Ètvrtek 23. dubna 1931

Das ist Euer System, das System des Hungers, des Elends und der Kriegsvorbereitung. Und um dieses System durchzuführen, dazu baut Ihr den staatlichen faszistischen Machtapparat auf, baut ihn offiziell aus mit Hunderten von Millionen Kronen. In früheren Jahren sind diese Millionen auf Umwegen ausgegeben worden, wie es die Affaire des Franz Støíbrný zeigt und die Verhaftungen der letzten Zeit. Heute werden ganz offen im Staatsbudget Hunderte von Millionen dafür eingesetzt, um die Arbeiter niederzuschlagen, wenn sich diese die Unterdrückung nicht mehr ruhig gefallen lassen wollen.

Ich habe in der letzten Zeit Gelegenheit gehabt, die Auswirkung dieses faszistischen Machtapparates und sein Wüten am eigenen Leibe kennen zu lernen. Ich wurde am 18. Feber um 1/2 8 Uhr morgens in Mährisch-Schönberg von zwei Polizisten verhaftet, obwohl ich ihnen die Legitimation des Abgeordnetenhauses vorgewiesen habe. Sie haben mir erklärt, sie pfeifen auf diese Legitimation. Ein Polizist, ein sog. demokratisches Organ, es pfeift auf die Gesetze, die Sie sich angeblich in diesem Hause gegeben haben. Diese zwei Polizisten schleppten mich auf das Polizeikommissariat und dort wurde mir vom Polizeikommissär Veèera neuerli ch bestätigt, daß ich verhaftet bin, ohne daß mir der Grund angegeben wurde, weshalb ich verhaftet wurde. Es wurden mir sofort meine Sachen abgenommen, meine Taschen durchsucht, kurz und gut alles weggenommen, was ich in meiner Aktentasche und einem Paket hatte. Über diese mir abgenommenen Sachen wurde kein Protokoll aufgenommen und ich muß feststellen, daß mir bei der Ausfolgung meiner persönlichen Sachen auf dem Mährisch-Schönberger Polizeikommissariat ein Notizbuch vorenthalten wurde, in dem ich meine persönlichen Eintragungen gemacht habe, daß mir ein Buch, "der Fünfjahreplan", fehlt, daß mir ferner eine ganze Reihe von Schriftstücken fehlen, die ich in meiner Aktentasche aufbewahrt hatte. Das Schönberger Polizeikommissariat begeht also offensichtlich Diebstahl an einem sog. immunen Abgeordneten.

Vom Schönberger Polizeikommissariat wurde ich in den Polizeiarrest überstellt. (Výkøiky na levici.) Ich werde die Verhältnisse in diesem Polizeiarrest zum Gegenstand einer Interpellation machen, damit unsere Herren Minister, unser Herr Innenminister, unser Herr Justizminister, Gelegenheit haben, sich zu überzeugen, welche Verhältnisse dort herrschen. Im 20. Jahrhundert ist dieser Polizeiarrest in einem uralten Gebäude untergebracht, das keine Fenster hat. In diesem Polizeiarrest herrscht vollständige Finsternis, dazu ein Reinlichkeitszustand, dessen sich die unkultiviertesten Nationen nicht zu schämen brauchten. In diesem Polizeiarrest gibt es Läuse, ungeheuere Scharen von Läusen. Es kennzeichnet unsere demokratische Justiz, unsere demokratische Verwaltung, daß man in diesen sog. Polizeiarrest Menschen hineinsperrt. (Výkøiky posl. dr Sterna.) Am nächsten Tag wurde ich dem Kreisgericht in Olmütz überstellt. Ich muß feststellen, daß ich während der ganzen Dauer bis einige Stunden nach der Überstellung zum Kreisgericht in Olmütz keine Bekanntgabe des Grundes erhalten habe, weshalb ich verhaftet bin. Obwohl das Gesetz 24 Stunden vorschreibt, hat man mir erst 48 Stunden nach der Verhaftung mitgeteilt, daß man bei mir aufreizende Flugblätter gefunden hat, ohne daß man mir mitteilen konnte, welchen Inhalt diese Flugblätter besessen haben. Das Abgeordnetenhaus hat dem Ansuchen um Auslieferung meiner Person mit der größten Bereitwilligkeit entsprochen und ich bin im Olmützer Kreisgericht 53 Tage in Untersuchung gesessen, 53 Tage hat die Olmützer Staatsanwaltschaft einen Fall konstruiert, um mich bestrafen zu können. Am 53. Tage ist es zur Verhandlung gekommen und bei dieser Verhandlung mußte ich trotz der Anstrengungen des Staatsanwaltes, trotz des besten Willens des Gerichtes, von der Anklage, derentwegen ich vom Abgeordnetenhause ausgeliefert worden bin, freigesprochen werden. Ich wurde auf Grund des § 15, Abs. 3 des Schutzgesetzes ausgeliefert, und auf Grund dieses Paragraphen mußte ich freigesprochen werden. Man hat dann nachträglich, um ein gewisses Alibi für die Festhaltung zu bekommen und es bei den Haaren herbeizuziehen, mich auf Grund des § 14, Abs. 5 und § 15, Abs. 2 des Schutzgesetzes zu 6 Wochen Kerker verurteilt. Man hat mich offensichtlich auf Grund der Paragraphen verurteilt, für die ich offiziell nicht ausgeliefert worden bin. Hier zeigt sich ebenfalls die Objektivität des bürgerlichen Gerichtes und der Justiz unter der Leitung eines sozialfaszistischen Ministers.

Nun zum Falle selbst. Ich wurde beschuldigt, in einem Paket oder einer Aktentasche Flugblätter an die Polizei oder Gendarmerie gehabt zu haben und ein Flugblatt, das die Aufforderung zur Subordinationsverletzung an das Militär beinhaltet hat, bei mir getragen zu haben. (Výkøiky posl. dr Sterna.) Ich weiß nicht, ob Ihre Armee schon so schwach ist, daß sie durch ein Flugblatt aufgereizt werden könnte, die Subordination zu verletzen. Aber vorausgesetzt, daß die Anklage 100%ig recht hat, möchte ich trotzdem fragen: Wo ist der Versuch der Flugblätterverbreitung, wie können Sie nachweisen, daß ich Flugblätter verbreitet habe? Das können Sie nicht und Sie konstruieren diesen Fall aus der Tatsache, daß angeblich nach der Angabe von Polizeispitzeln und einiger gekaufter Subjekte solche Flugblätter gefunden wurden. Wenn man die Logik weiter spinnt, müßte man jeden Menschen, der einen Revolver trägt, des Mordversuches anklagen. Man müßte noch mehr tun, man müßte jeden Mann und jede Frau, die auf der Straße sind, des Versuches des Ehe-bruches anklagen; das ist man imstande.

