Pùvodní znìní ad 747/VI.
Interpellation
des Abgeordneten Rudolf Kasper und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge betreffend den endlichen Abschluß eins Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Èechoslovakischen Republik über die Gewährung einer Arbeitslosenunterstützung an die sogenannten Grenzläufer.
Gezwungen durch den Mangel an ausreichenden Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen, aber auch durch die dort herrschende Not, sehen sich Tausende deutscher Arbeiter in den Grenzgebieten des Böhmerwalde, aber auch Nord-, Ost- und Westböhmens, sowie der mährisch - schlesischen Grenzorte seit jeher gezwungen, im benachbarten Deutschen Reiche Arbeit und Beschäftigung zu suchen, Diese Arbeiter behalten zumeist ihr Wohnsitz in dar Èechoslovakischen Republik bei, verrichten im Deutschen Reiche ihre Beschäftigung als Industrie oder Waldarbeiter und kehren entweder täglich oder mindestens wöchentlich in ihren Wohnort und zu ihren Familien zurück. Nach den im Deutschen Reiche bestehenden Bestimmungen werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach der Höhe des Grundlohnes bestimmt und betragen zumeist 31/2% desselben, wovon die eine Hälfte der Arbeitgeber, die andere dagegen der Arbeitnehmer zu Leisten hat, Gemäß der vorzutreten Bestimmungen wird dieser Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von allen Arbeitern, die im Deutschen Reiche in irgend einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch von allen jenen, die wohl im Reiche arbeiten, aber in der Èechoslovakischen Republik ihren Wohnsitz haben, eingebogen. Nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen aber erhalten nur diejenigen erwerbslosen Arbeiter aus der Arbeitslosenversicherung eine Arbeitslosenunterstützung, die im Deutschen Reiche ihren Wohnsitz haben, so daß die hier in Frage stehenden Grenzläufer, die ihren Wohnsitz in der Èechoslovakischen Republik haben, wohl die gleichen Beitragsleistungen zur Arbeitslosenversicherung leisen müssen, wie die im reichsdeutschen Gebiete wohnenden Arbeiter, aber im Falle der Erwerbslosigkeit keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Dieser keineswegs gerechtfertigte Zustand, der nur auf das Fehlen eines entsprechenden Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Èechoslovakischen Republik zurückzuführen ist, trifft die in Betracht kommenden deutschen Arbeiter der Grenzgebiete gerade in der gegenwärtigen Zeit außerordentlich hart, da sie infolge mangelnder Arbeitsmöglichkeiten im Deutschen Reiche, die bisher innegehabt Beschäftigung verlieren und nun ohne Arbeitslosenunterstützung dastehen, Sicherlich haben diese Arbeiter die Möglichkeit sich des Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung durch ihren Beitritt zu einer gewerkschaftlichen Urbanisation in der Èechoslovakischen Republik zu erwerben doch bleibt unbekümmert darum, das hier aufgezeigte Unrecht weiterbesteht, da eben den Pflichten keine Rechte gegenüberstehen. Sache eines besonderen Abkommens zwischen dem Deutschen Reichs und der Èechoslovakischen Republik müßte es sein, daß den im Deutschen Reiche arbeitenden und in der Èechoslovakischen Republik wohnhaften Arbeitern, dies aufsein entfallenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entweder nachgesehen werden, oder ihnen die gleichen Rechte an die Arbeitslosenversicherung, wie den im Reiche wohnenden Arbeitern zugestanden werden.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für soziale Fürsorge:
Ist er bereit, darauf zu dringen, daß raschestes Verhandlungen mit den reichsdeutschen Behörden wegen Abschluß eines solchen Abkommens aufgenommen werden oder fall s solche bereits im Gange sind, daß sie einer raschesten Beendigung zugeführt werden, um eine weitere Benachteiligung der sogenannten Grenzläufer hintanzuhalten?
Prag, am 15. Oktober 1930.
Kasper,
Ing. Jung, Krebs, Knirsch, Dr. Hassold, Dr. Schollich, Dr. Mayr-Harting, Bobek, Dr. Petersilka, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Kunz, Scharnagl, Uehlinger, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Köhler, Schubert, Simm, Geyer, Dr. Keibl, Horpynka, Matzner, Krumpe, Fritscher, Greif, Dr. Holota.
Pùvodní znìní ad 747/VII.
Interpellation
des Abgeordneten Rudolf Kasper und Genossen
an die Gesamtregierung
betreffend Abwehrmaßnahmen gegen die vollständige Brotlosmachung der Arbeiterschaft von Rothau und Umgebung.
