801/XIX. (překlad).
Interpelace
poslance L. Schuberta a druhů
ministrovi veřejného zdravotnictví a tělesné výchovy
o náhradě ošetřovacích nákladů, které nemocnice a epidemické nemocnice neprávem požadují za osoby podezřelé z epidemie.
Množí se případy, kdy správa nemocnic a epidemických nemocnic dožaduje se náhrady ošetřovacích nákladů na příslušnících osob; podezřelých z epidemie, které byly dopraveny do příslušného ústavu z rozkazu úředního lékaře nebo zdravotních úřadů a dává náklady ty vymáhati žalobou.
Okresní soud v Teplicích - Šanově rozhodl podle zákona ze dne 15. dubna 1923, že náklady na dohled a isolaci osob podezřelých z nákazy dlužno hraditi ze státní pokladny.
Opíral se při tom také o rozhodnutí vídeňského nejvyššího správního soudu ze dne 2. července 1917, č. 18.593, které podle Sbírky vídeňských nálezů správního soudu, č. 11.892 (A) zní: "K nákladům na dohled a isolaci osob podezřelých z nákazy, které má hraditi stát podle § 36/d zákona o nakažlivých nemocech ze dne 14. dubna 1913, č. 67 ř. z., patří také ošetření osob podezřelých z nákazy, isolovaných ve zvláštních místnostech (isolačních ústavech pro podezřelé z nákazy)".
Poněvadž svrchu uvedený zákon ze dne 15. dubna 1923 neexistuje, byl jím asi míněn zákon ze dne 14. dubna 1923, jehož § 36 zní: Ze státní pokladny buďte zapravovány:
d) náklady na dohled k osobám nákazou podezřelým a jejich isolaci... Výrok o pohledávkách, které se činí na základě předcházejících ustanovení buď vynesen politickým zemským úřadem, při čemž má býti ponecháno odvolání ministerstvu vnitra... Vláda má poskytnouti nuzným obcím výpomoc.
Tážeme se tedy pana ministra:
1. Uznává tato ustanovení zákona a staví se na půdu uvedeného rozhodnutí správního soudu?
2. Jest ochoten vydati příslušným úřadům a ústavům pokyny, aby se nerozesílala vyzvání, požadující ošetřovací náklady a aby se nehrozilo žalobou?
V Praze, dne 19. listopadu 1930.
Schubert,
inž. Jung, inž. Kallina, Knirsch, Geyer, Kasper, Krebs, Köhler, Simm, Horpynka, Szentiványi, Nitsch, dr. Holota, Hokky, dr. Jabloniczky, dr. Szüllö, Fedor, dr. Törköly, Dobránsky, dr. Schollich, dr. Hassold, dr. Hanreich, dr. Keibl, Matzner.
801/XX. (překlad).
Interpelace
poslance L. Schuberta a druhů
ministrovi financí
o poškození berních úředníků novým pensijním zákonem č. 70/30 Sb. z. a n.
Jako všeobecně platná zásada bylo přijato, že novým zákonem o pensistech č. 70/30 Sb. z. a n., konečně zmizí jakýkoliv rozdíl mezi pensisty, byť i postupně.
Prováděcí nařízení zklamalo nejen mnoho postižených, nýbrž nikoliv naposled i zákonodárce, poněvadž o nějakém zrovnoprávnění bohužel nelze mluviti. Ke zklamaným patří i jedna kategorie berních úředníků. Úředníci, kteří v roce 1919 ještě činně sloužili a patřili do skupiny D, byli téhož roku přeřazeni do skupiny C státních úředníků.
Oni a vdovy po nich užívají tedy výhod zákona o staropensistech č. 70/30 a vládního nařízení č. 96130 Sb. z. a n. Naproti tomu ti berní úředníci staropensisté, kteří v roce 1919 již činně nesloužili, a také vdovy po nich, byli značně zkráceni, neboť nebyli jako jejich kolegové, kteří měli to štěstí, že sloužili ještě v roce 1919, přeřazeni do skupiny C, do nynější druhé služební třídy, nýbrž zůstali seděti ve skupině D, v nynější třetí služební třídě, a proto i podle zákona o staropensistech č. 70/30 Sb. z. a n., dostávají pensijní nebo vdovské požitky skupiny D místo skupiny C.
O tolik vychvalovaném zrovnoprávnění není ani řeči, nýbrž měří se dvojím loktem a byrokracie prováděcím nařízením převrací vůli zákonodárných sborů v opak toho, co zamýšlely.
Interpelanti táží se tedy pana ministra financí:
1. Ví o křivdě způsobené části berních úředníků?
2. Jest ochoten napraviti ji tím, že přiměřeně změní příslušná ustanovení?
V Praze, dne 19. listopadu 1930.
Schubert,
Horpynka, dr. Keibl, inž. Kallina, dr. Schollich, Kasper, Geyer, Krebs, Knirsch, Köhler, Simm, dr. Hanreich, dr. Hassold, inž. Jung, Matzner, Szentiványi, Nitsch, dr. Holota, dr. Törköly, dr. Szüllö, dr. Jabloniczky, Hokky, Dobránsky, Fedor.
Původní znění ad 801/XI.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen
an den Minister für Post- und Telegraphenwesen wegen Unzukömmlichkeiten beim Postamte in Haida.
Über Veranlassung der Zentralsozialversicherungsanstalt bereiten die verschiedenen Krankenversicherungsanstalten die Einführung der neuen Versicherungslegitimationen vor.
Die Zentralsozialversicherungsanstalt hat zu diesem Zwecke für das deutsche Sprachgebiet doppelsprachige Kundmachungen und verschiedene Flugzettel in Druck gelegt, welche durch die Krankenversicherungsanstalten auch an die Gemeindeämter, Eisenbahnstationen, Postämter u. s. w. des eigenen Sprengels zu verteilen sind, wo sie angeschlagen werden sollen.
Die Bezirkskrankenversicherungsanstalt Böhmisch Leipa hat, wie sie uns mit Schreiben vom 20. Oktober 1930 mitteilt, am 16. Oktober in einem Umschlag, der die Anschrift "P. T. poštovní úřad v Boru u České Lípy" aber auch die deutsche Stampiglie "Bezirkskrankenversicherungsanstalt Böhm. Leipa" trägt, dem Postamt in Haida bei Böhm. Leipa eine Kundmachung und Flugzettel, betreffend die Einführung der Legitimationen mit einem Begleitschreiben übermittelt, das zweisprachig verfaßt war, wobei allerdings der deutsche Text auf der linken und der tschechische Text auf der rechten Seite sich befindet. Das Postamt in Haida bei Böhm. Leipa hat diese Sendung als "Nicht angenommen" zurückgestellt und sich somit anscheinend aus dem Grunde, weil eine deutsche Stampiglie am Umschlag und das doppelsprachige Ersuchschreiben nicht so abgefaßt war, daß der tschechische Text auf der linken Seite sich befindet, sich geweigert, an der Propagieren der Einführung der Legitimationen der Versicherten mitzuarbeiten.
Gestützt auf diesen Tatbestand fragen die Gefertigten an:
1. Ist der Herr Minister gewillt, den Tatbestand zu erheben?
2. Ist er gewillt, dem Postamte Haida aufzutragen, daß es von den gerügten nationalen Schikanen abzusehen und die Bestrebungen der Krankenversicherungsanstalten tunlichst zu unterstützen hebe?
Prag, am 18. November 1930.
Dr. Keibl,
Dr. Hassold, Ing. Kallina, Schubert, Ing. Jung, Dr. Holota, Szentiványi, Nitsch, Fedor, Dr. Schollich, Dr. Jabloniczky, Dr. Törköly, Kasper, Krebs, Dr. Hanreich, Knirsch, Matzner, Horpynka, Köhler, Geyer, Simm, Dr. Szüllö, Dobránsky.
Původní znění ad 801/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen
an den Eisenbahnminister
wegen der unhaltbaren Zustände am Bahnhofe Böhmisch Kamnitz.
Die sogenannten Arbeiterzüge auf der ehemaligen Böhm. Nordbahnstrecke Bodenbach - Böhm. Kamnitz Nr. 1522 und 1523 sind Pendeltüre mit gleicher Zugsgarnitur. Am 17. Oktober 1930 konnte der Zug Nr. 1522 erst mit einer Verspäten von 13 Minuten von Böhm. Kamnitz abgelassen werden. Dadurch wurde der Zug Nr. 1509 in der Station Ebersdorf - Markersdorf aufgehalten, damit er dort mit dem verspäteten Zug Nr. 1522 kreuze. Der ganze Zugverkehr auf der Strecke Bodenbach - Warnsdorf geriet am Abend dieses Tages ganz in Unordnung. Ursache dieser Verspätung aber war, wie ich selbst festgestellt habe, die Trunkenheit des diensthabenden Beamten. Anstatt Dienst zu versehen, fand damals eine ungemein lustige Gesellschaft in der Stationskanzlei unter Leitung des Stationsvorstandsstellvertreters Benda statt, bei der soviel an Bier vertilgt wurde, daß alle Beteiligten, insbesondere der diensthabende Beamte, betrunken gewesen sind.
Infolge dieses Tatbestandes, aus dem klar ersichtlich ist, daß damals sowohl Menschenleben als auch Sachgüter durch den Leichtsinn der Bahnbeamten aufs äusserste gefährdet waren, fragen die Gefertigten an:
1. Ist der Herr Eisenbahnminister gewillt, vorstehenden Tatbestand zu erheben?
2. Was gedenkt er vorzukehren, damit derartige Vorfälle sich nicht wiederholen und damit die Pflichtvergessenheit des Stationsvorstandsstellvertreters Benda gerechte Sühne fände?
Prag, am 18. November 1930.
Dr. Keibl,
Kasper, Krebs, Horpynka, Köhler, Dr. Hanreich, Knirsch, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Szentiványi, Matzner, Ing. Jung, Simm, Geyer, Dr. Hassold, Schubert, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Dr. Szüllö, Hokky.
Původní znění ad 801/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Minister des Innern
wegen ungesetzlicher Sprachenschikanen beim Magistrat in Prag.
Das Bürgermeisteramt in Brüx erhielt in der letzten Zeit fünf Anfragen vom Magistrate in Prag, die es doppelsprachig (deutsch und tschechisch) erledigte und an den Magistrat in Prag zurücksandte. Trotzdem die Erledigung dieser Akten seitens des Bürgermeisteramtes in Brüx sprachlich so adjustiert war, daß sie der Magistrat in Prag ohne Beanstandung angenommen hätte, wurden diese Erledigung unerkannte nur deshalb zurückgeschickt, weil die Briefumschläge die deutsche Adresse "An den Magistrat der Hauptstadt Prag" aufwiesen. Der Magistrat nahm sich gar nicht die Mühe, sich von dem Inhalte der Zuschriften zu überzeugen, sondern hat automatisch wegen der deutschen Adressen die Zuschriften uneröffnet zurückgeschickt. Die hier genannten Akten des Bürgermeisteramtes Brüx erliegen unter den Exhibitennummern 6509/Po, 6635/Po, 6839, 7601, M-30 beim Bürgermeisteramte in Brüx.
Durch dieses Vorgehen des Magistrates in Prag sind die Parteien, um die es sich in den Akten handelt, schwer geschädigt. Der Magistrat Prag ist auch nicht berechtigt, Zusendungen nur wegen einer deutschen Adresse zurückzuweisen, da die Adresse auf dem Briefumschläge keineswegs einen Bestandteil des Aktes bildet. Das Vorgehen des Magistrates in dieser Angelegenheit ist aber auch eine Provokation und Beleidigung der Deutschen in diesem Staate. Während der Magistrat in Prag nachweisbar Zuschriften mit französischen, englischen und anders sprachigen Adressen ohne weiters annimmt, weist er Zuschriften mit deutschen Adressen grundsätzlich zurück, trotzdem in diesem Staate dreieinhalb Millionen deutscher Bürger wohnen.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern, ob er bereit ist, dem Magistrate in Prag aufzutragen, seine Sprachenpraxis so einzurichten, daß sie auf die deutschen Bewohner dieses Staates weder beleidigend noch provozierend wirkt?
Prag, am 18. November 1930.
Horpynka,
Ing. Kallina, Matzner, Schubert, Ing. Jung, Nitsch, Szentiványi, Dr. Holota, Dobránsky, Dr. Szüllö, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Törköly, Simm, Kasper, Krebs, Knirsch, Köhler, Geyer, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Hassold.
Původní znění ad 881/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Minister feit öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung,
in Angelegenheiten eines seit fünf Jahren nicht erledigten Rekurses.
Herr Bruno Weidlich, Apotheker in Schönlinde, wurde mit Bescheid der politischen Bezirksverwaltung in Rumburg vom 3. August 1924, Zahl 14982 angefordert, an seiner Apotheke doppelsprachige Orientierungsaufschriften anzubringen. Gegen diesen Auftrag erhob er Einspruch, weil das Gesetz vom 18. Dezember 1906, Reg. Gesetz. Nr. 5/1907, keine Handhabe zu einer derartigen sprachlichen Verfügung biete, weil ein praktisches Bedürfnis nicht vorhanden sei und weil diese Verfügung mit dem Verfassungsgesetze im Widerspruch stehe, da im Privat- und Handelsverkehr jede Sprache gebraucht werden kann. Die politische Landesverwaltung in Prag hat mit Erlaß vom 16. Juli 1925, Zahl 22-A-2413/138053, dem Rekurse keine, Folge gegeben. Laut der dem Rekurse angefügten Rechtsmittelbelehrung erhob der Genannte gegen diese Entscheidung am 26. August 1925, also vor 5 Jahren, den Rekurs an das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen: Dieser Rekurs ist bis zum heutigen Tage vom Gesundheitsministerium nicht erledigt worden, trotzdem die Erledigung viermal und zwar: am 14. Mai 1928, am 28. März 1929, am 3. Oktober 1929 und am 15. Feber 1930 urgiert wurde.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herr Minister:
1. Ob er bereit ist, die sofortige Erledigung dieses Rekurses anzuordnen?
2. Ob er bereit ist, anzugeben, warum die Erledigung dieses Rekurses innerhalb fünf Jahren nicht erfolgte?
Prag, am 18. November 1930.
Horpynka,
Ing. Jung, Hokky, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Fedor, Dobránsky, Matzner, Dr. Hassold, Nitsch, Dr. Schollich, Dr. Jabloniczky, Dr. Keibl, Krebs, Dr. Szüllö, Schubert, Geyer, Köhler, Kasper, Knirsch, Simm.
Původní zněni ad 801/XVI.
Interpellation
der Abgeordneten Windirsch, Böllmann und Genossen
an den Finanzminister
betreffend Beschwerden gegen das Steueramt in Teplitz - Schönau.
Die Landwirte des Steuerbezirkes Teplitz - Schönau erheben Beschwerde gegen die Amtsführung des Steueramtes in Teplitz - Schönau, weil dort Steuereinzahlungen nicht im Sinne der steuerzahlenden Landwirte verbucht und unnützerweise Steuereinmahnungen und Steuerexekutionen geführt werden. Die ständigen Divergenzen machten oft persönliche Auseinandersetzungen beim Steueramte notwendig, womit für die Parteien Zeitversäumnisse und Auslagen verbunden sind. Infolge der nicht entsprechenden Gutschriften eingezahlter Steuern werden auch von Seite des Steueramtes Pfändungen angeordnet. Es ist naturgemäß, daß derartige Vorkommnisse zu Verstimmungen unter den steuerzahlenden Landwirten führen müssen, die ohnedies durch die Sorgen der Führung ihrer Wirtschaften in der heutigen Zeit bedrückt sind.
