Pùvodní znìní ad 27/XVII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Vorsitzenden der Regierung,
betreffend die Zuweisung ehemaliger Herrschaftsschlösser an Minister.
Das Právo lidu wußte im Sommer zu berichten, daß der bisher der Allgemeinheit zugängliche Park der vom Staate übernommenen Herrschaft Prùhonitz gesperrt worden sei, weil im Schlosse der Landwirtschaftsminister Dr. Srdínko seinen Sommersitz aufschlagen werde. Der Venkov veröffentlicht sodann eine vom Landwirtschaftsministerium eingesandte Berichtigung dieser Meldung. In dieser Berichtigung wird u. a. gesagt, daß Landwirtschaftsminister Dr. Srdínko nur 3 Wochen im Frühjahr und 10 Tage im Herbst im Prùhonitzer Schloß weile, wie auch die anderen Minister seit dem Umsturze andere Schlösser benützten. Ein Teil der Räume des Schlosses sei mit Möbeln aus anderen nun dem Staat gehörenden Schlössern ausgestattet worden. Diese Schloßräume seien nicht nur für Minister Srdínko bestimmt, sondern auch für seine Nachfolger im Amte. Der Park sei alljährlich im Sommer mehrere Wochen hindurch gesperrt.
Man erfährt aus dieser interessanten Berichtigung also, daß den Herren Ministern ehemalige Schlösser zur Verfügung stehen und daß die Einrichtung vom Staate beigestellt wird. In diesem Zusammenhange interessieren den armen Steuerträger eine Menge Fragen.
Die Gefertigten fragen daher den Vorsitzenden der Regierung:
Welche ehemaligen Herrschaftsschlösser wurden für die Herren Minister zum Sommeraufenthalte bestimmt? Wie werden sie benützt? Stehen sie allen Ministern zur Verfügung, oder nur einzelnen? Welche Kosten erwachsen dem Staate aus dieser Einführung alljährlich? Was bezahlen die Herren Minister für einen solchen Sommeraufenthalt für Unterkunft und Verpflegung, oder wird dies unentgeltlich beigestellt? Welchem Zwecke dienen die Schlösser sonst das ganze Jahr über und welche Beträge erfordert ihre Instandhaltung und Verwaltung?
Prag, am 18. Dezember 1929.
Dr. Schollich, Horpynka, Geyer, Köhler, Matzner, Knirsch, Simm, Schubert, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Ing. Jung, Ing. Kallina, Prause, Dr. Keibl, Kasper, Szentiványi, Dr. Holota, Stenzl, Nitsch, Dr. Törköly, Krebs, Eckert.
Pùvodní znìní ad 27/XVIII.
Interpellation
des Abg. Otto Horpynka und Genossen
an den Minister für Post und Telegraphenwesen,
betreffend den Mißbrauch der Post zu Propagandazwecken für die Prager Presse.
In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, daß ausländische Bezieher der inländischen deutschen Zeitungen mit dem von ihnen abonnierten Blatt gleichzeitig auch ein Exemplar der Prager Presse erhalten. Die Exemplare der Prager Presse sind ohne Adreßschleife nur mit Spagat an die zur Versendung kommenden inländischen Zeitungen angebunden. Die Bezieher führen natürlich bei den Verwaltungen der von ihnen abonnierten Zeitungen Beschwerde darüber, daß sie die Prager Presse nie bestellt haben und sie demnach auch nicht bezahlen werden, und wundern sich sehr, daß inländische Zeitungen. die in ganz anderem Sinne schreiben, plötzlich für das Prager-Presse-Reptil Propaganda machen.
Hier handelt es sich um einen unbeschreiblichen Unfug, der scheinbar in Prag beim Postamte I, wo die Zeitungen für das Ausland in eigenen Postbeuteln abgefertigt werden, ausgeübt wird. Entweder hat ein Organ des Orbis-Verlages mit Einverständnis der Postverwaltung zu dieser Manipulation der Post ganz unberechtigten Zutritt oder aber sind Postorgane von diesem Verlage bestochen und führen die Beipackung der Prager Presse zu den in das Ausland gehenden Zeitungen durch. In jedem Falle ist das Vorgehen der Post geeignet, die inländischen Zeitungen durch die unerlaubte Manipulation schwer zu schädigen.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister, ob ihm dieser Vorgang bekannt ist. ferner ob er bereit ist, derartige Mißsände beim Zeitungsversand in das Ausland sofort abzustellen und deren weitere Wiederholung zu verhindern.
Prag, am 17. Dezember 1929.
Horpynka, Prause, Dr. Hanreich. Kasper, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Schubert, Simm, Matzner, Geyer, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Köhler, Ing. Jung, Nitsch, Ing. Kallina, Szentiványi, Dr. Holota, Knirsch, Dr. Törköly, Krebs, Eckert, Stenzl.
Pùvodní znìní ad 27/XX.
Interpellation
des Abg. Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister des Innern,
in Angelegenheit der unerhörten Entscheidung der Bezirksbehörde in Luditz.
Der Bezirksverband Luditz des Bundes der Deutschen in Böhmen überreichte im März d. J. ein Gesuch bei der Bezirksbehörde in Luditz um Bewilligung der Veranstaltung von Vereinsvorträgen, unter Vorlage der diesbezüglichen Plakate. Die Bezirksbehörde bewilligten unter Zahl 7775 vom 5. April 1929 diese Veranstaltungen jedoch mit der einschränkenden Bestimmung, daß die Benützung von Plakaten mit gelber Grundfarbe und schwarzem Drucke unzulässig sei, weil diese Farben den jetzigen staatsrechtlichen Verhältnissen nicht entsprechen und daher öffentlichen Anstoß erregen könnten.
Herr Staatspräsident Masaryk hat einmal erklärt. daß er jede Politik kleinlicher Nadelstiche als dumm bezeichnen muß. Man muß bei der oben zitierten Entscheidung sich unwillkürlich an diese Worte erinnern, denn es ist mehr als lächerlich wenn im jetzigen demokratischen Zeitalter eine staatliche Behörde Methoden anwendet, die kaum im Vormärz Anwendung gefunden haben.
Die Unterzeichneten fragen daher an, ob de, Herr Minister bereit ist alles vorzukehren daß sich solch unsinnige Übergriffe untergeordneter Behörden nicht wiederholen?
Prag, am 15. Dezember 1929.
Ing. Kallina, Prause, Kasper, Stenzl, Dr. Holota, Knirsch, Krebs, Köhler, Ing. Jung, Horpynka, Dr. Hassold, Nitsch, Dr. Hanreich, Geyer, Schubert. Dr. Törköly, Simm, Dr. Keibl, Eckert, Matzner. Dr. Schollich, Szentiványi.
Pùvodní znìní ad 27/XXI.
Interpellation
des Abg. Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit des jeder Demokratie hohnsprechenden Vorgehens der Bezirksbehörde in Neudek gegen den Gastwirt J. Korb in Platten.
Der genannte Gastwirt hat sich am 22. September 1928 gegen 23 Uhr nach Ansicht der Bezirksbehörde das furchtbare Verbrechen zuschulden kommen lassen, daß er duldete, daß 20 reichsdeutsche. Gäste in seinem Lokale das Lied Deutschland, Deutschland über alles gesungen haben. Das Verbrechen soll dadurch noch staatsgefährlicher geworden sein, daß die Gäste beim Singen dieses Liedes die Habt-Acht-Stellung eingenommen hätten. Ob sich die Daumen hiebei an der Hosennaht befunden haben, wie dies der Vorschrift entsprechen würde, konnte scheinbar nicht sichergestellt werden. Die Bezirksbehörde Neudek erblickt in dem Absingen dieses Liedes eine demonstrative Abneigung gegen den èechoslovakischen Staat, ein Emporheben des anderen Staates über den hiesigen Staat und eine Verletzung der vaterländischen Gefühle der Bevölkerung èechoslovakischer Nationalität. Johann Korb wurde, weil er das Singen dieses Liedes nicht verhindert hat, auf Grund des kaiserlichen Patentes vom Jahre 1854 zu einer Geldstrafe von 200 Kè und im Uneinbringlichkeitsfalle zu einer Arreststrafe in der Dauer von 14 Tagen verurteilt.
Dieses Vorgehen der Neudeker Bezirksbehörde ließe zwar vermuten, daß sich Neudek irgendwo tief unten am Balkan befindet, aber es ist kaum anzunehmen, daß man sich heute dort noch solcher an mittelalterliche Verhältnisse erinnernder Methoden bedient. Unfaßbar ist es, daß im jetzigen. aufgeklärten Zeitalter unter einer republikanischen Regierung eine Behörde in dem Singen der reichsdeutschen Staatshymne durch reichsdeutsche Gäste auf sudetendeutschem Boden eine polizeiwidrige Handlung erblicken kann; handelt es sich bei Deutschland doch um einen Staat, von dem der èechoslovakische Außenminister Dr. Beneš in den letzten Jahren doch immer und immer wieder betonte, daß die Èechoslovakei zu diesem in freunden nachbarlichem Verhältnis steht. Nur nebenbei sei betont, daß es niemals einer reichsdeutschen Behörde eingefallen wäre, so z. B. den èechischen sozialdemokratischen Turnern während ihres Aufmarsches durch die Leipziger Straßen das Singen der èechischen Staatshymne zu verbieten. Das unerhörte Vorgehen der Neudeker Bezirksbehörde ist aber geeignet, unsere Fremdenverkehrsindustrie schwer zu schädigen. Wer halbwegs die Verhältnisse kennt und weiß, welche bedeutende Vorteile das Gastgewerbe längs der Grenze durch den herüberflutenden Fremdenverkehr zieht, wird die gefährlichen Wirkungen des Vorgehens der Neudeker Bezirksbehörde ermessen können. Da es sich hier um eine weittragende und prinzipielle Entscheidung handelt, fragen die Unterzeichneten an:
1. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten Behörden dahingehend aufzuklären, daß es ihre Aufgabe ist, den Fremdenverkehr in jeder Richtung zu fördern und alle störenden Maßnahmen zu unterlassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten Behörden dahingehend aufzuklären, daß auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen Ausländern das selbstverständliche Recht zusteht, ihre Staatshymne zu singen?
3. Ist der Herr Minister bereit, die Bezirksbehörde Neudek zu veranlassen, den Erlaß vom 19. März 1929 zu widerrufen und alle Vorkehrungen zu treffen, daß in Zukunft solche Übergriffe untergeordneter Behörden unterbleiben?
Prag, am 15. Dezember 1929.
Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Köhler, Kasper, Ing. Jung, Horpynka, Dr. Hassold, Dr. Hanreich, Simm, Knirsch, Schubert, Krebs, Geyer, Dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, Eckert, Dr. Törköly, Prause, Dr. Holota, Stenzl.
Pùvodní znìní ad 27/XXII.
Interpellation
der Abgeordneten lng. Rudolf Jung, Hugo Simm und Genossen
an die Gesamtregierung,
betreffend die Notlage der in Österreich lebenden èechoslovakischen Ruheständler des Zivilstaatsdienstes.
Die Freizügigkeit in der alten österreichischen Monarchie brachte einen weitgehenden Austausch auch der geistigen Arbeitskräfte unter den Provinzen - mit sich. Stellten die Sudetenländer vorwiegend Forst- und Bergbeamte, Industrie-, Bank-, Verkehrsbeamte und Techniker, so gaben die Alpenländer hauptsächlich von ihrem Überschuß an Mittelschullehrern ab. Die meisten derselben legten ihre Dienstzeit ganz oder zum größten Teile auf heimatfernem Boden zurück und es war daher nur natürlich, daß sie in der Regel nach Abschluß der amtlichen Laufbahn ihren Lebensabend in ihrer Heimat zu verbringen strebten. So war es allgemein vor dem Kriege und auch während des Krieges noch gewesen, und hatte nicht die geringste Bedenklichkeit, da alle österreichische Staatspensionisten waren. Das ändert sich mit einem Schlage nach dem Zerfall der Monarchie. Hunderte von Ruheständlern, die schon früher in ihre Geburtsheimat übersiedelt waren, waren dort plötzlich zu Ausländern geworden, waren fortan mit ihrem Bezuge ihrer Pension auf einen der Nachfolgestaaten angewiesen, von allen politischen Rechten und allen wirtschaftlichen Begünstigungen der einheimischen Kollegen ausgeschlossen.
Wohl wurde ihnen im Sinne des Friedensvertrages von St. Germain eine halbjährige Frist zur Optierung für die neuösterreichische Staatszugehörigkeit eingeräumt, aber bei der naheliegenden, durch amtliche und halbamtliche Erklärungen der österreichischen Regierung bestätigten Tatsache, daß das gänzlich verarmte Österreich für die Pensionen nicht aufkommen konnte, kam für alle, deren Existenz auf dem Pensionsbezug beruhte, die Frage der Optierung praktisch überhaupt nicht in Betracht. In gleicher Zwangslage befanden sie sich auch hinsichtlich der Frage der Rückübersiedlung; denn diese war, mochten sie noch so sehr dazu bereit sein, sowohl durch die allenthalben wachsende Wohnungsnot als auch durch die unerschwinglichen Übersiedlungskosten eine Unmöglichkeit. Für die meisten der heute in Österreich lebenden èechoslovakischen Staatspensionisten ist also der Aufenthalt im Auslande ein unverschuldeter, durch die Macht der Verhältnisse zwangsläufig bestehend der Zustand, eine Tatsache, die bei der Beurteilung ihrer Lage niemals außeracht bleiben sollte. Er sollte sie billigerweise gegen jene übermäßigen Härten schützen, mit denen der Auslandsaufenthalt für sie in Wirklichkeit verbunden ist.
Schon während der Inflation der österreichischen Krone wurden die èechoslovakischen Zivilpensionisten durch die Art der Pensionsüberweisung benachteiligt. Während die Militärpensionisten ihre Monatsraten regelmäßig am Beginn des Monats durch eine Bank in èechosl. Kronen aus. bezahlt erhielten, wurden den Zivilpensionisten die monatlichen Pensionen in österreichischen Kronen im Wege des Scheckverkehrs ausbezahlt, und zwar nach der Umrechnung auf Grund des Kursstandes vom 15. des vorhergehenden Monats und durch drei Jahre (1919-1921) erst geraume Zeit oft zwei bis drei oder noch mehr Wochen nach dem betreffenden Monatsersten. Da mittlerweile der Kurs und Kaufwert der österr. Krone beständig sank, so liegt auf der Hand, daß die Empfänger dieser Pension umsomehr an ihrem Einkommen geschädigt, wurden, jemehr Zeit zwischen dem Umrechnungs- und dem Auszahlungstage lag.
Besonders ungünstig gestaltete sich die Lage der èechosl. Auslandspensionisten, als ihnen eine Reihe von Zulagen, darunter auch die Frauen- und Kinderzulagen, gestrichen und ihre Ruhestandsbezüge weit unter das Maß der èechosl. Inlandspensionisten herabgesetzt wurden. Seit dem bewegen sich die Monatsraten ihrer Pension je nach Dienstjahren und Rangklassen zwischen 170 und 280 Schilling (850-1400 Kè), oder 120 bis 200 Friedenskronen. Es sind das Beträge, die nicht einmal den um mindestens 50% kaufkräftigeren Gehältern der ersten Anfangsstellungen im Staatsdienste bezw. einem drittel oder noch kleineren Bruchteilen jener Ruhebezüge, die sie vor dem Kriege hatten, gleichkommen, beträchtlich weniger als die Hälfte dessen, was österr. Altpensionisten gleicher Kategorie nicht nur im Inlande, sondern auch im Auslande beziehen. Die gänzliche Unzulänglichkeit solchen Einkommens für ein halbwegs standesgemäßes Leben in Ehren ergrauter Staatsdiener erhellt wohl daraus am besten, daß es das gesetzliche Existenzminimum nur wenig überschreitet, zum Teile sogar hinter demselben zurückbleibt. Dieses Einkommen genügt kaum, um die leiblichen Tagesbedürfnisse an Wohnung und Verpflegung für eine Person zu decken; Neuanschaffungen von Wäsche, Kleidern, Einrichtungsgegenständen, Aufwendungen für Kulturbedürfnisse, sind ausgeschlossen, ebenso Ausgaben für Gesundheitsbedürfnisse, Kurmittelgebrauch. Erholungsaufenthalte u. dgl., dabei ist ihnen als Ausländern die Wohltat der Krankenversicherung versagt. Dazu kommt noch die aus dem nahe bevorstehenden Abbau des Mieterschutzes sich ergebende Erhöhung der Wohnungszinse. Kein Wunder also, wenn diese Zurückgesetzten mit banger Sorge in die Zukunft schauen und sich mit Sorge und Verzweiflung bedroht sehen.
