Pátek 17. èervna 1932
Hohes Haus! Die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses gibt mir Gelegenheit, mich weniger mit dem Zusatzübereinkommen zum Handelsvertrag zwischen der Èechoslovakei und Frankreich, womit Frankreich die Zustimmung erhält, neue Zölle für Gerste und Malz festzusetzen, zu befassen, sond ern vielmehr Stellung zu einer handelspolitischen Frage zu nehmen, über deren Schicksal in den nächsten Tagen die Entscheidung fällt. Ich erachte es als meine Pflicht, an dieser Stelle auf die Nachteile und Schäden, die das Be willigungsverfahren für die Obstausfuhr den Obstbauern und einem großem Teile des be rechtigten Obssthandels im Jahre 1931 ge bracht hat, zu verweisen, und das Landwirt schafts- und Handelsministerium zu ersuchen, diese handelspolitische Beschränkung mit 1. Juli 1932 aufzuheben.
Vor Jahresfrist habe ich Gelegenheit genommen, von dieser Stelle aus namens tau sender Obstbauern gegen die Monopolbestre bungen einiger weniger Obstexporteure, un terstützt vom Handelsministerium, Stellung zu nehmen. Es ist durch viele Verhandlungen und Einsprüche damals möglich gemacht worden, das alleinige Ausfuhrrecht von Obst für die Èechofruct wieder aufzuheben. Das Bewilligungsverfahren für die Obstausfuhr ist jedoch geblieben und ich habe heute die Auf gabe zu untersuchen, wie das Bewilligungs verfahren für die Obstausfuhr sich im Jahre 1931 ausgewirkt hat.
Der Standpunkt der Obstproduzenten vom Vorjahre hat sich in dieser Zeit nicht geändert und die Befürchtungen und Argumente, mit welchen wir die Zwangsmaßnahmen der Obstbewirtschaftung ablehnten, haben sich als berechtigt erwiesen. Das Bewilligungsverfahren wurde von der Abteilung für Kontrolle der Ein- und Ausfuhr des Handelsministeriums plötzlich am 19. Mai verlautbart, ohne daß vorher den beteiligten Ministerien, den Handelsk ammern, den Landeskulturräten und den Fachorganisationen der Obstbauern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden wäre. Auf unseren Einwand, daß dieses Vorgehen eine Überrumpelung der Interessentenkreise darstelle, wurde uns von dem Schöpfer des erwähnten Erlasses über das Bewilligungsverfahren für die Obstausfuhr, Herrn Ministerialrat Dr. Kaufmann des Handelsministeriums, geantwortet: "Wäre die beabsichtigte Maßnahme vorher bekannt geworden, dann hätte man Hunderte von Einwänden dagegen erhob en." Die Abteilung von Kontrolle der Aus- und Einfuhr des Handelsministeriums wollte also das Für und Wider eines alleinigen Ausfuhrrechtes für eine Exportgesellschaft, wie überhaupt über das Bewilligungsverfahren aus mir leicht begreiflichen Gründen nicht hören. Einzelpersonen und Genossenschaften der Obstproduzenten wurden von der Èechofruct mit dem Hinweis auf das alleinige Ausfuhrrecht eingeschüchtert und zum Beitritt veranlaßt. Das Bewilligungsv erfahren sowie die Monopolstellung in der Obstausfuhr begründete man damit, daß die Ausfuhr von minderwertigen, schlecht behandelten und unreifen Obstes unter bunden werden muß. Weiters sollte der preisdrükkende Wettbewerb, der durch den freien Handel verschärft wird, und der Obstverkauf im Auslande geregelt werden. Der wilde Export sollte durch das alleinige Ausfuhrrecht und Bewilligungsverfahren ohne Rücksicht auf die anderen Obsthändler eingestellt werden.
Wir haben damals gegen diese moderne Robot Vorstellungen erhoben, die sich auch als richtig erwiesen haben. Die Vertreter der Obstproduzenten haben schon bei den ersten Verhandlungen darauf verwiesen, daß gerade jene Obsthändler, welche den alleinigen Export und das Bewilligungsver fahren für die Obstausfuhr anstrebten, in früherer Zeit minderwertige Ware gerne genommen, den Preis gedrückt und dabei ein gutes Geschäft gemacht haben. Es wurde immer darauf hingewiesen, daß minder wertige Ware für die minderbemittelten Kreise im Auslande oftmals verlangt wird. Weiters hat der Obst- und Gartenbauverein für das deutsche Elbetal nachweisen können, daß diejenigen Exporteure, welche den allei nigen Export angestrebt haben, immer auf frühzeitige Pflücke gedrängt und die Einteilung der Fachorganisation der Obstbauern durchbrochen haben. Das Obst der Meierhöfe wurde zusammengekauft, frühzeitig gepflückt und zum Teil unreif ins Ausland geschickt, damit durch eine vorzeitige Belieferung des Auslandsmarktes gute Preise erzielt werden. Wir haben weiters darauf verwiesen, daß die Bestrebungen der Obstbauern, Qualitätsware zu erzeugen, dadurch gehemmt wurden, weil für das beste Tafelobst nur Preise der mittleren Qualität bezahlt wurden.
Der Obstverkauf und Obsterzeuger haben eine gemeinsame Kommission in Aussig, den Obstgroßmarkt, geschaffen, welche auf Grundlage des Auskommens und je nach der Marktlage gemeinsam die Preise festgelegt hat. Der Auslandspreis für Obst hängt nicht von unserem Obstexport ab, sondern von der Konkurrenz des ausländischen Obstes am Markte in Berlin und den nordischen Staaten. Gleichzeitig haben wir die Befürchtung ausgesprochen, daß Stockungen im Obstabsatze infolge der großen Ernte des Jahres 1931 eintreten müssen, sowie die Übersicht über den großen Apparat, den einige wenige Exporteure sich schaffen wollten, verloren gehen müßte, wodurch der Obstexport behindert würde und inländisches Obst zum Nachteile der Obstbauern dem Verderben ausgesetzt würde. Die Obsterzeuger wären bei der angestrebten Monopolstellung von der Preisbildung ausgeschaltet worden und in ein Abhängigkeitsverhältnis von der Exportgesellschaft gekommen. Den Obstbauern, die durch die Winterfröste 1928/29 schweren Schaden erlitten, wäre der ohnehin geringe Lohn für die Arbeit strittig gemacht worden. Eine ganze Reihe von berechtigten, steuerzahlenden Händlern und Genossenschaften der Erzeuger hätten die Existenz verloren und alte Verbindungen im Ausland unterbrochen. Jeder Ansporn der angestrebten Erzeugung von Qualitätsobst wäre zunichte gemacht worden und die Staatsverwaltung hätte durch diese Zwangsmaßnahme die Erzeugung von Qualitätsobst gestört und das Gegenteil von dem erreicht, was zur Begründung der Herausgabe des Erlasses vom 19. Mai 1931 und der Schaffung der Èechofruct angeführt wurde. Die Folge davon wäre eine weitere Verschlechterung der Zahlungs- und Handelsbilanz gewesen, was für jeden Staat einen Verlust bedeutet. Die Bedeutung des Obstbaues in der Èechoslovakei, namentlich im Elbetal und Mittelgebirge, darf keinesfalls unterschätzt werden. Der Wert der Erzeugung beträgt 1.200 Millionen Kronen jährlich und die Ausfuhr betrug im Jahre 1931 556.320 Meterzentner. Jede Verordnung und Maßnahme, welche einen Eingriff in die Produktion oder Verwertung des Obstes beinhaltet, muß deshalb wohl überlegt und kann nur im Einvernehmen aller beteiligten Kreise erlassen werden.
Das alleinige Ausfuhrrecht für die Èechofruct ist über unser Einschreiten durch das Entgegenkommen des Herrn Handelsministers gefallen, das Bewilligungsvefrahren jedoch geblieben. Wie hat sich nun dieses Bewilligungsverfahren im vergangenen Jahre ausgewirkt? Es führte zu Schikanen - Verteuerung der Ausfuhr auf Kosten der Obstbauern - Behinderung rechtzeitiger Ausfuhr - Bevorzugung einiger weniger Staatsbürger - ungerechtem Vorgehen gegen viele andere. Das Bewilligungsverfahren verhinderte weder die Ausfuhr von unreifem Obst ins Ausland, weder die Preisdrückung, noch die Überfüllung von Märkten. Als Beweis für diese Anklage diene folgende Feststellung von Tatsachen. Am 25. Juli 1931 wurden die Vereinbarungen über den Termin des Beginnes der Obstausfuhr im Handelsministerium getroffen. Die Vertreter der Obstbauern verlangten den 5. August als ersten Tag der Ausfuhr. Die Vertreter der Èechofruct, die im Handelsministerium immer auf ihr Bestreben - kein unreifes Obst ins Ausland zu bringen - verwiesen, verlangten den Beginn der Ausfuhr mit 1. August trotz mangelnder Reife der Birnen. Schon die ersten Verhandlungen haben also bewiesen, daß es sich den Gründern der Èechofruct nicht um das Ansehen des Obstes im Auslande handelte, sondern um das Geschäft. Später wurde dann doch noch der 5. August als Zeitpunkt der ersten Ausfuhr festgelegt. Diese neuerliche Abänderung wurde aber nicht getroffen, um dem Verlangen des Handelsministeriums nach Ausfuhr reifen Obstes und den Vertretern der Obstproduzenten entgegenzukommen, sondern um in rein geschäftlichen Angelegenheiten die bei der Èechofruct nicht beteiligten Obsthändler und Exporteure zu benachteiligen. Trotzdem der Herr Handelsminister dem Herrn Ministerialrat Dr. Kaufmann am 9. Juli 1931 in meiner Anwesenheit den Auftrag erteilte, den berechtigten Händlern keine Schwierigkeiten bei der Ausfolgung der Ausfuhrscheine zu machen, bekamen die der Èechofruct nicht angeschlossenen Obsthändler nur zum Teil die angesprochenen Ausfuhrscheine und unter sehr schwierigen Verhältnissen. Mit verschiedenen Ausreden versuchte man die Ausfuhrscheine zurückzubehalten, während diese Scheine die Èechofruct in ausgiebiger Weise erhielt. Ich war gezwungen, während der Erntezeit siebenmal beim Handelsministerium wegen Ausfolgung der Ausfuhrscheine zu intervenieren und ich hatte Gelegenheit, persönlich die unerquicklichen Szenen mit anzusehen, die jeder Ausfolgung von Ausfuhrscheinen an die nicht der Èechofruct angeschlossenen Exporteure und Erzeuger der Genossenschaften vorausgingen.
Unter dem Einflusse des mir bekannten Auftrages bequemte man sich dann nach und nach, weniger Schwierigkeiten zu machen. Jeder Ausfuhrschein kostete 1/2% vom Werte der Waggonladung. Unzählige Fahrten nach Prag durch die einzelnen Händler waren notwendig, um die Ausfuhrscheine zu erlangen. Verschiedene Obstexporteure hatten neben den Auslagen für die Ausfuhrscheine noch 700 bis 800 Kronen wöchentlich, welche auf Grund des Bewilligungsverfahrens durch Behebung der Ausfuhrscheine erwachsen waren. Diese Verteuerung des Obstexportes ist auf Kosten des Obstproduzenten gegangen. Durch die Zurückhaltung der Ausfuhrscheine konnte das Geschäft oftmals im Auslande nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, sodaß das Bewilligungsverfahren eine Unsicherheit und Behinderung der Obstausfuhr mit sich gebracht hat. Besonders muß hingewiesen werden auf die nur achttätige Gültigkeit des Ausfuhrscheines, welche unmögliche Bestimmung das Handelsministerium festgesetzt hatte und die zum Verfall der Ausfuhrscheine oftmals führte. Nach den getroffenen Vereinbarungen hätte die Abteilung für Kontrolle der Aus- und Einfuhr des Handelsministeriums am 4. August 1931 der Èechofruct und den übrigen Händlern die ersten Ausfuhrscheine einhändigen sollen. Einwandfrei wurde festgestellt, daß die Èechofruct bereits am 1. August Ausfuhrscheine in den Händen hatte und trotz unserer Vereinbarungen, mit 5. August die ersten Birnen zu verladen, bereits am 2. August mehr als 30 Waggon Birnen über die Grenze gebracht hat. Dieses Obst wurde am 4. August in Berlin und am 5. August in Kopenhagen ausgeladen. Die der Èechofruct nicht angeschlossenen Händler erhielten am 4. August nach heftigen Auseinandersetzungen von dem Beamten Vála die ersten Ausfuhrscheine. Der Zweck der Übung war, die Erlangung eines guten Verdienstes durch die Èechofruct infolge Durchbrechung der getroffenen Vereinbarungen mit Unterstützung des Handelsministeriums. Hier liegt eine offensichtliche Bevorzugung einiger weniger Exporteure gegenüber vielen anderen vor. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß Herr Vála die vorzeitige Ausfolgung der Ausfuhrscheine an die Èechofruct uns gegenüber bestritt - selbst zu einer Zeit, als die Waggons bereits auf ausländischem Gebiete am 3. August rollten.
Es ist hier wohl die Frage berechtigt: Was haben ein Herr Ministerialrat Dr. Kaufmann und die Herren Vála und Dr. Binder für ein Interesse an der früheren Ausfuhr der Èechofruct? Was soll diese Bevorzugung bedeuten? Im Interesse des Ansehens der Behörden wäre in diesem Falle eine Untersuchung notwendig. Telegramme und Briefe aus den nordischen Staaten, sowie aus Berlin bestätigen, daß von der Exportgesellschaft der Preis oftmals unterboten und die Märkte überfüllt wurden. Ein Telegramm aus Göteborg hat folgenden Wortlaut: Große Anlieferung von Èechofruct verursachten enormen Preissturz in Stockholm lagen ca 100 Waggon; veranlasset Èechofruct Lieferung einstellen.
Wie schwierig die Beschaffung von Ausfuhrscheinen durch die der Èechofruct nicht angeschlossenen Obstexporteure war, beweist das Angebot des angekauften Obstes durch die Obsthändler Heller, Neschwitz, und Richter Rudolf, Schönpriesen an die Èechofruct. Das Angebot mußte gemacht werden, weil beiden Obstexporteuren die Zuteilung von Ausfuhrscheinen verweigert wurde. Die Exportgesellschaft war bereit, die Waggons in der Verladestation zu übernehmen und an der Grenze den beiden Genannten wieder zu übergeben. Die Èechofruct verlangte jedoch von Heller, Neschwitz, eine Bezahlung von 18 Hellern pro Kilogramm, das ist 900 Kronen pro Ausfuhrschein, und von Richter, Schönpriesen, 20 Heller pro Kilogramm, das ist 1000 Kronen für einen Ausfuhrschein. Was wäre also gescheh en, wenn das alleinige Ausfuhrrecht, sowie es im Handelsministerium angestrebt wurde, aufrecht erhalten worden wäre. Der Handel mit Ausfuhrscheinen wäre zur Blüte gekommen und das Interesse an der Ausfuhr zum Schaden der Obstbauern geschwunden, weil ersterer ein risikoloses, bequemes und einträgliches Geschäft geworden wäre. Weiters sei darauf verwiesen, daß die Èechofruct im Jahresb erichte 1931 eine 70%ige Beteiligung an der Ausfuhr der Öffentlichkeit bekannt gibt. Unsere Erhebungen haben ergeben, daß die Beteiligung trotz Bevorzugung durch das Handelsministerium nur 54% beträgt. Es müssen also auf Grund der gemachten Erfahrungen die Versprechungen und Behauptungen von dieser Seite sehr vorsichtig aufgenommen werden. Die Èechofruct ist ein Obstkartell, welches nach rein kaufmännischen Grundsätzen - verdienen und wieder verdienen - ohne jede Ideale arbeitet. Wie richtig die Vertreter der Obstproduzenten gehandelt haben, welche gegen die Monopolstellung ankämpften, beweist das Geständnis des Sekretärs der Èechofruct, Herrn Max Kretschmer am 13. März 1932 anläßlich der Hauptvers ammlung des Obst- und Gartenbauvereines in Karbitz a. d. Elbe bei Anwesenheit von mehr als 200 Personen: Der Genannte erklärte: Wir von der Èechofruct sind froh, daß wir das alleinige Ausfuhrrecht nicht erhalten haben, weil wir die Übersicht über das umfangreiche Geschäft verloren hätten und nicht in der Lage gewesen wären, sämtliches Obst rechtzeitig ins Ausland zu bringen. Es wird also von Seiten dieser Exportgesellschaft offen zugestanden, daß die Vertreter der Obstproduzenten den Obstbauern Tausende von Kronen durch ihr Einschreiten gegen das alleinige Ausfuhrrecht gerettet haben. Es müssen deshalb die versteckten Angriffe gegen die Vertreter der Obstbauern und den Obst- und Gartenbauverein für das deutsche Elbetal im Jahresberichte der Èechofruct entschieden zurückgewiesen werden. Die Èechofruct kann bestehen, das Bewilligungsverfahren, das sich sehr ungünstig in der Obstbewirtschaftung des Jahres 1931 ausgewirkt hat, soll fallen.
