Pøeklad ad 653/XVIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten Haiblick, Hadek, Kuhn und Genossen

betreffend die Zensurpraxis der Staatspolizei in Aussig (Druck 402/XVI).

Das Polizeikommissariat in Aussig hat in Ausübung der Presseaufsicht der in Aussig erscheinenden Druckschriften ursprünglich den Redaktionen der Zeitschriften auf Grund des eigenen Ansuchens derselben gestattet, zur Presseaufsicht bloß die Bürstenabzüge vorzulegen. Dieses Vorgehen hat jedoch den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und konnte in der Öffentlichkeit den Schein einer Vorzensur erwecken. Im Jahre 1929 ist daher das Polizeikommissariat angewiesen worden, künftighin genau nach dem Gesetze vorzugehen. Seit dieser Zeit ist in Aussig ebenso wie anderwärts ein Abdruck der Zeitschrift in der Ausstattung, wie sie in die Hand des Lesers kommt, zur Presseaufsicht vorzulegen.

Es entspricht nicht der Wahrheit, daß der Polizeikommissär Dr. Kouba in Aussig am 5. April 1930 verlangt hat, daß ihm Bürstenabzüge der Zeitschriften "Roter Vorwärts" und "Internationale" zur Pressezensur vorgelegt werden. Im Gegenteil hat er, als ihm an diesem Tage nachmittags die Redaktion dieser Zeitschriften Bürstenabzüge der einzelnen Spalten mit dem Ersuchen vorgelegt hat, er möge sie ausnahmsweise an Stelle der Pflichtexemplare entgegennehmen, sie zurückgewiesen und hat auch die Zentrierung von Bürstenabzügen abgelehnt, welche ihm an demselben Tage um 15 Uhr vorgelegt worden waren. Die fertigen Pflichtexemplare sind erst um 17 Uhr zur Pressezensur vorgelegt worden. Der Bescheid über die Beschlagnahme konnte dem verantwortlichen Redakteur am 5. April 1930, wegen seiner Abwesenheit, weder in die Redaktion, noch in die Wohnung oder in die Druckerei zugestellt werden. Dies konnte daher erst am 6. April 1930 vormittags geschehen.

Dr. Kouba ist weder telephonisch noch persönlich um das Ergebnis der Zeitungszensur befragt worden, obwohl er auch zu der Zeit, wo er dienstlich außerhalb der Amtsräume beschäftigt war, mit dem Amte in ständiger telephonischer Verbindung gestanden ist. In der Druckerei der beiden Zeitschriften ist der Genannte persönlich überhaupt nicht gewesen. Die Schuld daran, daß die Neuauflage der Zeitschriften nicht mehr veranstaltet werden konnte, fällt daher nicht auf den genannten Polizeibeamten.

Was die doppelte Beschlagnahme ein und derselben Nummer beider Zeitschriften anbelangt, muß betont werden, daß die neue Beschlagnahme dem Gesetze entspricht, wenn in der zweiten, nach der Konfiskation berichtigten Ausgabe die beanstandeten und in der ersten Ausgabe beschlagnahmten Stellen neuerlich teilweise abgedruckt sind.

Alle übrigen in der Interpellation gegen das Polizeikommissariat in Aussig angeführten Beschwerden sind streng untersucht worden unkst festgestellt worden, daß das Vorgehen des Polizeikommissariates - ebenso wie das des Polizeiagenten Diviš - den gesetzlichen Vorschriften entsprächen hat.

Dem Verlangen, daß das Ergebnis der Pressezensur der Redaktion in kürzester Zeit nach Übergabe der Pflichtexemplare mitgeteilt werde, kommt das Polizeikommissariat in vollem M se nach, obwohl hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht, namentlich da im Sinne des § 17 des Preßgesetzes mit der Verbreitung der Zeitschriften m dem Augenblicke begonnen werden kann, wo das Pflichtexemplar der Pressebehörde vorgelegt worden ist und ein Abwarten des Ergebnisses der Pressezensur nicht notwendig ist.

Was den Punkt 6 der Interpellation anbelangt, verweise ich auf meine Antwort auf die Interpellation des Abgeordneten Gottwald und Genossen vom 14. März 1930, Dr. Nr. 400/II.

Den Arrestzellen wird Aufmerksamkeit gewidmet, sie werden periodisch geweißt, die Bettstellen werden desinfiziert und die Kost entspricht den Vorschriften und dem prädominierten Aufwände.

Zu der Rüge der Staatsanwaltschaft in Leitmeritz in Ansehung der Konfiskationspraxis des Polizeikommissariates in Aussig, wie sie in der Interpellation angeführt wird, ist es überhaupt nicht gekommen. Bei diesem Stände der Angelegenheit habe ich keine Ursache zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 28. August 1930.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 653/XIX.

Válasz

a belügyi minisztertõl

Hokky képviselõ és társai interpellációjára

Berehy község önkormányzatának beszüntetése s vagyonának kormánybiztos által való kezeltetése tárgyában. (386/VI. ny.-sz.).

Berehy községben 1930. május 18.-án községi képviselet, s ugyanazon év június 5.-én sztaroszta és községi tanács választatott meg. A választás foganatosításával az interpelláció tárgytalanná vált. További intézkedés megtételére tehát okom nincsen.

Praha, 1930. augusztus 27.-én.

A belügyi miniszter:

Dr. Slávik s. k.

 

Pøeklad ad 653/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Justizminister, betreffend die Beschlagnahme der "Deutschen Volkswehr" in Friedek, Nr. 23 vom 7. Juni 1930 (Druck 557/XX.).

Die Presseaufsicht über die Zeitschrift "Deutsche Volkswehr" wird von der Bezirksbehörde in Friedek besorgt.

Die genannte Behörde hat bei der Durchsicht der Nummer 23 der erwähnten Zeitschrift vom 7. Juni 1930 in den in der Interpellation wörtlich abgedruckten Stellen den Tatbestand strafbarer Handlungen nach § 18 des Gesetzes zum Schutze der Republik und nach § 300 StG. erblickt und die Zeitschrift deshalb beschlagnahmt.

Das Kreis- als Pressegericht in Mähr. Ostrau hat diese Beschlagnahme in vollem Umfange und zwar wegen des Tatbestandes der strafbaren Handlungen nach Art. V des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, RGBl. Nr. 8 vom Jahre 1863, und nach den §§ 487, 488 und 491 StG. bestätigt.

Gemäß diesem Aussprüche eines unabhängigen Gerichtes hat das Vorgehen der Bezirksbehörde in Friedek dem Gesetze völlig entsprochen und habe ich daher keine Ursache zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 28. August 1930.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 653/XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten E. de Witte, Blatny und Genossen

wegen Verschleppung der Konstituierung der Gemeindevertretung in St. Joachimsthal (Druck 557/XVII).

Gegen die am 8. Dezember 1929 vorgenommene Wahl der Gemeindevertretung in St. Joachimsthal sind vier verschiedene ausführliche Einwendungen eingebracht worden, deren Motiviertet vor der Endentscheidung durch eine umfangreiche Erhebung nicht bloß der Bezirksbehörde in St. Joachimsthal, sondern auch des Landesschulrates in Prag ermittelt werden mußte. Trotzdem ist das Verfahren über diese Einwendungen insoweit beschleunigt worden, daß sich die neue Gemeindevertretung in St. Joachimsthal bereits am 18. Juni 1930 konstituieren konnte.

Durch die geflogenen Erhebungen ist ermittelt worden, daß die Bezirksbehörde in St. Joachimsthal alle ihr aufgetragenen Verfügungen in dieser Angelegenheit in einer dem Charakter des Falles absolut angemessenen Zeit durchgeführt hat und ich habe daher keine Ursache zu einer Verfügung aus Anlaß dieser Interpellation.

Prag, am 28. August 1930.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 653/XXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Stern, Höhnel, K. Procházka und Genossen

wegen der Abschaffung des Sekretärs Josef Pieschl aus Warnsdorf (Druck 400/VI).

Gegen den Bescheid, womit die Bezirksbehörde in Warnsdorf den Sekretär der kommunistischen Partei in Warnsdorf Josef Pieschl für immer aus dem politischen Bezirke Warnsdorf ausgewiesen und ihm gleichzeitig unter Hinweis auf die Straffolgen die Rückkehr in diesen Bezirk verboten hat, hat der Genannte innerhalb der gesetzlichen Frist die Berufung eingebracht, über welche die Landesbehörde in Prag bisher noch nicht entschieden hat. Ich will dieser Entscheidung nicht vorgreifen und kann mich daher über die Angelegenheit nicht näher aussprechen, bemerke jedoch, daß die Landesbehörde in Prag es nicht unterlassen wird, über die Berufung mit größter Sorgfalt und Unparteilichkeit und mit der möglichsten Beschleunigung zuneigenden. In dieser Richtung erteile ich gleichzeitig eine Weisung.

Die Antwort erteile ich an Stelle des interpolierten Herrn Justizministers, weil in dieser Angelegenheit die dem Ministerium des Innern unterstellten politischen Behörden entscheiden.

Prag, am 28. August 1930.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

 

Pøeklad ad 653/XXIII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen

betreffend nachteilige Fahrplanveränderungen (Druck 320/VII).

Im Sommerfahrplane sind Änderungen nicht in einem solchen Umfange eingetreten, wie in der Interpellation angeführt wird. Der Fahrplan des Zuges Nr. 4404 ist überhaupt nicht geändert worden, so daß er auch jetzt wieder um 6.57 Uhr in Troppau - Ostbahnhof ankommt.

Die Abfahrt des Zuges Nr. 4445 aus Troppau - Ostbahnhof ist bloß um 18 Minuten, und zwar im Hinblicke auf die spätere Abfahrt des Schnellzuges Nr. 83 und deshalb verschoben worden, damit die Verbindung mit dem Zug Nr. 519 aufrecht erhalten bleibe.

Der Zug Nr. 4415 ist seinerzeit für bestimmte Tage während der Sommerzeit, nicht aber als besonderer Schülerzug, sondern als Zug für die Erleichterung des nachfolgenden Zuges Nr. 4413 eingeführt worden, welcher an Tagen mit größerer Frequenz die ganze Belastung allein nicht hätte ertragen können. Die Garnitur dieses Zuges mußte nämlich verhältnismäßig klein sein, weil der Zug von einer schwachen Maschine geführt worden ist. Nunmehr wurde für die Bedienung dieses Zuges eine stärkere Maschine ausgewählt, welche eine Vergrößerung der Zugsgarnitur zuläßt, so daß der Transport der Reisenden ohne Hilfe eines zweiten Zuges durch einen einzigen Zug bewältigt werden kann. Deshalb ist der Zug Nr. 4415 aus Ersparungsgründen als überflüssig weggelassen worden.

Aus den angeführten Tatsachen ist ersichtlich, daß nur Verkehrsrücksichten die Ursache der Veränderungen im Fahrplane gebildet haben. Ich muß mich daher auf das nachdrücklichste gegen die Tendenz verwahren, Maßnahmen der Eisenbahnverwaltung mit Motiven in Zusammenhang zu bringen, welche ihr gänzlich fremd sind.

Prag, am 30. August 1930.

Der Eisenbahnminister:

Mlèoch m. p.

 

Pøeklad ad 653/XXIV.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpretationen des Abgeordneten J. Geyer und Genossen

in Angelegenheit der saumseligen Postzustellung beim Postamte Lauterbach - Stadt (Druck 456/XVII).

Durch Einführung der regelmäßigen Autobusfahrten des Stadtrates der Stadt Lauterbach nach Falkenau a. E. ist eine Verbesserung des Postverkehrs der Stadt Lauterbach ermöglicht worden.

Dieser Autobus befördert seit 1. August 1930 zweimal täglich die gesamte Post für die Stadt Lauterbach und die eingelaufene Post wird dort sofort zugestellt.

Prag, am 22. August 1930.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:

Dr. Franke m. p.

 


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