Einige Beispiele mögen vorstehende Aus Führungen belegen, die einem schriftlichen Berichte aus Teplitz - Schönau entnommen sind:
"Der Landwirte Gustav Krügner in Weisskirchlitz wurde am 14. VII. 1930 wegen rückständiger Steuern im Betrage von 77 Kč 60 h gepfändet. Laut postämtlicher Bestätigung hat er den Betrag von 77 Kč 60 h am 16. VII. 1930 an das Steueramt in Teplitz - Schönau zur Einzahlung gebracht und nun erhielt, er vor etwa 10 Tagen den Bescheid, daß wegen rückständiger Steuern im Betrage von 77 Kč 60 h die gepfändeten Effekten am 10. November 1930 veräußert werden sollen.
Der Landwirt Anton Heinrich in Serbitz hat die pauschalierte Umsatzsteuer für das Jahr 1929 laut postämtlicher Bestätigung bereits am 30. Mai und 19. Juli 1930, also fristgerecht zur Einzahlung gebracht. Obwohl auf dem Posterlagscheine rückwärts ausdrücklich angeführt ist "Pauschalierte Umsatzsteuer 1929" wurde dieser Betrag nicht auf Umsatzsteuer, sondern bei direkten Steuern gebucht. In der Folge hat das Steueramt in Teplitz - Schönau der Steueradministration gemeldet, daß Anton Heinrich die pauschalierte Umsatzsteuer für das Jahr 1929 nicht fristgerecht bezahlte und wurde ihm bei der Vorschreibung der pauschalierten Umsatzsteuer der Steuerbetrag um 5%, d. i. um 50 Kč erhöht.
Vor nicht langer Zeit hat sich auch der Fall zugetragen, daß gegen einen Landwirt, der in 2 Gemeinden Besitz hat; mit seinen Steuern nicht im Rückstände war, Exekution geführt wurde. Bei der Einzahlung der Steuern hat der betreffende Landwirt auf die Rückseite des Postschecks geschrieben "Steuergemeinde Graupen". Da der Landwirt aber in der Steuergemeinde Rosenthai wohnt; so hat der Steuerbeamte die Steuer, die für die Gemeinde Graupen bestimmt war, auch für Rosenthai gutgeschrieben. Dadurch war die Steuer in Rosenthai überzahlt, während die Steuer für Graupen im Rückstände blieb und letzten Endes wurde gegen ihn, in Graupen Exekution geführt.
Erwähnt sei nebenbei noch, daß die Beamten des Steueramtes Teplitz - Schönau für die Ausstellung eines Steuerbücheln 2 Kč 50 h, 3 Kč, auch 5 Kč verlangen mit der Begründung, daß sie die Steuerbücheln nicht während der Amtsstunden, sondern erst nach den Amtsstunden ausfertigen können. Wir haben schon diesbezüglich eine Eingabe an das Steueramt in Teplitz - Schönau gemacht und wurde uns daraufhin erklärt, daß die Parteien eben 2 - 3 Kč bezahlen. Dem ist aber nicht so, die Beamten verlangen den Betrag von 2 Kč 50 h bis 3 Kč. Ich kann sogar behaupten, daß ich Steuerbücheln für die Parteien bestellte, der Beamte hatte es nicht vorbereitet, hat es dann während seiner Amtsstunden ausgestellt und hierfür auch den Betrag von 3 Kč verlangt."