Ich habe im Olmützer Kreisgericht 53 Tage verbracht. Ich habe dort Gelegenheit gehabt, im Inneren des Kreisgerichtes das ganze soziale Elend, das heute in dieser Republik herrscht, zu studieren. Das Olmützer Kreisgericht umfaßt normalerweise 170 Häftlinge. Heute sind dort 400 untergebracht, zum größten Teil wegen Eigentumsdelikte, solcher Delikte, die unmittelbar der Not der Eingekerkerten entspringen. Sie finden dort Leute, die ihr Leben lang unbescholten waren und ihr Leben lang ehrlich ihr Stück Brot verdient haben, heute dies aber nicht mehr imstande sind, die die Not zwingt, sich das Stück Brot oder etwas anderes zu stehlen, um nur die Existenz aufrecht zu erhalten. Solche Leute sitzen im Olmützer Kreisgericht und wahrscheinlich in allen anderen Kreisgerichten der Republik. Aber die, die diese Not auf dem Gewissen haben, die schuld sind an diesen Zuständen, sind in diesem Staate und in allen kapitalistischen Staaten in Amt und Würden. Sie sitzen unter Umständen in Ministersesseln. Ich werde mir erlauben, auf die Verhältnisse im Olmützer Kreisgericht ebenfalls in einer Interpellation zurückzukommen. Ich glaube nicht, daß die Verhältnisse im Olmützer Kreisgericht allein dastehend sind, sie können vielmehr übertragen werden auf die gesamte Justiz, auf die gesamte Gefängnisverwaltung der Èechoslovakei. Im Olmützer Kreisgericht sind zeitweise 20 politische Häftlinge, Arbeiter, gesessen und zwar deshalb, weil sie auf die Straße gegangen sind, um für ein größeres Stück Brot zu kämpfen. Es sind dort 16 Arbeiter aus Mähr.-Schönberg gesessen, die nichts anderes verbrochen haben, als daß sie am 31. Jänner auf die Straße gegangen sind, die weiter nichts begangen haben, als daß sie sich nicht ruhig hingestellt und sich von den Polizeipendreks haben niederschlagen lassen. Deshalb sind 16 Arbeiter - unorganisierte, sozialdemokratische, èechischnationale Arbeiter - durch mehr als 2 Monate im Olmützer Kreisgericht festgehalten worden. Zwei Arbeiter sitzen heute noch, die Arbeiter Kocour und Macek, und sie sind gezwungen, um im Kreisgericht für ihr Recht zu kämpfen und um gehört zu werden, gegen diesen unerhörten Justizskandal, der hier getrieben wird, in den Hungerstreik zu treten. Seit 8 Tagen befinden sich die beiden Arbeiter gegen die Methoden der Inquisition des Olmützer Kreisgerichtes im Hungerstreik. Sie befinden sich im Hungerstreik unter dem Regime des sozialfaszistischen Ministers Meissner. (Výkøiky.) Wenn die Bourgeoisie und die Sozialfaszisten glauben, daß sie uns mit diesen Methoden brechen werden, so irren sie sich. Wir gehen als Gegner dieses kapitalistischen Systems in die Kerker und kommen als seine Todfeinde heraus. Sie werden niemals imstande sein, den Willen der Arbeiter und Funktionäre der kommunistischen Partei, die Sie einsperren, zu brechen, genau so wenig, wie der russische Zarismus nicht imstande war, die Bolschewiken zu brechen. [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. dubna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 117. schùzi snìmovny.] Aber wir sind stärker als Ihr, wir werden eines Tages die Richter sein und Abrechnung halten über all diese Schandtaten, die das gegenwärtige Regime auf dem Gewissen hat.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf eine andere Sache zu sprechen kommen. Gerade heute, wo eine so nebensächliche Frage als Hauptpunkt auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses steht, möchte ich auf die unhaltbaren Verhältnisse, wie sie heute in den Gemeinden vorhanden sind, zu sprechen kommen. Eine große Zahl von Gemeinden steht vor dem unmittelbaren finanziellen Zusammenbruch, die Gemeindefinanzgesetze und die bürokratische Verwaltung im Bezirk, im Lande, in der Finanzverwaltung und in der Steueradministration tragen mit dazu bei, daß diese Gemeinden, die früher eine gesunde Finanzgrundlage gehabt haben, einfach glatt zusammenbrechen müssen. Das typische Beispiel einer solchen Gemeinde ist die Gemeinde Hombok bei Olmütz. Diese Gemeinde hat Jahre hindurch eine aktive Finanzpolitik betrieben. Sie wird von Arbeitern verwaltet; Hauptsteuerträger ist dort die Eisengesellschaft Moravia. Diese Eisengesellschaft hat die Steuerbasis von 80 % des gesamten Gemeindehaushaltes zu tragen. Ihr wurde für die Zeit von 1921 bis 1931, in welcher sie die Steuer nicht bezahlt hat und in der eine Steuersumme von 13 Millionen aufgelaufen ist, ein Betrag von 11 Millionen abgeschrieben. Man hat also den Kapitalisten der "Moravia", die aus dieser Eisengesellschaft ihre Profite ziehen, für 9 Jahre 11 Millionen Kronen an Steuern abgeschrieben, während man den Arbeitern, wenn sie nur einen Heller über 193 Kronen verdient haben, wöchentlich Heller für Heller, Krone für Krone abgezogen hat. Die "Moravia" ist ein Millionenunternehmen, das ungeheuere Profite gemacht hat; und der hat man von Seite des Finanzministeriums diese 11 Millionen Kronen abgeschrieben. Mit dieser Abschreibung fällt selbstverständlich die Steuerbasis von Hombok. Diese Gemeinde soll heuer auf Grund dieser Abschreibung der Firma "Moravia" 2 Millionen Kronen zurückzahlen. Diese Gemeinde, die so wie so jahrahrelang auf die Gelder warten mußte, die ihr vom Steueramt überwiesen wurden, sosoll heuer dieser schwerreichen Millionenfirma 2 Millionen Kronen zurückzahlen.

