Ètvrtek 2. èervna 1932

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 191. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 2. èervna 1932.

1. Øeè posl. Geyera (viz str. 5 tìsnopisecké zprávy):

Unter Druck Nr. 1796 hat die Regierung dem Parlament eine Vorlage zur Beschlußfassung vorgelegt, durch welche das System der bisherigen Scheidemünzen um neue Kleingeldsorten erweitert und außer dem üblichen Hartgeld auch die bisherigen Banknoten von 10 und 20 Kronen zu Scheidemünzen erklärt und damit aus der sogenannten Golddeckungspflicht ausgeschieden werden sollen.

Es ist offensichtlich, daß es sich bei dieser Vorlage um eine parlamentarische Einlage, um eine Einschubsnummer handelt, um hiedurch Zeit zu gewinnen, andere große Vorlagen in der Kulisse zu bearbeiten. Andererseits kommt man um die Tatsache nicht herum, daß die Regierung hiemit eine Anpassung und Nachahmung auf währungs- und kreditpolitischem Gebiete mindestens im kleinen Rahmen versucht. Es sei hier an Englands Abgehen vom Goldstandard durch Regierungsbeschluß am 21. September 1931 erinnert, ferner an die Kreditausweitungsbestrebungen in der Union, wie sie durch die Glosbill und Goldborough-Bill durch Neuemission von 2ÿ5 Milliarden Dollar Papiergeld in der Union herbeigeführt werden soll. Am ähnlichsten ist der Vergleich mit dem Wagemannprojekt in Deutschland, das ebenfalls durch stärkere Silberausprägung und Ausscheidung der unteren Noten aus der Deckungspflicht eine Besserung des Dekkungsverhältnisses und Ausweitung des Kleingeldumlaufes erstrebte. Nicht zuletzt sei an die Paralellbestrebungen in Rußland erinnert, wo durch eine forcierte Silberausprägung in den Jahren 1930 und 1931 im Kampf gegen die Thesaurierung die Folgen einer verspürbaren Deflation abgewendet und durch eine leichte Inflation der Fünf-Jahresplan weitergeführt werden konnte. Man ist versucht, ähnliche Bestrebungen auch bei dieser Vorlage anzunehmen, da man nach § 9 die Herausnahme aus der Deckungspflicht der 10- und 20-Kronennoten mit einem Stand von 514 Millionen nach dem Stande vom 31. März 1932 der Notenbank die Möglichkeit gibt, diesen Ausfall durch ebensoviele Millionen Noten größeren Nennwertes, also durch eine Neuemission zu ersetzen und zum bisherigen Umlaufe zusätzliches Geld zu schaffen. Diese Möglichkeit wird noch durch den weiteren Umstand vermehrt, daß die Grenze des Kleingeldumlaufes auf 1200 Millionen erhöht wurde, so daß außer dem bereits umlaufenden Hartgeld von 441 Millionen, der Einbeziehung von 514 Millionen in kleinen Noten, zusammen also 955 Millionen noch ein Spielraum von 245 Millionen offen bleibt, der entweder durch neu zu prägendes Hartgeld (20-Kronenstücke) oder auch durch Neuemission von 10- und 20- Kronennoten aufgefüllt werden kann. Das Gesetz schafft somit die Möglichkeit, 514 plus 245 Millionen, zusammen also rund 760 Millionen Kè neues Geld in Verkehr zu setzen, was verglichen mit dem Gesamtgeldumlauf vom 31. März 1932 per 7266 Millionen eine zusätzliche Geldvermehrung von rund 14% schafft.

