Pùvodní znìní ad 705/III.
Interpellation
des Abgeordneten Gläsel und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend das. Verbot des vom Egerland Jahnmalturngaue für Sonntag den 5. Oktober veranstalteten Turnertreffen verbunden mit dem volkstümlichen Turnspiel "Kampf um den Stab" im Ascher Bezirke.
Der Egerland Jahnmalturngau des Deutschen Turnverbandes hatte die Absicht am 5. Oktober dieses Jahres im Ascher Bezirke ein größeres Treffen zu veranstalten, welches mit dem volkstümlichen Geländeturnspiel "Kampf um den Stab" beendet werden sollte. Diese Veranstaltung dient rein turnerischen Zielen und hat die Ertüchtigung der Jugend nach turnerischen Regeln zu verfolgen.
Die Bezirksbehörde in Asch hat diese Veranstaltung mit dem Hinweis verboten, daß diese Veranstaltung die öffentliche Ruhe und Sicherheit gefährden könnte. Dieses Verbot ist um so unbegreiflicher, als der Bezirksbehörde in Asch derartige turnerische Veranstaltungen nicht fremd sein können, da solche bereits wiederholt stattgefunden haben. Welche Umstände zur Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit führen könnten, erscheint rätselhaft. Die deutsche Turnbewegung hat sich wohl keine anderen Ziele gesteckt, als es die tschechischen Sokolvereine haben. Bei Weitem wäre die genannte Veranstaltung nicht mit jenem Sokolausflug nach Eger zu vergleichen, der seinerzeit auch ohne Beanstandung durch die politischen Behörden stattfinden konnte. Durch das Verbot wurden zweifellos die nationalen Gefühle der Bewohnerschaft des Egerlandes und Ascher Gebietes verletzt, welches gerade in der gegenwärtigen Zeit unter allen Umständen vermieden werden sollte. Dem veranstaltenden Turngaue lag völlig fern, daß durch derartige turnerische Übungen weder öffentliche Ruhe und Sicherheit gefährdet werden sollte, noch daß er jemand in seinen Gefühlen beeinträchtigen wollte. Das Verbot erscheint in den Augen der Gefertigten Interpeilanten als ein schwerer Mißgriff und sie fragen daher den Herrn Minister des Innern:
Ist der Herr Minister bereit die Bezirksbehörde in Asch darüber aufzuklären, daß derartige behördliche Verfügungen zur gegebenen Zeit ganz und gar nicht am Platze sind?
Prag, am 10. Oktober 1930.
Gläsel,
Hokky, Zierhut, Dr. Peters, Dr. Kafka, Platzer, Dr. Jabloniczky, Viereckl, Windirsch, Dobránsky, Fedor, Stenzl, Hodina, Böllmann, Heller, Eckert, Prasse, Dr. Szüllö, Böhm, Wagner, Halke.
Pùvodní znìní ad 705/V.
Interpellation
des Abgeordneten Gläsel und Genossen
an den Justizminister
betreffend die Beschlagnahme des "Deutschen Landboten" in Karlsbad.
Die Egerer Staatsanwaltschaft hat mit Antrag vom 30. August 1930 den "Deutschen Landboten" Nr. 69 wegen folgenden Artikels beschlagnahmt:
"Arbeiten und nicht stehlen!" - Wann endlich?
Man wird gegen gewisse Erscheinungen, Vorkommnisse und Personen milder gestimmt, wenn man bedenkt, wie die öffentliche Moral hier im Staate durch frühere Sabotagemethoden und durch "patriotische" Beutezüge gelitten hat. Daran erinnert man sich namentlich beim Lesen des ausgezeichneten Aufsatzes "Zwei Ausstellungen" vom Senator Dr. Franz Jesser mit seinem Hinweis auf die internationale Jagdausstellung in Leipzig: "Die Tschechoslowakei stellt prachtvolle Geweihe aus Staatsbesitz aus - die Namen der Schützen aber sind - ausgekratzt! Kein Feind des Staates konnte eine wirksamere Propaganda ersinnen, als die dafür Verantwortlichen, denn sie zwingen die Besucher der Ausstellung zu dem Schlüsse, daß der tschechische Staat etwas vertuschen will, was zur Kritik Anlaß gibt. Jeder Weidmann aber weiß sofort was vertuscht werden soll; denn die Geweihe stammen alle aus Privatbesitz und sind durch die Bodenreform in staatlichen Besitz gekommen.
