Pùvodní znìní ad 138/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Finanzminister

wegen unhaltbarer Gebührenvorschreibung.

Schon wiederholt wurde von Privaten und Gemeinden Beschwerde darüber geführt, daß unhaltbare Gebührenvorschreibungen im Instanzenzuge der Finanzbehörden aufrecht erhalten und erst über Verwaltungsgerichtsbeschwerden zurückgenommen werden. Die staatlichen Steuerbehörden lassen es eben darauf ankommen, ob die Parteien die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben oder nicht. Wird die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben, dann nimmt man die unhaltbare Gebührenvorschreibung zurück; unterläßt die Partei die Erhebung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, so wird die gesetzwidrig auferlegte Gebühr eingetrieben.

Zum Beweis nur ein Fall von vielen: Der Stadtgemeinde Komotau wurde für den Ankauf des Hauses N. C. 60 in Komotau eine Gebühr von 2.455 Kè vorgeschrieben, obwohl der Hauskauf zu Straßenregulierungszwecken erfolgte und die Gemeinde um Zuerkennung der Gebührenfreiheit ansuchte. Die Gebührenbehörden aller Instanzen verweigerten die Zuerkennung der Gebührenfreiheit, so daß die Gemeinde Komotau genötigt war, die Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht zu erheben. Kaum war dies geschehen, wurde die Gemeinde klaglos gestellt, indem ihrem Ansuchen um Zuerkennung der Gebührenfreiheit Folge gegeben wurde.

Dieses Vorgehen der Gebührenbehörden ist eine unverantwortliche Schikane der Steuerpflichtigen, wogegen schärfstens Stellung genommen werden muß.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister, ob er geneigt und gewillt ist, diesem Übelstand sofort durch eine entsprechende Unterweisung der Steuerbehörde abzuhelfen?

Prag, am 17. Jänner 1930.

Horpynka,

Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Geyer, Krebs, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Kasper, Knirsch, Simm, Matzner, Dr. Hassold. Ing. Jung, Schubert, Köhler, Dr. Szüllö, Dr. Törköly, Dobránsky, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Jabloniczky, Fedor, Hokky.

 

Pùvodní znìní ad 138/XXI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für Eisenbahnwesen

in Angelegenheit der Nichteinhaltung des Sprachengesetzes bei den Staatsbahnen.

Am 15. November 1927 brachten die Interpellanten bereits in dieser Angelegenheit eine Interpellation (Druck 1299/X) ein, in welcher es u. a. lautete:

Aus allen Teilen des deutschen Sprachgebietes kommen ständig Klagen, daß die Eisenbahnverwaltung die Avisos bei eingelangten Frachtsendungen auch dann rein tschechisch ausfüllt, wenn sowohl Aufgabe als auch Empfangsstation im deutschen Gebiete liegen und der Frachtbrief vom Absender deutsch ausgefertigt wurde. Die Folge davon ist, daß die Empfänger oft nicht wissen, welche Ware eintrifft und es ihnen daher schwer möglich ist, richtig mit den eingetroffenen Waren zu disponieren. Verlust an Arbeitszeit und unnütze Kosten sind oft die Folgen dieses unverantwortlichen Vorgehens der meist tschechischen Eisenbahnbediensteten. - Da nach allen bisherigen Mitteilungen die Regierung auf dem Standpunkt steht, daß im Interesse der Wirtschaft die staatlichen Unternehmungen kaufmännisch geleitet werden sollen, fragt der Unterzeichnete an, ob der Herr Minister bereit ist:

In sprachlicher Beziehung alle Vorkehrungen zu treffen, daß in Zukunft im Verkehr mit der Eisenbahnverwaltung Erledigungen und Zustellungen an die Bevölkerung in der Sprache herausgegeben werden, welcher sich der Einschreiter, bezw. der Empfänger bedient?

Im II. Teil der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses betreffend die Anfragen und Interpellationen an die Regierung heisst es zwar im § 68, daß der befragte Minister verpflichtet ist, diese binnen 2 Monaten mündlich oder schriftlich zu beantworten oder die Antwort ausdrücklich mit Angabe der Gründe obzulehnen.

Wie tief der Parlamentarismus in diesem Staate gesunken ist, beweist die Tatsache, daß diese Bestimmung nicht eingehalten wird und das Hauspräsidium trotz wiederholter Urgenzen es bisher immer ablehnte, in dieser Richtung Ordnung zu schaffen. Die oben angeführte Interpellation wurde erst nach Jahresfrist und zwar am 27. November 1928 beantwortet und was besonders hervorgehoben werden muß, ohne auf den sachlichen Inhalt der Interpellation und die gestellten Forderungen einzugehen.

Die Interpellationsbeantwortung (Druck 1978/II) hatte folgenden Wortlaut:

Die in der Interpellation nur ganz allgemein vorgebrachten Beschwerden sind der Staatseisenbahnverwaltung konkret nicht bekannt. Auch die provisorische bisherige Regelung gibt keine Grundlage für ähnliche Beschwerden. Die endgültige Regelung der Sprachenfrage bei der Staatsbahnverwaltung ist in Vorbereitung. Es ist nun mein aufrichtiges Bestreben, daß diese Regelung dem kaufmännischen und volkswirtschaftlichen Berufe der Staatsbahnen entspreche, Ich kann jedoch weder die Grenzen der physischen Durchführbarkeit, noch die Rechtsgrundlage übersehen, wie sie durch die Gesetze bestimmt sind. Für die Personalbestellung der Staatsbahnverwaltung muß jedoch nur die dienstliche Qualifikation nach den dienstlichen Fähigkeiten der einzelnen Bediensteten maßgebend sein, keineswegs ihre Nationalität, wie dies die Interpellation verlangt. Diese Forderung würde nicht nur den Bedürfnissen des Dienstes. sondern auch den gesetzlichen Vorschriften widersprechen.

Prag, den 27. November 1928.

Der Eisenbahnminister:

J. V. Najman m. p.

Jeder Unvoreingenommene wird zugeben müssen, daß die Interpellationsantwort dem Kern der Sache ausweicht, denn es handelt sich nicht um allgemein vorgebrachte Beschwerden, die der Eisenbahnverwaltung nicht konkret bekannt sind, sondern um die Feststellung eines tatsächlichen Zustandes, wie es in fast allen Eisenbahnstationen des deutschen Sprachgebietes herrscht. Um nicht alle diese Eisenbahnstationen anführen zu müssen, sollen diesmal nur die Stationen Kupferberg und Karlsbad angeführt werden, in welchen Stationen nach wie vor die Avisos auch bei doppelsprachig ausgefüllten Frachtbriefen nur in der tschechischen Sprache ausgefüllt werden, was wiederholt zur Folge hat, daß die Empfänger nicht wissen, woher die Sendung kommt und was die Sendung enthält und daher die Annahme des Avisos ablehnen.

Die Forderung nach Übersetzung des Inhaltes in de deutsche Sprache wird von dem tschechischen Eisenbahnpersonal abgelehnt und wie dies vor kurzer Zeit n Kupferberg geschah, die Sendung als unbestellbar zurückgeschickt. Es wird niemand bestreiten können, daß solche Zustände unhaltbar sind und nicht von einer kaufmännischen Leitung der staatlichen Unternehmungen zeugen und fragen daher die Unterzeichneten neuerlich den Herrn Minister, ob er bereit ist, sofort in sprachlicher Beziehung alle Vorkehrungen zu treffen damit in Zukunft im Verkehr mit der Eisenbahnverwaltung Erledigungen und Zustellungen an die Bevölkerung in der Sprache herausgegeben werden, welcher sich der Einschreiter, bezw. der Empfänger bedient?

Prag, am 16. Jänner 1930.