Ob diese Neuemission, wie allgemein befürchtet wird, zu einer Inflation führen kann oder führen muß, hängt von mehreren Umständen ab. Zunächst von dem Grade, in welchem die Nationalbank die Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpft, d. h. ob sie im vollen Umfange zur Vermehrung dieses Kleingeldes schreitet, aber auch in welcher Art. Schon bei der Emission der 10-Kronenstücke in Silber wurde die Tatsache beobachtet, daß diese im starken Maße kurz nach ihrer Ausgabe aus dem Verkehr verschwanden, da sie von der Bevölkerung thesauriert wurden. Etwas ähnliches ist von den neuen 20- Kronen-Silberstücken zu erwarten und bei Eintreffen einer neuerlichen Thesaurierung wird auch Sinn und Zweck dieser Geldschöpfung wenigstens vorübergehend illusorisch werden und die Auswirkung eines erhöhten Kleingeldumlaufes, alle Hoffnungen auf eine Belebung des kleinen Geschäftsverkehrs ausbleiben. Das wird aber auch in Bezug auf die Emission von Papiergeld und Erklärung eines Teiles zu nichtdeckungspflichtigem Kleingeld der Fall sein, wenn die Parole des Preisabbaues, der identisch ist mit Lohnabbau, weiter aufrecht erhalten bleibt, statt die endgültige Stabilisierung des Preisniveaus auch amtlicherseits zu betreiben. In dieser Beziehung ist der Verlauf der Preisstandskurve und ihres Spiegelbildes aus der Entwicklung in USA lehrreich. Trotz Erhöhung des Notenumlaufes in der Union von rund 1200 Millionen Dollar in der Mitte des Jahres 1931 ist trotz fortgesetzter Neuemission umlaufenden Geldes - die gegenwärtig mit rund 2500 Millionen Dollar mehr als die doppelte Höhe des Vorjahres erreicht hat - die gefürchtete oder vielleicht erstrebte Inflation nicht eingetreten, weil das neuemittierte Geld nicht im Verkehre ist, auch nicht den Banken und Sparinstituten zur weiteren Verwendung und Ausleihung übergeben wurde, sondern wie immer in unsicheren Zeiten aus Mangel an Vertrauen zur Sicherheit dieser Banken lieber zinslos in Strumpf und Matratze und Geheimschränken aufbewahrt wurde und so seiner Zweckbestimmung als Tauschmittel entzogen ist. DieZusammenbrüche der Banken in Amerika und Europa schufen eine Atmosphäre des Mißtrauens, daß wie drüben auch in Europa aus ähnlichen Beziehungen heraus alle Geldemissionen unwirksam blieben, weil auch hier das Geld im hohen Maße thesauriert wurde, wozu noch kommt, daß durch amtliche Verordnungen, Preisabbaukommissäre, wie z. B. in Österreich und Deutschland, die Tendenz der Zurückhaltung des Geldes durch andere egoistische Motive noch verstärkt und als Gesamtwirkung in der Fortführung der Deflation zum Ausdrucke kam. Denn selbst die Leute, die über Geld verfügen, schieben die Bedürfnisbefriedigung, den Kauf von Waren, solange heraus, bis sie an einem weiteren Preisfall mehr profitieren, als selbst der Zinseneingang bei thesauriertem Geld ausmachen kann. Ähnliche Erscheinungen sind auf dem Kreditmarkte anzutreffen, wobei private Unternehmer ihnen angetragene Kredite nicht aufnehmen und diesen ungenützt lassen, weil sie bei weiterem Preisfall für die Verzinsung des Kredites und seiner Rückzahlung eine Gefährdung erblicken. Es ist daher der von den Noteninstituten gebrauchte Ausdruck des "Geldumlaufes" kein absolut gültiger und wäre richtiger durch den Ausdruck "ausgegebenes Geld" zu ersetzen. Denn ausgegebenes und umlaufendes Geld sind keine konkurrenten Begriffe, sondern zeigen große Abweichungen, die insbesondere in der Periode der Deflation wesentliche Teile des sogenannten Umlaufes zum Stillstand, also zum ausgesprochenen Geldstreik bringen. So schätzt man in Amerika nach dem Bericht des Antihortungskommissärs das gehamsterte Geld auf 1 1/4 Milliarden Dollar, in Deutschland auf etwa 2.5 Milliarden Mark, in der Èechoslovakei auf rund 2 Milliarden Kè, wovon mehr als 1 Milliarde im Auslande vermutet wird. Hiezu kommt noch der Umstand, daß der verbleibende Rest des Geldes träger und langsamer umläuft, Kredit nur zögernd in Anspruch genommen wird, daher das Kaufvolumen ständig sinkt. Man schätzt die Verlangsamung des Geldumlaufes auf mehr als die Hälfte ein, wodurch sich mit Einbeziehung des vollständigen Streiks eines beträchtlichen Teiles des ausgegebenen Geldes eine Senkung des Weltwirtschaftsvolumens von 100 zu Ende 1928 auf 40 zu Beginn des Jahres 1932, als zwangsläufige dynamische Folge ergibt, bzw. erklären läßt. Die Aussetzung der Geldfunktion, sei es nach Menge, sei es nach Umlaufgeschwindigkeit, also die dadurch bedingte Kaufvolumenseinschrumpfung hat nun zur Folge, daß der angebotenen Ware der Tauschpartner fehlt oder nur in unzureichendem Maße entgegentritt, wodurch die Ware unverkäuflich bleibt, auf Lager liegen bleibt, die Fortsetzung der Produktion hemmt oder ganz hindert, zur Arbeitseinschränkung und Arbeiterentlassung führt. Inwieweit eine durch diese Gesetzesvorlage erhoffte Belebung des kleinen Geschäftsverkehrs eintreten wird, hängt von der psychologischen Einstellung der Bevölkerung zu weiteren Maßnahmen der Regierung ab und wird von ihnen im starken Maße beeinflußt werden. Das Gesetz gibt zwar die Möglichkeit einer Erweiterung des Geldumlaufes, selbst im Sinne einer leichten Inflation, es muß und braucht aber diese Wirkung nicht eintreten, wenn die deflationistischen Bestrebungen insbesondere amtlicherseits im Vordergrund bleiben. Die Gefahr droht weniger von dieser neuen Emission an Kleingeld als vielmehr von der großen Summe thesaurierten Geldes, das heute zurückgestaut, bei künstlich angeregter Kauflust plötzlich lawinenartig hervortreten kann und durch die Überflutung mit dem bisher zurückgehaltenen Gelde auch die Preise in die Höhe gewirbelt werden müssen. In der Rückhaltung des Geldes liegt somit die latente Gefahr seines plötzlichen Aufbruches und die Hervorrufung einer Inflation. Inwieweit die Spekulation und politischen Ereignisse diese Gesetzesvorlage als Anlaß zur Hervorrufung einer Haussestimmung nehmen, läßt sich nicht voraussagen, und ist von der subjektiven Wertung solcher wirtschaftlicher und politischer Momente, sei es im Inlande oder im Auslande, abhängig. Jedenfalls muß das vorliegende Gesetz als ein Moment der Beunruhigung betrachtet werden, weil trotz der zugestandenen Bedeutungslosigkeit bei einzelnen Änderungen im Gesamtsystem der Goldwährungspolitik es geeignet ist, Stimmungen hervorzurufen, die mit dem angestrebten Zweck im Widerspruch stehen.

Nach § 1 wird nun eine Münzsorte durch das 25-Hellerstück eingeschoben und seine Einführung damit begründet, daß das 5- Hellerstück unbeliebt sei und aus Sparsamkeitsgründen, bei Vermeidung der Mitverwendung des 5-Hellerstückes eine zutreffendere Teilung der Werte zwischen 20 und 50 Heller erreicht und die sonst eintretende Aufrundung auf den reinen Zehner in den Grenzen von 20- bis 30-Hellerwerten ermöglicht sei. Das mag stimmen oder nicht, kann Vorteile haben, die durch Nachteile aufgehoben werden.

Im § 2 werden die Prägevorschriften gegeben, wonach das kleine Hartgeld, die 5- und 10-Hellermünzen aus einer Mischung von 92 Teilen Kupfer und 8 Teilen Zink herzustellen seien und das Gewicht so bestimmt wird, daß aus einem Kilo Münzmetall 600 5-Hellerstücke und 500 10-Hellerstücke geprägt werden, letzteres daher genau 2 Gramm schwer ist. Die Münzen zu 20, 25, 50 Heller und 1 Kè sollen aus einem Gemisch von 80 Teilen Kupfer und 20 Teilen Nickel geprägt werden, wobei aus einem Kilogramm der Mischung 300 20-Hellerstücke, 250 25-Hellerstücke, 200 50-Hellerstücke und 150 Kronenstücke herzustellen sind. Es wiegt daher das neue 25-Hellerstück genau 4 Gr amm, das 50-Hellerstück genau 5 Gramm. Interessant sind die Bestimmungen im Punkte 3, die die Kursfähigkeit festlegt und eine Abweichung von 20/1000 beim Bruttogewichte von 10/1000 im Reingehalte passierbar erklärt. Diese verhältnismäßig scharfe Bestimmung über das Passiergewicht steht im Widerspruche zur vollständigen Außerachtlassung des sonstigen Wertes des Geldes, der statisch wohl auf dem Kilogramm Gold beruht, wissenschaftlich aber vom Standpunkt der Münz- und Staatshoheit bis heute in keinem Währungsgesetz eine dynamische Regelung dahin erfahren hätte, daß die Aufrechterhaltung des Maßstabes in der gleichbleibenden Kaufkraft durch Festhaltung eines unveränderlichen Gesamtindexes gewährleistet wäre. Zur gleichen Bemängelung gibt der § 3 Anlaß, der selbst bezüglich der sklavischen Festhaltung eines "inneren" Wertes bei der praktischen Durchführung zu Abweichungen von diesem Grundsatz, also zum Widerspruch führt. Denn während die silbernen Fünfkronenstücke aus 500 Teilen Silber und 500 Teilen Kupfer hergestellt werden, ist dieses Mischungsverhältnis bei den 10- und 20-Kronenstücken mit 700 Teilen Silber und 300 Teilen Kupfer festgelegt. Bei dem Spuk, den der Wertglaube immer wieder anrichtet, ist vorauszusehen, daß hiedurch die Bevölkerung einen Anreiz erhält, 10- und 20-Kronenstücke als das wertvollere Geld gegenüber den 5-Kronenstücken zu hamstern und damit den Sinn und Zweck der Prägung wirkungslos zu machen. Das Gewicht des 5-Kronenstückes wird 7 Gramm, das des 10-Kronenstückes 10 Gramm und jenes des 20-Kronenstückes 15 Gramm betragen. Auch bei diesen Münzen wird die Passierbarkeit dahin festgestellt, daß eine Abweichung vom Bruttogewicht bis zu 10/1000 und vom Reingehalte bis zu 5/1000 gestattet ist.

