Ètvrtek 4. prosince 1930

3. Øeè posl. Windirsche (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Verhandlung über das Umsatzsteurgesetz ist nach meinem Daführhalten nur mehr eine Formsache, weil eigentlich der Bestand dieser Steuer bereits zweimal garantiert ist. Zunächst ist die Umsatzsteuer für das Jahr 1931 bereits durch die Annahme des Staatsvoranschlages für das kommende Jahr bewilligt worden. Im Staatsvoranschlag spielt die Umsatzsteuer sowie in den früheren Jahren eine ganz bedeutende Rolle. Zweitens ist dann das Bestehen der Umsatzsteuer durch die Annahme der Novelle zum Gesetz über die Regelung der Finanzgebahrung der Selbstverwaltungskörper garantiert. Aus dem Wortlaut dieser Novelle können wir entnehmen, daß die Umsatzsteuer in diesem Gesetz petrifiziert ist. Wenn wir die Gründe überblicken, die dazu geführt haben, so dürfen wir dabei nicht übersehen, daß hiefür einen ganz besonderen Anteil die finanzielle Mißwirtschaft, ich will nicht sagen, in vielen, aber in manchen Selbstverwaltungskörpern gehabt hat und ich erwähne hier im Zusammenhang einen Fall, der mir erst in der allerletzten Zeit aus meinem Heimatsbezirk Reichenberg mitgeteilt worden ist, den Fall der Gemeinde Dörfel, in der durch sozialistische Parteien, die dort seit dem Jahre 1918 am Ruder gewesen sind, eine bedeutende Verschuldung entstanden ist, so daß die Führung der Gemeinde nicht mehr weiter möglich ist. Wenn bei der Vorlage des Umsatzsteuergesetzes diese Steuer als der Pfeiler der Finanzwirtschaft bezeichnet wird, so muß die Richtigkeit dieser Behauptung wohl von allen Seiten anerkannt werden. Denn die Umsatzsteuer, die heute einen Bruttoertrag von 2 1/4 Milliarden Kè bringt, ist gewiß eine Sache, auf die die Finanzverwaltung nicht verzichten kann. Würde man bei der Höhe der heutigen Ausgaben die Umsatzsteuer beseitigen, so wäre das gleichbedeutend mit der Einführung anderer Steuern und wir könnten wohl sicher damit rechnen, daß dabei vom landwirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, die Landwirtschaft gewiß neue bedeutende Belastungen erfahren würde. (Posl. Eckert: Das müßte nicht sein, wenn man die unproduktiven Ausgaben beim Militär und den Außenvertretungen kürzen würde!) Das ist richtig, wir sind gewiß dafür und haben bei Erörterung des Staatsvoranschlages über die Beseitigung der unproduktiven Ausgaben gesprochen, aber wir können eben feststellen, daß unsere Kräfte in dieser Beziehung leider viel zu schwach sind, um derartige fundamentale Forderungen auch wirklich durchzubringen. (Posl. Krumpe: Die Sozialdemokraten sagen, sie haben es nicht durchgebracht, die Agrarier sagen, sie haben es nicht durchgebracht, wer zum Teufel hält es denn!) Im Motivenbericht zu dieser Umsatzsteuernovelle ist der Hinweis enthalten, daß die Neuformulierung der Umsatzsteuer ganz bedeutende Erleichterungen beinhalten soll. Gewiß sind einige Erleichterungen vorhanden! Aber sie kommen nicht der Landwirtschaft zugute, sondern, wenn man die Sache richtig besieht, findet man, daß in erster Linie industriellen Großbetrieben genützt wird, ferner verschiedenen erwerbenden Kreisen, wie den Agenten, mit denen die Landwirtschaft nichts zu tun hat. Die Landwirtschaft selbst spürt von den Erleichterungen, auf die verwiesen wird, gar nichts, denn sie muß nach wie vor direkt und indirekt zu den Erträgnissen der Umsatzsteuer beitragen. Indirekt bringt die Landwirtschaft bedeutende Summen als Verbraucher auf. Diese Summen sind nicht gering, weil doch die landwirtschaftliche Bevölkerung 40% der gesamten Bevölkerung des Staates ausmacht. Es kommen also als Konsumenten mindestens 5 3/4 oder 6 Millionen Menschen aus der Landwirtschaft in Betracht. Von diesen wird, wenn sie konsumieren, gewiß auch ein bedeutender Teil an Umsatzsteuer abgestattet.