Ing. Kallina,

Dr. Keibl, Dr. Schollich, Stenzl, Prause, Eckert, Knirsch, Köhler, Schubert, Kasper, Szentiványi, Krebs, Dr, Holota, Dr. Törköly, Dr. Hanreich, Nitsch, Simm, Ing. Jung, Dr. Hassold, Matzner, Horpynka, Geyer.

 

Pùvodní znìní ad 138/X

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit der unhaltbaren Zustände beim Karlsbader Steueramte.

Im Motivenberichte zur Steuerreformvorlage wurde die Zweckmäßigkeit der Steuerreform besonders damit begründet, daß es notwendig sei, das System der direkten Steuern der Steuertragfähigkeit, also den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Es soll nicht untersucht werden, ob die neue gesetzliche Regelung in dieser Richtung den berechtigten Erwartungen entsprochen hat, sondern nur festgestellt werden, daß de besten Gesetze unwirksam bleiben müssen, wenn sich die Administrative Übergriffe erlaubt, wie sie beim Karlsbader Steueramte an der Tagesordnung sind. Der neue Chef des Karlsbader Steueramtes scheint sich überhaupt noch nicht im Klaren zu sein, daß der steuerzahlenden Bevölkerung, die unter den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen hohe Steuersummen aufzubringen hat, entgegenzukommen ist. Seine Pascha - Allüren lassen erkennen, daß er zu jenen Beamten gehört, die nicht begreifen wollen, daß die Staatsämter wegen der Bevölkerung da sind. Der Steuerträger kann mit Recht verlangen, daß ihn seitens des Steueramtes, bezw. der Steueradministration restlose und entgegenkommende Aufklärung zuteil wird, und daß eine vernünftige Amtsgebahrung platzgreift, die es dem Steuerträger ermöglicht, die Steuervorschreibungen auch gründlich zu überprüfen. um nicht einseitigen Steuerdiktaten ausgesetzt zu sein. Es ist für die in Karlsbad - seit dem Amtsantritte des Stuerdirektors František Richter - beim Steueramte eingerissenen Zustände bezeichnend, daß z. B. Mahnungen für die Erwerbsteuer 1927, ja selbst schon für 1928 herausgehen, bevor den Steuerpflichtigen überhaupt noch Zahlungsaufträge zugekommen sind. Man kann also offen von einer Mißwirtschaft sprechen und feststellen, daß sich der Karlsbader Steuerdirektor als Výbormann ruhig über de Intentionen des Herrn Finanzministers hinwegsetzen zu können glaubt, welcher den strengen Auftrag gegeben hat, der Bevölkerung in jeder Richtung entgegenzukommen. Die Herausgabe von Mahnungen auf Steuerbeträge. die die letzte Vorschreibung bedeutend überschreiten, bevor noch Zahlungsaufträge zugestellt werden, ist gesetzwidrig und beweist, daß der verantwortliche Leiter des Steueramtes entweder unfähig ist, oder bewußt Anordnungen trifft, die den gesetzlichen Bestimmungen und den Intentionen des Herrn Finanzministers widersprechen.

Auch bei der Eintreibung der Einkommensteuer werden die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten, so wird z. B. auch für das Jahr 1928 die unmittelbare Einzahlung von 2/12 der vom Dienstgeber zu entrichtenden Einkommensteuer angefordert, obgleich für das Jahr 1928 bereits der ganze Abzug von 12/12 (im Jahre 1927 erfolgte nur ein Abzug von 10/12) platzgegriffen hat. Weiters wird die Einkommensteuer bei höheren Einkommen entgegen der Vorschrift unter Zugrundelegung eines ungesetzlichen 5%igen Aufschlages (in dieser Richtung arbeitet besonders Konzipient Dr. Räb) eingetrieben und läßt dieses Vorgehen erkennen, daß auch bei der Karlsbader Steueradministration Beamte tätig sind, die sich über die gesetzlichen Bestimmungen im unklaren befinden, oder sich bewußt über die gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil der Steuerträger hinwegsetzen. Das Wirken des Oberfinanzrates Karel Etscher, Vorstand der Steueradmnistration, besonders die Verquickung amtlicher und privater Interessen (Unterbringung seiner Angehörigen) soll einer eigenen Interpellation vorbehalten bleiben.

Die Bevölkerung verlangt mit Recht die sofortige Abstellung dieser Übelstände und die Herbeiführung einer sachlichen und entgegenkommenden Zusammenarbeit zwischen Beamtenschaft und Bevölkerung. die dem Steuerzahler es im früheren Jahren ermöglichte, jederzeit bereitwillige Aufklärung im Steuerangelegenheiten zu erhalten. Daß solche unhaltbare Zustände überhaupt einreißen konnten, daran trägt in erster Linie Steuerdirektor Richter Schuld, welcher, statt seinen dienstlichen Obliegenheiten restlos nachzukommen, die wenigen deutschen Beamten und Angestellten dahingehend überwacht, daß kein deutsches Wort gesprochen wird. Hier sei nur bemerkt, daß, obwohl der Bezirk Karlsbad 97,26% deutsche Bevölkerung aufweist, unter den Beamten und Angestellten kaum mehr 50% Deutsche zu finden sind.

Die berechtigte Forderung der Bevölkerung geht vor allem dahin, daß ihr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen restlos entgegenkommen wird, und hier ist vor allem die Forderung zu erheben, daß mindestens die Eintragungen in den Akten, soweit sie der steuerzahlenden Partei auf Grund ihres Einsichtsrechtes zugänglich zu machen sind, also vor allem die Ermittlungen der Bemessungsgrundlagen in der Sprache der Partei, also in der deutschen Sprache abgefaßt werden, daß für die Abwicklung des Parteienverkehrs eine entsprechende Anzahl von die deutsche Sprache voll beherrschenden Beamten bereit gestellt wird, damit in Zukunft kein Anlaß zu berechtigten Klagen vorliegt. Vor allem erscheint es auch notwendig, für die Rechtsanwälte einen eigenen Auskunftstag einzurichten (Karlsbad zählt ungefähr 70 Rechtsanwälte), die im Interesse der Steuerträger, schon mit Rücksicht auf die oben geschilderten Verhältnisse, zahlreiche Interventionen vornehmen müssen Auch wird die Frage zu entscheiden sein, ob nicht Vorkehrungen zu treffen sind, daß den Rechtsanwälten eine entsprechende Einsichtnahme in die Kontoblätter ermöglicht werden soll.

Bei dieser Gelegenheit sei auch auf die eigenartige Zusammensetzung der Steuerkommissionen verwiesen, die durchaus nicht ein Spiegelbild der Zusammensetzung der steuertragenden Bevölkerung bildet. Für die Berufung der Mitglieder in die Steuerkommission scheinen weder Wissen noch Fachkenntnisse, noch die wirtschaftliche Struktur der Bevölkerung eine Rolle gespielt zu haben. Beweis dafür allein die Feststellung, daß in der Karlsbader Steuerkommissionen vier Tschechen sitzen.

Die Unterzeichneten fragen daher an:

1.) ist der Herr Minister bereit, sofort eine strenge Untersuchung der beim Karlsbader Steueramte eingerissenen Mißstände anzuordnen und mitzuteilen, welche Vorkehrung getroffen wurden, um in Zukunft die Bevölkerung vor solchen Übergriffen zu schützen?

2.) ist der Herr Minister bereit, entsprechende Anordnungen zu treffen, daß auch seitens des Karlsbader Steueramtes der Bevölkerung eine entgegenkommende Auskunftserteilung gesichert wird?

Prag, am 17. Jänner 1930.

Ing. Kallina,

Horpynka, Geyer, Kasper, Dr. Keibl, Ing. Jung, Matzner, Krebs. Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Köhler, Simm, Schubert, Knirsch, Nitsch, Dr. Törköly, Szentiványi, Dr. Holota, Hokky, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dobránsky, Fedor.

 


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