Hohes Haus! Jahre hindurch ist
die Zahntechnikerfrage direkt ein brennendes Problem gewesen.
Um die Novellierung des Gesetzes Nr. 303 vom Jahre 1920 wurde
insbesondere in den letzten Jahren ein äußerst heftiger Kampf
geführt. Diese Frage beschäftigte drei Ausschüsse, und zu ihrer
Klärung wurde ein Subkommitee eingesetzt, das nach vielen gewissenhaften
Beratungen zur Antragstellung der heutigen Vorlage gelangz
ist. Als der Antrag dann als Vorlage eingebracht wurde, entbrannte
ein heftiger Kampf seitens der Zahnärzte, die die Öffentlichkeit
gegen diese Vorlage aufriefen. Ich will mich, Hohes Haus, hier
nicht mit den Methoden dieses Kampfes beschäftigen, die nicht
sehr seriös gewesen sind, sondern mich nur mit den Argumenten
befassen, die seitens der Zahnärzte gegen die Zahntechniker und
gegen die Vorlage ins Treffen geführt wurden, insbesondere deshalb,
weil ich annehme, daß diese Argumente auch jetzt nach der Gesetzwerdung
vielfach noch ins Treffen geführt werden könn ten und dies nicht
zum Vorteil der Zahntechniker wäre. Eines möchte ich vorher aber
feststellen: Es ist richtig, daß die jetzigen Zustände direkt
unhaltbar waren. Man mußte ein geschehenes Unrecht wieder
gutmachen. Nach dem Kriege haben ja hunderte junger Burschen und
Mädchen sich dem Studium der Zahntechnik gewidmet, in der Meinung
und Hoffnung, sich einmal eine gute Existenz gründen zu können.
Inzwischen wurde das Gesetz Nr. 303 geschaffen, das diese Aussichten
zur Unmöglichkeit machte. Alle jene Burschen und Mädchen, die
bereits in der Lehre standen, standen auf einmal vor dem Nichts,
denn sie konnten nach der Auslehre nicht mmehr selbständige Zahntechniker
werden. Das Gesetz vergaß auch, die Aufnahme der Lehrlinge zu
unterbinden, so daß neue Zahhntechniker herangebildet wurden.
Also nach zwei Richtungen direkt ein Unrecht, und wenn wir jetzt
zur Novellierung dieses Gesetzes schreiten, so wollen wir doch
nichts anderes dadamit zum Aus druck bringen, als dieses Unrecht
wieder gutzumachen.
Nun möchte ich mich mit einigen wenigen Argumenten, die ins Treffen geführt worden sind, beschäftigen. Man hält heute noch den Zahntechnikern seitens der Zahnärzte vor, daß sie nicht befugt und nicht berechtigt seien, die Zahnheilkunde auszuüben, denn ihre Vorbildung sei ungenügend. Gestatten Sie, daß ich darauf Folgendes erwidere: Jeder Zahntechniker muß, bevor er eine eigene Praxis errichtet, 9 Jahre praktisch-technisch arbeiten; bevor er aber selbständig wird, vergehen gewöhnlich 12 Jahre, denn diese Burschen und Mädchen, die sich der Zahntechnik gewidmet haben, sind vorwiegend Kinder unbemittelter oder wenig bemittelter Eltern, die also nicht sofort nach ihrer Auslehre die Möglichkeit haben, sich eine eigene Praxis zu errichten. Gewöhnlich geht also eine 12jährige Praxis der Selbständigkeit voran. Wenn man also glaubt, daß diese Zeit nicht genügend sei, um diesen Beruf auch wirklich erlernen zu können, dann ist man wohl im groben Irrtum. Außerdem will ich noch Folgendes festgestellt wissen: Der Zahntechniker kann erst dann eine Praxis errichten, wenn er vorerst eine Prüfung ablegt, und diese Prüfung kann er nur wieder vor Zahnärzten ablegen. Es stimmt also hier etwas nicht! Es stellen sich mit dieser Argumentation die Zahnärzte ein Armutszeugnis aus, wenn sie glauben, daß die Zahntechniker nicht genügend ausgebildet sind, sie aber dennoch zur Ausübung ihres selbständigen Berufes zulassen.
Wie steht es aber nun mit der Ausbildung der Zahnärzte selbst? Ich möchte nun auch darüber ein paar Worte sagen. Es ist bekannt, daß der Zahnarzt ein langes Studium, Gymnasium und Universität durchmacht, wenn er aber nach Beendigung dieses Studiums promoviert, dann ist er noch lange kein Zahnarzt, sondern dann ist er erst zum Doktor der allgemeinen Heilkunde promoviert. Wenn er Zahnarzt werden soll, muß er weiters den zehnmonatigen Kurs der Zahnheilkunde absolvieren. Er hat also nur eine zehnmonatige Ausbildung in diesem Fach, während der Zahntechniker eine neunjährige Ausbildung hinter sich hat. Jeder andere Arzt, wenn er Facharzt werden will, muß mindestens 5 bis 6 Jahre auf einer Klinik in diesem Fach arbeiten, bevor er Facharzt werden kann. Ich glaube, diese Gegenüberstellung der Ausbildungszeit zeigt klar und deutlich, daß die Argumentation, welche die Zahnärzte ins Treffen geführt haben, irrtümlich ist. Es wäre sehr wünschenswert, wenn auch den Zahnärzten eine andere Ausbildung zuteil würde, so etwa, wie wir es in Belgien und Frankreich kennen gelernt haben, wo der angehende Zahnarzt sich nur diesem einem Studium widmet.
Nun möchte ich mich auch noch mit einer anderen Frage beschäftigen. Seitens der Zahnärzte wird auch ins Treffen geführt, daß die Zahntech niker ausgesprochene Laien sind. Diese Argumentation führt dazu, daß die Zahntechniker vor der Bevölkerung herabgesetzt werden, ja es könnte beinahe dazu führen, daß ein Mißtrauen gegen die Zahntechniker seitens der Bevölkerung heraufbeschworen werden könnte. Wenn die Zahntechniker fähig genug dazu sind, bei den Zahnärzten in ihrer Praxis arbeiten zu können, so sind sie auch fähig genug, als selbständige Zahntechniker für sich allein arbeiten zu können.
Wie sieht es nun mit der Gefährdung
des Volkswohles aus, so wie es die Zahnärzte heute ins Treffen
führen? Wäre dieses Argument wahr, daß das Volkswohl dadurch gefährdet
ist, daß die Leute ihre Zähne vielfach beim Zahntechniker heilen
lassen, dann brauchten wir wahrlich kein Gesetz, dann würden mit
einem Schlag alle Zeitungspolemiken, alle Versammlungen und Proteste
aufhören, denn dann würde die Bevölkerung selbst die Konsequenz
ziehen und würde, wenn sie durch die Behandlung seitens eines
Zahntech nikers an ihrer Gesundheit bedroht wäre, diese Zahntechniker
eben nicht mehr
aufsuchen. Dem ist aber nicht so. Im Gegenteil. Die vielen Statistiken,
von denen die Vorredner schon gesprochen haben, beweisen, daß
es gute und schlechte Zahntechniker, gute und schlechte Zahnärzte
gibt. Wir haben auch Beweise in Händen, daß die Zahntechniker
seit mehr als 50 Jahren ihre Arbeit zur Zufriedenheit der Bevölkerung
geleistet haben. Das Argument der Ärzte, daß die Volksgesundheit
bedroht ist, muß ganz energisch abgelehnt werden. In der Èechoslovakei
gibt es 551 Zahnpraxen, die unter dem Namen eines praktischen
Arztes laufen, in denen aber die Zahnheilkunde der Zahntechniker
ausübt. Da fragt man also nicht, ob die Gesundheit der Bevölkerung
bedroht ist. Aber wir wollen das Kind beim richtigen Namen nennen:
Es geht den Zahnärzten bei der Novellierung dieses Gesetzes wahrlich
nicht um die Volksgesundheit, nicht um die geringe fachliche Ausbildung
der Zahntechniker, sondern hier spielt sich ein Existenzkampf
zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern ab, es ist die Angst vor
der Konkurrenz. Ich will zugestehen: die Zahnärzte klagen vielleicht
mit Recht, daß viele junge Zahnärzte dadurch, daß man den Zahntechnikern
insbesondere den drei Jahrgängen die Möglichkeit gibt, eine eigene
Praxis zu errichten, dann weniger oder auch keine Gelegenheit
haben werden, eine Praxis zu errrichten. Ich möchte die
Herren Zahnärzte diesbezüglich beruhigen. Die Erfahrung lehrt
es, daß die Zahntechniker vorwiegend in den Randgebieten und auf
dem Lande drauß en ansässig sind, in Gebirgsorten usw., kurz überall
dort, wo wir keine Zahnärzte finden. Wir haben feststellen müssen,
daß 75% aller Zahntechniker vorwiegend auf dem flachen Land ansässig
sind, während die Zahnärzte ihre Praxis in den dicht bevölkerten
Orten, also in den Städten haben. Wenn wir den Zahntechnikern
nicht die Möglichkeit zur Selbständigkeit geben, so könnte es
in Zukunft passieren, daß in den ländlichen Gebieten, in denen
heute noch kein Zahntechniker ansässig ist, keine Zahntechniker
wären. Was das für die Bevölkerung dort bedeuten würde, brauche
ich nicht allzulange erörtern. Nicht nur Zeitverlust dadurch,
daß diese Menschen dann gezwungen sind, in die Städte zu gehen
und einen dort ansässigen Zahnarzt aufzusuchen, sondern auch Geldverlust
wäre die Folge. Nachweisbar arbeitet der Zahnte chniker billiger
als der Zahnarzt. Er kann das tun, denn seine Vorbildung hat nicht
so viel gekostet als die Ausbildung des Zahnarztes.
Die Zahnärzte wollen ja gar nicht auf das Land hinaus. Wir haben eine Statistik von der Zentralsozialversicherungsanstalt, die zeigt, daß die Zahnärzte in 363 Gemeinden die Niederlassung abgelehnt haben. Vielleicht könnten darüber Zweifel entstehen und man könnte erklären, daß dies nicht stimmen kann, denn heute sind die Verhältnisse so, daß die Zahnärzte gerne auch aufs flache Land hinausgehen, wenn sie nur eine Erwerbsmöglichkeit haben. Das dem nicht so ist, zeigt die erwähnte Feststellung der Zentralsozialversicherungsanstalt.
Nun abschließend Folgendes: Wenn
wir uns für die Novellierung eingesetzt haben, so soll es durchaus
nicht so gedeutet werden als ob wir einen Kampf gegen die Zahnärzte
führen wollen. Die Novellierung soll also nicht als Kampf gegen
die Zahnärzte und die Medizin gedeutet werden. Durchaus nicht!
Wir wollen, daß ein Unrecht wieder gutgemacht wird. Wir leben
heute in einem demokratischen Staat. Hier muß Gerechtigkeit und
Menschlichkeit obwalten, auch in solchen Fragen. Wir haben uns
also in dieser Frage von Demokratie, Menschlichkeit und Gerechtigkeit
leiten lassen und freuen uns - das sagen wir mit aller Offenheit
- daß ein Unrecht heute wieder wenigstens teilweise gutgemacht
wird. (Potlesk.)