Støeda 24. kvìtna 1933

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 274. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 24. kvìtna 1933.

1. Øeè posl. Horpynky (viz str. 9 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! (Výkøiky komunistických a nìm. soc. demokratických poslancù. - Hluk.) Der etwas magere Motivenbericht zu den beiden Gesetzesvorlagen 2266 und 2267 führt als Gründe für diese beiden Gesetzesvorlagen die Tatsache an, daß sich der Parlamentarismus in diesem Staate gegen Angriffe und gegen die Bestrebungen auf Beseitigung oder Einschränkung entsprechend wehren muß, (Výkøiky. - Hluk.) und verlangt von den beiden Gesetzesvorlagen, (Hluk trvá. - Místopøedseda Stivín zvoní.) daß diese zur Hebung und Festigung der Rechte, der Freiheit, der Autorität und der Bedeutung des Parlamentes beitragen sollen. (Hluk trvá. - Místopøedseda Stivín zvoní. - Posl. Heeger: Der schämte sich nicht, Emigranten zu denunzieren!) Sie leben seit dem 30. Jänner überhaupt nur von gemeinen Denunziationen! Lesen Sie Ihre Presse, schauen Sie, was Ihre Minister machen! [ ] (Výkøiky posl. Štìtky.)

Der Zweck der beiden vorgelegten Gesetze ist der, das Interesse an die Plenarverhandlungen zu wecken, das Niveau der Verhandlungen zu heben, die Ruhe und Ordnung bei den Verhandlungen zu sichern und das Interpellationsrecht der Abgeordneten zu erweitern. Wenn wir uns das Gesetz anschauen, wie es diesen Zweck erreichen will und welche Mittel es dazu anwendet, so wollen wir zuerst einmal beginnen mit der Weckung des Interesses an den Plenarverhandlungen. Dieses soll erzielt werden durch Erhöhung der Präsenz im Sitzungssaale. Zu diesem Zwecke wird zuerst einmal die Erteilung des Urlaubes (Hluk. - Místopøedseda Stivín zvoní.) an die Abgeordneten erschwert, ja das Präsidium bekommt sogar das Recht, Urlaubsgesuche der Abgeordneten durch Belege sich ergänzen zu lassen. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind natürlich die Minister als solche. Hier liegt schon eine Verletzung der Verfassung, denn vor der Verfassung sind alle Abgeordneten gleich. Das weitere Mittel zu diesem Zweck ist der Ausbau der Strafsanktionen für unentschuldigtes Fernbleiben. Hier wird bestimmt, daß für sechs aufeinander folgende Sitzungstage eine Rüge durch Entzug der Diäten auf einen Monat verschärft werden kann, ja bei dreimaligem Vorkommen dieser Straffälligkeit die Diäten sogar bis auf sechs Monate aberkannt werden können. Die Bestimmung, daß die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses nur in Anwesenheit von 30 Abgeordneten stattfinden dürfen, ist unserer Meinung nach vollständig wirkungslos, zumal in diesem Hause und in der Geschäftsordnung dieses Hauses nirgends eine Bestimmung enthalten ist, welche die Auszählung und damit die Konstatierung der Verhandlungsfähigkeit des Hauses aussprechen kann. Wir glauben, daß alle diese Mittel, das Interesse an den Verhandlungen zu heben, vollständig wirkungslos bleiben werden, weil sie ja nicht auf die Ursachen der Interesselosigkeit an den Plenarverhandlungen eingehen. Wir haben jetzt reichlich Erfahrung, wie. Gesetze in diesem Hause gemacht werden. Hier herrscht sozusagen eine Diktatur der Koalition unter vollständiger Ausschaltung der Opposition. (Hluk trvá. - Místopøedseda Stivín zvoní.) Dieses System der Gesetzemacherei bringt es mit sich, daß hier im Hause an den Verhandlungen vollständige Interesselosigkeit herrscht. Das Gesetz wird fertig gemacht in einem Ressort, durcheilt Minisssterrat, eventuell die Besprechung der Koalitionsparteien, und wenn es in den Ausschüssen wirklich zum erstenmal in die Beratung des Parlaments kommt oder in das Plenum, dann ist die Tatsache gegeben, daß an dem so vorbereiteten Gesetz eine Änderung nicht mehr möglich ist und alle Energie, die auf die Abänderung verwendet werden muß, ist in den luftleeren Raum gesprengt. (Hluk trvá. - Místopøedseda Stivín zvoní.)

