Ètvrtek 25. èervna 1931

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 131. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 25. èervna 1931.

1. Øeè posl. Böhma (viz str. 9 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die in Verhandlung stehende Vorlage beinhaltet einen Fortschritt in der Versicherung der Privatbeamten und eine kleine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage, wenn auch nicht alle Wünsche, wie es ja bei der Beschlußfassung von Gesetzen in diesem Parlamente oftmals der Fall ist, erfüllt worden sind. Wir werden für die Vorlage stimmen, weil wir stets bereit waren und sind, den arbeitenden Menschen die Lebenslage heben zu helfen. Demgegenüber müssen wir aber heute aufzeigen, wie manuelle Arbeiter anderer Berufsgruppen, tausende Obstbauern, durch einseitige Bevorzugung einiger Weniger geschädigt werden sollen.

Über Betreiben einiger kleiner Gruppen von Obstgroßhändlern und Obstexporteuren und über Initiative der Kontrollabteilung des Handelsministeriums für Aus- und Einfuhr wurde am 19. Mai 1931 von Seiten des Handelsministeriums ein Erlaß herausgegeben, welcher das Bewilligungsverfahren für die Obstausfuhr enthält und gleichzeitig einigen wenigen Obstgroßhändlern das alleinige Recht der Ausfuhr verleiht. Ich muß diesen Erlaß von dieser Stelle aus als eine Überrumpelung aller beteiligten Faktoren bezeichnen. Weder der Landeskulturrat, noch die Handelskammern, noch die Wirtschaftsminister und Wirtschaftsministerien wurden von diesem Erlaß vorher verständigt. Über meine Einsprache hat mir Herr Ministerialrat Dr. Kaufmann, der Schöpfer dieses Erlasses, die Mitteilung gemacht, daß, wenn er diesen Erlaß bekanntgegeben hätte, Hunderte von Einwendungen gekommen wären und die Unmöglichkeit des Bewilligungsverfahrens gegeben wäre. Bezeichnend ist, daß Herr Ministerialrat Dr. Kaufmann selbst nach Brünn gefahren ist, um mit den Exporteuren und Obstbauern zu verhandeln. Alle diejenigen Personen, die gegen diesen Erlaß und gegen die Schaffung der sogenannten "Èechofruct" Bedenken gehabt haben, durften ganz einfach bei diesen Verhandlungen nicht zu Wort kommen, und es wurden in zwei Räumlichkeiten gesondert, auf der einen Seite die Obstbauern und auf der anderen die Obstexporteure, zu beeinflussen gesucht. In der Öffentlichkeit wurde dann kolportiert, daß die Brünner Verhandlungen zu einem Ergebnis geführt haben und daß die Obstbauern und Exporteure sich mit dem Erlaß einverstanden erklärt haben.

Nun, meine Verehrten, wer ist eigentlich die in diesem Erlaß genannte "Èechofruct"? Es ist eine Obstexportgesellschaft, welche sage und schreibe 20 Obstexporteure zu Aktionären und Mitgliedern hat und deren Gründer absolut nicht das Vertrauen der Obstbauern des deutschen Elbetales, Mittelund Westböhmens, sowie des Erzgebirges besitzen. Ich habe deshalb im Auftrage dieser Obstbauern, die in den nächsten Tagen und Wochen nicht weniger als 8.000 Waggons Obst zu exportieren haben, von dieser Stelle aus gegen diesen Anschlag auf die Obstbauern und auf die berechtigten Händler energisch Stellung zu nehmen. Ein Anteil Einlage beträgt bei dieser "Èechofruct" nicht weniger als 11.000 Kè und es wird dem Kleinhandel, sowie den Genossenschaften der Erzeuger von vornherein unmöglich gemacht, sich mit solchen Kapitalien festzulegen, weil sie ja das Fiasko dieser Gesellschaft, die frühere erlittene Verlust wieder einbringen soll, voraussehen.

Bezeichnend ist, daß gnadenweise nach den Bestimmungen des Erlasses des Handelsministeriums vom 19. Mai 1931 alle jene Obsthändler, welche in den letzten drei Jahren durchschnittlich 50 Waggons Obst ausgeführt haben, noch zwei Waggons monatlich ausführen dürfen, ein Bettel, mit dem man diese Obstexporteure abspeisen will, um damit zu begründen, daß eigentlich eine Monopolstellung in dies em Erlaß nicht verankert ist.

