Pùvodní znìní ad 1029/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an das Gesamtministerium in Angelegenheit der furchtbaren Auswirkungen der Arbeitslosigkeit in der Stadt Weipert.

Die katastrophale Lage, die sich im Gemeindegebiet Weipert infolge der Auswirkungen der Wirtschaftskrise ergeben haben, wird am besten durch Widergabe des an die Bezirksbehörde in Pressnitz am 12 Feber d. J. gerichteten Gesuches geschildert:

Die in unserer Industriestadt herrschende allgemeine Wirtschaftskrise bedingt eine immer mehr zunehmende Arbeitslosigkeit sodaß die dadurch geschaffene Notlage der hiesigen Arbeiterbevölkerung ins Unermeßliche gestiegen ist und auch eine immer mehr zunehmende Unzufriedenheit erzeugt. Diese Unzufriedenheit der weitesten Schichten der Bevölkerung wird genährt durch das Elend in den Familien und durch die arbeitswilligen und arbeitsfreudigen Menschen aufgezwungene Untätigkeit.

Diese allgemeine Notlage, der immer weiter um sich greifende Hunger, die sich bereits fühlbarmachende Unterernährung der Kinder, das Fehlen an Heizmaterial bei der strengen Kälte im Winter, der Mangel an warmen Kleidungsstücken zwingen die Gemeinde, nachdem die vom Staate für die Arbeitslosen zur Verfügung gestellten Mittel ganz geringfügig sind, selbst helfend einzugreifen.

Der Stand der Arbeitslosen betrug am 1. Jänner 1931 1319 gänzlich Arbeitslose, 391 Kurzarbeiter und 116 nach dem Genter-System Unterstützte. Vom Ministerium für soziale Fürsorge erhielt die hiesige Gemeinde auf diesen Arbeitslosenstand für den Monat Jänner 1931 einen Betrag von 18.230 Kè zugewiesen, so daß die Kopfquote für den einzelnen Arbeitslosen im ganzen Monat 13.81 Kè betrug, ein Betrag, der nicht einmal zum Lebensunterhalte für einen Tag ausreichen kann.

Die hiesige Gemeinde sah sich daher genötigt zu dieser staatlichen Unterstützung selbst einen Beitrag m der Weise zu leisten, daß den verheirateten arbeitslosen Familien je nach der Kinderzahl in der Woche 40 bis 60 Kè und dem ledigen Arbeitslosen 20 Kè in Form von Lebensmittelkarten ausgefolgt werden. Diese Mehrbeträge nehmen de Gemeinde, nachdem ihr die hiezu notwendigen Barmittel fehlen, derart in Anspruch, daß sie in der nächsten Zeit schon wird daran schreiten müssen, diese Zuschüsse wieder einzustellen. Dadurch würde aber die ohnehin schon bestehende Unzufriedenheit und Erregtheit der arbeitslosen Bevölkerung derart gesteigert werden daß Ausschreitungen und Unruhen nicht zu vermeiden wären.

Der Stadtrat hat sich daher nach reiflicher Erwägung im Sinne des Erlasses der Bezirksbehörde Pressnitz vom 11. Dezember 1930 Zl. 2179/1491 entschlossen, durch Notstandsarbeiten, also durch produktive Arbeitsleistung in der Gemeinde die Not der Arbeitslosen lindern zu helfen. Dadurch würde dem größten Teil der Arbeitslosen geholfen werden und der Gemeinde selbst die Möglichkeit gegeben, durch Fertigstellung von Kanalisierungs- und Straßenbauten einem schon längst bestehenden dringenden Bedürfnisse abzuhelfen. Auf diese Weise könnte in unserer Stadt die Kanalisierung und der dringend notwendige Ausbau nachstehender Straßenstrecken zum veranschlagten Kostenbetrage vorgenommen werden. Blechhammerstraße Kè 40.000.-, Ziehberg Kè 50.000.-, Grundstraße Kè 50.000.-, Brückenweg Kè 35.000.- Josefistellenweg Kè 150.000.-, Schneiderhofweg 35.000.- Kè, Kirchentempelgasse Kè 62.000-, Brunnenweg Kè 65.000.-, Gabelsbergerstraße Kè 35.000.- Morgenzeile Kè 44.000.-, Elisabethgasse 215.000.- Kè. Neugasse Kè 28.000.-, Karlsbaderstraße Kè 184.000.-, Wadstraße Kè 54000.-, Karlsgasse Kè 13.000.-, Koppenweg Kè 120.000.-. Bergstraße Kè 82.000.-.