Wenn auch nach dem Gesetze vom 22. Dezember 1924 in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Ausnahmen vorgesehen sind, so kommt doch diese Bestimmung - wenigstens im Stande der Zivilpensionisten - nur selten und in einem bescheidenen Ausmaße zur Anwendung. Es sind Fälle bekannt, daß Gesuchstellern, denen wegen langjähriger unheilbarer und schwerer Krankheit oder wegen sehr hohen Alters die Möglichkeit eines Nebenverdienstes gänzlich genommen war, jene Berücksichtigungswürdigkeit abgesprochen wurde.
Der einzig gegenwärtig gangbare Weg wäre die Verlegung des Wohnsitzes in das Gebiet des èechoslov. Staates Aus finanziellen Gründen ist er jedoch heute praktisch ebenso ungangbar wie vor zehn Jahren, außerdem durch das seither weit vorgerückte Alter physisch und psychisch noch erschwert und wäre überdies von zweifelhaftem Er folge. Denn die, wenn überhaupt aufbringlichen, jedenfalls sehr bedeutenden Kosten der Übersiedlung und die hohen Mietzinse für die Mieterschutzfreien Wohnungen, auf die man angewiesen wäre, würde ihnen derartige geldliche Opfer auferlegen, daß sie kaum eine wesentliche Erleichterung erfahren würden.
Die heutige Republik Österreich zahlt trotz ihrer notleidenden Wirtschaft und finanziellen Schwäche ihren im Auslande lebenden Pensionisten die Ruhegenüsse unverkürzt aus.
Auch das deutsche Reich und Italien machen hinsichtlich der Höhe der Ruhegenüsse keinen Unterschied zwischen Inlandsund Auslandspensionisten.
Man vermißt in der wechselseitigen Behandlung der Pensionisten zwischen Österreich und der Èechoslovakei den Grundsatz der Gegenseitigkeit, der im zwischenstaatlichen Verkehr in solchen Fragen sonst allgemein üblich ist uns beispielsweise auf dem Gebiete der nichtstaatlichen Rentenversicherung zwischen den beiden Staaten schon seit Jahren besteht.
Budgetäre Bedenken gegen eine Gleichstellung der Auslands mit den Inlandspensionisten können kaum ernstlich in Betracht kommen umsoweniger, als die Zahl der Pensionisten, die aus der Zeit vor dem Zusammenbruche stammen, durch den Tod schon stark zusammengeschmolzen und bei dem durchaus hohen Alter der Betreffenden in raschem Schwinden begriffen ist.
Aus allen angeführten Gründen ist die Gleichstellung der im In- und Ausland lebenden Ruheständler des Zivilstaates geboten.
Die Gefertigten stellen daher an die Gesamtregierung folgende Anfrage:
Ist sie bereit, diese Gleichstellung durchzuführen, wenigstens insofern als es sich um die in den Nachfolgestaaten lebenden staatlichen Ruheständler der ehemaligen Monarchie handelt, welche èechoslovakische Staatsbürger sind?
Prag, am 17. Dezember 1929.
Ing. Jung, Simm, Szentiványi, Knirsch, Nitsch, Köhler, Kasper, Dr. Holota, Krebs, Geyer, Schubert, Horpynka, Dr. Keibl, Stenzl, Eckert, Prause, Dr. Törköly, Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Hanreich.