Was ist nun die Begründung für die Herausgabe des Bewilligungsverfahrens und Schaffung einer Exportgesellschaft mit dem Namen "Èechofruct"? Vor allem wird diese Maßnahme mit der Unterbindung der Ausfuhr von minderwertigem und schlecht behandeltem Obst begründet, damit das Ansehen des böhmischen Obstes im Ausland nicht leidet. Mit diesen Bestrebungen des Handelministeriums erklären wir uns als Obstbauern vollkommen einverstanden; denn in dem Gebiete, aus dem ich komme, wird ein großer Teil von Qualitätsobst erzeugt und wir wären froh, wenn endlich einmal etwas geschaffen würde, wodurch das Qualitätsobst eine Anerkennung bekäme. Wie sah aber die Sache in der Vergangenheit aus? Gerade die Exporteure, die die "Èechofruct" gegründet haben, gerade diese Obstgroßhändler haben vor allem anderen mindere Ware verlangt und gesucht mit der Begründung, daß die ärmeren Schichten in Berlin und in Hamburg diese Ware haben wollen und mit der weiteren Begründung, daß zur Obstmuserzeugung diese Ware im Auslande gebraucht wird. Wie ging dann die Geschichte weiter? Aus denselben Gr ünden wurden auch große Meierhöfe angekauft, wo dann das Obst unreif abgepflückt, in verwelktem Zustand ins Ausland geführt wurde, und durch die Ausfuhr dieses schlecht behandelten Obstes ist eben das Ansehen des böhmischen Obstes und namentlich des Obstes aus dem Elbetal in Brüche gegangen. Ich muß heute von dieser Stelle aus den Obstgroßhändlern den Vorwurf machen, daß gerade sie es waren, welche das Qualitätsobst geradezu sabotiert haben, weil sie für schönes Qualitätsobst keine bessere Preise bezahlten als für mittlere Ware. Ich muß weiter den Vorwurf erheben, daß eine Anzahl von Obsthändlern die Obstbauern geradezu veranlaßt haben, das Obst in unreifem Zustande zu pflücken. Sie haben die Einteilungen des "Obst- und Gartenbauvereines für das deutsche Elbetal" durchbrochen, der bestrebt war, dieselbe so zu treffen, damit kein minderwertiges Obst auf den Markt kommt.

Ich will noch hinzufügen, daß das Handelsministerium als weitere Begründung anführt, daß der preisdrückende Wettbewerb, der durch den freien Handel verschärft wird, eingedämmt und der Obstverkauf im Auslande geregelt wird. Auch dieser Argument ist nur auf eine falsche Berichterstattung seitens der Obstexporteure beim Handelsministerium zurückzuführen; denn an der Börse in Aussig haben die Obsterzeuger und der Obsthandel seit Jahrzehnten eine gemeinschaftliche Kommission gehabt, und diese gemeinschaftliche Kommission hat an der Börse jede Woche je nach der Marktlage und auf Grund des Auskommens den Preis bestimmt. Bei diesen Verhandlungen ist es niemals zu ernsten Differenzen gekommen, weil schließlich und endlich, wenn beide Teile vertreten sind, eine gesunde Preisentwicklung möglich ist.

Ferner wurde vom Handelsministerium insbesondere darauf hingewiesen, daß die jährlichen Verluste in der Vergangenheit der Exporteure zeigen, daß der wilde Handel ungesund ist. Diese Verluste sind aber nicht aus den normalen Geschäften, sondern aus der Inflationszeit entstanden, diese Verluste sind entstanden aus jener Zeit, wo der Obsthandel gezwungen wurde, hier am Prager Markte und in anderen Städten auf Grund von Erlässen des Ernährungsministeriums billiges Obst abzugeben.

Místopøedseda Roudnický (zvoní): Pøipomínám panu øeèníkovi, aby se držel projednávané vìci.