Die durch die Verlegung der Betriebs Rothau und Schindlwald der Eisenwerke Rothau - Neudek nach Karlshütte bedingte Notlage der dortigen Arbeiterschaft, aber auch der gesamten übrigen Bevölkerung dieses Erzgebirgsgebietes, steigert sich von Tag zu Tag. Die Verlegung des Eisenwerkes ist nun nahezu vollständig durchgeführt. Die Nachrichten der letzten Tage bei alten, daß nunmehr auch die Verlegung des Blechwalzwerkes zur unbedingten Tatsache werdet soll, obgleich mehrfache Schritte unternommen wurden, um wenigstens diese eine Arbeitsmöglichkeit für Rothau zu erhalten.
Mit der Verlegung des Eisenwerkes nach Karlshütte trat, wie vorauszusehen war, auch die Entlassung des Großteiles der dortigen deutschen Arbeiterschaft ein, da nur ein kleiner Bruchteil der bisherigen Arbeiterschaft nach Karlshütte überführt wurde.
Bis jetzt wunden bereits mehr als 1200 Arbeiter dadurch arbeitslos gemacht, die seit vielen Monaten der größten Not ausgesetzt sind. Die Notlage dieser arbeitslosen Menschen aber steigert sich gegenwärtig noch um ein Bedeutendes, da die Gewährung einer Arbeitslosenunterstützung den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zu Ende geht und diese Arbeitsmenschen daher ohne jede Unterstützung dastehen, Außerdem aber wird sich in nächster Zeit die Zahl der Arbeitslosen noch um weitere mehr als 600 erhöhen, so daß dann nahezu 2000 Menschen arbeitslos und mit den Familienangehörigen ungefähr 8000 Menschen völlig brotlos sein werden.
Rechnet man aber auch die übrigen Kreise und Schichten der dortigen, durch diese Verhältnisse ebenfalls mitbetroffenen Menschen dazu, so kann man davon sprechen, daß mindestens 10,000 Menschen durch die Werksverlegung in ihrer Existenz auf das Schwerste getroffen werden. Zu alledem kommt noch, daß es sich nicht nur um eine vorübergehende, sondern vielmehr um eine dauernde Arbeitslosigkeit handelt, so daß sich zur Not noch die Sorge um die weitere Zukunft bei diesen Arbeitsmenschen gesellt.
Die Erregung über diese Verhältnisse ist daher bei der dortigen Arbeiterschaft, aber auch bei der gesamten übrigen Bevölkerung ganz begreiflicherweise eine außerordentlich große und erweckt auch das Interesse und die Anteilnahme der gesamten übrigen Öffentlichkeit, handelt es sich doch um die vollständige Verödung und Brachlegung eines bisher industriell bedeutsamen Gebietes und die Verarmung und Verelendung überaus arbeitswilliger und arbeitsfreudiger Menschen. Die Erregung ist eine um so größere, als nur zu gut bekannt ist, daß diese Verlegung keineswegs auf wirtschaftliche Notwendigkeiten zurückzuführen ist, denn die Rentabilität der Betriebe hat sich in den letzten Jahren mehr als erwiesen, was daraus hervorgeht, daß im Jahre 1922 bei einer Belegschaft von 23,000 Arbeitern und Angestellten 14,600 Tonnen Bleche, im Jahre 1929 bei nur 1500 Mann Belegschaft 31,760 Tonnen Bleche erzeugt wurden. In der Zeit vom Jahre 1923 bis 1927 wurde ein Reingewinn von 66 Millionen Kronen erzielt.
Nun steht der Winter mit seinen erhöhten Anforderungen und mit seinen besonderen Härten vor der Tür, Beim Großteil der dortigen Arbeiterschaft langt es gegenwärtig kaum noch, daß sie sieh mit Brot und Kartoffeln ernähren kann. Hart trifft dieses Schicksal vor allem die Kleinen, die ungenügend bekleidet infolge des zu erwartenden harten Erzgebirgswinters selbst von der Schutz werden fernbleiben müssen,
Das was an Hilfsmaßnahmen seitens der Unternehmer, des Staates, des Bezirkes und der Gemeinden zugesagt oder zum Teil auch schon erfüllt wurde, muß als völlig unzureichend bezeichnet werden, da diese Maßnahmen kaum die aller größte Not zu lindern vermögen. In Betracht muß aber auch die Tatsache gezogen werden, daß Notstandsarbeiten, wenn sie nicht sofort in Angriff genommen werden, ihren Zweck keinesfalls erfüllen, da der nahebevorstehende Winter die Weiterführung derselben zum Großteil unmöglich machen wird und die in Frage stehenden Arbeitsmenschen daher gerade zur Winterszeit ohne jede Existenzmöglichkeit dastehen würde. Pflicht des Staates ist es hier endlich mit allen zu Gebots stehenden Mitteln einzugreifen und den arbeitswilligen Menschen neue Arbeitsmöglichkeiten zu verschaffen, Über Notstandsarbeiten, als Augenblicksmaßnahmen hinaus, muß er bestrebt sein den Arbeitsmenschen von Rothau und Umgebung die Sorge um die Zukunft zu nehmen, indem er sich dafür verwendet der dortigen Bevölkerung neue Erwerbsquellen und neue Arbeitsmöglichkeiten zu erschließen.