Mit Rücksicht auf diese Darlegungen wird der Herr Finanzminister gefragt; ob er bereit ist, darauf Einfluß zu nehmen, daß entsprechende Ordnung bei dem Steueramte in Teplitz - Schönau hergestellt wird und ob er weiter bereit ist, darauf hinzuwerfen; daß Steuerbüchel ordnungsgemäß zur Ausfertigung gelangen.
Prag, am 18. November 1930.
Windirsch, Böllmann,
Hodina, Halke, Böhm, Gläsel, Eckest, Prause, Stenzl, Dr. Kafka, Dr. Petersilka, Dr. Peters, Frifscher, Scharnagl, Krumpe, Zajiček, Heller, Jelinek, Platzes, Zierhut, Wagner, Viereckl.
Původní znění ad 801/XVII.
Interpellation
des Abgeordneten Leo Schubert und Genossen
an den Finanzminister
in Angelegenheit der beabsichtigten Verweigerung der Rückerstattung der aus dem Strassenfond ausgeliehenen 186 Millionen Kronen.
Wie einer Zeitungsnotiz zu entnehmen ist, hat sich die Regierung für Zwecke der Staatsstraßen über die hierfür veranschlagten Beträge hinaus 186 Millionen aus dem Strassenfond ausgeborgt, die den Bezirken für Straßenbauten bewilligt waren, von ihnen aber im Gebarungsjahre nicht verwendet wurden. Die Regierung soll nun beabsichtigen, die Rückerstattung dieses ausgeliehenen Betrages an den Fond im Wege einer Gesetzesnovelle zu vermeiden.
Daß das Ausgleichen dieses angeführten Betrages möglich war, hat seinen Grund nicht nur darin, daß sich insbesondere die südböhmischen Bezirke den restlichen Geldbedarf nicht verschaffen konnten und deshalb den subventionierten Bau nicht begonnen haben, sondern auch darin, daß fast allen Bezirken die zu Straßenbauten notwendigen Zuschüsse aus dem Dotationsfond von den Aufsichtsbehörden der Länder gestrichen wurden.
Wenn die Nachricht richtig ist, so staunen wir über die Wege, die die staatliche Finanzverwaltung zu wandeln gewillt ist. Die Gemeindevertreter werden mit Verlust an Eigenvermögen und persönlichen Einkommen bedroht, wenn sie Ausgaben über das Ausmaß der Budgetierung machen. Der Staat, der derartige Vorschriften erläßt, borgt sich nicht nur die ihm nicht gehörigen Gelder aus, sondern er gibt seine Absicht kund, sie nicht einmal zurückzuzahlen, ja er will sich dieses Vorhaben auch noch gesetzlich sanktionieren lassen.
Man hat den Selbstverwaltungskörpern nicht nur einen großen Teil ihrer Einnahmen genommen und sie mit der Pauschalverdächtigung der Mißwirtschaft bedacht, man geht jetzt daran ihnen auch noch jene neuen Einnahmen zu nehmen, die durch neue Gesetze für sie geschaffen wurden und mit welchen sie so wie so nur einen Teil der ihnen zustehenden Aufgaben erfüllen können. Der Zustand der Landes- und Bezirksstrassen und die Maßnahmen zur Linderung der derzeitigen Arbeitslosenkrise verlangen eher eine Erhöhung als eine Verminderung der für die Bezirke zur Verfügung gestellten Beträge.
Wir stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfrage:
1. Ist es richtig, daß der Staat 186 Millionen Kronen aus jenen Beträgen, die den Bezirken für Straßenbauten zustehen, entliehen hat?
2. Ist es richtig, daß der Staat diese Beträge nicht zurückerstatten gedenkt?
3. Wie will er diese Maßnahmen rechtlich begründen?
4. Wie gedenkt er diese Schmälerung der Bezirkseinkünfte finanziell zu verantworten?
Prag, am 19. November 1930.
Schubert,
Ing. Jung, Simm, Köhler, Geyer, Kasper, Krebs, Knirsch, Horpynka, Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Hokky, Fedor, Dobránsky, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Hanreich.
Původní znění ad 801/XVIII.
Interpellation
des Abgeordneten Leo Schubert und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und den Finanzminister,
betreffend die Schädigung von Lehrerpensionisten durch das Gesetz No 70/30.
Ein Pensionistengesetz, das nicht die restlose Gleichstellung aller Ruheständlerin derselben Kategorie ohne Rücksicht auf deren Übertritt in den Ruhestand bringt, kann seinen Zweck nicht erfüllen und muß immer Gegenstand der Kritik sein. Nur ein Gesetz, das die Gleichstellung bringt, ist gerecht und gibt keinen Anlaß zu dauernder Unzufriedenheit der Betroffenen.
Der ausgleichenden sozialen Gerechtigkeit sollte das Gesetz No 70/30 nach dem Willen der Gesetzgeber dienen; die Durchführungsverordnung war geradezu erfinderisch in der Schaffung von Differenzierungen.
Sie legt unter anderem fest, daß jene Altruheständler, die beim Übertritt in die Pension Leiter von Volks- u. Bürgerschaften waren, nicht Anspruch auf die für Lehrer derzeit geltende Funktionszulagenhöhe haben, sondern nur auf die hohe derselben, wie sie ihnen bei Übertritt in den Ruhestand zustand.
Einen Teil der Pensionsgrundlage nach dem durch das Gesetz 104/26 vorgesehenen Ausmaß zu erhöhen, einen anderen Teil nicht, nämlich die Funktionszulage, ist ein Standpunkt; den wir weder verstehen, noch billigen können. Die Regierungsverordnung No 96/30 entspricht auch hier nicht dem Zweck des Gesetzes und dem Willen derjenigen, die es geschaffen haben. Der hiebei eingenommene Standpunkt ist schon deshalb unhaltbar, weil die Funktionszulage durch die Durchführungsverordnung den leitenden Direktoren der Fach- und Mittelschulen erhöht wurde.
Die Interpellanten stellen deshalb an die Herren Minister für Schulwesen und Volkskultur und Finanzen die Anfrage:
1. Wie wird die ungleiche Behandlung begründet?
2. Sind die Herren Minister bereit, die kränkende Zurücksetzung und die angetane Unbill dadurch zu beseitigen, daß sie die Streichung der diesbezüglichen Bestimmungen des § 20 Abs. 5 der Regierungsverordnung No 96/30 veranlassen?
Prag, am 19. November 1930.
Schubert,
Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Kasper, Geyer, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Simm, Knirsch, Matzner, Köhler, Krebs, Ing. Jung, Dr. Törköly, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Hokky.
Původní znění ad 801/XIX.
Interpellation
des Abgeordneten L. Schubert und Genossen
an den Minister für Öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung
in Angelegenheit der von Epidemiespitälern und Krankenanstalten zu Unrecht verlangten Ersatz der Verpflegskosten für Epidemieverdächtige.
Es mehren sich die Fälle, in welchen von der Verwaltung der Epidemiespitäler und Krankenanstalten den Ersatz der Verpflegskosten von den Angehörigen jener Epidemieverdächtigen anfordern und einklagen lassen, deren Transferieren in die betreffende Anstalt über Auftrag des Amtsarztes oder der Sanitätsbehörden erfolgt ist.
Nun hat das Bezirksgericht in Teplitz - Schönau auf Grund des Gesetzes vom 15. April 1923 entschieden, daß die Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen aus dem Staatsschatz zu bestreiten sind.
Es hat sich hiebei auch auf eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes in Wien vom 2. Juli 1917, Zahl 18.593 gestützt, welche laut Sammlung der Wiener Verwaltungsgerichtshofserkenntnisse Nr. 11.892 (A) lautet: Zu den vom Staat gemäß § 36 d) des Infektionsgesetzes vom 14. April 1913 Reichsgesetzblatt Nr. 67 zu tragenden "Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen" gehören auch die der Verpflegung in eigenen Räumen (Isolieranstalten für Infektionsverdächtige) abgesonderten Ansteckungsverdächtiger."
Da das oben zitierte Gesetz vom 15. April 1923 nicht besteht, dürfte das vom 14. April 1913 gemeint sein, dessen § 36 lautet: Kostenbestreitung aus dem Staatsschatz:
Aus dem Staatsschatz sind zu bestreiten:
d) Die Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen... Der Ausspruch über Forderungen, die auf Grund der vorangehenden Bestimmungen erhoben werden, ist von der politischen Landesbehörde unter Freilassung der Berufung an das Ministerium des Innern zu fällen... Die Regierung hat... bedürftigen Gemeinden... Beihilfen... zu gewähren.
Wir stellen daher an den Herrn Minister die Anfrage:
1. Anerkennt er diese Bestimmungen des Gesetzes und stellt er sich auch auf den Boden der angeführten Verwaltungsgerichtshofentscheidung?
2. Ist er bereit Weisungen an die in Betracht kommenden Behörden und Anstalten herauszugeben, nach welchen Aufforderungen über die Verpfelgskosten und Klageandrohungen zu unterbleiben haben?
Prag, am 19. November 1930.
Schubert,
Ing. Jung, Ing. Kallina, Knirsch, Geyer, Kasper, Krebs, Köhler, Simm, Horpynka, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Hokky, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Törköly, Dobránsky, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Matzner.
Původní znění ad 801/XX.
Interpellation
des Abgeordneten L. Schubert und Genossen
an den Finanzminister
betreffend die Schädigung der Steuerbeamten durch das neue Pensionsgesetz 70/30.
Es wurde als allgemein geltender Grundsatz angenommen, daß durch das neue Pensionistengesetz Nr. 70/30 endlich jeder Unterschied unter den Ruheständlerin, wenn auch in Etappen verschwinden wird.
Die Durchführungsverordnung enttäuscht nicht nur viele Betroffenen, sondern nicht zuletzt die Gesetzgeber selbst, weil von einer Gleichstellung leider nicht gesprochen werden kann. Zu den Enttäuschten gehört auch eine Kategorie der Steuerbeamten. Diejenigen Beamten, welche im Jahre 1919 noch aktiv dienten und der Gruppe D angehörten, wurden im gleichen Jahre in die Gruppe C der Staatsbeamten übersetzt.
Sie und die Witwen nach ihnen genießen demnach die Vorteile des Altpensionistengesetzes Nr. 70/30, bezw. der Regierungsverordnung 96/30. Hingegen sind diejenigen Steuerbeamten - Altpensionisten und in der Folge auch deren Witwen, die im Jahre 1919 nicht mehr aktiv waren, insofern bedeutend gekürzt, als sie nicht wie ihre Kollegen, die das Glück hatten, noch im Jahre 1919 zu dienen, in die Gruppe C, die jetzige zweite Dienstklasse, übersetzt wurden, sondern in der Gruppe D, jetzige dritte Dienstklasse sitzen geblieben und demnach auch nach dem Altpensionistengesetz 70/30 die Pensions- oder Witwenbezüge der Gruppe D statt C erhalten.
Von der vielgerühmten Gleichstellung ist keine Rede, sondern es wird mit zweierlei Maß gemessen und die Bürokratie kehrt den Willen der gesetzgebenden Körperschaft durch die Durchführungsverordnung in das Gegenteil des Gewellten um.
Die Interpellanten stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfrage:
1. Ist ihm das einem Teil der Steuerbeamten angetane Unrecht bekannt?
2. Ist er gewillt, es dadurch zu beseitigen, daß er die darauf Bezug habenden Bestimmungen entsprechend abändert?
Prag, am 19. November 1930.
Schubert,
Horpynka, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Kasper, Geyer, Krebs, Knirsch, Köhler, Simm, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Ing. Jung, Matzner. Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Hokky, Dobránsky, Fedor.