Posl. Böhm (pokraèuje): Mit Rücksicht darauf, daß ich aufgefordert wurde, zur Sache zu sprechen, will ich zum Schluß kommen. Diese Frage, die ich jetzt behandle, ist genau so wichtig, genau so eine wirtschaftliche Frage wie das in Verhandlung stehende Gesetz. Ich habe eingangs erwähnt, daß wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen, daß wir aber in Anbetracht der dringenden Angelegenheiten, die schon morgen oder übermorgen sich entscheiden können, uns bemühen, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

Ich will darauf verweisen, daß der "Obstund Gartenbauverein für das deutsche Elbetal" alles unternommen hat, um Qualitätsobst zu erzeugen. Der Fruchthof in Leitmeritz ist nach holländischem Muster geschaffen worden. Durch solche Gewalt- und Zwangsmaßnahmen, wie sie der Erlaß des Handelsministeriums beinhaltet, wäre an eine Erzeu gung von Qualitätsobst nicht zu denken. Um das zu erreichen, schlagen wir vor die Ausarbeitung und Festlegung von Besti mmungen für Qualitätsobsterzeuger, Einführung besonderer Handelsmarken nach Herkunftsgebieten, Schaffung eines Kontrolldienstes in den Grenzstationen, um es dadurch unmöglich zu machen, daß schlecht behandeltes und ungesundes Obst ausgeführt wird.

Ich hätte mich sehr gerne noch mit dem Zweck der Gründung und den Folgen der Gründung, was eigentlich die Hauptsache ist, befaßt. Vor allem, in wenigen Worten gesagt, ist eine Preisdiktatur ohne Einflußnahme des Produzenten beabsichtigt. Es werden die Löhne den ohne dies schwer geschädigten Obstbauern durch dieses Monopolrecht strittig gemacht. Eine ganze Reihe von berechtigten Obsthändlern wird selbstverständlich in ihrer Existenz gefährdet und ich habe eine ganze Anzahl von Briefen vor mir liegen, in denen bereits Obsthändler um ihre Existenz bangen. Wir haben Obsthändler, die jährlich 15 Waggons guter Ware ausgeführt haben, zwei Familien davon erhalten haben und die nun auf Grund des Erlasses nicht mehr ausführen dürfen. Preisversagungen, Störungen und Sperrungen der Obstausfuhr werden die Folgen dieser Gründung sein. Es werden den Obstbauern Telegramme vorgelegt werden, die besagen, daß in Berlin und Hamburg der Obstabsatz stockt, Preise gefallen Praktiken, die wir als Obstbauern kennen, die wir aber, nachdem wir am Auslandsmarkte nichts mehr zu suchen haben nicnt kontrollieren können. Vor allem anderen aber bedeutete diese Bestrebung die Auslieferung des Obstbauern und Händler an zwei Banken, die jetzt schon den Gründern der "Èechofruct" Kapital zur Zeichnung von Anteilen vorgestreckt haben zu 12 % Zinsen zuzüglich 3% Regiebeiträge, das macht zusammen 15%, und die Erträge des Obsthandels werden nicht den Obstbauern, nicht dem kleinen Exporteur, sondern den Großbanken zugute kommen. Jeder Ansporn für die Erzeugung von Qualitätsobst wird verloren gehen, weil durch diese Behandlung, der Obstbau eigentlich nicht in der Lage ist, mit Lust und Liebe Obst zu bauen und zu züchten. Es wird die Staatsverwaltung das Gegenteil von dem erlangen, was sie eigentlich durch diesen Erlaß beabsichtigt, es wird kein Qualitätsobst mehr in das Ausland gehen, die Zahlungs- und Handelsbilanz wird sich auch auf diesem Gebiete verschlechtern und jede Verschlechterung der Zahlungsund Handelsbilanz bedeutet Verluste für den Staat.

Welche Bedeutung derartige Verordnungen, die das Handelsministerium herausgegeben hat, für den Obstbauer und für die allgemeine Volkswirtschaft haben, liegt darin, daß der Obstbestand in der Èechoslovakei 50 Millionen Bäume beträgt, daß die Obsterzeugung einen Wert von 1 Milliarde 200 Millionen hat. Gleichzeitig kann ich die Mitteilung machen, daß 80 % der Obsthändler gegen diese Gründung sind und daß sie von der "Èechofruct" nichts wissen wollen, und wenn die Genossenschaften und Hän dler beigetreten sind, so nur unter dem Zwang der Verhältnisse, in der Sorge, in der Zukunft nicht mehr handeln zu können und weil sie glaubten, ihre Kundschaft zu verlieren. Die Regelung der Frage drängt. Die Kirschen sind reif, die Händler tätigen auf Grund der unklaren Lage mit den Obstbauern keine Käufe und ich muß hier von dieser Stelle die Verordnung vom 19. Mai 1931 und die Bestrebungen einiger Obstexporteure als einen vernichtenden Schlag, als eine Vergewaltigung und Bedrohung der Existenz der Obstbauern und deren Obstverwertungsgenossenschaften bezeichnen, eine Verordnung, die sich auch gegen einen Großteil des berechtigten Handrls richtet.

