Pùvodní znìní ad 1097/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen

an den Finanzmmister in Angelegenheit der unmoralischen Beistellung von sogenannten Gesellschaftern für Trafikanten.

Aus Kreisen der Tabakverschleißer wird uns folgender unhaltbarer und unmoralischer Übelstand mitgeteilt:

Die Trafikanten erhalten für den Verkauf der staatlichen Tabakerzeugnisse 10 %. Bei der Bezahlung, die im voraus erfolgen muß, wird die Umsatzsteuer sofort abgerechnet, ganz abgesehen davon, daß sehr oft den Trafikanten, - die doch meist Kriegsinvalide oder Witwen nach Gefallenen sind - beschädigte Ware, insbesondere Zigarren, geliefert und, obwohl sie für den Trafikanten unverkäuflich sind, nicht zurückgenommen werden, so macht außerdem das zuständige Departement des Finanzministeriums den Tabakverschleißern sogenannte Gesellschafter namhaft, an welche die Trafikanten den halben Ertrag abliefern müssen, obgleich sich diese Gesellschafter weder im Geschäfte betätigen, noch irgendwelches Kapital investieren.

Da das zuständige Departement des Finanzministeriums den Standpunkt vertritt, daß dem Trafikanten auch ein dritter, ja sogar vierter Gesellschafter zugewiesen werden kann, wenn die betreffende Trafik ertragreich genug ist, so ist eine derartige Handlungsweise doch auf das entschiedenste abzulehnen, weil eine solche soziale Fürsorge ganz und gar unmoralisch ist. Wie kommt der Tabakverschleißer dazu, für alle Sorgen und Arbeit, die er zur Hebung seines Geschäftes aufwenden muß, durch eine solche Maßnahme des Finanzministeriums geschädigt zu werden?

Da die Tabakverschleißer aber meistens zur Errichtung der Tabakverschleißstelle größere Geldbeträge aufborgen mußten, so senkt sich ihr Einkommen durch die fortlaufende Schuldentilgung. Außerdem sind sie genötigt, öfter Neuinvestitionen durchzuführen, so daß ihr Einkommen sehr geschmälert, ja ihre Lebensexistenz direkt gefährdet wird. Angesichts dieser Sachlage muß man sich aber berechtigter Weise fragen, mit welchem Rechte kommt der Gesellschafter der weder persönlich am Aufblühen des Geschäftes beteiligt war, noch irgendwelches Kapital investiert dazu, die Hälfte des Einkommens des Tabakverschleißers zu beanspruchen.

Aus diesem Grunde erlauben sich die Unterzeichneten an den Herrn Finanzminister folgende Anfragen zu richten:

1.) Sind Sie bereit, dem zuständigen Departement ihres Ministeriums die Weisung zu erteilen, daß sofort eine weitere Namhaftmachung von sogenannten Gesellschaftern für Trafikanten eingestellt wird?

2.) Sind Sie bereit, Vorkehrungen zu treffen, daß alle jene Fälle, wo solche Gesellschafter den Trafikanten zugewiesen wurden, erneut auf ihre Berechtigung überprüft werden, wobei vor allem auf die wirtschaftliche und soziale Lage des Tabakverschleißers in entsprechender Weise Rücksicht zu nehmen wäre?

Prag, am 22. April 1931.

Dr. Hassold,

Dr. Schollich, Dr. Mayr-Harting, Oehlinger, Krumpe, Greif, Scharnagl, Geyer, Krebs, Schubert, Kasper, Simm, Knirsch, Bobek, Ing. Jung, Köhler, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Matzner, Horpynka, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad 1097/VII.

Interpellation

der Abgeordneten Richard Köhler,

Rudolf Kasper und Genossen an den Minister für soziale Fürsorge

wegen Einführung der gesetzlichen 5-Tage Arbeitswoche zu 40 Stunden bei gleichbleibenden Löhnen und wegen Vorlage eines Gesetzes über Kollektivverträge und Einigungsämter.

Alle Welt ist sich darüber einig, daß es ein vollkommen unhaltbarer Zustand ist, daß große Teile der Arbeitnehmerschaft dauernd aus dem Wirtschaftsprozeß ausgestossen und unabsehbarer Arbeitslosigkeit überantwortet sind. Dieser Zustand ist heute in der Tschechosowakei gegeben. Welche Unsumme von Not und Elend das für die betroffenen Arbeitnehmermassen bedeutet, braucht nicht dargetan zu werden. Auch die sittlichen Gefahren für die dauernd Arbeitslosen sind bekannt und anerkannt, desgleichen die politischen Gefahren, die aus der Arbeitslosigkeit nur zu leicht erwachsen können.

