Původní znění ad 1210/VIII.
Interpelláció
a Földmivelésügyi Miniszter Úrhoz
a cséplögéptulajdonosoknak a cséplés időszakára adandó kedvezményes áru benzin tárgyában.
Beadják: Hokky Károly nemzetgyűlési képviselő és társai.
Miniszter Úr!
Egy alkalommal már interveniáltam Miniszter Urnái arra vonatkozólag, hogy hallandó-e a cséplögéptulajdonosoknak a cséplési idényre fél áron adni, vagy biztosítani benzint. 1lzzal indokoltam ezt a kérésemet, hogy a már akkor mutatkozó mezőgazdasági válság enyhítésére szolgálna a cséplési benzinnek olcsóbbá tétele, mert ez a cséplést, tehát a termelést tenné szintén olcsóbbá. Hivatkoztam akkor az államfordulat előtti idők gyakorlatára, amikor a csépléshez fél áron volt kapható benzin, holott az akkori mezőgazdasági viszonyok nem voltak olyan kedvezőtlenek, mint ma.
Most ujból felhívom erre a körülményre a Miniszter Úr figyelmét. Közeledik a cséplési idény a gazdasági válság pedig az elmúlt esztendőben nemhogy csökkent volna, hanem még lobban súlyosbodott a kormánynak pedig minden oly intézkedéssel, amely a termelési költségeket csökkentheti, haladéktalanul segítségérc kell sietnie a már-már esődbe jutó szemtermesztésnek. A cséplési benzin árának Szlovenszkó és Podkarpatská Rus területén annak előtte rendeletileg szabályozottan felére való mérséklésében alkalmas eszközt látok a termelési költségeknek legalább részbeni apasztására. Ez az intézkedés a cséplögéptulajdonosok érdekeinek védelme mellett a termelők, gazdálkodók Javát és előnyét is leivatva van szolgálni, mindamellett Miniszter Úr ez irányban tett intervenciómat figyelemre nem méltatta s a szükséges intézkedéseket meg nem tette. Miután a kérdésnek az elhanyagolása a mezőgazdaság nyilvánvaló érdekeivel olyannyira ellentétben áll, hogy nem hagyhattuk az ügyet a feledés homályába merülni, ezért ujból kérdezem a Miniszter Urat:
hallandó-e intézkedni arra nézve, hogy a cséplögéptulajdonosok már a folyó évi cséplése szezonra kedvezményes áru benzint kaptavak?
Prága, 1931. május.
Hokky,
Dr. Jabloniczky, Horpynka, Dr. Hassold, Köhler, Knirsch, Schubert, ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Szüllö, Dr. Keibl, Dobránsky, Dr. Schollich, Ing. Jung, Geyer, Krebs, Kasper, Matzner, Simm, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Fedor.
Původní znění ad 1210/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Georg Hanreich und Genossen
an den Innenminister
wegen des unbegründeten Verbotes einer Versammlung des Sudetendeutschen Landbundes durch die Bezirkshauptmannschaft in Podersam (Böhmen).
Für den 11. April d. J. hat die Ortsgruppe des Sudetendeutschen Landbundes in Maschau eine öffentliche Versammlung mit der Tagesordnung "Die gegenwärtige Wirtschaftslage" einberufen und diese Versammlung auch rechtzeitig bei der Bezirksbehörde Podersam angemeldet. Am 9. April d. J. hat die genannte Bezirksbehörde unter zahl 6.008/22 die Abhaltung dieser Versammlung verboten, und zwar unter Berufung auf den § 6 des Versammlungsgesetzes Nr. 135 aus dem Jahre 1867, "weil die begründete Besorgnis besteht, daß durch Abhaltung der Versammlung das öffentliche Fohlt gefährdet wäre".
Sicherem Vernehmen nach verlautet, all die Machbarer Mitglieder des Bundes der Landwirte das Verbot de: Versammlung heil dem Oberrat der politischen Verwaltung ák in Podersam durchgesetzt hätten.
Das Verbot der Versammlung des Sudetendeutschen Landbundes ist ein Übergriff der Bezirksbehörde Podersarn, der nicht scharf genug gerügt werden kann. Die Gemeindevertretung von Maschau, die aus 18 Mitgliedern bestand, ist durch die Mandatsniederlegung von Z Gemeindevertretern und ihrer Ersatzleute auf 11 Mann zusammengeschrumpft und ist daher nicht beschlußfähig. Es ist nun zwar selbstverständlich, daß diese 11 Mitglieder, die außerdem das Vertrauen der Wählerschaft verloben haben, sich mit aller Macht dagegen sträuben, daß Neuwahlen ausgeschrieben werden und daß durch eine öffentliche Versammlung der Wunsch der Bevölkerung nach Gemeindeneuwahlen laut zum Ausdruck komme. Unverständlich ist es jedoch, wieso die Bezirksbehörde Podersam einem von einer beschlußunfähigen Gemeindevertretung geäußertem Wunsch nach Verbot einer öffentlichen Versammlung Rechnung tragen konnte.