Mit dem § 4 wird eine Art Doppelverwaltung des nunmehrigen Kleingeldes aktiviert, indem alle Scheidemünzen nur auf Rechnung des Staates geprägt werden, wobei allerdings bei der Feststellung der Höhe des tatsächlichen Bedarfes die Èechoslovakische Nationalbank gehört werden muß. Diese ist auch berechtigt, bei Ansammlung von wenigstens 10 % der aus dem Umlauf entgegengenommenen Scheidemünzen nach Ablauf von 6 Monaten diese der Finanzverwaltung zum Austausch gegen größere Noten zu übergeben, und dadurch den Zinsverlust auf den Staat zu übertragen. Diese Art Doppelverwaltung erscheint mir unzweckmäßig und ist geeignet, die Einheitlichkeit der Währungspolitik, wenn auch nur in beschränktem Umfange, zu gefährden.

§§ 5 und 6 regeln die Annahmepflicht, ersterer bei den Postämtern, letzterer bei den übrigen staatlichen und öffentlichen Kassen, die dadurch verpflichtet werden, insoweit dadurch der Dienst nicht ernstlich leidet, alle Scheidemünzen, d. s. die 5-Heller-, 20-, 25-, 50-Heller- und 1-Kronenstücke ohne Einschränkung anzunehmen. Hingegen bestimmt Punkt 4, daß im Privatverkehr 5- und 10-Hellerstücke bis zu einem Betrag von 10 Kronen, 20- und 25-Hellerstücke bis zur Höhe von 20 Kronen, 50-Heller- und Kronenstücke bis zu 100 Kronen, silberne 5-Kronenstücke bis zu 250 Kronen und 10- und 20-Kronenstücke in Silber bis zur Höhe von 500 Kronen anzunehmen sind.

Der § 7 erklärt durchlöcherte, beschädigte und untergewichtige Münzen zum weiteren Umlauf ungeeignet und verpflichtet jede staatliche und anderweitige öffentliche Kassa zum Einzug solcher präsentierter Münzen ohne jede Entschädigung an die betreffende Partei. Desgleichen verfallen Münzfalsifikate ohne Entschädigung für den Staat, wobei die Beurteilung in beiden Fällen dem staatlichen Münzamte obliegt.

