deutschen Nationalpartei«. Die Ortsgruppe dieser Jugendorganisation in Zwickau i. B. hatte für Samstag, den 8. August 1. J. einen »Völkischen Abend« angesetzt und ihn der politischen Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel ordnungsgemäss angemeldet. Unter anderem war auch ein politischer Bericht des Hauptgeschäftsführers der Partei des Herrn Otto Hermann aus Böhm. Leipa vorgesehen, da es ja Hauptzweck der Jugendorganisation jeder Partei ist, die Jugendlichen in die Politik einzuführen und sie auf ihre Aufgaben als künftige vollberechtigte Staatsbürger vorzubereiten.

Von der politischen Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel wurde aber die Abhaltung dieses »Völkischen Abends« nur unter der Bedingung bewilligt, dass keinerlei politischer Vortrag stattfinden dürfe, es wäre denn, dass Herr Otto Hermann seinen beabsichtigten Vortrag im Konzept der Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel zur Vorzensur einsenden und sich dann bei seinem Vortrag genau an das zensurierte Konzept halten, also es ablesen würde. Diese durch nichts gerechtfertigte Beschränkung wurde gleich von den Veranstaltern als ein schikanöser Uebergriff des sattsam bekannten Herrn Oberkommissärs Dr. Vyskoèil von der Deutsch-Gabler Bezirksbehörde empfunden, aber es wurde wegen Kürze der Zeit eine Beschwerde dagegen nicht erhoben.

Wie erwartet, stellte sich bei massenhaftem Besuche auch der überwachende Regierungsvertreter, ein noch jüngerer Beamte, ein. Trotz der Intervention des Hauptgeschäftsführers Hermann, die unhaltbaren Verbote angesichts der Tatsache, dass den Zwikauer Löwensaal ja nur Mitglieder der Grenzlandjugend und Freunde der Deutschen Nationalpartei fühlen, hielt der Vertreter der Bezirksbehörde an den ihm aufgetragenen Weisungen fest. Klar und eindeutig sagen aber doch alle gesetzlichen Bestimmungen, einschliesslich derjenigen des Schutzgesetzes, dass die Veranstaltungen einer politischen Partei und insbesonders die Ausführungen eines Redners erst dann unter-

brochen werden können, wenn die öffentliche. Ordnung und Ruhe bedroht erscheint.

Als nach der Begrüssung durch die Veranstalter Hauptgeschäftsführer Hermann als offizieller Vertreter der Deutschen Nationalpartei das Wort nahm, trat der unglaubliche Fall ein, dass trotz der abgegebenen Erklärung, »er könne nicht über die politischen Verhältnisse dieses Staates sprechen, sondern müsse als Paralelle die Bedeutung des 9. August für Preussen wählen«, der anwesende Regierungsvertreter kurzerhand jedoch jedwede weitere Aeusserungen verbot und mit der Auflösung durch die in Bereitschaft stehende Gendarmerie drohte.

Natürlich war die Wirkung dieser Zwangsmassnahmen das Gegenteil des Gewünschten. Die Empörung der zahlreichen Teilnehmer an der Veranstaltung äusserte sich in langanhaltenden demonstrativem Beifall. Als der Redner. Bürgermeister Gustav Czirnich aus Haida und ein Vertreter der Bezirksparteileitung neuerlich beim Regierungsvertreter intervenierten, um vor allem den Grund der Auflösungsdrohung zu erfahren, gab der Beamte rundweg zu, dass H. G. F. Hermann nichts ausgesprochen habe, was gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen würde. Abgesehen davon, dass die intervenierenden Herren mit ihrer Meinung über diese Schikanen nicht zurückhielten, war der Weisheit letzter Schluss beim Vertreter der Behörde immer: »Hermann darf hier nicht politisch sprechen«.

Die Gefertigten erblicken in diesem Vorgehen der politischen Bezirksbehörde in DeutschGabel eine schwere und völlig ungerechtfertigte Knebelung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Rechte auf freie Meinungsäusserung und fragen deshalb den Herrn Minister des Innern:

1. Ist er geneigt, diesen Tatbestand zu erheben?

2. Ist er geneigt, die politische Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel dahingehend zu belehren, dass sie durch ihr oben geschildertes Vorgehen ihren gesetzlichen Wirkungskreis überschritten habe?