Außerdem sind noch als dringend zu bezeichnen die Unterführung des Bahnüberganges in der Bahnhofstraße und die Herrichtung und Kanalisierung dieser Straße selbst.

Wenn auch zu diesen Kosten im Sinne des Gesetzes Nr. 72/1930 und der Verordnung Nr. 79/1930 der Staatsbeitrag von täglich 10 Kè pro Arbeiter erwirkt wird, so muß doch der übrige weitaus größere Kostenbetrag durch Barmittel gedeckt werden und dies kann nur durch Aufnahme eines Darlehens geschehen. Aus diesem Grunde hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung vom 5. Dezember 1930 den Beschluß gefaßt, zur Durchführung von Notstandsarbeiten ein Darlehen in der Höhe von 1,000.000 Kè aufzunehmen. Um eine Mehrbelastung der Gemeinde durch die Verzinsung und Amortisierung dieses Darlehens zu vermeiden, so wird das Ersuchen gestellt, dahin wirken zu wollen, daß dieser Betrag der Gemeinde aus dem von der Regierung in Aussicht gestellten Fond, der zur Schaffung von Notstandsarbeiten gedacht ist, unverzinslich oder gegen einen niedrigen Zinsfuß zur Verfügung gestellt werde.

Hiebei muß erwähnt werden, daß das Erzgebirge schon in früherer Zeit immer als besonderes Notstandgebiet betrachtet wurde, während es bisher bei der staatlichen Unterstützungsaktion genau, ja noch schlechter behandelt wird, als die im flachen Lande gelegenen Orte. Daß aber in Weipert die Verhältnisse viel schlechter sind, steht fest und kann sich jeder von der trostlosen Lage der arbeitslos gewordenen Bevölkerung ein Bild machen, der Einblick in das, sich immer mehr häufende, Elend in den Wohnungen der Arbeitslosen nimmt.

Wir ersuchen daher zur Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von 1000.000 Kè die prinzipielle Zustimmung zu erteilen, damit die Gemeinde, wenn die vorher erwähnte, bei der Regierung angesuchte Hilfe auch diesmal verwehrt werden sollte, mit Geldinstituten wegen Beschaffung der Darlehenssumme in Verbindung treten kann.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob das Gesamtministerium bereit ist,

1. Alle notwendigen Maßregeln zutreffen, um die Bewilligung der Aufnahme des geforderten Darlehens im Betrage von 1,000.000 Kè herbeizuführen?

2. Unter Berücksichtigung der besonderen Notlage und der ständig wachsenden Arbeitslosigkeit in Weipert aus den Mitteln der staatlichen 1300-Millionenanleihe, die ja zur Bekämpfung der Krisenauswirkungen dienen soll, dieses Darlehen möglichst unverzinslich oder niederverzinslich zu gewähren, damit der Stadtgemeinde Weipert, die schon große Summen für die Arbeitslosenfürsorge aufgewandt hat nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Prag, am 9. März 1931

Ing. Kallina,

Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Jung, Kasper, Simm, Geyer, Knirsch, Dr. Hanreich, Dr Hassold, Dr. Keibl, Matzner, Krebs, Schubert, Köhler, Szentiványi, Nitsch, Dr Törköly, Dr. Holota, Dr Mayr-Harting, Krumpe.

Pùvodní znìní ad 1029/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen an den Minister für soziale Fürsorge in Angelegenheit des, die Bezirksjugendfürsorge in St. Joachimsthal schwer schädigenden Vorgehens der Landesbehörde in Prag.

Laut Erlaß der Landesbehörde in Prag vom 17. Jänner 1931, Zahl 674/30 wurde in dem Voranschlage des Besirkes St. Joachimsthal für das Jahr 1930 die alljährliche, der Bezirksjugendfürsorge in St. Joachimsthal zugewendete Subvention von Kè 7000.- sowie der Beitrag zu den Kosten des Bezirksvormundes per 5.000 Kè gestrichen, bezw. nicht genehmigt. Durch diese Verfügung wird die Wirtschatsgebahrung der deutschen Jugendfürsorge auf das Empfindlichste getroffen wenn nicht gar lahm gelegt.

