Nummer des

 

Zollsatz in

österreichischen

Benennung

Goldkronen

Zolltarifes

   

aus 360

Retorten, Tiegel, Muffeln, Kapseln und andere technische Waren:

 
 

b) aus anderen feuerfesten Stoffen oder gewöhnlichem Steinzeug...................

6-

361

Gewöhnliches Töpfergeschirr; nicht besonders benannte Waren

 
 

aus gewöhnlichem Steinzeug:

 
 

a) gewöhnliches Töpfergeschirr aus gemeiner, sich farbig

 
 

brennender Tonerde..............

3.50

 

b) nicht besonders benannte Waren aus gewöhnlichem Steinzeug...................

4-

362

Porzellan....................

22-

aus 363

Tonwaren, nicht besonders benannte:

 
 

aus b) andere:

 
 

aus 2. farbig, bemalt, versilbert oder vergoldet:

 
 

a) gewöhnliches Töpfergeschirr mit weißlichem

 
 

Bruch und durch Aufspritzen oder Auftupfen von

 
 

Farben einfach verziert (sogenanntes Znaimer

 
 

Töpfergeschirr)............

3.50

 

ß) sonstige (ausgenommen Tonpfeifen).....

18-

 

XXXIV. Eisen und Eisenwaren.

 

aus 374

Walzen aus nicht schmiedbarem Guß:

 
 

b) bearbeitet:

 
 

1. Walzen für die Papiermaschine mit einer Ballenlänge

 
 

von mehr als 2 m, vorgeschruppt, für Papiermaschinenfabriken.................

frei

 

2. andere.................

18-

376

Röhren aus Schmiedeeisen, nahtlos oder geschweißt, auch gezogen, auch mit Gewinden oder Muffen (ausgenommen geschweißte Rohre der Nr. 377); Wellrohre.

 
 

Anmerkung: Nach Nr. 376b werden auch Rohrmaste für Bahn- und Beleuchtungszwecke aus abgesetzt gewalzten (sich verjüngenden) Röhren oder aus einzelnen Rohrstücken zusammengeschweißt verzollt, auch wenn sie außer dem Anstrich mit Lochungen und aufgezogenen Schutzringen versehen sind.

 

aus 381

Blechwaren:

 
 

aus b) aus Blech in der Stärke unter 2 mm:

 
 

aus 2. in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, auch

 
 

verzinkt oder verbleit:

 
 

Tisch-, Haus-, Küchengeräte.......

47-

 

aus 3. sonst fein bearbeitet, wie mit anderen unedlen

 
 

Metallen überzogen oder poliert, mit eingepreßten oder gestanzten Mustern, emailliert,

 
 

fein angestrichen, lackiert, bemalt, bedruckt:

 
 

a) Tisch-, Haus-, Küchengeräte......

72-

 

ß) Emballagen aus Weißblech oder verzinnt,

 
 

nicht bedruckt..........

72-

 

y) Emailgeschirr..........

80-

 

d) Striegel.............

80-

aus 383

Schienenbefestigungsmittel u. s. w.:

 
 

Geschnittene Schienennägel bis zu einer Stärke von 12 mm..

7-

384

Eisenbahnachsen und -radeisen, Eisenbahnräder und -radsätze

14-

389

Nägel und Drahtstifte:

 
 

a) roh oder gewöhnlich bearbeitet:

 
 

1. Hufnägel................

15-

 

2. Schuhnägel (ausgenommen handgeschmiedete)...

24-

 

3. andere nicht besonders benannte Nägel; Drahtstifte..

17-

 

b) fein Bearbeitet, dann alle mit Köpfen aus gewöhnlichen

 
 

Stoffen; handgeschmiedete Schuhnägel:

 
 

1. fein bearbeitet, alle mit Köpfen aus gewöhnlichen

 
 

Stoffen

 
 

a) Mausköpfe und Piffelnägel, mit geripptem oder

 
 

Sternkopf...............

36-

 

b) sonstige..............