Die Landwirtschaft zahlt aber auch Umsatzsteuer direkt u. zw. in zweierlei Form. Auf Grund eines individuellen Einbekenntnisses, es betrifftdas größere landwirtschaftliche Betriebe, und ferner auf Grund der Pauschalierung der Umsatzsteuer. Wenn wir jede dieser beiden Arten betrachten, so kann gesagt werden, daß sie bei der Aufbringung der Umsatzsteuer eine Sonderbesteuerung der Landwirschaft bedeuten, weil die Landwi rtschaft im Gegensatz zu allen übrigen Berufsständen nicht die Möglichkeit der Regressierung der Umsatzsteuer besitzt. All das was an Umsatzsteuer entrichtet wird, geht direkt aus den Taschen der Landwirtschaft. Wir können infolgedessen die Umsatzsteuer, die auch der kleinste Landwirt zu zahlen verpflichtet ist, als eine besondere Art der Einkommensteuer bezeichnen.

Es ist gewiß interessant, einige Ziffern anzuführen, über die gesamte Höhe der direkten Belastung der Landwirtschaft durch die Umsatzsteuer. Wir haben einmal errechnet, daß der Betrag, der von der Landwirtschaft als Umsatzsteuer insgesamt aufgebracht wird, mindestens 130 Millionen Kronen im Jahre ausmacht. Davon entfallen 70 bis 80 Millionen Kronen auf die pauschalierte Umsatzsteuer, die also von den kleinsten, kleinen und mittleren Bauern aufzubringen ist. Das sind ganz gewiß bedeutende Beträge, wenn damit die Beträge anderer Steuerkategorien verglichen werden. Ich verweise da auf den Ertrag der allgemeinen Erwerbsteuer, der für 1931 mit 100 Millionen Kronen präliminiert ist. Die Landwirtschaft hat diese besondere Art von Besteuerung im Verlaufe der letzteren Jahre recht hart empfunden, weil die Landwirte zu traurigen Erfahrungen oder zur Erkenntnis gelangt sind, daß die Führung ihrer Betriebe durchswegs passiv ist. Zufällig kamen mir heute einige Zahlen in die Hand, die als Beweis dafür dienen können, daß die heutigen Getreidepreise Verlustpreise sind. Mir stehen Zahlen zur Verfügung, die von dem staatlichen landwi rtschaftlichen Institut für Buchführung und Betriebskunde ermittelt worden sind, also gewiß von einer Stelle, der man Objektivität und strengste Sachlichkeit zubilligen muß. Dieses Institut hat ermittelt, daß die Gestehungskosten bei Weizen bei einem Ertrag von 18 q pro Hektar per 100 kg 211 Kè betragen. Bei Korn, wenn derselbe Hektarertrag von 18 q zugrunde gelegt wird, betragen sie per 100 kg 190 Kronen. (Posl. Hodina: Bei dem Verkauf bekommen wir für das Korn 85 K!) Also weniger als die Hälfte der Gestehungskosten. Bei Gerste bei einem Hektarertrag von 18 q betragen die Gestehungskosten per 100 kg 178 K und bei Hafer bei demselben Hektarertrag per 100 kg sind die Gestehungskosten 174 K. Ich führe auch noch mit die Höhe der Gestehungskosten der Kartoffeln an, wobei ein Hektarertrag von 120 q - das ist gewiß schon viel - zugrunde gelegt wird. Man kommt dabei auf 50 K per 100 kg. (Výkøiky.) Was die Rüben betrifft, betragen die Gestehungskosten pro Hektar bei 280 q durchschnittlichen Ertrag d. i. gewiß, bei einem trockenen Jahrgang ziemlich viel per 100 kg 20·50 K. Wenn man angesichts dieser Preise, und sie sind auf amtlichem Wege ermittelt worden, die heutigen Preise für landwirtschaftliche Bodenprodukte berücksichtigt, ergibt sich, daß der Bauer in jedem Falle, wenn er seine Bodenprodukte verkauft, daraufzahlen muß. Infogedessen ist meine Behauptung richtig, daß, wenn sich zu dieser passiven Wirtschaft noch die Umsatzsteuer hinzugesellt, diese passive Betriebsführung von den Landwirten in der unangenehmsten Weise empfunden wird.

