Pátek 12. dubna 1935

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 373. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 12. dubna 1935.

Øeè posl. Bobka (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die vorliegenden Gesetzentwürfe über die Abgabe von Mineralölen und die Besteuerung des Autoverkehrs, die als untrennbares Ganzes zu betrachten sind, gehören zweifellos zu den bedeutendsten Entwürfen, die dem Hause in den letzten Tagen zur Vorlage gebracht wurden. Um so bedauerlicher ist es, daß diesen Vorlagen infolge der Hast, mit der sie innerhalb weniger Stunden behandelt und erledigt werden mußten, nicht jene Sorgfalt zugewendet werden konnte, die sie mit Rücksicht auf ihre große finanz- und volkswirtschaftliche Bedeutung verdient hätte. Wir haben den gleichen Vorgang schon bei der Behandlung der ursprünglichen Vorlage des Autoverkehrsgesetzes vom Jahre 1932 kennen gelernt und haben schon damals darauf hingewiesen, welch enormer Schaden durch die kritiklose und oberflächliche Behandlung dieses Gesetzes der Volkswirtschaft entstehen muß. Alle die damals ausgesprochenen Befürchtungen wurden jedoch durch die Tatsachen weit übertroffen.

Schon im Jahre 1932 konnte auf Grund verläßlicher Erhebungen sichergestellt werden, daß durch die mit den Bestimmungen des Autogesetzes verbundenen Drosselungen des gesamten Autoverkehrs ein Schaden von über zwei Milliarden der Volkswirtschaft entstanden ist, eine Summe, die mehr als zwei Drittel der Gesamteinnahmen unserer Eisenbahnahnen im Jahre 1932 ausmacht. Dieser Betrag ist sicher seitdem auf das doppelte gestiegen. Was wäre angesichts dieser traurigen Tatsachen wohl näher gelegen, als daß dieses überaus schädliche Gesetz rechtzeitig durchgreifend novelliert und den wirtschaftlichen Erfordernissen angepaßt worden wäre. Man konnte dies um so eher erhoffen, als alle Regierungsstellen, welche die übereilte Gesetzwerdung der damaligen Vorlage durchgesetzt hatten, gleich nach dem Inkrafttreten schon darauf aufmerksam gemacht wurden, welche Schäden unmittelbar auf dem Fuße folgen mußten.

Eine ganze Anzahl von Autobusstrecken wurde aufgelassen. Tausende und tausende von Kraftwagen wurden außer Betrieb gestellt, der Absatz der Kraftwagenindustrie, der Handel mit gebrauchten Wagen, sowie eine große Anzahl von Autoreparaturwerkstätten wurden stillgelegt und mehr als hunderttausende Menschen, die in der Autoindustrie und den ihr verwandten Betrieben beschäftigt waren, ve rmehrten das ungeheuere Heer der Arbeitslosen.

Fürwahr eine traurige Bilanz und trotz allem die noch traurigere Vorlage, die heute zur Behandlung gelangt und die all diesen Dingen trotz aller Warnungen und aller gut gemeinten Vorschläge mit verbundenen Augen gegenübersteht. Schon kurze Zeit, nachdem das Gesetz vom Jahre 1932 in Kraft getreten, sorgte eine große Anzahl von Manifestationskundgebungen aller maßgebenden Faktoren dafür, die Regierung rechtzeitig von den schädlichen Folgen des Gesetzes zu unterrichten. Bereits am 8. Juli 1933 fand eine gemeinsame Vorsprache des Verbandes der Autobusunternehmungen und des Ústøední svaz autodopravních živností v Èeskoslovenské Republice unter Führung des Abgeordneten de Witte, eines èechischen Kollegen und meiner Person statt, in welcher dem Herrn Ministerpräsidenten Malypetr und dem Finanzminister über die Notlage, in welche das gesamte Autowesen geraten ist, Bericht erstattet wurde. Überall zeigte man sich sehr gut informiert und anerkannte, daß unser Verlangen nach Milderung der drükkendsten Härten gerechtfertigt sei. Bei dieser Zusage ist es jedoch geblieben, gemacht wurde nichts als die nunmehr vorliegende, in ihren Hauptbestimmungen gleich schädliche Vorlage. Nichts war es auch mit dem Versprechungen, daß man bei einer eventuellen Novellierung des Gesetzes die Fachorganisationen zu Rate ziehen und daß man ihnen wenigstens rechtzeitig den Entwurf zur Verfügung stellen werde, damit sie zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen können. Ja, diese Entwürfe sind nicht einmal der Handelskammerzentrale vorgelegt worden, obwohl es in den Vorschriften des Handelskammergesetzes vom Jahre 1868, die heute noch in Geltung sind, heißt, daß den Kammern Gelegenheit zu geben ist, über Gesetzentwürfe, welche die kaufmännischen und gewerblichen Interessen berühren, Gutachten abzugeben. Es sind aber nach einer Feststellung in der Frühjahrstagung des Zeñtraleisenbahnrates weder das Autoverkehrsgesetz noch die Abänderungsanträge den Kammern übermittelt worden, so daß sie zu diesen Gesetzen auch keinerlei Stellung nehmen konnten. So also werden bei solch einschneidenden, die gesamte Volkswirtschaft berühr nden Anträgen selbst solche wichtige Insti utionen übergangen.

Die gleiche Mißachtung mußten sich aber auch das Parlament und seine Aus hüsse gefallen lassen. Schon bei Beginn der Beratungen dieser beiden Vorlagen erklärte der Referent des Verkehrsausschusses, daß diese im Senat von allen Koalitionsparteien in der vorliegenden Form angenommen wurden und daß auch schon mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit Abänderungen an den Vorlagen nicht vorgenommen werden können, da sie sonst wieder in den Senat zurückgeleitet werden müßten. Das sei auch mit Rücksicht auf den bevorstehenden Parlamentsausschuß und die Dringlichkeit der Vorlage nicht mehr möglich. So unter Druck gesetzt wurde natürlich unsererseits darauf verzichtet, den aussichtslosen Versuch zu machen, durch Abänderungsanträge eine Verbesserung der Vorlagen herbeizuführen. Und so kam das, was kommen mußte, es ist alles beim alten geblieben. Nach wie vor stelltt das Gesetz nichts anderes vor als ein Verkehrsmonopol für die Eisenbahnen, denen es zwar keinerlei Nutzen, jedoch tausenden von selbständigen Unternehm ern den Untergang gebracht hat.

In der Frage der zwangsweisen Benzinmischung ist keine Änderung eingetreten. Im Bezug auf die Besteuerung ist nur insofern eine Veränderung vorgenommen worden, als - wie im Budgetausschuß schon hervorgehoben wurde - der Schwerpunkt in die Benzinbesteuerung gelegt wurde, wodurch dem Wunsch der Industrie und des Gewerbes nur zum Teile Rechnung getragen wurde. Auch bei Ölen erfolgte eine Erleichterung in der Form, daß man die Steuer bei den schweren Ölen herabsetzte, bei den leichtereen aber wieder erhöhte, so daß die Erleichterung im großen ganzen wieder aufgehoben wurde. Auch die Bevorzugung der kleinen Wagen gegenüber den größeren blieb bestehen, was sich ebenfalls sowohl in finanzwirtschaftli her als auch in verkehrstechnischer Hinsicht sehr unliebsam auswirken muß. Unsere Forderung und die Forderung aller mit dem Autoverkehr in Verbindung stehenden Faktoren, daß durch eine zeitgemäße Novellieerung der Autoindustrie und allen verwandten Berufen neue Lebenskraft zuzuführen ist, ist nicht in Erfüllung gegangen, und so bleibt es dabei, daß die Eisenbahn im Kampfe gegen das Auto Sieger geblieben isst, wobei sie aber den Interessen des Staates und seiner Volkswirtschaft nicht den bescheid ensten Vorteil gebracht hat. Ja, im Gegenteil, die Konkurrenz, die die Eisenbahnverwaltung mit Hilfe des sie unterstützzenden Gesetzapparates allen privaten Unternehmungen macht, hat auch der Verkehrsverwaltung nicht den geringsten Nutzen gebracht. So beträgt der Betriebsabgang beim Autobusverkehr allein mehr als 27 Millionen Kè, wozu noch ein Investitionsaufwand von 14 Millionen Kè kommt, so daß der Gesamtabgang beim staatlichen Autobusverkehr rund 42 Millionen betträgt.

Wir sind deshalb der Meinung, daß die Konkurrenz der Bahnverwaltung gegenüber den Privatunternehmungen nie soweit gehen kann, daß sie mit Hilfe solcher Gesetze, wie es das vorliegende ist, jede private Initiative darniederhält und damiamit eine dem Zeitgeist zuwiderhandelnde Verkehrs entwicklung aufzuhalten sucht. Man übersieht hiebei leider vielfach, daß der Kraftwagen einen Verkehr an sich gezogen hat, den die Eisenbahn nie besorgt hat und für alle Zukunft auch bei sorgfältigster Entwicklung nie besorgen wird. Trotzdem wird die Bahn gut daran tun, alles zu unternehmen, um sich auf der Höhe zu halten, wenn sie nicht trotz aller sie unterstützenden Faktoren von der raschen Entwicklung des Kraftwagenverkehrs überflügelt werden will.

Ich erlasse es mir, auf weitere Einzelheiten der vorliegenden vollständig unzulänglichen Vorlagen einzugehen, ummso mehr, als wir am Schlusse einer Parlamentsperiode stehen, die eine Fülle solcher Gesetze erledigen mußte, die nur wenig, meistens aber nichts zur Milderung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise beigetragen haben. Ebenso haben wir durch keinerlei Handlungen auch betreffs der nationalpolitischen Krise eine Besserung feststellen können. Eine Ausnahme hievon ist gestern vielleicht bei Annahme des Gesetzes über die Errichtung der Sprengelbürgerschulen gemacht worden, das aber leider von einem deutschen Koalitionsangehörigen geradezu als triumphaler Erfolg der beinahe 6 Jahre währenden deutsch-èechischen Zusammenarbeit, namentlich der sozialistischen Parteien bezeichnet wurde. (Výkøiky poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)

Gewiß bedeutet die Annahme dieses Gessetzes ohne Zweifel einen Erfolg des Abgeordnetenhauses, das ja nach zweijähriger Beratung dieser Vorlagen kurz vor Torschluß auf den Tisch des Hauses legen konnte, was auch von allen Parteien, auch von uns, anerkannt wurde. Das wurde auch von unserem Klubkollegen Dr. Petersika festgestellt, der bei Beratung dieser Vorlage daran erinnerte, daß die Befürchtung besteht, daß der Senat in den letzten Tagen seines Bestandes nicht mehr Lust zeigen werde, dieses Gesetz zu erledigen. Er gab dabei der Meinung Ausdruck, daß wir das vielleicht sogar als Sabotage des Senates bezeichnen könnten. Diese Feststellung wurde auch von èechischen Kollegen gemacht. Zur selben Stunde erfuhren wir, daß der Senatspräsident bereits seine Abschiedsrede gehalten habe und daß damiat trotz des so schön klingenden Schwanengesanges des Koll. Jaksch die Gesetzwerdung der neuen Vorlage dem neuen vielleicht etwas verändertem Parlament vorbehalten bleibt. Verzeihen Sie, wenn ich mir angesichts dieser Tatsache trotz der großen Rede von den großen Erfolgen der rot-grünen Koalition das Wort zu sagen erlaube: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube."

Nun stehen wir vor Torschluß des Parlaments. Wir haben es nicht notwendig, ein neues Bekenntnis zum Staate und zuzur Demokratie abzulegen. Unsere ganze Vergangenheit zeigt einwandfrei und unverrückbar die Einstellung zu diesen Grundsätzen. Trotzdem, was hoffen wir? Unser Wunsch geht dahin, daß das neue Parlament bessere und vernünftigere Wege finden möge, um uns einer friedlicheren wirtschaftlichen und politischen Entwicklung entgegenzuführen und daß vor allem solche einschneidende Gesetze wie die vorliegenden einer besseren und gründlicheren Behandlung unterzorzogen werden. Da dies im vorliegenden Falle nicht geschehen ist, sind wir außerstande, für diese Vorlagen zu stimmen. (Potlesk.)

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP