Pondìlí 14. prosince 1931

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 155. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pondìlí dne 14. prosince 1931 odpol.

Øeè posl. Krumpeho (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn ich zur Vorlage über die Bauförderung das Wort ergreife, so tue ich es mit der Feststellung, daß meine Partei jede Art der Bauförderung freudigst begrüßt und auch gewillt ist, sie zu unterstützen und im Parlament dafür zu stimmen, weil die Bauförderung erstens einen Teil der noch herrschenden Wohnungsnot beseitigt und zweitens, weil wir in der Bauförderung die beste und wichtigste Arbeitslosenfürsorge erblicken. Es ist tatsächlich praktische Arbeitslosenfürsorge, weil ja das Bauwesen die Schlüsselindustrie für viele andere Industrien darstellt. Freilich können wir nicht sagen, daß die Vorlage alle unsere Wünsche und Forderungen zu erfüllen imstande ist und durch sie die Wohnungsnot namhaft zurückgedrängt werden könnte. Die Wohnungsnot stellt sich in letzter Zeit nicht so sehr als Raumnot als vielmehr als Zinsnot dar. Die Raumfrage ist fast schon gelöst; was noch übrig bleibt, ist die Zinsfrage. Die heute Wohnungslosen sind meist deswegen wohnungslos, weil sie den notwendigen Mietzins nicht aufzubringen imstande sind, nicht aber weil für sie kein Raum aufzutreiben ist. Auch die Mietzinse in den Häusern, die mit aller Unterstützung, die dieses Gesetz vorsieht, gebaut werden, sind noch derart hoch, daß sie bei den heutigen Lohn- und Gehaltsverhältnissen als drückend bezeichnet werden müssen, zumal wir in einer Periode des Lohnund Gehaltsabbaues stehen, wozu ja der Staat selbst durch die Notgesetze den ärgsten Impuls gegeben hat. Die nach diesem Gesetze gebauten Kleinstwohnungen stellen sich im Mietzins auf 150 bis 180 Kè monatlich, weil diese Summe notwendig ist, um die Bausumme zu verzinsen und zu amortisieren, abzüglich noch den 2 1/2 %igen Staatszuschuß zur Verzinsung. Es ist ohne weiters klar, daß ein Mietzins von 150 bis 180 Kè monatlich den heutigen Lohnverhältnissen nicht entspricht; hat doch selbst ein großer Teil voll beschäftigter Arbeiter nur einen Lohn von 400 Kè monatlich. Daher stellt eine Miete von 150 bis 180 Kè oftmals 50% der Lohnsumme dar.

Das vorliegende Gesetz sieht die Bauförderung mit drei Mitteln vor: 1. durch Steuerfreiheit, 2. durch Staatsgarantie und staatlichen Zuschuß zur Verzinsung und 3. durch Befreiung von den Gebühren und der Wertzuwachssteuer. Die Gewährung der Steuerfreiheit ist eine noble Geste, die dem Finanzministerium umso leichter gefallen ist, als sie ihn keinen Heller kostet. Die Steuerfreiheit erstreckt sich hauptsächlich auf solche Steuergattungen, die zur Gänze in die Gemeindekassen fließen, denn die Gebäudesteuer wird zur Gänze nach dem Gemeindefinanzgesetz den Gemeinden überwiesen. Daher zahlt der Staat nicht das mindeste darauf und die große Baufürsorge vollzieht sich fast zur Gänze auf Kosten der Gemeinden. Es wäre hübsch gewesen, wenn der Finanzminister noch ein übriges getan hätte, um auch einen bedeutenderen Staatszuschuß zu gewähren, beispielsweise das Baugewerbe von der Umsatzsteuer befreit hätte. Unter diesem Steuerentgang leiden die Gemeinden ganz bedeutend, zumal ja die Steigerung der Bautätigkeit mit ganz bedeutenden kommunalen Ausgaben verbunden ist.

Die Staatsgarantie ist, insoweit sie von den Gemeinden in Anspruch genommen wird, eine ungefährliche Sache. In erster Linie sind die Gemeinden berufen, die Vorteile des Gesetzes für sich in Anspruch zu nehmen und erst in zweiter Linie kommen Genossenschaften und Private in Beracht, wenn durch die Gemeindetätigkeit die Wohnungsfürsorge nicht genügend betrieben wird. Die Staatsgarantie kommt bei Gemeinden so gut wie nicht in Anwendung, da wir doch bisher die Versteigerung von Gemeindevermögen, nämlich im Zwangswege noch nirgends erlebt haben. Wohl hat die Staatsgarantie eine Bedeutung für die Aufnahme von Darlehen für die Gemeinden, da sie ihnen die Kreditbeschaffung und die Bewilligung zur Aufnahme des Kredits nach dem Gemeindefinanzgesetz ermöglicht. Im übrigen ist damit keinerlei staatliches Risiko verbunden. Wohl aber ist ein ganz besonderes Risiko für die Gemeinden in anderer Weise vorhanden. Dadurch, daß die Wohnungsbeschaffung durchwegs kommunalisiert wird, werden auch die Gefahren der Wohnungshersteller fast zur Gänze auf die Schultern der Gemeinden abgeladen. Wir haben es erlebt, daß Gemeinden, die großen Wohnhäuserbesitz haben, mit einem ganz bedeutenden Ausfall ihrer Einnahmen zu rechnen haben, da ja die Zinse derzeit zum großen Teil nicht einbringlich sind. Deshalb verwahren wir uns auch gegen das offensichtliche Bestreben dieses Gesetzes, die gesamte Neuerbauung von Wohnungen möglichst zu kommunalisieren und die Privatwirtschaft von diesem Gebiete gänzlich auszuschalten. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Lukavský.) Man wird bei fortschreitender Bauförderung allen Ernstes daran denken müssen, die Unterstützung nicht nur auf gebaute Häuser zu érstrecken, sondern sie auch auszudehnen auf jene Gemeindearbeiten, die notwendig sind, um das Baugelände bereitzustellen.

Durch die Baubewegung sind die einzelnen Gemeinden in Schulden geraten, da es ja den Gemeinden obliegt, das Gelände für Neusiedlungen zu erschließen, mit Straßen, Kanälen, Wasserleitungen usw. zu versehen, eine Aufgabe, die mit ungeheueren Kosten verbunden ist. Wenn wir z. B. nur die Herstellung einer Straße von rund 100 m in normaler Breite von 12 m, mit 2 m breitem Gehsteig an beiden Seiten ins Auge fassen, so sehen wir, daß die Herstellung der Straße allein für den laufenden Meter 1836 Kè Kosten bei normalem Gelände ohne sonderliche Bodenbewegung erfordert. Dazu kommt noch die Verlegung einer Speisewasserleitung mit 98 Kè, die Herstellung eines Stampfbetonkanals im Betrage von 242 Kè pro laufenden Meter, so daß wir bei einer solchen Straße mit einem Gesamtaufwand von 2176 Kè pro laufenden Meter zu rechnen haben. Das ergibt für eine 100 m lange Straße einen Aufwand von rund 1/4 Million Kè. Es ist ohne weiters ersichtlich, daß damit die Gemeinden ungeheuer belastet werden und daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage sein werden, mit dem Fortschritt des Bauwesens in der Erschließung von Gelände und in der Erweiterung des Weichbildes der Stadt gleichen Schritt zu halten. Wir sehen es auch schon bei vielen Städten, daß Neusiedlungen sich in einem furchtbaren Zustand befinden und daß sie vielfach nur durch grundlose Hohlwege erreichbar sind. Man wird dieses Gebiet des öffentlichen Bauwesens nicht vernachlässigen dürfen und es wird notwendig sein, den Gemeinden für den gesteigerten Aufwand für das Bauwesen, für die Erschließung von Baugründen Einnahmen zu schaffen, da die Steuereinnahmen für sie für lange Zeit, manchmal bis zu 25 Jahren, ausgeschlossen sind. Als solcher Ersatz käme in erster Linie für die Gemeinden in Betracht die Wiedereinführung der Wertzuwachssteuer. Man hat die Wertzuwachssteuer für alle Gründe, die der Verbauung zugeführt werden, aufgehoben. Der Gedanke war richtig, man hoffte dadurch den Baugrund zu verbilligen und so einen Anreiz zum Bauen zu geben. Nach meiner Erfahrung ist dieser Erfolg nicht eingetreten. Die Baugründe haben sich in den letzten 5 Jahren im Preise sprunghaft nach oben entwickelt und wir können geradezu von Bodenwucher in einer ganz besonderen Form sprechen. Das Nachlassen der Wertzuwachssteuer kam nicht dem einzelnen Bewerber zugute, sondern der Wertzuwachssteuernachlaß bildete eine Gewinnerhöhung für die Bodenverkäufer und die Bodenwucherer. Wenn irgendeine Steuer gerecht ist, so ist es die Wertzuwachssteuer, u. zw. jene, die den Gemeinden zufällt, denn gerade durch die Tätigkeit der Gemeinden, durch die Erschließung von Anlagen, von Wegen und Kanälen steigt der Grund des einzelnen Privatmannes manchmal um das Fünffache seines Wertes.

Daher können wir uns mit dem Paragraphen, der die Wertzuwachssteuer nachsieht, nicht voll und ganz befreunden und wir wünschen die Wiedereinführung der Wertzuwachssteuer.

Von der Regierung wird ein neues Gesetz geplant, nämlich die Besteuerung unverbauter Gründe. Ich weiß nicht, ob dieses Gesetz so ergiebig wäre, wie die reine Wertrtzuwachssteuer, wobei ich sofort den ganzen Ertrag auch einer geplanten Steuer von unverbauten Gründen für die Gemeinden reklamieren müßte, weil die Gemeinden am meisten in ihren Finanzen benachteiligt werden durch die Ausgaben für die Erschließung von Baugründen. Daher wünschen wir die Wiedereinführung der Wertzuwachssteuer und womöglich ein Gesetz, das den Bodenwucher ausschließt. Der Bodenwucher ist im Weichbilde mehrerer Städte ins ungeheuerliche gewachsen.

Wir wünschten vor allem, daß der Gedanke der Wohnungsfürsorge, unter welchem Titel auch dieses Gesetz steht, auch Eingang fände in den verschiedenen Amtsstellen, die sich mit den Baugesuchen zu befassen haben und da vor allem in jenen Abteilungen der Landesverwaltung, in der die Baugesuche ihre Vorerledigungen finden, daß dort der Fürsorgegedanke lebhaft würde, in der Weise, daß auch ohne Intervention die Baugesuche wieder den Weg zurückfinden in einer Zeit, daß sie ein normaler Mensch noch erleben kann. Herr Ministerpräsident Udržal hat vor kurzer Zeit über die Interventionen der einzelnen Abgeordneten gesprochen und gewünscht, daß sie möglichst eingestellt würden. Ich wünschte ihm nur, er müßte einmal einem Baugesuch bei der Landesbehörde in Prag nachlaufen und er würde über die Interventionstätigkeit der Abgeordneten anders sprechen. Es wäre vor allem notwendig, daß das Personal derart vermehrt werde, daß tatsächlich die Erledigung der Gesuche fristgerecht durchgeführt werden könnte, wobei ich der Ansicht bin, daß die Sekkatur der Zwischenstelle, der Landesbehörde, gänzlich aufgehoben und die Gesamterledigung stellt werden sollte.