Man könnte freilich fragen, wie es möglich sei, daß der Bauer noch zu leben vermag. Hier sei eingeschaltet, daß der Bauer nur deshalb existiert, weil sich seine Lebensansprüche unter denen der Arbeiter, und ich möchte sogar behaupten, selbst unter denen der unterstützten Arbeitslosen bewegen.

Die Pauschalierung der Umsatzsteuer ist mit Ungerechtigkeiten verbunden, und das besonders in den Gebirgsgegenden Böhmens und Mährens. Die Grundlage für die Pauschalierung gibt der durchschnittliche Katastralreinertrag in den Gemeinden ab. Die Heranziehung des durchschnittlichen Katastralreinertrages ist in unseren Gebirksgegenden mit ihren ganz bedeutenden Höhenunterschieden, die auch ganz bedeutende Bodenunterschiede im Gefolge haben, eine Ungerechtigkeit. Denn wird der durchschnittliche Katastralreinertrag zur Berechnung des Pauschales herangezogen, dann muß der Bauer, der in der Höhenlage auf wenig ertragsfähigen Boden sitzt, dasselbe Umsatzsteuerpauschale abführen, wie der Bauer, von seinem Besitz in einer von Natur aus begünstigten Lage. Welch große Unterschiede vorkommen, ist z. B. in der Gemeinde Pommerndorf, Steuerbezirk Hohenelbe, zu ersehen. Dort liegen die Grundstücke in Seehöhen von 500 bis 1200 m. Es sind dort ganz außerordentliche Unterschiede in den Bonitäten vorhanden. Die Ertragsfähigkeit der Böden zeigt aber auch in unseren Gebirgslangdörfern große Unterschiede. Es wäre notwendig, daß das Finanzministerium bei Verhandlungen über die Pauschalierung der Umsatzsteuer vernünftige Weisungen in der Richtung ergehen läßt, daß man in Gemeinden, die derartige Unterschiede aufweisen, nicht einheitlich einen durchschnittlichen Katastralreinertrag heranziehe, sondern, daß man mehrere Zonen bilde und für jede einzelne Zone das Umsatzsteuerpauschale festlege.

Haben unsere Gebirgsgegenden schon aus diesem Grunde allen Anlaß Klage zu führen, so werden diese Klagen noch besonders bekräftigt durch die oft übermäßige Höhe der Katastralreinerträge in unseren Randgebieten. Wenn wir die Höhe der Katastralreinerträge unserer Gebirgslagen mit denen im flachen Lande vergleichen, zeigt es sich, daß in den tiefergelegenen Gebieten, die von Natur aus begünstigt sind, die Katastralreinerträge oft nicht nur gleich hoch mit denen der Gebirgsgegenden, sondern sogar auch niedriger sind. So werden also unsere Gebirgsgebiete durch diese Tatsachen besonders benachteiligt. Es wäre notwendig, daß man endlich eine Korrektur der Höhe der Katastralreinerträge schaffe und dabei die Möglichkeiten ausschöpfe, die durch das Katastralgesetz aus dem Jahre 1927 gewährleistet sind. Zu diesem Katastralgesetz ist kürzlich die Durchführungsverordnung erschienen. Zum wichtigsten Paragraphen aber, zu § 36 des Katastralgesetzes, besteht eine Lücke. Da schweigt sich die Durchführungsverordnung aus. Es wäre notwendig, daß man durch Herausgabe der Durchführungsverordnung zu § 36 diese Lücke so bald als möglich ausfülle.

Die Umsatzsteuer trifft die Landwirtschaft aber auch deswegen sehr hart, weil diese Steuer ohne jedwede Rücksicht auf die Verschuldung bezahlt werden muß, also ohne Rücksicht darauf, ob es dem Landwirt materiell gut oder schlecht geht. Es geht heute allen schlecht, alle Landwirte müssen heute Schulden kontrahieren und trotzdem wird bei Abstattung der Umsatzsteuer auf diese zunehmende Verschuldung keine Rücksicht genommen.

Wenn ich also an den im Motivenbericht enthaltenen Hinweis der Einräumung einer Erleichterung erinnere, muß ich neuerdings bekräftigen, daß bezüglich der Landwirtschaft gar keine Erleichterung in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten ist.