3. Dem schuldtragenden Beamten eine entsprechende Belehrung zu erteilen?

Prag, am 14. Oktober 1931.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Horpynka, Matzner, Ing. Kallina. Kasper, Knirsch, Oehlinger, Krampe, Scharnagl, Kunz, Geyer, Greif, Bobek, Köhler, Krebs, Simm, Schubert, Inc. Jung, Dr. Hassold, Dr. Hanreich.

Pùvodní znìni ad 1438/ XI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an die Minister der Finanzen und des Innern

wegen des den bestehenden sprachengesetzlichen Vorschriften widersprechenden Verhaltens des tschechoslowakischen Hauptzollamtes in Zittau in Sachsen.

Schon seit geraumer Zeit mehren sich die Klagen der in den nordböhmischen Grenzbezirken wohnenden deutschen Geschäfts- und Kaufleute darüber, dass das tschechoslowakische Hauptzollamt in Zittau in Sachsen an die Empfänger und Verzoller der Waren nur einsprachige tschechische Zollquittungen ausfertigt.

Die Empfänger dieser Waren sind deutscher Volkszugehörigkeit und ihr Wohnort ist zu 95% bis 100% nur von Deutschen bewohnt, so dass füglich von einem geschlossenen deutschen Sprachgebiet gesprochen werden kann. Nach den geltenden sprachenrechtlichen Vorschriften haben sie daher einen Rechtsanspruch darauf, deutsche oder mindestens doppelsprachig ausgefertigte Quittungen des in Zittau in Sachsen befindlichen tschechoslowakischen Hauptzollamtes zu erhalten Mir liegen nachstehende Zollquittungen des tschechoslowakischen Zellamtes in Zittau vor, welche sämtliche nur in tschechischer Sprache der Firma Karl Klindert, Eisenhandlung in Grottau i. Böhmen ausgefertigt wurden:

vom 7. April 1931, B 1015 über 132. 75 Kè vom 8 Mai 1931, C 817 über 27. 75 Kè vom 5. Juni 1931, C 929 über 349. - Kè vom 17. Juni 1931. C 975 über 119. -Kè vom 19. Juni 1931, C 1487 über 32. 50 Kè

Nach Ansicht der Gefertigten steht die Praxis des genannten Hauptzollamtes in Widerspruch mit dem geltenden Minderheiten- und Sprachenrecht.

Daher fragen sie den Herrn Minister des

Innern, als verwaltungsrechtlichen Hüter des

Sprachenrechtes und den Herrn Finanzminister:

Sind sie gewillt, das Erforderliche zu veranlassen, damit den deutschen Warenempfängern seitens des tschechoslowakischen Hauptzollamtes in Zittau in Sachsen ihr gesetzliches Sprachenrecht nicht weiter geschmälert werde und dass insbesondere das genannte Hauptzollamt dazu verhalten werde, den deutschen Warenempfängern mindestens zweisprachig ausgefertigte Zollquittungen auszufertigen?

Prag, am 12. Oktober 1931. Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Dr. Petersilka, Matzner, Horpynka, Köhler, Knirsch, Oehlinger, Scharnagl, Krumpe, Kunz, Bobek, Greif, Geyer, Simm, Schubert, Ing. Jung, Krebs. Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Kasper.

Pùvodní znìní ad 1438/ XII.

Interpellation

des Abgeordneten J. Geyer und Genossen

an den Minister für äussere Angelegenheiten Dr. E. Beneš

in Angelegenheit des Verhaltens des tschechoslowakischen Konsulates, bezw. dessen Konsuls in Chemnitz in Sachsen gegenüber dem Turnverein Sehma im Erzgebirge in Sa.

Die Spielleitung des Turnvereins Sehma in Sa. beabsichtigte am 5. und 6. September d. J. an dem Pokalspielfest des Deutschen Turnvereins Komotau 1864 teilzunehmen u. z. in der Form eines Gegenbesuches bei genanntem Vereine. Zu diesem Zwecke hat der Obmann des genannten Vereins in Sehma am 26. August d. J. der Passstelle in Sehma eine Teilnehmerliste zu dieser Fahrt vorschriftsmässig zusammengestellt und dieselbe wie im Jahre 1930 zum gleichen Zwecke vorgelegt. Dieselbe enthielt Vornamen, Familiennamen, Beruf, Geburtsdaten, Wohnort, Statszugehörigkeit der Teilnehmer. Diese Liste ging über die Annaberger Amtshauptmannschaft im Dienstwege an das tschechoslowakische Konsulat Chemnitz zur Ausstellung eines Sammelpasses, wie ein solcher im Vorjahre anstandslos bewilligt wurde. Am Freitag, den 4. September, also 2 Tage vor der geplanten Reise, wurde das Konsulat Chmenitz telephonisch angerufen, ohne dass sich jemand meldete.