In neuerer Zeit verweist man auf die Notwendigkeit der Sch affunng einer Statistik und versucht mit dem Argumente, daß auch andere landwirtschaftliche Produkte dem Bewilligungsverfahren unterworfen werden, für die Beibehaltung dieser Beschränkung der Obstausfuhr sein Glück. Eine Statistik über die Ausfuhr kann man durch Erhebungen bei den Bahnämtern und Zollbehörden sich sehr leicht schaffen. Getreide und Vieh kann unter keinen Umständen mit dem leicht verderblichen Obst in zoll- und handelspolitischen Maßn ahmen auf dies elbe Stufe gestellt werden, weil das Obst infolge seiner Beschaffenheit schnell im Auslande abgesetzt werden muß. Ein maßgebender Beamter der zoll- und handelspolitischen Abteilung beim Landwirtschaftsministerium erklärte, daß es ein Unsinn ist, Waren, deren Ausfuhr hoch aktiv ist, unter ein Bewilligungsverfahren zu stellen. Es haben bereits neuerliche Verhandlungen über die Aufhebung des Bewilligungsverfahrens für die Obstausfuhr im Handels- und Landwirtschaftsministerium stattgefunden, welche jedoch bisher die endgültige Entscheidung nicht gebracht haben. Aus dies em Grunde habe ich mich auch verpflichtet gefühlt, im Abgeordnetenhause auf die Schäden des Bewilligungsverfahrens in Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen im Jahre 1931 hinzuweisen. In Ergänzung sei noch mitgeteilt, daß am Mittwoch, den 15. Juni von der èechisch en Sektion des Landeskulturrates eine Verhandlung über das Bewilligungsverfahren für die Obstausfuhr stattgefunden hat. An dieser Besprechung hat die èechische und deutsche Sektion des Landeskulturrates für Bö hmen, die deutsche Sektion für Mähren, die Vertreter der deutschen und èechischen Obstbauern, die Zemìdìlská jednota, die Vertreter des deutschen und èechischen Obsthandels, des Obstgroßmarktes in Aussig und der Èechofruct teilgenommen. Die Vertreter der deutschen und èechischen Obstbauern, des Aussiger Obstgroßmarktes, der Zemìdìlská jednota, der Großteil der deutschen und èechischen Händler, weiters die deutsche Sektion des Landeskulturrates von Böhmen und Mähren, haben sich gegen die Beibehaltung des Bewilligungsverfahrens ausgesprochen. Mit Ausnahme der èechischen Sektion des Landeskulturrates und der Vertreter der Èechofruct verurteilten sämtliche anwesenden Vertreter maßgebender Körperschaften und der Obstbauern das im Vorjahre von der Exportgesellschaft heraufbeschworene Bewilligungsverfahren für die Obstausfuhr. Diese handelspolitische Beschränkung, welche zu Schikanen geführt hat, die Verteuerung der Ausfuhr auf Kosten der Obstbauern verursachte, der rechtzeitigen und raschen Ausfuhr hinderlich im Wege stand, weiters die Bevorzugung einzelner zur Folge hatte unnd Preisunterbietungen, sowie Überfüllungen von Märkten nicht verhinderte, ist im Jahre 1932 schon auch deshalb überflüssig, weil die Obsternte nur ein Drittel gegenüber dem Jahre 1931 beträgt.
Wir begrüßen zoll- und handelspolitische
Maßnahmen und genossenschaftliche Gründungen des Obsthandels zur
Einführung von Besserungen in Handelsbräuchen, wie Schaffung von
besonderen Handelsmarken nach dem Herkunftsgebiete, müssen aber
das Bewilligungsverfahren, an dem nur einige wenige ein Interesse
haben, aus moralischen und Existenzgründen ablehnen. (Potlesk.)