Původní znění ad 893/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen

an den Ministerpräsidenten betreffend Interpellationsbeantwortung.

Die Regierung ist wohl in erster Linie berufen, die Gesetze des Staates peinlichst zu befolgen und so den übrigen Staatsangehörigen mit gutem Beispiele voranzugehen. Dies ist aber nicht einmal in der Nationalversammlung, der obersten gesetzgebenden Körperschaft, der Fall.

Der § 68 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses verpflichtet den durch eine Interpellation befragten Minister, mündlich oder schriftlich binnen zweier Monate zu antwortest oder die Antwort ausdrücklich mit Angabe der Gründe abzulehnen.

Von dem Gefertigten stehen noch die Beantwortungen durch den betreffenden Minister auf folgende Interpellationen aus:

Druck Nr. 557/XV. betreffend Ankauf des Kurhauses Bueno Retiro in Marienbad durch den Staat

an den Minister für öffentliche Arbeiten, aufgelegt am 16. September 1930.

Druck Nr. 557/VIII. betreffend fortgesetzten Seelenfang von Schalkindern im Böhmerwaldgebiete

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur, aufgelegt am 16. September 1930.

Druck Nr. 747/XV. betreffend Unterbringung einzelner Abteilungen an der Deutschen technischen Hochschule in Prag

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur, aufgelegt am 15. Oktober 1930.

In allen diesen Fällen ist die Frist von zwei Monaten bereits überschritten. Die Gefertigten fragen daher den Herrn Ministerpräsidenten:

1. Wie kann es geschehen, daß eine gesetzliche Verpflichtung so außeracht gelassen wird?

2. Fürchten Sie nicht, daß das schlechte Beispiel, das hier von den obersten Regierungsstellen in der Übertretung der Gesetze gegeben wird, frei den unteren Behörden und in der Bevölkerung mit Recht Nachahmung finden muß?

3. Sind Sie bereit, dahin zu wirken, daß in Hinkunft die Interpellattionen nach der Vorschrift, innerhalb zweier Monate beantwortet werden?

Prag, am 20. Jänner 1931.

Dr. Hassold,

Horpynka, Ing Jung, Geyer, Szentiványi; Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dr. Hanreich, Matzner, Krebs, Kasper, Dr. Petersilka, Scharnagl, Bobek, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Simm, Knirsch, Köhler, Schubert, Krumpe, Oehlinger.

Původní znění ad 893/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Ministerpräsidenten betreffend Interpellationsbeantwortung.

Die Regierung ist in erster Linie berufen die Gesetze des Staates peinlichst zu befolgen und so den übrigen Staatsangehörigen mit gutem Beispiele voranzugehen. Das ist aber nicht einmal in der Nationalversammlung, der obersten gesetzgebenden Körperschaft, der Fall.

Der § 68 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses verpflichtet den durch eine Interpellation befragten Minister, mündlich oder schriftlich binnen zweier Monate zu antworten oder die Antwort ausdrücklich mit Angabe der Gründe abzulehnen.

Von dem Gefertigter stehen noch die Beantwortungen durch den betreffendem Minister auf folgende Interpellationen aus:

Druck Nr. 174/XXXIII. betreffend Errichtung einer Minderheitenbürgerschule in Požaha an den Minister für Schulwesen und Volkskultur aufgelegt am 5. März 1930.

Druck Nr. 204/V. betreffend čechische Minderheitsschule im Meltsch an den Minister für Schulwesen und Volkskultur, aufgelegt am 11. März 1930.

Druck Nr. 204/I. betreffend Errichtung einer deutschen Minderheitsschule in Ungarschitz an den Minister für Schulwesen und Volkskultur, aufgelegt am 11. März 1930.

Druck Nr. 204/XIX. betreffend Anbringung čechischer Gasthausaufschriften an den Minister des Innern, aufgelegt am 11. März 1930.

Druck Nr. 628/XX. betreffend Verletzung der deutschen Sprachenrechte durch den Rekurssenat des Kreisgerichtes Troppau an den Justizminister, aufgelegt am 2. Oktober 1930.

Druck Nr. 432/XII. betreffend den widerrechtlichen Sprachenzwang gegen die Zivilingenieure an den Vorsitzenden der Regierung, aufgelegt am 26. Mai 1930.

Druck Nr. 432/XVII. betreffend die rechtliche Stellung der Krankenanstalten an den Vorsitzenden der Regierung aufgelegt am 26. Mai 1930.

Druck Nr. 432/X. betreffend den Sprachengebrauch bei den Eisenbahnen an den Eisenbahnminister, aufgelegt am 26. Mai 1930.

Druck Nr. 432/XVI. betreffend Sicherung der Pfandgläubiger bei Brandschaden an den Minister des Innern, aufgelegt am 26. Mai 1930.

Druck Nr. 432/XIII. betreffend die Novellierung des Erlasses über die bildenden Kinovorstellungen an den Minister für Schulwesen und Volkskultur, aufgelegt am 26. Mai 1930.

Druck Nr. 561/I. betreffend den Besuch deutscher Kinder in der čechischen Schule Hannsdorf an den Minister für Schulwesen und Volkskultur, aufgelegt am 16. September 1930.

Druck Nr. 658/IV. betreffend die beabsichtigte Errichtung von landwirtschaftlichen Bezirksvorschußkassen auch in Mehrren und Schlesien an den Vorsitzenden der Regierung und Innenminister, aufgelegt am 2. Oktober 1930.

Druck Nr. 628/XIX. betreffend Gebrauch der deutschen Kurrentschrift im Eisenbahnverkehr an den Eisenbahnminister, aufgelegt am 2. Oktober 1930.

Druck Nr. 686/XI. betreffend die Beschlagnahme des deutsch-nationalen Taschenzeitweisers 1931 an den Justizminister, aufgelegt am 2. Oktober 1930.

In allen diesen Fällen ist die Frist von zwei Monaten bereits überschritten. Die Gefertigten fragen daher den Herrn Ministerpräsidenten:

1. Wie kann es geschehen, daß eine gesetzliche Verpflichtung so außeracht gelassen wird?

2. Fürchten Sie nicht, daß das schlechte Beispiel, das hier von den obersten Regierungsstellen in der Übertretung der Gesetze gegeben wird, frei den unteren Behörden und in der Bevölkerung mit Recht Nachahmung finden muß?

3. Sind Sie bereit, dahin zu wirken, daß in Hinkunft die Interpellattionen nach der Vorschrift, innerhalb zweier Monate beantwortet werden?

Prag, am 20. Jänner 1931.

Dr. Schollich,

Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Ing. Jung, Kasper, Schubert, Szentiványi, Nitsch, Matzner, Dr. Hassold, Simm, Dr. Keibl; Horpynka, Krebs, Köhler, Knirsch, Geyer, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Jabloniczky.

Původní znění ad 893/XVI.

Interpelláció

az igazságügyminiszterhez, az 1925 január elseje előtt nyugdijazott szlovenszkói és ruszinszkói bírák valamint özvegyeik nyugdijába be nem számított bírói pátlék sürgős kiutalása tárgyában. Benyujtják: Szüllő Géza dr. nemzetgyülési képviselö és társai.

1929 év végén és 1930 elején a pozsonyi valamint kassai felsőbíróságok elnökségei a pozsonyi vezérpénzügyigazgatósággal egyetértve kiutálták az 1925 január elseje előtt nyugdíjazott szlovenszkói és ruszinsžkói bírák illetve özvegyeik részére a bírói pótléknak az 1924 évi 290 sz. törvény 5 és 11 §-a alapján a fizetésbe és ezzel a nyugdijba való beszámítása következtében emelkedett nyugdijat, azonban nem 1925 január elsejétöl, hanem csupán 1926 julius elsejétöl kezdödöen, holott az illetök az elévülési határidő lejárta előtt kérték a pótlék beszámitását és a többlet kiutalását.

Az érdekelt nyngdijasok legnagyobb része a két itélötábla elnökségén az igazságügyminiszterhez címzett panaszt illetve fellebbezést nyújtott be amiatt, hogy a többlet kiutalása nem 1925 január elsejétöl, hanem csak 1926 julius elsejétöl történt és igy másfél évi többlettől a 287/924 sz. törvény 9 §-ában és a 103/1926 sz. törvény 151 §-ának 6 pontjában foglalt rendelkenések ellenére elestek. Bár a jogorvoslatot a kiutaló határurat kézbesítésétől számított 15 napos törvényes határidőn belül nyujtották be, mindezideig semmilyen elintézést nem kaptak, holott azóta már egy esztendő is eltelt. A fellebbezések még mindig az emtlített felsőbíróságokon feküsznek, ahonnét öket az igazságügyminiszteriumba fel nem terjesztették.

Kérdezzük tehát Igazságügyminiszter Urat:

1. Hajlandó-e a legsürgösebben intézkedni, Hogy a szlovenszkói felsöbiróságok elnökségei a visszatartott panaszos beadványokat mielöbb az igazságügyminiszteriumba felterjesszék.

1. Hajlandó-e intézkedni aziránt, hogy ott azokat tekintettel arra, hogy túlnyomórészt életük alkonván járó, magas korú és anyagiakban szükölködö nyugdijasokról van szó, soronkivül elintézzék és

3. Hajlandó-e intézkedni, hogy ez az elintézés az idézett törvények félre nem magyarázható rendelkezéseinek megfelelően kedvező legyen, vagyis, hogy az 1925 január elseje előtt nyugdijazott bírák illetve özvegyeik részére a birói pótlék beszámítása által felemelt nyugdíjat pótlólag az 1925 január 1-töl 1926 junius 30-ig terjedö másfél évre is haladéktalanul kiutalják?

Prága, 1931. január 21.

Dr. Szüllö,

Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Geyer, Schubert, Kasper, Knirsch, Matzner, Simm, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dobránsky, Fedor, Hokky, Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Köhler, Krebs.

Původní znění ad 893/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der notwendigen Ernennung deutscher Mitglieder in die Prüfungskommission der slowakischen Lehrerbildungsanstalt in Pressburg.

Die an den deutschen Volks- und Bürgerschulen der Slowakei angestellten Lehrer legen ihre Befähigungsprüfung für Volks- und Bürgerschulen bei der in Pressburg bestehenden an die staatliche slowakische Lehrerbildungsanstalt angeschlossenen Prüfungskommission ab, wenn sie es nicht vorziehen, eine der weitentlegenen deutschen Prüfungskommission in Troppau. Brünn oder in Böhmen aufzusuchen. Eine eigene deutsche Prüfungskommission für die Slowakei besteht nicht und ist nach den geltenden Vorschriften (Verordn. des ehem. Min. für Kultur u. Unterricht vom 31. Juli 1886. Z. 6003) auch nicht möglich, weil es in der Slovakei keine staatliche Lehrerbildungsanstalt mit deutscher Unterrichtssprache gibt. Nach derselben Verordnung hat jedoch der Unterrichtsminister zu bestimmen, für welche Unterrichtssprachen die Prüfungen bei den einzelnen Kommissionen abgelegt werden können. Im konkreten Falle wurde bestimmt, daß bei der Kommission in Pressburg Prüfungen für Lehrer mit slovakischer und deutscher Unterrichtssprache abgelegt werden können die Magyaren besitzen eine eigene staatliche Lehrerbildungsanstalt und eine eigene Prüfungskommission.

Nun zur Zusammensetzung jener Kommission, vor der sich die deutschen Lehrer der Slovakei zur Prüfung zu stellen haben. Über die nationale Zugehörigkeit der Kommissionsmitglieder sagt die Verordnung nichts. Dies wirkt sich bei der Pressburger Kommission, die über Vorschlag des Direktors der Kommission (Direktur der staatl. slovakischen Lehrerbildungsanstalt) durch den Schulminister ernannt wird, so aus, daß unter 30 Prüfern derzeit kein einziger Deutscher zu finden ist. Zwei Mitglieder gehören dem Lehrkörper des deutschen Staatsrealgymnasiums au (Dr. Nábělek u. Dr. Škvára), drei der deutschen Parallelklassen einer slovakischen Bürgerschule (Direktor Volák, Fachlehrer Plicka und Fachlehrerin Pražák), alle fünf sind Jedoch čechischer oder slovakischer Volkszugehörigkeit; die Deutschen wurden übersehen. Als Kuriosum soll bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß die Prüferin für Deutsch an deutschen Volksschulen, die Čechoslovakin Pražák, nach Angabe ihres Examinators die deutsche Sprache selbst nur äußerst mangelhaft beherrscht. Die beiden Mitglieder Dr. Nábělek und Ur. Škvára haben bisher nur Kandidaten reit slowakischer Unterrichtssprache geprüft.

Es müßten deutsche Lehrer und Professoren der deutschen Schulen Pressbergs und der Umgebung in die Prüfungskommission bei der slovakischen Lehrerbildungsanstalt in Pressburg ernannt werden, daß alle deutschen Kandidaten Für das Lehramt an Volks- und Bürgerschulen von deutschen Kommissionsmitgliedern geprüft werden können. Dies ist deswegen leicht möglich, weil die Zahl der Kommissionsmitglieder in keiner Weise beschränkt ist und keine Kosten erwachsen können; eher wird die Unterrichtsverwaltung, die vor einigen Monaten durch eine Entscheidung des O.-V.-G. (26. Juni 1930, Z. 10.625, Boh. A. 8704) gezwungen wurde, den Lehrern zur Ablegung der Prüfungen Taggelder zu bewilligen und Reiseauslagen zu ersetzen, mit Ersparnissen rechnen können, weil die Prüfungskandidaten im eigenen Interesse die nächstgelegene Kommission aufsuchen werden, wenn sie ihnen sonst zusagt.

Die Interpellanten fragen den Herrn Minister an, ob er bereit ist, diese deutschen Prüfungsmitglieder zu ernennen?

Prag, am 20. Jänner 1931.

Simm,

Krebs, Ing. Jung, Köhler, Schubert, Matzner, Dr. Hassold, Ing Kallina, Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dobránsky, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Horpynka, Geyer, Kasper, Knirsch.