Die Arbeitslosigkeit ist eine Folge der Absatzstockungen unter denen heute fast die gesamte Weltwirtschaft leidet Die Absatzstockungen wieder beweisen, daß das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch von dem der klagslose Ablauf des Wirtschaftskreislaufes bedingt ist, gestört ist. Der Absatz hält mit der Erzeugung nicht gleichen Schritt. Der vornehmste Grund dafür (wenn auch viele außerhalb der Wirtschaft liegende vornehmlich politische und handels-politische Gründe mitsprechen) ist in der Rationalisierung zu suchen, die in den letzten Jahren auch bei uns ihren Einzug gehalten hat und unausgesetzt und auf immer weiteren Wirtschaftsgebieten ihren Siegeslauf fortsetzt, vielfach gerade unter dem Drukke des erhöhten Wettbewerbes, der sich aus der Absatzstockung ergibt.

Rationalisierung bedeutet Steigerung des Arbeitsertrages. Mit weniger menschlichen Arbeitskräften wird eine größere Gütermenge hervorgebracht Darum handelt es sich im Wesen. Wir befinden uns wie gesagt mitten in dieser Entwicklung, zu dem nicht am Ende sondern erst an ihrem Beginn steht. Trotzdem ist schon bis jetzt die Erzeugungsfähigkeit der Wirtschaft derart gesteigert worden daß der Markt die uneingeschrankte Erzeugung nicht mehr aufzunehmen vermag Das deswegen weil der vorhandene ungeheure Bedarf nur zum kleinen Teil mit Kaufkraft ausgestattet ist und so für den Absatz nicht wirksam werden kann. Gäbe man allem vorhandenen gesunden Bedarf die nötige Kaufkraft, dann wäre über Nacht die Krise überwunden an ihre Stelle träte eine Hochkonjunktur, wie wir noch keine hatten.

Daraus folgt daß die Krise letzten Endes nur durch eine ganz bedeutende Erhöhung des Realeinkommens der großen Massen des Volkes über wunden werden kann. Wird die Erzeugung gesteigert, dann gibt es keinen anderen Ausweg als daß man den Verbrauch entsprechend steigert und das ist nur möglich durch die Steigerung der Kaufkraft der großen Massen. Andernfalls muß die Steigerung der Erzeugungsfähigkeit die Strömungen mit sich bringen, unter denen die Wirtschaft heute leidet.

So sicher es ist, daß dieser unentrinnbaren Notwendigkeit entsprochen werden muß, so wenig scheint gegenwärtig noch die Hoffnung begründet, daß das im freien Spiel der Kräfte so rasch geschieht, wie es die trostlose Lage des Arbeitsmarktes erheischt. Die stoffliche und seelische Not der Arbeitnehmerschaft erlaubt aber kein weiteres Zuwarten mehr. Es muß sofort Hilfe gebracht werden um jeden Preis.

Sie läßt sich unschwer bringen durch die Einführung der gesetzlichen 5-Tage-Arbeitswoche zu 40 Stunden bei gleichbleibendem Wochenlohn (Monatsgehalt). Die gesetzliche 40-Stunden-Arbeitswoche würde die Nachfrage nach Arbeitskräften derart steigern, daß die Arbeitslosigkeit selbst im ungünstigsten Falle mit einem Schlage entscheidend gemildert wäre. Wesentlich ist dabei, daß der Wochen- oder Monatsverdienst der Arbeitnehmer durch den Übergang von der 48-Stunden-Woche zur 40-Stunden-Woche nicht geschmälert werden darf. Dadurch würde das Gesamteinkommen der Arbeitnehmerschaft in dem Maße steigen wie Neueinstellungen vorgenommen werden, Die Absatzmöglichkeiten würden vergrößert und die Wirtschaft würde einen neuen Auftrieb empfangen der eine weitere Besserung des Arbeitsmarktes mit sich bringen müßte. Es besteht alle Hoffnung daß auf diese Weise die Lage zu meistern wäre. Zudem handelt es sich um eine Maßnahme, die von einem Tag auf den anderen in Kraft gesetzt werden kann was ihr den Vorzug vor allen anderen gibt.