Die Gemeinde hat verschiedene Rekurse an die Finanzverwaltung, an das Landesamt, an das Finanzministerium eingebracht, eine ganze Reihe von Rekursen, die nicht nur nicht erledigt, sondern überhaupt nicht beantwortet wurden. Und heute stehen wir vor der Tatsache, daß die Gemeinde Hombok die Gemeindekanzlei sperren mußte, daß sie ihren Sekretär auf unbestimmte Zeit beurlaubt und sogar den Gemeindepolizisten außer Dienst gestellt hat. Kommenden Samstag wird die Gemeinde ihre Gemeindearbeiter aus dem Grunde entlassen müssen, weil an sie seit dem Jahre 1930 nicht ein roter Heller von Seite des Steueramtes abgeführt wurde. Der Bürgermeister der Gemeinde Hombok erklärte mir, daß er den Schulbetrieb noch durch einige Wochen wird aufrecht erhalten können, daß er aber dann auch die Schule und den Kindergarten wird sperren müssen. Im Jahre 1931 wurden 2 Milliarden für Kriegsrüstungen ausgegeben und dabei finden wir, daß Kinder im Herzen Europas infolge finanzieller Schwierigkeiten keine Schule besuchen können.

Diese Tatsachen sowie die Verhandlung des Flugvertrages beweisen deutlich die Ignorierung aller Selbstverständlichkeiten, sie beweisen ganz klar, daß das heutige Regime seinen primitivsten Aufgaben nicht gerecht werden kann, daß es nicht nur das Weltwirtschaftssystem mit seiner Politik, sondern auch, daß es den primitivsten Haushalt einer Gemeinde nicht finanzieren kann. Dieses System muß zusammenbrechen und die Arbeiter werden unter Führung der kommunistischen Partei dafür Sorge tragen, daß mit diesem bankerotten System Schluß gemacht wird, mit diesem unfähigen Regime, das nicht imstande ist, den Menschen Arbeit und Brot zu geben, das nicht imstande ist, auch nur die primitivsten Kulturforderungen zu finanzieren. Die Arbeiter werden unter der roten Fahne der kommunistischen Partei gegen den Sozialfaszismus demonstrieren. Sie werden demonstrieren gegen den Sozialfaszismus, sie werden demonstrieren gegen die Hungerregierung, sie werden demonstrieren um Arbeit, Brot, Boden und Macht. (Potlesk komunistických poslancù.)

4. Øeè posl. dr Sterna (viz str. 33 tìsnopisecké zprávy):

Sie haben hier gehört, gerade jetzt, wie unter der Ägide des Herrn Justizministers Dr. Meissner mit Arbeitern, auch sozialdemokrati schen, nicht nur kommunistischen, umgegangen wird, welche das Verbrechen begangen haben, Hunger zu haben und Brot zu verlangen, wie man mit kommunistischen Abgeordneten umgeht, die das Verbrechen begangen haben, für die lnteressen der Arbeiter einzutreten. Aber ganz anders wird hier in diesem Staate umgegangen mit Ministern, Abgeordneten staatserhaltender Parteien, welche sich etwas haben zuschulden kommen lassen, was sogar nach den bürgerlichen Gesetzen als Verbrechen bezeichnet werden muß.

