Pùvodní znìní ad 204/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der dringlichen Verkehrsforderungen der Stadt Gablonz a N.

In der letzten Zeit ist die Frage des dringlich gewordenen Bahnhofsneubaues in Gablonz a. N. wie die Forderung dieser Stadt, einen direkten Anschluß an die Hauptbahnlinie zu erhalten, neuerlich in der breiten Öffentlichkeit aufgerollt worden und es ist notwendig, daß diesen Fragen seitens der kompetenten Stellen nicht nur das nötige Interesse entgegengebracht wird, sondern daß über dieses Interesse hinaus zu ihrer tatsächlichen Bereitigung geschritten wird.

Die Gründe der gepflogenen Aktion sind folgende:

Die Stadt Gablonz a. N., als weltbekannte Industrie-, Handels- und Exportstadt von rund 40,000 Einwohnern, als Mittelpunkt eines Siedlungsgebietes, die nächstgelegenen Orte gerechnet, von 60,000 Menschen und eines Bezirkes von 100,000 Einwohnern, besitzt dermalen einen für sie ganz unzulänglichen Verkehr. Die beste Illustration dieses Mangels sind die Bahnanlagen selbst, besonders der Gablonzer Hauptbahnhof. Das Gebäude desselben stammt aus der Zeit des Bestehens der Reichenberg-Gablonz-Tannwalder Eisenbahn und ist seit dieser Zeit, also seit mehr als 40 Jahren, innerhalb welchen Zeitraumes die Entwicklung der Stadt zu der durch die angeführten Zahlen gekennzeichneten Größe liegt, nicht verändert worden. Ohne die für den reichlichen Verkehr genügenden Einrichtungen aufweisen zu können, sind jene Einrichtungen, welche bestehen, geradezu unhaltbar.

Darauf ist zu verschiedenmalen hingewiesen worden.

Über Wunsch sämtlicher Gemeinden und Interessenten des oberen Neissetales, insbesondere der Stadt Gablonz a. N. veranstaltete die Handelstand Gewerbekammer Reichenberg am 8. Mai vorigen Jahres eine Beratung über die Verkehrsbedürfnisse des oberen Neissetales, deren Ergebnisse eine allseitige Bekanntmachung erfuhren. Auch dem Ministerium sind diese Ergebnisse zur Mitteilung gelangt. Es erscheint als eine Notwendigkeit, daß die als besonders dringlich bezeichneten Ausweitungen der Verkehrbedürfnisse ungesäumt vorgenommen werden. Sie gipfeln in dem Wunsche:

1. nach Verstaatlichung und tarifarischer Durchrechnung der Lokalbahn Reichenberg - Gablonz - Tannwald.

2. Umgestaltung des Gablonzer Bahnhofes unter Bedachtnahme auf einen künftigen Anschluß der Stadt Gablonz an die Hauptbahnlinie, wie die Zuweisung größerer Räumlichkeiten für das Zollamt.

3. Ausgestaltung auch anderer Stationen auf der Strecke der Reichenberg-Gablonz-Tannwalder Bahn insbesondere der Station Schlag, wie Verbesserung der Verkehrsverbindung in der Strecke Morchenstern-Josefstal-Maxdorf.

4. Erhöhung der allgemeinen Verkehrsleistungen der Bahn.

Der Interpellant ist veranlaßt auf alle diese Aktionen der Interessenten wiederholend zu verweisen, wobei er auch die ihm gegebenen Versicherungen der Staatseisenbahnverwaltung vom 21. Sept. 1928 hervorhebt. Wenn er für das Verlangen der Stadtverwaltung wie der ganzen Offentlichkeit von Gablonz a. N. in der Richtung rasch aufzunehmender Arbeiten zur Lösung der genannten Verkehrsprobleme mitplädiert, so bewegt ihn hiezu die Kenntnis von der Bedeutung der Stadt Gablonz a. N. für den Staat. Mit ihrer vorbildlichen Industrie schafft sie alljährlich außerordentlich große Werte, welche in für den Staat bedeutsame Aquivalente umgesetzt werden. Die Stadt Gablonz a. N. verdient es also, daß sie in ihren berechtigten Wünschen befriedigt wird. Der Interpellant macht aber auch erneut darauf aufmerksam, wie die Erledigung der Gablonzer Verkehrsforderungen unmittelbar auch für den Staat Prestige bedeuten. Der Eisenbahnminister, der von allen Verkehrswünschen, die in der Interpellation eine Erörterung erfahren, schon durch die zuständigen Faktoren auf das genaueste unterrichtet ist, wird deshalb befragt,

ob er bereit ist, das Verkehrselend der Stadt Gablonz a. N. in großzügiger Weise zu beheben.

Prag, am 31. Jänner 1930.