Wenn sie der Staat, rechtmäßig durch Kauf erworben hätte, so könnte er diese Tatsache ohne Scheu bekanntgeben. Daß die tschechische Ausstellungsleitung die Namen der Schützen wegtratet, muß dem Beschauer die Überzeugung aufdrängen, daß es bei dem Erwerb nicht zugegangen ist, wie es in anderen Kulturstaaten üblich ist.
Die verantwortlichen Stellen haben dem Staat zu einer internationalen Blamage verholfen, die sich würdig an die von Dr. Benesch zugestandene Verurteilung der Bodenreform durch die juristische Wissenschaft der großen Westmächte reiht. Diese Verurteilung der Methoden der Bodenreform tritt aber auch in den Beschlüssen von Haag und Paris zutage, ist also auch eine politische Verurteilung.
Man wird uns Schädigung des Ansehens des Staates vorwerfen. Das ist der beliebteste Trick, den schuldbewußte Menschen anwenden. "Da läuft der Schuldige!" schreien sie, um die Aufmerksamkeit von sich abzulenken.
Ganz besonders ungeniert hat sich der zweimal degradierte General Gajda benommen. Er stellt seine "Kriegsbeute" aus! Diese Beute stammt aus russischen Staats- und Privatbesitz, sie ist ein Teil der Beute, die in 20.000 Waggons von den heimkehrenden Legionen in die Heimat gebracht wurde. Wir wiederholen: Die Beute stammt nicht aus Feindesland, sondern aus dem Lande des großen slawischen Bundesgenossen!
Man kann nur staunen, welche "Begriffsverwirrung auch letzt noch in manchen tschechischen Köpfen herrscht. Gestohlen wird in jedem Kriege - leider! Aber ausgestellt haben Privatpersonen ihren "anektierten" Reichtum nicht. Das war Herrn Gajda vorbehalten. Und dazu hat ihm die Behörde die Bewilligung nicht versagt!"
Es hieße die Wirkung der vortrefflichen Ausführungen des Senators Dr. Jesser abschwächen, wenn wir ihnen noch etwas zufügen wollten. Sie sprechen klar. Werden sie mehr beachtet werden als die Botschaft des Präsidenten "Arbeiten und nicht stehlen!"?
Dieser Artikel erschien in einer Reihe von Blättern, so am 24. VIII. 1930 in der Abwehre in Warnsdorf, am 26. VIII. 1930 in der "Rumburger Zeitung", am 27. VIII. 1930 in den "D. Westböhmischen Stimmen", in Plan und in der "Deutschen Post" in Troppau, am 28. VIII. 1930 in der "Heimat", Saaz, am 28. VIII. 1930 im "Tag" in Aussig u. a. m., ohne der Beschlagnahme zu verfallen, es blieb lediglich der Staatsanwaltschaft in Eger aus besonderem Überreifer vorbehalten, den in Karlsbad erscheinenden "Deutschen Landboten", Kreisblatt des Bundes der Landwirte, mit der Begründung zu beschlagnahmen, daß der angeführte Artikel gegen den § 14 des Schutzgesetzes und des § 300 des Strafgesetzes verstoße.
Der fragliche Artikel ist doch keineswegs geeignet, die Würde der Republik herabzusetzen und den allgemeinen Frieden in der Republik als auch ihre internationalen Beziehungen zu bedrohen. - Die Beschlagnahme verursachte dem Blaßte einen außerordentlichen Schaden.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Justizminister:
Ist der Herr Justizminister bereit, die Staatsanwaltschaft in Eger anzuweisen, in Hinkunft derartige leichtfertige Beschlagnahmen zu unterlassen?
Prag, den 15. Oktober 1930.
Gläsel,
Böllmann, Wagner, Dr. Kafka, Hokky, Fedor, Windirsch, Halke, Heller, Böhm, Zierhut, Stenzl, Platter, Jelinek, Hodina, Scharnagl, Viereckl, Prause, Dobránsky, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Eckert, Dr. Peters.
Pùvodní znìní ad 705/VI.
Interpellation
des Abg. Krumpe und Genossen
an den Minister für Post und Telegraphenwesen
wegen der rückständigen Postverhältnisse in Schönbach, Bezirk Deutsch - Gabel.
Die Gemeinde Schönbach ist Bahnstation (Schönbach - Seifersdorf) an der Bahnstrecke Böhm. Leipa - Reichenberg. Schönbach hat kein eigenes Postamt, nicht einmal eine amtliche Postablage, sondern ist zugeteilt dem Postamte Ringelshain, das 9 km entfernt ist, in Telegraphenangelegenheiten dem Postamte Kriesdorf. Dieser Zustand hat für die Bevölkerung die unangenehme Folge, daß viele Postsachen dadurch ungemein verteuert werden, daß die Paketbeförderung erschwert und der Briefverkehr verlangsamt und behindert wird. So kostet ein Expressbrief oder Expresskarte 9 Kè Zustellungsgebühr, eine Telegrammzustellung 7.50 Kè. Postpakete müssen von dem 9 km entfernten Ringelshain abgeholt werden, da Pakete über 1 kg nicht zugestellt werden. Von Samstag Mittag bis Montag Mittag gibt es keine Postaushebung, und wenn etwa auf den Samstag oder Montag ein Feiertag fällt, so bleiben die Briefe 3 Tage unbehauen im Postkasten. Die Aushebung geschieht nämlich nicht etwa durch den Postboten von Seifersdorf, der täglich viermal durch Schönbach durchkommt, sondern durch den Landpostboten von Ringelshain. Der Umstand, daß die Telegramme für Schönbach nicht vom Post- und Telegraphenamt Ringelshain ausgefertigt werden dürfen, sondern erst an das Post- und Telegraphenamt Kriesdorf weitergeleitet werden müssen, erzeugt eine große Verwirrung und Verzögerung, da ja dieser. Umstand auch den einzelnen Telegraphenbeamten nicht bekannt ist. Schönbach ist nun von Ringelshain 9 km entfernt, vom Postamte Seifersdorf aber nur 3 km.
Durch diese rückständigen Postverhältnisse ist Schönbach von der Welt ziemlich abgeschnitten, da namentlich die Zustellung von Zeitungen darunter leidet. Dadurch ist die Entwicklung des Ortes als Sommerfrische, wozu es seiner Lage nach vorzüglich geeignet ist, gehemmt.
Die Unterzeichneten stellen deshalb folgende Anfragen:
1. Sind dem Herrn Minister diese Zustände bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit, in Schönbach ein eigenes Postamt oder wenigstens eine amtliche Postablage zu errichten?
3. Ist der Herr Minister bereit, bis zur endgültigen Errichtung eines Postamtes den Ort Schönbach von dem weit entfernten Postamte Ringelshain abzutrennen und einem nahe gelegenen Postamte zuzuteilen?
Prag, am 15. Oktober 1930.
Krumpe,
Oehlinger, Greif, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Nitsch, Szentiványi, Dr. Törköly, Dr. Holota, Bobek, Zajièek, Dr. Mayr-Harting, Kunz, Fedor, Scharnagl, Fritscher, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Hokky, Eckert, Prause.
Pùvodní znìní ad 705/VII.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Kafka, Dr. Peters und Genossen
an den Finanzminister
wegen der Sprachenpraxis der Steueradministration Deutsch - Gabel.
Es dürfte bekannt sein, daß zu der seinerzeitigen zeitweisen Aufhebung der Doppelsprachigkeit im schriftlichen Amtsverkehr der politischen Bezirksbehörde Deutsch - Gabel mit den Gemeindeämtern des Bezirkes eine Aufsichtsbeschwerde der Steueradministration Deutsch - Gabel Veranlassung gab, in der Klage geführt wurde, daß die in der Staatssprache verfaßten Zuschriften an die Gemeindeämter unbeantwortet blieben.
Durch eine Verfügung des Innenministeriums wurde die Frage des doppelsprachigen Amtsverkehrs der politischen Bezirksbehörde Deutschgabel mit den Gemeindeämtern geregelt.
Die Gefertigten fragen den Herrn Finanzminister an:
Weshalb ist bisher keine, dem Vorgehen des Innenministeriums entsprechende Weisung an die Steueradministration in Deutsch - Gabel ergangene, trotzdem der Herr Finanzminister zugesagt hat, daß er in dieser Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Innenministerium vorgehen werde?
Ist der Herr Finanzminister bereit, die betreffende Weisung an die Steueradministration in Deutsch - Gabel herauszugeben und dies so schnell als möglich?
Prag, am 1. Oktober 1930.
Dr. Kafka, Dr. Peters,
Kaufmann, de Witte, Häusler, Kirpal, Pohl, Dietl, Katz, Blatny, Schäfer, Leibl, Schweichhart, Taub, Roscher, Grünzner, Hackenberg, Macoun, Heeger, Kremser, Jelinek.
Pùvodní znìní ad 705/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Minister des Innern und den Minister für Justiz
wegen Beschlagnahme der "Brüxer Volkszeitung" No. 80 vom B. Oktober 1930.
Das politische Bezirksamt in Brüx hat mit Erlaß vom 7. Oktober 1930 Zahl 67147 die Beschlagnahme der periodischen Druckschrift "Brüxer Volkszeitung" (Blatt der Deutschen Nationalpartei) 53. Jahrgang, Nr. 80 vom B. Oktober 1930 verfügt, das Kranes Pressegericht in Brüx hat über Antrag der Staatsanwaltschaft mit Erkenntnis vom 9. Oktober 1930 Tl. 124/30/2 die Beschlagnahme bestätigt. Beschlagnahmt wurden in dem auf Seite 1 befindlichen Artikel "Das Finanzgesetz und seine wirtschaftlichen Auswirkungen" die beiden Stellen:
"... in diesem Staate herzt eben nicht das Parlament, sondern einige èechische Parteidiktatoren, gestützt auf die èechische Bürokratie. Das ist auch der wahre Grund dafür, daß auch die noch so berechtigten nationalen Wünsche der nicht èechischen Völker und die wirtschaftlichen Förderungen unberücksichtigt bleiben. Selten wann ist ein Staat so absolut regiert worden, als dies hier in diesem Staate durch demokratische Einrichtungen verdeckt, tatsächlich geschieht".
Ferner wurde in dem Artikel "Die deutschfeindlichen Demonstrationen in Prag" auf Seite 4 derselben Zeitung, der nur die vom Abgeordneten Otto Horpynka in der Sitzung des Zentralstadtverordnetenkollegiums von Groß Prag am 6. Oktober d. J. gehaltene Rede enthält, nachstehende Stelle beschlagnahmt:
"... daß alle freundlichen Worte des Staatspräsidenten oder einiger Minister und Politiker leerer Schall und Rauch sind, - - - um die Deutschen über den èechischen Vernichtungswillen geschickt hinwegzutäuschen."
Die hier angeführten beschlagnahmten Stellen enthalten nur Tatsachen und eine sachliche Kritik. Es wird in diesen beschlagnahmten Stellen weder zum Rasse der gesetzgebenden Körperschaften aufgereizt, noch wird in verhetzender Art und Weise die Republik derart geschmäht, daß es ihr Ansehen herabsetzen oder den allgemeinen frieden in der Republik gefährden kann, noch auch wird öffentlich die Ehre des Präsidenten der Republik durch eine grobe, herabwürdigende Aussperrung beleidigt. Beweis dafür ist, daß beide Artikel Gleichlautend am selben Tage in vielleicht zwanzig deutschen Zeitungen in Böhmen, Mähren und Schlesien erschienen sind, ohne daß auch nur eine Zeile daraus beschlagnahmt worden wäre. Das Vorgehen des politischen Bezirksamtes und der Staatsanwaltschaft in Brüx gegen die "Brüxer Volkszeitung" scheint daher nur eine schikanierende Maßnahme gegen die "Brüxer Volkszeitung" zu sein.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern und den Herrn Justizminister, ob sie geneigt und gewillt sind, den Brüxer Behörden den Auftrag zu erteilen, in Hinkunft jede ungerechtfertigte Zensurmassnahme gegen das Parteiblatt der Deutschen Nationalpartei zu unterlassen.
Prag, am 16. Oktober 1930.
Horpynka,
Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Ing. Jung, Kasper, Nitsch, Geyer, Hokky, Dobránsky, Fedor, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Köhler, Knirsch, Schubert, Szentiványi, Krebs, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Simm.