Pùvodní znìní ad 938/XVII.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Ing. Rudolf Jung und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend die endliche Errichtung einer Versicherungsanstalt für selbständig Tätige (Handels- und Gewerbetreibende).

Im Gesetz vom 10. Juni 1925 Nr. 148 ist im § 143 die Einstellung eines Ausschusses der Versicherungsanstalt für Selbständige zu ernennen und diesem Ausschuß die vorbereiten den Arbeiten für die Nivellierung der Versicherungsanstalt für Selbständige zu übertragen. Im Motivenbericht des Gesetzes vom 9. Oktober 1924, betreffend die Versicherung der Arbeitnehmer für den Fall der Krankheit, Invalidität und des Alters, wurde den selbständigen Handels- und Gewerbetreibenden versprochen, daß eine Versicherung für den Fall der .Krankheit, des Unfalles und des Altgins, auch für diese Erwerbsgruppe geschaffen werde. Seit dieser Zeit ist weder der in dem oben angeführten Gesetz festgelegte Ausschuß eingesetzt, noch eine neue Gesetzesvorlage für eine Alters- und Krankenversicherung der Handels- und Gewerbetreibenden, dem Abgeordnetenhause unterbreitet worden. Da die wirtschaftliche Notlage der Handels- und Gewerbetreibenden, besonders im höheren Alter, eine ganz allgemeine ist, und diese Erwerbsgruppe im Alter meist der größten Not ausgesetzt ist, richten die Unterzeichneten an die Gesamtregierung die Anfrage:

1. Ist die Regierung bereit, dem Abgeordnetenhaus eine Gesetzesvorlage betreffend die Versicherung der Handels- und Gewerbetreibenden, in kürzester Zeit zuzuleiten?

2. Ist die Regierung bereit, diese Gesetzesvorlage so ausarbeiten zu lassen. Daß für die deutschen Handwerker und Gewerbetreibenden, genau so wie bei den Pensionsanstalten der Angestellten eigene Abteilungen für die deutschen und tschechischen Gewerbetreibenden errichtet werden und daß diesen Abteilungen das denkbar höchste Ausmaß der Selbstverwaltung ihrer Kassen gewährleistet wird?

Prag, am 6. Feber 1931.

Krebs, Ing. Jung,

Matzner, Kasper, Horpynka, Ing. Kallina, Köhler, Dr. Schollich, Dobránsky, Simm, Hokky, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Törköly, Dr. Holota, Nitsch, Szentiványi, Dr. Hanreich.

 

Pùvodní znìní ad 938/XVIII.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Rudolf Kasper und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend die Herabsetzung des Zuckerpreises.

Die Regierung hat im Jahre 1929 unter ganz besonderen Bedingungen die Erhöhung des Zuckerpreises der Zuckerindustrie zugestanden. Diese Zuckerpreiserhöhung war in Wirklichkeit eine Millionen - Subvention von Seiten der konsumierenden Bevölkerung für die weit unter dem Gestehungspreis exportierende Zuckerindustrie. Da die Zucker - Konferenz eine Bessernder Lage des tschechoslowakischen Zuckermarktes gebracht hat und mit den Berliner Nachverhandlungen auch der bisherige Vorwand für die hohen Inlands - Zuckerpreise geschwunden ist, halten es die Gefertigten für hoch an der Zeit, daß die Regierung die Zuckerindustrie mit aller Energie veranlasse, die übermäßig hohen Zuckerpreise herabzusetzen und auf diese Art und Weise zur Milderung der wirtschaftlichen Notlage der Bevölkerung beizutragen. Die Gefertigten richten daher an die Regierung die Anfrage:

Ist die Regierung bereit, mit dem Zuckerkartell in Verbindung zu treten und eine ausgiebige Herabsetzung der übermäßig hohen inländischen Zuckerpreise durchzusetzen?

Prag, am 3. Feber 1931.

Krebs, Kasper,

Geyer, Dr. Schollich, Simm, Knirsch, Schubert, Köhler, Ing. Jung, Horpynka, Matzner, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Hokky, Fedor, Dobránsky, Dr. Törköly, Dr. Holota, Nitsch, Szentiványi, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Dr. Hanreich.

 

Pùvodní znìní ad 938/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend die Aufschriftenbezeichnung auf dem Stationsgebäude der Station Aussig a. d. Elbe.

