Støeda 6. prosince 1933
Dem Parlament liegt heute das Gesetz über Maßnahmen zur Versorgung der Angestellten von eingestellten periodischen Zeitschriften vor. Mit diesem Gesetz soll das in den Redaktionen, Administrationen und Expeditionen der Druckschriften angestellte sowie das technische Personal, das durch Einstellung der periodischen Zeitschriften betroffen wird, geschützt werden. Wir sind offen gesprochen darüber erstaunt, daß sich das Ministerium für soziale Fürsorge einmal dazu aufgerafft hat, einmal ein Gesetz zu schaffen, das die Angestellten und Arbeiter vor der Entlassung schützt. Es ist traurig, wenn man sich klar darüber wird, daß dieses Gesetz keinen sozialen Schutz für diese Angestellten und Arbeiter bedeutet, sondern darauf hinausläuft, die kommunistische Presse auf legalem Wege zu vernichten. Wenn das Ministerium für soziale Fürsorge den Angestellten und Arbeitern, die durch Entlassungen bedroht werden, Schutz gewähren will, dann hätte es hier in diesem Staate viele hunderttausende zu schützen, die infolge der Unternehmerwillkür tagtäglich aufs Plaster gesetzt werden. Ich verweise auf die zahlreichen Arbeiterdeputationen, die beim Ministerium für soziale Fürsorge vorgesprochen und interveniert haben, etwas vorzukehren, was dem Unternehmer weitere Entlassungen unmöglich macht. Dieser Notschrei der vielen Tausend Angestellten und Arbeiter wurde jedoch nicht gehört. Ich verweise darauf, daß unzählige Industrien ins Ausland gewandert sind. Welcher Schutz wurde hier den entlassenen Angestellten und Arbeitern gewährt? Was wurde von Seiten des Ministeriums für soziale Fürsorge unternommen, wenn es sich um Fusionierungen, Zusammenlegungen von Industrieunternehmungen handelte, die die Entlassung vieler Arbeiter und Angestellten zur Folge hatten? Gar nichts wurde in diesem Falle unternommen.
Wir kennen die Taktik der Unternehmer. Wenn es sich darum handelt, die Lohnsätze der Arbeiter herabzusetzen, entlassen sie willkürlich Arbeiter, um sagen zu können, daß das Unternehmen nicht prosperiere, daß es keine Bestellungen gebe, daß Krise sei, weshalb das Unternehmen gezwungen sei, um wieder konkurrenzfähig werden zu können, die Löhne herabzusetzen. So haben die Unternehmer hunderttausende von Arbeitern aufs Pflaster geworfen, um eine Herabsetzung der Löhne auf diese Weise zu erzwingen. Gibt es einen Schutz gegen eine derartige Unternehmerwillkür? Wie schaut der Schutz aus, den die vielen Zehntausende von Eisenbahnangestellten genießen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen und durch die nationale Politik aufs Pflaster gesetzt wurden? Hier gibt es keinen Schutz. Jetzt auf einmal soll es einen Schutz der durch die Einstellung periodischer Zeitschriften entlassenen Angestellten und Arbeiter geben!
Dieses Gesetz ist sehr durchsichtig; schon durch die Änderung des Regierungsantrages im verfassungsrechtlichen Ausschusse des Senates tritt klar zutage, daß es sich nicht um eine Entschädigung nach § 1155 ABGB handelt; denn dieser Paragraph wird heute von keinem einzigen Unternehmer mehr beachtet. Ich kenne in der Praxis keinen einzigen Fall, wo Arbeiter oder Angestellte eine Lohnentschädigung nach diesem § 1155 auch bei den zuständigen Gerichten durchzusetzen vermocht hätten. Jeder wurde mit seinem Anspruch abgew iesen. Hier will man sich auf den § 1155 berufen. Das ist Bluff. Um was handelt es sich eigentlich bei der Durchsetzung dieses Gesetzes? Es handelt sich lediglich darum, die Tätigkeit der kommunistischen Partei zu unterbinden, die den Notschrei der hungernden Massen der Regierung verdolmetschen will. Es soll der kommunistischen Partei auch unmöglich gemacht werden, diese ausgehungerten und ausgepoverten Massen zum Widerstand gegen das kapitalistische System aufzurufen. Das ist der Zweck des Gesetzes. Man will durch diese Maßnahme die wirtschaftliche Grundlage für die weitere Existenz dieser Presse vernichten. Sie werden doch selbst nicht glauben, daß Ihre Zensoren zu schlecht gearbeitet haben, Sie werden doch nicht die Behauptung aufstellen wollen, daß ihre Richter zu loyal gegenüber den Redaktionen und Redakteuren vorgegangen sind. Es gab Zeiten, wo in den Kriminalen und Gefängnissen mehr Redakteure gesessen sind als in der Redaktionsstube.
Bei jeder Äußerung gegen die Aushungerungspolitik der Regierung wurde die Presse verboten und eingestellt Mit diesem Gesetz geht man daran, infolge der Verschärfung der Verhältnisse die kommunistische Presse mundtot zu machen, um bei uns die Faszisierungspolitik treiben zu können. Aber wir lassen uns nicht gleichschalten und auch nicht ausschalten. Wir werden Mittel und Wege finden, um den Arbeitenden und Werktätigen das mitzuteilen, was wir für gut und notwendig befinden und wir werden auch versuchen, diese Arbeitenden und Werktätigen gegen dieses Gesetz und gegen die weiteren Maßnahmen der Regierung zu mobilisieren.
Wir stellen uns auf den gleichen Standpunkt wie die Typographen, welche erklärt haben: "Wir wollen nicht die Entschädigung von Euch, sondern von der Regierung, die diese Maßnahmen getroffen und uns dadurch um Arbeit und Brot gebracht hat." Unser offizieller Standpunkt läuft auch darauf hinaus und wir bekunden offen: "Nicht wir werden für die Kosten aufkommen, denn unsere Presse ist auf dem Arbeitergroschen aufgebaut, sie wird nicht durch Regierungskreise und Institutionen subventioniert, sondern muß sich selbst mit Hilfe der Arbeitergroschen erhalten. Wenn Sie heute die Presse einstellen, dann nehmen sie ihr sofort die weitere Existenzmöglichkeit und daher können Sie auch von uns nicht verlangen, daß wir den durch die Einstellung entstandenen Schaden wieder gutmachen sollen, weil uns ja die Mittel dazu fehlen. Und so wird es wieder auf die Regierung zurückfallen; wenn sie einen sozialen Schutz dieser Arbeiter haben will, wird sie auch dafür aufkommen müssen. Wir erklären uns daher solidarisch mit diesen Geschädigten. Wir werden ihre Positionen im Kampfe gegen dieses System stärken, das ihre Existenz durch die Einstellung der Presse, durch die Mundtotmachung des Kampfes der Werktätigen, bedroht, und wir werden energisch darauf hinarbeiten, wenn sie uns legale Presse unterbinden, andere Mittel und Wege zu finden [ ].
Wir protestieren daher aufs schärfste
gegen dieses Gesetz, welches die vollkommene wirtschaftliche Vernichtung
der legalen proletarischen Presse beabsichtigt. Wir erklären,
daß es die selbstverständliche Pflicht des Staates ist, den Opfern
seiner Persekutionsmaßnahmen volle Entschädigung für den entgangenen
Verdienst zu gewähren. Wir fordern die Typographen auf, sich durch
dieses demagogische Gesetz nicht irre führen zu lassen und ihr
gemeinsames Klasseninteresse mit dem übrigen revolutionären Proletariat
zu bekunden. Wir fordern weiter die Arbeiterschaft auf, den Kampf
gegen dieses Gesetz, ebenso wie gegen alle Persekutionen der legalen
kommunistischen Presse bis zur vollen freien Meinungsäußerung
zu führen, welche für diese Presse freilich nur im proletarischen
Staat gewährt ist. Dieses Gesetz ist eine Fortsetzung der Persekutionsmaßnahmen
gegen das Proletariat. Wir sind gerüstet, wir wissen, daß es nicht
das letzte Gesetz ist, das gegen die revolutionäre Arbeiterschaft
beschlossen wird. Denn das Parteiengesetz dürfte vielleicht in
nächster Zeit auch bei der kommunistischen Partei seine Anwendung
finden. Wir aber werden gelassen den Kampf gegen das kapitalistische
Szstem, gegen jede weitere Versklavung bis zum Sturze der kapitalistischen
Gesellschaftsordnung weiterführen. (Potlesk komunistických
poslancù.)