Simm,

Geyer, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Törköly, Dobránsky, Hokky, Schubert, Fedor, Dr. Holota, Kasper, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Horpynka, Dr. Hassold, Szentiványi, Köhler, Nitsch, Ing. Jung, Dr. Szüllö, Knirsch, Dr. Jabloniczky, Krebs.

Pùvodní znìní ad 204/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Scharnagl und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Errichtung einer tschechischen Minderheitsschule und eines tschechischen Kindergartens in der Gemeinde Althütten, Bezirk Taus.

Nach der Zeitungsnachricht der Bohemia No. 32 vom 6. Feber 1930 ist mit Beginn des Schuljahres 1929/30 in der Gemeinde Althütten, Bezirk Taus, eine tschechische Minderheitsschule errichtet worden, die von nur deutschen Kindern besucht ist. Mit 4. Februar d. J. ist ferner ein tschechischer Kindergarten errichtet worden, ebenfalls von nur deutschen Kindern besucht.

Althütten ist nach dem statistischen Gemeindelexikon vom Jahre 1924 eine Gemeinde mit 284 Einwohnern, die durchwegs deutsch sind. Es ist also gar keine tschechische Minderheit hier. Darum muß es, wenn obige Zeitungsnachricht auf Wahrheit beruht, mehr als auffallend erscheinen, daß hier eine tschechische Minderheitsschule und ein tschechischer Kindergarten errichtet worden sind.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1.) Entspricht der Zeitungsbericht den Tatsachen?

2.) Wenn ja, ist der Herr Minister bereit, darüber eine Untersuchung einzuleiten, auf welche Einflußnahme hin der Besuch der beiden Anstalten durch die deutsche Kinder erreicht worden ist, und zwar so, daß die Namen der Einflußnehmenden festgestellt werden.

3.) In welcher Weise werden diese einflußnehmenden Organe zur Verantwortung gezogen werden?

Prag, am 6. Feber 1930.

Scharnagl,

Krumpe, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Dobránsky, Horpynka, Dr. Szüllö, Hokky, Dr. Schollich, Greif, Zajièek, Kunz, Dr. Jabloniczky, Fedor, Matzner, Oehlinger, Bobek, Dr. Hanreich, Dr. Mayr-Harting, Fritscher, Dr. Keibl, Dr. Hassold.

Pùvodní znìní ad 204/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung betreffend den Gebrauch der Schriftzeichen È und v für tsch und w in der deutschen Sprache.

Der Buchstabe è kommt bekanntlich nur in einigen slawischen Sprachen vor. Der Großteil der europäischen Sprachen kennt ihn nicht. Es ist nun äußerst bezeichnend, daß gegenüber allen anderen Sprachen dies bei uns amtlich berücksichtigt wird, nur nicht gegenüber der deutschen Sprache. So lautet z. B. die Firma der Nationalbank (Art. XIII des Gesetzes 102/1925) in magyarischer Sprache Csehszlovak nemzeti Bank, in deutscher dagegen Èechoslowakische Nationalbank. In ihren Mitteilungen gebraucht die National weiter den französischen Namen Banque Nationale de Tchecoslovaquie und den englischen Namen National Bank of Czechoslovakia.

Noch bezeichnender ist folgender Umstand:

Die Èechoslovakei hat mit dem deutschen Reiche und Österreich eine Reihe von, Staatsverträgen abgeschlossen, die doppelsprachig (deutsch und èechisch) abgeschlossen und doppelsprachig in der amtlichen Gesetzessammlung kundgemacht sind. In der amtlichen Gesetzesausgabe der Èechoslovakei findet sich nun regelmäßig auch im deutschen Teile des Staatsvertrages die Schreibweise Èechoslovakei. In den Gesetzblättern des Deutschen Reiches und Österreichs dagegen findet sich die Schreibung Tschechoslowakei. Eine Anfrage an den zuständigen Stellen ergab, daß die Urschrift der Staatsverträge in deutscher Sprache so geschrieben ist, wie sie in den Gesetzblättern des Deutschen Reiches und Österreichs veröffentlicht ist. Somit liegt bei der Veröffentlichung des Staatsvertrages in der èechoslovakischen Gesetzessammlung etwas vor, was man wohl nur als Fälschung bezeichnen kann.

Dies mag die Regierung veranlaßt haben, von diesem unzulässigen Vorgehen wenigstens teilweise abzugehen. Denn der letzte veröffentlichte Staatsvertrag mit dem Deutschen Reiche (Vertrag über den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch das Schweinitz-Tal), der am 5. August 1928 unter Nr. 67 der Gesetzessammlung kundgemacht wurde, ist in der amtlichen (authentischen) Ausgabe der Gesetzessammlung so kundgemacht, daß darin das Wort tschechoslowakisch im deutschen Teile des Vertrages zwar überall mit tsch, aber immer noch mit v geschrieben ist. Scheinbar hat man sich an die französische Schreibweise anlehnen wollen, nur um ja der deutschen Sprache keine Rechte einzuräumen, hat also das französische tch gleichgesetzt tsch und das v beibehalten, weil dieses im Französischen wie v ausgesprochen wird.