Im Hinblick auf diese Tatsachen richten daher die Gefertigten an die Gesamtregierung nachfolgende Anfragen;
1. Was gedenkt die Regierung zur Abwehr der vollständigen Brotlosmachung der deutschen Arbeiterschaft von Rothau und Umgebung zu tun?
2. Ist sie bereit den in Betracht kommenden Gemeinden die notwendigen Mittel zur Durchführung von Notstandsarbeiten zur Verfügung zu stellen und dieselben sofort durchführen zu lassen?
3. Ist sie bereit die Erschließung neuer Erwerbsquellen zu fördern, die Ansiedlung neuer Industrien zu begünstigen und selbst mit einzugreifen, um neue Arbeitsmöglichkeiten für die dortigen Arbeitsmenschen innerhalb kirrester Zeit zuschauen?
Prag, am 20. Oktober 1930.
Kasper,
Knirsch, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Dr. Keibl, Simm, Krebs, Schubert, Köhler, Geyer, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Hokky, Dr. Jabloniczky, Matzner, Horpynka, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Fedor, Dobránsky, Szentiványi.
Pùvodní znìní ad 747/VIII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Peters und Genossen
an den Finanzminister
wegen der Anmeldeformulare für die Altpensionisten.
Obwohl weder in dem Gesetz Nr. 70130 betreffend die Gleichstellung der Ruheständlerin, noch auch in den Gesetzen Nr. 103!26 und 104/26 sich irgendeine Bestimmung befindet, daß ein etwaiges eigenes Einkommen der Gattin bei der Bemessung der Pension des Gatten in Berücksichtigung zu ziehen ist, enthält doch das amtliche Anmeldeformular in Punkt 7 die Frage: "Hat Ihre Gattin ein eigenes Einkommen, welcher Art ist es und wieviel beträgt es jährlich?"
Diese Frage hat in den Kreisen der Altruheständler die Befürchtung hervorgerufen, daß die Regierung beabsichtigt, bei erneue entsprechenden eigenen Einklemmender Gattin eine Kürzung der Pension des Gatten vorzunehmen, was vollständig ungesetzlich wäre.
Die Gefertigten fragen nun den Herrn Finanzminister, ob ihm der Punkt 7 des Anmeldeformulars für Altruheständler bekannt ist, wie er sein Vorhandensein begründet, und was er zu tun gedenkt, um die berechtigte Furcht der Altruheständler zu beseitigen?
Prag, am 21. Oktober 1930.
Dr. Peters,
Dr. Kafka, Windirsch, Platzer, Schäfer, Hodina, Viereckl, Heller, Gläsel, Böhm, Jelinek, Böllmann, Zierhut, Wagner, Grünzner, Macoun, Halke, Kremser, Müller, Jaksch, Taub.
Pùvodní znìní ad 747/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und
an den Finanzminister
betreffend die Schädigung der Lehrer durch das neue Pensionistengesetz Nr. 70/30.
Es war die Absicht der Gesetzgeber, durch das neue Pensionistengesetz Nr. 70/30 endlich einmal den Unterschied in den Ruhegenüssen der verschiedenen Gruppen der Pensionisten zu beseitigen und ihre Ansprüche nach den Bestimmungen der für Lehrer und Staatsbeamte leitenden Gehaltsgesetzen 103 und 104/26 zu regeln.
Diesem Geiste widerspricht jedoch die Durchführungsverordnung Nr. 96/30 zum Pensionistengesetze. Sie legt u. a. fest, daß jene Altruheständler, die sich beim Übertritte in den Ruhestand in listender Stellung an einer Volks- oder Bürgerschule befunden haben, nicht Anspruch auf die für Lehrer gegenwärtig geltende Höhe der Funktionszulage besitzen, sondern nur die Funktionszulage in dem gleichen Ausmaße erhalten, wie sie, sie bei der Versetzung in den Ruhestand bezogen haben, Durch die Durchführungsverordnung wird somit ein wesentlicher Bestandteil der Pensionsgrundlage, nämlich die Funktionszulage, ganz willkürlich herausgerissen und im alten Ausmaße belassen, während die übrigen Bestandteile der Pensionsgrundlage die durch das Gehaltsgesetz 104/1926 vorgesehene Erhöhung erfahren. Die Regierungsverordnung widerspricht somit der Tendenz des Gesetzes, das eine vollständige Gleichstellung beabsichtigt, sie ist aber auch eine kränkende Zurücksetzung der in leitender Stelle gewesenen Oberlehrer und Direktoren der Volks- und Bürgerschulen gegenüber den Direktoren der staatlichen Mittel- und Fachschulen, denen in ganz berechtigter Weise durch die gleiche Durchführungsverordnung die Funktionszulage erhöht wurde.
Die Gefertigten stellen daher an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und an den Finanzminister die Aufrage, ob er bereit ist, das den Lehrerpensionisten angetane Unrecht dadurch zu beseitigen, daß die darauf bezughabende Bestimmung des § 20, Abs. 5 der Regierungsverordnung Nr. 96/30 gestrichen wird?
Prag, am 22. Oktober 1930.
Dr. Schollich,
Ing. Kallina, Geyer, Nitsch, Kasper, Dr. Törköly, Hokky, Köhler, Dr. Jabloniczky, Simm, Horpynka, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Dr. Szüllö, Knirsch, Dobránsky, Ing. Jung, Szentiványi, Krebs, Dr. Holota, Schubert, Fedor.
Pùvodní znìné ad 747/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Franz Matzner und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit der Ausgabe von Jagdkarten, die nicht mit den Verordnungen übereinstimmen.
Im Monate Juli, d. J. Schoß der Jagdgast Herr Adolf Haulee auf der Gemeindejagd zu Herrmannstadt bei Zuckmantel in Schlesien einen Hirsch. Die Jagdkarte des Herrn Hauke, sowie die Jagdkarte des Jagdpächters Herrn Knappe zeigten Schonzeit vom 1. Juli an. Nach dem schlesischen Jagdgesetz ist der Hirsch als Wechselwild, bezeichnet und kann zu jeder Zeit geschossen werden, Herr Knappe wurde von der Bezirksbehörde Freiwalden unter Zahl III a-2391/1 vom 8. Oktober 1930, Ges. vom Jahre 1903, § 35 L. G. Vrdg. Bl. 42 und Ges. vom Jahre 1929, § 98, zu 150 Kè. Geldstrafe gemäß § 10 verurteilt.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister folgende Anfragen:
1.) Ist Ihnen bekannt, daß Jagdkarten verabfolgt werden, die anders lauten als die Gesetze und Verordnungen?
2.) Ist der Her Minister bereit, die Herrn Knappe zu diktierte Strafe nachzulassen?
3.) Ist der Herr Minister bereit, ein neues Jagdgesetz beschließen zu lassen, das jede Zweideutigkeit ausschließt und auch neue Jagdpachtbestimmungen regelt?
Prag, am 22. Oktober 1930.
Matzner,
Ing. Kallina, Dr. Schollich, Krebs, Dr. Keibl, Schubert, Köhler, Simm, Geyer, Horpynka, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Knirsch, Kasper, Ing. Jung, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Hokky, Dobránsky, Fedor.
Pùvodní znìní ad 747/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Gläsel und Genossen
an den Minister für Landwirtschaft und
den Minister für Volksverpflegung
in Angelegenheit der von der Bezirksbehörde in Asch amtlich verfügten Milchpreisherabsetzung.
Die Bezirksbehörde in Asch hat mit Erlaß vom 5. September 1930 Z. 28655 eine Herabsetzung der Milchpreise verfügt ohne hierzu die nötige ministerielle Ermächtigung zu besitzen und hat dafür Gründe angeführt, die keineswegs stichhältig sind. In dem bezüglich Erlassest darauf hingewiesen, daß trotz der ausgezeichneten Futterernte des heurigen Jahres die Milchpreise im Bezirke Asch noch nicht herabgesetzt wurden. Der Erlaß erwähnt dann ferner, daß das genannte Amt mit Rücksicht auf die Wirtschaftskrise und dies damit verbundene Arbeitslosigkeit, diesen Umstand eicht länger dulden könne und daher eine Herabsetzung der bestehenden Milchpreise um 20 Heller per Liter verfügt werden müsse und daß gegen Personen, welche diese Preise nicht beachten, die Anzeige beim Wuchergerichte erstattet werden müßte.
Der Bezirk Asch hat in diesem Jahre durchaus nicht eine ausgezeichnete Futterernte zu verzeichnen und es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Gründen die dortige Behörde zu der Feststellung einer "ausgezeichneten" Futterernte gekommen ist. Die Landwirtschaft des Ascher Bezirkes, durchwegs aus kleinlandwirtschaftlichen Betrieben bestehen, kämpft schon infolge ihrer gebirgigen Plazierung seither schwer um ihre Existenz ad wird selbstverständlich auch von der derzeitigen Landwirtschaftskrise noch besonders betroffen. Eine derartige behördliche Verfalltag, die in vollkommener Verkettung der Situation, ohne genaue Überprüfung der wirklichen Verhältnisse, erließt, schädigt die Landwirtschaft dieses Gebietes ungemein und es erscheint vollkommen unangebracht, daß sich die Behörde bei der jetzigen Situation so kritisch gegen die Landwirtschaft einstellt.
Zudem ist, wie bereits angeführt, die Verfügung ohne die Ermächtigung des Ministeriums für Volksverpflegung, die besonders notwendig gewesen wäre, erlassen worden, aus welchem Grunde ihr auch rechtliche Unterlagen fehlen.
Die Gefertigten erlauben sich daher folgende Anfrage:
1.) Ist der Herr Minister für Landwirtschaft bereit, die um ihre Existenz schwer kämpfende kleinbäuerliche Landwirtschaft des Ascher Bezirkes im Kampfe um ihre gerechte Preisgestaltung zu unterstützen
2.) Ist der Herr Minister für Volksverpflegung, bereit, die Bezirksbehörde in Asch anzuheizen, den obenzitierten Erlaß zu beheben und die früher bestandenen Preise hindere in Kraft zu setzen?
Prag, am 22. Oktober 1930.
Gläsel,
Tùma,Pozdílek, Doriè, Zajíc, Dr. Èerný, Dubický, Teplanský, Zierhut, Køemen, Platzer, Prause, Dr. Zadina, Hodina, Dr. Stanìk, Böllmann, Mašata, Pelíšek, Vencl, Prokop, Heller, Windirsch, Stenzl, Eckert, Kaliòák, Beran, Böhm, Wagner, Viereckl, Halke.
Pùvodní znìní ad 747/XIV.
Interpellation
der Abgeordneten Hadek, Höhnel und Genossen
an den Minister des Innern,
wegen des Verbotes aller Versammlungen und Vorträge der kommunistischen Partei im Bezirke Kratzau durch die Bezirksbehörde in Reichenberg und die Polizeidirektion in Reichenberg.
Die kommunistische Bezirksorganisation Kratzau meldete vom Monat Juli 1929 bis Oktober 1930 bei der Bezirksbehörde und der Polizeidirektion in Reichenberg 14 Versammlungen und Verträge ordnungsgemäß nach dem Versammlungsgesetz an.
Diese Versammlungen wunden, wie was der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlich ist, ausnahmslos unter den nichtigen Vorwänden verboten, wobei sich die Polizeidirektion Reichenberg beim Verbote des Vortrages am 18. Oktober 1930 in Machendorf nicht einmal eines Gesetzesparagraphen bedienen konnte.
Es wurden verboten:
Am 31. August 1929 eine öffentliche Volksversammlung in Machendorf maus Rücksichten der angeblichen Stöhrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung."
Am 31. August 1929 eine öffentliche Volksversammlung mit der Tagesordnung "der Krieg im Osten und das Proletariat" "wegen Gefährdung der öffentlichem Ordnung."
Am 18. Dezember eine öffentliche Versammlung in Grottau und am 21. in Kratzau mit der Tagesordnung "Die neue Regierung, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit" verboten, weil "sie zu gesetzwidrigem Kundgebungen führen könnten."
Am 4. Feber in Grottau und 6. Feber in Kratzau eine öffentliche Versammlung mit der Tagesordnung "Die neue Regierung, Getreidezölle, Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit", verboten, weil "die kommunistische Bezirksorganisation in Kratzau nicht zu den vom Gesetze anerkannten und mit der Rechtsfähigkeit öffentliche Versammlungen zag veranstaltenden Verbänden zählt."
Am 27. Feber in Weisskirchen mit der Tagesordnung "Neue Regierung, Getreidezölle, Arbeitslosigkeit", verboten, weil "zwischen dem 24. Feber und dem 27. Feber keine drei Tage Anmeldungsfrist liegen."
Am 22. März in Kratzau und am 23. März in Neudorf öffentliche Frauenversammlungen mit der Tagesordnung "Die werktätigen Frauen und der Frauentag" verboten, weil "der Zweck dieser Versammlungen den Strafgesetzen zuwiderläuft."