Wir, von Seiten des Bundes der Landwirte, haben uns bemüht, manche der Ungerechtigkeiten, die auch in der Novelle enthalten sind, zu beseitigen.

Eine Erleichterung wäre notwendig gewesen bezüglich Erreichung der Steuerfreiheit für den eigenen Verbrauch. Für die Nichtbesteuerung des Eigenverbrauches durch die Umsatzsteuer gibt es eine Analogie. Wir können auf das Deutsche Reich verweisen, wo der Landwirtschaft bezüglich des Eigenv erbrauches die Umsatzsteuerfreiheit zugestanden ist und zwar jenen Landwirten, die bis zu 2000 RM Einkommen haben. Ich glaube, diese Ziffer ist richtig, ich habe sie kürzlich der reichsdeutschen landwirtschaftlichen Fachliteratur entnehmen können. Steuerfreiheit hätte auch zugebilligt werden müssen für alle Naturalabgaben, die der Landwirt an Arbeiter und Dienstboten leistet. Ich habe deshalb einen Abänderungsantrag zu § 14, Abs. 13, formuliert, wonach die Lieferungen von Materialien, die dem eigenen Unternehmen für den Haushalt des Landwirtes und seine Arbeitsnehmer und für die Erfüllung eines Naturalausgedinges entnommen werden, von der Umsatzsteuer zu befreien sind.

Die Umsatzsteuerfreiheit hätte weiter zugebilligt werden sollen für Lieferungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder. Seit Bestand der Umsatzsteuer werden von den Molkereigenossenschaften immer wieder Klagen darüber erhoben, daß sie bei Abgabe von Molkereierzeugnissen an ihre Mitglieder Umsatzsteuer bezahlen müssen. Auch das hat uns angeregt, einen Antrag zu formulieren als § 4, Abs. 14, e) der beinhaltet: "Eine Befreiung von der Umsatzsteuer hat auch bei Lieferungen von Genossenschaften an deren Mitglieder zu erfolgen, wenn die gelieferten Gegenstände aus den von den Mitgliedern an die Genossenschaften gelieferten Materialien erzeugt wurden." Das hätte ohne weiteres auf die Molkereigenossenschaften Anwendung finden können.

Die Umsatzsteuerfreiheit hätte auch zugebilligt werden sollen den Genossenschaften, die am Lande mit der Verteilung von elektrischer Energie betraut sind. Wir haben die Erfahrung, daß die Elektrifizierung des flachen Landes nur dadurch gefördert werden konnte, daß sich in den zu elektrifizierenden Gemeinden Elektrizitätsgenossenschaften gebildet haben. Diese Gründungen verfolgten in erster Linie den Zweck, um im Wege der Genossenschaften die zur Durchführung der Elektrifizierung notwendigen Mittel zu beschaffen. Nun haben diese Elektrifizierungsgenossenschaften dann auch noch die Verrechnung der bezogenen Strommengen der Ortsinsassen mit übernommen. Hiefür müssen die Genossenschaften, obwohl sie eigentlich nichts anderes tun, als die Verrechnung durchzuführen, gleichfals Umsatzsteuer entrichten. Die Umsatzsteuerfreiheit hätte in diesem Falle ohne weiteres dekretiert werden können, weil die Elektrizitätsgenossenschaften im Sinne des § 73 des Gesetzes Nr. 76 ex 1927 die Befreiung von der besonderen Erwerbsteuer genießen. Dadurch, daß diese Genossenschaften mit der Umsatzsteuer für gelieferten Strom belastet sind, wird der Strombezug für ihre Abnehmer verteuert und diese sind gegenüber jenen Elektrizitätsenergie Beziehenden im Nachteil, die von den Werken unmittelbar den Strom erhalten und unmittelbar mit den Elektrizitätswerken verrechnen.

In der Novelle ist nun etwas mit Stillschweigen übergangen worden, dessen Erwähnung wir besonders erwartet haben u. zw. eine Bestimmung bezüglich des Satzes der Umsatzsteuer. Es hätte können mit Rücksicht auf die geänderten wirtschaftlichen und Erwerbsverhältnisse der § 10 eine Abanderung erfahren. Dies ist jedoch in der Novelle nicht geschehen und deshalb wurde im Auftrage meiner Partei, des Bundes der Landwirte, ein Zusatzantrag vorgelegt, der besagt: "Die Steuer betragt 2% des Entgeltes für die steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen oder dort, wo ein Entgelt nicht vorliegt, des Wertes. Bei Lieferungen landwirtschaftlicher Produkte mit Ausnahme von Obst ausländischen Ursprunges, jedoch mit Einschluß der ölhaltigen Früchte, Samen, Hopfen, Wildbret, Fische, sowie bei Lieferungen von Kraftfutter und künstlichen Düngemitteln beträgt die Steuer 1% des Entgeltes oder des Wertes. Der 1%ige Steuersatz gilt bei Lieferungen landwirtschaftlicher Produkte nicht nur in ihrem ursprünglichen, sondern auch in verarbeitetem Zustande, sofern diese Verarbeitung oder Zubereitung im eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen oder in einem genossenschaftlichen Unternehmen erfolgt, dessen Mitglied der Landwirt ist."

Bei der Ausarbeitung dieses Antrages sind wir von dem Grundsatze ausgegangen, daß mit Rücksicht auf den Preisfall derjenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die bisher durch den 2% igen Umsatzsteuersatz betroffen wurden, gleichfalls kein materielles Übergewicht mehr vorhanden ist und es gerechtfertigt erscheint, auch hier die 1%ige Umsatzsteuer einzuführen. Wir haben Kraftfutter und künstlich Düngemittel mit hereingenommen, weil eine Menge Landwirte für ihren eigenen Bedarf Kraftfutter und Düngemittel beziehen müssen. Mit Rücksicht auf die geltende 2%ige Umsatzsteuer, wird für diese Waren das höhere Pauschal von 4% bezahlt. Bei der Herabminderung der 2%igen Umsatzsteuer auf 1% wäre für diese Artikel die natürliche Folge gewesen, auch den Pauschalsatz von 4% auf 2% herabzusetzen.

Eine andere Sache, die wir mitbearbeitet haben, ist dann die Umsatzsteuerhöhe für jene Erzeugnisse, die der Landwirt selbst fabriziert, bzw. die in genossenschaftlichen Unternehmungen erzeugt werden, in die der Landwirt seine Erzeugnisse liefert.

Wenn ich hier zur genauen Demonstrierung einen Fall anführen kann, so ist die Käseerzeugung u. zw. jenes Käses, den der Landwirt im eigenen Haushalt erzeugt, von der 1% igen Umsatzsteuer betroffen. Wenn dagegen derselbe Käse in einer Molkerei hergestellt wird, in die der Landwirt seine Milch liefert, so muß von diesem Käse die 2% ige Umsatzsteuer abgeführt werden. Von unserer Seite ist also die Stellung dieses Antrages wohldurchdacht gewesen und wir haben es für richtig befunden, ihn zur Vorlage zu bringen.

Eine andere Sache, die man bei der Ausarbeitung der Novelle zum Umsatzsteuergesetz hätte gleichfalls mit berücksichtigen sollen, beinhaltet der § 17. Der Landwirt erzeugt oder besitzt verschiedene Spezialkulturen. Er ist Gemüse-, Wein-, Hopfenbauer, er ist Waldbauer und er versieht auch das Lohnfuhrwerk. Alle Landwirte, die nun solche Spezialkulturen oder Nebenerwerbe mit besitzen, wie das Lohnfuhrwerk, sind auf Grund der heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, für diese Spezialkulturen sowie für den Nebenerwerb zu Beginn des Jahres ordentlich ein Umsatzsteuerbekenntnis vorzulegen. Demjenigen Landwirt, der das nicht macht, wird strafweise die Umsatzsteuer um 5% erhöht. Kleinere Landwirte bis zu einem Ausmaß von 50 ha, die die Möglichkeit der Pauschalierung der Umsatzsteuer besitzen, haben das nun in der Weise gehandhabt, daß von ihnen nach Erscheinen der Kundmachung über die Umsatzsteuer ein Bekenntnis bezüglich der Pauschalierung der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft vorgelegt wurde, das noch weiter ergänzt wurde durch das Bekenntnis über den Ertrag aus dem sogenannten Spezialkulturen und Nebenerwerben. Trotzdem dies ordnungsmäßig geschehen ist, wurden diese Landwirte doch in Strafe genommen, d. h. man hat ihnen mit Rücksicht auf das verspätete Bekenntnis die Umsatzsteuer um 5% erhöht. Wir von unserer Seite haben gewünscht, daß den Landwirten die der Pauschalierung der Umsatzsteuer unterliegen, die Möglichkeit gewährt wird ein einziges Bekenntnis einzubringen. Wir haben diese Sache auch in einem Zusatzantrag zur Novelle niedergelegt und haben zu § 17 beantragt: "Landwirte, die ihre Umsatzsteuer in Form eines Pauschales entrichten, können das Bekenntnis zur Umsatzsteuer für gewisse Spezialzweige der Landwirtschaft, z. B. Obst, Wein, Hopfen, Waldungen und Lohnfuhrwerk, gemeinsam mit dem Bekenntnis zur Pauschalierung der Umsatzsteuer zur Vorlage bringen."