Nun gibt es aber auch bekanntlich eine deutsche amtliche nicht authentische Ausgabe der Gesetzessammlung und wenn man die Nummer 67/1928 hernimmt, so findet man darin (unglaublich aber wahr), daß der Staatsvertrag, der hier nicht doppelsprachig, sondern nur in deutscher Sprache enthalten ist, gefälscht veröffentlicht wurde, indem überall das Wort tschechoslowakisch mit c und v geschrieben wird. Man sollte es also nicht für möglich halten. In der amtlichen tschechischen Ausgabe wird tschechoslowakisch mit tsch, in der amtlichen deutschen Übersetzung mit è geschrieben, die Staatsdrückerei hat also nicht einmal die Kosten des neuen Satzes gescheut, um der deutschen Sprache nur ja nicht irgendwie entgegenzukommen.

Es wäre wohl sehr an der Zeit, daß dieser Unfug eingestellt wird. Wenn die amtliche Gesetzessammlung mit Recht auf französisch Tchecoslovaquie, auf englisch Czechslovak Republik, auf italienisch Cecoslovacchia, auf polnisch Republika Czeskoslowacka, auf spanisch Republica Checoeslovaka (man beachte das e!), auf magyarisch Csehszlovák nemzeti bank schreiben und bei den Verträgen mit Sowjet-Rußland und der Ukraine die russischen Schriftzeichen gebrauchen kann, so muß es als eine mehr als überflüssige, geradezu kindische Sonderbehandlung der deutschen Sprache bezeichnet werden, wenn nur gegenüber ihr allein versucht wird, ihr eine Schreibweise aufzuzwingen, die undeutsch ist.

In den ersten Jahren hat die amtliche deutsche Übersetzung der Gesetzesausgabe immer nur Národní shromáždìní geschrieben; mit Beginn des Jahres 1921 hat man diese Kinderei aufgegeben und schreibt seither Nationalversammlung. Es wäre wohl an der Zeit, im Jahre 1930 der deutschen Sprache das gleiche Recht einzuräumen, wie den anderen Sprachen, also in deutscher Sprache jene Rechtsschreibung zu gebrauchen, wie sie die deutsche Sprache allein kennt.

Die Gefertigten haben bereits im Jahre 1922 in derselben Angelegenheit den damaligen Minister Bechynì interpelliert (siehe Druck des Abgeordnetenhauses 3853/XX, 4045/VI). Die damalige Antwort des Ministers ist recht kennzeichnend, er antwortete:

Es gibt in keiner Sprache eine konsequent und einheitlich festgesetzte Rechtschreibung, insbesondere, wenn es sich um Fremdworte handelt. Deshalb wird in den Regeln für deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis (Große Ausgabe, Einzige vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht autorisierte Ausgabe Wien, Kais, königl. Schulbücher-Verlag), welche bisher noch offiziell gelten und an den Schulen verwendet werden, ausgesprochen, daß allgemein giltige Regeln für die Schreibung von Fremdwörtern nicht aufgestellt werden können....

Trotzdem also der Minister selbst sagt, daß allgemeine Regeln nicht aufgestellt werden können, weil sich die Sprachen sozusagen automatisch. aus sich heraus fortbilden, hatte er eben in dem damals beanständeten Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur Z. 5461 präs. 21./VI. 1922 (mitgeteilt in den Mitteilungen des Ministeriums Nr. 8 vom 15. August 1922) wegen Einführung einer einheitlichen Schreibweise des Namens der Tschechoslowakischen Republik zur Darnachachtung eröffnet, daß bei der deutschen Bezeichnung des Namens unseres Staates die Schreibweise mit È und v also; Èechoslovakische Republik anzuwenden ist....

Er hat also gerade das getan, was er selbst als unrichtig, wenn nicht unmöglich bezeichnet und ist in der Interpellationsbeantwortung auf den Kern der Sache nicht eingegangen.

Ähnlich verhalten sich die übrigen Regierungsstellen, Überall, wo nur halbwegs in der deutschen Sprache ein è oder ø oder ž angebracht werden kann, wird ein solches Zeichen angebracht, z. B. bei der Bezeichnung Kè, die für jeden richtig empfindenden Deutschen geradezu ein Greul ist oder bei Namensbezeichnungen von Ortschaften, die wohlgemerkt, erst nach dem Umsturze eingeführt worden sind usw. Die Schulleitungen werden gezwungen, in den Schulzeugnissen die tschechische Sprache als èechoslovakische Sprache zu bezeichnen, amtliche Aufschriften in deutscher Sprache lauten nur so usw.

Was beabsichtigt die Regierung mit dieser Mißhandlung der deutschen Sprache? Warum richtet sich die amtliche Schreibweise des französischen, englischen, spanischen, polnischen usw. Textes nach den Spracherfordernissen der betreffenden Sprachen, warum wird nur für die deutsche Sprache eine Ausnahme gemacht und diese im Sinne der slawischen Schreibweise verunstaltet? Man kann, da ja selbstverständlich letzten Endes über die Entwicklung der deutschen Sprache keineswegs die amtliche Gesetzesausgabe der Tschechoslowakei, sondern der lebende Ausdruck von rund 80 Millionen entscheidet, keinen anderen Grund finden, als den, daß das Sprachgefühl der in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen planmäßig abgestumpft werden soll. Daß die Schreibweise des Wortes tschechoslowakisch mit è in der deutschen Sprache keinen Eingang gefunden hat, beweisen ja schon die amtlichen Gesetzesblätter Österreichs und Deutschlands. Und schließlich muß sich doch eine Schreibweise, um allgemein anerkannt zu sein, im ganzen deutschen Volke einbürgern, denn es gibt nicht eine sudetendeutsche, eine österreichische, eine reichsdeutsche, eine schweizerische Rechtschreibung, sondern nur eine einheitlich deutsche.

Wir fragen die Regierung:

Ist sie bereit, alle Erlässe, welche sich auf diesen Gegenstand beziehen, aber mit den Regeln der deutschen Wortbildung und Rechtschreibung im Widerspruche stehen, zu widerrufen? Ist sie bereit, in allen amtlichen Veröffentlichungen selbst die Regeln deutschen Sprachgebrauches zu beachten? Ist sie insbesondere geneigt zu verfügen, daß in den deutschen Schulen die unrichtige Schreibweise deutscher Worte im amtlichen Verkehre ausgeschaltet und vom Lehrplane entfernt wird, da es mit einem richtigen Unterrichte unvereinbar ist, den Schülern die unrichtige schriftliche Wiedergabe deutscher Lautzeichen aufzuzwingen?

Prag, am 31. Jänner 1930.

Dr. Schollich,

Hokky, Dobránsky, Fedor, Dr. Törköly, Dr. Jabloniczky, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Szentiványi, Nitsch, Geyer, Krebs, Kasper, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Köhler, Dr. Keibl, Knirsch, Matzner, Horpynka, Simm, Ing. Jung, Ing. Kallina.

Pùvodní znìní ad 204/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern betreffend die Anbringung èechischer Gasthausaufschriften.

Die Národní Listy berichten vor Monaten, daß ein deutscher Gastwirt in M.-Schönberg von der Politischen Bezirksverwaltung mit 10 Tagen Arrest bestraft wurde, weil er, gestützt auf eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes, die im seinerzeit von der Politischen Bezirksverwaltung aufgetragenen èechischen Aufschriften entfernte und durch einsprachige deutsche Aufschriften ersetzte. Außerdem wurde ihm die Erneuerung der èechischen Aufschriften aufgetragen. Die Politische Landesverwaltung habe den gegen diese Bestrafung eingebrachten Rekurs mit der Begründung abgewiesen, daß sich die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes nur auf einen bestimmten Fall bezogen habe und daher nicht zur Begründung herangezogen werden könne.

Der Gegenstand erfordert infolge seiner Wichtigkeit eine klare und eindeutige Stellungnahme seitens der Regierung. In allen Kulturstaaten ist es Brauch und Sitte, daß die Erkenntnisse der Obersten Gerichtsbehörden des Staates die Grundlage für die Entscheidungen der Ämter und Gerichte bilden oder zumindest für deren Erkenntnisse bezw. Urteile richtunggebend sind. So findet ihre Spruchpraxis sinngemäß auf alle Angelegenheiten analogen Inhaltes Anwendung, wodurch eine einheitliche Rechtsprechung gewährleistet ist und eine Überlastung der höheren Instanzen im Rechtmittelzug vermieden wird.

Es muß nun ein für allemal klargestellt werden, ob sich die Èechoslovakische Republik gleichfalls zu den westlichen Kulturstaaten rechnet, wo Recht unter allen Umständen und für jedermann Recht bleibt, oder sich an die Rechtsgepflogenheit anderer Kulturstaaten nicht gebunden erachtet.

Daher fragen die Gefertigten den Herrn Minister des Innern:

1. Ob Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtshofes, wenn sie auch nur für einen besonderen Fall gefällt wurden, auch sinngemäße Anwendung für alle Angelegenheiten der gleichen Art zu finden haben und daher von den verschiedensten staatlichen Ämtern und Behörden respektiert werden müssen?

