Pøeklad ad 1269/V.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten H. Krebs und Genossen,

betreffend die Verwirklichung des Eisenbahn - Bauprojektes nach Dauba (Druck 9Z3/VII).

Über den Bau der Bahn Wegstädtl - Dauba - Hirschberg, welche die Stadt Dauba an das Eisenbahnnetz anschließen würde, ist bereits vor Jahrzehnten verhandelt worden, das Projekt ist jedoch, da die notwendigen Voraussetzungen fehlten, und namentlich wen en der Zweifel, betreffend die gehörige Rentabilität dieser Lokalbahn, nicht verwirklicht worden.

Bei der neuen Entwicklung, welche in Verkehrsangelegenheiten bedeutend abweichende Richtungen einschlägt als in der Vorkriegszeit, und welche in der bekannten Art und Weise die Rentabilität zahlreicher bereits bestehender Lokalbahnen bedenklich untergraben hat, kann nicht erwartet werden, daß sich die Voraussetzungen für die Errichtung der obenerwähnten Bahn gebessert haben würden.

Wiederholte kommerzielle Erhebungen haben gezeigt, daß sowohl diese Lokalbahn als auch die eventl. Bahn, welche von Dolní Beøkovice über Liboch und Dauba nach Böhm.-Leipa geführt werden würde, mit einem bedeutenden Betriebsabgange rechnet mühte. Die Bedingungen, welche das Gesetz über die Ergänzung des Eisenbahnnetzes durch den Bau von Lokalbahnen vom 2Z. Juni 1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 3Z3, für den Bau von Lokalbahnen verlangt, könnten in dem gegebenen Falle offenbar nicht erfüllt werden.

Es muß daher empfohlen werden, die Bestrebungen betreffend die Schaffung der verlangten Verbindung auf eine günstigere Zeit zu verschieben.

Prag, am 6. Juni 1931.

Der Eisenbahnminister:

R. Mlèoch m. p.

 

Pøeklad ad 1269/VI.

Antwort

des Ministers für öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung

auf die Interpellation des Abgeordneten L. Schubert und Genossen

in Angelegenheit der Ausschreibung der Distriktsarztstelle in Mähr.-Rotmühl (Druck 1029/VI).

Die zuständige Bezirksbehörde in Mähr.-Trübau hat den Konkurs für die Stelle eines staatlichen Distriktsarztes in Mährisch-Rotmühl (Z. 244 präs. vom 16. Februar 1931): im Amtsblaue der ÈSR. und in dem Pressorgan der Ärztekammern, dem "Vìstník èsl. lékaøù" mit dem ausdrücklichen Bemerken ausgeschrieben, daß die Bevölkerung dieses Distriktes überwiegend deutscher Nationalität ist, und die beiden erwähnten Zeitschriften haben den Konkurs in dieser Weise richtig veröffentlicht.

In dem gleichen Wortlaute (mit Durchschlag) ist der Konkurs auch durch die genannte Behörde an die Administration der Zeitschrift "Ärztliche Nachrichten" übermittelt worden.

Durch Anfrage bei der Administration der Zeitschrift "Ärztliche Nachrichten" ist es zu Tage getreten, Ball der Irrtum, betreffend die Nationalität der Bevölkerung durch ein Versehen dieser Administration erfolgt ist, welche auch aus eigenem die Unterschrift des Beamten der Bezirksbehörde in Mährisch-Trübau ausgelassen hat, weil sie angeblich unleserlich war.

Die Bezirksbehörde in Mährisch-Trübau hat auch die Berechtigung gleich auf dem Bürstenabzüge verfügt, der ihr durch die Administration der "Ärztlichen Nachrichten" zugesandt worden war.

Prag, am 29. Mai 1931.

Der Minister für öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung:

Dr. Spina m. p.

 

Pøeklad ad 1269/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten J. Geyer und Genossen

in Angelegenheit des unerhörten Vorgehens einer Gendarmerieoberwachtmeisters (Druck 938/X).

Der Gendarmeriepostenkommandant in Berghäuseln, Oberwachtmeister Antonín Mach, hat bei seinen Dienstgängen festgestellt, daß in dem Aushängekasten der Ortsgruppe der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei in Espenthor, der am Zäune des Gasthofes Plomer angebracht ist, ein Gedicht mit Stellenweise aufreizenden Inhalte und später eine Übersicht der letzten Wahlen in Deutschland mit einem schematischen Vergleiche aller politischen Parteien in der Èechosovakei und in Deutschland mit der Überschrift Deutschland kommt zur Besinnung" ausgehängt, war.