Namenlos erschwert auch den ganzen parlamentarischen Betrieb die fehlerhafte Regie des Präsidiums. Es kommt vor, daß man zu kurzen halbstündigen Sitzungen in einer Woche einnberufen wird, die Abgeordneten 18 bis 24 Schnellzugsstunden zureisen müssen, und dann findet überhaupt keine parlamentarische Arbeit statt. So lange das Präsidium sich nicht dazu aufschwingt, einen festen Sitzungs- und Arbeitsplan vorzulegen, so lange die Abgeordneten auf absehbare Zeit nicht genau wissen werden, an welchen Tagen sie parlamentarisch beschäftigt sein und an welchen Tagen siee ffrei sein werden für die Erfüllung der übrigen Pflichten, die mit dem Mandat verbunden sind, so lange wird an diesen traurigen Erscheinungen des hiesigen Parlamentarismus die vorzitierte Bestimmung nichts ändern. Die Hebung des Niveaus der Verhandlungen soll dadurch erzielt werden, daß die Reden frei gehalten werden sollen. Es ist selbstverständlich, daß eine freigehaltene Rede viel wirkungsvoller ist (Hluk trvá. - Místopøedseda Stivín zvoní.), aber sie ist gleichzeitig besonders bei der hiesigen Praxis der beschränkten Redezeit eine namenlose Erschwerung für viele Abgeordnete, die nicht die gewisse Begabung der Rede haben und auch nicht über entsprechende Rednerschulung und Vorbildung verfügen. Wenn man bei eingeschränkter Redezeit zu einem umfangreichen Gesetz erschöpfend Stellung nehmen soll, dann wird es natürlich in vielen Fällen nicht zu umgehen sein, sich doch sehr ausführliche Vorbereitungen schriftlich zu machen, um überhaupt in der beschränkten Redezeit alles sagen zu können, was man zu sagen hat.

Das Präsidium bekommt selbstverständlich das Recht, einen Redner auf der Parlamentstribüne in dem Augenblick, wo er vom sachlichen Thema abschweift, zu unterbrechen und nach drei Ordnungsrufen ihm sogar das Recht des Sprechens zu nehmen und ihn von der Sitzung auszuschließen. Es ist richtig, daß gewisse Vorkehrungen getroffen werden müssen, um sich gegen den Mißbrauch der Parlamentstribüne zu demagogischen Reden zu schützen, aber andererseits enthält diese Bestimmung die namenlose Gefahr, daß es dem Abgeordneten unmöglich gemacht wird, nach sachlicher Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzesantrag auuch aktuelle und wichtige Tagesfragen zu besprechen. Wir sehen darin eine Einengung der freien Ausübung des Mandats.

Die Bestimmungen über die vorläufige Debatte bei Vorlegung eines Regierungsantrages kommt uns direkt lächerlich vor, weil wir die Erfahrung gemacht haben, daß es die Koalitionsdisziplin bisher immer verhindert hat, auch einen von mehreren Abgeordneten zitierten Minister in das Haus zu bekommen und seine Stellungnahme zu irgendeiner Frage zu veranlassen. (Hluk trvá. - Místopøedseda Stivín zvoní.)