Das Gesetz beschränkt sich auch hier wieder auf die äußeren Merkmale des Geldes, ohne auf die inneren Gesetze der Währung einzugehen. Selbst vom Standpunkt der statischen Auffassung, die den Goldstandard zum Ausgangspunkt hat, also den inneren Wert zum Ausgangspunkt nimmt, erweitert es den schon bisher bestandenen Zwitterzustand im Deckungsbegriff. Denn die Scheidemünzen werden ebenso wie die eliminierten kleinen Noten nicht zum deckungspflichtigen Umlauf gezählt und dadurch der Anschein erweckt, als ob sie auf die Währung keinen Einfluß hätten oder einen solchen Einfluß nehmen könnten. Und doch ist durch das neue Gesetz der Umfang des außerhalb der Deckung stehenden Kleingeldes erweitert und auf 1/7 des übrigen durchschnittlichen Geldumlaufes gehoben worden. In der Ableugnung der inflationistischen Absichten und in der Erhöhung der prozentualen Deckung, die ein Moment der Deflation beinhaltet, ruht ein latenter Widerspruch, der durch äußere Umstände, wie bereits angedeutet, zu nichtgewollten Folgen und Auswirkungen führen kann. Durch die Silberausprägung wird der Stoffglaube genährt und der Wahn der Festigkeit des Goldstandards weiterhin aufrechterhalten und erweist sich als Hemmnis zu einer Währungsreform nach modernen Erkenntnissen.

Und doch ist es bezeichnend, daß in der Praxis kaum je ein Mensch weiß, wieviel Gold hinter einer 100-Kronennote als Deckung steht, wieviel Gold der amerikanische Dollar oder die deutsche Reichsmark beinhaltet. Erst das Nachschauen in Nachschlagwerken überzeugt uns, daß eine Krone rund 45 Milligramm Gold darstellt, eine Reichsmark der 2790. Teil eines Kilogramm Feingold, ein englisches Pfund 123 Gran umfaßt. In der Praxis hält sich niemand mit solchen Feststellungen auf und begnügt sich mit einem einzigen Blick auf das Geldzeichen, vielfach mit einem bloßen Abtasten seiner äußeren Struktur, ohne sich Überlegungen über den sogenannten inneren Wert oder Goldgehalt Bedenken zu machen. Immer mehr zeigt sich, daß die Schwankungen des Goldwertes, das an sich eine Ware wie jede andere ist, durch den starren Aberglauben dieser Unveränderlichkeit seines inneren Wertes zu Preisrevolution auf dem Gesamtgebiet der Wirtschaft führen muß. Zu hundert- und tausendmalen hat Praxis und Statistik die Veränderlichkeit des Goldwertes bewiesen und damit auch seine Verwendbarkeit als Maßstab für die Wertung aller übrigen Güter in Zweifel gesetzt. Es sei mir gestattet, heute abermals von dieser Stelle aus auf die Goldwertschwankungen hinzuweisen und die verantwortliche Staatsführung auf die Konsequenz des Beharrens bei einem untauglichen Mittel aufmerksam zu machen. Gold gewährleistet keine "Währung", sondern verursacht einen stetigen Schaukelzustand in der Aufeinanderfolge von Perioden steigender und fallender Indices, damit fortgesetzte Störungen der Wirtschaft mit all ihren traurigen Begleiterscheinungen für die arbeitenden Stände. Nach seiner Einführung als Währungsgrundlage in England ist in den Jahren 1789 bis 1809 ein fortlaufendes Fallen der Preise bis zu 46% vom Ausgangsjahr an zu verzeichnen. Von 1809 bis 1849 setzt mit der Kolonisierung weiter Gebiete und neuen Funden eine kolossale Vermehrung des Weltgoldvorrates und damit eine Steigerung aller Preise ein bis auf 145%, die insbesondere in England, später auch in Belgien und Frankreich zur Industrialisierung dieser Gebiete führte. In den Jahren 1849 bis 1874 ist in England ein 20%iger Preisfall zu verzeichnen. Jevons und andere führen diese großen Schwankungen einesteils auf die Schwankungen in der Goldproduktion zurück, ferner auf den Umstand, daß allmählich auch andere Handelsstaaten wie Belgien, Holland usw. zur Goldwährung griffen, daher zur Verknappung der Golddecke führten, die erst in Perioden neuer Goldfunde sich verbreitete und Wirtschaft und Produktion neu anregten. Die Goldschwankungen der letzten Jahrzehnte beweisen das für England Besagte im gleichen Maße, wobei noch die Tatsache zu unterstreichen ist, daß sich die Perioden der Schwankungen zeitlich verkürzten und durch staatliche Maßnahmen von der Warenseite her, durch Zollschutz, Beschränkungen und Verbote im Warenaustausch bald gemildert, bald verschärft wurden. Nimmt man das Jahr 1873 zum Ausgangspunkt und die Zahl 100 zum Index zwischen Gold und Gesamtware, so ist der Verlauf der Goldwertschwankungen in den nächsten jahren folgender: Es sinkt der Generalindex bis 1886 auf 58, steigt bis 1891 auf 79, fällt bis 1895 auf 58, steigt im nächsten Jahrfünft bis 1900 auf 73, fällt 1903 auf 66 zurück, erfährt bis 1912 eine stürmische Aufwärtsb wegung auf 90 und sinkt im nächsten Jahr 1913 auf 78 zurück. Der Krieg unterbricht dieEntwicklung und treibt durch die Goldinflation in Amerika als Sammelpunkt aller Kriegsgewinne den Index auf 270, der in der ersten Deflationsperiode auf 179 zu Ende des Jahres 1923 zurückgedrängt, bis Ende 1924 auf 150 zurückgeht und bis zu Ende 1928 im wesentlichen diesen Stand beibehält, um von 1929 in der zweiten großen Deflationsperiode bis Ende 1931 auf rund 100 zu sinken, während im ersten Viertel des Jahres 1932 die Unterschreitung gegenüber den Vorkriegspreisen mit 97 erreicht erscheint.