Er forschte nach dem Schlüssel dieses Kastens, bezw. nach seinem Besitzer, um sich von dem Inhalte des Kastens genau überzeugen zu können. Die Nachforschungen blieben jedoch ergebnislos und zeugten davon, daß der Besitzer des Schlüssels sich absichtlich vor der Gendarmerie verbirgt. Dadurch ist Oberwachtmeister Mach nur in seiner Vermutung bestärkt worden, daß sich in dem Kasten zu beanstandende Drucksachen befinden. Er half deshalb am 6. Jänner 1931 dem diensthabenden Wachtmeister aufgetragen, den Kasten samt Inhalt zu beschlagnahmen und ihn beim Gemeindeamte in Espenthor zu deponieren.

Der Gemeindewachmann Eduard Lucker hat den Kasten über Aufforderung des Wachtmeisters Hradeèný abgenommen und beim Gemeindeamte deponiert. Eine Beschädigung des Kastens ist nicht konstatiert worden.

Der Gendarmerieposten in Berghäuseln hat der Bezirksbehörde in Karlsbad über den Fall die Anzeige erstattet.

Oberwachtmeister Mach behauptet, daß er den in der Angelegenheit intervenierenden Vereinsfunktionären die Gründe dafür mitgeteilt habe, warum er den Kasten beschlagnahmen ließ, und daß er die Vorschriften betreffend die Plakatieren gedruckter Schriftstücke und die Konstituierung politischer Vereine dargelegt hat, bestreitet jedoch entschieden, daß er ihnen gegenüber die in der Interpellation angeführter Ausdrücke gebraucht habe. Er gibt zu, daß er wehrend der Verhandlungen mit ihnen angedeutet habe, daß der Staat kein Interesse an Bürgern hätte, denen die hiesigen Gesetze nicht konvenieren und daß diese die Möglichkeit der Auswanderung besitzen.

Die Gendarmerie hat nur aus den eben angeführten Gründen aus eigenem Antriebe gehandelt, und es ist nicht festgestellt worden, daß ihr Vorgehen durch irgendeine politische Tendenz beeinflußt worden wäre.

Insoweit die Handlungsweise und das Vorgehen des Oberwachtmeisters Mach mit den geltenden Vorschriften nicht im Einklangs gestanden ist, muß die Ursache hierfür nach dem Ergebnisse der Erhebungen in dem übertriebenen Diensteifer erblickt werden. Die Kommandanten, welche den Fall bereits früher untersucht haben, haben die notwendigen Malnahmen getroffen, damit die geltenden Vorschriften in Hinkunft eingehalten werden. Zu einer weiteren Maßnahme habe ich keinen Grand.

Prag, am 27. Mai 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 1269/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen,

betreffend das Verbot des Vortrages des Generals Letow-Vorbeck (Druck

1029/V).

Das Polizeikommissariat in Neutitschein hat den in der Interpellation angeführten Vortrag in Berücksichtigung seiner eigenen Erfahrungen und der Wahrnehmungen verboten, welche auch anderwärts mit Vorträgen dieser Art gemacht worden sind, und es hat das Verbot dementsprechend auch begründet, wie aus dem in der Interpellation abgedruckter Bescheide ersichtlich ist. Diese Verfügung hat das Polizeikommissariat unter Zugrundelegen seiner eigenen Erwägung getroffen. Auf Grund der eingebrachten Berufung hat die Landesbehörde in Brünn das Verbot bestätigt und so anerkannt, daß für die Herausgabe desselben alle Voraussetzungen, gegeben waren. Dadurch ist das Verbot rechtskräftig geworden und besteht im ordentlichen Instanzenzuge keine rechtliche Voraussetzung für die Aufhebung desselben.

Insoweit sich die Herren Interpellanten über die sprachlichen Fehler beschweren, welche in der deutschen Ausfertigung des Verbotes enthalten sind, so sind diese nicht so bedeutend. Daß sie das Verständnis für das Verbot und seine Begründung unmöglich machen würden. Das Polizeikommissariat in Neutitschein hat übrigens die Weisung erhalten, der stilistischen Form der deutschen Ausfertigungen in Hinkunft gehörige Aufmerksamkeit zu widmen.

Im übrigen erblicke ich keinen Grund dafür, aus Anlaß dieser Interpellation irgendeine Verfügung zu treffen.

Prag, am 30. Mai 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 1269/XIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen,

betreffend eine Verlautbarung des Podersamer Bezirkshauptmannes gegen moderne Kanzleieinrichtungen

(Druck 1082/IX).

Die in der Kundmachung des Bezirkshauptmannes in Podersam enthaltenen Weisungen richten sich durchaus nicht gegen die modernen Kanzleieinrichtungen, sondern einzig und allein gegessene Mängel, die bei der Gemeindeamtierung zu Tage getreten sind. Die Aktenmanipulation bei der Bezirksbehörde ist namentlich dadurch sehr erschwert worden, daß die Gemeindeämter in ihrem schriftlichen Verkehre mit der Bezirksbehörde Papier in den unterschiedlichsten Ausmalten und nicht etwa im sogenannten Normalformate verwendet nahen, das bei den politischen Behörden im Sinne des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 20. Februar 1931, Z. 2085/1931-3, erst nach Erschöpfung der Vorräte des Kanzleiformates verwendet werden kann.