Die Mittel, die die Sicherung der Ruhe und Ordnung bei den Verhandlungen gewährleisten sollen, sind erstens einmal das Disziplinarverfahren bei Ehrenbeleidigungen, das nun dadurch erschwert wird, daß die durch den Immunitätsausscchuß beantragte und vom Plenum verschärfte Rüge jetzt auch noch verbunden werden kann mit dem Verlust der Diäten für einen Monat. Dabei ist auch eine merkwürdige Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden, welche von der Möglichkeit der Beleidigung des Abgeordnetenhauses oder eines Organs des Hauses spricht, eine Bes timmung, die dehnbar ist und unter der sich eigentlicch niemand etwas Richtiges vorzustellen imstande ist. Die Bestimmungen über Ausschluß von den Sitzungen bis zu 6 Sitzungen bei Obstruktion und bei fortgesetzter Obstruktion bis zu 20 Sitzungen, Diätenverlust für einen Monat und Herabsetzung derselben auf ein Drittel bis auf 6 Monate liegen auch in der Linie, die Obstruktion und die Opposition im Hause zu drosseln und unmöglich zu machen.

Die wichtigste Bestimmung dieses Gesetzes ist überall und immer wieder der Diätenverlust und es will uns scheinen, daß dies unbedingt gegen die Verfassung ist. In der Verfassung ist gewährleistet, daß die Diäten nicht den Steuern und Abgaben unterliegen. Ein Finan zminister ist natürlich imstande, diese Bestimmung der Verfassung sofort außer Kraft zu setzen und einen Teil der Diäten zu besteuern. Die Diäten sollen nach der Verfassung von der Exekution ausgeschlossen sein. Jetzt bekommt das Präsidium des Hauses sogar das Recht, die Diäten zu entziehen. Gerade jene Parteien, die sich immer als die Hüter der Verfassung aufspielen, lassen die größte Willkür herrschen, wenn sie beliebig und willkürlich die Verfassung zu ändern beabsichtigen. Die Erweiterung des Interpellationsrechtes besteht nur darin, daß eine nichtbeantwortete Interpellation über Wunsch der Abgeordneten zum Gegenstande einer Debatte im Hause gemacht werden kann.

Wenn man über den Gesetzesantrag das Gesamturteil fällen soll, kann man sich berufen auf den Vers des klassischen Dichters: "Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus". Wir sind überzeugt, daß auch diese Vorlage nicht so heiß gegessen werden wird, wie sie gekocht wurde. Sie wird auch in den meisten Fällen überhaupt nicht durchgeführt werden. Darauf kommt es uns nicht an. Wir müssen uns aber dagegen wehren, daß es in diesem Parlament überhaupt möglich ist, einen solchen Gesetzesantrag einzubringen. Man wollte die Rechte, die Freiheit, die Autorität und die Bedeutung des Parlaments festigen, man hat aber durch dieses Gesetz die Rechte und Freiheiten der Abgeordneten eingeengt, die Autorität der Abgeordneten untergraben und sie vor der Öffentlichkeit lächerlich gemacht. Diejenigen Regierungsparteien von heute, die die Oppositionsparteien von morgen sein werden, setzen sich mit viel Schneid für die Durchführung des Gesetzes ein. Sie flechten die Peitsche, deren Schläge sie morgen schon selber in erster Linie zu spüren bekommen werden.

Zum Schlusse meiner Ausführungen habe ich zu erklären, daß meine Fraktion gegen diesen Gesetzesantrag stimmen wird. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Krumpe (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich bin leider nicht in der Lage, an die Worte des Berichterstatters Dr. Stránský anznzuknüpfen, noch auch mich auf die Worte meines Vorredners zu beziehen, da sie leider Gottes nicht verständlich waren. (Výkøiky posl. Štìtky. - Posl. dr Stránský: Pane pøedsedo, my neslyšíme!) Mir scheint, (obrácen ke komunistickým poslancùm) Sie wollen heute den Schwanengesang singen.

Místopøedseda Stivín (zvoní): Prosím, aby pan øeèník nebyl pøerušován.

Posl. Krumpe (pokraèuje): Ich muß namens meiner Partei erklären, daß wir eine Reform der Geschäftsordnung dieses Parlaments für dringend notwendig halten, damit das Parlament seiner Aufgabe als Volksvertretung gerecht werden kann, und damit es auch in der Öffentlichkeit jenes Ansehen und jenen Respekt wieder gewinnt, der ihm vermöge seiner hohen Bestimmung gebührt. (Posl. Russ: Mit der Gleichschaltung sind Sie also einverstanden!) Sie sind die Ausschalter jeder Vernunft, und wenn es nach Euch ginge, hört überhaupt das Parlament auf. Zum Glück sind wir nicht im Rußland (Výkøiky.), wir sind hier in der Èechoslovakei. Das Ansehen des Parlamentarismus ist hierzulande wohl auf den Nullpunkt gesunken. (Posl. Höhnel: Sie werden ganz bestimmt das Ansehen des Parlamentes heben! - Posl. Œliwka: Er hat kein Recht, hier zu sprechen!) Soviel wie Sie auch! (Posl. Höhnel: Sie lesen doch!) Ihr seid die richtigen Parlamentarier! Euch trifft die Bestimmung über die Lesübungen am schwersten!

Das Volk muß sehen, daß die Not der Zeit hier im Parlament nicht den Widerhall findet, den es erwartet, den Widerhall, der nicht kommt, weil die Sterilität dieses ganzen Betriebes jedes Aufkommen wirklichen Eingreifens in die Not der Zeit verhindert. Es ist fast, als wäre das Parlament selbst zu Erkenntnis gekommen, und deshalb mehren sich aus dem Parlament Stimmen, die nach einem Ermächtigungsgesetz rufen, nach einem tatsächlichen Ausschalten des Parlaments, nach einem gesetzlichen, nicht nur einem Ausschalten via facti, wie es jetzt der Fall ist. Die Vorlage erweckt den Anschein, alsob alle Schuld an diesen Zuständen nur der Nachlässigkeit und Säumigkeit der Parlamentarier zuzuschreiben wäre. Deswegen bringt die Vorlage eine Menge von Polizeiverfügungen gegen Nachlässigkeit und Säumigkeit. Man will dem Parlamentarier den Brotkorb höher hängen, um ihn dadurch zu einer größeren parlamentarischen Fruchtbarkeit zu erziehen. Die Teilnahmslosigkeit an den Sitzungen ist sprichwörtlich, die leeren Bänke sind beinahe eine Selbstverständlichkeit. Nur um das Haus zu füllen, sucht man mit dem Diätentzug vorzugehen, mit dem öffentlichen Anprangern und der Meldung an die Partei usw. Es ist Tatsache, daß gerade hier eine vernünftige Debatte durch das Reden in den leeren Raum, durch das Aneinandervorbeireden nicht aufgekommen ist und daß infolgedessen sich eine parlamentarische Tätigkeit entwickelt, die verzweifelt der Tätigkeit gewisser Tiere ähnlich ist, die davon den Namen Wiederkäuer tragen.

Es mag auch zugegeben werden, daß viele Abgeordnete einen groß en Teil der Schuld an Nachlässigkeit und Verabsäumung tragen, weil sie mit nebenparlamentarischen Arbeiten derart belastet sind, daß ihnen für den eigentlichen Parlamentsbetrieb fast keine Zeit übrig bleibt. Es ist auch eine gewisse Schuld der Öffentlichkeit, die heute bei gewissen Tagungen eine Entschuldigung der Parlamentarier wegen Teilnahme an den Parlamentssitzungen vielfach als eine nichtige Ausrede auffaßt.

Aber es ist die Teilnahmslosigkeit nicht die Schuld der einzelnen Abgeordneten, es ist die Schuld des ganzen Systems; das System als solches trägt die Hauptschuld, daß heute die Verhandlungen im Parlament zur leeren und zur geistlosen Formalität geworden sind. Das System trägt die Veraantwortung dafür, daß alle Angelegenheiten, die in diesem Haus behandelt werden, bereits vorher entschieden und beschlossen sein müssen, so daß auch für den intelligentesten, fleißigsten und tüchtigsten Abgeordneten mit Aufgebot aller Kräfte keine Möglichkeit besteht, auch nur einen Beistrich an einem vorgelegten Gesetzentwurf zu ändern. Dieser Geist der Vorentscheidung trägt die Hauptschuld an dem mangelnden Interesse, weil die tatsächliche Verhandlung hier im Hause zwecklos und nutzlos ist und infolgedessen viele tüchtige Abgeordnete davon abhält, sich initiativ an der Verhandlung zu beteiligen, es wäre denn so, wie bei den Kommunisten, die die Tüchtigkeit in dem größten Stimmaufwand erblicken. Der Begriff der Verhandlung unnd Debatte ist in diesem Hause geradezu zu einer Farce geworden. Ist es nicht ein Hohn, von einer Budgetdebatte zu sprechen, wenn heute 8 Tage lang von früh bis abends im Hause gesprochen wird, mit dem Erfolg, daß nicht einmal auch nur eine nichtssagende Resolution im Wortlaut abgeändert werden kann, eine Resolution, die die Regierung sowieso in den Papierkorb wirft.

Dieser Geist der Vorentscheidung, dieses Verleugnen des Verhandlungsprinzips und des Debattegeistes ist es, der die leeren Bäänke macht. So trägt eigentlich das System die Hauptschuld an der Verödung des Hauses. Wenn heute ein Abgeordneter wegen Fernbleibens von Verhandlungen und Sitzungen mit Strafe bedroht wird, so müßte vor allem eigentlich die Regierung selbst mit gutem Beispiele vorangehen. Der Vorläufer für das leere Haus ist ja die leere Ministerbank. Sie werden beobachten können, daß gerade die Leere der Ministerbänke in diesem Haus die allerärgste ist. Die Minister sehen es nicht als ihre Pflicht an, hier anwesend su sein, auch wenn über Gegenstände ihres Ressorts verhandelt wird. Wo sind heute die Minister, wo wir vor einer solch wichtigen Vorlage stehen? Keinem Minister fällt es ein, hier in die Verhandlungen einzugreifen und Rede und Antwort zu stehen. Wenn heute von dieser Stelle eine ganze Menge von Anregungen gegeben und wichtige Tatsachen vorgebracht werden, so fällt es doch keinem Minister ein, solche Anregungen aufzugreifen oder auf einen Vorwurf oder Vorhalt zu antworten.

Diese ausgesprochene Mißachtung des Parlaments durch die Regierung ist schuld an dem Verfall des Parlaments, und es ist falsch, den Abgeordneten an den Galgen hängen zu wollen, weil er von dem ganzen Betriebe und der ganzen Wirtschaft angeekelt wird. Keine Anregung der Opposition findet ein Echo. Es ist ein Fortschritt in der neuen Vorlage, daß nach dem § 20 ein Mitglied der Regierung in der Vordebatte das Wort ergreifen soll. Hoffen wir, daß es auch wirklich durchgeführt wird und daß eine wirkliche Debatte mit den Mitgliedern der Regierung abgeführt werden kann. Wenn heute Strafbestimmungen gegen Abgeordnete eingeführt werden, so müßten in die Geschäftsosordnung auch Strafbestimmungen gegen die säumigen Mitglieder der Regierung aufgenommen werden.

Die zweite Schuld trägt das Präsidium selbst. Ich habe mit größtem Bedauern zur Kenntnis genommen, daß eine Bestin ung des § 41 im Verfassungsausschuß gesstrichen worden ist. Der § 41 bestimmte in der Fassung des Subkomités: "Zur anberaumten Stunde eröffnet der Präsident die Sitzung." Da fand es der Verfassungsausschuß für notwendig, das Wort "Zur anberaumten Stunde" zu streichen, wodurch das Präsidium der Pflicht zur Pünktlichkeit enthoben ist. Darunter leiden ja die Parlamentssitzungen, daß niemand weiß, wann die Parlamentsitzung beginnt, daß jeder glaubt, ganz ruhig zwei Stunden später kommen zu können, weil die Sitzung ja ohnehin nicht zur festgesetzten Stunde beginnt. Das ist eine schwere Schuld des Präsidiums; ich weiß wohl, warum dies so ist: weil gewöhnlich die Vorlagen noch nicht ausgekocht sind, vielfach unreif ins Haus kommen und erst die Koalitionshebammen zusammengerufen werden müssen, um die Vorlage ans Licht der Welt zu heben. Es ist eine Mißachtung des Parlaments, daß man die Abgeordneten unbekümmert sitzen läßt, ob nun die Sitzung beginnt oder nicht.

Wenn heute die Vorlage Strafbestimmungen für ungebührliches Benehmen im Parlamente vorsieht, so haben wir nichts dagegen, obwohl es entwürdigend ist, mit derartigen Polizeimitteln vorgehen zu müssen. Wir billigen Strafbestimmungen gegen die Radauelemente des Parlamentes, die mit Stimmenaufwand, Beschimpfungen und Gemeinheiten sich gegenseitig vielfach überbieten wollen, und es wäre nur zu wünschen, daß ein Mindestmaß von Anstand, Respektierung der gegenseitigen Persönlichkeit und gewisse Formen, wie sie unter Kulturmenschen üblich sind, auch hier im Hause beobachtet werden.

Diese Vorlage ist nicht im Treibhaus der Demokratie gewachsen. Sie ist ein Armutszeugnis der Koalition; denn es war die Ursache für diese Vorlage, daß die Koalition nicht die nötige Anzahl von Mitgliedern im Hause aufbringen konnte, um eine Abstimmung durchführen zu können, wie beim rumänischen Grenzvertrag. Mangelnde Koalitionsdisziplin hat diese Vorlage ausgelöst. Die weitere Ursache ist die Größe der Koalition. Die Koalition bei ihrer Größe braucht keine Opposition zu fürchten, daher die Zuversicht: Uns kann nichts geschehen, wir brauchen nicht hinzugehen, wir brauchen uns nicht darum zu kümmern. Ob aber diese Verhältnisse dadurch besser werden, daß man die Opposition gänzlich mundtot macht, wie es vorgesehen ist, ist zu bezweifeln. Ich glaube, gerade die weitere Mundtotmachung der Opposition, die unbeschränkte Herrs chaft der Koalition wird die Verhältnisse noch verschlimmern unnd es wird dies nicht das letzte Gesetz zur Hebung der Parlamentsdisziplin sein, wobei man eigentlich von Koalitionsdiszip in sprechen müßte.

Es hat schon die bisherige Geschäftsordnung verschiedene Handhaben, um gegen säumige Abgeordnete einzuschreiten. Das Präsidium hat das nicht getan. Ob es das jetzt tun wird, wissen wir nicht. Doch ist zu vermuten, daß das Präsidium einschreiten wird, wenn es sich um die Opposition handelt. Daher heißt es in diesen Bestimmungen "mùze, mùže, mùže". Kann, kann, kann! Es ist dem Präsidium anheimgestellt, gegen wen es einschreiten will, ob es gegen die Opposition so verfahren will wie gegen die Koalition und umgekehrt. Da müssen wir sagen, daß wir alle möglichen Bedenken haben. Wir haben gegen die Unparteilichkeit verschi edner regierender Kreise die schwersten Bedenken, wie wir dies auch in der letzten Zeit im Immunitätsausschuß erlebt haben. Daß alle di ese Maßnahmen nicht imstande sein werden, den Saal so zu füllen, wie man will, geht aus der Vorlage selbst hervor, die sich bescheidet zu erklären, daß zur Aufnahme der Verhandlungen nur 30 Abgeordnete im Saal anwesend sein müssen. Man bescheidet sich schon sehr mit dieser geringen Forderung, ein Zeichen dafür, daß man von der ganzen Vorlage nicht viel erwartet.