Die seit 1928 einsetzende und bis heute fortschreitende Wirtschaftskrise kann nicht eindeutig aus den Veränderungen der Produktion erklärt werden, ohne gleichzeitig die Veränderungen von der Geldseite her in den Kreis der Betrachtungen zu ziehen. Erst bei wechselseitiger Betrachtung der von der Warenseite wie von der Geldseite ausgehenden Veränderungen, bekommen wir Aufschluß über die wechselseitige Verbundenheit von Ware und Geld, und den Veränderungen, die am allgemeinen Preisstand, Gesamtindex hervorgerufen werden. Dabei dürfen wir uns der Tatsache nicht verschließen, daß die Wirtschaft selbst eine Unsumme einzelner Betriebe vom Großbetrieb bis zum kleinsten Zwergbetrieb umfaßt, also von einer Stelle aus schwer, wenn nicht unmöglich mit Sicherheit zu kontrollieren ist. Die Erfahrungen in Rußland mit der Ausschaltung des Geldes und Ausschaltung des Marktes, die sich schon 1923 als undurchführbar erwiesen, zeigen, welch unübersteigbaren Hindernissen eine staatlich bis ins letzte Detail geregelte Bedarfserfassung, Produktionsverteilung und restlose Befriedigung des Konsums begegnet. Die Wiedereinführung der Goldwährung, die Rückkehr zum Lohn, die Durchbrechung des geschlossenen Verteilungsapparates durch Zulassung einiger Güter zum freien Austausch auf einen beschränkten Markt, führten in der Folge zum Ausbau der Lohnskala, zur amerikanischen Produktionsmethode und zur immer weiteren Freigabe des Marktes, der nun nach den letzten Erlässen auch für die bäuerliche Produktion bis auf unwesentliche Einschränkungen wieder hergestellt erscheint.

Demgegenüber muß mit neuerlichem Nachdruck darauf verwiesen werden, daß die Geldverwaltung in jedem Staat als selbstständigem Wirtschaftsgebiet in der betreffenden Staats- oder Nationalbank ein Institut besitzt, in welcher die Geldverwaltung zentral verwaltet und beherrscht wird. Diese zentrale Geldverwaltung ist auch in der Lage, jede Änderung von der Warenseite her durch entsprechende Gegenmaßnahmen aufzuheben, d. h. den dauernden Index und damit das Gleichbleiben der Kaufkraft zu gewährleisten. Allerdings setzt das voraus, daß man von der statischen Betrachtung des Geldes, von seiner Verankerung mit einem inneren Wert absieht und das Geldzeichen, gleichgültig aus welcher Substanz es besteht, als Träger einer Funktion des Gütertausches auffaßt. Dann erst ist die Beherrschung des Indexes und die Aufrechterhaltung der gleichbleibenden Kaufkraft möglich, während sie bei der Aufrechterhaltung des Goldes aus der Natur dieses Metalles heraus und bei seinen Zufälligkeiten, mit denen es gefunden wird und vom Markte verschwindet, unmöglich zu gewährleisten sind. Denn der Preis des Goldes ergibt sich aus dem Verhältnis von Nachfrage und Angebot, eine steigende Produktion von Gütern hat zu ihrem Austausch eine dieser Steigerung entsprechende Vermehrung des Tauschmittels Geld zur Voraussetzung, soll nicht das früher bestandene Tauschverhältnis, der Preis und damit der Index als Reflexe dieser erhöhten Produktion gestört werden. Bei dem heutigen Dritteldeckungssystem, wonach das vorhandene Gold Ausgangspunkt zur 2-, 5- bis 3-fachen Menge der Banknoten wird, müssen sich Veränderungen im Preis des Goldes, 2-, 5- und 3-fach im Preise der Waren auswirken. Das Zurückbleiben der Goldfunde, die industriell gesteigerte Verwertung des Goldes in der darstellenden Kunst, Chemie und Medizin zehren an den Goldbeständen. Die Einbeziehung großer Gebiete wie Indien, China und Persien in die Goldwährungssysteme mußte die Verkappung der Golddecke in noch erhöhtem Maße steigern, aber auch wirtschaftliche und politische Störungen auslösen. Während wir im Krieg und in der ersten Nachkriegszeit Zeugen einer sinn- und uferlosen Geldvermehrung geworden sind, die als Inflation zu den größten Betrugsaffairen des Wirtschaftsgeschehens führten, sind wir Gegenwartszeugen und Gegenwartsopfer des entgegengesetzten Vorganges der Stockung und Lähmung der Wirtschaft durch die Fesseln des Goldes, seiner Wertsteigerung, die als oberstes Ziel zu erstreben, allseitig gefordert wird. "Das Gold gerettet, die Wirtschaft gestorben und verdorben", muß man den Zustand des bis heute erreichten Stillstandes unvoreingenommen beurteilen.

