Støeda 21. února 1934

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 318. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 21. února 1934.

1. Øeè posl. Scharnagla (viz str. 10 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Von dieser Tribüne aus wurde schon wiederholt - das letztemal am 19. Dezember 1933 - die Stellung unseres Klubs zum Wohnungsproblem präzisiert. Es ist daher überflüssig, unsere bekannte Stellungnahme heute zu wiederholen. Ich begnüge mich mit einigen Hinweisen:

Zunächst muß gegen die Art und Weise, wie dieses Problem parlamentarisch behandelt wird, protestiert werden. Der sozialpolitische Ausschuß erhielt vom Präsidium des Abgeordnetenhauses den Auftrag, den umfangreichen Gesetzesantrag bis Dienstag, 12 Uhr Mittag zu verabschieden. Nachdem die Koalition bis zum letzten Augenblick uneins war, konnte der Ausschuß erst um 11 Uhr 10 mit der Arbeit beginnen! Ein derartiges Vorgehen ist mit den gerade jetzt so oft verkündeten Grundsätzen der Demokratie und mit den wiederholt gegebenen Versprechungen unvereinbar, die Regierung lege auf die sachliche Mitarbeit der Opposition den größten Wert. Das Wohnungsproblem ist nicht nur eine Angelegenheit der Mieter und der Vermieter, hier handelt es sich um ein Problem des gesamten Staates. Es ist tief zu bedauern, daß die Koalition auch diesmal wieder nicht den Mut findet, all die großen Wohnungsfragen endgültig zu lösen. Das jetzige Gesetz bringt wieder nur einige Teillösungen, behandelt wird nicht der Kern des Problems, es wird nur an der Peripherie repariert und ängstlich umhergetastet. Das Gesetz will auch in der Zukunft die Wohnbautätigkeit durch die Bürgschaft und den staatlichen Beitrag fördern.

Auf Grund des bisherigen Gesetzes konnte der Staat für Baudarlehen bis zu einem Gesamtbetrag von 1100 Millionen Kè die Bürgschaft übernehmen. Das neue Gesetz erhöht diese Summe um 300 Millionen Kè. Sollte sich die Bautätigkeit stärker entwickeln, dann wird diese Summe nicht genügen, dann werden wie im Vorjahre zahlreiche Bauten nicht durchgeführt werden können, weil die Garantiesumme erschöpft ist. Der Antrag meines Kollegen Zajièek auf Erhöhung dieses Garantiebetrages, auf Erhöhung des staatlichen Beitrages um 5 Millionen Kè und der Antrag, aus diesem Fond seien auch Hausreparaturen zu unterstützen, diese sehr bescheidenen Anträge wurden von der Koalition abgelehnt. Nachdem der Staat von 1927 bis Ende 1933 nur 7 Millionen Kè tatsächlich zahlen mußte, ist die Befürchtung, eine Erhöhung der garantierten Summe könnte für den Staat große finanzielle Gefahren bedeuten, hinfällig. Wir wissen aus der Erfahrung, daß es kein besseres Mittel zum Ankurbeln der Wirtschaft und zur Linderung der Arbeitslosigkeit gibt, als die Förderung der Bautätigkeit. Ein großzügiges Bauförderungsgesetz, in dem sich der Staat verpflichten würde, einige Millionen Kè zur Verfügung zu stellen, wäre für die Milderung der Arbeitslosigkeit wichtiger als große Anleihen. Es ist tief zu bedauern, daß die Regierung in ihrer Kurzsichtigkeit auch hier wiederum einen Kardinalfehler begangen hat, der sich bitter rächen wird. Wir haben immer verlangt, daß vor allem die Bauten Privater unterstützt werden, daß das Bauen nur dort gefördert werden soll, wo Wohnungsmangel herrscht und daß man beim Unterstützen von neuen Genossenschaftshäusern sehr vorsichtig sein müsse. Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen, daß an eine große Bautätigkeit nicht gedacht werden kann, wenn gegen den Wucher mit Bauplätzen, wenn gegen gewisse Kartelle, die das Bauen verteuern, nicht energisch vorgegangen wird. Von all dem ist nichts geschehen.

Bisher galt die staatliche Bürgschaft für Klein- und Kleinstwohnungen. Die neuen 300 Millionen Kè werden nur für Kleinstwohnungen, also für Wohnungen, bestehend aus einem Zimmer und einer Küche, reserviert. Diese Einengung ist ein großer Fehler. In unserem Staate ist der Wohnungsstandard, verglichen mit dem in solchen Staaten, die eine ähnliche soziale Struktur haben wie wir, z. B. Deutschland und England, erschreckend niedrig. In unseren großen Städten überwiegen leider die Kleinstwohnungen. Es ist richtig, daß viele Mieter in mittlere Wohnungen nicht ziehen können, weil sie nicht einmal soviel Geld haben, um in Kleinstwohnungen zu wohnen. Wir wollen aber hoffen, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse bessern werden und daß damit auch der Wohnungsstandard steigen wird. Das Wohnungsgesetz soll nicht durch engherzige, nur den Augenblick berücksichtigende Maßnahmen die zukünftige Entwicklung verbarrikadieren. Noch aus einem zweiten Grund sind wir dagegen, daß nur Kleinstwohnungen gefördert werden. Durch die verschlechterten Einkünfte der Mieter und durch die Herausnahme der Dreizimmerwohnungen aus dem Mieterschutz ist damit zu rechnen, daß Zweizimmerwohnungen sehr gefragt werden dürften. Wird der Bau von Kleinwohnungen, also von Wohnungen, bestehend aus Küche, Zimmer und Kabinett, nicht gefördert, dann werden sich auf dem Wohnungsmarkt einzelner Orte Schwierigkeiten ergeben. Wir bedauern, daß im Sozialpolitischen Ausschuß der diesbezügliche Antrag unseres Kollegen Zajièek nicht angenommen worden ist.

Wir haben schon wiederholt darauf verwiesen, daß die Frage des Regresses endlich gelöst werden müsse, daß es ein Skandal sei, wenn der Staat trotz seines Riesendefizites Besitzern großer Villen und kapitalkräftigen Besitzern von großen Zinshäusern auch heute noch riesige Subventionen auszahlt. Maßgebende Führer der Koalition haben schon wiederholt versprochen, dieser Skandal werde aus der Welt geschafft werden. Bis heute ist nichts geschehen. Es ist unerhört, daß Millionäre Subventionen erhalten, daß aber der arme Teufel, der ein altes Haus geerbt hat, das ihm keinen Ertrag bringt, keine Reparaturkredite und keine Steuererleichterungen erhält. Dieser arme Hauseigentümer darf nur eines erwarten: Steuererhöhungen und Exekutionen! Die gemeinnützigen Baugenossenschaften, von denen einige in große finanzielle Bedrängnis geraten sind, erwarten schon seit Jahren vom Staate Hilfe. Sie sind auch heute wieder enttäuscht worden.

Seit Jahren verlangt unser Klub immer wieder die Vorlage eines Gesetzes über die Bausparkassen. Die maßgebenden Minister und der Sozialpolitische Ausschuß haben uns Recht gegeben, wiederholt wurde die eheste Vorlage eines solchen Gesetzes versprochen. Bis heute ist dieses Versprechen nicht eingelöst worden, obwohl den Behörden bekannt ist, daß Tausende armer Teufel durch einzelne Bausparkassen schwer geschädigt worden sind. Für diese Schäden trägt die Regierung die volle Verantwortung.

Wir waren die ganzen Jahre hindurch bemüht, bei den Wohnungsgesetzen sachlich mitzuarbeiten. Unsere sachliche Mitarbeit mußte wiederholt rein politischen Erwägungen Platz machen. Wenn unsere Partei trotz dieser Erfahrungen für die Vorlage stimmen wird, dann darf diese Abstimmung nicht gewertet werden als Votum für die Regierung, die durch ihre Unentschlossenheit und Halbheit die Wirtschaft dauernd schädigt. (Potlesk.)

2. Øeè posl. dr Bachera (viz str. 14 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir haben vor Jahren den Standpunkt vertreten, u. zw. zu einer Zeit, als es in der Republik gut ging und wir in der Konjunktur waren, daß die brennend gewordene Frage des Mieterschutzes in der Weise zu regeln sei, daß ein langfristiges Programm zur Liquidierung des Mieterschutzes geschaffen werden müsse, das gestatten würde, ohne überflüssige Härten jenen Zustand herzustellen, der normalen wirtschaftlichen Verhältnissen entspräche. Man hat in den Zeiten, wo es bequem hätte getan werden können, das unterlassen und die Folge davon ist, daß wir uns jedes Jahr oder gar jedes halbe Jahr von einer Teilnovelle in die andere hinüberfretten müssen und nicht dazu gelangen können, eine allgemein befriedigende Regelung zu finden.