Auf dem Stationsgebäude Aussig a. d. Elbe (dem sogenannten Teplitzer Bahnhof) befindet sich vorschriftsmäßig eine Aufschriftentafel "Ústí n./L. - Aussig a. d. E." Unterhalb dieser Aufschriftentafel befindet sich eine Transparentaufschrift, die natürlich nur nachts sichtbar ist und die einsprachige tschechische Aufschrift "Ústí n. L." trägt. Die deutsche Übersetzung "Aussig a. d. E." fehlt. Da besonders in der Nacht die Orientierung der Reisenden schwierig ist, überdies die Station Aussig a, d, Elbe ein Übergangsbahnhof für die Passagiere nach Schreckenstein ist, hat diese einsprachige tschechische Bezeichnung schon wiederholt zu peinlichen Irrtümern Anlaß gegeben, Ganz abgesehen davon aber, ist es ein gesetzlich gewährleistetes Recht, daß auch diese Transparentaufschrift nicht nur die tschechische Stationsbezeichnung, sondern auch die deutsche Bezeichnung trage, Wir fragen daher den Herrn Eisenbahnminister:

1. Ist ihm die oben angeführte Tatsache, daß die Stationsbezeichnung "Ústí n. L." nur einsprachig bei der Nachtaufschrift ersichtlich ist, bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, sofort zu verfügen, daß die Stationsaufschrift auf dem Stationsgebäude Aussig a. d. Elbe (Nachtaufschrift) nicht nur in tschechischer, sondern auch in deutschen Sprache erfolgt?

Prag, am 3. Feber 1931.

Krebs,

Dr. Schollich, Ing. Jung, Knirsch, Geyer, Simm, Kasper, Köhler, Schubert, Horpynka, Matzner, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dobránsky, Dr. Holota, Dr. Törköly, Nitsch, Szentiványi, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Hokky.

 

Pùvodní znìní ad 938/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Handelsminister

in Angelegenheit der unerträglichen Verhältnisse, welche durch den Kaminfeger Wenzel Blecha in Gablonz a. N. geschaffen wurden.

In meiner Interpellation vom 28. Jänner 1930 (Druck 174/VI) hatte ich darauf aufmerksam gemacht, daß die Hausbesitzerschaft von Gablonz a. N. in mehrfachen jahrelang zurückliegenden Eingaben an das Stadtamt in Gablonz a. N., die zuständige Bezirksbehörde wie die Landesbehörde und das Ministerium für Inneres auf die unhaltbaren Verhältnisse verwies, welche in der Stadt Gablonz durch das Verhalten des Kaminfegers Blecha geschaffen wurden. Nach einer außerordentlich eingehenden Begründung hatte die Interpellation den Herrn Minister nach seiner Meinung über den Fall befragt und unter dem 8, Mai 1930 (Druck 555/XI) folgende ministerielle Antwort erhalten:

"Auf Grund des Ergebnisses der geflogenen Erhebungen ist die Rauchfangkehrerkonzession für Schumburg dem Wenzel Blecha über Berufung mit dem Bescheid der ehern. Bezirkshauptmannschaft in Gablonz a. N. vom 5. Mai 1911, Z. 15.814, erteilt worden.

Nach den bisherigen Kenntnissen der Verhältnisse der Bezirksbehörde in Gablonz und den nachträglichen privaten Erhebungen haben zwischen Blecha und den Hauseigentümern privatrechtliche Schritte wegen Ehrbeleidigung, wegen Übertretung des § 434 St. Ges. bestanden. Mit diesen Schritten haben sich sowohl die Gerichte als auch die Bezirkshauptmannschaft, die Gemeindeämter, der Bezirks- und Landesausschuß und das Oberste Verwaltungsgericht in. Prag beschäftigt. Es kann also nicht behauptet werden, daß die zuständigen Stellen die Beschwerden nicht beachtet hätten. Unter diesen Verhältnissen ist später in demselben Kehrbezirke, wo Blecha eine Konzession hatte, dem Josef Klikorka eine Rauchfangkehrerkonzession erteilt worden. Nachdem Blecha auf diese Weise an Arbeit bedeutend verloren hat, hat er um eine Rauchfangkehrerkonzession mit dem Standorte in Gablonz eingereicht, die ihm mit Bescheid der nöl, Bezirksverwaltung in Gablonz vom 19. Feber 1923 Z. 6371 verweigert, auf Grund seiner Berufung jedoch mit Erlaß der polit. Landesbehörde in Prag vom 7. Juni 1924, Z. 230.873/24/15 A/3045/8/23 um zwar für den zweiten Kehrbereich erteilt wurde, wo bereits der Rauchfangkehrer Brditschka eine Konzession hatte. Blecha hatte nicht viel Arbeit, da er dies Mehrarbeiten bloc in ungefähr etwas 100 Häusern vornehmen konnte, welche in der Mehrheit tschechischen Eigentümern gehört haben, Bei der neuen Aufteilung der Kehrbereiche durch die polit. Landesverwaltung in Prag im Jahre 1926 ist ihm sodann der selbständige Kehrbereich IV. in Gablonz und ein Teil der Gemeinde Schlag, sowie die Gemeinde Grünwald a. N. zugewiesen worden. Erst seit dieser Zeit beginnen die Beschwerden gegen Blecha, hauptsächlich gegen sein beleidigendes Verhalten u. dgl. Gegen die vernachlässigte Verrichtung der Mehrarbeiten ist bloß eine einzige Beschwerde eingebracht worden, u, z. von dem ehern, Gehilfen des Blecha Aufgeweckt, welche nach Angabe des Blecha wegen Trunksucht auf die Stunde entlassen worden war. Diese Beschwerde ist beim Stadtamte in Gablonz protokollarisch niedergeschrieben worden. Aus den Reihen der Hauseigentümer sind jedoch begründete Beschwerden wegen nachlässiger oder schlechter Verrichtung der Mehrarbeiten oder wegen Verletzung dir Kehrtarife nicht vorgebracht worden."

Der Herr Minister bestätigte damit, daß auf Grund der vielfachen Beschwerden gegen Blecha aus seinem früheren Standorte in Schumburg a. D. die damalige Bezirkshauptmannschaft in Gablonz genötigt war, dortselbst neben Blecha eis Konzession an Josef Klikorka zu erteilen. Die Folgewirkung dieser Verfügung war, wie der Herr Minister desgleichen zugibt, daß in Schumburg a. D. Blecha wen Betätigungsfeld fast vollständig verlor, weshalb er um eine Konzession in Gablonz a. N. ansuchte, Blecha erhielt dieselbe in jener Form, welche der Herr Minister in seiner Antwort desgleichen richtig darstellt. Nur ist es unrichtig, daß was den Reihen der Hauseigentümer gegen Blecha wegen nachlässiger oder schlechter Verrichtung der Mehrarbeiten oder wegen Verletzung der Kehrtarife keine begründeten Beschwerden eingebracht worden sind. Vielmehr sind folgende Beschwerden gegen Blecha erfolgt:

Fritz Tietz, Kaminfegergehilfe des Blecha, gegen Blecha wegen Auftrag zu mangelhaften Kehren von Kaminen;

Feuerbeschaukommission gegen Blecha wegen Duldung feuerpolizeilicher Übertretung nach § 442 event. § 443 des Strafgesetzes an das staatliche Polizeikommissariat in Gablonz a. N.

Beschwerde des Stadtamtes an die Bezirksbehörde in Gablonz a. N. vom B. Feber 1929, Z. 639 gegen Blecha wegen Beschwerden der Parteien: Alois Priebsch, Neubaugasse 14, Reinhold Stärz, Steinberggasse 26, Antoni Hubeny, Steinberggasse 24, Anton Schourek, Gebirgsstraße 17, Lina Pokorny, Hochstraße 37, František Netulka, Priessnitzgasse 52, Jaroslav Novotny, Priessnitzgasse 48, Frant. Kuèera, Priessnitzgasse 39a, Karl Förster, Mozartgasse 23, Deutscher Hausbesitzerverein, Tschechischer Hausbesitzerverein.

Stadtamt Gablonz a. N. Beschwerde gegen Blecha, weil dieser zur Kur nach Pystian fuhr ohne das Stadtamt oder die Bezirksbehörde schriftlich zu verständigen und einen Stellvertreter namhaft zu machen.

Beschwerde der Frau Anna Smischek vom 5. April 1929, welche der Bezirksbehörde unter dem 18. Mai 1929 mit Z. 5839 zuging wegen ungebührlichem Benehmen und Tarif.

Eingabe des Stadtamtes an die Landesbehörde vom 29. April 1929 zu Handendes Herrn Reg.- Rat Mimra, an den der Herr Landespräsident eine Abordnung der Stadtgemeinde verwies.

In der Interpellationsbeantwortung das Herrn Ministers heißt ea, daß nur die Beschwerde des Aufgeweckt vorliegt. Dies ist demnach vollständig unwahr. Die Beschwerde dem Stadtamtas Gablonz a. N. an die zuständige Bezirkshauptmannschaft auf Grund der protokollarischen Angabe des Aufgeweckt ist nicht erst untersucht worden.

Blecha hat allerdings die Privatklage gegen Aufgeweckt eingebracht, diese aber wieder zurückgezogen.

Mit Erlaß der Bezirksbehörde vom 7. Jänner 1930 Z. 48986 St. Zl. 474 wurde das Stadtamt aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, ob aus feuerpolizeilichen Gründen dies Aufhebung der Kehrbezirke, bezw. Zulassung der freien Konkurrenz erforderlich erscheint. Zu dieser Aufforderung hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung vom B. April 1930 Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist bis heute nicht an die Landesbehörde weitergeleitet worden.

Herr Minister, es handelt sich herum, daß diesen Zuständen ein Ende bereitet wird, Es kommt der Ausweg in Betracht, daß die bereits bestandene Rayonierung, mach welcher Spielraum zwischen den Rauchfangkehrern war, wieder in Kraft trete, Nach dieser hätte die Hausbesitzerschaft neuerlich die Wahl zwischen zwei Rauchfangkehrern. Diese Regelung, das heißt Wiedereinführung dieser bestandenen Regelung, wäre für Konzessionäre, die nach der heutigen Ordnung als einem Privileg für sie wie im Falle Blecha vorgehen, eine Korrektur.

Für die Beantwortung meiner solcherart notwendig gewordenen zweiten Interpellation im Falle Blecha erscheint es nötig zu sein, die Überprüfung des gesamten bezgl. Aktenmaterials durch Organe vornehmen zu lassen, welche in keiner Weise präjudiziert sind.

In diesem Sinne fragt der Interpellant den Herrn Minister:

1. Ob er hierzu bereit ist,

2. Ob er nach Feststellung der Stichhältigkeit der Klagen eine regelnde Verfügung erlassen will?

Prag, am 6. Feber 1931.

Simm,

Knirsch, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Hokky, Dr. Keibl, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Köhler, Kasper, Krebs, Matzner, Schubert, Geyer, Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Jung, Dobránsky.

 

Pùvodní znìní ad 938/XXI.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Ing. Rudolf Jung und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend das Gesetz zur Regelung der Bezüge der Altpensionisten.

Am 21. Mai 1930 wurde das Gesetz zur Regelung der Bezüge der Altpensionisten vom Abgeordnetenhause beschlossen. Der Berichterstatter hat in seinen Schlußausführungen an die Regierung die dringende Aufforderung gerichtet "die Bestimmungen dieses Gesetzes naschtest durchzuführen, um die Leidenszeit der Altersrentier endlich abzukürzen. Leider muß die befremdende Tatsache festgestellt werden, daß bis zum heutigen Tage, also seit mehr als 8 Monaten, noch immer nicht alle Ruheständlerin, das gesetzliche Recht zur Auszahlung der ohnedies nicht allzu hohen neuen Bezüge erhalten haben. Das gilt nicht nur von einer Reihe Staatsangestellten, sondern insbesondere auch von einer großen Anzahl Eisenbahnpensionisten. Wir stehen jetzt in einem Zeitpunkt, wo bereits die zweite Etappe der im Jahre 1931 in das neue Pensionsbezugs - Schema eingereiht werden sollten und dabei sind die Angehörigen der ersten Etappe noch immer nicht im Besitze ihrer erhöhten Pensionsbezüge. Wenn man bedenkt, daß sich unter diesen Altpensionisten eine große Anzahl Männer und Frauen befindet, die in einem so hohen Alter stehen, daß Tag für Tag eine bedeutende Anzahl durch Tod abgehen, so muß man sich über die geradezu unglaubliche Herzlosigkeit und über diese, den Gesetzen widersprechende Handhabung, der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzesbruch die Staatsverwaltung wundern.

Die Unterfertigten richten daher an. die Gesamtregierung und den Herrn Finanzminister die Anfrage:

1. Warum ist das sogenannte Gleichstellungsgesetz der Altpensionisten in seiner ersten Etappe (1930) bis zum heutigen Tage noch nicht restlos durchgeführt worden?

2. Was gedenkt die Regierung zu tun, daß diese Altpensionisten sofort in den Besitz ihrer gesetzlich begründeten Bezüge gelangen und was gedenkt die Regierung zu tun, daß auch in Zukunft die ausständigen drei weiteren Etappen (1931, 1932 und 1933) pünktlich in den Besitz ihrer erhöhten Pensionsbezüge kommen?

Prag, am 6. Februar 1931.

Krebs, Ing. Jung,

Dr. Keibl, Kasper, Köhler, Simm, Geyer, Knirsch, Schubert, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Horpynka, Matzner, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Hokky, Dr. Hanreich, Dr. Hassold.

 

Pùvodní znìní ad 938/XXII.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Ing. Rudolf Jung und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend den Jubiläumsfond der Staatsangestellten.

Anläßlich der Jubiläumsfeier des 10jährigen Bestandes der Èechoslovakischen Republik, im Jahre 1928, hat sich die Regierung ihrer Dankespflicht gegenüber den Leistungen der Staatsbeamtenschaft in den 10 Jahren des Bestandes der Republik, erinnert und durch den Mund des Finanzministers öffentlich mitteilen lassen, daß sie einen Jubiläumsfond für die Staatsangestellten im Betrage von 50 Millionen Kronen errichte. Diesen Fond hätte für Unterstützungen der in besondere Not geratenen Staatsangestellten verwendet werden sollen, Bisher ist aber über diesen Fond keine weitere Mitteilung mehr erfolgt und auch das Abgeordnetenhaus hat keine Kenntnis, in welcher Form dieses in bindender Weise in feierlicher Stunde gegebene Versprechen realisiert wird. Da seither mehr als zwei Jahre vergangen sind, richten wir an die Gesamtregierung die Anfrage:

1. Warum hat die Gesamtregierung bis zum heutigen Tage die Errichtung das Jubiläumisfonds von 50 Millionen Kronen für die Staatsangestelltenschaft noch immer nicht durchgeführt?

2. Was gedenkt die Regierung zu tun, um das in ihrem Auftrage gegebene Versprechen des Finanzministers auf Errichtung des Jubiläumsfondes endlich zur Einlösung zu bringen?

Prag, am 27. Jänner 1931.

Krebs, Ing. Jung,

Knirsch, Kasper, Ing. Kallina, Matzner, Köhler, Geyer, Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Schubert, Dobránsky, Simm, Hokky, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

 

Pùvodní znìní ad 938/XXIII.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Jelinek und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen der Herausgabe eines einsprachig tschechischen Eisenbahnkalenders.

Die tschechoslowakische Staatsbahn gibt einen Kalender heraus, welcher mit Widmungskarten der Staatsbahndirektionen an die einzelnen Großfirmen, Spediteure u, a, zur Verteilung gelangt. Überreicht wurde der Kalender durch zwei eigens für diesen Zweck ausersehene Bahnbedienstete, die vermutlich die ganze Weihnachtswoche damit verbracht haben, von Büro zu Büro žu laufen, den Kalender zu überreichen und sich die Übernahmst in einem zu diesem Zwecke mitgebrachten Buchs bestätigen zu lassen.

Der Kalender ist kostenlos und jedenfalls als kundenwerbendes Mittel gedacht, Seine sprachliche Ausstattung jedoch dürfte das gerade Gegenteil bewirken, Seine Herausgabe erfolgte zweifellos ausschließlich aus Staatsmitteln; zu einem Zeitpunkt, in welchem die Eisenbahn die Personentarife mit der Begründung erhöht, daß sie hierzu infolge dringender Investitionen gezwungen sei.

Weite Kreise brachten ihr Mißfallen darüber zum Ausdrucke, wie ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, welches unsere Eisenbahn doch sein soll, es geflissentlich unterlassen könne, auf ihre deutsche Kundschaft, die infolge ihrer bedeutenden wirtschaftlichen Stellung in diesem Staate einen sehr beträchtlichen Hundertsatz im Personen- und Güterverkehr stellt, derart wenig Rücksicht zu nehmen und ihnen einsprachig tschechische Kalender nebst rein tschechischen Zuschriften zuzuschicken.

Die Gefertigten fragen den Herrn Eisenbahnminister, ob er von der Herausgabe dieses Kalenders Kenntnis hat, und ob er nicht aus Sparsamkeitsrücksichten die Herausgabe dieses Kalenders in Hinkunft überhaupt unterlassen möchte. Sollte sich die Eisenbahnverwaltung hierzu nicht verstehen, so fragen die Gefertigten, ob der Herr Minister bereit ist, den berechtigten Forderungen Rechnung zu tragen und die Herausgabe des Kalenders auch in deutscher Sprache, zumindest aber doppelsprachig erfolgen zu lassen?

Prag, am 5. Feber 1931.

Jelinek,

Taub, Schäfer, Hackenberg, Dietl, Viereckl, Schweichhart, Kaufmann, Macoun, Grünzner, Böhm, Zierhut, Halke, Gläsel, Platzer, Böllmann, Dr. Kafka, Hodina, Dr. Peters, Kremser, Jaksch, Wagner.

 

Pùvodní znìní ad 938/XXIV.

Interpellation

der Abgeordneten Kuhn, Kopecký und Genossen

an den Innenminister

und den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffs des Verbots der Aufführung des Theaterstückes "Hinkemann" vom Ernst Toller in Teplitz-Schönau.

Die von den Schauspielern dies neuen Stadttheaters in Teplitz-Schönau zu Gunsten ihres Freilassendes geplante Aufführung des Tollerschen Stückes "Hinkenmann" wurde von der Stadtvertretung verboten und das Verbot dieses Stückes wurde auch vom Landesamt für Böhmen bestätigt.

Dieses Verbot wie auch die dieser kulturfeindlichen Tat vorangegangenen Ereignisse und Begleiterscheinungen zeigen die Kur- und Badestadt Teplitz-Schönau mit ihrer Stadtvertretung an der Spitze der reaktionären Kreise, die jeden Fortschritt über alles fürchten und mit Leib und, Seele alles, was von der Arbeiterschaft kommt oder ihr dient, hassen, Mit einer Anmaßung sondergleichen hat der Vorsitzende des Theatervereines, Zentraldirektor der Bruches Kohlenwerke Ing. Baumgarten als Strohmann des Hackenkreuzanführers Sepp Watzlik das Theaterensemble im allgemeinen und den Theaterleiter Kenemann, wie auch den hier als Gast auftretenden Schauspieler Walter Taub persönlich in nicht wiederzugebenden Weise beleidigt. Er drohte außerdem bei eventueller Aufführung die es Stückes mit Skandalen seitens der Hackenkreuzler und Einschlagen der Fenster im Theatergebäude.

Dieser brieflichen Intervention beim Theaterdirektor folgte ein Antrag im Stadtrat dies Aufführung zu untersagen, weil das Stück Tolleres "ein überspitze erotisches Machwerk" sei und auf die "niedrigsten Instinkte des Publikums spekuliert", Mit dieser skandalösen Begründung wurde eine einheitliche Front von Deutschnationalen, Christlich-sozialen und Hackenkreuzlern, dem Theaterdirektor untersagt für dieses Stück den Theatersaal zur Verfügung zu stellen.

Da die Schauspieler unterstützt von allen fortschrittlich gesinnten Menschen und vor allem von der Arbeiterschaft, trotzdem Mittel und Wege gefunden haben, das Stück zur Aufführung zu bringen, wurden auch beim Landesamt in Prag entsprechende Schritte eingeleitet, Wahrscheinlich auf Intervention de Prälaten Msgr. Dr. Feierfeil möglicherweise auf Verlangen Sepp Watzlik, erfolgt von Prag aus ebenfalls ein Verbot der Aufführung.

Das Verbot Tollere "Hinkemann" durch die Regierungsbehörden beweist von neuem, wie die Sozialdemokraten Hand in Hand arbeiten mit den Hackenkreuzlern und den übrigen bürgerlichen Parteien, wenn es sich um die Unterdrückung eines Kulturwerks von nicht ausgesprochenen bourgeoisem Inhalt handelt (nebenbei sei bemerkt, daß Tollers Hinkemann mit unseren revolutionär - proletarischen Tendenzen nichts gemeinsames hat). Diese Tatsache kann auch die ev. Scheinentrüstung i(in Worten) einiger deutschen Sozialdemokraten keineswegs entkräften, denn sie tragen jedwedem Verantwortung für alles, was ihre Koalitionsregierung und die ihr unterstehenden Behörden tun.

Wir fragen den Innenminister und den Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Haben Sie den Mut offen vor der proletarischen Öffentlichkeit zugestehen, daß Sie mit dem Verbot der Aufführendes "Hinkemann" einverstanden sind?

Wie begründen Sie dieses Verhaut?

Glauben Sie wohl, daß sich die Arbeiterschaft solche faszistische Verbote gefallen lassen werde?

Prag, am 3. Feber 1931.

Kuhn, Kopecký,

Vallo, Hodinová, Höhnel, Major, Krosnáø, Steiner, Gottwald, Œliwka, Hadek, Štìtka, Èižinská, Tyll, Zápotocký, Barša, Novotný, Babel, Juran, Kliment, Haiblick.

 

Pùvodní znìní ad 938/XXV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Peters und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

und den Finanzminister

in Angelegenheit der Durchführung des Pensionsgesetzes Nr. 70 vom Jahre 1930 und der Regierungsverordnung Nr. 96 vom Jahre 1930.

Die Regierungsverordnung vom Jahrs 1930, Nr. 96 entspricht in keiner Weisendem Geists des Pensionsgesetzes Nr. 70/1930. Diese Verordnung schafft neue unterschiedlich bedachte Pensionskategorien - entgegen dem Sinne des zitierten Grundgesetzes.

Details der Verordnung wirken sich auf die außerhalb des Gebietes der Èechoslovakischen Republik ständig wohnhaften Militärpensionisten und deren Hinterbliebene besonders ungünstig auf, so daß der Eindruck entsteht, als ob die Handhabungspraxis der Pensionsgesetze der unmittelbaren Nachkriegszeit wieder zum Vorschein gekommen wäre.

1.) Ausgenommen einen kleinen Kreis von im vollsten Sinne des Wortes "übergedienter" Offiziere (Beamten) der ehemaligen VI., VII. und in einzelnen wenigen Fällen auch der VIII. Rangsklasse, dann der Witwen nach diesen voll ausgedienten Altpensionisten, ist die Regelung der Pensionssätze nach dem neuen Gesetze für alle Personen mit ungefähr 25 Dienstjahren vom wirtschaftlichen Standpunkt völlig belanglos, Eine etwaige Erhöhung der Pension bei diesen letzterwähnten Personen wird durch den 10prozentigen Pensionsabzug unter dem Titel; "Ständiger Aufenthalt im Auslande", völlig nullifiziert.

Für alle Personen mit einer geringeren Dienstzeit als Ca, 25 Dienstjahren, ergibt die Neubemessung der Versorgungsgenüsse in allen Fällen einen niedrigeren Pensionssatz als den bisherigen Pensionsbezug.

Diese Tatsachen sind eine Folge der Bestimmungen der Durchführungsverordnung Nr. 96/1930, weil alle Pensionisten bei der Überführung in die neuen Pensionssätze in die nächst niedrigere Rangstufe überführt werden und dadurch verhältnismäßig um so mehr verkürzt werden, als sie sich nur über eine kürzere Dienstzeit ausweisen können. Das Gesetz Nr. 70/1930 läßt mäßig erhöhte Pensionen nur den älteren, gedienten Offizieren, von der VII., Rangsklasse an, zukommen.

2.) Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/1930, § 1, Abs. 2, weisen gegenüber den bezüglichen Bestimmungen der Durchführungsverordnung eins große Diskrepanz auf.

Eben stehen die Durchführungsbestimmungen in Bezug auf die in § 1 erwähnten ehemaligen Funktionäre der V. und höheren Rangsklasse völlig in Widerspruch zu den Bestimmungen der Gesetze Nr. 19/1920 und 288/1924, in welchen Gesetzen ausdrücklich die gelegt wird, daß für diene Funktionäre die Pensionssätze der höchsten Obersten - Stufe und nicht das niedrigste Pensionsausmaß der Obersten - Charge zuzuerkennen ist.

3.) Was die sogenannten Militärpensionisten ohne Charge anbelangt, d, h, Personen, die nur als "Militärpensionisten" in den Verband der tschechoslowakischen Armee übernommen wurden, kürzt das Gesetz Nr. 70/1930 die chargenmäßigen Pensionsbezüge dieser Personen um 25.

