Ètvrtek 11. èervna 1931

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 126. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 11. èervna 1931 odpol.

1. Øeè posl. inž. Junga (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die heutige Tagesordnung bietet Gelegenheit, sich einmal mit der Rechtspflege und dem Vorgehen der Staatsanwälte zu beschäftigen. Ich ergreife diese Gelegenheit umso lieber, als der Herr Justizminister den Verhandlungen anwohnt. Wir waren der Meinung, daß mit der Beseitigung des Bürgerblocks und dem Eintritt der deutschen Sozialdemokraten in die Regierung, bzw. dem Wiedereintritt der èechischen Sozialdemokraten in dieselbe auf diesem Gebiete wenigstens eine kleine Wendung zum Bessern platzgreifen würde, umsomehr als ja der Justizminister selbst Sozialdemokrat ist. Aber wir müssen leider feststellen, daß gegenwärtig mehr denn je Anklagen nach dem Schutzgesetz erhoben werden, und wir müssen auch feststellen, daß sich die Immunitätsfälle ungeheuer mehren, daß sie nicht abgenommen haben, sondern ständig zunehmen. Auch die heutige Sitzung weist auf ihrer Tagesordnung neben dem Punkt 1, den wir gerade verhandeln, allein 4 Immunitätsfälle auf und die Sitzung vom 2. Juni, die entgegen dem ausdrücklichen Beschluß des Abgeordnetenhauses vom Präsidium einberufen worden war, hat überhaupt einen einzigen Immunitätsfall auf der Tagesordnung gehabt. (Posl. Krebs: Sie war ein Unikum in der parlamentarischen Geschichte!) Sehr richtig! Zweifellos geht es überall mit dem Parlamentarismus bergab und er besitzt keinerlei Wertung mehr, aber diese Sitzung war etwas besonders Kennzeichnendes. Derartige Sitzungen des Parlaments, vereinigt mit den Gummiknüppelmethoden der Gendarmerie und Polizei und dem Wüten der Staatsanwälte, verkörpern sinnfällig die Prager Demokratie.

Ich habe vor einiger Zeit hier im Hause einige Worte über die Demokratie im allgemeinen und über die hierzulande übliche im besonderen gesagt. Bei dieser Gelegenheit hat mir ein Kollege von den deutschen Sozialdemokraten die Worte zugerufen: "Sie sind also kein Freund der Demokratie?" Ich will nun heute die vom Herrn Koll. Heger - er war es nämlich - so verteidigte Demokratie an einigen wenigen Beispielen schildern. Das erste betrifft einen Fall, der sich in dem schlesischen Städtchen Benisch zugetragen hat. Dort hat ein Kosakenverein ehemaliger Hochschüler - was für ein Verein das ist, weiß ich offen gestanden nicht - auf die Gutmütigkeit der Bevölkerung spekuliert und zu einer Filmvorstellung eingeladen - nebenbei bemerkt, mit hauptsächlich deutschen Plakaten; in der ganzen Stadt gab es bloß zwei èechische Plakate. Gespielt sollte der russische Film "Sehnsucht nach der Heimat" werden. Die Leute haben natürlich geglaubt, daß hier echte Russen auftreten und etwas vorführen werden und waren infolgedessen ziemlich empört, als dann die Veranstalter sich nicht nur zeigten, sondern auch sprachen und als der Film, der deutsch angekündigt war, mit rein èechischen Texten vorgeführt wurde. Das haben sich natürlich die Anwesenden 90/100 der Anwesenden waren Deutsche nicht gefallen lassen wollen und es sollen bei dieser Gelegenheit die Worte gafallen sein: "Das èechische Gelumpe sollen sie in Prag spielen." Es ist offenkundig, daß diese Worte auf den Film gemünzt waren und nicht etwa auf die anwesenden Èechen und auch nicht auf das èechische Volk. Aber aus dieser Kleinigkeit konstruiert ein Staatsanwalt der Èechoslovakischen demokratischen Republik ein Vergehen nach § 14 des Schutzgesetzes. Die Anklageschrift ist ein so interessantes Dokument der Zeitgeschichte, daß ich Wert darauf lege, sie vollinhaltlich im stenographischen Protokoll der heutigen Sitzung wiederzufinden.