2. Weiters, ob das im vorliegenden Fall gefällte Erkenntnis des Obersten Verwaltungsgerichtshofes vom 16. März 1925 über die sprachenpolizeiliche Regelung der Gast- und Schankgewerbe, wonach der Auftrag zur Anbringung èechischer Gasthausaufschriften usw. als ungesetzlich erklärt wurde, für alle Gastwirtschaften Geltung hat?

Prag, am 31. Jänner 1930.

Dr. Schollich,

Horpynka, Szentiványi, Ing. Kallina, Dr. Holota, Fedor, Nitsch, Dr. Törköly, Hokky, Dr. Jabloniczky, Geyer, Dr. Szüllö, Dr. Keibl, Krebs, Kasper, Knirsch, Köhler, Dr. Hanreich, Simm, Ing. Jung, Dr. Hassold, Dobránsky, Matzner.

Pùvodní znìní ad 204/XXI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der Hilfe für die Arbeitslosen der Kunstblumen- und Blätterindustrie.

Am 9. Jänner 1930 hat das Stadtamt in Niedereinsiedel an die Bezirksbehörde in Schluckenau nachstehende Eingabe gerichtet:

Das gefertigte Stadtamt nimmt höflichst Bezug auf die d. a. Zuschrift vom 27. Dezember 1929, Zahl 39781/29 betreffend außerordentliche Unterstützungsaktion für die arbeitslose Textilarbeiterschaft und teilt hiedurch mit, daß in der hiesigen Bandindustrie sowie bestehenden Seidenstoffwebereibisher keine Entlassungen zu verzeichnen sind.

Um so mehr Arbeitslose gibt es in der in Niedereinsiedel vorherrschenden Kunstblumen-, Blätter- und Früchteindustrie und den in Mitleidenschaft gezogenen Nebenbranchen.

Schon seit Monaten wird in den meisten Betrieben dieser Industriezweige mit verkürzter Arbeitszeit gearbeitet und zahlreiche Entlassungen mußten vorgenommen werden, allwöchentlich werden weitere Arbeitskräfte aus Mangel an Arbeit entlassen.

Die Auswirkung dieser Wirtschaftskrise, in unserer Stadtgemeinde ist umso schlimmer, als die in dem benachbarten Sebnitz i. Sa. sonst beschäftigtken Arbeitskräfte von Niedereinsiedl fast ausnahmslos entlassen werden mußten, da in Sebnitz selbst bereits mehr wie 4000 Arbeitslose registriert sind und Unterstützung beziehen. Ein Ende dieser Wirtschaftskrise in der nächsten Zeit ist nach eingeholten Erkundigungen nicht zu erwarten.

Eine Unterbringung der Arbeitslosen in anderen Geschäftszweigen ist - vollkommen unmöglich, da auch die in Niedereinsiedel bestehenden 4 Metallwarenfabriken Entlassungen vorgenommen haben und mit dem reduzierten Bestande ihrer Arbeiterschaft noch verkürzt arbeiten.

Die Zahl der Arbeitslosen in Niedereinsiedel beträgt derzeit rund 100, von denen mindestens die Hälfte teils keinen Anspruch auf die Organisationsunterstützung mit dem Staatsbeitrag haben, teils deren Auszahlung bereits erschöpft ist. Die Stadtgemeinde Niedereinsiedel hat schon im Jahre 1929 heimische Arbeitslose zu Straßenbauten, Wasserleitungsarbeiten, Ausforsten des Waldbestandes u. dgl. nach Möglichkeit beschäftigt, sieht sich jedoch aus Mangel an Mitteln völlig außerstande, noch weitere Notstandsarbeiten ausführen zu lassen oder Arbeitslosenunterstützung zu gewähren.

Die Not der Arbeitslosen steigert sich von Tag zu Tag und die Folgen dieser Arbeitskrise sind gar nicht auszudenken.

Die Stadtgemeinde Niedereinsiedel stellt daher das höfliche und dringende Ersuchen, die Bezirksbehörde wolle die Not der Arbeitslosen in Betracht ziehen, bei dem Ministerium für soziale Fürsorge eine außerordentliche Unterstützungsaktion für die Arbeitslosen aus der Kunstblumen-, Blätter-, und Früchte-Industrie nebst verwandten und durch die Arbeitskrise mitbetroffenen Branchen erwirken, da sonst in vielen Fällen der Unterhalt der entlassenen und keinerlei Unterstützung beziehenden Arbeiter und ganzer Familien wirklich auf das Ernsteste bedroht ist.

Diese Eingabe hat die Bezirksbehörde in Schlukkenau bereits am 17. Jänner 1930 unter Zahl 1127 an das Ministerium für soziale Fürsorge weitergeleitet, ohne daß bisher in dieser äußerst dringlichen Angelegenheit etwas verfügt worden wäre.