Was das Einreichungsprotokoll anbelangt, ist dieser Ausdruck in der Kundmachung im weiteren Sinne des Wortes gebraucht worden, der die Führung dieses Protokollen in Form einer Kartothek nicht ausschließt, wenn Moll eine genaue Evidenz der eingeklagten und erledigten Akten gewährleistet wird.

Über die Berechtigung des Bezirkshauptmannes zu ähnlichen Weisungen kann schon deshalb kein Zweifel herrschen, weil die Gemeinden auch den übertragenen Wirkungskreis erledigen und die Gemeindeordnung im § 61 ausdrücklich den politischen Behörden das Recht einräumt, den Gemeinden aufzutragen, in welcher Art und Weise die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises erledigt werden sollen.

Bei diesem Stände der Angelegenheit habe ich keinen Grund zu irgendeiner weiteren Verfügung aus Anlaß der Interpellation.

Prag, am 13. Juni 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 1269/XV.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Stern und Genossen,

betreffs der willkürlichen Gefangenhalten des Studenten Polgár, des Sekretärs König und des Arbeiters Zadražil beim Kreisgerichte in Brünn (Druck 1029/XVI).

Der ungarische Staatsangehörige Eugen Polgár ist am 28. Februar 1931 in Gerichtshaft eingeliefert worden und es ist gegen ihn wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 17 des Gesetzes zum Schutze der Republik die Untersuchungshaft verhängt worden. Seine Haftbeschwerde ist abgewiesen worden. Am 6. Mai 1931 ist er nach Abschluß des Strafverfahrens der Polizeidirektion überstellt worden, da er bereits vorher aus dem Gebiete der Èechoslovakischen Republik rechtskräftig ausgewiesen worden war.

Josef König und Franz Zadražil sind am 27. Februar 1931 in Gerichtshaft eingeliefert worden und ist gegen sie wegen des Verdachtes mehrerer strafbarer Handlungen nach dem Gesetze zum Schutze der Republik die Untersuchungshaft verhängt worden.

Bei publizierend des betreffenden Beschlusses ist den Beschuldigten mitgeteilt worden, welcher strafbaren Handlungen sie verdächtig sind und schon vorher hat der konzipiert des Verteidigers die gleiche Information durch den Untersuchungsrichter erhalten. Die gegenteilige Behauptung der Interpellation ist daher unrichtig.

Die beiden Genannten haben gegen keine Verfügung des Untersuchungsrichters Beschwerde geführt und sind am 21. März 1931 aus der Haft entlassen worden.

Prag, am 11. Juni 1931.

Der Justizminister:

Dr. Meissner m. p.

 

Pøeklad ad 1269/XVI.

Antwort

des Handelsministers

auf die Interpellation des Abgeordneten R. Köhler und Genossen

in Angelegenheit der Ausscheidung des politischen Bezirkes Prachatitz aus dem Sprengel der Handels- und Gewerbekammer in Pilsen (Druck 1108/VII).

Bei den Arbeiten an dem Entwürfe des neuen Gesetzes über die Handelskammern wollte das Handelsminister um dem alten Wunsche des Bezirkes Benešov willfahren, welcher dahin ging; daß er im Hinblicke auf die wirtschaftlichen und Kommunikationsverhältnisse dem Gebiete der Handels- und Gewerbekammer in Prag zugeteilt werde. Da jedoch der Verlust dieses Bezirkes ohne einen Ersatz für die Handels- und Gewerbekammer in Budweis, welche ohnedies die schwächste Kammer im Lande Böhmen ist, zu empfindlich gewesen wäre, hat der Entwurf dem Gebiete der Budweiser Kammer den politischen Bezirk Prachatitz (und Písek) angeschlossen. Der äußere Anlaß für diese Entscheidung waren die zu Beginn der Arbeiten an dem Entwürfe des neuen Kammergesetzes dem Handelsministerium vorgelegten Gesuche von Interessenten aus den Gerichtsbezirken Netolice und Vodòany (aus den politischen Bezirken Prachatitz und Písek), worin sie den Anschluß an die Handels- und Gewerbekammer in Budweis anstrebten, indem sie auf die bestehenden Wirtschaftsbeziehungen ihrer Bezirke mit Budweis und auf die Kommunikationsverhältnisse hinwiesen.

