Pùvodní znìní ad 209/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend den Ministerialerlaß wegen

Einsichtnahme in die Akten.

Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur hat vor Kurzem an alle Landesschulräte einen höchstmerkwürdigen Erlaß mit dem Auftrage hinausgegeben, ihn auch allen unterstehenden Bezirksschulausschüssen bekannt zu geben. Dieser Erlaß hat folgenden Wortlaut:

Unzulässige Auskünfte und Einsichtnahme in die Akten.

Das Min. f. Schulw. u. Volkskultur hat mit dem Erlasse vom 19. November 1929, Z. 3835/präs. dem Präsidium des Landesschulrates mitgeteilt, daß einzelnen Parteien gelegentlich von Besuchen bei höheren Ämtern (Instanzen) des Tätigkeitsbereiches des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur in Sachen, deren Entscheidung ausschließlich diesen Ämtern vorbehalten ist, ausführliche Kenntnis der von den untergeordneten Ämtern, Schulen und Anstalten gestellten Anträge aufweisen. - Wird ihrer Angelegenheit trotz des günstigen Standpunktes der niederen Ämtern, Schulen und Anstalten von höherer Instanz nicht entsprochen, dann sind sie gegen diese voreingenommen, haben sogar zu ihrer Entscheidung kein Vertrauen und suchen ungehörige Interventionen u. dgl.

Die oberwähnten Informationen über die gestellten Anträge erhalten die Parteien in der Regel bei den Ämtern, Schulen und Anstalten, entweder mündlich durch die Vorstände, Leiter und Direktoren, oder durch Einsichtnahme in die Akten. Beide Arten von Informationerstehen aber mit der Pflicht zur Wahrung des Dienstgeheimnisses in Widerspruch. Solche Auskünfte, auf welche die Parteien übrigens gar keinen Rechtsanspruch haben, untergraben die Autorität der höheren Instanzen und sind unzulässig. - In der Folge haben daher Informationen an Parteien ausnahmslos zu unterbleiben:

Wir leben im Zeitalter der Demokratie, wo das mündige Volk an der Verwaltung des Staates den regsten Anteil nehmen soll, ja zur Entscheidung seines Geschickes mitberufen ist. Die Beamtenschaft hat im Rahmen dieser Demokratie die Staatsgeschäfte zu besorgen, und sich bei der Durchführung nur an die geltenden Gesetze zu halten. Es gibt daher bei Behandlung der Akten auch in persönlichen Angelegenheiten nichts zu verbergen, nichts was das Licht des Tages scheuen darf. Nur der Beamte wird die Einsicht in die Akten fürchten, der sich bei seiner Entscheidung nicht vom Rechte, sondern von persönlichen, nationalen oder chauvinistisch einseitigen Beweggründen leiten ließ.

Dieser Erlaß atmet vormärzlichen Polizeigeist und paßt in die heutige demokratische Zeit nicht mehr hinein. Denn die Autorität der Behörden beruht auf dem Vertrauen der Bevölkerung zur Gerechtigkeit der behördlichen Handlungen und Entscheidungen, kann also durch papierene Schutzmaßnahmen nicht befestigt werden.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, zu veranlassen, daß dieser rückschrittliche Erlaß sofort zurückgezogen und die Beamten des Ministeriums eines Besseren über den demokratischen Zeitgeist und über Beamtenautorität belehrt werden.

Prag, am 14, Feber 1930.

Dr. Schollich,

Geyer, Knirsch, Dr. Keibl, Ing. Jung, Schubert, Kasper, Szentiványi, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Nitsch, Köhler, Dr. Hassold, Dr. Törköly, Horpynka, Krebs, Simm, Dr. Holota, Hokky, Fedor, Dobránsky.

Pùvodní znìní ad 209/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und

Genossen

an den Finanzminister

betreffend den Verkauf der Primalit Werke in Olmütz.

Die èechische Zeitung Pozor wußte dieser Tage zu melden, daß die Einspruchskundgebungen der èechischen Blätter gegen den beabsichtigten Verkauf der Primalit-Werke in Olmütz Neustift durch Moravská banka Erfolg gehabt hätten. Auf einen Wink aus dem Finanzministerium habe die Moravská banka die Verhandlungen mit der Gruppe Oberleithner abgebrochen und Beratungen mit einer Vereinigung von Dachdeckern eingeleitet, die die Primalit-Werke übernehmen und unter der Leitung Obranský weiterführen werden. Das Blatt erklärt weiter, daß der Staat zum Verkaufe eines Industrieunternehmens oder welches Besitzes immer, wenn er mehr als 10 Millionen Kè wert ist, seine Zustimmung geben müsse. Da die Primalit Werke auf 11 Millionen geschätzt werden habe der Staat von seinem Rechte Gebrauch gemacht und auf die Moravská banka eingewirkt, um zu erreichen, daß dieser beabsichtigte Verkauf an einen Deutschen vereitelt werde.

Soweit die Nachricht des Blattes.

Die Gefertigten fragen auf Grund dieses Zeitungsberichtes, ob tatsächlich das Finanzministerium im vorliegenden Falle eingegriffen und den Verkauf unterbunden hat weiters ob eine Einflußnahme des Staates bei Besitzveränderung über 10 Millionen erfolgt und auf welche gesetzliche Bestimmungen sich diese stützt?

Prag, am 14. Feber 1930.

Dr. Schollich,

Horpynka, Geyer, Knirsch, Kasper, Köhler, Schubert, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Krebs, Simm, Ing. Jung, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Fedor, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Hokky.

Pùvodní znìní ad 209/VI.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Ernst Schollich,

Matzner und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung

wegen der Erschießung eines Kurgastes in Gräfenberg durch einen wildernden Soldaten.

Die Deutsche Post in Troppau brachte am 31. Jänner folgende Nachricht:

Gräfenberg-Freiwaldau, 30. Jänner. - Ein wildernder Soldat erschießt einen Kurgast. - Ein ganz unglaublicher Fall hat sich im Gebiet des Kurortes Gräfenberg ereignet. Am 29 Jänner gegen 1/2 4 Uhr nachmittags war der hier zur Kur weilende Steuerbeamte Albert Beneš aus Prag auf einem Spaziergang in den nahen Waldungen begriffen, In der Nähe der Abzweigung des Weges zur König-Karol-Quelle vom Fahrweg nach Böhmischdorf, fiel plötzlich ein Schuß und die Kugel traf den Kurgast in die Lunge. Die Verletzung ist so schwer, daß der Unglückliche kaum mit dem Leben davonkommen dürfte. Wie festgestellt wurde, ist der Täter ein Soldat namens Anton Klein vom Grenzjägerbataillon Nr. 7, das zum Teil in Gräfenberg einquartiert ist. Der Soldat war - man sollte es nicht für möglich halten - bei hellem Tag wildern gegangen und hat wohl sein Ziel verfehlt oder er hielt den des Weges daher kommenden Kurgast aus der Ferne für ein Wild. Jedenfalls ist dieser unerhörte Fall so recht geeignet, die Verhältnisse in diesem Staat grell zu beleuchten. Wie kann ein Soldat bei hellem Tag mit Gewehr und Munition sich aus der Kaserne entfernen, zu einer Zeit also, da die Mannschaft ihrer Beschäftigung nachzugehen pflegt. Der Fall zeigt aber auch daß die Militärverwaltung endlich daran gehen muß, den Kurort Gräfenberg von der Einquartierung frei zu machen. Von allen in Betracht kommenden Stellen sind in dieser Hinsicht schon derartige Forderungen erhoben worden, bisher aber ohne Erfolg. Vielleicht ist diese überaus tragische Angelegenheit geeignet, die Militärverwaltung endlich einmal den Forderungen der Kurgäste und Bewohner von Gräfenberg geneigter zu machen und zur Einsicht zu bringen, daß ein Kurort, der vornehmlich von Nervenkranken besucht wird nicht der rechte Ort für eine Militäreinquartierung mit all ihren Unannehmlichkeiten ist. Der Fall wird gewiß auch im Parlament zur Sprache kommen wo dann mit allem Nachdruck die Forderung erhoben werden könnte, die Militäreinquartierung aus Gräfenberg abzuziehen.

Die hier gezogenen Folgerungen sind durchaus richtig und zutreffend daß Militär nicht in einen Kurort gehört, ja geradezu eine schwere Schädigung des Kurbetriebes bedeutet und schon seit Jahren und bei jeder Gelegenheit, besonders von den Kurverwaltungen wurde dies betont, leider bisher ohne Erfolg.

Die Gefertigten verlangen nun, daß auf Grund des geschilderten Vorfalles die Militärverwaltung diesem durchaus berechtigten Wunsche der Kurorte ernstlich näher tritt und fragen den Herrn Minister für Nationalverteidigung, ob er bereit ist, zu veranlassen daß die Garnisonen aus den Kurorten in der kürzesten Zeit verlegt werden?

Prag, am 14. Feber 1930.

Dr. Schollich, Matzner,

Horpynka, Dr. Hassold, Krebs, Geyer, Simm, Ing. Jung, Knirsch, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dr Jabloniczky, Dr. Szüllö, Schubert, Köhler, Kasper, Dr. Keibl, Hokky, Fedor, Dobránsky.

Pùvodní znìní ad 209/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und

Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend den Hochschulbesuch für Absolventen der höheren Gewerbeschulen.

Den Absolventen der höheren Gewerbeschulen ist seit einigen Jahren der Zutritt zur Technischen Hochschule so sehr erschwert, sodaß man von einer großteiligen Sperre der Technischen Hochschule für diese Absolventen sprechen kann, Zudem werden diejenigen unter ihnen, welche an die Hochschule aufgenommen werden durch den Stempelaufdruck Gewerbeschüller im Meldungsbuch für ihre ganze akademische Studienzeit gekennzeichnet, was eine ausgesprochen schlechte psychologische Wirkung auf diese jungen strebsamen Menschen ausübt.

Es ist wohl keine unbillige Forderung, wenn die Abänderung dieses Zustandes in dem Sinne verlangt wird, daß die Zutrittsbedingungen für die Absolventen der höheren Gewerbeschule zur Technischen Hochschule derart erleichtert werden, daß nicht nur Vorzugsschüler, sondern auch Schüler mit lobenswertem Erfolge ohneweiteres an die Hochschule übergehen können, weiteres daß die Entscheidung über die Hochschulreife in zweifelhaft en Fällen in die Hände der Professoren der Höheren Gewerbeschule gelegt werde und daß schließlich die Kennzeichnung der ehemaligen Gewerbeschüler im Meldungsbuche aufhöre.

Diese Forderungen sind ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber den Absolventen der Höheren Gewerbeschule, und wird deren Durchführung der Technischen Hochschule und dem ganzen technischen Erziehungswesen nur von Nutzen sein.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, diese berechtigten Forderungen der Absolventen der Höheren Gewerbeschulen in wohlwollende Erwägung zu ziehen und die notwendigen Verfügungen zu ihrer Durchführung zu treffen?

Prag am 14. Feber 1930.

Dr. Schollich,

Matzner, Kasper, Geyer, Dr. Keibl, Ing Jung, Schubert, Knirsch, Simm, Krebs, Horpynka, Dr Hassold, Köhler, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky.

Pùvodní znìní ad 209/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und

Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Verfolgung der Träger einheitlicher Tracht, insbesondere Braunhemden.

Während noch in den Sommermonaten des Vorjahres die sogenannten Braunhemden, welche die deutschen Nationalsozialisten zu tragen pflegen, nirgends beanständet wurden - es braucht nur auf die großen Völkischen Tage von Sternberg und Gabonz hingewiesen zu werden - wird gegenwärtig jeder, der ein solches Kleidungsstück trägt, von den politischen Bezirksbehörden und Gendarmen wegen Tragens verbotener Uniformen behelligt und bestraft. Es sind in letzter Zeit eine ganze Menge von Bestrafungen erfolgt; insbesondere geschah dies im Bereiche der Bezirksbehörden Wagstadt und Hohenstadt.

Die Verfolgung stützt sich auf die altösterreichische Ministerrialverordnung vom 26. Feber 1917, R.-G.-Bl. Nr. 79 nach deren § 1 Uniformen nur dann getragen werden dürfen, wenn sie nach dieser Vorordnung genehmigt sind welche Genehmigung entweder fallweise für einzelne Uniformen oder allgemein für eine bestimmte Type erteilt werden kann, Welcher Anlaß zur Erlassung dieser Verordnung seinerzeit führte, ist den Fragestellern unbekannt. Es war im Kriege, wo ja an sich ein Ausnahmszustand herrschte. Es ist aber jedenfalls nicht Aufgabe eines im Frieden lebenden Staates sich auf eine Kriegsverordnung zu berufen, und am allerwenigsten kann es Aufgabe einer demokratischen Republik sein, eine Verordnung eines untergegangenen Kaiserstaates zu konservieren.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat denn auch mit Erkenntnis Boh. 61/62 A diese Verordnung für ungültig erklärt, Trotzdem erfolgen weiter polizeiliche Verurteilungen mit Berufung auf diese Verordnung. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin auf eine Beschwerde neuerlich mit Erkenntnis vom 4. Feber 1929, Z 265-27 ausgesprochen, daß der § 1 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 26. Feber 1917 R.-G.-Bl. Nr. 79 ungiltig ist, sofern durch ihn das Tragen von Uniformen und Abzeichen an eine vorhergehende amtliche Bewilligung geknüpft wird.

Nach diesen beiden Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtshofes ist es also vollständig klar, daß den Angehörigen einer politischen Richtung das Tragen einer bestimmten Tracht nicht verboten und daß es auch nicht an eine vorhergegangene Bewilligung geknüpft ist. Es ist daher unerfindlich, weshalb die politischen Bezirksbehörden die Gendarmerie und Polizeidirektionen immer wieder Leute beanständen, die eine derartige Tracht - wie etwa ein Braunhemd und eine Kappe in Form der Skimützen - tragen und weshalb die Behörden in dieser Tracht eine verbotene Uniform sehen. Die Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtes müssen, doch für die Behörden verbindlich sein. Denn sonst hat das Oberste Verwaltungsgericht keinen Zweck und seine Entscheidungen werden zu einer lächerlichen Farce herabgewürdigt. Daher sind auch die Beanständungen deutscher Nationalsozialisten wegen des Tragens von Braunhemden und Kappen ungesetzlich. Dies umsomehr, als es einen vom Ministerium des Innern genehmigten nationalsozialistischen Verband Volkssport gibt, in dessen Satzungen es im § 26 ausdrücklich heißt, daß seine Mitglieder das Recht haben, die einheitliche von der Verbandsleitung beschlossene Sportkleidung des Verbandes und das Verbandsabzeichen zu tragen. Ferner hat nach diesem Paragraph der Verband Volkssport das Recht, sowohl als Ganzes wie auch in seinen einzelnen Ortsgruppen und Untergruppen Fahnen, Banner, Standarten und Wimpel in der von der Verbandsleitung beschlossenen einheitlichen Ausführung zu tragen. Die genannten Satzungen sind mit Erlaß des Ministeriums des Innern, Zl. 38,415-1928/6 vom 28. Juni 1928 bewilligt. Der genannte § 26 ist als Nachtrag mit Erlaß des Ministeriums des Innern, Zl. 12.771/1921 vom 18. April 1929 bewilligt worden.

Umsomehr verwundert das Vorgehen der Unterbehörden, die sich allem Anschein nach weder um Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtes noch ihrer obersten Behörde, des Ministeriums des Innern, bekümmern. Schon aus Gründen der Selbstachtung und der notwendigen Disziplin hat das Ministerium die Pflicht darauf zu achten, daß die ihm unterstellten Behörden nicht Dinge machen, die als glatte Mißachtung seiner Verfügungen und der Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtes betrachtet werden müssen.

Aus diesen Gründen stellen die Gefertigten an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1. Sind ihm diese Vorgänge bekannt und ist er bereit, derartige Versstöße der Unterbehörden auf das strengste zu ahnden?

2. Ist er weiter bereit eine allgemeine Weisung hinauszugeben des Inhalts, daß die Verordnung des ehemals österr. Ministeriums des Innern vom 26, Feber 1917, R.-G.-Bl. Nr. 79 ungiltig ist und daß daher keinerlei Beanständungen wegen des Tragens einer einheitlichen Tracht, wie des Braunhemds und dgl., erfolgen dürfen?

Prag, den 13. Feber 1930.

Ing. Jung,

Horpynka, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Hokky, Fedor, Knirsch, Dobránsky, Köhler, Krebs, Kasper, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Matzner, Geyer, Dr. Hanreich, Simm, Dr. Hassold, Schubert, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly.

Pùvodní znìní ad 209/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Rudolf Kasper und

Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der Wiedererrichtung

einer eigenen Krankenversicherungsanstalt für den Bezirk Neuern im Böhmerwalde.

Die bis dorthin selbständige Krankenkassa in Neuern im Böhmerwalde wurde am 1. Oktober 1926 mit der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Klattau verschmolzen. Diese Zusammenlegung brachte eine wesentliche Verschlechterung für die Versicherten des Bezirkes Neuern mit sich und gab deshalb in der abgelaufenen Zeit zu zahlreichen Beschwerden Anlaß.

Der Bezirk Neuern erstreckt sich über ein rein deutsches Gebiet und bestehen daher schon in sprachlicher Beziehung viele Schwierigkeiten, da von den Angestellten der ehemaligen Krankenkassa Klattau kein einziger die deutsche Sprache in, dem Ausmaße beherrscht, daß er imstande wäre, persönlich gemachte deutsche Mitteilungen oder deutsch abgefaßte schriftliche Eingaben sinngemäß zu erlassen und ordnungsgemäß zu erledigen.

Große Beschwerden bestehen insbesondere auch in Bezug auf die Auszahlung des Krankengeldes. Die gewesene Bezirkskrankenkassa Neuern war geldlich gut fundiert und wurden den Kranken nicht nur die besten Heilmittel auf Grund dessen ohne besondere Schwierigkeiten und Verzögerungen gewährt, sondern auch das Krankengeld jeden Samstag ordnungsgemäß an die erkrankten Mitglieder zur Auszahlung gebracht. Bei der nunmehrigen Krankenversicherungsanstalt in Klattau bildet es fast schon eine Regel, daß ein erkranktes Mitglied frühestens nach 14 Tagen oder gar erst nach 3 Wochen das erste Krankengeld erhält, was einen mehr als unhaltbaren Zustand darstellt, Infolge niederer Löhne ist es gerade der Arbeiterschaft des Bezirkes Neuern nicht möglich, sich geldliche Rücklagen zu schaffen. Zur Zeit einer Krankheit, während welcher der davon betroffene besondere Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf Kost usw. hat, mangelt es somit infolge der vorerwähnten Verhältnisse im Haushalte des Kranken an den dringendsten Geldmitteln, was nicht nur zu einer bedeutenden Steigerung der Notlage führt, sondern auch dem Gesundungsprozeß keineswegs zuträglich ist. Die Verzögerung in der Auszahlung des Krankengeldes ist eine noch weit schlimmere, wenn eine neuerliche Erkrankung eintritt, bezhw. wenn der Arzt die Arbeitsfähigkeit ausspricht, die in Wirklichkeit jedoch nicht besteht und daher der Kranke den Fortbestand der Krankheit neuerlich melden muß. Im Zusammenhange damit muß denn auch angeführt werden, daß die Untersuchung und Überprüfung der erkrankten Versicherten eine überaus oberflächliche ist und zu geradezu unglaublichen Zuständen geführt hat. So wurden die drei erkrankten Mitglieder der Bezirks-Krankenversicherungsanstalt Klattau und zwar die Arbeiter Jakob Weiß und Johann Kokeisl aus Deschenitz, sowie Johann Linzmaier aus Auborsko durch den Kontrollarzt als arbeitsfähig erklärt, trotzdem dieselben noch so schwer krank waren, daß sie kurze Zeit nach Feststellung dieses Befundes starben. In diesen drei Fällen macht sich vor allem eine gründliche Untersuchung unbedingt notwendig.

Eine weitere Verschlechterung der Verhältnisse ist jedoch auch dadurch eingetreten, daß den Versicherten der ehemaligen Krankenkassa in Neuern die freie Ärztewahl zugestanden worden war während bei der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Klattau die Zuweisung eines Arztes durch die Anstalt erfolgt. Wird von einem Kranken spezialärztliche Behandlung benötigt und dementsprechend beansprucht so erklärt sich die Expositur in Neuern für die hiefür notwendige Bestätigung unzuständig. Die Einholung der notwendigen Bewilligung bei der Krankenversicherungsanstalt in Klattau nimmt jedoch in der Regel einen solchen Zeitraum in Anspruch, der es bedingt, daß der Kranke inzwischen auf eigene Kosten einen Spezialarzt aufzusuchen gezwungen war, da es einfach unmöglich ist, zuzuwarten, bis eine vielleicht günstige Erledigung erfolgt. Die gleichen Verhältnisse treten zu Tage, wenn sich die Überführung eines Kranken in das Krankenhaus nach Klattau notwendig macht. Da auch hier auf das Einlangen der vorgeschriebenen Bewilligung in den meisten Fällen nicht gewartet werden kann, so muß der Patient die Transportkosten zumeist aus eigenen Miitteln tragen. Ebenso werden Ansuchen um Abgabe in eine Heilanstalt, vorallem solche für Lungenheilanstalten - eine große Zahl der Arbeiter der optischen Fabrik in Neuern ist lungenleidend - so schleppend erledigt, daß auch etwaige günstige Erledigungen dadurch ihren Wert verlieren. Bezeichnend ist hiebei auch, daß in den letzten 3 Jahren in einem einzigen Falle eine Abgabe an eine Lungenheilanstalt erfolgte. Gerüchte besagen zu alledem, daß die eine oder andere Erleichterung, die den Versicherten des Bezirkes Neuern bisher noch geboten wurde, gleichfalls in nächster Zeit beseitigt werden soll obgleich der Bezirk einen durchschnittlichen Stand von ungefähr 2.300 Versicherten aufweist und damit, unter besonderer Berücksichtigung der schweren Verkehrsverhältnisse des Böhmerwaldes, sicherlich ein volles Anrecht auf eine eigene Krankenversicherungsanstalt hätte. Im Zusammenhange damit muß jedoch auch angeführt werden, daß die in der Krankenversicherungsanstalt in Klattau durchgeführten Ernennungen in gleich ungerechter Weise wie in allen anderen Krankenversicherungsanstalten vorgenommen und bei diesen Ernennungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates insbesondere auch die gemachten Vorschläge der völkisch-organisierten Arbeiterschaft zur Gänze übergangen wurden. Es erscheint daher notwendig an die Errichtung einer eigenen Krankenversicherungsanstal für den Bezirk Neuern zu schreiten und für dieselbe, so wie für alle anderen Krankenversicherungsanstalten die Durchführung ordentlicher Wahlen auszuschreiben, um der Ernennungsschande ein Ende zu bereiten.

Die Unterfertigten fragen unter Bezugnahme auf das vorstehend Angeführte den Herrn Minister für soziale Fürsorge:

1. Ist er bereit die bei der Bezirks-Krankenversicherungsanstalt in Klattau herrschenden Verhältnisse zum Gegenstande einer genauen Untersuchung zu machen und vor allem die Angelegenheit der drei Arbeiter Weiß, Kokeisl und Linzmaier gründlichst untersuchen zu lassen?

2. Ist er bereit die Errichtung einer eigenen Bezirkskrankenversicherungsanstalt für den Bezirk Neuern im Böhmerwalde in die Wege zu leiten?

3. Ist er bereit die Ausschreibung der Wahlen in die Krankenversicherungsanstalten ehestens zur Durchführung zu bringen?

Prag, am 13. Feber 1930.

Kasper,

Simm, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Schubert, Geyer, Ing. Kallina, Matzner, Köhler, Knirsch, Krebs, Dr. Hassold, Dr Szüllö, Hokky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dobránsky.

Pùvodní znìní ad 209/XXII.

Interpelláció

A külügy Miniszter Urhoz

Èerný-Ardov, Tekovo községek urbéres

erdejének szabaddátétele tárgyában.

Beadják: Hokky Károly országgyülési

képviselõ és társai.

Èerný-Ardov (Feketeardó) s Tekovo (Tekeháza) községek urbéres közönségének erdei Romániaban, közvetlen a határmentén fekszenek, Mind. kettö kb. 8 km-re a nevezett községektõl és 5 km-re a határtól. Feketeardónak 390 kat, hold erdeje van roman területen, amelybõl 240 kat hold öserdö, ez erdö Batarcs község határában van.

Tekeházának Nagytarna határában van 230 kat. hold erdeje, amelyböl 110-120 kat. hold öserdö s amely utóbbiban ember emlékezet óta nem volt vágatás.

Mindkét község urbéres erdejével szabadon rendelkezett 1922-ig. Ezen idöben azonban megtörtént a kisajátitás és öket jogos tulajdonoktól megfosztották, 900 lei nevetségesen csekély összeget ajánlottak föl kat. holdankint.

Az urbéres községek faszükségletüket saját erdejükböl szerezték be s 1922 év óta még rözsét sem szabad szedniök a saját erdejükben, nemhogy faszükségletüket fedezhetnék s egyrészt nagy összegeket kell fizetniök idegeneknek évi faszükségletüknek beszerzéséért, másrészt pedig évente adót fizetnek azért a tulajdonért, amelyet nem használnak s annak elõnyeit nem élvezik. A tekeházi urbéres községnek, bár minden eszt.endöben fizeti adóját ezidöszerint 17962 lei az adóhátraléka.

Teljesen analog az eset Sasovo (Szaszfalu) község urbéres erdejét illetõleg, ugy hogy a három községnek csaknem 1000 kat. hold erdejéröl van szó.

Tisztelettel kérdezem a külügy Miniszter Urat

1. Hajlandó-e az 1926 évi 44-ik sz. a èsl. köztársaság és a román királyság között a hatarszéli közlekedés tárgyában az 1925 évi ápr. 16-án kötött egyezmény értelmében az emlitett községeknek jogait biztosittatni, földjeik szabad használatát illetve erdö területeik birtokbavételét iletöleg.

2. Hajlandó-e a szabaddátételig a legsürgõsebben intézkedni aziránt, hogy azon õserdö jellegü területek, amelyeknél a tüzveszélye fenyeget az urbéres község tulajdonosai részéröl vágathatók,legyenek s hogy az esetleges nagy kárt okozó tüzvész elkerültessék az emlitett tulajdonosok részéröl az erdök ritkitása megtörténhessék.

Prága, 1930. februári 19.

Hokky,

Dr. Hassold, Horpynka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Schubert, Krebs, Knirsch, Simm, Kasper, Matzner, Dr. Holota, Köhler, Dr. Törköly, Szentiványi, Fedor, Geyer, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Dobránsky, Dr. Keibl, Nitsch.

 


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