Die Unterfertigten fragen daher an:
1. Ist dem Herrn Innenminister bekannt, daß in Maschau eine beschlußunfähige Gemeindevertretung weiterhin amtiert?
2. Ist der Herr Innenminister bereit das Nötige zu veranlassen, um diesem Zustand ein sofortiges Ende zu setzen?
3. Ist der Herr Innenminister bereit, die Bezirksbehörde in Podersam zu veranlassen, sofort darüber Rechenschaft abzulegen, aus welchem Grunde die Versammlung des Sudetendeutschen Landbundes verboten wurde?
Prag, am 22. Mai 1931.
Dr. Hanreich,
Horpynka, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Knirsch, Ing. Jung, Kasper, Krebs, Geyer, Köhler, Dr. Holota, Dr. Törköly, Schubert, Simm, Szentiványi, Dobránsky, Fedor, Nitsch, Hokky, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Ing. Kallina.
Původní znění ad 1210/X.
Interpellation
der Abgeordneten Stenzl, Eckort, Prause und Genossen
an den Minister des Innern,
an den Handelsminister,
an den Minister für Post- und Telegraphenwesen und
an den Finanzminister
in Angelegenheit der eigenartigen Geschäftsgebarung der Prager "Posteinkaufsstelle".
Eine am 22. April in Prag unter dem Vorsitze des Herrn Obergerichtsrat Nedvěd stattgefunden Gerichtsverhandlung entrollte die eigenartigen Geschäftsmethoden der "Posteinkaufsstelle" in Prag XII. Diese Konsumgenossenschaft wurde seinerzeit gegründet, um ihre Mitglieder, die Postangestellten und Postpensionisten, mit Lebensmitteln zu versorgen. Durch verschiedene Erleichterungen des Staates gefördert, errichtete diese Einkaufsstelle Abteilungen für Textil- und Kolonialwaren, Kohle, Kanzleierfordernisse, Gold- und Silberwaren, Schneidernd Schuhmacherwerkstätten usw. Trotz dieser staatlichen Förderung war aber die Einkaufsstelle nicht in der Lage, die Waren billiger abzugeben, als die mit Steuern und Abgaben überlasteten privaten Gewerben Handeltreibenden. Um Abnehmer zu gewinnen, kam die Leitung dieser Konsumgenossenschaft auf die Idee, ihre Waren im Wege des Hausierhandels abzusetzen. 60 Vertreter müssen trachten, die Waren, eventuell auf Raten, in der ganzen Republik, einschließlich der Slowakei und Karpatorussland, an den Mann zu bringen.
Die eingangs erwähnte Gerichtsverhandlung gegen 2 Angestellte der Posteinkaufsstelle, Emilie Vansoust und Ludwig Zink, ergab, daß die Vansoust seitens der Leitung der Einkaufsstelle verpflichtet wurde, an wen immer zu verkaufen und in Kaffeehäusern und öffentlichen Lokalen zu hausieren. Für die ihr anvertrauten Gold- und Silberwaren im Werte von 205.000 Kč lieferte die Angeklagte Vansoust nur 98.000 Kč ab. Aus den dem Gerichte vorgelegten Bestellblocks, welche von dem Obmanns der Posteinkaufsstelle Prucha kontrolliert worden waren, ging hervor, daß sie an 3100 Kunden, unter denen nicht ein einziges Mitglied der Konsumgenossenschaft der Postler war, Waren auf Raten verkauft hat. Ganz ähnlich verhält sich die Sache bei Zink.
Da die gleiche eigenartige Geschäftspraxis wahrscheinlich auch seitens der übrigen 58 Vertreter geübt wurde, ergeben sich auf Grund dieser Gerichtsverhandlungen die merkwürdigen Tatsachen:
1. daß die unter staatlicher Förderung stehende Konsumgenossenschaft, bezw. deren aus Staatsbeamten bestehende Leitung bewußt das Hausiergesetz, den § 59a der Gewerbeordnung, den § 13 der Ministerialverordnung vom 27. Dezember 1902, R. - G. - Bl. Nr. 242 übertreten hat;
2. daß die Leitung der Posteinkaufsstelle durch Lieferung an Nichtmitglieder ihre gesetzlich und statutenmäßig festgelegten Befugnisse überschritten und daher den Staat durch Steuerhinterziehung außerordentlich stark geschädigt hat;
3. daß 60 Vertreter in annähernd 180.000 fällen das Hausiergesetz, den § 59a der Gewerbeordnung und den § 13 der Ministerialverordnung vom 27. Dezember 1902, R. - G. - Bl. Nr. 242 übertreten konnten, ohne von den zahlreichen Sicherheits- und Wucherorganen, sowie den Gewerbebehörden, nur in einem dieser 180.000 Fälle betreten und belangt zu werden;
4. daß die Punzierungsorgane, sowie die Gewerbebehörden der in den §§ 53, 54 und 55 des Gesetzes vom 16. Mai 1866, R. - G. - Bl. Nr. 75 festgelegten Berechtigung nicht nachgekommen sind.