Diese Novelle bezeichnet der Motivenbericht als ein Kompromiß zwischen den radikalen Forderungen nach sofortiger Aufhebung des gesamten Mieterschutzes auf der einen Seite und den radikalen Forderungen auf der anderen Seite, die darauf abzielen, den bisherigen Mieterschutz noch zu vertiefen. Es blieb auch in der jetzigen Zeit nichts anderes übrig, als ein Kompromiß zu schaffen. Es kommt verschiedenen Standpunkten entgegen. Es kommt entgegen dem Standpunkte, wonach die bisherigen Altmieter, sofern sie sich in einer sehr schweren Lage befinden, nach einem weiteren Schutze rufen, und es kommt entgegen den Wünschen der bisher so scharf hergenommenen Hauseigentümer, die eine gewisse Erleichterung ihrer Fesseln zugeben werden. Befriedigen aber wird dieses Kompromiß niemanden. Voll sind die Wünsche nicht erfüllt worden und konnten auch nicht erfüllt werden. Es können eben die Fehler, die in der Zeit der Konjunktur, also vor ungefähr sieben Jahren, gemacht worden sind, heute nicht gutgemacht werden.

Es hätte manches auch an diesem Kompromisse noch sorgfältiger und besser sein können. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) Aber wie wird eine solche Angelegenheit parlamentarisch erledigt und verhandelt? Zeit war immer hier genug, aber was geschieht? Die Sache kommt in den Koalitionsausschuß, in dieses Konventikel, dort wird sie ausgepackelt, darauf kommt sie in das Haus, vom Haus sofort mit einer ganz kurzen Frist in die offiziellen Ausschüsse, hier den Budgetausschuß und den sozialpolitischen Ausschuß, und dann sofort wieder in das Haus. Diejenigen, die nicht das Glück haben, Mitglieder dieses Koalitionskonventikels zu sein, stehen vor folgender Situation: Am Freitag Abend bekommen sie das Gesetz. Sie hätten also bestenfalls am Samstag die Möglichkeit, mit den Korporationen und den Fachkörperschaften zusammenzukommen, die ihre Meinung äußern können. Die aber kann man nicht so rasch auf die Beine bringen. Dann kommt der Sonntag, und Dienstag Vormittag beginnt bereits die parlamentarische Verhandlung.

Und wie vollzieht sich die Verhandlung im Ausschuß? Man verlangt Koalitionsdisziplin. Wenn es aber einem Mitglied der Koalition gefällt, Manderln zu machen und man sieht, es könnten sich gewisse Schwierigkeiten ergeben, wird eventuell, um die Situation zu retten, einem solchen Antrag zugestimmt. Den anderen Parteien bleibt aber nichts anderes übrig, als entweder sich zu sagen: "Was mache ich hier, schade um die Zeit, ich bleib zu Haus!" Oder aber, wenn sie gewissenhaft genug sind, sich daran zu erinnern, daß doch die Wähler von ihnen ein Einschreiten wünschen, eine gewisse Tätigkeit mit Recht fordern können, bleibt nichts anderes übrig als Erbsen an die Wand zu werfen. Das ist die Tätigkeit und das Ergebnis der Tätigkeit jeder Opposition, mag sie nun eine konstruktive oder eine prinzipiell negative Opposition sein.

Der Effekt der Novellierungen des Wohnungsgesetzes in formaler Hinsicht sieht so aus, daß man sich in der Diktion der verschiedenen Bestimmungen fast überhaupt nicht mehr auskennt. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, wie Sie hier sitzen, versuchen Sie, aus dem neuesten Gesetze etwas zu zitieren und Sie werden sehen, welche Schwierigkeiten es bereitet, eine dieser Bestimmungen so zu zitieren, daß der Hörer oder der Leser des betreffenden Zitates auch wirklich weiß, worum es sich hier handelt.

Nun zum Inhalt des Gesetzes selbst. Sprechen wir vom Mieterschutz, so sprechen wir seit dem Krieg, nicht erst seit 1919 - der Mieterschutz erwies sich bereits während des Krieges als notwendig - eigentlich von demselben Personenkreis und seinen Nachfolgern. Mieterschutz bedeutet für uns noch immer den Schutz der Mieter, die 1914, also vor 20 Jahren, eine Wohnung inne gehabt haben, und ihrer Rechtsnachfolger. Wir starren wie hypnotisiert auf diesen Komplex von Personen und vergessen vollständig, daß unterdessen eine ganz große Zahl von neuen Mietern erwachsen ist, die auch unter den sozialen Verhältnissen nicht wenig leiden. Diese Politik, als schutzbedürftige Mieter nur diejenigen anzusehen, welche Altmieter sind, führt dazu, daß Schutzmaßnahmen, die man auf der einen Seite trifft, sich gleichzeitig als ungerechtfertigte Privilegien gegenüber der andern großen Gruppe der Neumieter erweisen.

Denn es ist klar, wenn ich einen Gewerbsmann, der in irgend einer alten Betriebsstätte sitzt, in dem Sinne schütze, daß er nur einen ganz geringfügigen Mietzins zu zahlen braucht, so schaffe ich ein Privilegium für diesen alt eingeführten Gewerbetreibenden gegenüber dem jungen Menschen, der sich für eine unvergleichlich höhere Summe an der Peripherie der Stadt ein Betriebslokal schaffen muß. Und so ist diese Betrachtungsweise des Mieterschutzes auch dort, wo man soziales Recht schaffen will, mit der Zeit zu einer Quelle sozialen Unrechts und sozialer Ungerechtigkeit geworden, und wollen wir dieses soziale Unrecht beseitigen, das wir schaffen, indem wir schutzbedürftigen Personen auf der einen Seite wirklich den notwendigen Schutz angedeihen lassen, so dürfen wir, wenn wir gerecht sein wollen, auch nicht derjenigen Personen vergessen, die heute durch die Entwicklung der Dinge vielleicht ebenfalls schutzbedürftig geworden sind.

Betrachten wir das Problem von dieser Seite aus, so kommen wir dazu, daß das ganze Problem des Mieterschutzes, das Problem der Behandlung des Hauseigentümers und das Problem der Bauförderung, Probleme, die alle zusammenhängen, mit in erster Linie auch ein Zinsenproblem geworden sind. Ich halte es für meine Aufgabe, von dem Gesichtspunkte aus, daß man hier in der gesetzgebenden Körperschaft nicht nur für den Augenblick vorsorgen darf, daß es nicht Aufgabe der gesetzgebenden Körperschaft sein kann, legislatorisch lediglich von der Hand in den Mund zu leben, auch die Fragen einmal aufzurollen, die sich für den neuen Hausbesitz und den Mieter in Neuhäusern aus der ganzen Entwicklung der Verhältnisse ergeben. Wir haben die Deflation mitgemacht, die dazu geführt hat, daß der Wert der Krone gestiegen ist. Wir haben die Deflation auch in dem Sinne mitgemacht, daß sich die Arbeiter und Angestellten bedeutende Abzüge an ihren Einkommen haben gefallen lassen müssen. Wir haben die Deflation auch in der Weise mitgemacht, daß die Waren zum Teil sehr im Werte gesunken sind und daß daher die Einkommen der Kaufleute, der Gewerbetreibenden, der Erzeuger usw. gleichfalls gesunken sind. Dazu kamen die allgemeinen Erscheinungen der Wirtschaftskrise, die das Einkommen überall gesenkt hat.

Was zeigt sich nun bei den neuen Hauseigentümern und den Neumietern? Bei den Neumietern zeigt sich vielfach, daß sie, die die neuen Wohnungen mit der enormen Belastung von 25 bis 30 % ihres Einkommens, ja auch darüber hinaus, aufgenommen haben, einfach die Miete nicht bezahlen konnten. Was zeigt sich bei den Hauseigentümern der neuen Häuser? Es zeigt sich, daß sie an den ihnen nichtgezahlten oder zu wenig gezahlten Mietzinsen leiden, aber auch noch etwas anderes, nämlich, daß sie nicht imstande sind, die Hypotheken, die sie aufgenommen haben, mühelos und vertragsgemäß zu tragen und insbesondere auch, daß die um die Amortisation erhöhten Mietzinse nicht getragen werden können. Nun kommt von einer anderen Seite noch ein neuer Druck auf diese neuen Eigentümer und Mieter: Die Sparkassen und Vorschußkassen, denen das Geld in der letzten Zeit infolge der verringerten Einkünfte der Bevölkerung weniger zugeflossen ist, drücken nun auf ihre Hypothekarschuldner, nicht nur, damit ihnen Zinsen und Amortisationen pünktlich gezahlt werden, sondern sie gehen auch vielfach mit der Kündigung der Hypotheken vor. Sobald es sich um landwirtschaftliche Schuldner handelt, sind diese durch die Maßnahme des letzten Halbj ahres vor der Exekution geschützt. Wenn es sich aber um nichtlandwirtschaftliche Hauseigentümer handelt, so kommt es nicht selten zur Feilbietung des Hauses und das Haus wird verhältnismäßig um einen Pappenstiel verkauft. Dadurch wird das Volksvermögen geschädigt und der Baumarkt auch von dieser Seite deroutiert. Was ist nun da vorzukehren? In erster Linie müssen die Sparkassen und Geldanstalten angehalten werden, die Vorschriften des Zinsengesetzes genau einzuhalten. Es ist ein offenes Geheimnis, daß die nach langen Bemühungen zustandegekommenen Zinsenbestimmungen von vielen Geldanstalten einfach nicht eingehalten werden. Sodann wäre aber auch dahin zu wirken, daß dort, wo die Amortisationsfrist bei der Abschließung des Vertrages von vornherein so kurz bemessen war, daß der Hauseigentümer mit einer verhältnismäßig hohen Zinsenlast beschwert wurde, z. B. wenn die Abstattung auf 25 Jahre begrenzt wurde, daß dann diese Frist verlängert wird. Es zeigt sich noch eine weitere Unzulässigkeit oder wenigstens ein Abusus. Es borgt sich z. B. ein Hauseigentümer Geld bei einer Vorschußkasse, die eine Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung ist, und nun sagt und droht diese Genossenschaft in dieser heutigen Zeit dem Hypothekarschuldner: "Wenn du nicht Mitglied meiner Genossenschaft wirst, kündige ich dir den Kredit auf." So werden die Leute gezwungen, Mitglieder von Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung zu werden, ohne es zu wollen.

So gibt es auf dem gesamten Kapitalmarkt eine ganze Reihe von Umständen, die sich auch auf den Wohnungsmarkt äußerst ungünstig auswirken, aber auch auf die Liquidierung des Problems, ohne daß bisher auch nur das Geringste gemacht worden wäre, um auch von dieser Seite der so wichtigen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Frage an den Leib zu rücken. Das Schicksal des Neuhausbesitzers und des Neumieters h8ngt aufs engste zusammen. Im deutschen Gebiet sind diese Verhältnisse noch schlimmer. Im deutschen Gebiet sind die Sparkassen zum großen Teil auch Einleger der Zentralbank der deutschen Sparkassen; über die Zentralbank wurde ein Moratorium verhängt, die Liquidierung wird äußerst scharf betrieben, aber an eine Sanierung ist bisher in ernster aktiver Weise leider noch nicht geschritten worden. Die Folge davon ist der Druck der Anstalten, welche ihre Einlagen bei der Zentralbank der deutschen Sparkassen haben, auf die Hypothekarschulden, auf die Zinse, auf die Amortisation und sogar auf das Kapital der Besitzer. Wie immer man dieses Problem anssieht, es zeigt sich die Notwendigkeit, sich nicht auf die Bestimmungen zu beschränken, wie sie in aller Eile in diesem Gesetz zusammengetragen sind, sondern das Problem weiter zu fassen und auch Bestimmungen zu treffen, die von höherer Warte aus eine Erleichterung der außerordentlich schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt herbeiführen würden.

Was die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes anlangt, so hätte ich gern eine Bestimmung folgenden Inhalts darin gesehen - das Haus hätte sich auch mit Leichtigkeit dazu entschließen können: Wenn zwischen dem Hauseigentümer und dem Mieter einmal ein Vertrag abgeschlossen wurde, so soll dieser Vertrag respektiert werden, u. zw. auch dann, wenn er gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt. Auf diese Weise würden wir der Liguidierung der Frage entgegenkommen, aber auch dem Gedanken der Vertragsfreiheit, die ja sonst in unserem Wirtschaftsleben eingehalten werden muß. Wir haben nichts davon, aber auch nicht der Gesetzgeber und die allgemeine Moral, wenn ein listiger Mieter mit dem Hauseigentümer einen Vertrag schließt, immer in dem Bewußtsein, den Vertrag unter Berufung auf die Bestimmungen des Gesetzes anzufechten, wenn das Gesetz etwa günstiger lautet.

Nun zur Frage der Drei- und Zweizimmerwohnungen. Das Gesetz spricht bei den Dreizimmerwohnungen auf der einen Seite von Wohnungen, auf der anderen Seite von Betriebsstätten. Es sagt aber nichts Genaues darüber, was zu geschehen hat, wenn ein solcher Komplex von drei Räumen vom Staat, Land oder von der Gemeinde oder einer juristischen Person, einer Körperschaft, gemietet ist. Nach dem Gesetz ist anzunehmen, daß die Räume als Wohnung oder Betriebsstätte, je nach der Auffassung des Richters, angesehen werden und daher die Vertragsfreiheit am 1. Jänner oder 1. April 1935 eintritt. Ich sehe nicht ein, warum man gewisse Vereine und Korporationen noch bis zum 1. Jänner 1935 schützt, warum man den Hauseigentümern in dieser Weise Fesseln zugunsten des Staates, einer öffentlichen Korporation oder einer privaten Gesellschaft anlegt und warum man nicht bei den Dreizimmerwohnungen schon heute in diesem Falle die Vertragsfreiheit herstellt. Das ist ein Mangel des Gesetzes, der absolut nicht einzusehen ist.

Was die Zweizimmerwohnungen anlangt, so sehe ich vollkommen ein, daß heute ein Mangel an Zweizimmerwohnungen besteht, weil sehr viele früher wohlhabende Familien des Mittelstandes gezwungen sind, solche Zweizimmerwohnungen zu beziehen und daß die Nachfrage nach Zweizimmerwohnungen so gestiegen ist, wenn wir sie heute freigeben würden, wie die Dreizimmerwohnungen, daß wir ein exorbitantes Steigen der Miete auf dem Markte zu befürchten hätten. Das wäre vom sozialen Standpunkte nicht wünschenswert, wünschenswert wäre aber eine Bestimmung des Gesetzes gewesen, ein Hinweis darauf - und wäre es nur ein Hinweis im Motivenbericht gewesen - wann die Inhaber von Zweizimmerwohnungen mit einer neuen gesetzlichen Bestimmung zu rechnen haben. Wir hätten damit sowohl auf der Seite der Hauseigentümer, wie auf Seite der Mieter immerhin zur Sicherheit der Verhältnisse beigetragen, während die jetzige Unsicherheit des ganzen Verhältnisses, das auch bezüglich der Zweizimmerwohnungen bestehen bleibt, keineswegs wünschenswert erscheinen kann.

Es ist auch gestern im sozialpolitischen Ausschuß ziemlich viel vom Regreß gesprochen worden. Sektionschef Kubista war so freundlich, gestern im sozialpolitischen Ausschuß Ziffern vorzulegen, die gezeigt haben, daß auch in dieser Frage sehr unverantwortlich gesprochen wird, daß in der Bevölkerung ganz unzutreffende Befürchtungen in der Richtung verbreitet werden, als ob der Staat aus der übernommenen Garantie insbesondere für die Genossenschaften schon bisher sehr schwer hergenommen worden wäre. Die ganze Heranziehung der staatlichen Kasse und Garantie hat bisher über 7 Millionen Kè betragen, also eine Ziffer, die angesichts der herrschenden Not, der schweren Krise, in der wir uns befinden, keineswegs als exorbitant betrachtet werden kann. Nichts wäre ungerechter, als gegen die Wohnungsgenossenschaften loszuziehen. Die Wohnungsgenossenschaften haben nach dem Kriege ihre Aufgabe sehr gut erfüllt. Unmittelbar nach dem Kriege, wo es an Kapital an allen Enden und Ecken gemangelt hat, wo sich der Privatunternehmer so schwer herbeigelassen hat, große Kapitalien in ein Objekt zu investieren, waren es die Baugenossenschaften, die dazu beigetragen haben, die erste Wohnungsnot zu erleichtern und gleichzeitig die Baubewegung in Fluß zu bringen. Wenn die Baugenossenschaften heute in eine schwierige Lage geraten sind, ist weder das System der Baugenossenschaft, noch ihrer staatlichen Unterstützung, sei es durch direkte Subvention, sei es durch Garantien, auf die Anklagebank zu setzen. Zum Teil wurde die schwierige Lage der Baugenossenschaften durch die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse herbeigeführt. Denken Sie daran, wieviel Personen arbeitslos sind, die in Genossenschaftshäusern wohnen und aus der Arbeitslosenunterstützung den Mietzins bezahlen sollen. Dann allerdings auch durch eine gewisse Leichtfertigkeit in den Genossenschaften selbst. Ich will die Sachen nicht beschönigen. Es gibt genug Genossenschaften, die den Vorwurf nicht abweisen können, zu optimistisch gewesen zu sein. Deshalb begrüße ich es, daß nunmehr die Regierung auf Grund der Erfahrungen einen Gesetzesantrag über die Beaufsichtigung der Genossenschaften im Auge hat, und ich würde empfehlen, wenn in ein zu schaffendes Aufsichtsgesetz eine Bestimmung hineinkäme, daß eine Genossenschaft erst dann zur Errichtung von Wohnstätten schreiten und nur dann auf die Garantie in einer gewissen Höhe Anspruch erheben darf, wenn sie nachweist, daß sich bei ihr so und so viele Mieter gemeldet haben, um die zu erstellenden Wohnungen zu beziehen.

Die Sanierung der Genossenschaften wird allerdings keine sehr leichte Frage sein. Was den Regreß selbst anlangt, dreht es sich dabei bei Privatpersonen und bei Genossenschaften um verschiedene Dinge. 1921 und in den folgenden Jahren haben gewisse Privatpersonen mit staatlichen Mitteln Villen, kleine Häuschen, oft auch ganz stattliche Häuser gebaut. Man wollte damals die Bauförderung in Schwung bringen und hat dieses Gesetz geschaffen. Ich glaube aber, daß man den Regreß gegen diese Personen, unter denen sich auch heute Leute mit Vermögen und ganz gutem Einkommen befinden, schon auf Grund der bestehenden Gesetze führen kann. Um etwas ganz anderes handelt es sich aber bei dem Regreß gegen eine Genossenschaft. Das Wort "Regreß" ist hier ein falscher Ausdruck, weil man mit dem Begriff des Regresses einen Rückgriff auf ein Vermögen in dem Sinne zu verstehen pflegt, daß man hingegebene Geldsummen zurückholt, darum kann es sich bei den Baugenossenschaften auf keinen Fall handeln. Hier handelt es sich beim Regreßrecht vielmehr darum, daß der Betrag, den der Staat bislang zur Verzinsung und Amortisation der Hypotheken leistet, entweder verkürzt, oder vollständig beseitigt wird. Es handelt sich nicht um ein Herausnehmen von Geldern, um eine direkte Unterstützung des Fiskus dadurch, daß man Geld bekommt, sondern es würde sich handeln um Ersparungen, die dadurch herbeigeführt werden, daß man diese jährlichen Beiträge an diese Genossenschaften einschränkt. Hier ist bei dem Regreß gegen die Genossenschaften größte Vorsicht aus dem Grunde geboten, weil viele Genossenschaften daran gehen müssen - sie können sich nicht helfen - die Mieterdarlehen, die sie vom Mieter neben der Einlage als Genossenschafter bekommen haben, infolge der wirtschaftlichen Not an die Mieter zurückzuzahlen. Dazu sind Geldmittel erforderlich, und wenn Genossenschaften heute alte Vorkriegshäuser haben, so müssen sie sich das Geld zur Zurückzahlung der Mieterdarlehen dadurch beschaffen, daß sie auf die alten Häuser, auf denen Hypotheken noch in alten Kronen lasten, neue Hypotheken aufnehmen. Würden wir jetzt einen Regreß gegen die Genossenschaften statuieren, würde sich bald zeigen, daß das Gesetz im luftleeren Raum gemacht wird, man würde heute aus den Genossenschaften sehr wenig herausholen, würde aber neuerdings eine kolossale Beunruhigung unter die Bevölkerung bringen. Ich würde keineswegs empfehlen, den Regreß gegen die Baugenossenschaften, auch den Regreß gegen die Gemeinden, gegenwärtig irgendwie zu realisieren, ich würde vielmehr empfehlen, die Frage des Regresses gegen die Genossenschaften auf einen Zeitpunkt zu verschieben, wo wir die ganze Entwicklung mehr übersehen als heute in unserer gänzlich unsichtbar gewordenen Lage. Ich spreche deshalb von einer unsichtbar gewordenen Lage, weil wir in der Tat, wie ich mit meiner Bemerkung vom "Sprung ins Dunkle" schon bei meinen letzten Ausführungen gesagt habe, die Auswirkungen des neuen Währungsgesetzes nicht übersehen können.

Es ist Tatsache, daß wir uns Preissteigerungen gegenübersehen. Es ist eine traurige Tatsache, daß nicht nur die Waren steigen, die Importwaren sind, sondern, daß die Steigerungen auch auf Waren übergegriffen haben, die mit dem Import nichts zu tun haben, sondern inländische Produkte und Arbeitskräfte darstellen. Wir wissen nicht, wie sich diese Steigerungen auch auf dem Wohnungsmarkte auswirken werden. Was die Frage der Bauförderung anbelangt, muß ich mich den Ausführungen der Kollegen Zajièek gestern im Ausschuß und Scharnagl in dem Sinne anschließen, daß es wünschenswert gewesen wäre, die Bauförderung nicht nur auf die sog. Kleinstwohnungen mit ihren 40 Quadratmetern zu beschränken, was auf die sog. Wohnküche hinausläuft, sondern daß man auch jener Wohnungen bei der Bauförderung gedenken sollte, die die allgemeine Terminologie als Kleinwohnungen bezeichnet, die also aus einer Wohnküche und dem allernotwendigsten Zubehör bestehen, also so, daß wir auch die Ein- und Zweizimmerwohnungen bei der Bauförderung hätten bedenken können. Es war nach meiner Ansicht eine sehr richti ge Idee, daß der sozialpolitische Ausschuß gestern jene Einschränkungen wieder beseitigt hatte, welche in der Vorlage bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit gewisser Posten bei der Mietzinssteuer gewesen waren und man es bei dem bisherigen Usus bewenden läßt, daß nämlich der Hauseigentümer, wie es in vielen Gegenden gemacht wird, sich mit der Finanzbehörde darüber verständigt, wie weit er Reparaturen als Abzugspost von der Hauszinssteuer in Betracht ziehen kann. Auf diese Reparaturen wäre großer Wert zu legen. Heute können wir eine Bauförderung, eine Förderung jener Gewerbe, welche mit dem Bauwesen zu tun haben, nur von Seiten der Reparaturen erwarten. Es sollte demnach alles geschehen, um die Reparaturen der Häuser zu fördern. Ich möchte in dieser Beziehung doch empfehlen, sich nach dieser Seite die reichsdeutsche Gesetzgebung anzusehen, was bezüglich der Förderung speziell des Baugewerbes dort geschieht, wobei Bedacht genommen wird, daß eben gerade das Baugewerbe so viel Betriebszweige umschließt, daß hier wirklich eine Quelle der Wirtschaftsbelebung vorliegt.

Wie ich bereits erwähnt habe, wird die Frage des Mieterschutzes, die Frage der Regelung des Verhältnisses zwischen Hauseigentümer und Mieter immer mehr zu einer Zinsfrage und die heutige Debatte über dieses Gesetz sollte uns eine Mahnung sein, endlich aus dem Studium der fortwährenden Versuche und Experimente mit notdürftigen Provisorien herauszukommen und zu einem Definitivum zu gelangen. Sie sollte uns aber auch eine Mahnung sein, endlich einmal das Zinsproblem in seiner ganzen Breite aufzurollen und uns zu fragen, in welcher Weise wir von Seiten der Zinsfrage, der Ermäßigung der Mietzinse und auch dem Schutze des Neuhausbesitzers entgegenkommen wollen. (Potlesk.)

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP