Pøeklad ad 894/II.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen betreffend das Vorgehen der Gendarmerie

in Hennersdorf (Druck 686/VII).

Georg Reihmann aus Hennersdorf hat am 14. August 1930 dem dortigen Gendarmerieposten die Anzeige erstattet, daß ihm von seinem Fahrrade, das er auf dem Bauplatze, wo er beschäftigt war, stehen hatte, eine elektrische Laterne mit Dynamoantrieb gestohlen worden sei.

Durch die gepflogenen Erhebungen und namentlich die Einvernahme von Zeugen sind Umstände zutage getreten, welche den begründeten Verdacht erweckten, daß der auf demselben Bau beschäftigte Josef Knoblich die Laterne entwendet habe.

Demzufolge ist Knoblich am 14. August 1930 dem dortigen Bezirksgerichte eingeliefert worden. Als die Gendarmerie am 16. August 1930 den wirklichen Täter des Laternendiebstahles ermittelt hatte, hat sie hievon sofort die diesbezügliche Anzeige an das Bezirksgericht erstattet. Die Entlassung des Knoblich aus der Gerichtshaft war nicht in der Macht der Gendarmerie gestanden.

In der Wohnung der Marie Knoblich, der Mutter des verhafteten Knoblich, ist keine Hausdurchsuchung vorgenommen worden, Marie Knoblich ist bloß über einige Angaben ihres Sohnes zum Zwecke der Überprüfung derselben befragt worden.

Während der Einvernahme des Knoblich am Gendarmerieposten ist die Knoblich ohne anzuklopfen in das Lokal eingetreten, in welchem das Verhör gerade stattfand. Sie ist aus diesem Grunde darauf aufmerksam gemacht worden, daß sie dem Verhör nicht beiwohnen könne, und es ist ihr in einem anderen Raume der Fall aufgeklärt worden.

Das Vorgehen der Gendarmerie hat unter den gegebenen Umständen den geltenden Vorschriften entsprochen und gibt mir keine Veranlassung zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 7. Jänner 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 894/III.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit des der Verkehrspropaganda gewidmeten und in den Schnellzügen aufliegenden Werkes Tschechoslowakische Staatsbahnen - Internationale Verbindungen - 15. Mai 1930 bis 14. Mai 1931, in welchem dem Fremdenverkehr durch einseitige chauvinistische Darstellungen schwerster Schaden zugefügt wird (Druck 628/XVI).

Bei der Herausgabe der Bilderpublikation Internationale Verbindungen der Èsl. ist die Eisenbahnverwaltung lediglich von dem Bestreben geleitet worden, dem Reisepublikum während der Bahnfahrt als Lektüre ein Handbuch zur Verfügung zu stellen, welches sie auf Sehenswürdigkeiten der Èechoslovakei aufmerksam zu machen und im Interesse der Erhöhung des Reiseverkehrs auf den èsl. Staatsbahnen vor allem die aus dem Auslande kommenden Reisenden über die verschiedenen Reisemöglichkeiten übersichtlich zu orientieren hätte, welche durch die Organisation der Bahnverbindungen zwischen den èechoslovakischen Staatsbahnen und den fremden Bahnen gegeben sind.

Es ist selbstverständlich, daß die Eisenbahnverwaltung bei den künftigen Ausgaben dieser Publikation bestrebt sein wird, die Propagandawirkung derselben auf Grund der gewonnenen Erfahrungen noch weiter zu erhöhen. Es kann jedoch mit Genugtuung konstatiert wenden, daß die Publikation in ihrer heutigen Ausstattung in den zuständigen Kreisen durchwegs gute Aufnahme gefunden hat und daß sie ihre Sendung gut erfüllt; es wäre daher gewiß nicht empfehlenswert, die Broschüre aus dem Umlaufe zu ziehen. Die in der Interpellation zur Unterstützung dieses Wunsches angeführten Gründe scheinen, insoweit sie auf eine Schädigung der Interessen der Kurorte infolge der Verwendung der Namen in der Staatssprache verweisen, nicht hinlänglich überzeugend zu sein und können auch in jeder anderen Richtung nicht auf irgendeine Verletzung der geltenden Vorschriften hinweisen, Namentlich muß angeführt wenden, daß die Ortsbezeichnungen auf dem Eisenbahnnetze für den Eisenbahnbereich durch den Tarif gegeben sind und daß diese Bezeichnungen, deren gegenseitige Wahrung auch im internationalen Verkehre durch besondere Übereinkommen gewährleistet ist, gewiß in erster Reihe in allen Eisenbahnpublikationen respektiert wenden müssen.