In erster Linie sind die Gemeinden berufen, das Baugesetz für sich in Anspruch zu nehmen und in zweiter Linie erst die Genossenschaften und Privaten. Es scheint eine merkwürdige Entwicklung vor sich zu gehen, in der Weise, daß eine gewisse Monopolisierung sich bei den Genossenschaften herausgestellt hat. Es haben sich riesige Genossenschaften gebildet, die fast das ganze Bauwesen namentlich in Nordböhmen monopolisieren. Daß solche Genossenschaften eine bevorzugte Behandlung seitens der einzelnen Behörden erfahren, ist natürlich einé auffällige Sache und wenn solche Genossenschaften auf den Druck der Behörden auch noch bevorzugt behandelt werden bei der Gewährung von Krediten seitens der Geldanstalten, so ist das eine offensichtliche Benachteiligung der anderen Staatsbürger. Wenn alle leitenden Personen dieser Baugenossenschaften auch noch gleichzeitig Inhaber größerer Bauindustrieabteilungen sind, die ausschließlich diese Neubauten beliefern, so ist es nicht zu verwundern, daß die Gemeinnützigkeit solcher großen Genossenschaften etwas in Frage gestellt wird. Die Vertreter des Ministeriums für soziale Fürsorge werden wissen, um welche Genossenschaften es sich handelt.

Wir werden mit dem bisherigen System der Bauförderung nicht weiter fortschreiten können, nämlich mit dem System, lediglich das alte Gesetz zu erneuern und durch die Erhöhung gewisser Dotationen zu verbessern. Das ist eine fortschreitende Kommunalisierung. Wir haben es erlebt, daß in größeren, mittleren und kleineren Städten des Staates gewaltige Bauten entstanden sind, daß wir förmliche Wolkenkratzer hingesetzt haben, die bis zu 50 Kleinwohnungen fassen und dort das Proletariat der Stadt sammeln, aber nicht nur das, sondern auch wie ein Magnet das ländliche Proletariat in die Stadt hineinziehen. Wenn auch diese Landbewohner nicht sofort neue Wohnungen in den neuerbauten Häusern bekommen, so bringen sie sich in kleineren und Notwohnungen unter, um dann durch Erweckung des allgemeinen Mitleids auch die Beteiligung mit Fürsorgewohnungen für sich durchzusetzen. Diese Anhäufung des Proletariats in einzelnen Wolkenkratzern halte ich für ungesund und für verkehrt. Wir werden auch andere Wege der Wohnungsfürsorge einschlagen müssen, wir werden unter der Wohnungsfürsorge nicht nur die Erörterung der Unterbringungsfrage behandeln müssen, sondern auch etwas mehr auf die Frage, was die Leute dort in den Städten wollen, ob sie eine Erwerbs- und Lebensmöglichkeit haben, Wert legen und dem gegenüber zum Siedlungsgedanken zurückgreifen müssen. Der Siedlungsgedanke ist bei uns freilich durch die Tätigkeit des Bodenamtes kompromittiert, die Möglichkeit konsequenter Siedlung ist erschwert durch die Verschleuderung von Grund und Boden durch das Bodenamt, durch die Nichtbeteilung der Gemeinden mit Baugründen usw. Aber trotzdem wird es unerläßlich notwendig sein, den Wohnungsfürsorgegedanken in neue Bahnen zu bringen und die Siedlungsidee zu verfolgen, und zwar von dem Gesichtspunkte aus, daß die Siedlung als Erwerbssiedlung gedacht wird mit der Möglichkeit der Kleintierhaltung, der Bearbeitung eines Stückchen Grundes für die ärgste Not usw. Deutschland geht in großzügigster Weise daran, das Wohnungsproblem unter diesem Gesichtspunkte zu lösen.

Wir hoffen, daß in dem definitiven Gesetz, das uns verheißen ist und angeblich nahe bevorsteht, auch modernere Grundzüge zu finden sein werden; Abkehr vom Wolkenkratzerbau und von der Ansammlung des Proletariats in gewissen Kasernen. In dieser Hoffnung stimmen wir für das vorliegende Gesetz. (Potlesk.)

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