Sie trägt die Zahl TK VI 417/17 ex 31 und lautet:

"Die Staatsanwaltschaft in Troppau erhebt wider 1. Johann Köhler, am 6. April 1882 in Bennisch geboren, dahin zuständig, verheiratet, Bäckermeister in Bennisch, 2. Friedrich Sandler, am 17. Feber 1911 in Bennisch geboren, dahin zuständig, ledig, Fleischergehilfe in Bennisch-Aue und 3. Rudolf Fitz, am 9. Feber 1910 geboren in Bennisch, dahin zuständig, ledig, Fabriksarbeiter in Bennisch-Aue die Anklage: 1. Sie haben am 26. Jänner 1931 in Bennisch öffentlich zu feindseligen Handlungen gegen einzelne Gruppen der Bevölkerung wegen ihrer Nationalität aufgereizt und 2. es haben Johann Köhler und Rudolf Fitz bei derselben Gelegenheit öffentlich in roher und verhetzender Weise das èechische Volk derart geschmäht, daß es den allgemeinen Frieden in der Republik bedrohen kann, und haben dadurch das Vergehen nach § 14, Z. 2 und Johann Köhler und Rudolf Fitz auch das Vergehen nach § 14, Nr. 5 des Gesetzes vom 19. März 1923, Nr. 30 S. d. G. u. V., begangen und seien hiefür unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 207 Strafgesetz zu bestrafen."

Als Gründe werden angegeben: "Am Abend des 26. Jänner 1931 wurde im Biograph in Bennisch der russische Film "Heimweh" zu Gunsten der Vereines "Kozázi absolventi vysokých škol v Èeskoslovenské Republice" vorgeführt. Mit der Vorführung des Films war der Ing. G. Georgij Zurjeckij betraut. Er hatte auch einen Diastreifen mit èechischdeutschen Aufschriften mitgebracht, daß er sie für die Zuschauer projiziere. Der Filmapparat in Bennisch war für die Projektion der Diastreifen nicht eingerichtet, so daß nur die èechischen Anschriften projiziert werden konnten. In dem Kino waren ungefähr 250 Personen èechischer und deutscher Nationalität anwesend. Als die deutschen Zuschauer nur die èechischen Aufschriften sahen, begannen sie mit den Füßen zu stampfen und "Pfui" zu schreien und ließen sich zur Aufreizung zu feindseligen Handlungen gegen die Durchführung des Flms nur aus dem Grunde herbei, weil die Aufschriften nur èechisch waren, wiewohl sie aufgeklärt wurden, daß die Projektion der doppelsprachigen Aufschriften nur aus technischen Gründen nicht erfolgte und daß die Hindernisse in einigen Minuten beseitigt werden. Unter den Personen, welche am meisten aufreizten und welche erkannt wurden, waren die Beschuldigten Johann Köhler, Friedrich Sandler und Rudolf Fitz. Aus ihrer Reihe waren die Stimmen zu vernehmen: Das sollen sie in Prag spielen, hier sind wir im Sudetenland, wir sind nicht in der Republik, so ein èechisches Gelump. Der Zeuge Gustav Vacut hat gesehen den Beschuldigten Johann Köhler, welcher so laut schrie, daß es im ganzen Saale zu hören war: Was glauben sie, wir sind im Sudetenland, wir sind nicht in der Republik, wir sind in Bennisch, solches Gelump soll man verstehen, das können sie in Prag spielen! Darauf wandte er dich zu den Anwesenden und forderte sie auf, den Saal zu verlassen mit den Worten: "D ie Deutschen sollen aufstehen und fortgehen." Dieser Aufforderung folgten einige junge Leute, welche auch die übrigen Besucher zum demonstrativen Verlassen des Saales aufreizten."

Der richtige Ausdruck, den er gebraucht hatte, lautete: "Dieses èechische Gelumper sollen sie in Prag spielen." Der Ausdruck bezog sich lediglich auf den Film und keineswegs auf die anwesenden Èechen. Dies schon deshalb nicht, weil nämlich zwei der Angeklagten Sozialdemokraten sind, von denen doch bekannt ist, daß sie infolge ihrer Einstellung keineswegs gegen das èechische Volk Stellung nehmen, sondern höchstens gegen das deutsche Volk.

Kritik an einem Film fällt also in diesem Staate bereits unter die Bestimmungen des Schutzgesetzes. Ein ganz unglaublicher Fall, der sonst überall ohne Beispiel dasteht.

Ein zweiter Fall betrifft einen Vorgang in Friedland in Böhmen. Dort sind zwei jugendliche Gesinnungsgenossen mit einigen reichsdeutschen Freunden zusammengetroffen, von denen ihnen nicht einmal bekannt war, ob dieselben alle oder zum Teil, nicht etwa der reichsdeutschen Bruderpartei, sondern dem reichsdeutschen Jugendverband, d. i. einem unpolitischen Verband angehörten. Die Betreffenden haben ein sogenanntes Geländespiel veranstaltet, das heißt im Wesentlichen einen Wettlauf. Daraus wird eine Anklage nach § 17 des Schutzgesetzes, d. i. Geheimbündelei, Gefährdung der Integrität des Staates konstruiert und zwar mit der Begründung . . . (Posl. Krebs: Es waren das doch 7 oder 8 Burschen!) Es waren zwei von hier und ungefähr 12 aus den Deutschen Reiche.

Es wurde diese Anklage also damit begründet, daß den Betreffenden bekannt war, daß ihr Besuch aus dem Reiche Angehörige der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei waren, also einer Organisation, welche als Geheimorganisation zu qualifizieren ist. (Smích poslancù nìm. strany nár. socialistické.) Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, wie blödsinnig es ist, eine Partei mit 6 1/2 Millionen Wählern als Geheimorganisation hinzustellen, noch dazu, wo sich ja ihre ganze Tätigkeit vor aller Öffentlichkeit abspielt. (Posl. Hadek: Noch dazu vollständig legal!) Der Zwischenruf des Kollegen der kommunistischen Partei wird ganz gerne aufgenommen. Die deutsche nationalsozialistische Partei hat auch wiederholt erklärt, daß sie ihre Ziele mit durchaus legalen Mitteln vertreten und fördern will. Daraus wird nun versucht, eine Anklage nach dem Schutzgesetz zu konstruieren gegen zwei Burschen, von denen der eine 18 Jahre, der andere 20 Jahre alt ist. Das sind derartig unglaubliche Fälle, daß man sie nicht ohne weiteres durchgehen lassen kann. Die Anklage ist vom Kreisgericht Reichenberg erhoben. Im Gegensatz zu der Fixigkeit der Gerichte und Staatsanwälte bei politischen Vergehen steht aber ihre Laxheit bei der Strafverfolgung wegen anderer Vergehen. Ich verweise nur auf Schwaderbach. Dort haben sich im Mai allein zwei Überfälle seitens kommunistischer Überfallkommandos abgespielt. Das einemal am 10. Mai mit 5 Verletzten, das anderemal am 26. Mai mit einem Verletzten. Die Angehörigen dieser Überfallskommandos sind öffentlich bekannt. Es kennen sie die Gerichte, es kennen sie die Behörden. Der Bezirkshauptmann sagt aber, das ganze ginge ihn nichts an, das sei eine Angelegenheit des Gerichtes. Und das Gericht verweist darauf, daß es überlastet ist. Also wenn einige Leute überfallen und verletzt werden, so ist das Gericht überlastet. Aber wenn irgendwo nur ein Wimpel, oder wenn ein Braunhemd in einer politischen Veranstaltung getragen wird, da ist natürlich sofort der ganze Staatsapparat in Bewegung. Da ist weder ein Gericht noch die Behörde überlastet. Gegen diese Art von Justiz, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 11. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 127. schùzi posl. snìmovny.] muß ganz energisch Einspruch erhoben werden. (Výkøiky.) Angesichts der angeführten Beispiele ist es ganz klar, daß dann natürlich die dem Minister des Innern unterstehenden Organe bei diesem Wettlauf um den Patriotismus nicht zurückstehen wollen. Ich kann hinweisen auf die Hausdurchsuchungen, die Anfangs Mai in den Gebieten von Bodenbach, Böhm. Leipa, Haida und Reichstadt stattgefunden haben. (Posl. Krebs: 87 Hausdurchsuchungen!) Aus welchen Gründen, ist uns nicht bekannt, und es ist ja auch darüber nichts weiter verlautbart worden. Die Hausdurchsuchungen haben bei führenden Personen des unpolitischen Verbandes "Volkssport" stattgefunden. Vielleicht handelt es sich auch hier um Denunziationen . . . (Posl. Krebs: Die Revolver, die in den sozialdemokratischen Zeitungen abgebildet waren!) Das ist möglich. (Výkøiky posl. Schweichharta a Heegera.) Herr Koll. Schweichhart und Heeger: Daß von Seiten Ihrer Parteigenossen und Blätter ständig denunziert wird, wissen wir sehr genau. (Opìtné výkøiky posl. Schweichharta a Heegera.) Aber, verehrter Herr Koll. Heeger, wenn Sie schon Bodenbach nennen, so war die Sache in Bodenbach so . . . (Výkøiky posl. Schweichharta.) Wenn es sich um den Vorfall vom 2. Mai handelt, so sind dort im Kino keine Stinkbomben geworfen worden. Aber in Bodenbach selbst, nach der Vorführung und nach der öffentlichen Kundgebung, in welcher ich gesprochen habe, da hat sich Ihre berühmte Rote Wehr ausgezeichnet. Die eine Partei, weil sie Regierungspartei ist, kann eine eigene Wehr unterhalten, wir aber, weil wir keine Regierungspartei sind, dürfen uns in dieser Hinsicht nicht betätigen. (Posl. Heeger: Ihre Braunhemden marschieren nirgends auf?) Sie dürfen in keine politische Versammlung kommen. (Posl. Heeger: Sie haben sie noch nie in Ihren Versammlungen gehabt?) Das ist derzeit alles verboten, aber Ihre Rote Wehr ist nicht verboten. (Posl. Heeger: Sie haben sie noch nie in Ihren Versammlungen gehabt?) Das war einmal, aber seit der Zeit hat sich Euere Demokratie so mächtig entwickelt, daß es jetzt verboten ist. (Posl. Heeger: Sie fühlen sich in der Demokratie ganz wohl!) Sie könnten eine Gastrolle vielleicht in Preußen bei Ihren Genossen geben, damit Sie in der Demokratie noch besser unterrichtet sind. (Posl. Heeger: Lassen Sie Ihre Witze!) Das ist ein unangenehmes Kapitel, ich weiß!

Unerhörte Strafen wurden von der Bezirksbehörde Luditz gegen 26 Mitglieder des Verbands "Volkssport" in Buchau verhängt, weil sie das Verbrechen begangen haben, von einem Gasthaus zum andern geschlossen zu marschieren. Aus diesem Grunde wurden die 26 Parteigenossen und Volkssportkamaraden verurteilt, der Bezirksführer zu 72 Stunden Arrest, der Ortsgruppenführer zu 48, der Bannerträger zu 48, zwei Spielleute zu 48 Stunden (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.), der Rest zu 24 Stunden Arrest, alles unbedingt. Die Betreffenden haben diese Strafen glatt angenommen und mir aus dem Gefängnis ein Schreiben geschickt, in welchem sie ihrem Willen Ausdruck geben, trotz aller Schikanen weiterhin in ihrem Sinne, jetzt erst recht, zu arbeiten und sie führen in dies em Schreiben auch aus, daß gerade durch dieses Vorgehen unsere Sache in diesem Bezirk einen mächtigen Aufschwung genommen hat. Den wackeren Parteigenossen gebührt dafür natürlich Dank und Anerkennung. Ich erwähne, daß schon vorher 6 Parteigenossen aus Buchau, die sich am 4. März nachts zu einer stillen Gedächtnisfeier beim Gefallenendenkmal außerhalb des Ortes begaben - nicht einmal mit angezündeten Fackeln, diese wollten sie erst oben anzünden - von der Gendarmerie beanständet und ebenfalls der Verurteilung zugeführt worden sind. Ihr ganzes Verbrechen bestand darin, daß sie, weil eine öffentliche Kundgebung zu Ehren der Toten des 4. März vom Jahre 1919 verboten war, eine stille Gedächtnisfeier in den Abend- bzw. Nachtstunden veranstalten wollten.

Ein weiterer Fall: In Domstadtl in Mähren hat der Nationalsozialistische Jugendverband zu Ostern eine Führerschule abgehalten. Es war natürlich eine Veranstaltung auf Grund des § 2 des Versammlungsgesetzes und infolgedessen hat auch die dortige Gendarmerie es nicht für notwendig erachtet, hierüber erst große Untersuchungen anzustellen. Nun fanden aber nachher Nachforschungen und Einvernahmen bei sämtlichen leitenden Personen der Kreisleitung des Jugendverbandes statt. Ich weiß nicht, was die behördlichen Organe sich unter einer Führerschule vorstellen, vermutlich sind sie der Meinung, daß da vielleicht Übungen im Handgranatenwerfen vo rgenommen werden, aber wir überlassen derartiges dem Militär, dessen bodenlos leichtfertige Gebahrung mit derartigen Dingen bekanntlich erst kürzlich in Kaschau zu einem schweren Unglücksfall geführt hat.

Ein anderer, noch bezeichnenderer Fall, der aber auch gleichzeitig die schmutzigen Mittel bloßlegt, mit welchen gearbeitet wird, spielte sich nach einer Versammlung ab, die in Krawarn anläßlich der am nächsten Tage stattfindenden Gemeindewahlen abgehalten wurde. Ich habe in der Versammlung gesprochen, es ist dort zu keinerlei Auseinandersetzungen oder Reibungen mit anderen gekommen, mit der einzigen Ausnahme, daß ein betrunkener Èeche - den Rausch hat er schon aus Ostrau mitgebracht - dort stänkerte und daß man ihn aufmerksam gemacht hat, daß er sich natürlich anders aufführen müsse; wenn er sich zum Worte melde, solle er sprechen, aber nicht ewig hineinschreien u. dgl. mehr. Das war das einzige, was vorgefallen ist. Das ist nun - vermutlich von dem Mann und seinen Kumpanen - angezeigt worden. Und weil ich damals von einigen Parteigenossen aus Troppau, welche in der Versammlung Ordnerdienst versehen haben, begleitet worden bin, sso kam es zu einer hochnotpeinlichen Untersuchung, wer alles teilgenommen hat und so fort. Bei dieser Gelegenheit spielte sich folgender bezeichnender Vorfall ab: ein Beamter der Polizeidirektion Troppau, der in der nächsten Nähe, nämlich im Vorzimmer des Herrn Polizeidirektors sitzt, wollte den Parteigenossen Berger, Angestellten des. "Neue Zeit" Verlages dazu bewegen, als Spitzel in die Dienste der Polizei zu treten. Er hatte ihn 30 Kè angeboten, aber erklärt: "Sie bekommen mehr, wenn Sie der Polizei Angeberdienste leisten." Und er fügte hinzu: "Das ist nichts, das machen auch andere, wir haben in allen Parteien Spitzel, nur in Ihrer Partei haben wir keinen und infolgedessen wäre es uns sehr lieb, wenn Sie das täten." Nun hat der Betreffende, der schlecht hört und überdies auch etwas verdutzt war, den Betrag dann durch Postanweisung sofort zurückgeschickt, das Geld ist ihm nämlich in die Tasche hineingesteckt und förmlich aufgedrängt worden. Ich bringe das vor, damit derartige Methoden einmal gebrandmarkt werden und man sich vor Augen hält, wie die Moral aussieht, die ansonsten immer von den behördlichen Organen den Staatsbürgern gepredigt wird; nicht wahr, da spricht man immer von der Steuermoral, der Staatsmoral und Gott weiß von welcher Moral, und das ist die Staatsmoral und die Ethik: Verleitung zum Spitzeldienst; das ist auch die Demokratie, die man hierzulande übt.