Als Samstag, den 5. September der angeforderte Pass noch nicht eingelangt war, wurde das Konsulat neuerlich angerufen und erhilt der Obmann des Vereins in Sehma die Antwort, dass die Ausstellung des Passes verweigert werde, da das Konsulat »in den Ausreisen der Turner politische Beziehungen zum Auslande erblicke und die Genehmigung des tschechoslowakischen Innenministeriums nötig sei«.

Auf die Frage, warum dies erst am 4. September über Aufforderung mitgeteilt werde, brach der Beamte des Konsulates das Gespräch ab und verwies den Frager an die Ortsbehörde Sehma, wo diesem dann ein Brief vom Konsulat mit der schriftlichen Mitteilung der Nichtgenehmigung übergeben wurde.

Aus diesem Sachverhalte ist unzweideutig ersichtlich, dass die Konsulatsbehörde den Besuch der Turner dadurch unmöglich machte, dass sie ihrer Verpflichtung der rechtzeitigen Erledigung eines Aktes nicht nachkam.

Die in diesem Zusammenhang bedingte Förderung des Fremdenverkehrs, die besonders im Grenzgebiete eine ausserordentlich wichtige wirtschaftliche Bedeutung hat, scheint den Herren des Konsulates eine vollständig unbekannte Sache zu

sein. Sie befinden sich hier im Gegensatz zu jenen Herren des Aussenministeriums, die im August dieses Jahres den Weg nach Berlin gesucht haben, um durch die Aufhebung der 100 ReichsmarkNotverordnung eine weitere Unterbindung des Fremdenverkehrs zu verhindern. Die Untergeordneten Organe des Ministers aber sabotieren diesen Schritt und verhindern die Einreise ganzer Gruppen deutscher Besucher in das Gebiet des Staates. Fördert man so den Fremdenverkehr?

Im Gegensatz hiezu steht das Verhalten der Konsulatvertretungen gegenüber slawischen Besuchern, denen nicht nur alle möglichen Fahrtbegünstigungen, sondern sogar Subventionen aus Staatsgeldern bewilligt werden.

Man muss dieses Verhalten der Chemnitzer Konsulatbehörde nicht nur als politische Schikane, sondern darüber hinaus als nicht unwesentliche Schädigung verschiedener am Fremdenverkehr Interessierter Wirtschaftskreise einschliesslich der staatlichen Interessen bezeichnen, die bei der allgemein bekannten Wirtschaftsnot umso schwerer ins Gewicht fällt.

Auf Grund dieser Darstellung des Sachverhaltes fragen die Gefertigten den Herrn Minister:

1. Ob er gewillt ist, seiner ihm unterstehenden Konsulatsbehörde Chemnitz den strengen Auftrag zu erteilen, Ihren Amtspflichten zeitgerecht nachzukommen?

2. Dafür Sorge zu tragen, dass solche lächerliche Argumentationen unterbleiben, dass man in dem Besuch eines reichsdeutschen Turnvereins im tschechischen Staate »politische Beziehungen« zum Auslande erblickt?

3. Ob er bereit ist Auftrag zu geben, dass den wichtigen Interessen des Fremdenverkehrs statt lächerlicher Hemmungen objektive Förderung zuteil werde?

Prag, am 14. Oktober 1931.

Geyer,

Schubert, Dr. Schollich, Dr. Luschka, Scharnagl,

Krampe, Oehlinger, Greif, Dr. Hassold, Dr. Keibl,

Fritscher, Bobek, Simm, Kunz, Matzner, Kasper,

Knirsch, Krebs, Köhler, Ing. June, Horpynka.

Pùvodní znìní ad 1438/XIII.