Da die Not unter der nordböhmischen Bevölkerung, die von der Erzeugung künstlicher Blumen lebt, täglich größer und, unheilvoller wird, fragen die Gefertigten den Herrn Minister an:

1.) Ist er geneigt, die geschilderten katastrophalen Notstandverhältnisse im Schluckenauer Bezirk erheben zu lassen?

2.) Ist er bereit, die Eingabe des Stadtamtes zu Niedereinsiedel vom 9. Jänner 1930 allsogleich günstig zu erledigen und eine schnelle und ausgiebige Hilfe den vom Hunger bedrohten Arbeitern der nordböhmischen Blumenindustrie zu gewähren?

Prag, am 14. Feber 1930.

Dr. Keibl,

Geyer, Ing. Jung, Knirsch, Köhler, Nitsch, Schubert, Kasper, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr Törköly, Horpynka, Krebs, Simm, Szentiványi, Hokky, Dobránsky.

Pùvodní znìní ad 204/XXII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die eheste Ausgabe von Regierungsverordnungen zum Gehaltsgesetz 103/1926.

Die Regierung wurde laut Gesetz 103/1926 verpflichtet, zu folgenden Paragraphen Regierungsverordnungen auszugeben:

1.) Zum § 67 über die Bedingungen der Anstellung als provisorischer Professor.

2.) Zum § 142 betreffend die Anrechnung von Kriegsjahren, Dienstjahren an nieder organisierten Schulen, in der Seelsorge, ungeprüfter Dienstzeit usw. für die Gehaltserhöhungen,

3.) Zum § 147 über den Ersatz von Dienstauslagen (Diäten, Übersiedlungskosten, Entlohnung von Exkursionen und Ausflügen),

Seit der Beschlußfassung über dieses Gesetz sind bald 4 Jahre vergangen und die angekündigten Regierungsverordnungen sind noch nicht erschienen. Das bedeutet für die Betroffenen, deren Entlohnung eine ohnehin mehr als beschämend geringe ist, eine besondere Härte und unmenschliche Rücksichtslosigkeit.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, wer an dieser unverständlichen Verzögerung die Schuld trägt und ob er veranlassen werde, daß diese fehlenden Verordnungen ehestens erscheinen?

Prag, am 14. Feber 1930.

Dr. Schollich,

Geyer, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Fedor, Dr. Jabloniczky, Horpynka, Dr. Szüllö, Krebs, Dobránsky, Kasper, Schubert, Knirsch, Hokky, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Simm, Ing. Jung, Köhler.

Pùvodní znìní ad 204/XXIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

wegen Änderung in der Zusammensetzung der Bezirks- und Landesschulbehörden.

Bis zur Einführung der Verwaltung des Schulwesens durch die Angehörigen der betreffenden Nation ist es notwendig, daß die Schulbehörden, also Landesschulrat und Bezirksschulausschüsse eine den Forderungen der Demokratie Rechnung tragende Zusammensetzung erhalten. So haben die Landesschulräte nicht nur eine Zusammensetzung, die durch die alten Schulaufsichtsgesetze (für Böhmen vom Jahre 1873) festgelegt ist, sondern ihre Mitglieder sind, soweit sie nicht durch Tod oder freiwilligen Austritt ausgeschieden sind, noch die gleichen wie vor dem Kriege, Vielfach sind sogar nicht einmal jene Stellen, die durch den Tod von Mitgliedern erworben worden sind, neu besetzt worden. Es muß daher eine Abänderung in der Zusammensetzung der Landeschulräte in dem Sinne verlangt werden, daß ähnlich wie bei den Bezirksschulausschüssen die Vertreter der Bevölkerung und der Lehrerschaft u. zw. in dem Verhältnisse 2:1 in die Landesschulräte eintreten, aber nicht von der Regierung ernannt, sondern von den politischen Parteien und der Lehrerschaft frei gewählt werden.

Die Zusammensetzung der Bezirksschulausschüsse ist durch die Regierungsverordnung Nr. 608/1920 geregelt worden, Sie war aber nur als Übergang bis zur Errichtung der Gauschulräte gedacht. Da durch den Wegfall der politischen Gaueinteilung auch die Errichtung von Gauschulräten überflüssig geworden ist, ist in der Zusammensetzung der Bezirksschulschüsse seit dem Wirksamkeitsbeginne der Reg.-Verordnung, also seit 9 Jahren keine Änderung eingetreten. Die Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der einzelnen politischen Parteien seit dieser Zeit machen schon aus dem Grunde eine Neuwahl in die Bezirksschulausschüsse erforderlich.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, die Frage der Neuzusammensetzung der Landesund Bezirksschulbehörden in Verhandlung zu ziehen und das Notwendige ehestens zu veranlassen?

Prag, am 14. Feber 1930.

Dr. Schollich,

Geyer, Dr. Szüllö, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Fedor, Hokky, Matzner, Horpynka, Dr. Hassold, Krebs, Simm, Ing. Jung, Knirsch, Schubert, Kasper, Köhler, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 204/XXIV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an die Regierung

in Angelegenheit der Stempelgebühr für die Beglaubigung der Parteiunterschrift durch das Gericht oder den (öffentlichen) Notar.

Mit Erlaß vom 20. Jänner 1926, Z. 43547/25, hat das Justizministerium den Gerichten den Erlaß des Finanzministeriums vom 26. Dezember 1925, Zahl 120429/25, zur Kenntnis gebracht. Laut diesem Erlaß beträgt die Stempelgebühr für die Beglaubigung der Parteiunterschrift 3 Kè statt wie bisher 1 Kè. Mit dem Erkenntnis des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 1. Feber 1929, Z. 1712/29, wurde aber ausgesprochen, daß die Gerichtsgebühr für die Beglaubigung der Parteiunterschrift durch die Regierungsverordnung vom 20. Dezember 1923, Z. 241 Slg. (Gesetz vom 25. Jänner 1922, Slg. 38) nicht auf 3 Kronen erhöht wurde, sondern nach wie vor 1 Krone beträgt. Nun beharrt laut Mitteilung des Justizministeriums vom 21. Juli 1929, Z. 21157/29, das Finanzministerium auf der Durchführung des oben zitierten Erlasses vom 26. Dezember 1925, Z. 120429/25. Aus diesem Sachverhalt geht doch hervor, daß das Vorgehen des Finanzministeriums unzulässig ist, da durch den Ausspruch des Obersten Verwaltungsgerichtes die Einhebung von 3 Kronen statt 1 Krone-Gebühr als gesetzwidrig erklärt wurde.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob die Regierung bereit ist, unter Zugrundelegung des Erkenntnisses des Obersten Verwaltungsgerichtes den gesetzlichen Zustand wieder herzustellen?

Prag, am 14. Feber 1930.

Ing. Kallina,

Dr. Szüllö, Fedor, Hokky, Dr. Jabloniczky, Schubert, Szentiványi, Dr. Törköly, Nitsch, Dr. Holota, Knirsch, Dobránsky, Köhler, Horpynka, Geyer, Dr. Hassold, Krebs, Kasper, Ing. Jung, Dr. Schollich, Simm.

Pùvodní znìní ad 204/XXV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen an die Gesamtregierung

betreffend den Vorwurf der Bestechlichkeit höherer Staatsbeamten.

Der bekannte, tschechische Rechtsanwalt Dr. Bouèek veröffentlicht im Tagesboten einen Artikel, der wegen der Person des Verfassers und wegen der darin vorgebrachten, konkreten Korruptionsfälle Beachtung verdient. Dr. Bouèek schreibt u. a.:

Erstens: Ein mir persönlich bekannter hoher Staatsbeamter hatte ein Amt in der Slowakei einzurichten. Um die nötigen Möbel zu beschaffen, kam er in einen Laden. Es wurde der Preis besprochen. Der Inhaber sagte; Die üblichen 10 v. H. werden wir Ihnen selbstredend zukommen lassen. Indigniert verließ mein Bekannter den Laden, ging in einen zweiten und bekam wieder zu hören: Die üblichen 10 v. H. usw. Und so con grazia al fine. Später wurde mein Freund nach Prag versetzt, um auch hier ein Amt einzurichten. Und da erlebte er nachstehendes: Nicht nur, daß er dasselbe Versprechen zu hören bekam, sondern kaum, daß er in sein Amt zurückgekehrt war, wurde ihm ein Brief zugestellt: Unter Bezugnahme auf die Besprechung, die wir die Ehre hatten, mit Ihnen zu pflegen, erlauben wir uns brieflich zu bestätigen, daß wir die üblichen 10 v. H.

Was sollte der arme Mann tun? Er legte den Brief zu den Amtssachen, Will nun vielleicht jemand behaupten, daß die üblichen 10 v. H. etwas Unübliches sind und daß die Annahme berechtigt ist, daß es sich um einen Ausnahmsfall handelt? Wer so dumm ist, mag sich damit trösten.

Zweitens: Ein Zivilprozeß um 1 1/2 Millionen, Mein Klient, Direktor einer der größten Aktiengesellschaften, sagt laut bei der Gerichtsverhandlung: Herr Doktor, beantragen Sie die Vorlage des Schwarzen Buches, Gegner war einer der vornehmsten Advokaten Prags. Ein Mann von tadellosem Charakter, welcher auch Verwaltungsrat der der beklagten Gesellschaft ist. Dies war seine Antwort: Herr Direktor, sind Sie sich der Tragweite Ihres Antrages bewußt? Die Öffentlichkeit wird die in meiner Kanzlei gegebene Aufklärung meiner Klienten interessieren; sie lautete:

Sie haben keinen Begriff davon, Herr Doktor, wie viel Gesellschaften bei Staatslieferungen an Beamte zu zahlen haben, Die Herren sind so zahm, daß sie sich die Summen selbst bestimmen, Manche kommen auch zweimal. Ziffern, wie 100,000 und 200,000 Kronen sind bei großen Lieferungen keine Seltenheit, Selbstverständlich zahlt die Gesellschaft diese Beträge nicht aus Eigenem, sondern erhöht die Preise dementsprechend. Ich verlangte immer Quittungen und die Kerle fürchteten sich nicht, mir diese zu unterschreiben. Ich tat dies, um nicht in den Verdacht zu kommen, daß ich in das Schwarze Buch nicht ausgezahlte Gelder eingetragen habe.

Meinen Kollegen, welcher Anwalt des Gegners war, habe ich bereits charakterisiert. Ich schätze ihn ungemein und vermag mir vorzustellen, wie er zu leiden hat, daß er als Verwaltungsrat einem solchen Gebaren machtlos zusehen maß. Und was soll er tun? Was soll die Gesellschaft tun, wenn anders mit dem Staat ein Geschäft nicht zu machen ist?

Drittens: Es gibt eine Firma in Prag, welche für Staatsprüfungen vorbereitet. Eine Korporation ersuchte mich, eine Anzeige wegen festgestellten unlauterer Umtriebe zu erstatten. Ich riet von der Strafanzeige ab, weil der Schuldtragende die Beweismittel unterdessen beseitigen könnte und ich mir von der Anzeige an den Chef eines der höchsten Staatsmänner mehr versprach. Die Anzeige wurde demselben persönlich überreicht. Nach einigen Tagen ließ ich anfragen, was geschehen sei. Der Chef des Amtes hatte die Anzeige zur Amtshandlang übergeben, sie, war unauffindbar. Ich mußte eine Abschrift vorlegen. Es verschwinden also Akten nicht nur bei Gericht.

Es ist stumpfsinnig, mich bezichtigen zu wollen, daß ich gegen die Beamtenschaft auftrete, Keinesfalls! Gegen beamtete Lumpen richtet sich mein Kampf! Nicht gegen die überwiegende Mehrheit des Beamtenkörpers, welche in dürftigen Verhältnissen ehrlich ihre schwere Pflicht erfüllt und nur deshalb nicht bessere Gehälter bekommen kann, weil die Staatskasse durch die Unehrlichkeit einer Minderheit ausgeplündert wird.

Wir haben angesehene Standeskorporationen der verschiedensten Beamtenkategorien. Ich schlage ihnen nachstehendes vor: Sie mögen an die Minister ihrer Ressorts die folgende Petition richten:

Herr Minister! Wir tragen ärmliche Kleidung. Wollen diese aber in Ehren tragen. Dr. Bouèek behauptet, Material zu besitzen, welches unwürdige Kollegen der Bestechlichkeit überweist. Wir nehmen nicht an, daß er leichtfertig vorgeht. Ermöglichen Sie ihm im Vereine mit Ihnen unsere Reihen zu säubern. Unseres Dankes wollen Sie und Dr. Bouèek sicher sein!

Das wäre eine würdige Sprache, die jedem geziemt, dem an dem tadellosen Ruf unserer Staatsbeamten gelegen ist. Und was sollte der angegangene Minister tun? Nach englischem Muster eine Parlamentskommission durchsetzen, in welche auch Dr. Bouèek zu berufen wäre.

Der Vorwurf, welchen Rechtsanwalt Dr. Bouèek, der bekanntlich früher Abgeordneter war, da erhebt, ist derart arg, daß er die Einleitung einer sofortigen strengen Untersuchung und die Entfernung aller an der Korruption beteiligten Staatsbeamten aus dem Dienste zur Folge haben müßte. Den Gefertigten ist nicht bekannt, daß eine solche Untersuchung bereits eingeleitet wurde. Sie stellen daher an die Gesamtregierung folgende Anfragen:

1.) Ist der Regierung bekannt; daß Herr Rechtsanwalt Dr. Bouèek den vorstehend zur Kenntnis gebrachten Vorwurf der Bestechlichkeit von Staatsbeamten öffentlich in der Presse erhoben hat?

2.) Ist sie gewillt, diesen Vorwurf durch eine parlamentarische Kommission unter Beiziehung des Herrn Dr. Bouèek überprüfen zu lassen und die weitentsprechenden Folgerungen aus den Ergebnissen dieser Kommission zu ziehen?

Prag, den 13. Feber 1930.

Ing. Jung,

Schubert, Kasper, Horpynka, Knirsch, Matzner, Simm, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Geyer, Dr. Hanreich, Krebs, Köhler, Dr. Hassold, Dr. Schollich, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Hokky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly.

 


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