Am 3. Juli öffentliche Versammlungen in Wetzwalde, Engelsberg und Görstorf mit der Tagesordnung "Genossenschaft und Massenelend" verboten, weil "es dem Einberufen nicht möglich ist an mehreren Orten zugleich die Eröffnung und Konstituierung er Versammlungen auszuüben."
Am 23. Oktober in Kratzau ein öffentlicher Vortrag mit dem Thema "Was sah ich in Sowjetrußland" verboten, weil "offenbar eine im kommunistischen Sinne gehaltene einseitige Schilderung der sowjetrussischen Verhältnisse gegeben werden soll."
Am 18. Oktober in Machendorf ein öffentlicher Vortrag mit dem Thema "Was sah ich in der Sowjetunion", verboten, weil "der Einberufen Heinrich Mittig, Friedrichshein, Post Machendorf, keine Berechtigung zur Veranstaltung von Vorträgen besitzt," Bei diesem Verbot hat die Polizeidirektion in Reichenberg - wahrscheinlich in Ermangelung eines Gesetzesparagraphen - der Begründung keine gesetzlichen Unterlagen hinzufügen können.
Diese Verbote beweisen, daß die Bezirksbehörde und die Polizeidirektion Reichenberg über die kommunistische Partei im Kratzauen Bezirke den Ausnahmezustand verhängte und daß die Bezirksbehörde und Polizeidirektion mit faschistischen Methoden versucht, die öffentliche Berichterstattung der kommunistischen Partei lahmzulegen.
Wir fragen den Herrn Minister des Innern:
Ist der Herr Minister über diese Verbote unterrichtet?
Was gedenkt er gegen diese offensichtlich faschistischen Verbote zu unternehmen?
Ist der Herr Minister bereit, die Bezirksbehörde und die Polizeidirektion in Reichenberg zu verhalten, der kommunistischen Partei die Veranstaltung öffentlicher Versammlungen und Vorträge, so wie anderen Parteien, zu gestatten?
Prag, am 22. Oktober 1930.
Hadek, Höhnel,
Major, Sedorjak, Novotný, Kuhn, Èižinská, J. Svoboda, Gottwald, Rjevaj, Steiner, Haiblick, Zápotocký, Hodinová, Vallo, Dvoøák, Kopecký, Procházka K., Tyl, Kliment, Štìtka.
Pùvodní znìní ad 747/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Unterbringung einzelner Abteilungen an der deutschen technischen Hochschule in Prag.
Die Interpellation vom 4. Juni 1930 (Druck 561/VII) ist trotz der großen Dringlichkeit der Frage von dem Herrn Minister noch nicht beantwortet worden. Abermals beginnt ein akademisches Studienjahr und abermals müssen die Professoren und die Studierenden der Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule Prag die alten kellerartigen Laboratorien in der Husgasse beziehen und die in die Abteilung neueintretende Jugend wird wiederum die gesundheitsschädlichen, kalten, feuchten Räume kennen lernen müssen. Man scheint im Ministerium keinen Schnitt vorwärts gekommen zu sein, um den berechtigten und von dem Herrn Minister anerkannten Variierungen der Chemiker der Deutschen Technischen Hochschule zu entsprechen und die unverzügliche Rückgabe der von der tschechischen Handelshochschule besetzten Räume des Chemischen Institutes an die Abteilung für Chemie dieser Hochschule einzuleiten.
Dagegen verlautet aus zuverlässigen Quellen, das Ministerium plane, der Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule die durch die Übersiedlung der Tscheche, Technischen Hochschule in den Dejwitzer Neubau freidenkenden chemischen Laboratorien in der Trojansgasse dieser Hochschule zuzuweisen!
Einem solchen Plan wird die Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule niemals zustimmen, denn es sprechen die schwersten gedenken dagegen.
Vor allem bringt dieser Tausch nicht diejenige Lösung, welche als die schnellste bezeichnet werden könnte. Bestenfalls in 11/2 Jahren könnten die chemischen Institute der Tschech. Technischen Hochschule mit der Übersiedlung beginnen. Eine solche wird wahrscheinlicher allmählich vor sich gehen und es ist unbekannt, wann sie beendet sein wird. Daraufhin müßte mit den notwendigen und ohne Zweifel sehr umfangreichen Arbeiten begonnen werden, um die genanntem Gebäude für die Zwecke der 7 bezw. 8 Institute der Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule zu adaptieren, umzubauen und wiederherzustellen. Bei einer den Umständen angemessenen Schätzung kommt man im günstigsten Fall auf einem Zeitraum von 4-5 Jahren, welcher von jetzt an verstreichen würde, bevor die Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule in den ehemaligen chemischen Laboratorien der Tschech. Technischen Hochschule untergebracht wäre.
Würde dagegen die Tscheche, Handelshochschule die Laboratorien in der Trojansgasse beziehen, so könnte ihre Übersiedlung jedenfalls früher erfolgen, da sie weniger Raum benötigt und die von ihr jetzt besetzten Laboratorien der Deutschen Technischen Hochschule würden sich auch rascher für die Zwecke der 4 chemischen Institute der Husgasse herrichten lassen. In diesem Fall könnte die Abteilung für Chemie in längstens 21/2 Jahren nun ihrem Institut in Slup untergebracht sein.
Zu dem gleichen Schluß kommt man, wenn man annimmt, daß für die Tschech. Handelshochschule mit einem Neubau jetzt begonnen wird, denn ein solcher müßte sich in längstens lüge Jahren vollenden lassen.
Am günstigstem aber stellt sich die Sachlage, wenn ein schien vorhandenes Gebäude, z. B, das Bartholomäus- Armenhaus für die Zwecke der Handelshochschule hergerichtet würde, denn eine solche Adaptierung ist in 1 Jahr beendet.
Dieser Plan mit dem Bartholomäus- Armenhaus ist unseres Wissens schon Ende Juni von dem Herrn Minister Dr. Dérer gut geheißen worden, aber es scheint, daß es erst nachher dem Referenten, Herrn Obersektionsrat Dr. Placht vorbehalten war, das Bartholomäus- Armenhaus für die Zwickender Tscheche. Handelshochschule abzulehnen. Die Folge davon ist, daß man jetzt über Beschluß des Ministerrats die Eignung des Bartholomäus- Armenhauses für die Aufnahme das Ministeriums für die öffentliche Gesundheitspflege, anstatt für die Aufnahme der Handelshochschule überprüft,
Hier liegt unbedingt eine Schädigung der Interessen der Deutschen Technischen Hochschule vor, auf die mit allem Nachdruck hingewiesen werden muß. Es ist in diesem Zusammenhang auch bemerkenswert, daß der gleiche Referent wich früher auch schon für die Durchführung eines Aufbaues auf das Chemische Institut der Deutschen Technischen Hochschule, aber für die Zwecke der Handelshochschule, eingesetzt hat, also auch in diesem Fall versucht wurde, das Interesse der Deutschen Technischen Hochschule zu schmälern. Das ist nicht sehr verwunderlich, wenn man weiß, daß der Verfassender i. J. 1925 unter dem Decknamen "Dr. O. P." erschienenen Schrift "Gegenwart und Zukunft unserer Hochschulen", welche für die Auflösung der Prager Deutschen Technischen Hochschule eintritt, Herr Obersektionsrat Dr. Placht ist.
Aus dem Gesagten ist ersichtlich, daß der genannte Plan eine rasche Hilfe für die Not ziere Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule nicht bedeutet. Eine sehr rasche Hilfe, wie sie sowohl der Rektor und die Professoren, als auch die Studierenden unzweideutig im vergangenem Sommersemester verlangt haben, ist aber um so dringlicher, als die Notlage der Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule infolge der ursprünglich provisorisch gedachten Enteignung ihres Institutes nun schon 12 Jahre anhält. Eine solche rasche Hilfe kann nur die unverzügliche Rückgabe des Sluper Institutes bringen.
Abgesehen von diesem bedeutenden Zeitverlust ist dieses Projekt auch aus anderen sachlichen Gründen durchaus unannehmbar. Die Einteilung in den chemischen Laboratorien in der Trojansgasse ist unzweckmäßig, die Installation ist überholt, die Räume sind z. T. recht dunkel und ihre Einrichtung ist veraltet. Der beste Beweis für diese Unzulänglichkeit ist der, daß auch die Chemiker der Tschech. Technischen Hochschule ihr Institut als ungenügend aufgegeben haben und indem Dejwitzer Neubau neue chemische Institute bekommen.
Hier muß auch die Zahl der Hör er der Abteilungen für Chemie der beiden Technischen Hochschulen beachtet werden, Diese betrug durchschnittlich in den letzten 4 Studienjahren in einem Semester an der Deutschen Technischen Hochschule 391, an der Tschechischen Technischen Hochschule 326. Da somit die Hörerzahl der Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule in diesem Zeitraum ständig höher war als diejenige der Tschechischen Technischen Hochschule, das Chemiegebäude dieser letzteren aber als ungenügend befunden wurde, so kann es für eine größere Hörerzahl - wie sie die Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule aufweist - um so weniger genügen.