Die Subvention von Kè 7.000 war der Jugendfürsorge bisher immer gewährt worden, es konnte mit diesem Betrage gerechnet werden und auch die laufenden Ausgaben sind schon an diesen Betrag gebunden. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß zu den bisherigen Aufgaben der Jugendfürsorge die unvermeidlichen Ausgaben hinzukommen, die mit der Durchführung der Verordnung über die Schutzaufsicht verbunden sind.

Die sozialen Verhältnisse im Bezirke, insbesondere die wirtschaftliche Notlage der Bevölkerung, sowie das Schutzaufsichtsgesetz erfordern unbedingt einen Bezirksvormund. Bisher versah diese, noch im Anfangsstadium befindliche und daher noch keine so umfangreiche Arbeiten erfordernde Agenda der Berufsvormund für die Stadt St. Joachimsthal unentgeltlich bzw. konnten die Barauslagen von der Jugendfürsorge selbst bestritten werden.

Die Vormundschaftsagenda im Bezirke hat sich aber so erweitert, daß eine unentgeltliche Leistung für die Führung der Bezirksvormundschaft keinesfalls mehr verlangt werden kann und erfordert außerdem auch noch die gesetzliche Schutzaufsicht einen Bezirksvormund zur klaglosen und ordentlichen Durchführung derselben.

Wenn also diese Beträge von 7.000 Kè gestrichen werden, so stehen der Jugendfürsorge keine hinreichenden Mittel zur Verfügung, um allen ihren Aufgaben gerecht zu werden. Dabei muß berücksichtigt werden, daß das Aufbringen dieses Abganges durch Spenden, Sammlungen und dergl. in dem armen Erzgebirgsbezirke St. Joachimsthal, der als Notstandsgebiet allgemein bekannt ist, nicht aufzubringen sind.

Die Bezirksjugendfürsorge benötigt die beiden Subventionen nicht bloß wegen der notorischen Armut im Bezirke, sondern auch wegen der schlechten allgemeinen gesundheitlichen Verhältnisse, die in der letzten Zeit durch das Vorkommen des Lungenkrebses bei den Bergarbeitern eine traurige Berühmtheit erlangt haben. Das Vorkommen dieser Krankheit in der hiesigen Bevölkerung verlangt auch von der Jugendfürsorge eine darauf eingestellte Tätigkeit denn sie ist berufen, vorbeugend zu wirken und die Jugend so zu erziehen, daß sie widerstandsfähiger gegen Krankheiten im allgemeinen und gegen den Lungenkrebs im besonderen werde.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit wäre, durch Einflußnahme auf das Innenministerium dieses zu veranlassen, daß die Landesbehörde verhalten werde, den Erlaß vom 17. Jänner 1931, Z. 591.674. zu widerrufen, und daß in Zukunft alle Vorkehrungen getroffen werden, daß die Streichung solcher für die Ausgestaltung der Jugendfürsorge notwendiger Beträge unterbleibe.

Prag, am 9. März 1931.

Ing. Kallina,

Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Jung, Geyer, Szentiványi, Nitsch, Krumpe, Greif, Dr. Mayr-Harting, Dr. Törköly, Köhler, Simm, Knirsch, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Matzner, Krebs, Kasper, Schubert, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1029/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Stern und Genossen

an den Minister des Innern betreffend die Persekution eines Arbeitervereines durch die Behörden mit dem offenkundigen Zweck, diesen Verein seines Vermögens zu Gunsten der Sozialfaschisten zu berauben.

Im Arbeiter Turn- und Sportverein Vorwärts in Weipert gibt es seit jeher eine überwiegende Majorität von Mitgliedern, welche in Opposition gegen den ATUS stehen. Nur der Umstand, daß dieser Verein ein Vermögen von ungefährt 50.000 bis 60.000 Kè besitzt, welches im Falle einer Afösung dem ATUS zufällt, hat es verhindert daß dieser Verein nicht schon lange aus dem ATUS ausgeschlossen wurde. Die sozialifaschistischen Führer der ATUS-treuen Minderheit in diesem Verein und die Führer der Sozialdemokratischen Partei in Weipert, versuchen mit allen Mitteln eine Auflösung des Vereines zu erzwingen, um das Vermögen in die Hand der ATUS-Leitung zu schaffen. Sie wenden dabei de unglaublichsten Mittel bis zur offenen Gewaltanwendung und zum Betrug an und werden bei diesem edlen Treiben von der Bezirkshauptmannschaft bewußt unterstützt.

Schon am 5. April des Jahres 1930 hatten sozialifaschistische Mitglieder versucht durch Mitbringen von Nichtmitgliedern eine Hauptversammlung des Vereines zu majorisieren. Als dieser Versuch mißlang, hielten sie eine Rumpfsitzung ab in welcher sie einen Ausschuß zu wählen versuchten. Obwohl am 10. April eine behördlich genehmigte Generalversammlung des Vereines stattfand und die dort gewählten Funktionäre von den Behörden auch anerkannt werden mußten, wurde die Nichtanerkennung der Wahlen in der ungültigen Rumpfversammlung von der Bezirksbehörde zum Anlaß genommen, um auf Grund einer Intervention des Bundessekretärs Köhler vom ATUS. die Tätigkeit des Vereines einzustellen. Dieses Vorgehen der Bezirksbehörde bedeutete eine derartig krasse Gesetzesverletzung z. Gunsten der sozialfaschistisschen Spekulanten auf das Vermögen der Arbeiterturner, daß sich sogar die Landesbehörde genötigt sah, diese Verfügung, gegen welche am 20. August Berufung eingelegt worden war, am 18. November aufzuheben.

Diese amtlich erhaltene Ohrfeige hinderte den Regierungsrat Dr. Stiebitz nicht, die Unterstützung der Versuche den Verein um sein Vermögen zu bringen, weiter fortzusetzen. Er bemühte sich. allerdings vergeblich, die Beschlüsse der ungültigen Versammlung vom 5. April zur Anerkennung zu bringen. Am 18. Jänner 1931 fand eine neue Hauptversammlung des Vereines statt. Der Behörde war bekannt, daß diese Versammlung durch Gewaltanwendung gestört werden sollte, um eine Auflösung des Vereines zu erzwingen. Zu diesem Zweck wurden erwiesenermaßen solche Mitte, wie Bestechung von Mitgliedern Fälschung von Mitgliedbüchern, Betrug usw. angewendet. Es kam auch tatsächlich zu gewaltsammer Störung der Versammlung durch eine sozialfaschistische Prügelbande. Statt aber den Verein vor diesen Angriffen. welche auf den Raub des Arbeitervermögens abzielten, zu schützen nahm die Bezirksbehörde diese Vorgänge zum willkommenen Anlaß um die Tätigkeit des Vereines neuerlich behördlich einzustelen. obwohl der Verein alle Vorkehrungen traf, um sich vor den Radauhelden - trotz ihrer Unterstützung durch die Behörden - für die Zukunft selbst zu schützen.

Wir fragen deshalb den Herrn Minister des Innern ob er bereit ist, dafür zu sorgen, daß diese Verfügung des Bezirkshauptmannes sofort aufgehoben wird. und daß der Bezirkshauptmann, welcher Prügelhelden, Betrüger, die einen Arbeiterverein bestehen wollen bewußt unterstützt, sofort abgesetzt und aufs strengste bestraft wird?

Prag, am 5. März 1931.

Dr Stern,

Babel, Barša, Kuhn, Štìtka, Gottwald, Dvoøák, Hruška, Hrubý, K. Procházka, J. Svoboda, Kubaè, Hodinová, Krosnáø, Zápotocký, Tyll, Major. Kliment, Steiner, Juran, Höhnel, Vallo.

Pùvodní znìní ad 1029/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Bruno Kafka

und Genossen an den Justizminister wegen der Konfiskation der Wochenschrift Die Wirtschaft vom 31. Jänner

1931, Nr. 5, 13. Jahrg.

Die Wochenschrift Die Wirtschaft wurde am 31. Jänner konfisziert u. zw. wurde folgender Artikel von der Zensur beschlagnahmt: Die Berechtigung der Mährischen Bank. Eine Erwiderung des Verfassers.

Wir werden von Dr. Alexander Szana, dem Verfasser des Artikels: Verluste der Mährischen Bank in der Lederindustrie, um Aufnahme seiner Erwiderung auf die Berichtigung der Bank (in der Nummer vom 24. Jänner) ersucht:

Dr. Kyjovsky wurde vor kurzem in zwei Artikeln beschuldigt, sich zu Lasten seines Klienten, des bulgarischen Prinzen Cyrill, aus dem Erlös des Entschädigungsbetrages und zum Nachteil der anderen Gläubiger mit Millionenbeträgen befriedigt zu haben Diese Beschuldigung ließ Dr. Kyjovsky unbeantwortet, dafür unterfertigt er aber eine Berichtigung der Mährisch en Bank. Als extremer Vertreter agrarischer Interessen mag Dr. Kyjovsky nicht über alle Geschäfte der Bank informiert sein, sonst hätte er sich wohl kaum getraut, das von ihm unterfertigte Schriftstück aus der Hand zu geben. Die Darstellung der Bank ist jedenfalls aus dem Grund nicht uninteressant, weil die Bank jetzt zum ersten Mal offen ihre riesigen Engagements zugibt.

Was nun die Anlehnungsversuche anbelangt, die glatt bestritten werden, so sei darauf verwiesen, daß einzelne der Mährischen Bank nahestehende Kreise, vielleicht hinter dem Rücken von Dr. Kyjovsky, bei der Bank der tschechischen Legionen und der Tschechischen Agrarbank wegen einer Anlehnung anfragen ließen. Auch zur Böhmischen Industrialbank wurden Fühler ausgestreckt.

Dr. Kyjovsky bestreitet die finanziellen und administrativen Schwierigkeiten - wohl jener Bank, de solche Geschäfte hat wie die Mährische Bank und keine Schwierigkeiten kennt - da die diesbezüglichen Mitteilungen von einer der Mährischen Bank nahestehenden Stelle stammten und sich auch unter den Leitern der Bank gewissenhafte Männern finden, wäre es im Interesse der Bank, wenn zahlreiche Geschäfte doch Schwierigkeiten verursachen würden.

In der Berichtigung heißt es:.. es ist nicht richtig, daß die Mährische Bank mit Beträgen, die von hundert Millionen Kè nicht allzuweit entfernt sein dürfen, allein an den Papierfabriken Harmanec und Slavošovce interessiert ist, wahr sind 88 Millionen Kè... Diese Berichtigung ist ein Mißbrauch des Berichtigungsparagraphen denn 88 Milionen Kè sind nicht allzuweit von 100 Mill. Kè. Da aber das Aktienkapital der beiden Fabriken je 6 Mill. Kè beträgt - die Aktien stehen unter dem Einkaufspreis im Effektenkonto zu 100 Prozent zu Buch - ergibt sich ein Impegno von 88 + 12 = 100 Mill. Kè. Die Berichtigung sagt ferner: die Bank hat auf die Verzinsung nicht verzichtet; das ist eine Unrichtigkeit, denn in Nr. 36 der Wirtschaft, 30. August 1930, Seite 1176, erklärt die Bank selbst, bei Slavošovce auf die Zinsen verzichtet zu haben. Die jetzige Berichtigung ist auch schon aus dem Grund albern, weil die Bilanz der Slavošovcer Papierfabrik nach einem Kreditorenstand von 64,515.312 Kè zum 31. Dezember 1929 ein Zinsenerträgnis von 600.213.82 Kè, weniger als 1 Prozent, aufweist.

Die Bank gibt ihr Zinsenerträgnis bei beiden Papierfabriken mit 5,188.497.35 Kè an diese Zahl stimmt, und zwar betragen die Zinsen nach Kreditoren von 43,430.675.81 Kè bei Harmanec Kè 4,588.283.53 und nach 64,515.312.30 Kè bei Slavošovce 600.213.82 Kè. Die Kreditoren betragen zusammen 107,945.988.11 Kè; von diesem Betrag bekennt sich die Mährische Bank stolz zu 88,000000 Kè ihr Zinsenerträgnis beträgt 5.18 Mill. Kè, daher unter 6 Prozent wirklich wenig, wenn man bedenkt, daß die Industrie heute unter 10 Prozent nicht auskommt Nach 88 Mill. Kè müßte die Bank mindestens 8.8 Mill Kè hereinbekommen, daß sie 5.18 Mill. Kè stolz ausweist, ist eine Geschäftspolitik, die die Aktionäre interessieren dürfte. Hiezu kommt, daß die Harmanecer 1929 insgesamt 20.707 Kè Reingewinn Slavošovce 1929 aber einen Verlust von 328.966 Kè hat. der von den Reserven genommen werden müßte, jedenfalls steht dem Zinsenerträgnis ein Kapitalsverlust gegenüber.

Slavošovce ist ein wiederholt sanierter, notorisch schlechter, künstlich aufrechterhaltener Betrieb, dem die Unterbrechung des Handelsverkehres mit Ungarn schwerste Sorgen bereitet. Die Personalpolitik ist auch keine glückliche Zentraldirektor Bräuner ging nach 16 Jahren und an seine Stelle kam Dr. Ries, der infolge ungenügender Qualifikation als leitender Fabriksfachmann von der Papierfabrik in Rosenberg abgebaut wurde. Bevor die Bank ihr Interesse im Betrag von 100 Mill. Kè an zwei slowakische Papierfabriken leugnet, hätte Dr. Kyjovsky, statt zu berichtigen, seine eigenen Bilanzen anschauen sollen.

In Harmanec und Slavošovce allein ist daher das Aktienkapital der Mährischen Bank von 100 Millionen Kè immobilisiert.

Großbossanyer Lederfabrik: die Berichtigung bestreitet, daß die Bank rund 20,000.000 Kè von der Fabrik zu fordern hat und daß Baa die Fabrik um 2.5 Mill. Kè gekauft hat. Als wahr wird eine Forderung von 175 und ein Kaufpreis von 3 Mill. Kè bezeichnet der Unterschied ist nicht allzu groß, aber die Berichtigung deckt sich auch hier nicht mit den Tatsachen. Als Zeugen berufe ich mich auf den Preßburger Advokaten Dr. Gabor Kozma der die ganze Transaktion abgewickelt hat. Die Großbossanyer Lederfabrik, früher Adolf Schmitt & Comp., hatte am 17. Dezember 1923 ihr Aktienkapital von 10.60 auf 21 Mill. Kè herabgesetzt, der Verlust betrug daher schon hier 8.5 Mill. Kè. Die Bilanz der Fabrik gestaltet sich zum 31. Dezember 1928: Aktienkapital 2,100.000 Kè (voll auf Effektenkonto der Mährischen Bank). Kreditoren 20.757.000 Kè, Akzepte 9,189.000 Kè zusammen 32,066.000 Kè + Verlust bei Kapitalsabstempelung 8,500.000 = 40,566.000 Kè. Von diesem Betrag bekennt sich die Mährische Bank ohne Aktienkapital zu 17.5 Mill. Kè Forderungen.

Budischowsky: die Bank gibt ihre Forderung mit 55.57 Mill. Kè an vielleicht per heute; hiezu kommt mindestens das Aktienkapital von 10.8 Mill. Kè. In der Bilanz selbst figurieren die Kreditoren mit 68.34 Mill. Kè. Die Berichtigung schweigt sich über die Abschreibungen aus seinerzeit erhielt die Mährische Bank zur internen Abschreibung einen Betrag von 50 Mill. Kè, der buchmäßig nicht ausgewiesen wurde. Zeuge: Herr Havluj, früher Leiter der Trebitscher Filiale der Mährischen Bank.

Mährische Holzgesellschaft: die Bank gibt ihre Forderungen mrt 22.12 Mill. Kè an, vergißt aber daß die intern durchgeführten Abschreibungen bekannt sind. Am 29. Oktober 1927 wurde das Aktienkapital von 20 auf 10 Mill. Kè abgestempelt erster sichtbarer Verlust 10 Mill. Kè das Aktienkapital von 10 Mill. Kè ist im Effektenportefeuille der Mährischen Bank Kreditoren 26.3 Mill. Kè zusammen Impegno 46.3 Mill. Kè. Für die Verluste wurde seitens der Bank Ing. Zaural verantwortlich gemacht und weggeschickt Zaural wird die Originalverluste beweisen.

Sandrik: Kredite laut Berichtigung 3 Mill. Kè hievon entgegen der Berichtigung der Bank 900.000 Kè so gut wie verloren; Beweis: Revisionsbericht des Vertrauensmannes der Bank die diesbezügliche Berichtigung ist daher Verdrehung der Wahrheit.