Původní znění ad 893/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Zusammensetzung der Prüfungskommission an der slowakischen Lehrerbildungsanstalt in Pressburg.

Die an den deutschen Volks- und Bürgerschulen der Slowakei angestellten Lehrer legen ihre Befähigungsprüfungen für Volks- und Bürgerschulen bei der in Pressburg bestehenden an die staatliche slowakische Lehrerbildungsanstalt angeschlossenen Prüfungskommission ab, wenn sie es nicht vorziehen, eine der weitentlegenen deutschen Prüfungskommission in Troppau, Brünn oder irr Böhmen aufzusuchen. Eine eigene deutsche Prüfungskommission für die Slowakei besteht nicht und ist nach den geltenden Vorschriften (Verordn. des ehem. Min. für Kultur u. Unterricht vom 31. Juli 1886 Z. 6003) auch nicht möglich, weil es in der Slovakei keine staatliche Lehrerbildungsanstalt mit deutscher Unterrichtssprache gibt. Nach derselben Verordnung hat jedoch der Unterrichtsminister zu bestimmen, für welche Unterrichtssprachen die Prüfungen bei den einzelnen Kommissionen abgelegt werden können. Im konkreten Falle wurde bestimmt, daß bei der Kommission in Pressburg Prüfungen für Lehrer ruft slowakischer und deutscher Unterrichtssprache abgelegt werden können, die Magyaren besitzen eine eigene staatliche Lehrerbildungsanstalt und eine eigene Prüfungskommission.

Die Zusammensetzung der Kommission, vor der sich die deutschen Lehrer der Slowakei zur Prüfung zu stellen haben, ist äußerst bemerkenswert. Über die nationale Zugehörigkeit der Kommissionsmitglieder sagt die Verordnung nichts. Dies wirkt sich bei der Pressburger Kommission, die über Vorschlag des Direktors der Kommission (Direktor der staatlichem slovakischen Lehrerbildungsanstalt) durch den Schulminister ernannt wird, so aus, daß unter 30 Prüfern derzeit kein einziger Deutscher zu finden ist. Zwei Mitglieder gehören dem Lehrkörper des deutschen Staatsrealgymnasiums an (Dr. Nábělek und Dr. Škvára), drei den deutschen Parallelklassen einer slowakischen Bürgerschule (Direktor Volák, Fachlehrer Plicka und Fachlehrerin Pražák), alle fünf jedoch sind čechischer oder slowakischer Volkszugehörigkeit: die Deutschen werden übersehen. Als Kuriosum soll bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß die Prüferin für Deutsch an deutschen Volksschulen, die Čechoslovakin Pražák, nach Angabe ihres Examinators für Deutsch an Bürgerschulen, des Čechen Dr. Nábělek, die deutsche Sprache selbst nur äßerst mangelhaft beherrscht. Die beiden Mitglieder Dr. Nábělek und Dr. Škvára haben bisher nur Kandidaten mit slowakischer Unterrichtssprache geprüft.

Es ist wohl eine selbstverständliche Forderung, daß von Seiten des Herrn Schulministers soviel deutsche Lehrer und Professoren der deutschen Schulen Pressburgs und der Umgebung in die Prüfungskommission bei der slovakischen Lehrerbildungsanstalt in Pressburg ernannt werden, daß alle deutschen Kandidaten für das Lehramt an Volks- und Bürgerschulen von deutschen Kommissionsmitgliedern geprüft werden können. Dies ist deswegen leicht möglich weil die Zahl der Kommissionsmitglieder in keiner Weise beschränkt ist und keine Kosten erwachsen können; eher wird die Unterrichtsverwaltung, die vor einigen Monaten durch eine Entscheidung des O.-V.-G. (26. Juni 1930, Z. 10.625. Boh. A. 8704) gezwungen wurde, den Lehrern zur Ablegung der Prüfungen Taggelder zu bewilligen und Reiseauslagen zu ersetzen, mit Ersparnissen rechnen können, weil die Prüfungskandidaten im eigenen Interesse die nächstgelegene Kommission aufsuchen werden, wenn sie ihnen sonst zusagt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, dieser Forderung nach einer deutschen Prüfungskommission bei der slovakischen Lehrerbildungsanstalt in Pressburg zu entsprechen und in der nächsten Zeit schon deutsche Lehrer und Professoren für diesem Zweck zu ernennen?

Prag, am 18. Jänner 1931.

Dr. Schollich,

Horpynka, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Szentiványi, Nitsch, Dr Holota, Dr. Törköly, Kasper, Schubert, Ing. Jung, Knirsch, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Dobránsky, Fedor, Hokky, Simm, Krebs, Köhler, Geyer.


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