Entsprechend den genannten Hörerzahlen hat die Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule Anspruch auf ein mindestens ebenso großes und ebenso neuzeitlich eingerichtetes chemisches Institut, wie es für die Abteilung für Chemie der Tschechischen Technischen Hochschule in dem Neubau in Dejwitz jetzt errichtet wird.
Vergegenwärtigt man sich weiterhin, daß die Kosten für Wasser-, Gas- und elektrische Leitungen und für Möbel der jetzt im Sluper Gebäude untergebrachten 3 chemischen Institute (einschließlich des Flügelaufbaues) 4,5 Millionen Kronen betragen, so muß auch aus diesem Grunde der genannte Plan abgelehnt werden, denn eine solche Summe würde z. B, für die Herrichten eines Teilendes Gebäudes in der Trojansgasse für die Handelshochschule jedenfalls nicht benötigt.
Was aber jenen Teil des Chemischen Institutes der Deutschem Technischen Hochschule anbetrifft, der jetzt vom der Tschechischen Handelshochschule besetzt ist, so enthält er als Zweckbau für Chemie bereits die Verteilungsleitungen, die Schächte, Durchsuche und Raumventilationen und auch sein Grundriß und die Höhenmaße sind entsprechend seiner ursprünglichen Bestimmung konstruiert. Alle diese Aufwendungen sind aber für die Handelshochschule wertlos,
Es besteht also kein Zweifel darüber, daß es weniger Kosten verursacht, wenn die Handels Kochschule im Chemischen Institut der Chemie Platz macht und ein Teil der Gebäude der Trojansgasse oder das Bartholomäus- Armenhaus für die Handelshochschule hergerichtet würde, als wenn 3 chemische Institute und das fotografische Institut aus dem Sluper Gebäude und 4 chemische Institute aus der Husgasse übersiedeln und der Bau in der Trojansgasse für diese 8 Institute adaptiert werden müßte.
Es ist noch darauf hinzuweisen, daß die Handelshochschule nur einen Teil des Gebäudes in der Trojansgasse besetzen würde, und somit der andere Teil für solche. Institute der Tschechischen Technischen Hochschule herangezogen werden könnte, die heute noch in Privathäusern untergebracht sind.
Es ist in sachlicher und finanzieller Hinsicht also erwiesen, daß der Plan des Ministeriums abgelehnt werden Muß. Es sei tut noch auf die ideelle Seite der Frage hingewiesen, Man mutet der Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule zu, ihr Institutsgebäude vom J. 1918 einzutauschen gegen ein Gebäude, das aus dem Jahre 1913 stammt, ein Gebäude, das die Abteilung für Chemie der Tschechischen Technischen Hochschule als ungenügend aufgegeben hat. Die Vernachlässigung, ja Herabwürdigung der Belange der Chemie der Deutschen Technischen Hochschule, die in dieser Zumutung erblickt werden muß, sei nur festgestellt. Daneben ist es aber bekannt, daß die Deutsche Technische Hochschule sich schon lange um die Errichtung einer Deutschen Handelshochschule bemüht, Sie hat bisher nicht bekommen, trotzdem sie vom Parlament bewilligt wurde. Die Tschechische Handelshochschule dagegen wunde errichtet und soll nun auf Kosten des Chemischen Institutes der Deutschen Technischen Hochschule ausgebaut wenden, indem man ihren Verbleib in diesem Institut verewigt. Die Deutsche Technische Hochschule Besitz also nicht nur keine Handelshochschule, sondern sie soll jetzt auch noch ihr Chemisches Institut verlieren!
Die unterzeichneten Abgeordneten fragen hierdurch den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur,
1.) ob ihm von dem Plan der beabsichtigten Zuweisung des Chemiegebäudes in der Trojansgasse an die Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule etwas bekannt ist?
2.) ob er bereit ist, diese für die Abteilung für Chemie der Deutschen Technischen Hochschule unannehmbare Lösung fallen zu lassen?
3.) ob er bereit ist, die einzig mögliche Lösung, nämlich die unverzügliche Rückgabe die von des Handelshochschule besetzten Räume des Chemischen Institutes der Deutschen Technischen Hochschule an die Abteilung für Chemie dieser Hockschule ehebaldigst in die Wege zu leiten?
Prag, am 6. Oktober 1930.
Dr. Hassold,
Dr. Keibl, Dr. Schollich, Simm, Krebs, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Nitsch, Dr. Holota, Szentiványi, Kasper, Schubert, Ing. Jung, Horpynka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Matzner, Geyer, Knirsch, Köhler, Fedor.