Prag, am 7. Jänner 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlèoch m. p.

Pøeklad ad 894/IV.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur

auf die Interpellation der Abgeordneten J. Geyer, H. Simm und Genossen in Angelegenheit der Zuwendung von Weihnachtsremunerationen aus dem Gebarungsüberschuß an die Lehrkräfte der deutschen Minderheitsschulen (Druck 79/IV, und auf die Interpellation des Abgeordneten H. Simm und Genossen in Angelegenheit der Weihnachtsremunerationen an Mittelschulen (Druck 174/XXVII).

Sogenannte Weihnachtsremunerationen zur Deckung der erhöhten Ausgaben während der Weihnachtszeit oder zur finanziellen Unterstützung der Mittelschulprofessoren sind wegen Mangel einer Voranschlagsbedeckung an Professoren (Direktoren) der Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten bisher niemals verteilt worden und es ist dies auch Ende 1929 nicht der Fall gewesen.

Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur hat aus den Kreditresten im Jahre 1928 sowie im Jahre 1929 an den Mittelschulen eine außerordentliche Entlohnung für eine größere Tätigkeit in begründeten Fällen und mit verhältnismäßig kleinen Beträgen bewilligt. Bei Erteilung dieser außerordentlichen Entlohnung ist bei allen Professoren genau nach gleichen Grundsätzen ohne Unterschied der Nationalität vorgegangen worden und es haben z. B. im Jahre 1929 bloß 358 Personen und im Jahre 1928 sogar nur 96 Personen eine solche erhalten.

Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur hat auch an Minderheitsschulen keine sogenannten Weihnachtsremunerationen im Jahre 1929 ausgezahlt und deshalb haben die in der Interpellation gemachten Deduktionen, welche von der irrigen Voraussetzung ausgehen, daß manchen Lehrern von Minderheitsschulen solche Remunerationen ausgezahlt worden sind, keine Stütze.

Prag, am 8. Oktober 1930.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. Dérer m. p.

Pøeklad ad 894/V.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen betreffend die beabsichtigte Errichtung von landwirtschaftlichen Bezirksvorschußkassen auch in Mähren und Schlesien (Druck 658/IV).

Ich habe die Beantwortung dieser Interpellation selbst übernommen, nachdem sie ausschließlich die Kompetenz des Ministeriums des Innern betrifft.

Das Ministerium des Innern verfolgt die Verhältnisse in den Kontributionsvorschußkassen und Fonds im Lande Mähren und Schlesien bereits längere Zeit und hat die Regelung dieser Verhältnisse die notwendig ist, in das Programm ihrer legislativen Vorbereitungsarbeiten aufgenommen. Zu diesem Zwecke hat das Ministerium auch von der Landesbehörde in Brünn einen Bericht in dieser Angelegenheit abverlangt, dessen Inhalt die Grundlage für das weitere Studium dieser Frage bilden wird.

Prag, am 27. Dezember 1930.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 894/VI.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen betreffend die Beschlagnahme des Deutsch

nationalen Taschenzeitweisers 1931 (Druck 686/XI).

Das Kreisgericht in Neutitschein hat die von der dortigen Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme der nicht periodischen Druckschrift Deutschnationaler Taschenzeitweiser 1931, im ganzen Umfange bestätigt. Gegen dieses Gerichtserkenntnis sind keine Einwendungen erhoben worden.

Insoweit in der Interpellation angeführt wird, daß Artikel beschlagnahmt worden sind, bei denen die Parlamentsdrucke, in denen sie im Parlamente abgedruckt worden sind, angeführt waren, muß darauf verwiesen werden, daß die Frage, wie ein Bericht über Parlamentsverhandlungen bezeichnet werden soll, nach der Praxis des Obersten Gerichtes strittig ist und daß in dem Entwurfe des Preßgesetzes auf diese Angelegenheit Bedacht genommen werden wird.

Prag, am 10. Jänner 1931.

Der Justizminister:

Dr. Meissner m. p.

Pøeklad ad 894/XIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Zajièek und Genossen betreffend Verkhrsverbesserungen in Südmähren (Druck 675/III).

Die gesunkene Bedeutung der Eisenbahnstrecken im südwestlichen Mähren für den Personenverkehr mit dem Auslande wird irriger Weise der ungenügenden Fürsorge des Eisenbahnministeriums um die sogenannte Nordwestbahn zugeschrieben. Man kann mit Recht daran zweifeln, daß der Personenverkehr in diesem Gebiete aufleben würde, wenn die Eisenbahnverwaltung eine noch größere Aufmerksamkeit als bisher den Verhältnissen auf der erwähnten Strecke widmen würde, da die Auslandsreisenden bei der Durchreise durch die Republik jener Linie den Vorzug geben, welche ihre Hauptstadt berührt. Außerdem stellt die Hauptstaat - sei es als Ziel oder als Ausgangsstation - den internationalen Schnellzügen eine bedeutende Anzahl von Reisenden bei, was eine reichlichere Ausgestaltung der Schnellzugsverbindungen ermöglicht. Diese vorteilhafte Ausstattung des Fahrplans auf den Durchreise - Hauptstrecken hat gewisse Rückwirkungen auf die Entwicklung der Personenfrequenz der Auslandsreisenden beiden anderen Strecken und kommt allerdings dadurch zum Ausdrucke, daß gewisse frühere Zugsverbindungen sowohl bei uns als auch im benachbarten Auslande entbehrlich werden.

Der Eisenbahnverwaltung bleibt jedoch nichts anderes übrig, als sich diesen Veränderungen im Reiseverkehre und den analogen Bestrebungen nach Anpassung des Zugverkehrs an die geänderten Verhältnisse zu akkommodieren, die im gleichen Zusammenhange in Österreich in Erscheinung treten.

Was die Verbesserung des Personenverkehrs zwischen Znaim und in den anderen Orten Mährens anbelangt, erwägt die staatliche Eisenbahnverwaltung die Einführung von Motorschnellzügen zwischen Znaim und Brünn, welche Verbindung allerdings erst dann wird verwirklicht werden können, bis die Verhältnisse eine weitere Vermehrung der Zahl der motorischen Fahrmittel erlauben werden. Die empfohlene Elektrifizierung der Strecke Znaim-Bèeclav würde - nach verläßlichen Berechnungen der Eisenbahnverwaltung - für den Verkehr in Südmähren keinen bedeutenden Vorteil bringen, abgesehen davon, daß diese Investition im Verhältnisse zu der niedrigen Transportnotwendigkeit bei dieser Verbindung unverhältnismäßig kostspielig und daher unrentabel wäre.

Prag, am 8. Jänner 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlèoch m. p.

Pøeklad ad 894/XV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen betreffend den Gebrauch der deutschen Kurrentschrift im Eisenbahnverkehr (Druck 628/XIX).

Die Verwendung der Lateinschrift für die Angaben auf Frachtbriefen ist durch den Gemeinsamen Tarif der èechoslovakischen Eisenbahnen für den Transport der Reisenden, von Reisegepäck, von Eilgütern und Waren vorgeschrieben. Das Vorgehen der Station Leitmeritz-Oberer Bahnhof ist daher mit den geltenden Vorschriften im Einklang gestanden.

Das Eisenbahnministerium kann den unterstellten Behörden das in der Interpellation verlangte Vorgehen nicht auftragen, weil die Verwendung von verschiedenen Schriftarten auf den Frachtbriefen die rasche Manipulation mit den die beförderte Ware begleitenden Urkundenbelegen für die Eisenbahnverwaltung erschweren würde.

Prag, den 21. Jänner 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlèoch m. p.

Pøeklad ad 894/XVI.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit des Handel und Industrie schwer schädigenden Vorgehens der Stationsämter, bezw. der Staatsbahndirektionen (Druck 295/XI).

Die Staatsbahnen wenden von dem Streben geleitet, den Verkehr zwischen dem die Eisenbahnen benützenden Publikum und den Eisenbahnorganen nach Möglichkeit zu erleichtern.

Ich versichere, daß die Eisenbahnverwaltung dort, wo dieser Verkehr etwa auf sprachliche Hindernisse stoßen würde, die tatsächlichen Erfordernisse der sprachlichen Minderheiten in den Grenzen der rechtlichen und praktischen Möglichkeit gehörig berücksichtigen will. Alleedings muß auch darauf Bedacht genommen werden, daß die Regelung dieser Angelegenheiten dem Erfordernisse einer wirtschaftlichen Besorgung der Eisenbahnbetriebsfunktionen nicht zum Nachteile gereiche, welches Erfordernis die heutige Zeit an die Eisenbahnverwaltung in erhöhtem Maße stellt.

Prag, am 10. Jänner 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlèoch m. p.

Pøeklad ad 894/XVII.

Antwort

der Minister des Innern und für Landwirtschaft

auf die Interpellation des Abgeordneten Fr. Matzner und Genossen

in Angelegenheit der Ausgabe von Jagdkarten, die nicht mit den Verordnungen übereinstimmen (Druck 747/XII).

Durch die Bezirksbehörde Freiwaldau sind Jagdkarten auf die Dauer von 3 Jahren ausgestellt worden, und zwar am 11. August 1928 an Adolf Hauke als Jagdgast, und am 18. Juni 1929 dem Josef Knappe als Jagdpächter. Beide Jagdkarten sind vor dem 12. Juli 1929, an welchem Tage das Gesetz S. d. G. u. V. Nr. 98/1929, womit einige jagdpolizeiliche Bestimmungen, insbesondere über die Schonung des Wildes, ergänzt und teilweise abgeändert werden, in Kraft getreten ist, ausgestellt worden und konnten daher die erst durch dieses Gesetz eingeführten Bestimmungen nicht enthalten. Es war Sache der Interessenten, sich mit diesen neuen gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen.

Über das Gesuch des Josef Knappe um Nachsicht der ihm auferlegten Strafe wird die Landesbehörde in Brünn entscheiden, welche in dieser Angelegenheit zuständig ist.

Das Ministerium für Landwirtschaft hat alle Vorbereitungen für die Herausgabe eines einheitlichen Jagdgesetzes getroffen; der Entwurf des Gesetzes ist bisher aus dem Grunde noch nicht bis zum interministeriellen Verfahren ausgereift, weil von den Interessenten immer noch neue Anträge einlangen, welche verarbeitet wenden müssen, da diese Anträge sich insbesondere häufig untereinander grundsätzlich widersprechen.

Prag, am 14. Jänner 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Der Minister für Landwirtschaft:

Bradáè m. p.

Pøeklad ad 894/XVIII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten Krumpe und Genossen

wegen der rückständigen Postverhältnisse in Schönbach, Bezirk Deutsch-Gabel (Druck 705/VI).

Die Gemeinde Schönbach (politischer Bezirk Deutsch-Gabel) ist in dem Überlandbezirk des Postamtes Ringelshain eingereiht und es wird dort ebens wie in allen Überlandbezirken nur einmal täglich und zwar nachmittags zugestellt, Die Postsendungen der Briefpost werden den Adressaten ohne Einschränkung, Geldsendungen bis zu 5.000 Kè, Pakete in der Regel bis zu 5 kg ausgehändigt; die übrigen Sendungen werden avisiert.

In Schönbach befinden sich drei Postkasten, welche der Landbriefträger täglich bei seinem Rundgange aushebt. Den dritten Postkasten, welcher am Bahnhofe Schönbach-Seiferdorf angebracht ist, hebt außerdem noch der Bote des Postamtes Seifersdorf bei seinen Gängen zu den Zügen, also auch am Sonntage aus.

Die Gebühren für die Zustellung von Eilsendungen und Telegrammen werden nach den geltenden Tarifen eingehoben.

Die für Schönbach bestimmten Telegramme stellt das 5 km entfernte Postamt Kriesdorf zu, welches mit der Telegraphenstation in Reichenberg ebenso wie das Postamt Ringelshain direkt verbunden ist, das jedoch von Schönbach 4 km weiter entfernt ist. Bisher hat es keine Beschwerden gegen diese Beförderung gegeben, Trotzdem wird mit der Eisenbahnverwaltung verhandelt, damit sie die Eisenbahntelegraphenstation Schönbach - Seifensdorf zur Zustellung der für die Adressaten in Schönbach bestimmten Telegramme ermächtige.

Eine Verbesserung der Zustellung von Postsendungen in Schönbach durch Zuweisung dieser Gemeinde an ein anderes Postamt ist vorläufig unmöglich, weil der nördliche Teil näher zum Postamte in Ringelshain, der südliche Teil zum Postamte Seifersdorf hat. Im übrigen stimmt auch die Gemeindevertretung einer Zuteilung zum Postamte Seifersdorf gar nicht zu.

Mit der Gemeinde Schönbach ist bereits zweimal über die Errichtung einer Postablage verhandelt worden, diese Verhandlungen haben jedoch wegen des ablehnenden Standpunktes de Gemeinde zu keinem Ziele geführt.

Wegen der allfälligen Errichtung eines Postamtes in Schönbach sind die Erhebungen eingeleitet worden.

Prag, am 12. Jänner 1931.

Der Minister für Post- und Telegrapbenwesen:

Dr. Franke m. p.

Pøeklad ad 894/XIX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Höhnel und Genossen

wegen Ausweisung des Sekretärs Rudolf Weber aus dem Bezirke Deutsch-Gabel durch die Bezirksbehörde in Deutsch

Gabel (Druck 675/VI).

Die in der Interpellation erwähnte Ausweisung des Rudolf Weber ist von der Landesbehörde in Prag auf Grund des eingebrachten Rekurses aufgehoben worden, weil diese Behörde nicht zu der Anschauung gekommen war daß in diesem Falle die gesetzlichen Bedingungen hiefür gegeben wären. Die Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel ist, als sie die erwähnte Maßnahme getroffen hatte, von einer irrigen Vorausssetzung ausgegangen, bezw. hat sie die gesetzlichen Bestimmungen in einer Art und Weise zur Anwendung gebracht, welche die vorgesetzte Behörde nicht als richtig erachtet hat. Durch den Instanzenzug ist jedoch Abhilfe geschaffen worden und liegt daher kein Grund zu einer weiteren Verfügung vor.

Prag, am 27. Dezember 1930.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 894/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten Windirsch, Heller, Böhm, Stenzl und Genossen

betreffend die Zweisprachigkeit der Gasthausschilder im Bezirke Deutsch-Gabel (Druck 686/II) und

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Keibl und Genassen betreffend die dauernden und unerträglichen Übergriffe der Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel in sprachlicher Hinsicht

(Druck 686/XVI).

Die Zuschrift, welche die Bezirksbehörde in Deutsch-Gabel den Eigentümern einiger Touristengasthäuser zugeschickt hat, enthält keinerlei Weisung über die sprachliche Regelung der Bezeichnung des Gasthauses und zwingt sie zu nichts, sondern ist bloß eine, und zwar ganz unverfängliche Anfrage, welchen Standpunkt sie in dieser Angelegenheit einnehmen, für welche aus Touristenkreisen Interesse kundgegeben worden ist.