Es ist jetzt ungefähr ein Jahr her, da habe ich hier in diesem Saale festgestellt, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. dubna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 117. schùzi posl. snìmovny.]

Místopøedseda dr Lukavský (zvoní): Žádám pana øeèníka, aby se mírnil ve svých výrazech.

Posl. dr Stern (pokraèuje): Ich werde Ihnen beweisen, daß nicht nur ich so denke, sondern auch bürgerliche Klassenrichter ähnlich denken. Damals, wo ich hier an der Hand konkreter Tatsachen diese Dinge festgestellt habe und wo ich dem Herrn Justizminister Gelegenheit gegeben habe, vor seinen eigenen Gerichten mich zur Verantwortung zu ziehen, indem ich diese Beschuldigungen auch außerhalb des Parlamentes vorgebracht habe und mich bereit erklärte, meinner Auslieferung zuzustimmen, damals hat der Herr Justizminister es nicht für notwendig gefunden, mich zu klagen. Es hat ein Jahr gedauert, bevor es möglich war, den Herrn Justizminister in sein eigenes Gericht hereinzubringen und dort als Kläger aufzutreten. Er hat auch das nur gewagt, weil er sich gedacht hat, daß ein Ausdruck, der zugleich eine Beschimpfung enthält, ihm Gelegenheit geben werde, auf billige Art aus dieser Geschichte herauszukommen und seine Ehre reinzuwaschen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)

Aber die Sache ist anders ausgefallen, als es sich der Herr Justizminister Meissner vorgestellt hat. Vor seinem eigenen Klassengericht hat der Justizminister dieses Staates eine schmähliche Niederlage im Gerichtssaal erfahren. Er ist von seinem eigenen Klassengericht moralisch verurteilt worden. Und wir fragen hier jetzt, ob diese bürgerliche kapitalistische Regierung schon soweit versumpft ist, daß sie einen solchen Minister, der vor dem bürgerlichen Gericht moralisch verurteilt wurde, als Justizminister, als obersten Leiter der Gerechtigkeit in diesem Staate weiter ertragen wird.

