Ètvrtek 14. dubna 1932

Ein Rechtsanwalt hat mir gerade zu dieser Einstellung der Tätigkeit des Wandervereines "Adler und Falken" sowie des nationalsozialistischen Jugendverbandes eine Äußerung abgegeben, in welcher es heißt: "Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf den Umstand hinweisen, daß die Einstellung der Tätigkeit des Vereines Adler und Falken darauf gestützt wird, daß der durch die Vereinssatzungen festgelegte Wirkungskreis überschritten und dadurch die öffentliche Ruhe und Ordnung verletzt worden sei. Nach § 24 des alten Vereinsgesetzes war eine Auflösung von Vereinen, die ihren satzungsmäßigen Wirkungskreis überschreiten, möglich. Durch § 113 der èechoslovakischen Verfassungsurkunde ist aber diese Bestimmung aufgehoben worden, weil nach dieser Gesetzesbestimmung eine Auflösung nur mehr erfolgen kann, wenn durch die Tätigkeit des Vereines die öffentliche Ruhe und Ordnung verletzt wurde. Es geht uns keinesfalls an, daß die aufgegebene Bestimmung des Vereinsgesetzes auf dem Umwege wieder ins Leben gerufen wird, daß an und für sich festgestellt wird, jede Überschreitung der satzungsmäßigen Tätigkeit beinhalte eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Durch eine solche Handhabung des § 113 der Verfassungsurkunde würde die Aufhebung des § 24 des Vereingesetzes vollständig zwecklos werden. Tatsächlich begnügen sich aber die Polizeibehörden einfach mit der Feststellung, die der alten Bestimmung des § 24 des Vereinsgesetzes entspricht, daß eine Überschreitung des satzungsmäßigen Wirkungskreises erfolgt sei, und schließen daraus, daß damit auch eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung verbunden sei." Aber trotz alledem geschieht das, wonach man sich natürlich fragen kann, wozu dann überhaupt die Verfassungsurkunde erlassen worden ist. Dann wäre sie ja überflüssig gewesen. Man wird nicht unrecht haben, wenn man in dieser Einstellung der Tätigkeit nichts anderes als erstens eine Schikane gegen eine unliebsame Bewegung ansieht und wenn man andererseits die Ursache darin sucht, daß heute noch krampfhaft nach jenem Material gesucht wird, das man ja behauptete, bereits zu besitzen, als man zur Auflösung des Verbandes "Volkssport" und zu den ersten Verhaftungen geschritten ist. Man sucht krampfhaft nach jenem Material, das die Berechtigung nachweisen soll, eine Verurteilung nach den § § 2 und 17 des Schutzgesetzes herbeizuführen. (Posl. Geyer: Sogar das Kreisgericht Pilsen sagt jetzt, es ist nichts!) Sehr richtig, weil alle bisherigen Hausdurchsuchungen anläßlich der verschiedenen Verhaftungen kein solches Material ergeben haben. Weil man sich nun nicht blamieren will und weil natürlich wieder das berühmte Prestige des Staates in Betracht kommt, werden weitere Hausdurchsuchungen vorgenommen, die natürlich ebenso sinnlos sind wie die bisherigen, weil man das Material, das man sucht, niemals zu Tage fördern wird, da ein derartiges Material überhaupt nicht vorhanden ist. (Posl. Geyer: Vor Kurzem hat man einem Mädchen auch einen Courths-Mahler-Band konfisziert!) Jawohl, weil man unbedingt Material haben will und weil kein Gendarm von einer Razzia gegen Hakenkreuzler leer zurückkehren will.

Sehr kennzeichnend für das Vorgehen bei den Haus- bzw. Personendurchsuchungen ist ein Befehl der Polizeidirektion Troppau. Die Polizeidirektion in Troppau verfügte danach die Durchführung einer Hausdurchsuchung wegen gegenstaatlicher Tätigkeit in Jauernigg. Jauernigg gehört in den Bereich der Bezirksbehörde Freiwaldau. Ich habe mir bisher sagen lassen, daß es einen gewissen Wirkungskreis der Behörden gibt, daß die Kompetenzen abgegrenzt sind, und mich wundert offen gestanden, wie eine Behörde kurzweg im Wirkungskreis einer anderen Behörde Hausdurchsuchungen anordnen kann. (Posl. Geyer: Das scheint mit Rücksicht auf die Lokalkenntnisse erfolgt zu sein!) Ja, so wird es wohl sein, es scheint hier ein Auftrag vorzuliegen. Es scheint die Polizeidirektion in Troppau wie in anderen Fällen auch andere Behörden eine gewisse Vollmacht erhalten zu haben. Wir sind uns darüber klar, daß die ganzen mit ungeheurem Aufwand ins Werk gesetzten Massenverhaftungen von Nationalsozialisten hauptsächlich der Ursache entspringen, daß das Wachstum unserer Partei, unserer Bewegung insbesondere in den letzten Monaten allen Gegnern auf die Nerven gefallen ist.