Das Bild wäre übrigens nicht vollständig, wenn ich nicht zu diesem Kapitel noch auf den Kernpunkt der ganzen Demokratie hinweisen würde, nämlich auf das Parlament, die Art und Weise, wie es gewürdigt wird und wie es sich selbst würdigt. Denn man muß konstatieren: Die unwürdige und schmähliche Behandlung, die das Parlament durch die Regierung erfährt, rührt daher, weil dieses Parlament niemals den Mut hat, gegen eine Regierung Stellung zu nehmen und weil die Regierungsparteien alles fressen, was ihnen vorgesetzt wird. An diesem Zustand hat sich seit dem Jahre 1920 nicht das geringste geändert. Wir haben verschiedene Koalitionen erlebt, die èechischnationale Koalition, den Bürgerblock, gegen welchen mit Recht Stellung genommen wurde; ich erinnere nur an den letzten Wahlkampf vom Jahre 1929, wo die Sozialdemokraten gegen den Bürgerblock soviel einzuwenden hatten. Alles mit Recht, ich frage aber: Was ist heute? Genau das gleiche! Man braucht lediglich die Reden vom Jahre 1929 herzunehmen und statt "Bürgerblock" die "heutigen Regierungsparteien" zu sagen und hat dasselbe in Rot was man früher einmal in Grün oder Schwarz hatte, bzw. in Grün und Rot jetzt. Das Parlament läßt sich einfach zur Seite schieben und es darf sich nicht wundern, wenn es auch draßen alle Wertung verliert. Ich verweise nochmals auf die Sitzung vom 2. Juni. Wenn man schon der Meinung ist, etwas machen zu müssen, dann hätte man wenigstens nicht das Parlament derart bloßstellen sollen, daß man es wegen eines einzigen Immunitätsfalles entgegen dem früher gefaßten Beschluß einberuft. Was ist dieses Parlament heute? Lediglich eine Abstimmungsmaschine der Regierungsparteien, die wiederum das zu tun haben, was ihre Minister wünschen. Man spricht soviel von Faszismus und Diktatur anderswo. Was haben wir hier? Die Diktatur einiger Minister und diese Diktatur einiger Minister führt dazu, daß eben die Regierungsparteien nichts anderes zu tun haben, als anzun ehmen, als das zu apportieren, was die Minister ihnen vors chreiben. (Posl. Krebs: Und über alle Minister herrscht ein Minister, der Finanzminister!) Sehr richtig!

Wie uns diese Herren behandeln, beweisen die Antworten auf die Interpellationen und Anfragen, die wir stellen. Auch hiefür zwei bezeichnende Fälle. Es gibt deren hunderte. Es möge jeder der Kollegen unter den Antworten, die er bekommen hat, nachsehen, und er wird solche Schulbeispiele in Massen vorfinden. Ich verweise auf die Antwort der Regierung auf die Interpellation der Abg. Jung, Geyer und Gen., betreffend die Verlängerung der Gemeinnützigkeitserklärung der Elektrizitätswerke. Diese Interpellation wurde am 5. Mai beantwortet und ist am 2. Juni im Druck aufgelegt worden. Eingebracht wurde sie am 27. November 1930. Nun verweist die Regierung darauf, daß der Inhalt der Interpellation bereits überholt ist, weil bereits am 19. Dezember ein derartiges Gesetz angenommen wurde. Am 27. November bringen wir die Anfrage ein, am 19. Dezember wird das Gesetz beschlossen und am 2. Juni gibt man uns die Antwort der Regierung vom 5. Mai im Druck und sagt, daß die Interpellation überholt ist. Mit diesen Mittelchen kann man natürlich jede Anfragetätigkeit ausschalten. Wir können nichts dafür, wenn sich erstens der Übersetzer so lange Zeit läßt, und zweitens die Minister um die Anfrage zu beantworten. (Posl. Krebs: Was ist denn mit dem Antrag aller deutschen Parteien auf Einsetzung eines Nationalitätenausschusses?) Das ist ein noch schöneres Kapitel. Wo bleibt der Ausschuß zur Behandlung der Minderheitenfrage? Der Antrag ist von allen deutschen Parteien unterfertigt worden, wird aber glatt negiert, und so etwas lassen sich die deutschen Regierungsparteien gefallen.

Noch schöner ist die Antwort des Ministers des Innern und des Ministers für nationale Verteidigung auf eine Anfrage des Abg. Jung und Gen. in Angelegenheit der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft an den Postassistenten i. R. Otto Maška in Mähr. Ostrau. Zwei Jahre bin ich eingeschritten, damit dieser alte Mann, der unglücklicher Weise nach Bielitz zuständig war, infolgedessen polnischer Staatsbürger war, die hiesige Staatsbürgerschaft bekomme. Es ist seitens des Postministers und auch Finanzministers zugesichert worden, keine Schwierigkeiten zu machen. Beide haben auch die Zusicherung gehalten. Aber das Innenmnisterium hat Schwierigkeiten gemacht, und um sie noch zu vergrößern, hat es den Akt an das Wehrministerium abgetreten. Ich habe mich gewundert, warum dieser Fall so viele Kräfte in Anspruch nimmt. Ungefähr zwölfmal mußten wir intervenieren bei den Ministerien, bei den Landesbehörden u. s. w. Die Antwort, die alles aufklärt, ist sehr klassisch, sie könnte geradezu von einem Hofdichter der Èechoslovakischen demokratischen Republik verwertet werden. Sie lautet folgendermaßen: "Otto Maška bewarb sich um die Erteilung der èechoslovakischen Staatsbürgerschaft nicht aus irgendwelcher Zuneigung zum Staate, sondern ausschließlich und nur aus dem Grunde, um die Auszahlung der Versorgungsgenüsse zu verlangen, welche er selbst seinem Heimatsstaate gegenüber nicht rechtzeitig geltend machte. Dadurch erklärt sich die vermeintliche Verzögerung der Erledigung, über welche Sie sich beklagen."

Das ist so der Hauptinhalt. Ich möchte die Frage aufwerfen, welcher Liebeshof zu entscheiden hat, ob ich aus Liebe oder aus einem anderen Grunde um die Staatsbürgerschaft ansuche. Haben vielleicht die Leitungen der Sokolvereine darüber zu entscheiden? (Výkøiky.) Soll man bei diesen ansuchen, statt bei den staatlichen Behörden? Ich verstehe nur nicht, wie sich zwei Minister nicht schämen, eine derartige Antwort zu unterschreiben. Wenn ein Beamter nicht auf der geistigen Höhe steht, so sagt man ihm, gehen Sie in den Ruhestand! Aber parlamentarische Minister dürfen keine derartige Antwort unterschreiben, die sie und das ganze System lächerlich macht. Wir werden uns nicht scheuen, diese Antwort auch entsprechend auszunützen.

Ich habe festzustellen . . . (Výkøiky posl. dr Sterna.) . . . die Ghetto-Pflanze meldet sich!

Ich habe festzustellen, daß sich an dem System nicht das geringste geändert hat, nicht einmal in der Hinsicht, daß dem Wüten der Staatsanwälte und den Verfolgungen nach dem Schutzgesetze Halt geboten wird, und wir machen insbesondere die deutschen Regierungsparteien auf ihre schwere Verantwortlichkeit vor der Geschichte und dem deutschen Volke aufmerksam. (Potlesk.)

2. Øeè posl. dr Buzka (viz str. 23 tìsnopisecké zprávy):

Wysoka Izbo! Rzadko kiedy zbiera sie plenum sejmu. Nieporozumienia, zatargi i targi pomiedzy stronnictwami sa tego przyczyna, ¿e parlament nasz jest pozbawiony pracy. Punkt cie¿koœci wszelkich poczynañ najwy¿szego cia³a ustawodawczego zosta³ przeniesiony do pojedynczych komisyj parlamentarnych i tutaj dopiero po cie¿kich przygotowaniach dochodzi do porozumienia a nieraz wskutek nieporozumienia grozi wybuch przesilenia w rzadzie.

Dozwólcie, panowie, ¿e dziœ z tej trybuny sejmowej zabiore g³os, by zaj¹æ stanowisko wobec odpowiedzi pana ministra spraw wewnêtrznych dra Slávika na interpelacje, która wnieslismy dnia 4. grudnia przesz³ego roku z powodu pozwolenia oznaczenia narodowoœci na Œl¹sku slowem "Œl¹zak".

Spis ludnoœci jest dla nas bardzo wa¿nym aktem. W roku 1921 zgotowa³ on nam katastrofê. Ludnoœæ nasza w pojedyñczych gminach i wogóle zgo³a do po³owy zredukowano i dziwiæ sie trzeba nieraz, sk¹d n. p. pojedyñcze gminy straci³y nagle liczbê Polaków tak dalece, a z drugiej strony, ¿e liczba Czechów tak sie podnios³a.

W czasie od r. 1910 do r. 1921 w Bystrzycy n. p. naliczono 13 Czechów a w r. 1921 by³o ich tam ju¿ 563. W Nawsiu w r. 1910 by³o Czechów 12 a w r. 1921 naliczono ich tam 955. (Výkøiky posl. Jurana.) W ¿ukowie Górnym z liczby zera, gdzie nie by³o pod³ug statystyki z roku 1910 ani jednego Czecha, naliczono 555 Czechów. W r. 1921 rozchodzi³o siê rz¹dowi o to, by wykazaæ przed forum miedzynarodowem, ¿e wiekszoœæ ludnoœci œl¹skiej sk³ania sie do narodowoœci czechos³owackiej i ¿e s³uszne by³y w czasie plebiscytu jego pretensje do Œlêska. W tym celu przykrojono i przeprowadzono spis ludnoœci tak, by wypad³ po myœli rz¹du.

Myœmy tego spisu nie uznawali. W r. 1930 odby³ siê ponowny spis. Na nasze interwencje miarodajne czynniki zapewnia³y nas, ¿e spis ten bêdzie przeprowadzony objektywnie, bezstronnie i bez wywierania jakiegoœ wp³ywu, jakiejœ grozby lub nacisku na ludnoœæ, wskazuj¹c nam na liberalne rozporzadzenie rz¹dowe o spisie ludnoœci z dnia 26. czerwca 1930. Myœmy uwierzyli i pouczaliœmy nasza ludnoœæ na zgromadzeniach i w prasie, ¿e mo¿e bez obawy podawaæ narodowoœæ wed³ug prawdziwego stanu rzeczy. Ale co siê sta³o? Kilka dni przed spisem jakby jakaœ bomba wybuch³a.

Bomba t¹ by³o rozporz¹dzenie ministerstwa spraw wewnetrznych, dorêczone urzêdom powiatowym w Czeskim Cieszynie i Frysztacie na Œl¹sku Cieszyñskim pod liczba 28.532:8/30 z dnia 7. listopada tej treœci, ¿e komisarze spisowi i rewizorzy powinni byæ instruowani w ten sposób, ¿e w rubryce narodowoœci liczba 15 arkuszu spisowego s¹ tak¿e dopuszczalne oznaczenia: "Œl¹zak-Czechos³owak", "Œl¹zak-Polak", "Œl¹zak-Niemiec", "Œl¹zak-Œl¹zak" lub tylko samo s³owo "Œl¹zak".

Uwa¿aj¹c jednak, ¿e takie rozporzadzenie jest sprzeczne z ustaw¹ z dnia 26. czerwca 1930 o spisie ludnoœci i dla naszej ludnoœci w wysokim stopniu krzywdz¹ce, wnieœliœmy w tej sprawie za zgod¹ klubu czeskich socjalnych demokratów interpelacje do pana ministra spraw wewnêtrznych. Jak ju¿ wspomnia³em, otrzymaliœmy z koñcem kwietnia odpowiedz, podpisan¹ przez samego ministra. Odpowiedz jest jednak tego rodzaju, ¿e nas pod ¿adnym wzglêdem nie mo¿e zadowolniæ. Nie wchodzi ona w j¹dro rzeczy. Jest wykretem, stojacym w sprzecznoœci z duchem ustawy.

Przypatrzmy sie bli¿ej jej wywodom: Nasamprzód stwierdza odpowiedz, ¿e w³aœciwie nie zaprowadzono nic nowego. Ju¿ w r. 1921 dopuszczono na oznaczenie narodowoœci nazwê "Œl¹zak" z przymiotnikiem lub bez, to samo sta³o siê w r. 1930. My pytamy siê jednak, czy to, co by³o w r. 1921 bezprawiem, usprawiedliwia nowe bezprawie, pope³nione okólnikiem listopadowym z r. 1930. Znaczy³oby to, ¿e nale¿y jakieb¹dz przestepstwo uniewinniæ dlatego, ¿e 10 lat temu takie same przestepstwo mia³o miejsce.


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