Was den Vorwurf anbelangt, daß die Bezirksbehörde alle Zuschriften an die Genossenschaften nur einsprachig èechisch versendet, bemerke ich, daß dieser Vorgang dem geltenden Rechtsstande und der ständigen Judikatur des Obersten Verwaltungsgerichtes entspricht, daß aber die Bezirksbehörde je nach Bedarf auch eine deutsche Übersetzung anfügt. Über die Korrespondenz mit den Gemeinden gilt das, was ich in meiner Antwort am 21. Mai 1930 auf die Interpellation des Abgeordneten Windirsch und Genossen mitgeteilt habe, welche unter Druck Nr. 477/XXII abgedruckt ist.

Bei Parteienerledigungen wahrt die Bezirksbehörde stets die Vorschriften des § 2 des Sprachengesetzes und es ist noch kein Fall vorgekommen, daß sich eine Partei wegen Verletzung dieses ihres Rechtes beschwert hätte. Die Interpellation führt denn auch keinen konkreten Fall an.

Prag, am 13. Jänner 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 894/XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten O. Horpynka und Genossen

wegen ungesetzlicher Sprachenschikanen beim Magistrat in Prag (Druck 801/XIII).

Nachdem das Stadtamt in Brüx gegen das Vorgehen des Prager Magistrates die Beschwerde eingebracht hat, wird die Angelegenheit im ordentlichen Instanzenwege verhandelt werden.

Die dem Ministerium des Innern zugekommen Beschwerde der Gemeinde ist am 10. Dezember 1930 der Landesbehörde in Prag als der unmittelbaren Aufsichtsbehörde über den Magistrat der Hauptstadt Prag abgetreten worden.

Prag, am 13. Jänner 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 894/XXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Hadek und Genossen

wegen des von der Bezirksvertretung in Bärn beschlossenen Bodenwuchers (Druck 754/II).

Der Bezirksausschuß in Bärn hat in seinen Sitzungen am 29. Jänner und 20. Juni 1930 beschlossen, die Gemeinden darauf aufmerksam zu machen, daß der Bezirksausschuß die Beschlüsse der Gemeindevertretungen über den Abverkauf von Baugrundstücken nur dann genehmigen werde, wenn die Kaufpreise der Grundstücke den örtlichen Verhältnissen entsprechen werden; d. i. in Gemeinden unter 1,000 Einwohnern 1,50 Kè, in Gemeinden von 1,000 bis 2,000 Einwohnern 2,50 Kè, und in Gemeinden von mehr als 2.000 Einwohnern 4.- Kè pro 1 m2. Der Bezirksausschuß hat die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß weniger vermögenden Personen, namentlich den Arbeiter- und Kleinbauernschichten die Gemeindegrundstücke zu einem niedrigeren Preise verkauft werden, als er durch die oberwähnten Beschlüsse festgesetzt worden ist, er hat jedoch für solche Fälle den Gemeinden aufgetragen, bei Einholung der Genehmigung des Beschlusses der Vertretung zu einem solchen Verkaufe von Gemeindegrundstücken die Herabsetzung des Kaufpreises unter dem laufenden Preis eingehend zu motivieren.

Der Bezirksausschuß hat diese Maßnahme für notwendig erachtet, weil er wahrgenommen hat, daß viele Gemeinden ihre Grundstücke auch wohlhabenden Parteien zu sehr niedrigen Preisen verkaufen, trotzdem sie sie selbst zu viel höheren Preisen gekauft hatten, und daß sie vielfach die Genehmigung des Beschlusses der Vertretung über den Verkauf von Grundstücken erst nach Ablauf von 2-5 Jahren eingeholt haben.

