Pùvodní znìní ad 456/XI.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur in Angelegenheit der Anrechnung der Militärdienstzeit für Lehrer an öffentlichen Schulen bezüglich ihrer Vorrückung in höhere Bezüge.
Auf Grund des Min. Erl. vom 6. April 1929, Zl. 35.227 (Vìstník Jahrgang 1929, Heft 4, Seite 117) soll der aktive Militärpräsenzdienst den Lehrern an öffentlichen Schulen unter der Bedingung in die Vorrückung in höhere Bezüge eingerechnet werden, daß er nach der Anstellung als Lehrer in öffentlichen Schulen und vor dem 1. Jänner 1926 abgeleistet worden ist.
Nach Erscheinen dieses Erlasses stellten viele Lehrpersonen, auf die solcherart Bezug genommen wurde, an die Landesschulräte als durchführende Behörde ihre Ansuchen, Sie erwarteten, daß denselben in dem Sinne entsprochen wird, daß man ihnen ihre nach den genannten Bedingungen geartete Militärdienstzeit tatsächlich einrechnet.
Mit verschiedenen Erlässen der Landesschulräte ist jedoch der obenzitierte Min. Erl. vom 6. April 1929 so ausgelegt worden, daß nur die am 1. Jänner 1926 schon definitiv angestellt gewesenen Lehrpersonen mit der Anrechnung ihrer Militärdienstzeit begünstigt werden, dagegen den zu diesem Zeitpunkte noch nicht definitiven Lehrern die Militärpräsenzdienstzeit weder in den Dienst als Aushilfslehrer noch als Anwärter eingerechnet werden kann. Diese Auffassung der Landesschulräte liegt offenbar dem Erlaßtexte nicht zugrunde, vielmehr hat derselbe ohne Zweifel für alle Militärdiener Geltung. Dennoch sind auch seitens des Ministeriums bisher noch keine Klarstellungen wegen der Praxis der Landesschulräte erfolgt, obwohl eine Zahl von Rekursen der benachteiligten Lehrpersonen laufen.
In denselben ist mit Recht darauf verwiesen, daß auch Aushilfslehrer und Anwärter-Militärdiener, selbst wenn dieselben am 1. Jänner 1926 noch nicht ein Definitivum erlangten, sofern sie nur an öffentlichen Schulen Dienst machten, als Lehrer derselben gewertet werden müssen. Nur der Mangel an erledigten Lehrstellen war ein Hindernis bei ihrer definitiven Anstellung. Nach einem 2 bezw. 1 1/2 jährigen Dienste beim Heer wären diese Lehrer, wenn sie nicht nach dem Min. Erl. vom 6. April 1929 Zl. 35.227 - I behandelt würden, gegenüber ihren vom Militärdienste befreiten Kollegen, welche in der Zwischenzeit ein Definitivum zu erreichen imstande waren, im Nachteil.
Die Meinung der Interpellanten geht dahin, daß das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur keinen anderen Standpunkt vertritt als den, auch den Aushilfslehrern und Lehranwärtern die Vorteile seines Erlasses zu sichern.
Der Herr Minister wird deshalb befragt, ob er bereit ist, eine Klarstellung zu veranlassen?
Prag, am 8. Mai 1930.
Simm,
Horpynka, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dobránsky, Szentiványi, Fedor, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Keibl, Köhler, Schubert, Krebs, Knirsch, Kasper, Ing. Jung, Geyer.
Pùvodní znìní ad 456/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch und Genossen an den Minister für öffentliche Arbeiten
betreffend die Durchführung von Eichungen.
Die bestehenden Eichvorschriften erweisen sich als ungemein drückend und zwar deshalb, weil laut der eichgesetzlichen Vorschriften die Eichungen in zweijährigen Zeitabständen durchgeführt werden sollen. Dieser Zeitraum mag dort am Platze sein, wo Wagen, Gewichte und Maßgefäße in ständiger Benützung sind und daher Abnützungen unterliegen. Insoweit jedoch landwirtschaftliche Verhältnisse und besonders bäuerliche Bedürfnisse in Frage kommen, erweist die Praxis, daß der zweijährige Zeitraum, nach dessen Ablauf die Eichverpflichtung ausgelöst wird, zu kurz ist. Die, Vornahme von Eichungen verursacht nicht nur Unkosten, die darin bestehen, daß die Eichgebühren bezahlt werden müssen, sondern sie löst auch Beschwernisse aus, die darin bestehen, daß die Besitzer von Wagen verpflichtet sein sollen, um die Durchführung der Eichungen bei den Eichämtern mittelst Gesuchen einzuschreiten, die überdies auch noch mit 5 Kè gestempelt sein müssen, Die Landwirte und landwirtschaftlichen Vereine, die z. B. Besitzer von Viehwagen sind, haben nicht immer die Möglichkeit; die von den Eichämtern geforderten Gesuche zwecks Vornahme der Eichungen zu schreiben. Im übrigen erweist es sich, daß die Vorlage von Gesuchen auch nicht einmal notwendig ist, weil bei den Eichämtern Verzeichnisse angelegt sind, in denen die im Bereiche der Eichämter vorhandenen eichpflichtigen größeren Gegenstände in Evidenz gehalten werden. Das geschieht auch z. B. bei dem Eichamte in Reichenberg. Obzwar dieses Eichamt das Datum der zuletzt vorgenommenen Eichungen genau registriert hat, wird trotzdem von dem Eichamte nach Ablauf der Fristen eine Aufforderung an die Besitzer von Wagen gerichtet, mit Hilfe gestempelter Eingaben um die Durchführung der Eichungen anzusuchen. Die Verpflichtung zur Einbringung derartiger Eingaben erscheint unter den geschilderten Verhältnissen als eine Überflüssigkeit und sie ist eine gleichzeitig Kosten verursachende Arbeit, weil ohnedies die eichpflichtigen Gegenstände bei den Gemeindeämtern angemeldet werden, von wo aus die Eichämter Kenntnis erlangen, Es ist notwendig, daß die mit der Durchführung von Eichungen verbundenen Arbeiten den Besitzern eichpflichtiger Gegenstände keine überflüssigen Mühen verursachen und es läßt sich das vermeiden, wenn an Stelle bürokratischer Erwägungen vernünftige, praktische Auffassungen bezüglich der Bedürfnisse der Landwirtschaft treten. Die Durchführung von Eichungen erfordert heute unter normalen Verhältnissen somit die Einbringung eines Gesuches, das zu stempeln ist und weiter ist mit der Zahlung einer Eichgebühr zu rechnen. Damit ist jedoch der Kostenaufwand noch nicht erschöpft, denn wenn es sich um die Eichung einer Wage handelt, dann wird gefordert daß die Wage vor Ausführung der Eichung in Ordnung gebracht sein soll. Das hat zu geschehen durch Professionisten die in dieser Hinsicht bei den Eichämtern scheinbar eine Monopolstellung einnehmen, denn wenn die an den Wagen vor der Eichung notwendigen Arbeiten von anderen Unternehmern durchgeführt wenden, dann ist das Ergebnis doch nicht in Ordnung. Bemerkenswert ist, daß auf Geheiß der Eichämter selbst jene Wagen in Ordnung gebracht wenden müssen, die Neuanschaffungen sind oder erst kurze Zeit in Verwendung stehen. Wenn schon an Wagen irgendwelche Reparaturen vorzunehmen sind, dann muß die Möglichkeit bestehen, daß auch andere Gewerbetreibende, die Sachkenntis besitzen, die Wagen reparieren. Beschwerden in dieser Hinsicht werden im Bezirke Reichenberg erhoben von dem Landwirtschaftlichen Vereine in Dönis und dem Landwirt Hermann Thiel in Wetzwalde. Die Reparaturen kosten natürlich auch viel Geld und erhöhen so die für die Eichungen notwendigen Ausgaben ganz bedeutend.
Mit Rücksicht auf diese Ausführungen wird der Herr Minister für öffentliche Arbeiten gefragt:
1.) Ob es nicht schon unter der Geltung der heute bestehenden eichgesetzlichen Vorschriften möglich ist, für die Landwirtschaft einen größeren Zeitabstand bezüglich der Durchführung von Eichungen festzusetzen?
2.) Ob der von den Eichämtern geforderte Gesuchszwang betreffend die Durchführung von Eichungen nicht in Wegfall kommen und an seine Stelle die kumulative Anmeldung durch die zuständigen Gemeindeämter treten kann.
3.) Ob es unbedingt nötig ist, die Inordnungsstellung eichpflichtiger Gegenstände durch Gewerbetreibende vornehmen zu lassen, die zu den Eichämtern in guten Beziehungen stehen und von diesen namhaft gemacht werden?