Interpellation

des Abg. H. Krebs und Genossen an den Minister des Innern,

betreffend die Vorgangsweise der Bezirksbehörde in Schüttenhofen gegen die nationalsozialistische Arbeiterpartei in Bergreichenstein.

Die Bezirksbehörde in Schüttenbofen hat in der letzten Zeit den Bezirksvertrauensmann der D. N. S. A. P., Hans Pollauf. Bankbeamter in

Bergreichenstein, in einer Art und Weise verfolgt. die darauf schllessen lässt, dass es sich nicht um die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, sondern um schikanöse Verfolgung des Bezirksvertrauensmannes Pollauf, bzw. der nationalsozialistischen Arbeiterpartei durch die Bezirksbehörde in Schüttenhofen handelt.

1. Fall: Der Bezirksvertrauensmann der D. N. S. A. P. Hans Pollauf, Bankbeamter in Bergreichenstein, hatte der Bezirksbehörde in Winterberg Mitteilung davon gemacht, dass die Ortspartei Bergreichenstein am 15. August 1931 einen Ausflug nach Winterberg veranstalte und dass zu diesem Ausflug die Parteifahne mitgenommen werden sollte. In der Anmeldung war genau die Stunde des Abmarsches und der Weg, den der Ausflug nehmen sollte, angeführt und es wurde auch ausdrücklich erwähnt, dass die Parteifahne in den drei tschechischen Orten, durch die die Wanderung genommen wurde, eingerollt getragen werden sollte. Erst am 17. August, also zwei Tage nach dem angesagten Ausflug langte das Verbot der Bezirksbehörde Schüttenhofen ein, womit der Ausflug und das Tragen der Parteifahne verboten wurde.

Da der Vertrauensmann Pollauf also am Tage des Ausfluges (am 15. August) kein Verbot in der Hand hatte, konnte er auch ein Verbot nicht übertreten. Dennoch hat ihn die Bezirksbehörde Schüttenhofen mit Zahl 31777/31 vom 10. September 1931 mit einer Geldstrafe von 200 Kè oder zu 14 Tagen Arrest verurteilt. Gegen diese unberechtigte Verurteilung hat der obgenannte Bezirksvertrauensmann Pollauf die Berufung an die Landesbehörde Prag, eingebracht.

2. Fall: Im April 1931 fand in Bergreichenstein eine von der Bezirksbehörde bewilligte Versammlung der Deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei statt. Ein vorgelegtes Plakat, das auf weissem Papier mit schwarzen und roten Buchstaben gedruckt war, wurde von der Bezirksbehörde in letzter Stunde verboten, sodass der Bezirksvertrauensmann der D. N. S. A. P. Hans Pollauf, Bankbeamter in Bergreichenstein, mit Einwilligung des Oberkommissärs der Bezirksbehörde Schüttenhofen Herrn Dr. Soumar, ein handgeschriebenes Rufplakat am Ringplatz in Bergreichenstein anbringen liess.

Oberkommissär Dr. Soumar gab die Erlaubnis zum Anbringen dieses Plakates unter der Bedingung, dass es nicht in den Farben schwarzweiss-rot gehalten sein darf. Dieser Bedingung ist der Bezirksvertrauensmann Pollauf nachgekommen, indem er dieses handgeschriebene Plakat in den Farben gelb-grün, braun-schwarz und rot herstellen liess. Dennoch erhielt Pollauf am 10. September 1931 - also 5 Monate nach der Veranstaltung - ein Straferkenntnis der Bezirksbehörde Schüttenhofen, Zahl 31835/1931, auf eine Geldstrafe von 200 Kè oder 10 Tage Arrest, weil das betreffende Plakat angeblich in den Farben schwarz-weiss-rot (wie es in dem Erlass wörtlich heisst) gehalten war.