In diesem Zusammenhange ist es schließlich auch zum Verbot des Hakenkreuzes in jeder Verbindung, also auch unseres Parteiabzeichens, gekommen, obzwar dieses Parteiabzeichen das Hakenkreuz so versteckt enthalten hat, daß es gar nicht aufgefallen ist.

Im Vordergrund unseres Parteiabzeichens nämlich, das nicht auf einmal, sondern nach und nach entstanden ist, stand der Hammer, das Eichenlaub. Dazu ist später das Hakenkreuz getreten, das seitlich angebracht war. Jetzt stellt die "Národní politika", eines jener Hetzblätter, das am meisten zum Verbot beigetragen hat, fest, daß das Hakenkreuz eigentlich eine ganz unschuldige Sache sei, die niemandem wehgetan hätte. Vor 14 Tagen las mans noch wesentlich anders. Das Hakenkreuz in unserem Parteiabzeichen hat durchaus nicht den Zweck verfolgt, den Gegnern aufzufallen, sondern sollte den Unsrigen eine ernste Mahnung sein, stets im Sinne dieses Sinnbilds zu wirken. Denn was ist uns dieses Hakenkreuz gewesen und was ist es uns natürlich, nachdem sein öffentlicher Gebrauch verboten ist, umsomehr? Es ist für uns das Sinnbild des Glaubens an die Erneuerung, des Glaubens an den Sieg des Lichtes über die Finsternis, des Glaubens an den Sieg der Wahrheit, und es ist eine der beißendsten Ironien der Weltgeschichte, das man ausgerechnet in jenem Staate, dessen Wahrspruch lautet: "Die Wahrheit siegt" - hier ober mir befindet sich dieser Wahrspruch - daß man ausgerechnet hier das öffentliche Bekenntnis zu diesem Sieg der Wahrheit unterdrückt und verbietet.

Das Hakenkreuz ist niemals ein Parteiabzeichen im eigentlichen Sinne des Wortes gewesen. Es war stets das Sinnbild einer Weltanschauung, nichts anderes als die Erinnerung an das uralte Sonnen- und Heilszeichen der Völker der sogenannten nordischen Rasse. Ich sagte schon, das Hakenkreuz ist in unser Parteiabzeichen nach und nach hineingekommen. Hier sehen Sie, wie die Entwicklung sich vollzog (ukazuje knihu). Es ist das die erste Auflage meines Buches: "Der nationale Sozialismus". Sie stammt aus dem Jahre 1919 und das möchte ich den verehrten Herren Gegnern nachdrücklichst in Erinnerung bringen, aus einer Zeit, da es im Deutschen Reich noch keine Nationalsozialisten gab, weil man bekanntlich hier immer fälschlich behauptet, wir hätten den Nationalsozialismus aus dem Deutschen Reich importiert. Im Jahre 1919 also erschien dieses Buch in erster Auflage und das Verlagszeichen enthielt neben dem Hammer und dem Eichenlaub auch das Hakenkreuz, eben in der Beziehung, die ich vorhin hier nannte. Denn wir haben im Jahre 1918, noch im alten Österreich also, und zwar im Mai vor dem Umsturz, auf dem letzten Reichsparteitag der "Deutschen Arbeiterpartei für Österreich", als diese sich umbenannt hat in "Deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei", unsere Parteigrundsätze auch entsprechend geändert und wir haben uns zu dem bekannt, was man seit dieser Zeit nationalen Sozialismus nennt; wir haben insbesondere auf die seelische und geistige Erneuerung unseres Volkes hingewiesen und darauf den größten Wert gelegt. Es ist uns niemals so sehr auf die Ablehnung anderer Anschauungen, auf das Negative angekommen, als vielmehr auf positive, auf schöpferische Tätigkeit. Das will ich auch von dieser Stelle einmal ganz entschieden unterstreichen und will ganz besonders darauf hinweisen, wie kurzsichtig und unsinnig solche Auslassungen sind, wie sie manchmal in den èechischen Blättern zu lesen sind.

Da schreibt im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Reichspräsidentenwahl vom 10. April die "Èeskoslovenská republika", ein Blatt, das, so sollte man meinen, doch ernst genommen werden will, daß Hitler das Hakenkreuz aus den mongolischen Steppen als Symbol seiner barbarischen Anschauungen habe. Woher habe ich mir dann das Meine im Jahre 1919 geholt? Und ich frage weiter: Woher hat sich Herr Primator Dr. Baxa die zwei Hakenkreuze geholt, die man am Uhrturm des Altstädter Rathauses, wenn man ein bischen genau hinsieht, erblicken kann? Es sind dort zwei Türen, eine oben und eine unten. Und auf diesen Türen ist in der Mitte sehr deutlich ein Hakenkreuz zu sehen, wenn auch nicht in der eckigen Form, sondern in einer geschwungenen. Ich habe es vor Jahren schon gewußt und als ich mich einmal davon überzeugen woilte, ob denn das auch tatsächlich so bekannt sei, hat ein Prager Fremdenführer mich und die Koll. Knirsch und Simm sowie den ehemaligen Abgeordneten Dr. Lodgman ausdrücklich auf diese Kreuze aufmerksam gemacht. Auf die Frage: Was ist das für ein Kreuz? antwortete er: Ein Hakenkreuz. Wenn man schon bei dem großen Reinigen vom Hakenkreuz ist, müßte Herr Primator Dr. Baxa auch von seinem Rathaus diese zwei Türen entfernen, denn sie sind eine öffentliche Provokation in Prag.

Im Egerer Stadtmuseum befindet sich ein uralter Altarbehang aus dem 13. Jahrhundert stammend. Ich habe das Bild hier und wer sich davon überzeugen will, kann es nachher besichtigen. Auf diesem Altarbehang ist sehr deutlich das Hakenkreuz in dem Felde zu sehen. Das Polizeikommissariat von Eger hat jetzt die Pflicht, diesen Altarbehang zu entfernen, denn das ist eine Provokation und darf nicht mehr gezeigt werden. Sie sehen, wohin derartige unsinnige Verbote führen, und Sie können daraus ermessen, ob sich Hitler oder Jung das Hakenkreuz aus den Steppen der Mongolei geholt haben. (Posl. Slavíèek: Tak se zrodilo hnutí hitlerovské u nás, podle tohoto výkladu!) Entschuldigen Sie, Herr Kollege, wenn man schon irgendwo es hergeholt hat, hat man jedenfalls auf alte Vorbilder zurückgegriffen.

Ich möchte übrigens, wenn wir schon in einem solchen Unterrichtskursus begriffen sind, die Gelegenheit benützen, und hier auf ein wissenschaftliches Werk verweisen, u. zw. auf das Heft "Vorzeit" Band I, von Jorg Lechler: "Vom Hakenkreuz", erschienen im Verlag Kurt Kabitzsch in Leipzig. Da ist die Verbreitung des Hakenkreuzes über die ganze Erde dargestellt, auch begründet und nachgewiesen, und wir sehen hier ganz deutlich, wie um den ganzen Erdball herum in der mittleren Zone, aber auch in Asien und Amerika das Hakenkreuz verbreitet gewesen ist. Es ist also meine eingangs aufgestellte Behauptung von der symbolischen Bedeutung des Hakenkreuzes richtig und ich lehne jede Äußerung, die dahin geht, daß dieses Hakenkreuz irgendeine andere Bedeutung habe, ganz entschieden ab, weil es sich in unseren Begriffen und Anschauungen niemals um etwas anderes gehandelt hat, als um die sinnbildliche Bedeutung.

Ich möchte hier darauf hinweisen, daß nicht nur in früheren Jahrhunderten an Kirchen und anderen Gebäuden dieses Hakenkreuz sichtbar wurde, sondern daß man es auch in modernen Kirchen findet, so in der Martinskirche zu Trier und in der Wallfahrtskapelle in Wartha (Preußisch-Schlesien) und anderen Orten, und daß man sich dort auch bewußt ist des tiefen Zweckes, das in diesem Sinnbild enthalten ist.

Wir hatten ja schon vor Jahren mit derartigen Verboten, allerdings örtlichen Charakters zu tun. Es hat unter anderem die Polizeibehörde, das Kommissariat in Iglau im Jahre 1923 die Benützung des Hakenkreuzes für seinen Bereich gelegentlich einer Veranstaltung verboten. Damals hieß der Innenminister Malypetr, unser heutiger Kammerpräsident. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) Er hat auf eine Anfrage, wie er sich zu dem Verbote des Hakenkreuzes stellt, eine Anfrage, die von mir an ihn gerichtet wurde, am 6. Juni 1923 geantwortet: Die Verwendung des Hakenkreuzes wurde nicht verboten. Der heutige Innenminister gehört derselben Partei an, wie der damalige. Aber man kann an dieser Wandlung feststellen, wie weit sich die Verhältnisse für uns Deutsche in diesem Staate unterdessen verschlechtert haben, wie weit mehr heute Zwang und Terror ausgeübt wird, trotzdem wir seit 5 1/2 Jahren deutsche Parteien bekanntlich in der Regierung haben und man uns seit dieser Zeit versichert, wir seien Gleiche unter Gleichen, und die politische Athmosphäre sei bereits bedeutend gereinigt.

Die Post geht soweit, daß sie sogar Schriften, welche das Abzeichen des Hakenkreuzes tragen, nicht befördert, auch wenn diese Schriften sich in einem Umschlag befinden. Auch wenn ich etwas in einen offenen Brief hineinstecke, ist das kein öffentlicher Gebrauch des Hakenkreuzes. Was berechtigt also eigentlich die Postverwaltung dazu, das aufzumachen, nachzusehen, es von der Beförderung auszuschließen mit der Bemerkung, irgendeine Schrift mit dem Hakenkreuz werde nicht befördert? Das ist doch ein offenkundiger Skandal. Überall ist nur die öffentliche Benützung verboten und das ist doch kein öffentlicher Gebrauch! Man sieht hier, wie alle derartigen Dinge lediglich dazu benützt werden, uns zu schikanieren.

Ich habe schon darauf hingewiesen, daß uns also auch unser Parteiabzeichen verboten worden ist. Wir sind ja nicht in der Lage, gegen dieses Verbot unseres Parteiabzeichens beim Verwaltungsgericht Beschwerde zu führen, weil es sich um kein öffentlich bewilligtes, unmittelbar bewilligtes Abzeichen handelt, sondern wir es genau so machen, wie alle anderen Parteien. Wir haben uns eben unser Parteiabzeichen selbst zugelegt. Aber selbst wenn das anders wäre, so muß ich denn doch darauf hinweisen, daß dieser Staat ein ganz merkwürdiger Rechtsstaat ist - und das Wort Rechtsstaat bitte ich unter Anführungszeichen zu verstehen. Im Deutschen Reich, dessen heutige Verhältnisse durchaus nicht auf der Höhe sind, bin ich immer in der Lage, beim Reichsgericht Beschwerde zu führen, und das Reichsgericht entscheidet binnen sehr kurzer Frist. Hier muß ich mich an das Verwaltungsgericht wenden und kann zweieinhalb bis drei Jahre warten, unterdessen haben sich die Verhältnisse bereits grundlegend geändert. Mir fehlt also jede Möglichkeit, binnen kurzer Zeit irgendeine Entscheidung, die doch sehr wichtig ist, zu erlangen. Und weil dem so ist, erlauben sich die Behörden natürlich alle möglichen Überschreitungen ihrer Befugnisse. (Posl. Geyer: Auch wenn die Oberbehörden entscheiden, macht der Bezirkshauptmann, was er will!) Jawohl, die Herren Paschas machen, was sie wollen und wir hatten sehr recht, als wir seinerzeit gegen die Verwaltungsreform Stellung genommen haben. Heute wenden sich die Behörden auch gegen das Abzeichen des Turnerverbandes, das ausdrücklich vom Innenministerium genehmigt ist, bezüglich dessen der Innenminister Abordnungen gegenüber ausdrücklich erklärt hat, dieses Abzeichen des Turnerverbandes falle nicht unter das Verbot des Tragens des Hakenkreuzes. Was aber natürlich seine Unterbehörden weiter gar nicht geniert, das zu machen, was sie wollen. Das Polizeikommissariat Oderberg hat nicht nur beim dortigen Turnverein veranlaßt, daß das Turnerverbandsabzeichen von der Turnhalle verschwindet, sondern auch die vier einfachen Buchstaben "F", die mit dem Hakenkreuz nichts zu tun haben, mußten verschwinden. (Posl. Geyer: Nicht einmal an die Belehrung im "Prager Tagblatt" haben sie sich gehalten!) Ja, nicht einmal daran haben sie sich gehalten, obwohl das "Prager Tagblatt" sehr eingehend auf diesen Unterschied hingewiesen hat, um damit gegen dieses Turnverbandsabzeichen zu hetzen.

Und weil ich schon von der Verfolgung unserer Bewegung spreche, will ich auch darauf hinweisen, daß sich die Verfolgungen weit über den Rahmen unserer Bewegung hinaus erstrecken. Vor wenigen Tagen ist erst ein Turnwart des Gaues Südmähren zu drei Wochen Arrest verurteilt worden, weil er einen Gepäcksmarsch angeordnet hat, zum Zwecke einer Leistungsprüfung für Turner, die in den Satzungen vorgesehen ist. Dies stellt nach Ansicht der Behörden und der Gerichte heute bereits eine militärische Übung dar. Dann hört jede Gemütlichkeit auf. Die Sache sieht so aus, als ob man uns Deutschen schlechtweg sogar die körperliche Ertüchtigung verwehren wollte. In demselben Atemzug verlangt man, daß unser Volk Soldaten stellt und daß diese auch tauglich seien. Aber die Söhne unseres Volkes sollen nicht einmal in irgend einem Turnverein ihrer körperlichen Ertüchtigung obliegen dürfen. Man geht auch darüber weit hinaus, und damit die Herren ihre Demokratie so sehen, wie sie aussieht, verweise ich darauf, daß jetzt der unverschämte Versuch unternommen wird, vorläufig in ganz Mähren und Schlesien - wie weit es in Böhmen steht, weiß ich noch nicht - u. zw. im Auftrage des Landesschulrates, die Lehrer, von welchem bekannt ist, daß sie Nationalsozialisten sind, vorzuladen. (Posl. Geyer: Das ist auch in Böhmen schon geschehen!) Also ist es auch in Böhmen schon geschehen.

In einigen Bezirken wurden sie vorgeladen zum Bezirkshauptmann, in anderen zum Bezirksschulausschuß, im dritten zum Bezirksschulinspektor und es wird ihnen mit Aufwand von mehr oder weniger Liebenswürdigkeit nahegelegt, sich in der nationalsozialistischen Partei nicht in vorderer Reihe zu betätigen, so heißt es in dem einem Bezirk, sich überhaupt nicht zu betätigen, heißt es im anderem, aus ihr auszutreten heißt es in dem dritten. Ich stelle die Tatsache fest, daß im politischen Bezirk Mährisch-Trübau nach dieser Konferenz - in Wirklichkeit war es ein Beichteabhören - die Lehrpersonen nicht nur ihre Parteifunktionen niedergelegt haben, sondern auch ausgetreten sind. Sie verweigerten über die Gründe jede Mitteilung, man ersieht daraus, daß man ihnen also bei dieser zwangsweisen Vorladung anscheinend mit den schärfsten Mitteln gedroht hat. (Posl. Geyer: So wie man den Sträflingen in der Untersuchungshaft Reverse vorlegt, daß sie keine Ansprüche machen, wenn sie herausgelassen werden!) Sehr richtig! Ich stelle die Tatsache fest, weil man bei jeder Gelegenheit behauptet, es handle sich hier nicht darum, gegen die Partei Stellung zu nehmen, sie habe dasselbe Recht zur Betätigung, wie alle anderen. Trotzdem stehen wir unter Ausnahmsrecht, ist die Partei vogelfrei. Ist der Staat ein Rechtsstaat?