Über den diese neue Aufteilung enthaltenden Entwurf ist eine Expertise bei den Wirtschaftskorporationen gepflogen worden. Aus dieser Expertise sind kerne Einwendungen gegen die neue Regelung der Kammergebiete von Pilsen und Budweis hervorgegangen. Das Handelsministerium hat daher auch in dem weiteren zum interministeriellen Bemerkungsverfahren vorgelegten Entwürfe die erwähnte neue Abgrenzung der Pilsner und Budweiser Kammern beibehalten. Der nunmehrige Entwurf ist erst Gegenstand des interministeriellen Bemerkungsverfahrens, aus welchem der definitive Entwurf, welcher zur verfassungsmäßigen Beratung vorgelegt werden wird, erst hervorgehen soll. Es ist daher ersichtlich, daß es sich rocht um eine Arbeit handelt, an der keine Änderungen mehr vorgenommen werden könnten. Das Handelsministerium verschließt sich auch einer Änderung im interpellierten Falle nicht, sobald die diesbezüglichen Verhandlungen gepflogen werden.

Prag, am 15. Juni 1931.

Der Handelsminister:

Dr. Matoušek m. p.

 

Pøeklad ad 1269/XVII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten J. Geyer und Genossen

in Angelegenheit der Dienstunfähigkeit des Postrevidenten Otokar Vrkoè beim Postamt Karlsbad I. (Druck 1029/IX).

Der Vorstandskanzlei des Postamtes Karlsbad 1 dienstlich zugeteilte Postkontrollor Otakar Vrkoè ist mit der Funktion eines Verwalters des Kurhauses für Postbedienstete "Belle Alliance" in Karlsbad betraut.

Um diese Aufgabe versehen zu können, genießt er die gerade durch seine besagte Dienstzuweisung ermöglichten Diensteserleichterungen, wodurch er von den für die einzelnen Abteilungen des in Rede stehenden Amtes festgesetzten normalen Amtsstunden unabhängig ist, welche Malnähme den Bestimmungen der Dienstpragmatik in keiner Weise widerspricht und vom sozialen Gesichtspunkte aus begründet ist, weil sie für die Postbediensteten ohne Unterschied der Nationalität von Vorteil ist, welche Bediensteten während der Kurdauer als Versicherte des "Heilfonds der Postbediensteten" im Kurhause "Belle Alliance" wohnen, das Eigentum des "Sozialfürsorgefonds der Postbediensteten" ist.

Die Tatsache, daß Vrkoè die Funktion des Verwalters des Kurhauses "Belle Alliance" unentgeltlich versieht, ist nämlich einer der wesentlichen Faktoren, welche die Aufrechterhaltung des sehr niedrigen (Regie-) Preises dieser Selbsthilfeunternehmung ermöglichen.

Die übrige in der Interpellation angeführte außerdienstliche Tätigkeit des Vrkoè widerspricht gleichfalls nicht den Bestimmungen der Dienstpragmatik. So bestehen keine Einwendungen gegen die Tätigkeit des Vrkoè als Mitglied der Direktion (nicht als Buchhalter oder Kassier, wie in der Interpellation angeführt wird) der "Karlovarská záložna", welche Funktion Vrkoè unentgeltlich versieht, und um ihm die Ausübung der Funktionen eines Vorsitzenden des "Odbor Národní Jednoty Severoèeské" und des Vorsitzenden der "Místní skupina ústøední organisace poštovního úøednictva dopravního", was Vereinsehrenfunktionen sind, zu untersagen, liegt nicht nur kein Grund, sondern auch keine Rechtsgrundlage vor.

Das Buch "Karlovarská dietní kuchaøka" hat nicht Vrkoè, sondern dessen Ehegattin und MUDr. L. Hybner verfaßt.

Direktor der "Karlografie" und des "Tiskové a nakladatelské družstvo v Karlových Varech" ist Vrkoè nicht, die letztgenannte Genossenschaft existiert übrigens gar nicht mehr.

Vrkoè hat an der Besetzung der Vorstandsstellen bei den in der Interpellation angeführten Postämtern in der Umgebung von Karlsbad, deren Besetzung mit Èechen die Interpellation mit den behaupteten Èechisierungsbestrebungen des Vrkoè in Zusammenhang bringt, als Beamter des Exekutivdienstes selbstverständlich keinen Einfluh gehabt und konnte ihn auch nicht haben. Von den vier Karlsbader Postämtern stehen drei unter gemeinsamer Verwaltung und werden von einem Beamten geleitet, gegen welchen bisher weder in amtlicher noch nationaler Beziehung Beschwerden vorgebracht worden sind; der Vorstand des vierten Amtes ist ein Beamter deutscher Nationalität.

Ich habe daher keinen Grund, gegen Vrkoè im Sinne der Interpellation in irgendeiner Weise einzuschreiten, bezw. zu verfügen, daß mit der Verwaltung des Kurhauses "Belle Alliance" jemand anderer betraut werde.

Prag, am 10. Juni 1931.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:

Dr. Franke m. p.

 


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