Was ist im Gerichtssaal geschehen? Wort für Wort wurde dort alles bewiesen, was ich hier vorgebracht hatte. Es wurde so bewiesen, daß der Verteidiger des Herrn Justizministers es zugeben mußte, es nicht leugnen konnte. Es hat sich aber im Gerichtssaal noch mehr herausgestellt, als ich hier vorgebracht habe. Nicht nur die Taten, die ich hier geschildert, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. dubna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] sind dort ans Tageslicht gekommen. Es wurde dort bewiesen, daß der Justizminister tatsächlich diesen Vertrag ausgearbeitet hat, auf Grund dessen ein Beamter der Kommerzbank, der von den Verbrechen, die in dieser begangen wurden, gewußt hat, verpflichtet wurde, zu schweigen, auch dann zu schweigen, wenn er weiß, daß das, was er behauptet, die Wahrheit ist, verpflichtet wurde, alle Dokumente, welche diese Verbrechen beweisen können, auszuliefern, auch von den gewesenen Leitern der Bank nichts derartiges auszusagen, auch wenn er weiß, daß es die Wahrheit ist; und dafür hat der Herr Justizminister Meissner 15.000 Kè Palmare bekommen. Das wurde bewiesen. Herr Dr. Winter, sein Vertreter, hat sich bemüht, diese 15.000 Kè als ein angenommenes Honorar für die Leistungen hinzustellen. Nach seinen Begriffen ist das tatsächlich nicht einmal ein so hohes Palmare. Er hat sich ein Gutachten von der Advokatenkammer geben lassen, aber der Verteidiger des Angeklagten hat sehr richtig auf den ganzen Schwindel hingewiesen, der dabei angewendet wurde. Selbst mit einer solchen Kleinigkeit mußte der Herr Justizminister und sein Verteidiger schwindeln, anders kann man das nicht bezeichnen. Sie haben nämlich an die Advokatenkammer eine Rechnung hingeschickt, wo der Herr Justizminister erklärt hat: "Das alles habe ich für den Direktor Grünwald gemacht, so und so oft habe ich telephoniert, so und so oft interveniert usw." Diese Rechnung wurde dem Direktor Grünwald nicht vorgelegt, die hat einfach der Herr Advokat Dr. Meissner selbst aufgeschrieben, niemand hat diese Rechnung kontrolliert, sie wurde an die Kammer geschickt und dort hat man bestätigt: für diese Leistungen sind 15.000 Kè nicht zu viel. Dabei war z. B. eine ganze Menge, vielleicht 30 oder 40, Telephongespräche angeführt, die darin bestanden haben, daß der Herr Direktor telephonisch gefragt hat, ob der Dr. Meissner in der Kanzlei ist, er möchte ihn sprechen, dort hat man ihm mitgeteilt, daß der Herr Doktor nicht in der Kanzlei ist. Das waren die ganzen Telephongespräche. Ich weiß nicht, wieviel Hundert Kè dafür in Rechnung gestellt wurden. Das ist ein kleines bezeichnendes Detail, um zu zeigen, wie sich die Herrschaften schwach gefühlt haben. Es hat sich doch herausgestellt, daß Dr. Meissner, der damals schon Justizminister gewesen war, genau gewußt hat, daß es sich um schwere Verbrechen handelt, die durch diesen Vertrag, den er gemacht hat, für den er 15.000 Kè bekommen hat, vertuscht werden sollten. Denn dieser selbe Dr. Meissner hat dem Direktor Grünwald erklärt: "Wenn Sie nicht das Wort "Einbrecher" gebraucht hätten, sondern wenn Sie das Wort "Verbrecher" gebraucht hätten, dann hätten wir den Wahrheitsbeweis erbringen und den Prozeß gewinnen können." Das heißt, nach dem Urteil des Dr. Meissner selbst waren diese Dinge, die dort in den Banken vor sich gegangen sind, solche Dinge, daß man den Wahrheitsbeweis dafür erbringen konnte, daß es sich um Verbrechen handelte. Der Direktor hat erklärt: "Ihr seid eine organisierte Einbrecherbande" und dafür hat er, statt daß man ihn ohne Entschädigung entlassen hätte, 300.000 Kè Abfertigung bek ommen, allerdings 50.000 Kè erst nach 10 Jahren unter der Bedingung, daß er nichts sagt und daß sie zurückgezahlt werden müssen, wenn es jetzt etwas sagen wollte. Darum hat Direktor Grünwald vor Gericht nicht alles, was er gewußt hat, aussagen wollen. Er hat nur erklärt: Ich habe eine ganze Liste von solchen Verbrechen aufgestellt, und die habe ich dem Dr. Meissner vorgelegt. Herr Dr. Meissner hat von diesen Dingen gewußt und trotzdem der Direktor Grünwald vor Gericht nicht aussagen konnte, und zwar infolge dieses schmutzigen Vertrages, den Herr Dr. Meissner gemacht hat - dieser Vertrag hat den Zeugen gehindert zu sprechen, weil er auf Grund dieses Vertrages 50.000 Kè hätte zurückzahlen müssen - trotzdem ist unter anderem herausgekommen, daß dort Rentengeschäfte gemacht wurden, durch welche der Staat um viele Millionen geprellt wurde, daß die Einleger der Bank um viele Millionen betrogen wurden, und diese Betrüger, diese Verbrecher, die hat Herr Dr. Meissner durch diesen Vertrag geschützt. Und da muß man schon sagen: Der Hehler ist genau so wie der Stehler, wenn er mithilft, diese Verbrechen zu vertuschen, da 15.000 Kè nachweisbar - wie viel es nicht nachweisbar sind, weiß ich nicht - bekommen hat, wenn er Verbrecher auf diese Weise davor behütet, daß ihre Verbrechen ans Tageslicht kommen. Es wurde dort festgestellt, daß diese Banken nach allen Regeln der Kunst bestohlen worden waren. Natürlich nicht die Herren Bankdirektoren, sondern die Herren haben eben gestohlen, von leitenden Persönlichkeiten der Bank wurde die Bank nach allen Regeln der Kunst bestohlen, über 100.000 Kè Defizit wurde hervorgerufen. Um diese Diebstähle wieder gutzumachen, um die Gelder wieder herzugeben, um neue Gelder dafür herzugeben, damit die Herren Diebe mit Millionen und Hunderttausenden Abfertigung befriedigt werden können, dazu hat die Regierung, in der derselbe Dr. Meissner saß, über 300 Millionen, ungesetzlich auch nach den Gesetzen dieses Staates, bewilligt und Dr. Meissner hat in der Regierung diesen Dingen zugestimmt [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. dubna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] obzwar er genau gewußt hat, wofür diese Millionen, die man für die Arbeitslosen nicht hat, nachher noch verwendet werden, was für Abfertigungen gegeben, was für Geschäfte gemacht wurden mit der Bezahlung von Aktien zu einem weitaus größeren Kurse, als sie wert waren. All das hat Dr. Meissner gewußt und er hat trotzdem dieser Sanierung zugestimmt.

