Nach den seitens der Expositur durchgeführten Erheebungen, welche karthographisch und statistisch ausgewertet und soweit es die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse erlaubten, auch ergänzt wurden sind in den oben genannten 6 Bezirken 134 Gemeinden, im Falkenauer-Elbogener Teilbecken 45 Gemeinden, in deren Bereich durch den Bergbau geschädigte Grundstücke vorkommen. Die beschädigte Fläche beträgt rund 10.400 ha, bzw. 2.700, daher insgesamt 13.100 ha. Vollständig verwüstet ist ein Ausmaß von 2.600 ha, bezw. 700 ha. in welchem Ausmaße die Flächen der im Betrieb befindlichen Tagbaue nicht einbegriffen sind. In einzelnen Gemeinden, z. B. in Dux, Ladowitz (Bez. Dux) wurde das anbaufähige Ausmaß innerhalb der letzten 25 Jahren um 30.5% herabgemindert. Von der vollständig verwüsteten Fläche gehören dem Kleingrundbesitz 24, bezw. 23% an, das übrige Ausmaß befindet sich in dem Besitz der Bergbautreibenden und des Großgrundbesitzes.

Die weitgehendsten Verwüstungen werden durch Tagbaue verursacht. Gegenwärtig sind im engeren nordwestböhmischen Braunkohlengebiete rund 60 Tagbaue, mit einer Fläche von cca 470 ha im Betrieb, außerdem sind 45 aufgelassene Tagbaue mit einem Flächenausmaß von 190 ha vorhanden. Die Zahl der im Betrieb befindlichen Tagbaue im Falkenau-Elbogener Gebiete beträgt bei einer Fläche von 91 ha 15, jener der aufgelassenen Tagbaue 41 mit einer Fläche von 70 ha. Mit Haldenmaterial ist eine Fläche von 230 ha, bzw. mit 140 ha bedeckt. Die Maßnahmen, welche zur Anwendung gelangen sollen, um die durch den Bergbau beschädigten Flächen der Produktion wieder zuzuführen, richten sich nach d§ Art und dem Umfange der verursachten Beschädigungen, nach der Bodenbeschaffenheit, den örtlichen Verhältnissen usw. und bestehen:

1. in Einebnungen,

2. in Entwässerungen,

3. in Aufforstungen,

4. in der Anlage von Obstgärten und Korbweidenkulturen,

5. in der Anpflanzungen von Halden.

Diese Wiederurbarmachungsarten lassen sich in vielen Fällen nur nach vorausgegangener Regulierung von Wasserläufen durchführen. Mittels Einebnung sollen in erster Reihe Pingengebiete, und zwar durch Absenkung des unberührt gebliebenen Gebietes wiederurbar gemacht werden, doch muß mit Rücksicht auf den jeweiligen Grad der Verwüstung der angestrebte Zweck mit der Höhe der hiebei aufzuwendenden Geldmittel in Einklang gebracht werden. Im anderen Falle wird eine weniger kostspielige Wiederurbarmachungsart, wie die Aufforstung, die Anlage von Obstgärten u. s. w. platzgreifen müssen. Mittels Entwässerung sollen Senkungsgebiete wieder urbar gemacht werden, welche entweder vollständig unter Wasser stehen, deren Grundwasserstand sich infolge der Einwirkung des Abbaues auf eine solche Höhe einstellte, die dem Gedeihen von Kulturpflanzen entweder abträglich ist oder das Wachstum überhaupt in Frage stellt. Nach den durchgeführten Erhebungen wurde bisher, und zwar zumeist durch Einebnung eine Fläche von 1050 ha im ganzen nordwestböhmischen Braunkohlengebiete wiederurbar gemacht. Hievon entfällt auf die mit Zuhilfenahme von Kriegsgefangenen in den politischen Bezirken Dux und Komotau in. den Jahren 1915, 1916 wiederurbar gemachten Fläche ein Ausmaß von cca 100 ha. Durch bloße Einebnung durchzuführende Wiederurbarmachungen bedürfen keiner nennenswerten technischen Vorarbeiten. Sobald jedoch die Notwendigkeit der Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen hinzutritt, müssen die damit im Zusammenhange stehenden technischen und wasserrechtlichen Fragen einer Lösung zugeführt werden. Wiederurbarmachungen dieser Art wurden in den Gemeinden Serbitz (Bez. Teplitz) und Wicklitz (Bez. Aussig) vorbereitet.

Aufforstungen wurden bisher zum Teil von den Bergbautreibenden in den Gemeinden Tschausch und Triebschitz (Bez. Brüx), Königswarth (Bez. Falkenau), zum Teil von diesen im Einvernehmen mit den Bezirksforstinspektionen und dem Landeskulturrate in den Gemeinden Seestadtl (Bez. Komotau), Bartelsdorf (Bez. Komotau), Tschausch, Triebschitz (Bez. Brüx) und Weisskirchlitz (Bez. Teplitz) durchgeführt. Die starke Rauch- und Abgasentwicklung hat zur Folge. daß im Braunkohlengebiet Nadelhölzer nur schwer zur Entwicklung gelangen können. Aber auch unter den Laubhölzern muß eine richtige Auswahl getroffen werden. Es erweist sich als besonders vorteilhaft, Pflanzenmaterial für Aufforstungszwecke zu benützen welches in der Nähe des künftigen Standortes herangezogen wurde.

Das bisher wieder urbar gemachte Flächenausmaß bildet nur einen kleinen Bruchteil des beschädigten Gesamtflächenausmasses. Die Ursache dafür daß solche Arbeiten bisher im größeren Maßstabe nicht durchgeführt werden konnten, und insbesondere die Tätigkeit der Wiederurbarmachungsexposition sich mehr auf die Sammlung und Ergänzung des statistischen Materiales beschränken mußte, sind verschiedener Art. Ein Hindernis bildet die Deckung des Aufwandes insbesondere bei der Wiederurbarmachung von Grundstücken. welche sich in den Händen des Kleingrundbesitzersbefinden. Die mißliche Lage, in welch er sich unsere Kleinlandwirte vor dem Kriege befanden, sowie die relativ bedeutenden Kosten, welche mit der Wiederurbarmachung zumeist verbunden sind, setzen eine über den Rahmen von Meliorationsunterstützungen hinausgehende Förderung solcher Arbeiten voraus. Ein weiteres Hindernis, welches geeignet ist, die Wiederurbarmachungstätigkeit zu erschweren, besteht in dem schon erwähnten Vorbehalte der Bergbautreibenden, bereits abgebaute Grubenfelder einem nochmaligen späteren Abbau zu unterziehen. Inwieweit diese Einwendungen gerechtfertigt sind, ließe sich nur von Fall zu Fall durch die zuständigen Revierbergämter feststellen, edenfalls müssen aber die seitens der Bergbautreibenden gemachten Vorbehalte in den meisten Fällen als zu weit gehend bezeichnet werden. Daß der Bergbau mit geringen Ausnahmen der Wiederurbarmachung nicht jenes Interesse beimißt, welches ihr vermöge der großen wirtschaftlichen Bedeutung zukommt, geht schon daraus hervor, daß der größere Anteil der bisher wieder urbar gemachten Fläche dem Kleingrundbesitz angehört.

Der Bergbautreibende erblicht in der Anlage von Kapitalien für Bergbauzwecke eben eine günstigere Geldanlage, als für die verhältnismäßig kostspielige mehr im Interesse der Allgemeinheit gelegene Wiederurbarmachung.

Die Bergbautreibenden, in deren Eigentum sich der größte der beschädigten Flächen befindet, erschweren die Wiederurbarmachung aber auch dadurch, daß sie den Verkauf solcher Flächen an Gemeinden oder Privatinteressenten überhaupt ablehnen oder Preise hiefür verlangen, welche den Wert dieser Grundstücke bei weitem übersteigen. Zur restlosen Verwirklichung der Wiederurbarmachungsbestrebungen, d. i. zur tunlichsten Beseitigung aller bisher durch den Bergbau verursachten und Hintanhaltung oder doch Milderung der durch den weiteren Abbau noch zu gewärtigenden Flur- und sonstigen Schäden, fehlen gegenwärtig noch immer die notwendigen Voraussetzungen. Soll dieses Ziel erreicht werden, dann darf nicht, wie bisher die Durchführung von Wiederurbarmachungen dem guten Willen oder dem Antrieb des Einzelnen überlassen werden, sondern es muß eine allgemeine, auf gesetzlicher Grundlage fußende, Wiederurbarmachungspflicht, bezw. ein Zwang, die durch den Bergbau verursachten Schäden wieder gutzumachen, eingeführt werden.

