Pùvodní znìní ad 1405/VII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Stern und Genossen
an den Justizminister,
betreffend eine Anklage wegen Vorlesung der Mairesolution in Neutitschein.
Am 1. Mai l. J. wurde in allen Orten der Tschechoslowakei, in denen die Kommunistische Partei Maikundgebungen veranstaltete, einheitliche Resolution vorgelesen und unter lebhafte Zustimmung der Versammelten einstimmig angenommen. Nichteinmal den Staatsanwälten der kapitalistischen Republik fiel es irgendwo ein, gegen die Vorlesung dieser Resalution irgendetwas zu unternehmen. Nur die Staatsanwaltschaft in Neutitschein glaubt eine Ausnahme machen zu müssen und erhob gegen Josef Koneèný, Klempnergehilfe in Neutitschein und Ernst Leipert, Töpfergehilfe in Louèka, die Anklage, sie hätten gegen die Selbständigkeit und gegen die republikanische Form des Staates gehetzt und dadurch das Verbrechen der Störung des allgemeinen Friedens laut § 14 d. G. z. S. d. R. begangen haben. In der Anklage wird angeführt, daß die Beschuldigten zwei Resolutionen vorgelesen haben, - - - ferner unter Führung der kommunistischen Partei den Weg des revolutionären Kampfes betreten, sich der revolutionären Einheitsfront anzuschließen - - - Beide Resolutionen laut Anklage sind mit dem Appell beschlossen: "Es lebe die Sowjetunion!"
Die Angeklagten sollen durch Vorlesen der Resolution die Zuhörer gegen die Selbständigkeit und gegen die republikanisch - demokratische Staatsform aufgewiegelt haben.
Die aufreizende Unsinnigkeit und die ausgesprochene Arbeiterfeindlichkeit dieser Anklage, für welche ein Sozialdemokratischer Minister verantwortlich ist, liegt auf der Hand. Das einzige Gute, was man von dieser Anklage sagen kann, ist daß sie selbst gegen die demokratische Staatsform aufwiegelt, indem sie klar beweisst, daß in der Republik nicht die Mehrheit des Volkes, sondern eine kleine Schichte von Ausbeutern herrscht, und die sogenante "demokratische" Staatsform in Wirklichkeit nur die Diktatur der Bourgeoisie bedeutet.
Wir fragen deshalb den Herrn Justizminister:
1. Billigt er diese Anklage der Staatsanwaltschaft in Neutitschein?
2. Ist er bereit die sofortige Zurücknahme dieser Anklage zu veranlassen und den Staatsanwalt in Neutitschein wegen dieser Anklage zu bestrafen?
Prag, am 30. Juni 1931.
Dr. Stern,
Vallo, Kopecký, Zápotocký, Kuhn, Èižinská, Hodinová, K. Procházka, Barša, Gottwald, Novotný, Rjevaj, Hrubý, Dvoøák, Steiner, Kubaè, Hruška, Krosnáø, Kliment, Juran, Œliwka.
Pùvodní znìní ad 1405/VIII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Stern und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend das Verbot von Standarten beim Arbeitertag in B. Krummau, und wegen des Verbotes des Wortes "Demonstration".
Für den 30. August 1931 hatte die Kommunistische Partei in B. Krummau die Abhaltung eines Arbeitertages verbunden mit einer Demonstrationskundgebung und einem Demonstrationsumzug vorbereitet und angemeldet. Mit Bescheid vom 24. August 1931, Z. 18935 erlaubte wohl der Bezirkshauptmann die Abhaltung der Kundgebung und des Umzuges, aber er verbot gleichzeitig die Bezeichnung derselben als "Demonstrationskundgebung" und "Demonstrationsumzug" und verlangte, daß sie als "Manifestationskundgebung bezw. Manifestationsumzug" oder einfach als "Kundgebung" und "Umzug" bezeichnet werden, widrigenfalls sie nicht erlaubt werden könnten. In demselben Erlaß des Herren Bezirkshauptmannes wurden unter anderen folgende Standartenaufschriften verboten:
"Gegen die Offensive der Unternehmer!"
"Für den 7stundentag bei vollem Lohnausgleich."
"Gegen Faschismus und Sozialfaschismus."
"Gegen die imperialistische Kriegsgefahr und für die Sowjetunion!"
Es handelt sich in diesem Fälle nicht nur um eine gerade grotesk lächerliche Verhöhnung der Arbeitenden, um eine - - Anmaßung, um Offenbarung der unbeschränkten Bürokratendiktatur, welche in der "demokratischen" Republik in Wirklichkeit herrscht, sondern es ist klar, daß solche unerhörte Anmaßungen nur möglich sind auf Grund eines bewußten planmäßigen Systems der Unterdrückung aller politischen Rechte der Arbeitenden.
Wir fragen deshalb den Herrn Minister:
Welche Befehle wurden "von oben" ausgegeben die den Bezirkshauptmann zu einem derartigen Vorgehen veranlaßten?
Rechtfertigt der Herr Minister dieses Verbot und wie stellt er sich zu unserer Forderung der sofortigen Absetzung des Bezirkshauptmannes in B. Krummau?