Von unserer Seite wurde dann natürlich auch das abgelehnt, was der § 20, Abs. 4, der Novelle enthält, nämlich die strafweise Erhöhung der Umsatzsteuer um 5% bei jenen Umsatzsteuerbeträgen, die über 200 Kè hinausreichen. Infolge der Rigorosität der Steuerbehörden gibt es eine große Anzahl von Landwirten, bei denen der Umsatzsteuerbetrag mehr als 200 Kè ausmacht. Im Interesse dieser Landwirte haben wir infolgedessen gleichfalls das Bestreben bekundet, diese Strafbestimmungen, die eine unbegründete Härte beinhalten, aus dieser Novelle zu eliminieren und haben auch in dieser Angelegenheit einen Streichungsantrag gestellt.

Nun kommt das, was hier als das bedauerlichste Moment erwähnt werden muß, das ist, daß diese Anträge, die im Interesse der Landwirte in bester Weise gemeint waren, abgelehnt worden sind. Dieser Sachverhalt ist bedauerlich, weil er im Widerspruch zu den Versicherungen steht, die wir von verschiedenen Seiten immer wieder hören können, daß der Landwirtschaft geholfen werden soll. Wenn man der Landwirtschaft helfen will, so muß man in erster Linie dazu beitragen, die Regieauslagen der Landwirtschaft zu vermindern und unter den Regieposten in der Landwirtschaft spielt eben die Umsatzsteuer eine ganz bedeutende und erschwerende Rolle, weil, wie ich schon erwähnt habe, jeder Landwirt bemüßigt ist, die Umsatzsteuer aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen. Wenn ich diese Angelegenheit hier erwähne und erwähnen mußte, so möchte ich dabei noch sagen: Es nützen diese Vertröstungen, die wir immer wieder hören können, auf eine bessere Zukunft gar nichts. Denn Versprechungen einem Versinkenden auf Rettung sind ganz wirkungslos, wenn man es dazu kommen läßt, daß der Versinkende schließlich doch ertrinkt. Was nützen Versprechungen von Hilfe mit Kreditaktionen, wenn aus der passiven und verschuldeten Landwirtschaft selbst erborgte Gelder in der Form von Steuern rücksichtslos herausgerissen werden. Nach unserem Dafürhalten ist es richtiger, den Bedürfnissen der Gegenwart zu entsprechen und in erster Linie bei den Steuern Erleichterungen zu gewähren. Dieser Grundsatz hätte nach unserem Dafürhalten bei der Umsatzsteuer in erster Linie Beachtung finden sollen. (Potlesk.)