Im Nachfolgenden sollen auf Grund der vom technischen Büro des Landeskulturrates ermittelten Daten über das beschädigte Flächenausmaß, sowie des Bodenertrages jene Verluste ermittelt werden, welche infolge des Kohlenabbaues in nordwestböbmischen Braunkohlengebiete aus der vollständigen Ertragslosigkeit der verwüsteten, bezw. der verminderten Ertragsfähigkeit der beschädigten Fläche alljährlich entstehen:

Von der beschädigten Fläche per 10.400 ha wurden vor der Beschädigung bebaut in ha mit

 

Weizen

Korn

Gerste

Haffer

Kartoffel

Zuckerrübe

Wiese

Zusammen

ha

1560

2080

1560

1040

520

2600

10.40

10.400

Durchschnitts pro 1 ha in mq

17.5

16

18

16.5

100

320

52

Gesamterträgniss in mq

27.300

33.280

28.080

17.160

52.000

83.200

54.080

 

Preis pro 1 mq Kè

235

210

180

140

110

23

55

 

Gesamtwert Kè

6415500

6988800

5054400

2230800

5720000

1913600

2974400

31,469.100


Durchschnittserträgnis in Kè pro 1 ha daher 31,469.100:10.400 = 3.025 Kè.

1. Vollständig verwüstet 2600 ha ergibt einen Verlust von........ 7,865.000

2. eine 75%ige Entwertung 2200 ha ergibt..... (2200 X 3025) X 75% 4,991.250

3. eine 50%ige Entwertung 2600 ha ergibt..... (2600 X 3025) X 50% 3,932.500

4. eine 25%ige Entwertung 3000 ha ergibt..... (3000 X 3025) X 25% 2,268.750

daher Verlust pro Jahr Kè... 19,057.500

Im Falkenau-Elbogener Revier sind die Verluste verhältnismäßig geringer, da die Erträge bei der hohen Lage sowie der minderen Qualität des Bodens weit niedriger sind, als im engeren nordwestböhmischen Braunkohlengebiete. Bei einer vollständig verwüsteten Fläche von 700 ha und einem 35% verminderten Ertragswerte pro 1 ha ergibt sich

1. ein Verlust von................ (700 X 1965) 1,375.500 Kè

2. für weitere 400 ha eine 75%ige Entwertung.. (400 X 1965) X 75% 589.500 Kè

3. für weitere 700 ha eine 50%ige Entwertung.. (700 X 1965) X 50% 666.750 Kè

4. für weitere 900 ha eine 25%ige Entwertung.. (900 X 1965) X 25% 442.125 Kè

3,073.875-Kè

Der infolge der Beschädigung durch den Kohlenabbau alljährlich sich ergebende Minderbetrag im nordwestböhmischen Braunkohlengebiete kann daher mit insgesamt:

(19,057.500 + 3,073.875) = 22,131.375 Kè, d. i. rund 22 Millionen Kronen veranschlagt werden, eine ungeheure Summe, welche der Volkswirtschaft alljährlich entzogen wird. Zu diesen in bestimmten Werten zum Ausdrucke gelangenden Verlusten kommen noch weitere Nachteile, welche als eine Folge der Wirkung des Abbaues bezw. der Verminderung der Anbaufläche zu bezeichnen sind. Hiezu gehören die geringere Steuerleistung der landwirtschaftlichen Betriebe, die verminderte Viehhaltung und Fleischproduktion, die schwierige Versorgung des Industriegebietes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, verminderte Arbeitsgelegenheit usw. Vergleicht man die oben ermittelten Erzeugnisbezw. Wertverluste mit den alljährlich aus dem Auslande zur Einfuhr gelangenden Getreide-, Mehl-, Fett-, und Fleischerzeugnissen, so sieht man, daß diese einen großen Teil der eingeführten Werte darstellen. Gelingt es daher, den vom Bergbau beschädigten Grundstücken ihre frühere Ertragsfähigkeit auch nur zum Teil wieder zurückzugeben, so bestände die Möglichkeit die Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in bedeutendem Maße vom Auslande unabhängig zu machen.