Wenn die Vertreter der obersten Leitung der Èechoslovakischen Notenbank, wenn die oberste Staatsführung von der Stabilität der Krone spricht, so tut sie das wohl in Bezug auf die Goldgleichung der Kè mit dem USA-Dollar. Wer aber den Gesamtindex der Wirtschaft zum Ausgangspunkt nimmt, wird feststellen müssen, daß die Kaufkraft der Krone im letzten Triennium immens gestiegen ist und der Index im gleichen Maße zum Fallen kam. Er wird aber auch feststellen müssen, daß der Arbeiter, der Bauer und Handwerker, der kleine Geschäftsmann nicht in die Lage kommt, die gesteigerte Kaufkraft der Krone zu nützen, weil durch Senkung des Nominal-Lohnes und Entgeltes, also durch Lohn- und Preisabbau die Kaufkraftsteigerung durch Verminderung des Kaufvolumens vorweggenommen ist. Dazu kommt überdies, daß der Schwund des Kaufvolumens die Ware unverkäuflich macht, die Produktion lähmt, daß die Arbeiter aus der Produktion geworfen und Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit verurteilt sind und als Käufer ausscheiden. Das Heer der Arbeitslosen und Kurzarbeiter verursacht in der Gegenwart allein für die Èechoslovakei einen Ausfall von mehr als 15 Milliarden Lohnsumme, dadurch eine sich immer steigernde Verminderung des Konsums und fortgesetzte Reduktion der Produktion. Die Deflation führt im weiteren zur Verfälschung aller langfristigen Verträge, erhöht die Schuldenlast des privaten Schuldners wie die des Staates und der öffentlichen Körperschaften. Je nach der wirtschaftlichen Potenz sind die Schwankungen größer oder kleiner, lähmen aber insgesamt das ganze Getriebe. Wenn der Betriebsstoff fehlt oder nicht im gleichen Maße dem Motor zugeführt wird, wird dessen Gang unregelmäßig, bis bei Aufhören die völlige Stockung eintritt. Ein Blick in die Mitteilungen der Nationalbank zeigt die Verheerungen auf allen Teilen der Wirtschaft und das Wort von der stabilen Krone wird erst dann wahr, wenn die Preise aller Artikel stabil bleiben. So sank der Index der empfindlichen Werte vom Jänner 1930 bis zum März 1932 von 91.4 auf 41.3 (55%), der Großhandelsindex von 862 auf 688 (20%), der Lebenshaltungskostenindex von 748 auf 678 (10%), der Kleinhandelsindex von 872 auf 716 (18 %). Unser Außenhandel hat nur einen Rückgang bei der Einfuhr von 1369 Millionen auf 597 (57%), die Ausfuhr einen Rückgang von 1483 Millionen auf 576 (63%). Die Waggonbestellung sank von 435 auf 361 im Jänner beider Jahre, (minus 17%). Der Devisenvorrat ist im Jänner 1930 mit 2039 Millionen angegeben und senkte sich im März 1932 auf 784 (minus 63%). Der Börsenindex sank von 124 auf 75 (35 %), der Index der Industrie und Transportwerte von 128 auf 69 (46%), der Liquidationswert der Dividendenpapiere von 318 auf 52 (84 %). Hingegen stieg die Arbeitslosigkeit vom Jänner 1930 mit 73.891 amtlich Gezählten im März 1932 auf 634.908, was einer Zunahme von 859 % entspricht. Die Zahl der Konkurse und Ausgleiche stieg im Jahre 1931 um rund 10 % und erreichte mit 6220 einen noch nie erreichten Jahreshöchststand. In diesen Ziffern liegt eine furchtbare Tragik und eine flammende Anklage gegenüber der Einstellung zum Festhalten am Goldstandard, dem Leben und Existenz der in der Wirtschaft Beschäftigten geopfert werden. So sehr man auf der einen Seite nach planmäßiger Wirtschaftsführung ruft, vergißt man auf der anderen Seite, wie sehr eine solche Absicht von der Seite der Geldverwaltung immer wieder gestört und gehindert wird. Man vergißt aber auch daß das Geld in jeder Form als oberste Monopolware allen anderen Gütern überlegen ist und endlich daß die bisherigen Formen der Geldverwaltung als privaten Aktienunternehmungen ganz dem Sinn und Zwecke des Geldes als Tauschgut und als Preisnenner widersprechen. Eine private Aktiengesellschaft muß, wenn sie nichts anderes verwaltet als Geld und für diese Hergabe einen Tribut erhebt, den Zins, obendrein ein Interesse an Schwankungen des Preisstandes haben, wenn sie auch vortäuscht, im Golde ein gleichbleibendes Maß für alle übrigen Werte zu besitzen. Wie irrig diese Meinung ist, und wie falsch und verhängnisvoll dieser Aberglaube sich auswirkt, habe ich an vorher erwähnten Schwankungen der Preisstände klargelegt. Wie wir Maße und Gewichte gleicherhalten und die Aichämter zur stetigen Kontrolle betrauen, muß es höchste Aufgabe des Staates sein, nicht in den Äußerlichkeiten der Überprüfung des Gewichtes etc. zur Feststellung von Fälschungen Nachahmungen seiner kontrollierenden Tätigkeit zu ersehen, vielmehr muß seine Aufgabe darin erblickt werden, in der Schaffung der dauernden Kaufkraft dem Begriff "Währung" Inhalt zu geben und durch Schaffung einer Indexwährung die Wirtschaft und die in ihr Schaffenden von dem Betrug der inneren Schwankungen der Kaufkraft zu bewahren. Dies kann nur durch ein staatliches Währungsamt geschehen, das die Kaufkraft durch dynamische Regelung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und daher durch Beherrschung des Kaufvolumens gewährleisten kann. Dies ist nur durch Aufgabe der starren Golddeckung möglich, eine Erkenntnis, der nicht nur England, sondern im weiteren Verlaufe weitere 22 Staaten bereits gefolgt sind. Sich unabhängig vom Goldmarkt zu machen, eine absolute Währungspolitik treiben, die Indexwährung an Stelle der Goldwährung zu setzen muß auch vom Standpunkt des Planwirtschaftlers die erste Voraussetzung zu ihrer Erziehung sein. Der vorliegende Gesetzesantrag berührt in keiner Weise diese Grundforderung einer modernen Wirtschaftsstabilisierung. Er ist daher auch ungeeignet, eine Besserung in den heutigen chaotischen Verhältnissen des Kredit- und Geldmarktes und in der Endwirkung auf die desolate Wirtschaft im Sinne ihrer künftigen Sicherung auszuüben. Einen Resolutionsantrag, den ich gestern im Budgetausschusse zwecks Stellungnahme der Regierung zum Problem der dynamischen Indexwährung eingebracht hatte, hat man abgelehnt, was mich veranlaßt, heute zu erklären, daß wir in dieser Vorlage kein Mittel erblicken, die Unsicherheit auf dem Gebiete des Geldwesens zu beheben oder in Verbindung damit eine Besserung der trostlosen wirtschaftlichen Lage herbeizuführen. Ich kann im Gegenteil behaupten, daß die Beunruhigung dadurch erst neuerdings vergrößert, daß das Gegenteil von dem Erstrebten erzielt wird, was uns veranlaßt, gegen diese Vorlage zu stimmen.


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