4. Øeè posl. inž. Kalliny (viz str. 24 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Die vorliegende Novelle, durch welche die Umsatz- und Luxussteuer auf zwei weitere Jahre hinaus zugunsten des Staatssäckels gesichert werden soll, sagt nicht mehr und nicht weniger, als daß diese drückendste aller indirekten Steuern, die die kleinen und mittleren Einkommen am meisten belastet, neuerlich weiter in Kraft bleiben soll. Die Umsatz- und Luxussteuer wurde nach Kriegsschluß als Notsteuer eingeführt und schon damals das Versprechen gegeben, daß sie nicht von Dauer sein wird. Im Jahre 1923 wurde anläßlich der Verlängerung dieses Gesetzes neuerlich die Versicherung gegeben, daß diese Steuer, wenn sie noch einmal eine Verlängerung erfahren sollte, zumindest abgebaut werde. Es ist aber bei diesen Versprechungen geblieben und so haben wir es erlebt, daß im Jahre 1926, damals zum erstenmal mit deutscher Regierungshilfe, eine neuerliche Verlängerung dieser unmoralischen Steuergesetzgebung erfolgt und zwar auf drei weitere Jahre, bis Ende 1929. In diesem Zeitpunkt hat bereits die neueste deutsche Regierungspartei sich ebenfalls bemüßigt gesehen, die Verlängerung um ein weiteres Jahr zu ermöglichen, und zwar in striktem Gegensatz zu ihrer früheren Einstellung; man erinnere sich nur an den scharfen Kampf, den z. B. im Jahre 1926 die deutschen Sozialdemokraten gegen die weitere Verlängerung dieses Gesetzes geführt haben. Die vorliegende Novelle wird vom Herrn Berichterstatter begrüßt und zum Teil auch begründet mit dem Hinweis darauf, daß die Regierung angeblich durch diese Novelle den Wünschen Rechnung getragen hat, die in der am 16. Dezember 1929 angenommenen Resolution festgelegt sind, in welcher Resolution die Regierung aufgefordert wurde, mit aller Beschleunigung dem Abgeordnetenhaus einen Antrag auf Reform der Umsatz- und Luxussteuer vorzulegen, und zwar unter Berücksichtigung der Verringerung und des stufenweisen Abbaues dieser Steuer. Die steuertragende Bevölkerung wird nunmehr mit Staunen vernehmen müssen, daß sich in diesem Hause ein Berichterstatter, und zwar der einer sozialistischen Partei angehört, findet, der in der nunmehr verhandelten Regierungsvorlage eine solche Verringerung und einen stufenweisen Abbau dieser Steuer erblickt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) Herr Koll. Bergman, welcher sich als Berichterstatter auf diesen Standpunkt gestellt hat, hat noch vor wenigen Stunden, ungefähr um dieselbe Zeit gestern abends, einen anderen Standpunkt, nicht persönlich eingenommen, sondern durch den Mund seines Parteigenossen Slavíèek verkünden lassen. Die Vorgänge, die sich in der gestrigen Budgetausschußsitzung abgespielt haben, sind überhaupt bezeichnend für die Art und Weise der parlamentarischen Beratungen in diesem Staate. Sie beweisen meines Erachtens aber auch die von uns immer aufgestellte Behauptung von dem Tiefstand des èechischen Parlamentarismus; denn in Wirklichkeit wird hier nicht in den Ausschüssen und auch nicht im Plenum des Hauses ernstlich beraten und nach Vorbringung aller Beweise für und gegen zur Abstimmung geschritten, um im Interesse der Bevölkerung entsprechende Vorkehrungen zu treffen, sondern es wird zwischen verschlossenen Türen etwas ausgepackelt und dann dem hohen Hause, alsob man sich in einem Marionettentheater befinden würde, zur gefälligen Annahme unterbreitet. Schon bei der gestrigen Beratung im Budgetausschuß konnte festgestellt werden, daß eine ganze Reihe von Angehörigen der jetzigen Regierungsparteien mit dem Inhalt und den Bestimmungen dieser Regierungsnovelle nicht einverstanden ist. Man hatte gestern unter den Regierungsparteien zwei Gruppen zu unterscheiden: Die eine, die den Mut hatte, offen das Nichteinverständnis zu verkünden, und die andere Gruppe - und zu dieser gehörte besonders die Partei des Herrn Berichterstatters - die nur durch den Mund ihres Redners, des Koll. Slavíèek, der Verwunderung Ausdruck geben ließ, daß Angehörige von Regierungsparteien nunmehr bei der Beratung im Budgetausschusse Abänderungsanträge ankündigen, wo er doch bis zu diesem Zeitpunkte der Meinung war, daß es sich bei der Regierungsvorlage bereits um ein Kompromiß aller Regierungsparteien handle. Er erklärte im Gegensatz zum Berichterstatter, daß, falls der Vorsitzende Abänderungsanträge annehme oder bei der heutigen Plenarsitzung Abänderungsanträge zur Annahme gelangen sollten, auch seine Partei solche Abänderungsanträge einbringen werde.