Diese Erwägungen, sowie der Umstand, daß die Zukunft der Landwirtschaft dieses vor Beginn des Braunkohlenbergbaues wohlhabenden Landstriches auf einer im großen Maßstabe durchzuführenden Rekultivierung des durch den Bergbau verwüsteten Grundbesitzes beruht, läßt erwarten, daß dieser Aktion seitens aller berufenen Kreise jene Würdigung zuteil werde, welche ihr vermöge ihrer über die Grenze des eigentlichen Gebietes hinausreichenden Bedeutung gebührt. Unter den voranstehenden Gesichtspunkten erfolgte die Abfassung des beiliegenden Entwurfes eines Wiederurbarmachungsgesetzes, in welchem sowohl die bergbaulichen als auch technischen und finanziellen Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung der Wiederurbarmachung der vom Bergbau im nordwestböhmischen Braunkohlengebiete verwüsteten Grundstücke Berücksichtigung gefunden haben.

Prag, am 25. Jänner 1930.

Böllmann,

Dubický, Windirsch, Viereckl, Dr. Hnídek, Haupt, Zierhut, Koèandrle, Pozdílek, Machník, Halke, Heller, Janèek, Doriè, Hodina, Kalinák, Platzer, Zeman, Tùma, Ing. Žilka, Pelíšek, Dr. Kalaš, Blažek, Gläsel, Prokop.

 

Berg-Hauptmannschaft Revierbergamt

BRAUNKOHLEN

Produktionsmenge in metrischen Zentner in den Jahren

1906

1907

1908

1909

1910

1911

1912

1913

1914

1915

1919

1920

1921

1922

1923

1924

Falkenau

24,151.227

27,062.115

27,877.856

27,678.092

27,286.508

27,756.631

29,766.186

30,942.461

26,185.225

28,646.220

37,807.842

44,405.538

45,281.374

36,597.852

29,176.895

34,436.027

Eibogen

8,807.866

9,406.172

9,341.314

9,005.948

9,035.371

9,183.485

9,167.619

10,031.800

8,684.949

7,929.408

Zusammen

32,959.093

36,468.278

37,219.170

36,684.040

36,321.879

36,940.116

38,933.805

40,974.261

34,870.174

36,575.628

37,807.842

44,405.538

45,281.1374

36,597.852

29,176.895

34,436.027

Komotau

14,573.482

16,361.197

16,049.801

16,256.871

15,440.115

15,788.020

18,239.557

19,479.117

16,346.301

14,694.264

17,040.932

23,361.247

24,772.330

21,571.039

19,052.734

26,734.674

Brüx

123,448.786

134,329.760

139,341.271

134,858.515

130,138.090

129,184.562

133,948.591

139,262.731

118,553.014

102,986.489

87,916.266

97,194.902

107,932.031

102,460.411

87,420.557

111,373.519

Teplitz

29,212.658

30,029.798

29,045.633

27,795.582

26,124.351

25,932.062

26,366.977

27,328.573

25,363.056

24,584.486

26,171.999

29,279.154

30,830.826

26,906.911

22,526.939

25,927.745

Zusammen

167,234.926

180,720.755

184,436.705

178,910.968

171,702.556

170,904.644

178,555.125

186,070.421

160,262.371

142,265.239

131,129.197

149,835.303

163,535.187

150,938.361

129,000.230

164,035.934

In den 5 Bezirken

Zusammen

200,194.019

217,189.042

221,655.875

215,595.008

208,024.435

207,844.760

217,488.930

227,044.682

195,232.545

178,840.867

168,937.039

194,240.371

208,816.561

187,536.213

158,177.125

198,471.961

Der durchschnittliche Wert eines metrischen Zentners am Erzeugungsort betrug in Hellern:

-

-

48.26

48.31

48.90

46.89

47.33

-

49.64

56.42

33.05

74.00

90.40

81.17

66.37

60.10



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