Auch gegen diesen Erlass hat der verfolgte Vertrauensmann Pollauf die Berufung an die Landesbehörde in Prag ergriffen und in dieser erklärt,

dass er zu der Anfertigung des handgeschriebenen Plakates die Bewilligung des Oberkommissärs Dr. Soumar erhalten hatte. Er erklärte in sehr richtiger Weise weiter, dass aber auch dann, wenn die Farbenzusammenstellung schwarz-rot-weiss aus irgendwelchen Gründen verboten sei, man das Schild auf der tschechischen Schule in Bergreichenstein aus denselben Gründen verbieten müsste, weil es ebenfalls die Farbenzusammenstellung schwarz-weiss-rot aufweise. Uebrigens ist gerade diese Farbenzusammenstellung auf einer grossen Anzahl von Plakaten zu finden, die von deutschen oder tschechischen Unternehmungen oder Vereinen hergestellt werden. Tatsache aber ist, dass die Behauptung der Bezirksbehörde, das handgeschriebene Plakat sei in den Farben schwarz-weiss-rot gehalten, nicht richtig ist, da es neben diesen Farben auch noch die Farben gelb, grün und braun aufwies.

3. Fall: Es ist mir ferner zur Kenntnis gekommen, dass die Bezirksbehörde in Schüttenhofen anlässlich der diesjährigen Gemeindewahlen ein Plakat mit dem Aufdruck »Wählet nationalsozialistisch« zur Veröffentlichung verboten hat, obzwar das Plakat in den Farben rot und braun auf weissem Papier, hergestellt war, um keinen Anlass zu irgendwelchem Verbot zu geben, weil etwa die Farbenzusammenstellung schwarz-rotweiss dem Herrn Bezirkshauptmann in Schüttenhofen nicht passt. Dennoch wurde die Plakatierung untersagt.

Aus diesen Fällen ist klar erkennbar, dass die Bezirksbehörde in Schüttenhofen, die auch schon früher in einer Reihe von Fällen gegen den Bezirksvertrauensmann und einzelne Mitglieder der nationalsozialistischen Arbeiterpartei immer wieder eingeschritten ist, der Betätigung der nationalsozialistischen Arbeiterpartei Einschränkungen auferlegen will, die anderen Parteien oder Vereinen gegenüber nicht in Anwendung gebracht werden.

AUS den angeführten Gründen frage ich den Herrn Minister des Innern:

1. Ist der Herr Minister bereit, die oben angeführten Fälle einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen?

2. Ist er bereit, der Bezirksbehörde in Schüttenhofen Weisungen zu erteilen, dass diese auch der nationalsozialistischen Arbeiterpartei gegenüber jene Objektivität bewahrt, die von einer staatlichen Behörde jeder, auch einer oppositionellen Partei gegenüber verlangt werden kann?

Prag, am 15. Oktober 1931.

Krebs,

Schubert, Ing. Jung, Dr. Luschka, Scharnagl, Dr. Schollich, Knirsch, Geyer, Fritscher, Matzner, Kasper, Köhler, Dr. Hassold, Greli, Dr. Keibl, Krumpe, Oehlinger, Simm, Bobek, Horpynka, Kunz.

Pùvodní znìní ad 1438/ XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten,

betreffend die Vergabe öffentlicher Arbeiten durch das Ministerium.

In letzter Zeit war die Vergebung der Investitionsarbeiten durch das Arbeitsministerium Anlass zu heftiger Kritik zu wiederholten Malen, an der sich auch namhafte Politiker tschechischer Parteien beteiligten. Vor einiger Zeit stand in der »Nová Doba« also dem Organ einer tschechischen Regierungspartei, nachfolgende Abhandlung:

»Wir würden uns eines Verbrechens schuldig machen, wenn wir nicht bekennen würden, dass uns die löbliche Invenstitionskommission sehr getäuscht hat, die Kommission, die hinter geschlossenen Türen arbeitet, weder die Kontrolle des Parlaments, noch der Oeffentlichkeit zulässt und der Oeffentlichkeit Potemkinsche Dörfer vor Augen führt. Man sieht keinen Erfolg ihrer Arbeit in den Fabriken, und man sieht auch nicht, dass sie den geringsten Einfluss auf die massgebenden Funktionäre der Landesämter ausgeübt hätte. Dagegen sieht man überall nur grösste Unzufriedenheit mit Minister Dostálek. Der Einsturz im neuen Gebäude der philosophischen Fakultät, der amtlich als Abbrückeln des Deckengesimses bezeichnet wurde, ist ein Symbol der Solidität der Arbeiten auf Staatskosten. Das ist ein Kapitel dür sich und es ist höchste Zeit, dass sich das Parlament mit der Frage befasse, wie Staatslieferungen vergeben und durchgeführt werden. Die Staatsverwaltung wird direkt bestohlen, hunderte Millionen gehen ihr infolge der Spekulation verloren. Der politische Einfluss auf die Vergebung der Lieferungen wirkt geradezu unmoralisch und es muss gesagt werden, dass sich das Parlament mit der blossen Kontrolle des Arbeitenministeriums bei der Vergebung der Investitionsarbeiten nicht mehr begnügen kann. «

Tatsächlich sind die Zustände bei der Vergabe von Investitionsarbeiten derartige, dass eine dringende Hilfe gefordert werden muss.

Wir richten daher an den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten die Anfrage:

1. Ist er bereit, dem Abgeordnetenhaus in kürzester Frist einen ausführlichen Bericht über die Art und Weise, wie gegenwärtig die Investitionsarbeiten vergeben werden und welche Erfolge dieselben bisher aufzuweisen hatten, vorzulegen?

2. Ist der Herr Minister bereit, dem Abgeordnetenhaus derartige Sicherheit zu geben, dass in

Zukunft nur rein sachliche und keine anderen Einflüsse bei der Vergabe von staatlichen Bauten und Arbeiten in Frage kommen?

Prag, am 15. Oktober 1931.

- Krebs,

Schubert, Dr. Luschka, Bobek, Scharnagl, Krumpe,

Oehlinger, Kunz, Fritscher, Horpynka, Dr. Keibl,

Dr. Hassold, Matzner, Dr. Schollich, Greif, Simm,

Inc. Jung, Kasper, Knirsch, Köhler, Geyer.

Pùvodní znìní ad 1438 XV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister des Innern, betreffend die Konfiskation der Turnzeitung des Deutschen Turnverbandes.

Mein Parteigenosse, Senator Ernst Teschner, hat in der Angelegenheit einer satzungsgemäss durchzuführenden Geländeübung des EgerlandJahnmal-Turngaues in Asch, im Senat eine Interpellation (Druck 299/IX Sen. ) an den Herrn Minister gerichtet, deren Beantwortung (Druck 431/I Sen. ) die Turnzeitung des Deutschen Turnverbandes, in der Folge 13 vom Jahre 1931 veröffentlichte und daran folgende Bemerkung knüpfte, die von der Pressebehörde konfisziert wurde:

»Diese Antwort von hoher Warte aus Prag ist ein Musterbeispiel dafür, wie in diesem Staate Interpellationen behandelt werden. Da wird einfach eine unbewiesene Behauptung aufgestellt, die in ihrer Art eine Verdächtigung gegen Zucht und Ordnung innerhalb der sudetendeutschen Turnerschaft bedeutet, eine Verdächtigung, die dazu herhalten muss, eine Statutenverletzung seitens eines staatlichen Amtes zu rechtfertigen und zu decken. Bei welcher früheren Uebung des »Egerland-Jahnmal-Turngaues« wurde denn die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet? Nicht um ein Wort stichhältiger ist das Gestammel über die »Unangemessenheit der Uebung in der Zollgrenzzone«. Die Krone wird der famosen Interpellationsbeantwortung aber aufgesetzt, durch die Bausch- und Bogenberechtigung für die zuständigen Behörden, dass diese im einzelnen Falle trotz aller Satzung tun und lassen dürfen, was ihnen beliebt. «

Diese Bemerkung wehrt sich vor allem anderen dagegen, dass in der Interpellationsbeantwortung behauotet wird, dass die Bezirksämter Asch und Eger »aufgrund der anlässlich früherer Uebungen solcherart gemachten Erfahrungen« zur Ansicht gelangt war, dass durch die Veranstaltung der Uebung in dem vom Egerland-Jahnmal-

Turngau beabsichtigten Umfange und der Art und Weise, die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet werden könnte.

Die Behauptung dieser Interpellationsbeantwortung, als ob bei früheren Uebungen dieser Art die Ruhe und Ordnung gestört worden sei und daher befürchtet werden müsse, dass eine ähnliche Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und dass öffentliche Wohl gefährden könne, ist unwahr. In keinem Falle wurde bisher bei einem solchen Falle der »Egerland-Jahntnal-Turngau« zur Rechenschaft gezogen, was sicher der Fall gewesen wäre, wenn er irgend einmal bei einer Geländeübung die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet hätte.

Die Kritik, die also die Turnzeitung des »Deutschen Turnverbandes« in ihrer Nummer 13 auf Seite 195 geübt hat, und die der Zensur der Pressbehörde verfiel, überschreitet keineswegs das Ausmass einer gerechten Kritik, die auch an einer Interpellationsantwort eines Innenministeriums nach der Verfassung, geknüpft werden darf.

Die Bezirksbehörde in Brux hat jedoch am 27. Juni 1931 diese angefügte Kritik wegen Uebertretung der §§ 491 und 493 des Artikels 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 1862 beschlagnahmt.

Ich richte nun an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:

Ob er der Meinung ist, dass man an einer Interpellantionsbeantwortung keine Kritik üben darf, oder ob die Presse nicht einmal mehr dieses Recht, das in allen modernen Staaten jeder Presse eingeräumt ist, ausüben darf?

Prag, am 15. Oktober 1931.

Krebs,

Dr. Luschka, Bobek, Scharnagl, Horpynka, Greif,

Dr. Hassold, Fritscher, Oehlinger, Krumpe, Geyer,

Dr. Schollich. Köhler, Schubert, Knirsch, Kasper,

Kunz, Ing. Jung, Dr. Keibl, Simm, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1438/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Richard Köhler und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

in Angelegenheit der Ausstellung bezw. Bestätigung der Nachweise gemäss § 176, Abs. 5 des Gesetzes vom 21. Feber 1929, Slg. d. G. u. V. Nr. 26, betreffend die Pensionsversicherung der Privatangestellten in höheren Diensten.

Die pensionsversicherten Privatangestellten, die während des Krieges in einem Unternehmen

beschäftigt waren, das unter dem Kriegsleistungsgesetz stand, sind gemäss § 176 des PVG. berechtigt, um den Staatsbeitrag für die Militärdienstzeit während des Krieges anzusuchen. Ihre Gesuche an die Pensionsanstalt haben sie nach den Weisungen dieser Anstalt und nach den zu dem erwähnten Paragraph erlassenen Durchführungsvorschriften mit den vorgeschriebenen amtlichen Nachweisen bezw. mit den von den Militärbehörden bestätigten Bescheinigungen zu belegen. Aus überaus zahlreichen Anfragen und Beschwerden aus allen Teilen des Staatsgebietes ersahen die Interpellanten, dass die amtlichen Bestätigungen sehr schleppend ausgestellt werden. So sind nach den vorliegenden Belegen Ansuchen, die im Herbst vorigen Jahres an die Militärbehörde zwecks Bestätigung des Dienstverhältnisses bei einem Unternehmen, das dem Kriegsleistungsgesetz unterstand, vorgelegt wurden, trotz-mehrmaliger Urgenz bis heute nicht erledigt. Den Versicherten ist aber auch bis heute nicht mitgeteilt worden, aus welchen Gründen ihr Ansuchen bisher nicht erledigt werden konnte und bis zu welchem Zeitpunkte mit der Ausstellung der Nachweise zu rechnen ist.

In Anbetracht des Umstandes, dass die Nachweise zu den Gesuchen, um den Staatsbeitra«

längstens bis 31. Dezember 1. J. bei den zuständigen Pensionsanstalten vorliegen müssen, hat sich weiter Kreise der Pensionsversicherten eine grosse Beunruhigung bemächtigt.

Den meisten Versicherten ist das Verhalten der Militärbehörden in diesem Falle unbegreiflich, zumal, wie bereits erwähnt, eine Begründung für die verzögerte Erledigung bis heute nicht gegeben wurde.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Mi nister:

Ist er bereit, auf die in Betracht kommenden Stellen hinzuwirken, damit die heute noch unerledigten Gesuche um Ausstellung bezw. Bestätigung der Nachweise gemäss § 176 des Pensionsversicherungsgesetzes raschestens behandelt und der ehesten Erledigung zugeführt werden?

Prag, den 14. Oktober 1931.

Köhler,

Dr. Luschka, Bobek, Krampe, Oehlinger, Greif, Horpynka, Matzner, Dr. Hassold, Kunz, Kasper, Scharnagl, Schubert, Knirsch, Ing. Jung, Simm, Geyer, Fritscher, Krebs, Dr. Keibl Dr. Schollich.


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