60-

 

2. andere................,

26-

aus 391

Ketten- und Kettenglieder, mit Ausnahme der gegossenen und

 
 

der Gelenkketten:

 
 

a) mit einer Gliederstärke von 2 mm oder mehr:

 
 

1. mit einer Gliederstärke von 2 bis 6 mm......

30-

 

2. über 6 mm...............

24-

aus 395

Kleine Gebranchsgegenstände, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

aus a) Ösen, Schnallen und Hafteln:

 
 

1. lackiert................

100-

 

2. andere, auch in Verbindung mit feinen Stoffen..

120-

aus 398

Federn:

 
 

aus b) Blattfedern für Wagenbau..........

11-

aus 405

Messerschmiedwaren und deren Bestandteile:

 
 

aus a) Fleischhackmaschinen...........

50-

407

Waren aus nicht schmiedbarem Guß, nicht besonders benannte:

 
 

a) roh, gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 2000 kg oder mehr............

5-

 

2. unter 2000 kg bis 100 kg...........

6-

 

3. unter 100 kg bis 40 kg...........

7-

 

4. unter 40 kg bis 5 kg.............

9-

 

5. unter 5 kg................

11-

 

b) in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 2000 kg oder mehr............

14-

 

2. unter 2000 kg bis 100 kg..........

15-

 

3. unter 100 kg bis 40 kg............

17-

 

4. unter 40 kg bis 5 kg.............

20-

 

5. unter 5 kg................

22-

 

c) fein bearbeitet, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 100 kg oder mehr............

22-

 

2. unter 100 kg bis 40 kg............

25-

 

3. unter 40 kg bis 5 kg:

 
 

a) Gußgeschirr, emailliert..........

18-

 

ß) andere, emailliert............

30-

 

y) sonstige................

33-

 

4. unter 5 kg:

 
 

a) Gußgeschirr, emailliert..........

18-

 

ß) andere, emailliert............

35.50

 

c) sonstige................

40-

aus 408

Kunstguß und anderer Zierguß, auch in Verbindung mit

 
 

schmiedbarem Eisen; gußeiserne Badewannen:

 
 

a) roh oder bloß gescheuert:

 
 

1. Quintöfen und Quintherde bei einem Stückgewicht von

 
 

5 kg oder mehr..............

12-

 

2. andere.................

32-

 

aus b) in anderer Weise gewöhnlich oder fein bearbeitet:

 
 

andere als Badewannen.............

48-

 

Anmerkung zu a) und b):

 
 

1. Untergestelle und Türen für Öfen, roh, gescheuert, auch

 
 

grob angestrichen.............

12-

 

2. Balken und Gestelle für Wagen, roh, gescheuert, auch

 
 

grob angestrichen.............

20-

 

3. Die bloße auf derlei Balken und Gestellen für Wagen

 
 

eingegossene Bezeichnung der Tragfähigkeit zieht noch

 
 

nicht deren Verzollung als Kunstguß oder Zierguß nach sich.

 

409

Waren aus schmiedbarem Eisen, nicht besonders benannte:

 
 

a) roh, gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 5000 kg oder mehr...........

9-

 

2. unter 5000 kg bis 500 kg...........

11-

 

3. unter 500 kg bis 25 kg............

12.50

 

4. unter 25 kg bis 3 kg...........

16-

 

5. unter 3 kg bis 0.5 kg.............

18-

 

6. unter 0.5 kg................

21.50

 

b) in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewicht

 
 

1. von 25 kg oder mehr.............

20-

 

2. unter 25 kg bis 3 kg.............

23-

 

3. unter 3 kg bis 0.5 kg.............

27-

 

4. unter 0.5 kg................

33-

 

c) fein bearbeitet, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 25 kg oder mehr.............

28-

 

2. unter 25 kg bis 3 kg............

34-

 

3. unter 3 kg bis 0.5 kg.............

45-

 

4. unter 0.5 kg...............

55-

aus 409 B

Rippenheizrohre (Radiatoren)

 
 

a) aus nicht schmiedbarem Guß, auch gewöhnlich oder fein

 
 

bearbeitet................

24-



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