Wir begrüßen genossenschaftliche Gründungen des Obsthandels zur Einführung von Besserungen in Handelsbräuchen, müssen aber die Bestrebungen der "Èechofruct" aus moralischen und Existenzgründen ablehnen. Die Obstbauern und der berechtigte Handel verlangen gemeinschaftlich, daß der Obstverkauf und der Obstexport dem berechtigten Handel, den Genossenschaften der Erzeuger, wie bisher frei und ungehemmt belassen wird.

Wir verlangen für das heurige Jahr die vollkommene Freiheit des Obsthandels und sind bereit, rechtzeitig im nächsten Jahre über die Organisierung des Obsthandels unter Beteiligung aller interessierten Faktoren Verhandlungen einzugehen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Hadka (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Der Berichterstatter Dr. Moudrý beantragt, daß die Gen. Dr. Stern und Höhnel ausgeliefert werden sollen, weil sie am 12. April v. J. mit einer Demonstration in fremdes Eigentum eingedrungen sind und dort angeblich Beschädigungen vorgenommen haben. Dieser Antrag und diese Auslieferung des Immunitätsausschusses sind bezeichnend für die ganze Handhabung der Auslieferungspraxis gegenüber den kommunistischen Abgeordneten. Wir müssen feststellen, daß sich in der Zeit zwischen der Anklageerhebung und der Tagung des Immunitätsausschusses eine Reihe von Ereignissen abgespielt hat, die diesen Fall in ein besonderes Licht stellen. In der Zeit zwischen diesem Vorfall und dem Auslieferungsbeschluß ist die Druckerei Runge und Co. in Reichenberg aus der Hand der Liquidatoren, die versucht haben, den nordböhmischen Arbeitern ihr Eigentum zu entreißen, in die Hände der kommunistischen Partei neuerlich übergegangen. Einige Elemente, Liquidatoren in Verbindung mit den Sozialdemokraten, haben versucht, die Parteidruckerei Runge und Co. den Arbeitern zu rauben. Die Arbeiter haben sich dagegen zur Wehre gesetzt, haben dagegen protestiert und demonstriert. Die Folge war, daß sich die Liquidatoren mit der Reichenberger Polizeidirektion ins Einvernehmen gesetzt haben, die die Arbeiter aus ihrem Eigentum durch Polizisten herauswerfen ließ. Gen. Dr. Stern hat sich dagegen zur Wehr gesetzt, auch Gen. Höhnel hat dagegen protestiert; und die Reichenberger Polizeidirektion hat nun auf Geheiß der Liquidatoren gegen Gen. Stern und Höhnel beim Kreisgericht Reichenberg die Strafanzeige erstattet. Inzwischen mußten die Reichenberger Liquidatoren den Rückzug antreten. Sie sind durch das Urteil des Reichenberger Kreisgerichtes in erster Instanz ins Unrecht gesetzt worden. Selbst jenes Kreisgericht und jene staatlichen Instanzen, die gewünscht haben, daß die Reichenberger Druckerei der kommunistischen Partei in die Hände der Liquidatoren und Sozialdemokraten übergeht, mußten auf Grund der klaren Bestimmungen des Gesetzes entscheid en, daß diese Druckerei in die Hände der ko mmunistischen Partei gehört. Es ist gegen dieses Urteil die Berufung erhob en worden. Aber inzwischen haben die Liquidatoren und Sozialdemokraten in Nordböhmen derart abgewirtschaftet, daß diese Druckerei wieder an die kommmmunistische Partei und das revolutionäre Proletariat in Nordböhmen herausgegeben werden mußte. Heute werden Gen. Stern und Höhnel dafür ausgeliefert, weil sie die Arbeiter in ihr Eigentum hineingeführt haben. Es ist bezeichnend für den Geist und für die Auslieferungspraxis des Immunitätsausschusses, daß gerade immer die Kommunisten ausgeliefert werden, und auch dieser Fall hier beweist wieder, mit welchen Methoden man arbeitet, um die kommunistischen Abgeordneten aus dem Parlament hinauszubringen [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 25. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 132. schùzi snìmovny.] (Potlesk komunistických poslancù.)

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