Auch wir erwarten nicht viel davon. Die Reform müßte breiter angelegt sein, nicht nur auf Polizeimitteln. Die Reform, wie sie ist, ist ein Flickwerk. Vor allem muß ich eines sagen: Es wäre jetzt für die deutschen Regierungsparteien eine prächtige Gelegenheit gewesen, die Parlamentsreform auf eine breitere Basis zu stellen. Sie wissen, worin der Mißstand der Debatten und der Geschäftsführung begründet ist: im unduldsamen Sprachengeist. Die Sprachenbestimmungen des Parlamentes schließen fast ein Drittel der Abgeordneten von den Verhandlungen aus. Die Sprachenbestimmungen haben rein sekkatorischen Charakter. Ist es nicht rein sekkatorisch, wenn heute der Berichterstatter oder der Vorsitzende einer Kommission, der fließend deutsch spricht, sowie er offiziell das Wort ergreift, seinen Mund jedem deutschen Wort verschließen muß, obwohl oft ein hingeworfener deutscher Satz die ganze Debatte erleichtern und abkürzen würde. Das ist die große Unterlassungssünde, diese Gelegenheit versäumt zu haben, jetzt auch auf eine Abänderung der Sprachenbestimmungen in der Geschäftsordnung hinzuwirken. Sie wissen ja selbst, wie Sie darunter leiden, wie wir früher einmal alle darin einig waren, daß diese Sprachenbestimmungen verschwinden müssen, um eine gedeihliche Arbeit im Parlament zu ermöglichen.

Die Vorlage befaßt sich auch mit der parlamentarischen Interpellation. Die Vorlage verbessert aber nicht den bisherigen Zustand, sondern sie verbösert ihn stark. Es ist ein großes Elend mit den Interpellationen und es zeugt nicht von Achtung des Abgeordneten durch die Regierung, wenn man den ganzen Vorgang betrachtet. Heute haben sämtliche Regierungsstellen einen Grundsatz: Der Tatbestand jeder Interpellation wird abgeleugnet. Oder man bekommt eine Antwort in einem groben, abweisenden Ton, der sich nicht gebührt, wenn man überhaupt eine Antwort bekommt. Bisher sind zwei Monate festgesetzt; welcher Minister aber beantwortet eine Interpellation in zwei Monaten? Ich kenne keinen. Wobei man sich noch auf den Trick einläßt, daß man die Frist für die Beantwortung nicht laufen läßt vom Tage der Einreichung, sondern der Drucklegung hier im Hause. Auch dieses Hintertürchen bleibt offen. Statt daß man den Ministern das Gewissen geschärft hätte, verlängert noch die Vorlage diese Frist von zwei auf drei Monate, so daß die Minister erst in drei Monaten genötigt sein werden, auf die Interpellation zu antworten. Damit ist aber das ganze Interpellationsrecht ad absurdum geführt. Interpellationen betreffen gewöhnlich aktuelle Angelegenheiten, Angelegenheiten des Tages; nach drei Monaten sind sie tractu temporis erledigt, wie es mir geschehen ist, der ich im Juni eine Interpellation wegen des Buttermangels eingebracht habe und im Oktober die Antwort bekam, daß ein Buttermangel nicht existiert. Es ist ein großer Fehler, daß die Vorlage die Interpellationsangelegenheit noch in dieser Weise verschlimmert. Es ist eines dder vornehmsten Rechte des Abgeordneten, daß er Minister interpelliert und daß er eine Antwort bekommen muß, und Sie selbst sind schuld am Niedergang des Parlamentarismus, wenn Sie dieses einfachste Grundrecht des Abgeordneten in einer derartigen Weise mißbrauchen lassen.

Wenn wir heute vor einer Parlamentsreform stehen, vor einer Verschärfung der Geschäftsordnung wegen Säumigkeit, ungebührlichen Benehmens, Störung der Verhandlungen usw., so erinnere ich mich unwillkürlich an die Ereignisse, die sich hier vor 7 Jahren abgespielt haben. Die Vorlage ist engewaltiger Kanossagang jener Parteien, die vor sieben Jahren, im Juni, das Parlament beinahe zertrümmert hätten, die damals die Rednertribüne stürmten und an Gemeinheit und Unflätigkeit alles aufboten, um uns, die Regierungsparteien von damals, damit zu überschütten, wenn diese Parteien heute nach der Polizei schreien, . . . (Výkøiky posl. Kaufmanna.) Ihre Partei hat das mit unterschrieben, der Antrag geht auch von Ihnen aus, Herr Kaufmann! Wenn diese Parteien diesen Antrag einbringen, so ist dies ein ungeheuerer Kanossagang für sie. Sie haben eingesehen, daß es so nicht weitergehen kann oder es packt sie die Furcht, daß andere kommen könnten, die ihnen überlegen wären. Als wir seinerzeit im Verfassungsausschusse nur über die kleine Änderung der Geschäftsordnung debattierten, daß auch der Präsident die Möglichkeit haben solle, die Tagesordnung der nächsten Sitzung festzusetzen, erklärte Dr. Meissner, daß das für ihn aus demokratischen Gründen unannehmbar wäre, und er rief den Koalitionsparteien zu: memento mori! Es kann Euch auch so gehen. Entweder hat die Koalition die Hoffnung, daß sie ewig leben wird, oder sie hat zu den anderen Parteien, die nach ihr kommen, ein grenzenloses Vertrauen, Vert auen uf ihre unbedingte Rechtlichkeit und Unparteilichkeit, was allerdings eine schmeichelhafte Anerkennung ist.

Zusammengefaßt möchte ich sagen: Es ist keine Parlamentsreform, die uns da vorliegt, sondern ein Flickwerk, durch eine Parlamentsknebelung, durch Ausschaltung der Oppos tion. Diese Vorlage ist ein Produkt der Schwäche und der Angst der Koalitionsparteien. Sie ist aber auch eine Enwürdigung für das so zahme Parlament. Es gibt kaum ein Parlament, das so zahm und gehorsam auf alle Winke der Regierung hüpft, wie sie will.

Wir verlangen ein größere Reform als diese, von dieser jetzigen Reform ist absolut keine Besserung der Zustände zu erwarten. Und eine solche Besserung wird nicht eher eintreten, bevor Sie nicht den Geist der Unfähigkeit und der nationalen Unduldsamkeit aus diesem Hause verbannen, der sich hemmend auf die Geschäftsführung des Parlamentes legt. Daher erblicken wir in dieser Vorlage ein unbrauchbares Mittel, die derzeftigen sehr zu rügenden Zustände zu ändern und können ihr deshalb auch unsere Zustimmung nicht geben. (Potlesk.)

3. Øeè posl. dr Törköly (viz str. 14 tìsnopisecké zprávy):

Tisztelt Képviselõház! A köztársaság kormánypolitikáját igazán jellemzi az, hogy a nagy bajokat apró tapaszokkal akarja meggyógyítani. Természetes, hogy a gyógyulás, a siker mindig elmarad. Azt mondják, hogy már a parlamentarizmus is válságban van és gyógyítása a házszabályok szigorítása. Ez azonban messze van az igazságtól és a joguralom kifejlõdésének akadályát képezi. Reformálni akarnak és pedig in peius. A kevés szabadságot még kevesebb szabadsággal akarják felcserélni.

A köztársaságban kezdettõl fogva nincsen parlamentarizmus. Az alkotmány egy oktrojalkotmány, amely csak látszatát akarja írott betükkel igazolni annak, hogy a parlament a népakaratnak az érvényesülése a törvényhozásban, hogy a parlament szuverénitása minden kétségen felül áll és hogy a demokratikus törvények alkotását tartja fõfeladatának.

A kezdet, az oktroj-alkotmány nem igen fér össze a demokráciával. A parlamentarizmus ki sem fejlõdhetik ott, ahol a népakaratnak az érvényesülése már a választási törvények által, a választókerület eknek igazságtalan és jogfosztó módon való kialakítása által, a pártabszolutizmus furfangjai által ki van zárva. Ott parlamentarizmusról beszélni valóban hypokrizis, ahol a kormány és a kormánytámogató, uralkodó pártok minden törekvése oda irányul, hogy a végrehajtóhatalom omnipotenciája a parlamentet a végrehajtóhatalom szubordináltjává, egyszerü hatalmi eszközévé tegye és ezáltal a demokratikus önkényuralom minden gátlásától megszabaduljon.


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