Nummer des

 

Zollsatz in

österreichischen

Benennung

Goldkronen

Zolltarifes

   

aus 304

Waren, nicht besonders benannte, aus Holz mit fein durchbrochener oder mit eingelegter Arbeit usw.:

 
 

a) Rouleaux aus Holzdraht mit zahlreichen Gespinstfäden..

50-

aus 305

Waren, nicht besonders benannte, aus Holz mit Überzügen aller Art:

 
 

a) Rouleaux aus Holzdrath, zum überwiegenden Teil oder

 
 

ganz mit Gespinstfäden bedeckt.........

90-

aus 307

Waren aus Drechsler- und Schnitzstoffen auch in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

aus a) 3. Knöpfe aus Zelthorn (Zelluloid).......

155- über dem Zollsatz für Zellhorn(Zelluloid)

 

aus b) aus Kunsthorn oder Kunstharz:

 
 

Rauchrequisiten (Pfeifen, Zigarren-, Zigarettenspitzen,

 
 

Mundstücke hiezu u. dgl.)..........

170- über dem Zollsatz für den betreffenden Schnitzstoff

 

aus d) aus Bein, Horn und anderen natürlichen Schnitzstoffen:

 
 

1. Knöpfe aus Büffelhorn..........

200-

 

2. Pfeifenmundstücke..........

120-

 

XXXI. Glas und Glaswaren.

 

316

Hohlglas, gepreßtes und massives Glas, nicht besonders benanntes, nicht raffiniert:

 
 

a) technisches Glas...............

6-

 

b) Bausteine.................

6-

 

c) Fußboden (Oberlicht) platten, Dachziegel.......

15-

 

d) anderes.................

27-

317

Hohlglas, gepreßtes und massives Glas, nicht besonders benanntes, raffiniert:

 
 

a) bemalt:

 
 

1. Beleuchtungsglas..............

20-

 

2. sonstiges................

52-

 

b) anderes:

 
 

1. bloß mit kreisförmigen oder ovalen Flächen (sogenannten Kugeln, Pflaumen oder Oliven) raffiniert; auf vorgepreßten Flächen oder Verzierungen geätzt, überschliffen, mattiert oder poliert............

22.50

 

2. sonst raffiniert..............

19-

 

Anmerkung: Glas dieser Nummer für Erzeuger von

 
 

Eisen- und Metallwaren, von Stein-, Holz- und Schnitzwaren sowie von Beleuchtungskörpern zur Adjustierung dieser Waren unter den im Verordnungswege festzusetzenden Bedingungen und Einschränkungen...............

frei

319

Bier-, Wein- und Mineralwasserflaschen grün, braun, oder gelb;

 
 

Säureballons.................

4-

320

Guß- und Spiegelglas, unbearbeitet:

 
 

a) nicht gefärbt:

 
 

1. Rohguß- und Schnürlglas; Rohspiegelglas:

 
 

a) Rohguß- und Schnürlglas..........

10-

   

Rohgewicht

 

ß) Rohspiegelglas:

 
 

aa) in der Stärke von 12 mm oder mehr....

frei

 

ßß) in der Stärke unter 12 mm.......

10-

   

Rohgewicht

 

2. Drahtglas................

18-

   

Rohgewicht

 

3. Ornament- und Kathedralglas........

20-

   

Rohgewicht

 

b) anderes:

 
 

1. Rohspiegelglas, gefärbt:

 
 

a) in der Stärke von 12 mm oder mehr......

frei

 

ß) in der Stärke unter 12 mm........

28-

   

Rohgewicht

 

2. Drahtglas, gefärbt............

18-

   

Rohgewicht

 

3. Ornament- und Kathedralglas, gefärbt.....

20-

   

Rohgewicht

 

4. Opaleszentglas:

 
 

einfarbig.............

20-

   

Rohgewicht

 

ß) mehrfarbig...............

frei

 

5. sonstiges................

28-

   

Rohgewicht

321

Tafelglas, unbearbeitet:

 
 

a) nicht gefärbt..............

20-

   

Rohgewicht

 

b) gefärbt oder überfangen.........

frei

322

Guß-, Spiegel- und Tafelglas, bearbeitet, jedoch nicht belegt:

 
 

a) Guß- und Tafelglas:

 
 

1. gebogen, jedoch nicht weiter bearbeitet......

20-

   

Rohgewicht

 

2. anderes.................

44-

   

Rohgewicht

 

b) Spiegelglas, auch mit Drahteinlage:

 
 

1. geschliffen, poliert, jedoch nicht weiter bearbeitet

frei

 

2. sonst weiter bearbeitet:

 
 

gebogen, jedoch nicht weiter bearbeitet.....

20-

   

Rohgewicht

 

ß) anderes...............

44-

   

Rohgewicht

323

Guß-, Spiegel- und Tafelglas, belegt, auch bearbeitet; Hohl- und

 
 

Flachspiegel, ausgenommen solche der Nr. 48G, ungerahmt

 
 

oder in Rahmen aus anderen als feinen oder feinsten Stoffen.

 
 

Anmerkung: Verkleinerungsspiegel mit einem Durch-

 
 

messer bis 10 cm ohne Rahmen sowie Vergrößerungsspiegel

 
 

ohne Rahmen, ausgenommen solche aus optisch geschliffenen

 
 

Linsen (Nr. 480)................

frei

323 A

Verbundglas, auch bearbeitet oder gerahmt........