4.) Ob der Herr Minister für öffentliche Arbeiten bereit ist, Weisungen an die Eichämter in dem Sinne zu erlassen, daß diese die Erfüllung ihrer Aufgaben weniger bürokratisch, als vielmehr den praktischen Bedürfnissen entsprechend aufzufassen haben.
Prag, am 20. Mai 1930.
Windirsch,
Dr. Szüllö, Dr. Rosche, Gläsel, Böllmann, Dobránsky, Halke, Dr. Jabloniczky, Hokky, Fedor, Viereckl, Platzer, Wagner, Böhm, Hodina, Zierhut, Heller, Stenzl, Prause, Fritscher, Scharnagl, Dr. Peters.
Pùvodní znìní ad 456/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur in Angelegenheit der Errichtung einer vollständig überflüssigen tschechischen
Schule in Warta a. E.
Bei Beratung des Staatsvoranschlages wurde nicht nur von deutscher, sondern auch von tschechischer Seite schärfste Kritik an der Errichtung überflüssiger tschechischer Minderheitsschulen für einige wenige Kinder geübt und dieses bisherige System, das letzten Endes nur auf eine Auffüllung dieser tschechischen Minderheitsschulen mit deutschen Kindern gerichtet ist, verurteilt und abgelehnt. Trotzdem muß immer wieder festgestellt werden, daß mit der Errichtung solcher tschechischer Minderheitsschulen in Orten, wo auch nicht das geringste Bedürfnis vorhanden ist, fortgeschritten wird.
In der angeführten Ortschaft Warta a. E, wurde über Betreiben einiger tschechischer Heißspörne, unter Führung eines Bahnbeamten, eine Schule eröffnet, die nach langwierigen Bemühungen endlich von 12 Kindern besucht wind. 6 Kindar sind deutscher Nationalität und 6 Kinder tschechischer Nationalität. Von den 12 Kindern wohnen aber nur 4 in Warta und die restlichen 8 Kinder wurden aus den umliegenden Gemeinden; Pürstein, Wotsch und Okenau mühselig u. zw. unter Inaussichtsstellung reichlicher Weihnachtsgeschenke für den Besuch gewonnen. Drei dieser tschechischer Kinder haben bisher die tschechische Schule in Klösterle a. E, besucht und ist es für die Verhältnisse bezeichnend, daß die tschechische Schulleitung in Klösterle über die Abspenstigmachung dieser drei Kinder Beschwerde führt, da auch die dortige Schule unter Besuchermangel leidet.
Aus den hier geschilderten Verhältnissen geht hervor, daß trotz aller verkündeter Sparmaßnahmen und der vom Unterrichtsminister offiziell verkündeten Stellungnahme, daß die deutschen Kinder in die deutsche Schule gehören und die tschechischen Minderheitsschulen nicht dazu mißbraucht werden dürfen, um Seelenfang zu betreiben, sich die Národni výbors unter stiller Förderung der Bezirksbehörden und des Landesschulrates nicht beirren lassen und in der Errichtung überflüssiger tschechischer Minderheitsschulen fortschreiten.
Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, endlich die entsprechenden Weisungen herauszugeben, um die überflüssigerweise errichteten Minderheitsschulen aufzuheben und die Errichtung solcher neuer Schulen zu verhindern.
Prag, am 13. Mai 1930.
Ing. Kallina,
Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Horpynka, Dr. Hassold, Schubert, Geyer, Köhler, Eckert, Prause, Hokky, Dr. Jabloniczky, Knirsch, Kasper, Krebs, Dr. Szüllö, Fedor, Dobránsky, Stenzl, Ing. Jung, Simm, Matzner, Dr. Schollich.
Pùvodní znìní ad 456/XIV.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit des unglaublichen Verbotes der Durchführung weiterer Vorträge durch den Weltumsegler Kapitän Karl Kircheiß und den siegreichen Bezwinger des Großen Ozeans, Hauptmann Hermann Köhl.
In den letzten Monaten haben verschiedene Volksbildungsvereine und Ortsgruppen des Bundes der Deutschen i. B. in ihrer Vortragsreihe u. a. auch Vorträge des kühnen Weltumseglers Karl Kircheiß, und des ersten Überfliegers des Großen Ozeans von Ost nach West, Hauptmann Köhl, aufgenommen. Eine große Zahl dieser Vorträge wurde bereits durchgeführt und haben diese den Beweis erbracht, daß die sudetendeutsche Bevölkerung diese Vorträge begeistert begrüßt hat. Die Weltumseglung durch Kapitän Kircheiß in seinem kleinen Segelboote mit vier Mann Besatzung war eine Heldentat und die Vertreter aller Kulturstaaten der Welt haben diesen deutschen Seehelden höchstes Lob und Anerkennung gezollt, Allüberall, wo Kapitän Kircheiß in den fünf Weltteilen am Rednerpult erschien, um über die zurückgelegte Fahrt Bericht zu erstatten, fanden sich unter den Zuhörern immer auch die Vertreter der Behörden ein, um seiner kühnen Tat Anerkennung zu zollen.
Das Gleiche gilt von Hauptmann Köhl, der besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Wochen hindurch als Held des Tages gefeiert wurde.
Bei diesem Sachverhalt ist es unbegreiflich, daß die Landesbehörde nunmehr, nachdem eine große Anzahl dieser Vorträge bereits abgehalten worden ist, auf Grund einer von einem Teile der tschechischen Presse inszenierten Hetze gegen diese Vorträge sich veranlaßt fühlte, die Fortsetzung dieser Vorträge zum Teil zu verbieten und die Abhaltung der bereits bewilligten Vorträge nur unter Bedingungen zu gestatten, die praktisch einem Verbote gleichkommen. Dieses unbegreifliche Vorgehen der Landesbehörde ist ein neuerlicher Beweis dafür, daß trotz des Bestehens einer deutsch-tschechischen Regierung nach wie vor die národní výbors und die tschechische Hetzpresse ausschlaggebenden Einfluß auf die Entscheidungen der Unterbehörden nehmen.
Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist die Landesbehörde zu beauftragen, die Veranstaltung von Vorträgen, wie die des Kapitän Kircheiß, des Hauptmanns Köhl und des Generals von Letow sofort wieder unter den früheren Bedingungen zu bewilligen.
Prag, am 18. Mai 1930.
Ing. Kallina,
Dr. Keibl, Dr. Hassold, Dr. Schollich, Horpynka, Szentiványi, Dr. Holota, Dr. Jabloniczky, Hokky, Dobránsky, Dr. Törköly, Nitsch, Fedor, Dr. Szüllö, Köhler, Knirsch, Kasper, Ing. Jung, Geyer, Simm, Krebs, Dr. Hanreich, Matzner, Schubert.
Pùvodní znìní ad 456/XV.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister für Post- und Telegrafenwesen in Angelegenheit der die Öffentlichkeit irreführenden Zusammenstellung des offiziellen Postscheckverzeichnisses.
Seit Jahren bleibt die wiederholt gestellte Forderung der deutschen Wirtschaftskreise nach Herausgabe eines Postscheckinhaberverzeichnisses in deutscher Sprache unerfüllt, Bei wirklicher kaufmännischer Leitung des staatlichen Postunternehmens sollte doch solchen praktischen Erfordernissen sofort Rechnung getragen werden. Da zu wiederholten Malen die verantwortlichen Stellen erklärt haben, daß die staatlichen Unternehmungen den öffentlichen wirtschaftlichen Interessen zu dienen haben und selbst tschechische Wirtschaftler zugeben, daß die sudetendeutsche Bevölkerung gegen 45% der Steuerlasten aufbringt, ist doch die Forderung nach Herausgabe des deutschen Postscheckabnehmerverzeichnisses mehr als begründet.
Als vollkommen unhaltbar muß aber der jetzige Zustand bezeichnet werden, der geradezu eine bewußte Schädigung der deutschen wirtschaftlichen Interessen darstellt. In den bisher erschienenen Teilnehmerverzeichnissen des Postscheckamtes sind die meisten deutschen Postscheckinhaber, sogar entgegen der Firmenbezeichnung auf den Posterlagscheinen, nur in tschechischer Sprache angeführt, was unbedingt den Eindruck hervorrufen muß, daß es sich hier um tschechische Firmen handelt.
Dieses Vorgehen des Postscheckamtes ist unbegreiflich und fragen daher die Unterzeichneten an, ob der Herr Minister bereit ist.
1. endlich dem Wunsch der deutschen Wirtschaftskreise nach Herausgabe eines deutschen Postscheckinhaberverzeichnisses nachzukommen,
2. in der Zwischenzeit mindestens dafür Sorge zu tragen, daß die deutschen Postscheckinhaber mit ihrer Firmenbezeichnung, Ort und Straße, in deutscher Sprache verzeichnet werden.
Prag, den 13. Mai 1930.
Ing. Kallina,
Dr. Hanreich, Horpynka, Dr. Keibl, Simm, Dr. Schollich, Köhler, Krebs, Matzner, Kasper, Geyer, Dr. Hassold, Ing. Jung, Schubert, Knirsch, Eckert, Prause, Stenzl, Dobránsky, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö.
Pùvodní znìní ad 456/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Gläsel und Genossen an den Minister des Innern
wegen einer beabsichtigten großen tschechischen Manifestationsveranstaltung in Eger durch den Sokolgau in Pilsen.
Wie bekannt wurde, begeht die Sokolortsgruppe in Eger am 1. Juni d. J. die Feier ihres zehnjährigen Bestandes. Gegen die Veranstaltung einer derartigen internen Feier hat gewiß niemand etwas einzuwenden, Nur erscheinen in der letzten Zeit verschiedene Pressemeldungen, nach denen der Sokolgau Pilsen diesen Anlaß benützen will, um in Eger eine große tschechische Manifestationsveranstaltung mit großen Aufmärschen und öffentlichen Umzügen durchzuführen, um wie die Národní Politika zu berichten weiß, eine spontane Kundgebung der Stärke des Sokols und eine Manifestation der Tschechen dieses Grenzgebieten in Scene zu setzen. Die Koten des Festes seien mit 50.000 Kè veranschlagt und werde mit einem starken Zustrom tschechischer Gäste und Zuschauer gerechnet. Die Propaganda für diese Festlichkeit nimmt bereits ganz eigene Formen an, indem das Pilsner Blatt Èeský denník in den letzten Tagen eine Nachricht in großer Aufmachung verbreitete, die Deutschen drohen, daß es bei diesem Feste zu Blutvergießen komme und es kämen 50,000 Reichsdeutsche nach Eger mit Handgranaten und Revolvern ausgerüstet, welche das Fest stören wollen. Diese aufregende Nachricht entbehrt selbstverständlich jeder realen Unterlage, ihr Zweck auf Wirkung ist zu durchsichtig, doch ist sie berufen, die Bevölkerung in einer derartigen Weise zu erregen, daß daraus tatsächlich unübersehbare Folgerungen erwachsen können. Es muß für die deutsche Bevölkerung des Egerlandes und der deutschen Stadt Eger herausfordernd wirken, wenn eine interne Feier der Egerer Sokolgemeinde von außen her zu einer großen tschechisch nationalen Kundgebung gestempelt wird und Formen annimmt, die der einheimischen deutschen Bevölkerung in ihrem deutschen Siedlungsgebiete bei deutschen Veranstaltungen verwehrt sind und für die außerdem in obiger aufregender Art und Weise Propaganda gemacht wird. Wir verweisen dabei auf das vorjährige Fahnen und Farbenverbot aus Anlaß einer Feier der heimischen Studentenschaft Egerländer Landtag in Eger, welches die einheimische Bevölkerung in ihrem nationalen Empfinden verletzte.
Solche Dinge geschehen jetzt in der Zeit der beginnenden Verständigung zwischen den beiden grossen Völkern des Staates und stellen eine Gefahr für das Fortschreiten der Verständigungsaktion dar, der das Staatsoberhaupt bereits so oft das Wort widmete und die von einsichtigen Politikern beider Nationen gefördert wird. Es ist also zur gegebenen Zeit ganz und gar unangebracht, daß derartige nationalchauvinistische Kundgebungen in anderssprachigen Gebieten dieses Staates veranstaltet werden, wodurch die nationalpolitische Konsolidierung des Staates schwer geschädigt und außerdem durch die Verbreitung obiger aufregender Meldungen die Bevölkerung in Unruhe versetzt wird. Es werden damit auch Gefahren für die öffentliche Ruhe und Ordnung heraufbeschworen. Der Sokolgau Pilsen findet sicherlich zu seiner Tagung einen anderen besser geeigneten Ort als es die deutsche Stadt Eger darstellt.
Die Gefertigten richten daher an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:
Was gedenkt der Herr Minister in dieser Angelegenheit zu veranlassen um einerseits die Interessen des Staates zu wahren, anderseits die Bevölkerung des deutschen Sprachgebietes von Eger vor Beunruhigungen zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu garantieren?
Prag, am 16. Mai 1930.
Gläsel,
Böllmann, Dr. Szüllö, Heller, Platzer, Viereckl, Fedor, Szentiványi, Windirsch, Nitsch, Halke, Dr. Törköly, Wagner, Prause, Hodina, Stenzl, Dr. Holota, Dr. Jabloniczky, Zierhut, Dobránsky, Böhm, Hokky.
Pùvodní znìní ad 456/XVII
Interpellation
des Abgeordneten J. Geyer und Genossen an den Minister für Post- und Telegraphenwesen
in der Angelegenheit der saumseligen Fostzustellung beim Postamte Lauterbach-Stadt.
Schon wiederholt ist durch die Parlamentarier auf die unglaubliche Saumseligkeit in der Postzustellung in und außerhalb des Parlamentes Beschwerde geführt worden, Besonders arg liegen die Zustellungsverhältnisse in den Landgemeinden, ohne daß diese Saumseligkeit in irgend welchen abnormalen lokalen Verhältnissen oder Schwierigkeiten begründet wären. Solche Beschwerden werden in letzter Zeit mündlich und schriftlich im Bereiche des Postamtes Lauterbach-Stadt laut und beschäftigen auch die Presse wie der nachfolgende Artikel der Elbogener Zeitung in No. 19 vom 10. Mai 1930 bestätigt, Unter der Merke Lauterbach-Stadt wird dortselbst folgendes bekanntgegeben:
(Unglaubliche Postverhältnisse). Die Prager Zeitungen vom 1. Mai die in Prag immer am Vortage zur Post gebracht werden, sind hier erst in den Mittagstunden des 3. Mai in die Hände der Leser gelangt. Freilich muß diesmal die Arbeitsruhe des 1. Mai in Betracht gezogen werden, aber auch die normale Beförderung dauert 24 Stunden weniger. Jedes Nest Karpathorußlands kann sich einer günstigeren Postverbindung erfreuen als wir im Herzen des kulturell hochstehenden Mitteleuropas. Eine ebenso günstige Postverbindung haben wir mit Eibogen, der Stadt unserer Bezirksbehörden. Ein Brief, der Samstag um 17 Uhr zur Post gegeben wird, kommt normalerweise am Dienstag Mittags in die Hände des Empfängers in Lauterbach, 12 km in 67 Stunden, immerhin ein Rekord. In den nächsten Wochen erwarten wir wieder eine beträchtliche Zahl von Sommergästen, die sich immer mit Ärger und Spott über derartige Postverhältnisse die Zeit vertreiben können. Glaubt unsere Postverwaltung derart die mühsame Fremderwerbung unserer Gemeinde zu fördern?
Auf Grund dieser Beschwerden stellen die Gefertigten an den Herrn Minister die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit die geschilderten Saumseligkeiten untersuchen zu lassen,
2. Anordnungen zu treffen, die in Hinkunft derartige Verzögerungen in der normalen Postzustellung hintanzuhalten vermögen?
Prag, am 16. Mai 1930.
Geyer,
Krebs, Horpynka, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Ing. Jung, Kasper, Köhler, Schubert, Ing. Kallina, Simm, Knirsch, Dr. Hanreich, Dr. Szüllö, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Hokky, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Hassold.
Pùvodní znìní ad 456/XVIII.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm und Genassen
an den Eisenbahnminister
in Angelegenheit zugewährender Begünstigungen an die Jugendfürsorge-Organisationen.
Die deutsche Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge i. B. und ihre Zweigvereine, die Deutschen Bezirksjugendfürsorgen, haben jährlich an 2000 ganz arme fürsorgebedürftige Kinder in Heil- und Erziehungsanstalten, in Waisenhäuser, Kinderheime und in Pflegestellen zu überstellen. Die damit verbundenen Reisen der Kinder und Amtswalter sind bezgl. ihres Kostenpunktes eine ansehnliche Belastung der genannten Organisationen, welche die Kosten der Fürsorgeerziehung um ein wesentliches erhöhen.
Bisher wunden, um für die Landeskommissionen und ihre Zweigvereine eine Erleichterung bei dieser Ausgabenseite zu schaffen, eine Anzahl von Eisenbahnfreifahrtscheinen durch das Eisenbahnministerium bewilligt, Aber die Zahl derselben war so unbedeutend, daß der finanzielle Effekt der Begünstigung für deren Träger kaum in Betracht kam. Erst wenn die Zahl der zu bewilligenden Eisenbahnfreifahrtscheinen der Zahl ihres Bedarfes nahekäme könnte die Jugendfürsorge eine tatsächliche Hilfeleistung des Ministeriums verspüren.
Schließlich wenden durch die Beamten der Landeskommissionen umfangreiche Vortrags- und Aufklärungsarbeiten erledigt, die der Volksbildung und Volkswohlfahrt zweckdienlich sind, ja für dieselben heute etwas unerläßliches darstellen. Auch mit den Vortrags- und Aufklärungsdienst sind große Kosten für die Kommissionen verbunden, die schätzungsweise in einem Jahre 200,000 Kronen betragen. In dieser Richtung hin könnte das Eisenbahnministerium durch die Bewilligung von mindestens drei kostenlosen Jahresfahrkarten auf den tschechoslowakischen Staatsbahnen für die Beamten der Jugendfürsorge-Organisationen eine Begünstigung treffen.
Die Interpellanten fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist:
1.) Die Zahl der angeforderten Eisenbahnfreifahrtscheine den tatsächlichen Bedürfnissen gemäß anzupassen und
2.) für den Vortrags- und Aufklärungsdienst den Beamten der Landeskommissionen eine entsprechende Zahl von Eisenbahnfreifahrtkarten zu bewilligen?
Prag, am 21. Mai 1930.
Simm,
Krebs, Kasper, Ing. Jung, Knirsch, Köhler, Schubert, Horpynka, Dr. Schollich, Hokky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Dr. Holota, Dobránsky, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Matzner.
Pùvodní znìní ad 456/XIX.
Interpellation
der Abgeordneten Hugo Simm, Geyer und Genossen
an den Ministeg für Post- und Telegraphenwesen in Angelegenheit der Ermöglichung eines portofreien Schriftenverkehrs für die
Jugendfürsorgeorganisationen.
Der Schriftverkehr der Deutschen Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge und ihrer Zweigvereine, der Deutschen Bezirksjugendfürsorgen, untereinander sowie der Verkehr dieser Organisationen mit den verschiedenen Ämtern und Behörden; Bezirks- und Gemeindeämtern, Bezirksgerichten, Pfarrämtern, Schulleitungen und Direktionen, Staats- und Landesstellen ist ein sehr umfangreicher. Dieser Verkehr erstreckt sich auf Erhebungen in Mündel- und Fürsorgeangelegenheiten, auf Anforderungen von Tauf-, Geburts- und Heimatsscheinen, Armuts- und Mittellosigkeitszeugnissen, auf angeforderte Berichte seitens der Vormundschafts- und Verwaltungsbehörden. Er liegt daher im Interesse der Staatsverwaltung, deren Agenda er zum Teil im Sinne eines übertragenen Wirkungskreises mit erfüllt.
So sehr die Landeskommission bezw. ihre Untergliederungen solcherart der Staatsverwaltung dienlich sind, ist seitens der letzteren manche mögliche Erleichterung für die Erfüllung der diesen Organisationen übertragenen Pflichten außer acht gelassen worden. So zum Beispiel betragen die Ausgaben der genannten Jugendfürsorge-Organisationen für die erwähnten Zwecke jährlich bei vier Zentrale selbst 50,000 Kronen, bei den Zweigvereinen 150,000 Kronen. Sie sind deshalb eine starke Belastung, die der Staat längst mit einer Portobegünstigung beachtet haben müßte. Es wäre nur recht und billig, daß die tschechoslowakische Postverwaltung den Jugendfürsorge-Organisationen für ihren Schriftenverkehr Portofreiheit zugesteht.
Die Interpellanten fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist:
1.) Diese Portofreiheit zu erwägen,
2.) zu verfügen, diese Begünstigung bei den laufenden Staatsvoranschlags-Beratungen als für das Jahr 1931 in betrachtkommende Maßnahmen zu berücksichtigen?
Prag, am 21. Mai 1930.
Simm, Geyer,
Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Krebs, Horpynka, Matzner, Knirsch, Kasper, Ing. Jung, Schubert, Köhler, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Hokky, Dobránsky, Dr. Szüllö, Fedor, Ing. Kallina.