Die Gemeinde Grosswaltersdorf hat ihre Grundstücke unter dem laufenden Preise verkauft. Der Bezirksausschuß hat trotzdem alle Beschlüsse der Vertretung über Verkäufe von Gemeindegrundstücken, die ihm zur Genehmigung bis zum 10. April 1930 vorgelegt waren, ohne Abänderung genehmigt; von den ihm nach diesem Zeitpunkte zur Genehmigung vorgelegten Beschlüssen hat er nur jene zu genehmigen abgelehnt, in denen der Kaufpreis zu niedrig war und die Gemeinde dies nicht gehörig motiviert hatte.

Wie aus dem Angeführten ersichtlich ist, hat der Bezirksausschuß die obangeführten Maßnahmen zum Schutze des Stammvermögens der Gemeinde und in Erfüllung der ihm gesetzlich auferlegten Verpflichtung getroffen (§ 96 mähr. G. O. und §§ 21 und 23 der Finanznovelle Nr. 329 vom Jahre 1921). Es besteht daher keine Rechtsgrundlage, die erwähnten Beschlüsse des Bezirksausschusses auf Grund der Aufsichtsgewalt aufzuheben.

Prag, am 15. Jänner 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Pøeklad ad 894/XXIII.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Kafka, Dr. Peters und Genossen wegen der Sprachenpraxis der Steueradministration Deutsch-Gabel (Druck 705/VII).

Die in der Staatssprache geführte Korrespondenz der Behörden der Finanzverwaltung mit den Gemeinden als Behörden beruht auf den Bestimmungen des Sprachengesetzes und der Sprachenverordnung, sowie auf der ständigen Judikatur des Obersten Verwaltungsgerichtes und entspricht dem geltenden Rechtsstande. Die diesbezüglichen Weisungen in dieser Angelegenheit an die unterstellten Behörden hat das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern herausgegeben.

Die Behörden der Finanzverwaltung können von den geltenden Sprachenvorschriften und der konstanten Judikatur des Obersten Verwaltungsgerichtes in keiner Richtung abweichen, weil ihre Stellung den Gemeinden gegenüber nicht die gleiche ist wie die Stellung der politischen. Behörden, welche den Gemeinden gegenüber Aufsichtsbehörden sind, womit ihre Vermittlungsfunktion in Sprachenangelegenheiten (vergl. z. B. Art. 74, Abs. 2 und 3, Art, 78, Abs. 2, zweiter Satz, der Spr.-Vdg.) und die Intensität sowie der Umfang des amtlichen Verkehres der politischen Behörden mit den Gemeinden zusammenhängt; diese Umstände berechtigen zu besonderen Maßnahmen der politischen Behörden, die darauf abzielen, daß der Verkehr mit Gemeinden einer anderen als der Staatssprache, soweit sich diese Gemeinden dem geltenden Rechtsstande noch nicht anzupassen vermocht haben, keine Einbuße erleide und daß der ordentliche Gang der öffentlichen Verwaltung nicht leide.

Prag, am 15. Jänner 1931.

Der Finanzminister:

Dr. Engliš m. p.

Pøeklad ad 894/XXIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellatinon des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen betreffend den Sprachengebrauch bei den Eisenbahnen (Druck 432/X).

Die bisherige Regelung der Sprachenfrage auf den Bahnen, womit auch die Ausstattung der Stationsaufschriften und der für die Öffentlichkeit bestimmten Kundmachungen zusammenhängt, ist bestrebt, sich im Rahmen der einschlägigen Gesetzesvorschriften den praktischen Bedürfnissen des Reisepublikums anzupassen.

Aus dem Charakter der Eisenbahnunternehmungstätigkeit geht allerdings hervor, daß jede Komplikation des Eisenbahndienstes, wozu sicher auch eine sprachliche Uneinheitlichkeit gehört, nur auf die tatsächlich notwendigen Fälle und auf die objektiv begründete Notwendigkeit eingeschränkt werden muß.

Prag, am 10. Jänner 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlèoch m. p.


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