200-

   

Rohgewicht

325

Gläser für Taschenuhren, auch geschliffen.......

frei

 

Brillengläser und andere optische Gläser, geschliffen...

140-

326

Glasperlen, Glaskorallen, Glaskügelchen, Glasknöpfe, Glasbehänge, massive, Glasgespinst:

 
 

a) aus weißem oder farbigem Glas:

 
 

1. Glasgespinst für technische Zwecke.......

20-

 

2. andere................

4.80

 

b) bemalt, vergoldet oder versilbert.........

18-

 

c) Nachahmungen echter Perlen und Arbeiten daraus...

240-

327

Unechte Steine, ungefaßt..............

30-

328

Herren- und Frauenschmuck aus Glas; Arbeiten aus Glasperlen

 
 

(mit Ausnahme der Nachahmungen echter Perlen), aus unechten Steinen, Glasplättchen, Glasgespinst u. dgl.:

 
 

a) ohne Verbindung oder in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

1. Arbeiten aus Glasperlen (mit Ausnahme der Nachahmungen echter Perlen), aus unechten Steinen, Glasplättchen, Glasgespinst u. dgl. nicht in Verbindung mit anderen Stoffen..............

28-

 

2. andere.................

120-

 

b) in Verbindung mit feinsten Stoffen.........

240-

329

Glas- und Emailwaren, nicht besonders benannte:

 
 

a) in Verbindung mit feinsten Stoffen.........

240-

 

b) in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

1. Hohl- und Flachspiegel, ausgenommen solche der Nr.

 
 

480; Schreibzeuge und Schreibzeuggarnituren....

200-

 

2. andere:

 
 

a) in Verbindung mit Kautschuk, Leder oder mit ornamentierten, nicht vernickelten Bestandteilen aus Eisen oder unedlen Metallen.........

72-

 

ß) in Verbindung mit anderen feinen Stoffen....

120-

 

c) 1. Schreibzeuge und Schreibzeuggarnitnren, mit Messingmontierung, nicht ornamentiert.........

72-

 

2. Demijons...............

20-

 

3. sonstige.................

36-

 

XXXII. Steine und Steinwaren.

 

aus 333

Steinplatten in der Stärke unter 16 cm (mit Ausnahme von

 
 

Schieferplatten und Lithographiesteinen):

 
 

aus b) weiter bearbeitet, auch geschliffen oder poliert:

 
 

aus 2. aus Granit.............

20-

335

Nicht besonders benannte Arbeiten aus Granit, Porphyr, Syenit

 
 

und ähnlichen harten Steinen:

 
 

a) behauen, gesägt, gestockt:

 
 

1. schlicht profiliert oder schlicht gearbeitet, nicht gedreht

14-

 

2. anders profiliert, verziert oder gedreht......

21-

 

b) ganz oder teilweise geschliffen, poliert, vergoldet oder versilbert..................

32-

340

Kalk:

 
 

a) Kalkstein, roh................

frei

 

b) Kalk, gebrannt, gelöscht (Ätzkalk).........

0.50

aus 343

Mühlsteine, Lithographiesteine:

 
 

Lithographiesteine und künstliche Defibreursteine....

frei

aus 346

Künstliche Schleif- und Wetzsteine:

 
 

a) aus Schmirgel oder künstlichen harten Schleifmitteln..

24-

 

XXXIII. Tonwaren.

 

aus 352

Ziegel, nicht feuerfeste, aus Ton (Lehm), ungebrannt oder gebrannt:

 
 

a) nicht weiter bearbeitet:

 
 

4. Verblender und Schwimmziegel.........

0.70

 

5. andere Hohlsteine, Lochsteine, Lochplatten und Fassonziegel.................

0.80

 

b) angestrichen, getränkt, gedämpft, glasiert.....

2-

354

Ziegel und Platten, feuerfeste............

2.50

355

Klinker und Bodenbelagplatten in der Stärke:

 
 

a) 1. von über 80 mm.............

frei

 

2. von 80 mm bis 30 mm............

0.80

 

b) unter 30 mm bis 15 mm............

3.20

 

c) unter 15 mm................

5.70

356

Wandbelagplatten, auch Spaltviertel, glasiert (Fliesen):

 
 

a) einfarbig.................

10.50

 

b) mehrfarbig, bemalt, auch vergoldet oder versilbert...

14-

aus 357

Röhren:

 
 

b) Tonröhren, glasiert; Röhren aus gewöhnlichem Steinzeug

 
 

oder feuerfestem Ton...........

3-

359

Öfen und Ofenbestandteile:

 
 

a) grob gearbeitet und ohne Verzierung.

6-

 

Anmerkung: Blaue Sparherdkacheln, auch mit weißer Nut, wenn sie an der Bruchfläche ein ziegelartiges Aussehen haben..............

4-

 

b) 1. Blaue Sparherdkacheln, auch mit weißer Nut, wenn sie

 
 

an der Bruchfläche ein ziegelartiges Aussehen haben.

4-

 

2. Ofenkacheln, nur dunkelgrün oder dunkelbraun glasiert,

 
 

auch verziert, jedoch grob gearbeitet, wenn sie an der

 
 

Bruchfläche ein ziegelartiges Aussehen haben...

4-

 

3. andere.................

15



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