Die Durchführungsverordnung kürzt ihnen aber auch die Pensionen noch weiter:

a) um 20 - 30% infolge verspätet eingebrachter "pøihláška" dadurch, daß bei diesen Personen als "Überdienstzeit" von den verfügbaren Dienstjahren höchstens 6 Jahre für die Bemessung der Pensionsgrundlage berücksichtigt werden.

b) um weitere ca 10% dadurch, daß ihnen die Pensionsgrundlage nicht auf Basis von 35 Jahren mit 100% zuerkannt und, sondern ißt auf Basis von 40 Dienstjahren.

Es sei darauf verwiesen, daß diese Art der Pensionskürzung im administrativen Verfahren nur im Ressort des M. N. O. anzutreffen und eigentlich mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechtes nicht vereinbarlich ist.

4.) Auf die sogenannten "Kriegswitwen" wurde in der Durchführungsverordnung 96/1930 keine Rücksicht genommen. Die gewissen, im Gehaltsgesetze Nr. 103/1926 in der Verordnung 96!1930 und im Gesetze 76/1922 angedeuteten Begünstigungen der Kriegswitwen lallten durch realer Begünstigungen ergänzt werden.

5.) Im Ausland wohnt eine große Zahl von Giganten d. R. und Militärpensionisten denen die Auszahlung der Versorgungsgebühren "auf die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes" eingestellt ist. Die Durchführungsverordnung zum Gesetz 70/1930 nimmt zu dem Bestehen des zitierten Auszahlungsverbotes keine Stellung, trotz der folgenden Ausführungen des Motivenberichtes zum Gesetze 70/1930; "Die Frage des Auslandsaufenthaltes erheischt im Bezug auf die Auszahlung der Ruhe und Versorgungsgebühren ins Ausland, sowohl auf Grund der neueren Gebührengesetze als auch infolge dieses Gesetzes einer einheitlichen, einfachsten Lösung; der Anspruch auf Versorgungsgebühren ins Ausland wird weiters nicht beschränkt, aber eine einheitliche Kürzung derselben um 10% verfügt".

Aus diesem, dem Motivenbericht entnommenen Wortlaut erhellt, das zumindest in diesem Belang eine Novellierung der bisherigen Bezugsmodalitäten der Pensionen ins Ausland dringend notwendig ist.

Sinn und Inhalt des Gesetzes 70/1930 hat durch die Durchführungsverordnung eine ganz andere Bedeutung erhalten. Das nach den praktischen Erfahrungen mit der Durchführungsverordnung neugeborenen Bild des Pensionsgesetzes 70/1930 ruft nach einer Remedur gewisser Ungerechtigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen diesem Gesetze und der zugehörigen Durchführungsverordnung u. zw.:

1.) in Bezug auf die Minimalpensionen der Funktionäre der V, und höheren Rangsklasse, denen summarisch die Versorgungsgebühren nur im maximalen Ausmaße der Oberstleutnantcharge zugestanden würden;

2.) in Bezug auf die Militärpensionisten ohne Charge, denen die Pensionsgebühren noch weiter, weit unter das im Gesetz Nr. 70/1930 festgesetzte "begrenzte Ausmaß der Kürzung von 25%" gekürzt werden;

3.) in Bezug auf die Kriegswitwen, auf welche das Gesetz überhaupt keine Rücksicht nimmt;

4.) in Bezug auf die Militärpensionisten "ohne Rangsklasse" und deren Hinterbliebene - Personen mit den allerliebsten Pensionen - die bei der Neuregelung der Versorgungsgebühren infolge der Durchführungsbestimmungen zum Gesetze Nr, 70,1930 völlig leer ausgehen;

5.) endlich in Bezug auf die einheitliche Auszahlung der Versorgungsgebühren ins Ausland für alle Perzipienten überhaupt, dann für jene, die einen Anspruch auf Kinderzulagen und Erziehungsbeiträge besitzen.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Nationale Verteidigung und den Herrn Finanzminister an, ob sie bereit sind, eine Überprüfung der vorgenannten Übelstände vorzunehmen, bezw. Remedur zu schaffen?

Prag, am 29. Jänner 1931.

Dr. Peters,

Wagner, Halke, Dr. Luschka, Oehlinger, Bobek, Scharnagl, Dr. Petersilka, Viereckl, Greif, Böhm, Hodina, Platzer, Krumpe, Zajièek, Fritscher, Kunz, Gläsel, Dr. Mayr-Harting, Böllmann, Dr. Kafka, Jelinek.


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