Dieser Vorgang beleuchtet doch einwandfrei die Tatsache, daß die verschiedenen berufenen Vertreter des Volkes in diesem Hause nicht ihre Verpflichtung erfüllen, auf Grund ihrer Erfahrungen und ihrer Überzeugung zu den Gesetzesanträgen Stellung zu nehmen, sondern daß sie auf das Kommando jener vier oder fünf Herren, die hinter verschlossenen Türen verhandeln, warten, um dann mit dem Brustton der Überzeugung für dies oder jenes einzutreten. Ich habe mich veranlaßt gefühlt, diese Vorgänge offen zu besprechen, damit auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit habe, in die Vorgänge hinter den parlamentarischen Kulissen Einblick zu gewinnen.

Ich habe schon einleitend darauf hingewiesen, daß bei der jeweiligen Beschlußfassung des Umsatz- und Luxussteuergesetzes immer wieder von Regierungsseite erklärt wurde, daß es sich gewissermaßen um die zum letztenmal unveränderte Annahme handle und daß es nunmehr zum Abbau dieser unmoralischen Steuer kommen werde und müsse. Auch diesmal wird die Bevölkerung restlos enttäuscht, denn wie wir bereits erfahren haben, wird auch heuer trotz einzelnen Extratouren, die noch von einzelnen Regierungsabgeordneten getanzt werden, mit Ausnahme eines Resolutionsantrages diese Gesetzesvorlage wieder zur uveränderten Annahme gelangen. Berichterstatter Koll. Bergmann hat in Verteidigung der Notwendigkeit der Verlängerung des vorliegenden Gesetzes erklä rt, daß es nicht möglich sei, die Umsatzund Luxussteuer augenblicklich aufzuheben, und dieser Beweisführung hat sich auch Koll. Windirsch angeschlossen mit dem Hinweise, daß es nicht zur Erleichterung der steuertragenden Bevölkerung dienen würde, wenn man diese Steuer aufheben würde, da an ihrer Stelle neue Steuerquellen erschlossen werden müßten. Ich bestreite die Notwendigkeit einer solchen Erschließung neuer Steuerquellen, sondern stehe auf dem Standpunkt, daß der Staat und die verantwortlichen Führer verpflichtet sind, diese unmoralische Steuer so rasch wie möglich abzuschaffen und den Mindereingang, der im Staatshaushalte gewiß fühlbar wäre, dadurch auszugleichen, daß bei den Staatsausgaben ein entsprechender Abbau durchgeführt wird.

Es ist schon wiederholt und von verschiedenen Seiten darauf verwiesen worden, daß ein Abbau bei einer ganzen Reihe von Kapiteln des Staatsvoranschlages möglich wäre, so vor allem bei den Kapiteln "Landesverteidigung" und "Außenministerium". Ich halte aber die Begründung, die mein sehr geehrter Herr Vorredner für die Notwendigkeit der Verlängerung gefunden hat, auch in der Richtung für unstichhältig, daß er sagt, daß die Umsatz- und Luxussteuer schon in der vor einigen Wochen beschlossenen neuen Gemeindefinanzreform verankert worden sei. Wir erleben in diesem Hause immer wieder die Tatsache, daß zuerst Gesetze beschlossen werden, die schon, u. zw. mit Kenntnis der Vertreter der Mehrheitsparteien, bestimmte Voraussetzungen schaffen für die dann als notwendig erklärte Beschlußfassung eines folgenden, die ganze Bevölkerung schwer belastenden Gesetzes. Wenn es den Vertretern der Regierungsparteien, die heute von dieser Stelle halb oppositionelle Reden gehalten haben, mit ihren Ausführungen ernst gewesen wäre, dann hätten sie mit den Vorschlägen bereits bei der Beratung und Beschlußfassung des Staatsvoranschlages kommen und sich bemühen müssen, sie durchzusetzen. Hier wäre Zeit und Ort gewesen, jene notwendigen Abstriche bei den Staatsausgaben durchzuführen, die es praktisch ermöglicht hätten einen Abbau der Umsatzsteuer vorzunehmen. Trotzdem sehen wir aber, daß die alten, wie auch die neuen Regierungsparteien - und hier denke ich besonders an die deutsche sozialdemokratische Partei ... (Posl. Schweichhart: Daß Sie aber immer mit denselben Sachen kommen!) Gewiß, mit voller Absicht und mit vollem Rechte, weil es Ihre Partei gewesen ist, die immer wieder gegen die ungeheueren Ausgaben für den èechischen Militarismus Sturm gelaufen ist und heute für die unverändert hohen Militärausgaben stimmt und eintritt.


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