Diese Tatsachen, die im Gerichtssaal nachgewiesen wurden, die auch der Verteidiger Dr. Meissners nicht leugnen konnte, haben sogar auf den bürgerlichen Klassenrichter so gewirkt, daß er ein Urteil ausgesprochen hat, das in Wirklichkeit die Verurteilung des Dr. Meissner, des Justizministers ist. Der Verteidiger des Dr. Meissner hat im Gerichtssaal in einer Sache vollständig recht gehabt. Er hat erklärt, daß bei Beurteilung des Tatbestandes des Vergehens, das man dem Abgeordneten Tyl zur Last legte, berücksichtigt werden müsse, daß der Kläger an der Spitze des Staates, in einem verantwortlichen Dienst als Justizminister steht und daß er in öffentlicher Versammlung der Korruption beschuldigt wurde. Das Gericht hat auch angenommen, daß er in öffentlicher Versammlung beschuldigt wurde, bestochen worden zu sein. Das ist ganz klar. Wenn eine solche Beschuldigung fällt, wenn sie nicht auf Wahrheit beruht und wenn sie unter derartigen Umständen vorgebracht wird - da hat Dr. Winter recht gehabt - wenn es Verleumdung ist, daß Dr. Meissner das Recht hat, eine besonders schwere Bestrafung zu verlangen, die auch Dr. Winter verlangt hat. Was hat aber der Richter getan? Einen Abgeordneten, einen Kommunisten, gegen den man ohnedies immer viel strenger als gegen andere vorgeht, der dem Justizminister in öffentlicher Versammlung solche Dinge vorgeworfen hat, der gesagt hat: Du Justizminister dieses Staates bist ein Korruptionist, hast Bestechungen genommen - diesen hat der Richter zu einer Strafe von 1.000 Kè verurteilt und erklärt, daß er sich vorbehalte, diese Strafe bedingt auszusprechen. D. h. der Richter hat gesagt für jeden, der zu denken versteht, ist es klar: Ich müßte Dich freisprechen, das traue ich mich aber nicht in einem Staate, wo der Meissner Justizminister ist, infolgedessen muß ich Dich zum Scheine, der Form halber verurteilen. Aber in Wirklichkeit ist das, was hier nachgewiesen wurde, derart, daß es Dich berechtigt, den Justizminister so zu bezeichnen. Und der Richter hat sogar dasselbe, was ich hier sage, noch deutlicher zum Ausdrucke gebracht.

In der vorläufigen Begründung des Urteils hat nämlich der Richter erklärt, der Wahrheitsbeweis ist nicht gelungen, zumindest nicht in der Weise - "ne takovým zpùsobem", so wörtlich - wie es notwendig gewesen wäre, um Straffreiheit hervorzurufen; d. h. der bürgerliche Richter erklärt, bis zu einem gewissen Grade, in einer gewissen Weise, die allerdings zum Freispruche nicht ausreicht, aber in einem gewissen Grade ist es gelungen, im Gerichtssaal den Beweis zu erbringen, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. dubna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.].


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