Wie stellt sich der Herr Minister zu der kommunistischen Forderung nach Beseitigung aller Einschränkungen der proletarischen Versammlungs- und Preßfreiheit?
Prag, am 1. September 1931.
Dr. Stern,
Hrubý, Hruška, Barša, Tyll, Hadek, Kuhn, Babel, Œliwka, Krosnáø, Štìtka, Juran, Hodinová, Kuba, Èižinská, Dvoøák, Gottwald, Zápotocký, Novotný, Kliment, Kopecký.
Pùvodní znìní ad 1405/IX.
Interpellation
der Abgeordneten Windirsch, Böllmann, Viereckl und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge,
betreffend die Weigerung der Annahme von Beschäftigung seitens Arbeitsloser, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.
Es ist schon lange bekannt, daß es eine Menge Personen gibt, die infolge vorgeschützter Arbeitslosigkeit Bezieher von Arbeitslosenunterstützungen sind und die sich weigern, die ihnen zugewiesenen Arbeiten zu übernehmen. Darüber berichtet auch die "Kaadner Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26. August 1931 wie folgt:
"Arbeitslosigkeit?
Seit Monaten sehnt die Vermittlungsanstalt in Kaaden die Zeit der Hopfenpflöcke herbei, die den zahlreichen Arbeitslosen wenigstens für kurze Zeit Verdienst verschaffen soll. Nun aber stellt sich eine ganz unerwartete Schwierigkeit ein: die Arbeitslosen können oder wollen Arbeit dieser Art nicht verrichten und entziehen sich auf alle mögliche Weise der Zuteilung zu einer Pflückergruppe. Aus der großen Zahl der Fälle seien nur einige hervorgehoben: ein bekannter Arbeitsloser in Kaaden, Wortführer bei allen Kundgebungen und im Winter einer der lautesten Schreier nach Arbeit, konnte nur durch das Einschreiten der Gendarmerie dazu bewogen werden, die Zuteilung anzunehmen. Bei der Abfahrt in den Hopfengarten aber weigerte er sich, mitzufahren und versuchte sogar die Arbeitswilligen abzuhalten. Da also die Kaädner Arbeitslosen nicht genügten, sah sich die Behörde gezwungen, Beamte in die umliegenden Dörfer zu entsenden, natürlich vor allen in solche, die bisher größere Mengen von Lebensmittelkarten erhalten hatten. Dabei wurde z. B. in Laucha eine Arbeitsabteilung von 20 Leuten zusammengestellt; als aber am vereinbarten Tage der Hopfenbauer mit seinem Gespann erschien, zeigte sich nicht ein einziger von den Zugewiesenen, so daß der Mann unverrichteter Dinge zurückfahren mußte. Daß diese Gemeinde keine Anweisungen mehr erhält, wird man begreiflich finden, es ist aber sehr zu vermuten, daß die Regierung, der ja solche Erscheinungen nicht verborgen bleiben können, den Bezirk Kaaden aus der Ernährungshilfe ganz ausschalten wird. Womöglich noch schlimmer als im Kaadner stehen die Dinge im Pressnitzer Bezirke. Obschon in der Stadt Pressnitz allein gegen 50 junge Leute als arbeitslos gemeldet sind und Lebensmittelkarten beziehen, gelang es dem von Kaaden entsendeten Beamten des Arbeitsamtes nicht, auch nur einen einzigen anzuwerben. Auch von Weipert, das telephonisch verständigt werden sollte, war nicht einer erschienen. Solche Erscheinungen sind gewiß nicht dazu angetan, für eine Abschaffung des Geister Systems und einen Ausbau der Arbeitslosenunterstützung Stimmung zu machen. Wie übertrieben und unzuverlässig die amtlichen Zahlen über die Arbeitslosigkeit sind, geht daraus hervor, daß z. B. in Okenau als arbeitslos eine blinde Frau von 87 Jahren gemeldet war. Solche Fälle kommen aber nur ausnahmsweise ans Tageslicht, weil der Bezirksbehörde die Kräfte fehlen, um jede Meldung nachzuprüfen."
Mit Rücksicht auf die in der "Kaadner Zeitung" erschienene Veröffentlichung wird der Herr Minister für soziale Fürsorge gefragt, ob er bereit ist, die angeführten Fälle zu untersuchen und darüber zu berichten?
Außerdem wird der Herr Minister gefragt, ob er bereit ist, eine Aenderung der für die Arbeitslosenunterstützung in Betracht kommenden Bestimmungen in die Wege zu leiten, um einen Mißbrauch des Bezuges von Arbeitslosenunterstützungen aus öffentlichen Mitteln zu verhindern?
Prag, am 1. September 1931.
Windirsch, Böllmann, Viereckl,
Dr. Kalaš, Koèandrle, Machník, Böhm, Zierhut, Gläsel, Heller, Jan Tùma, Bistøický, Beran, Halke, Ing. Žilka, Hodina, Wagner, Dr. Stanìk, Platzer, Mašata, Dr. Èerný, Dr. Hnídek, Beèák.