Es ist aber nicht nur das. Die Rationalisierung bedeutet sehr richtig Steigerung des Arbeitsertrages. Dank ihr erzeugt der Arbeiter in 7 Stunden nicht nur dasselbe wie früher in 8 Stunden, sondern er wird in der Regel sogar viel mehr erzeugen. Das ist gewiß zum guten Teil auf die Leistungen der Technik zurückzuführen. Aber ebenso sicher ist, daß die Rationalisierung auch aus dem Menschen das Höchstmaß an Leistung herauspreßt, dergestalt, daß man füglich behaupten darf, der im nationaliesierten Arbeitsprozeß stehende Arbeiter müsse in 7 Stunden mehr leisten als er bei den früheren Arbeitsmethoden in 8 Stunden zu leisten hatte Abgesehen von der unumgänglichen Notwendigkeit, durch Kaufkraftsteigerung die Aufnahmefähigkeit des Marktes zu heben, muß schon aus diesem Grunde eine Kürzung der Verdienste der Arbeitnehmer aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung ganz entschieden zurückgewiesen werden.

Die größere Erholungsbedürftigkeit die aus dem übersteigerten Arbeitstempo der rationalisierten Wirtschaft folgt, kommt hinzu. Nicht nur um den Arbeitsmarkt zu entlasten auch um einen Raubbau an der Gesundheit der Arbeitnehmer zu verhüten ist die Arbeitszeitverkürzung notwendig.

Daß sie zudem auf eine gewisse Beschränkung der Erzeugung hinausläuft, ist unter den gegebenen Verhältnissen ebenfalls nur zu begrüßen. Zwar muß hier neuerlich betont werden, daß angesichts der schlechten Lebenshaltung der tschechoslowakischen Arbeitnehmerschaft das notwendige Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Absatz in erster Linie durch entsprechende Steigerung des Verbrauches nicht durch Verringerung der Erzeugung, herbeigeführt werden müßte. Solange aber dieser Weg nicht mit aller Entschiedenheit beschritten wird, kann auf eine Beschränkung der Erzeugung kaum verzichtet werden. Hand in Hand mit der Arbeitszeitverkürzung muß die endliche Schaffung eines Gesetzes über Kollektivverträge, und Einigungsämter gehen, wie es die Unterzeichneten schon zu Beginn des vergangenen Jahres beantragt haben (siehe Gesetzesantrag Nr. 216 vom 31. Jänner 1930). Nur durch ein solches Gesetz kann dem Kollektivvertragswesen, dem die praktische Anwendung des neuen Arbeitszeitgesetzes wie die zeitgemäße Regelung der Arbeits- und Dienstverhältnisse überhaupt überlassen bleibt, die gesicherte Rechtsgrundlage gegeben werden, die eine unerläßliche Voraussetzung für seine volle Auswirkung ist. Solange diese Lücke in der tschechoslowakischen Gesetzgebung nicht geschlossen ist, müssen alle arbeistrechtlichen Vorsorgen Stückwerk bleiben.

Gestützt auf diese Tatbestände richten die Unterzeichneten an den Herrn Minister für soziale Fürsorge folgende Antragen:

Ist sich der Herr Minister über die zwingende Notwendigkeit und Dringlichkeit der Einführung der gesetzlichen 5-Tage-Arbeitswoche zu 40 Stunden bei mindestens gleichbleibenden Löhnen im Klaren und hat er demgemäß die notwendigen Vorarbeiten für ein neues Arbeitszeitgesetz schon durchführen lassen? Wann kann die Vorlage des neuen Arbeitszeitgesetzes erwartet werden? Gegebenenfals: Was gedenkt der Herr Minister zur Überwindung der außerordentlichen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt sonst zu tun?

Wann wird der Herr Minister dem Hause den Entwurf zu dem von den Interpellanten vor mehr als Jahresfrist beantragten Gesetze über Kollektivverträge und Einigungsämter zugehen lassen?

Prag, am 22. April 1931.

Köhler, Kasper,

Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Fedor, Hokky, Schubert, Simm, Krebs, Knirsch, Ing. Jung, Geyer, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr Törköly, Dr Hanreich, Ing. Kallina, Horpynka, Dr. Keibl, Dr Hassold, Dr. Schollich, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1097/X.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen an den Minister für Schulwesen und

Volkskultur, den Eisenbahnminister und den Minister des Innern, betreffend die Ausschulung eines Kindes des Eisenbahnbediensteten Rypar in Mährisch-Weisskirchen.

Mit Erlaß des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 30. Jänner 1931 Zl. 8660-I./3 L wurde die Tochter des Eisenbahnbediensteten Johann Rypar, namens Irma, vom Besuche der öffentlichen deutschen Volksschule in Pohl ausgeschieden angeblich, weil sie tschechischer Nationalität ist und daher die öffentliche Volksschule mit der tschechoslowakischen Unterrichtssprache in Pohl zu besuchen hat.

Die Vorgänge, welche sich vor und nach dieser Ausschulung zugetragen haben, verdienen als Kulturdokument für alle Zeiten festgehalten zu werden. Sie sind ein Hohn auf die demokratische Freiheit, von der heute so viel die Rede ist, zugleich ein trefflicher Beleg, was sich tschechische Chauvinisten, selbst wenn sie abhängige Beamte des Staates sind ungestraft den deutschen Staatsbürgern gegenüber erlauben dürfen.

Die Ausschulung dieses Kindes wurde auf Grund von Erhebungen verfügt, die angeblich die tschechische Nationalität des Vaters ergeben hatten. Es ist richtig, daß die Eltern des Johann Rypar tschechischer Volkszugehörigkeit waren. Als bei der letzten Volkszählung Rypar gegenüber seinem klaren Bekenntnis zur deutschen Nationalität mit Bescheid der Bezirksbehörde in Mähr.-Weisskirchen vom 27 Dezember 1931 Z. 22/24 als Tscheche und die Muttersprache seiner Kinder als tschechisch eingetragen wurde, erhob er gegen diese Verfügung am 10. Jänner 1931 den Rekurs. in dem es heißt:

Ich bin zwar tschechischer Abstammung von meinen Eltern aus, doch habe ich eine rein deutsche Erziehung genossen, habe nur deutsche Schulbildung erhalten, habe eine deutsche Frau geheiratet und ist die Umgangssprache in meinem Hause die deutsche. In diesem Sinne wurden auch meine Kinder deutsch erzogen beherrschen also die tschechische Sprache nicht. Ich mußte als Deutscher auch die vorgeschriebenen Sprachenprüfungen auf der Eisenbahn ablegen, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn ich die tschechische Sprache beherrscht hätte. Außerdem habe ich mich bei der Volkszählung als Deutscher eingetragen. Aus all dem geht klar hervor, daß die gesetzlichen Voraussetzungen, mich als Deutscher zu bekennen, voll gegeben sind.

Hier liegt also ein Fall vor, wie ihn das Oberste Verwaltungsgericht in seinem Erkenntnis vom 22. November 1922 Z. 17227 ins Auge gefaßt hat, daß nämlich der Mann im Laufe der Zeit durch den Aufenthalt in einer deutschen Gegend und durch seine Ehe mit einer deutschen Frau seine Nationalität gewechselt hat. Das wird nun allerdings gerne gesehen und freudigst begrüßt, wenn es sich um einen Deutschen handelt, der sich als Tscheche bekennt, im gegenteiligen Fall aber zu verhindern versucht, verfolgt und auf das schärfste bestraft. So ging es auch Rypar. Der trotz seines deutschen Schulbesuches weit bekannte und traurig berühmte tschechisch-chauvinistische Stationsvorstand von Pohl Zrounek, der zugleich eine Zeitlang Vorstand der Národní jednota war, bedrängte Rypar wiederholt, sich zur tschechischen Nationalität zu bekennen, seine Kinder in die tschechische Schule zu schicken, drohte ihm mit Versetzung, obwohl er ihm gar nicht unterstellt war, mit Brotlosmachung und Entlassung. Auch bei einer Einvernahme durch einen politischen Beamten in Pohl selbst im Zuge der Erhebungen am 28. November 1930 sagte der gleichfalls vorgeladene Stationsvorstand Zrounek aus, daß die Frau des Rypar eine Tschechin sei, tschechisch spreche und daß auch das Kind auf dem Bahnhof mit den anderen Kindern tschechisch spreche, obwohl diese Angaben der Wahrheit vollständig widersprechen, da weder die Frau, noch das Kind die tschechische Sprache auch nur in den Anfangsgründen beherrschen. Diese fortgesetzten Drohungen durch Zrounek, die mehrfachen Erhebungen durch die Gendarmerie und Verhandlungen bei der Bezirksbehörde in Mähr. Weisskirchen, wobei gleichfalls auf Rypar wegen Änderung seiner Nationalität einzuwirken versucht wurde, brachten diesen einfachen, armen Mann allmählich in einen Zustand höchster seelischer Erregung und Beängstigung.