Ich möchte da an die Herren Èechen ein sehr ernstes Wort in diesem Zusammenhang richten. Wenn man einen Staat führt und diesen Staat dauernd erhalten will, dann muß man sich vor Augen halten, daß der Staat auch Verpflichtungen hat und man darf es nicht so machen wie heute, wo man auf das histerische Geschrei der sogenannten Grenzer hin alle möglichen Dinge unternimmt. Man soll sich diese Herren Grenzer einmal anschauen. Unter diesen Grenzern befindet sich ein gewisser Šinka meines Wissens und befinden sich ähnliche Elemente. Aber was geschieht? Wenn irgendwo so ein Grenzer etwas vorbringt, denunziert, jemanden anzeigt, sofort wird der ganze Staatsapparat in Bewegung gesetzt und man untersucht nicht einmal die moralische Qualität dieses Grenzers. Ich habe heute noch Gelegenheit, hie und da Berufskollegen aus jener Zeit zu treffen, als ich selbst im aktiven Bahndienst gestanden bin. Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, daß sich diese Herren Kollegen Èechen bitter beklagen über die Art und Weise, wie man heute durch Großzüchtung dieses Grenzertums ihnen den Dienst erschwert und selbst dem schon lange Zeit ansässigen Èechen das Leben sauer macht. Ich habe Berufskollegen getroffen, welche mir sagten: "Sie glauben gar nicht, wie schwer es auch für mich ist, aktiv zu dienen und wie sehr ich mich danach sehne, endlich in den Ruhestand gehen zu können und von dieser ganzen Qual erlöst zu sein. Wenn ich z. B. so einem Menschen sage: Tun Sie ihren Dienst! Wenn ich den Menschen betrunken in der Bahnhofsgastwirtschaft aufstöbere, so darf ich ihn gar nicht einmal maßregeln oder zur Verantwortung ziehen, denn er rennt zum Lehrer, zum Leiter der Minderheitsschule, der natürlich ein großes Tier ist, dort wird eine Beschwerde an die Direktion aufgesetzt und ich kann mich dann verantworten, weil ich den Menschen zur ordentlichen Dienstausübung habe heranziehen wollen." Das sind so die Verhältnisse; dann darf man sich nicht wundern, daß man bei uns weitaus mehr Personal einstellen mußte, als notwendig, wenn sich ein ganzer Haufen von Leuten darunter befindet, die gar nicht zu dem Zwecke hingehen, um den Dienst auszuüben, (Posl. Geyer: Auch bei der Post ist es so!) - überall ist es so - die lediglich den Staat als eine Melkkuh ansehen. Aber gerade hinter diesen Elementen steht der ganze Staatsapparat, die schützt er und auf ihr Geschrei wird alles gegeben. Jeder andere natürlich tritt sofort in den Hintergrund; wer es wagt, über diese Herren, die, wie ich schon einmal gesagt habe, nicht immer moralisch gerade sehr hochwertig sind, etwas zu sagen, fällt in Acht und Bann, wird als Hochverräter, als Feind des Staates und als Gott weiß was hingestellt.

Vor einer Woche hat hier im Hause Koll. Fritscher eine Erklärung der deutschen Oppositionsparteien abgegeben, in welcher er sich gegen diese Verfolgungen wandte und auch zum Ausdrucke brachte, daß sich die Parteien, in deren Namen er sprach, es nicht nehmen lassen, die Beziehungen, die man jetzt so verpönen will, mit ihren Bruderparteien außerhalb dieses Staates und die kulturellen Beziehungen weiter zu pflegen. An dieser Erklärung waren die beiden deutschen Regierungsparteien nicht mitbeteiligt. Es ist uns auch sonst aufgefallen, daß sie nicht wenigstens für sich Stellung zu einer Frage genommen haben, die eigentlich auch sie betrifft, weil ich wohl annehmen darf, daß sich sowohl die Sozialdemokraten, wie der Bund der Landwirte vorläufig noch als deutsche Parteien bezeichnen. Die Gründe, aus welchen sie es nicht getan haben, sind mir durchaus nicht unerfindlich. Sie entspringen wohl der so viel gerühmten Koalitionsdisziplin, die aber sonst nicht immer zu spüren ist, aber weitaus mehr der Schwäche und der Furcht dieser Parteien, die sich an ihnen noch bitter rächen wird (Posl. Geyer: Auch der Schadenfreude!) und auch der Schadenfreude, jedenfalls wird diese Schadenfreude nicht zu ihrem Vorteil ausschlagen.

Wir haben am vergangenen Sonntag, nach einem Zeitraum bereits der schärfsten Verfolgungen, Gemeindewahlen gehabt, und gerade meine so verfolgte und gehetzte Partei darf sich als Sieger in diesen Gemeindewahlen, besonders im Bäderdreieck, bezeichnen. Wir haben einen Sieg erfochten, trotz allen Schikanen und Verfolgungen, trotzdem uns nicht ein Stückchen des Apparates jener Parteien zur Verfügung steht, die wir bei dieser Gelegenheit geschlagen haben. Ich habe auch nicht etwa im Hause zu dem Zwecke gesprochen, um zu bitten, man solle uns künftighin sanft und milde behandeln. Ich habe zu dem Zwecke gesprochen, um aufzuzeigen, daß Verfolgungen, und besonders unberechtigte Verfolgungen - und hier handelt es sich um unberechtigte Verfolgungen - nie zu dem Ziele führen, das man sich setzt. Ich habe auch weiters zu dem Zwecke gesprochen, um an die deutschen Regierungsparteien eine letzte Mahnung zu richten, sich doch auch zu erinnern, daß sie vorläufig wenigstens noch, Angehörige der deutschen Volksgemein schaft sind. (Potlesk.)

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