Personalverhältnisse: die Berichtigung leugnet Zwistigkeiten zwischen den Direktoren Valach, Richter und Sloupský; auf Wunsch Veröffentlichung von Äußerungen der Direktoren über und hintereinander, sogar im Schnellzugsabteil vor fremden Ohren um Ehrenbeleidigungngsklagen zu vermeiden, möge die Einttracht geglaubt werden. Daß Direktor Rozehnal keine Anlehnungsverhandlungen führen wird, weil niemand die Bank will, sei auch geglaubt.

186 Mill. Kè Forderungen zugegeben.

Nimmt man nur die Berichtigung zur Hand, dann gibt de Bank selbst zu, mit 186 Mill. Kè bei Harmanec, Slavošovce, Großbossany, Budischowsky, Mährische Holz und Sandrik als Gläubiger interessiert zu sein ob diese starke Beteiligung an zumeist schlechten Industriebetrieben nicht über die Kräfte der Mährischen Bank geht, ist die Frage, die die nahe Zukunft beantworten wird. Jedenfalls ist die Berichtigung die schwerste Anklage gegen die sonderbare Geschäftsführung der Bank. Der Artikel wollte auf einige schwache Punkte in der Bankführung hinweisen, die Berichtigung hat alle Behauptungen vollinhaltlich bestätigt und die Entscheidung den Aktionären anheimgestellt. Diese 186 Millionen Kè sind aber nur Forderungen, ohne die Aktien, deren Nennwert allein ca. 35 Millionen Kè beträgt, macht zusammen 221 Millionen Kè, fast das doppelte des Aktienkapitales der Mährischen Bank Die Gefertigten fragen den Herrn Justizminister, ob ihm diese Konfiskation bekannt ist, und was er zu tun gedenkt, um diese Praxis der Zensur zu mildern?

Prag am 6. Feber 1931

Dr. Kafka,

Taub, Hackenberg, Pohl, Dietl, Schäfer, Leibl, Macoun, Roscher, Jaksch, Schweichhart, Katz, Häusler, Dr. Rosche, Kirpal, Heeger, Jelinek, Blatny, Dr. Peters, de Witte, Kaufmann.

Pùvodní znìní ad 1029/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Stern und Genossen

an den Justizmmister Dr. Meissner betreffs der willkürlichen Gefangenhaltung des Studenten Polgar, des Sekretärs König und des Arbeiters Zadražil beim Kreisgericht in Brünn.

Seit 23. Feber bezw. 25. Feber sitzen in Brünn beim Strafkreisgerichte drei Beschuldigte und zwar ein ungarischer Student Polgar und weiters der Sekretär der Arbeitergehilfe König und der jugendliche Arbeiter Zadražil. Der Verteidiger dieser Beschuldigten, Dr. Felix Loria, Advokat in Brünn, hat alles mögliche unternommen, um dieselben frei zu bekommen, doch ist alles vergeblich. Ja man kann nicht einmal erfahren, weshalb die Leute eigentlich in Haft sind. Dem Verteidiger wurde nur vom Unterrsuchungsrichter gesagt, daß die Untersuchung bei Polgar wegen § 17 des Schutzgesetzes geführt wird; bei König und Zadražil kann nicht einmal der Vertreter erfahren worum es sich eigentlich handelt.

Polgar wurde am 23. Feber 1931 in seiner Wohnung verhaftet, König und Zadražil am 25. Feber 1931 vormittag, ebenfalls beim Betreten ihrer Wohnung, ohne daß sie sich an eine, Demonstration oder ähnlichem beteiligt hätten.

Wir fragen den Herrn Justizminister:

Mit welchem Rechte können sich die ihm untergeordneten Behörden erlauben Proletarier einzukerkern und gefangen zu halten, ohne daß ein Grund hiezu vorliegt, ja ohne daß ihr Verteidiger vom Untersuchungsrichter die nötigen Informationen erhält?

Soll das die starke Hand sein, mit der der Justizminister dem revolutionären Proletariat gedroht hat?

Prag am 16. März 1931.

Dr. Stern,

Gottwald, Babel, Juran, Novotný, Steiner, Krosnáø, Hruška, Zápotocký, Tyll, Šliwka, Vallo, Èižinská, Hrubý, Hodinová, Kopecký, Štìtka, K. Procházka, Kuhn, Kliment, Kubaè.


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