Die mit Erlaß des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 17. Februar 1931 wider Vernunft und Menschheit erfolgte Ausschulung seines Kindes Irma aus der deutschen Schule steigerte die Erregung und Nervosität Rypars bereits in bedenklicher Weise bis zur Siedehitze. Das vom deutschen Ortsschulrat in Pohl eingebrachte Gesuch um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des an den Obersten Verwaltungsgerichtshof einzubringenden Rekurses konnte nicht verhindern, daß Rypar neuerdings zur Bezirksbehörde vorgeladen und am Karfreitag wegen unentschuldigten Fernbleibens seines Kindes aus der tschechischen Schule in drakonischer Weise zu 200 Kronen Geldstrafe verurteilt wurde. Das Gemeindeamt in Pohl erhielt den Auftrag, diese Geldstrafe im Exekutionswege einzutreiben.

Diese Bestrafung hatte zur unmittelbaren Folge, daß Rypar keine Nahrung mehr zu sich nahm, zu phantasieren und schließlich zu toben anfing alles in seiner Wohnung zusammenschlug und schließlich in das Krankenhaus nach Neu-Titschein und von hier nach einigen Tagen in die Irrenanstalt nach Sternberg gebracht werden mußte. Nach den Aussagen der Ärzte dürfte er kaum mehr gesund werden, wahrscheinlich überhaupt nicht mehr aufkommen.

Dieses furchtbare und grausame Martyrium, das an die Folterqualen des Mittelalters erinnert, mußte Rypar nur deshalb erdulden, weil er sich zur deutschen Nationalität bekannte und verlangte, daß seine Kinder die deutsche Schule besuchen! Gibt es gegen die in der tschechoslowakischen Republik angewendeten Methoden des Seelenfanges eine härtere Anklage und Verurteilung als das Schicksal dieses armen Mannes? Solche gleiche und ähnliche Tragödien spielen sich infolge der gehäßigen Verfolgungen durch die unseligen Výbors und durch die einseitigen Entscheidungen des Schulministeriums des Öfteren ab, wenn sie auch nicht immer so tragisch enden als im Falle Rypar.

Die Gefertigten fragen daher:

1.) den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur: Sind Sie gewillt, endlich Vorkehrungen zu treffen daß die unrühmlichen, qualvollen Schülerreklamationen eingestellt werden und der Wille der Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder als das oberste Recht anerkannt wird? Sind Sie bereit zu verfügen, daß das Kind Irma Rypar bis zur Entscheidung durch den Obersten Verwaltungsgerichtshof die deutsche Schule besuchen darf?

2.) Den Eisenbahnminister: Sind Sie bereit anzuordnen, daß sich Beamte und Bedienstete der Staatsbahnen im Interesse ihrer Stellung von allen einseitigen chauvinistischen Handlungen fernhalten und daß der bekannte chauvinistische Stationsvorstand Zrounek in Pohl, der sich durch diesen Vorfall wie durch sein Verhalten in dieser Gemeinde unmöglich gemacht hat, der Bestrafung zugeführt und ins tschechische Gebiet versetzt wird?

3.) Den Innenminister: Sind Sie bereit, den Bezirksbehörden Weisungen zu geben, daß sie sich im Verkehre mit der Bevölkerung des rücksichtsvollsten Benehmens befleißigen, den schuldigen Beamten bei der Mährisch-Weisskirchner Bezirksbehörde, der die drakonische Bestrafung Rypars verfügte, selbst zur Verantwortung zu ziehen und die Strafe gegen Rypar wieder aufzuheben?

Prag, am 24. April 1931.

Dr. Schollich,

Horpynka, Matzner, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Krebs, Bobek, Krumpe, Scharnagl, Dr. Petersilka, Oehlinger, Greif, Kunz, Fritscher, Schubert, Simm, Knirsch, Kasper, Köhler, Geyer, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr. Keibl.


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