Die Gefertigten fragen daher die Herren Minister:
Wie ist es möglich, daß derartige Konsumgenossenschaften vom Staate durch Steuer- und anderen Begünstigungen, Subventionen usw. gefördert werden, welche den steuerzahlenden Gewerben Handelsstand in seiner Existenz gefährlich bedrohen und daher die Steierquellen zum Versiegen bringen müssen?
Sind die Herren Minister bereit, unverzüglich eine Revision der Geschäftsgebarung der Posteinkaufsstelle durchzuführen, die Schuldigen an den festgestellten Gesetzesverletzungen entsprechend zu bestrafen?
Ist der Herr Handelsminister bereit, entsprechende Verfügungen zum Schutze der steuerzahlenden Gewerben Handeltreibenden zu treffen, um den nicht nur bei der Posteinkaufsstelle, sondern auch bei anderen Konsumgenossenschaften bestehenden Verkauf an Nichtmitglieder zu unterbringen und festgestellte Übertretungen entsprechend zu ahnden?
Ist der Herr Finanzminister bereit, das Verfahren gegen die Posteinkaufsstelle in Prag XII. wegen der Steuerhinterziehung durch Verkauf an Nichtmitglieder im Sinne der §§ 68, 1, 2a, 75, 83, 185 u. s. f. des Gesetzes 76/1927 einzuleiten?
Ist der Herr Innenminister geneigt, die Gewerbebehörden und t>ffentlichen Sicherheitsorgane anzuweisen, der Kontrolle des Hausierhandels und des Verkaufes an Nichtmitglieder seitens der Konsumgenossenschaften ein verschärftes Augenmerk zuzuwenden und festgestellte Übertretungen exemplarisch zu bestrafen?
Wie rechtfertigt der Herr Innenminister die Ausgabe von Legitimationen nach § 59 der Gewerbeordnung an 60 Vertreter der "Posteinkaufsstelle"; bezw. ist der Herr Minister bereit, durch Einziehung der Legitimationen und andere geeignete Malnahmen diese ungesetzliche Tätigkeit der Vertreter zu unterbinden?
Ist der Herr Postminister geneigt, gegen diejenigen Staatsbeamten, welche entgegen ihrer beschworenen Pflicht die Staatsgesetze bewußt übertreten, die Amtshandlung einzuleiten?
Ist der Herr Postminister bereit, seine Ressortbeamten anzuweisen, sich vor allen Dingen der pflichtgemäßen Dienstausübung zu widmen und Gewerbe und Handel, von welchen die Post hauptsächlich lebt, nicht durch Einrichtung von Konsumgenossenschaften zu schädigen?
Prag, 19. Mai 1931.
Stenzl, Eckert, Prause,
Szentiványi, Nitsch, Fedor, Scharnagl, Dr. Törköly, Dr. Holota, Hokky, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Kunz, Oehlinger, Fritscher, Bobek, Greif, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Zajiček, Dr. Mayr-Harting.
Původní znění ad 1210/XI.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Hanreich, Nitsch, Matzner und Genossen
an den Minister des Innern und
den Finanzminister
in Angelegenheit einer unnötigen Belästigung von Geldanstalten wegen der Schreibweise der abgekürzten Bezeichnung der Kronenwährung.
In der letzten Zeit werden Geldanstalten und auch Private durch die Bezirksbehörden und deren Organe, die Gendarmen damit belästigt, all man ihnen Vorwürfe macht, weil sie die Abkürzung der čechoslovakischen Währungseinheit mit "Ktsch" statt mit "Kč" bezeichnen. Im deutschen Sprachgebrauchs ist der Buchstabe c mit Hacken nicht gebräuchlich und völlig fremd und es ist selbstverständlich, daß die deutsche Bezeichnung für die čechoslovakische Krone in der Verkürzung "Ktsch" geschrieben werden muß, weshalb das Eingreifen der Behörden als eine recht überflüssige Belästigung der Bevölkerung erscheint.
Die Unterfertigten bringen diese Angelegenheit dem Herrn Innenminister und Finanzminister zur Kenntnis und stellen nachfolgende Anfragen:
1. Sind Sie bereit, die Ihnen unterstehenden Behörden dahin anzuweisen, daß die deutsche Schreibweise der Abkürzung der čechoslovakischen Währungseinheit Ktsch den deutschen Parteien von Seite der čechoslovakischen Behörden nicht willkürlich verboten wird, da keine gesetzliche Handhabe für ein solches Verbot besteht?
2. Sind Sie bereit, für die Zukunft Malnahmen zu treffen, daß derartige unnötige und willkürliche Belästigungen der deutschen Parteien von Seite der čechoslovakischen Behörden nicht mehr vorkommen?
Prag, am 22. Mai 1931.
Dr. Hanreich, Nitsch, Matzner,
Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Hokky, Simm, Dr. Holota, Schubert, Dobránsky, Dr. Törköly, Ing. Jung, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Knirsch, Szentiványi, Fedor, Köhler, Kasper, Krebs, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Geyer.