Ètvrtek 4. prosince 1930

Die Umsatz- und Luxussteuer hat 1920 rund 500 Millionen ergeben; das Ergebnis hat sich immer mehr gesteigert, 1925 waren es bereits 1.779 Millionen und 1931 rechnet man bereits unter Mitverantwortung der sozialdemokratischen Parteien mit einem Erträgnis von 2 1/4 Milliarden. Dieser Betrag reicht gerade dazu hin, um die gesamten offenen und versteckten Militärausgaben des Staates zu decken.

Ich halte es auch für eine Irreführung, daß bei der Begründung der Notwendigkeit des Stimmens für diesen Gesetzesantrag der Berichterstatter neuerlich darauf hinwies, daß diese Umsatz- und Luxussteuer in erster Linie dazu diene, um Überweisungen an die Selbstverwaltungskörper durchführen zu können, sowie um 800 Millionen zur Bedeckung der Lehrergehalte zur Verfügung zu haben. Man will so der Bevölkerung einreden, daß es sich um die Bedeckung notwendiger öffentlicher Bedürfn isse handelt, aber man vergißt, u. zw. nicht unabsichtlich, darauf hinzuweisen, daß es in Wirklichkeit ganz gleichgültig ist, welche Steuerbeträge zur Deckung der Lehrergehalte und der Überweisung für die Selbstverwaltungskörper dienen. Es können diese Beträge genau so aus anderen Teilen der Steuereingänge genommen werden. Dieser Hinweis soll wohl nur dazu dienen, eine moralische Grundlage zu bieten, daß sich die einzelnen Parteien so gezwungen sehen, noch einmal für die Verlängerung dieses unmoralischen alle Bedarfsartikel verteuernden Steuergesetzes einzutreten.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß der Staat weder an den Militärausgaben noch an sonstigem Sachaufwand innerhalb des Staatsvoranschlages spart, ohne Rücksicht auf die ungeheuere Wirtschaftskrise, die bereits viele Tausende und Abertausende Opfer gefordert hat, daß er nicht mit dem guten Beispiel der Sparsamkeit vorangeht, die er immer den Selbstverwaltungskörpern empfiehlt. So sind wir gerade jetzt Zeugen einer neuerlichen Erhöhung der Bahn- und Posttarife, und vor wenigen Wochen wurde doch ohne Rücksicht auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise dem Hause ein erhöhter Staatsvoranschlag vorgelegt, ziffernmäßig mit einer Erhöhung von einer halben Milliarde, in Wirklichkeit von rund 900 Millionen. Diese Erhöhung wurde mit der Auswirkung einer Reihe von sozialen Gesetzen begründet; ununterbrochen wird hingewiesen auf die Novellierung des Genter Systems, auf die Weihnachtsremuneration an die Staatsbeamtenschaft, auf die klägliche Erhöhung der Invalidenrenten. Diese Beweisführung ist durchsichtig und nicht stichhältig, denn alle hier angeführten Beträge hätten glatt durch Herabsetzung des Sachaufwandes innerhalb einzelner Kapitel des Staatsvoranschlages Deckung finden können. Wenn der Staat selbst aus der von ihm geforderten und zum größten Teil durch die Verhältnisse erzwungenen Preissenkung die notwendigen Schlüsse gezogen hätte, wäre es möglich gewesen, allein aus der gewaltigen Senkung der Getreidepreise hunderte Millionen im Staatsvoranschlag ins Ersparen zu bringen. Da dies nicht geschehen ist, beinhaltet in Wirklichkeit der Staatsvoranschlag für 1931 nicht nur eine Erhöhung um eine halbe Milliarde, auch nicht um 900 Millionen, sondern mit Rücksicht auf die Absenkung der Preise, die bei vielen Artikeln eingetreten ist, und die damit doch logischerweise verbundene Ermäßigung des Staatsvoranschlages in Wirklichkeit um mehr als eine Milliarde.

Nun ist aber die Èechoslovakei ein Exportstaat, dessen Wirtschaft davon abhängig ist, ob es ihr gelingt, entsprechende Mengen zu exportieren, d. h. die Konkurrenzfähigkeit aufrecht zu erhalten. Der Export wird durch die Handelssteuern: Umsatzsteuer, Kohlensteuer, Wasserkraftsteuer, Verkehrssteuer, außerordentlich belastet, betragen doch diese Handelssteuern mehr als ein Drittel der gesamten Eingänge an Steuern und Abgaben überhaupt. Die endliche Herabsetzung der Umsatz- und Luxussteuer ist daher geradezu eine Lebensfrage für die Konkurrenzfähigkeit der Industrie geworden, nicht zu sprechen von der außerordentlichen Bedeutung für alle erwerbenden Kreise, für die gesamte Konsumentenschaft, welche die durch Umsatz- und Luxussteuer verteuerten Waren bei verschlechterten Lebensbedingungen kaufen müssen. Der 2%ige Steuersatz der Umsatzsteuer führt zu einer vom Finanzminister selbst berechneten 5 bis 8%igen Verteuerung der Waren und Bedarfsartikel, von anderer Seite wird diese Verteuerung sogar mit 8 bis 15% errechnet. Wir sehen also, daß der Staat als Preistreiber wirkt. Hier wäre in erster Linie einzuschreiten, um dieser sanktionierten Preistreiberei endlich ein Ende zu bereiten.

Die Gesetzesvorlage bringt zwar einige Erleichterungen, die aber nur einem kleinen Teil der Industrie zugute kommen. Aber auch diese Erleichterungen sind nicht durch gesetzliche Feststellung eines Anspruches auf Rückersatz der Umsatzsteuer an die Exporteure festgelegt, sondern, wie wir in diesem Staate gewohnt sind, abhängig gemacht vom freien Ermessen der Finanzverwaltung. Hier müßte im Gesetz unbedingt der klare Rechtsanspruch festgelegt werden.

Nun möchte ich kurz noch auf § 7, Zahl 3 der Novelle zu sprechen kommen. Hier stehe ich auf dem Standpunkt, daß Geschäftsreisende, also Agenten von der Umsatzsteuer überhaupt zu befreien sind. (Sehr richtig!) Es ist geradezu unglaublich, daß man diese Kategorie für umsatzsteuerpflichtig erklärt hat, obwohl hiefür keinerlei Berechtigung vorliegt. Aber geradezu lächerlich und unglaublich verständnislos muß der vorgelegte Wortlaut des neugefaßten § 7, Zahl 3 wirken, wo für die Steuerpflicht der Agenten eine Grenze von 40.000 Kè festgelegt ist. Wer mit den Verhältnissen vertraut ist, wird mir beipflichten müssen, daß es z. B. bei Agenten, die Überseegeschäfte abzuschließen haben, erfahrungsgemäß das Telephon- und Kabeltelegrammpauschale oft allein diese Grenze überschreitet, oftmals sogar doppelt und dreifach überschreitet. (Hluk. - Místopøedseda Špatný zvoní.) Ich halte dafür, daß dieser Paragraph abgeändert werden muß, daß die Agenten bezüglich ihrer aus dem Abschluß der von ihnen durchgeführten Geschäfte unter allen Umständen von dieser Steuer befreit werden müssen. Sollte unser diesbezüglicher Antrag nicht zur Annahme gelangen, halte ich es für notwendig, daß der Betrag von 40.000 mindestens auf 200.000 Kè erhöht werde.

Mit Rücksicht auf die Katastrophe, die über eine ganze Reihe von Gewerbeberufen, vor allem über das Schuhmachergewerbe hereingebrochen ist, halte ich es weiter für notwendig, daß in diese Gesetzesnovelle eine Bestimmung aufgenommen werde, wonach jene Unternehmer, die auf Grund § 50, Abs. 7 und § 54 des Gesetzes über die direkten Steuern von der allgemeinen Erwerbsteuer befreit sind, auch von der Umsatzsteuer befreit werden. (Souhlas.) Ich glaube, dieser Forderung muß jeder gerecht und sozial denkende Mensch zustimmen.

Und nun zum § 10 des Gesetzes. In dem Resolutionsantrag, von welchem der Herr Berichterstatter erklärt hat, daß er bei Verfassung der Novelle entsprechende Berücksichtigung gefunden hat, wird ausdrücklich gefordert eine Verringerung und stufenweiser Abbau der Umsatz- und Luxussteuer. Im § 10 des Muttergesetzes ist der Steuersatz von 2% verankert. Um überhaupt nicht ins Gedränge zu kommen und möglichst wenig von der Festlegung der 2%igen Umsatzsteuer sprechen zu müssen, hat man diesen Gesetzesparagraphen unverändert im Muttergesetz zurückgelassen und es ist wahrscheinlich auch die Absicht gewesen, nicht sofort mit dem gesamten Text zu kommen, sondern erst im letzten Abschnitt die Regierung aufzufordern, bei der Veröffentlichung dieser Gesetzesnovelle im Anhang dann den gesamten Wortlaut des Gesetzes zu bringen. Die Õffentlichkeit, die Steuerträger sollten eben nicht davon Kenntnis erhalten, daß die jetzige Regierungskoalition einschließlich der sozialdemokratischen Parteien sich neuerlich für die unveränderte Annahme des 2%igen Steuersatzes auszusprechen. Ich begrüße es daher, daß mein Vorredner als Angehöriger einer Regierungspartei auf diese Lücke in der Gesetzesnovelle aufmerksam gemacht hat, und ich begrüße es weiter, daß er zum § 10 einen Abänderungsantrag eingebracht hat. Ich gebe auch der Hoffnung Ausdruck, daß Herr Koll. Windirsch, wenn er sich schon dazu entschlossen hat, einen solchen Abänderungsantrag einzubringen, auch den Mut haben wird, dann auch für ihn zu stimmen. Er hat die Einbringung seines Antrages damit begründet, daß schon mit Rücksicht auf die ungeheuerliche Auswirkung der Wirtschaftskrise und besonders mit Rücksicht auf die Preisabsenkungsaktion, die überall nunmehr zur Durchführung kommt, es nur gerechtfertigt wäre, daß man z. B. eine ganze Reihe landwirtschaftlicher Produkte, die bisher noch unter dem 2%igen Steuersatz stehen, nunmehr unter dem 1%igen Steuersatz stellt. Diesem seinen Wunsche könnte noch weitergehend Rechnung getragen werden, wenn er und seine Partei und, wie ich voraussetzen will, auch seine Bruderpartei, die èechische Agrarpartei, sich bereit erklären könnten, meinem, zu diesem § 10 eingebrachten Antrag, der etwas weitergehend ist, zuzustimmen. Ich habe in meinem Abänderungsantrag, den ich bereits in der gestrigen Budgetausschußsitzung überreicht habe, mich nicht nur damit begnügt, diese landwirtschaftlichen Produkte in den niedrigeren Steuersatz einzubeziehen, sondern auch verlangt, daß der 2%ige auf 1% und der 1%ige Steuersatz im § 10 auf 1/2% herabgesetzt wird.

Ich muß mich aber auch mit der Bestimmung des § 20, Abs. 4 befassen, mit welcher den unter der schweren Wirtschaftskrise leidenden Angehörigen des Handels- und Gewerbestandes geradezu in den Rücken gefallen wird, das ist jene Bestimmung, in welcher für den Fall nicht fristgerechter Steuerzahlung mit einer Erhöhung der Steuerschuld um 5% als Strafe gedroht wird, "zuzüglich 7% der Verzugszinsen". Im Motivenbericht wird diese Bestimmung damit zu begründen gesucht, daß man darauf hinweist, daß angeblich diese Steuerträger, also der um seine Existenz schwer ringende Handels- und Gewerbestand, diese für den Staat eingehobenen Umsatzsteuerbeträge absichtlich zurückhält und nicht abliefert und zwar angeblich mit der Absicht, aus der Spannung zwischen den Steuerverzugszinsen und den Zinsen am Privatgeldmarkt Profit zu schlagen. Es ist geradezu unglaublich, daß sich im jetzigen Zeitpunkt noch Referenten im Finanzministerium finden, die eine solche Begründung ausarbeiten; aber noch unglaublicher ist es, daß sich in diesem Hause Volksvertreter finden, die den Mut haben, für diese Begründung die Verantwortung zu übernehmen. Denn jeder, der halbwegs mit den Verhältnissen, wie sie heute unter den Steuerträgern herrschen, vertraut ist, wird wissen, daß der Kleingewerbetreibende, der Kaufmann, gar nicht in die Lage kommt, die Umsatzsteuer den Kunden aufzurechnen, sondern daß er diese Beträge in seine Preise einkalkulieren muß, daß er sie also gar nicht bezahlt bekommt, und es ist daher unfaßbar, wie sich die Befürworter des Gesetzes auf den Standpunkt stellen können, daß sie die nicht rechtzeitige Einzahlung der Umsatzsteuer geradezu als Defraudation bezeichnen. Wir müssen diesen hier geäußerten Standpunkt mit aller Entschiedenheit zurückweisen und ich möchte die Gelegenheit nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, daß gerade der kleine Kaufmann und Gewerbetreibende in der gegenwärtigen Krise nur zu oft als Rettungsengel auftreten muß, besonders in jenen Gebieten, wo durch Stillegung großer Industriebetriebe große Arbeitslosigkeit herrscht, wo tausende und tausende Arbeitslose, die mit der geringfügigen Arbeitslosenunterstützung ihr Auskommen nicht finden können, den notwendigen Bedarf beim kleinen Kaufmann auf Kredit zu nehmen gezwungen sind; der Kaufmann also nicht einmal für die Ware den entsprechenden Gegenwert erhält, noch viel weniger die Umsatzsteuer. (Sehr richtig!) Es ist geradezu unglaublich, daß man in dieser Krisenzeit es wagt, eine solche Erhöhung der Umsatzsteuer vornehmen zu wollen, und ob es den einzelnen Herren angenehm ist oder nicht, es muß hier festgestellt werden, daß diese Erhöhung der Umsatzsteuer unter Mitverantwortung der sozialdemokratischen Parteien, unter Mitverantwortung der deutschen sozialdemokratischen Partei erfolgt. Wir wissen, daß die Zahl der Arbeitslosen, soweit sie Unterstützungsempfänger sind, bereits die Zahl von 150.000 überschritten hat, wir wissen aber auch, daß 120.000 dieser Arbeitslosen sich im deutschen Gebiet befinden. Ich halte auf Grund dieser Ausführungen es für unbedingt notwendig, daß zumindest die Bestimmung des Gesetzes § 20, Abs. 4 verschwindet, und ich habe auch in dieser Richtung einen Antrag auf Streichung eingebracht. Mit besonderer Befriedigung habe ich den Ausführungen des verehrten Herrn Vorredners entnommen, daß auch er den Antrag auf Streichung dieses Paragraphen eingebracht hat. Es steht daher zu hoffen, unter der Voraussetzung, daß die deutschen und èechischen Agrarier in dieser Richtung Hand in Hand gehen, daß wenigstens dieser eine Abänderungsantrag zur Annahme gelangen wird, wodurch der vorliegenden Gesetzesnovelle - sagen wir - der ärgste Giftzahn ausgebrochen würde.

Da ich aber keinen rosenroten Optimismus besitze und es wahrscheinlich halte, daß sich der Bund der Landwirte nicht geschlossen hinter seinen Redner, Koll. Windirsch, stellen wird, habe ich für den Fall, als der Antrag auf Streichung dieses Paragraphen abgelehnt werden sollte, einen Alternativantrag in der Richtung eingebracht, daß die Steuergrenze für das Inkrafttreten dieser 5 %igen Strafe, die im Antrag mit 200 Kè festgelegt ist, von 200 Kè auf 1.000 Kè erhöht wird. Ich erwarte, daß alle jene Parteien, die immer und immer wieder erklären, daß sie soziales Empfinden haben, zumindestens wenigstens für diesen Alternativantrag stimmen werden; gilt es doch hier die Ärmsten von den Armen von der Bestrafung durch die 5 %ige Steuererhöhung zu befreien.

Ich kann es bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, noch auf die unglaublichen Eintreibungsmethoden der Finanzverwaltung zu sprechen zu kommen. Ich habe schon wiederholt darauf hingewiesen, daß das Finanzministerium einerseits die Steuerämter auffordert, bei der Eintreibung der Steuerrückstände möglichst entgegenkommend vorzugehen und die eingebrachten Steuerrekurse u. s. w. möglichst rasch zu erledigen, auf der anderen Seite muß man es aber erleben, daß solche entgegenkommenden Erlässe des Finanzministeriums einige Monate später widerrufen werden, durch entgegengesetzte Erlässe. Der mehr oder weniger entgegenkommende Erlaß trug das Datum vom 6. Mai 1930, und der rigorose Erlaß wurde anfangs September herausgegeben. In diesem Erlaß wurden die Steuerämter vom Finanzministerium zur verschärften Eintreibung der rückständigen Steuern aufgefordert. Es ist geradezu unglaublich, daß gerade zur Zeit dieser schweren Wirtschaftskrise, die wir durchmachen, die Finanzverwaltung ein so geringes Verständnis für die Schwierigkeiten der im selbständigen Erwerbsleben stehenden Steuerträger hat. Bei dieser Gelegenheit muß auch darauf hingewiesen werden, daß ja in erster Linie die Steuerbehörden die Schuld daran tragen, daß die Steuerrückstände zu so gewaltigen Summen angewachsen sind, weil sie die eingebrachten Rechtsmittel nicht rechtzeitig und fristgerecht der Erledigung zuführen. Was nützt es, wenn in der sogenannten Steuerreformgesetzgebung vom Jahre 1927 entsprechende Erleichterungen in Aussicht gestellt und dem Steuerträger die entsprechenden Rechtsmittel an die Hand gegeben werden, wenn die Finanzverwaltung selbst die Durchführung dieser Bestimmungen geradezu boykottiert! Es ist unbedingt notwendig, daß für die Erledigung dieser eingebrachten Rechtsmittel eine bestimmte Frist festgelegt wird. Wiederholt habe ich bereits von dieser Stelle und auch im Wege von Interpellationen vom Finanzministerium gefordert, daß z. B. für die Erledigung eines eingebrachten Rechtsmittels unbedingt eine Frist von, sagen wir, 8 bis 12 Wochen festgelegt wird. (Souhlas.) Erst dann, wenn der Steuerträger die Gewähr hat, daß sein Rekurs rechtzeitig erledigt wird, wird auch die Möglichkeit geboten sein, ein entsprechendes gegenseitiges Vertrauen herzustellen und die ganze Abwicklung, Fatierung, Vorschreibung und Bezahlung der Steuer auf eine gesunde Basis zu stellen. Erledigungen lassen oft Jahre auf sich warten, und diese Methode der verspäteten Erledigung führt dazu, daß die Steuerträger unverschuldet ins größte Unglück gestürzt werden. Das ungeheuerlichste ist es, wenn die Steuerbehörde die Steuerschuld noch verbüchern läßt und dadurch dem armen Steuerträger die letzte Möglichkeit nimmt, wirtschaftlich durchzuhalten, da seine Kreditfähigkeit durch die Verbücherung der Steuerschuld geradezu untergraben wird. Meines Erachtens ist es daher Pflicht nicht nur des Finanzministeriums, sondern vor allem der Mehrheit in diesem Hause, in dieser Beziehung endlich einmal Remedur zu schaffen.

Ich melde bei dieser Gelegenheit noch eine weitere wichtige Forderung an: die Befreiung der Gemeindeunternehmungen von der Umsatzsteuer für ihre Betriebe, vor allem für die Elektrizitäts- und Gaswerke. (Sehr richtig!) Es ist bezeichnend, daß mein Vorredner Koll. Windirsch eine ähnliche Forderung erhoben hat, aber er hat sie nur auf die Elektrifizierungsgebiete des flachen Landes erstreckt wissen wollen. Ich verstehe es nicht, warum er in seinen Ausführungen sich immer nur auf den Standpunkt einseitiger Standesforderungen gestellt hat. Denn was dem einen recht ist, muß dem anderen billig sein. Diese Forderung ist unbedingt für alle Selbstverwaltungskörper zu erheben und ich gebe ebenfalls der Hoffnung Ausdruck, daß Koll. Windirsch seinen Einfluß dazu benützen wird, um endlich durch diese von ihm aufgestellte Teilforderung unsere Gesamtforderung zu unterstützen.

Bevor ich schließe, möchte ich noch darauf hinweisen, welch ungeheuerliche Praktiken sich in diesem Staate eingebürgert haben. Vor ungefähr Monatsfrist hat unser Klubvorsitzender Dr. Schollich dem Finan zministerium als Teilergebnis einer Steuerprotestaktion 150.000 Unterschriften von Steuerträgern vorgelegt; durch diese Unterschriften wurde gegen die ungeheuren Steuerlasten protestiert. Heute bekommen wir schon aus vielen Gebieten Nachrichten, daß die Gendarmerie beauftragt ist, in den einzelnen Gebieten, wo diese Unterschriftensammlung durchgeführt wurde, zu erheben, wer diese Unterschriften eingeholt hat. (Hört! Hört!) Ich glaube hier feststellen zu müssen, daß er das freie Recht jedes Staatsbürgers ist, eine solche Unterschriftensammlung durchzuführen, und daß es geradezu unerhört und nur eines Polizeistaates würdig ist, wenn man es duldet, daß diese Bespitzelung weiter durch die Gendarmerie durchgeführt wird. (Výkøiky posl. dr Keibla a Matznera.) Wahrscheinlich hat man die Absicht, diese Staatsbürger, die sich in Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte bemüht haben, im Interesse der Allgemeinheit zu wirken und durch die Durchführung dieser Aktion den Regierenden in diesem Staate klar die Stimmung unter der Bevölkerung vor Augen zu führen, die Steuer den Steuerbehörden bekanntzugeben, damit sie bei der nächsten Vorschreibung einer bestimmten strafweisen Berücksichtigung unterzogen werden. (Rùzné výkøiky na levici.) Es ist unglaublich, daß in einem demokratisch en Staat, in einem Staat, der auf sogenannter republikanischer Grundlage ausgebaut ist, solche Vorfälle sich überhaupt ereignen können, und ich stelle daher von dieser Stelle aus an den abwesenden Herrn Innenminister, den wir schon durch lange Wochen hier nicht gesehen haben, die Forderung, daß er sofort in dieser Richtung Erhebungen pflegt. Ich nenne hier vor allem das Gendarmeriekommando in Falkenau an der Eger, damit der Herr Innenminister sofort die entsprechenden Weisungen herausgeben kann. Oder will man uns mit der bekannten Antwort kommen, daß es sich nur um Übergriffe untergeordneter Organe handelt, wie z. B. jetzt beim Aufmarsch der bekannten 600 Volkszählungssoldaten in Trautenau, wo der Herr Landesverteidigungsminister erklärt, daß er von der Durchführung dieser Aktion zwar gewußt hat, daß aber die Verlegung der 600 Mann nach Trautenau erst für einen Zeitpunkt nach dem 1. Dezember geplant war und ohne seine Kenntnis und gegen seinen Willen bereits am 31. vorigen Monates durchgeführt wurde?

Ich komme zum Schlusse. Auf Grund meiner Ausführungen muß ich erklären, daß meine Partei schon mit Rücksicht auf den ungeheuerlichen Anschlag, auf die Taschen der Steuerzahler, der in dieser Novelle verankert ist, den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung stellen wird, und wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, wir selbstverständlich gegen das vorliegen de Gesetz stimmen werden. (Potlesk.)

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