Úterý 23. záøí 1930

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 69. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 23. záøí 1930.

1. Øeè posl. dr Mayra-Hartinga (viz str. 5 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es gibt zwei Arten der Opposition, eine absolute Opposition, eine Opposition um jeden Preis, die sich gegen den bestehenden Staat, gegen die geltende Wirtschaftsordnung richtet, und, ich möchte sagen, eine relative Opposition, die, auf dem Boden der gegebenen Tatsachen stehend, die gegebenen Verhältnisse ändern und bessern will. Die erstere, die absolute Opposition, ist leicht, bequem und unterhaltend. Sie ist leicht, weil es, Gott sei Dank oder leider, wie Sie wollen, immer genug zu kritisieren gibt; sie ist bequem, weil sie sich in bloßer Kritik erschöpfen kann, keinerlei Arbeit zu leisten braucht, und unterhaltend, weil sie sich in Witz, Ironie und Satire gefällt und erschöpft. Die andere Opposition ist schwer, weil sie wirkliche Arbeit zutage fördern, weil sie auch als Opposition sich ihrer Verantwortung bewußt sein muß. Trotzdem hat sich unsere Partei von allem Anfang an in diesem Hause zur zweiten Opposition entschlossen. Das entspricht ihrem Charakter als Volkspartei, die mit den bestehenden Verhältnissen rechnet und im Rahmen dieser Verhältnisse das Beste zustandezubringen bemüht ist. Damit ist auch unser Standpunkt gegenüber der vorliegenden Vorlage gegeben.

Wir werden für diese Vorlage stimmen, weil wir für alles sind, was die arge Notlage der Staatsangestellten zu bessern geeignet ist. Wir werden für diese Vorlage auch stimmen von unserem deutschen Standpunkt aus, weil wir damit hoffen, eine gewisse Ungerechtigkeit zu beseitigen, die bisher speziell gegenüber deutschen Staatsangestellten geübt wurde. Es ist insbesondere in dieser Hinsicht erfreulich, daß es im Laufe der Beratungen gelungen ist, eine Bestimm ung, die, man kann nicht anders sagen, speziell gegen die deutschen Staatsangestellten gerichtet war, zu eliminieren. Ich meine die Bestimmung der Regierungsvorlage, daß solche Beamte, die aus irgend einem Grunde, insbesondere wegen geringerer Qualifikation, am Vorrücken verhindert sind, auch von dem Genuß der Weihnachtsremuneration ausgeschlossen sein sollen. Es ist das, sage ich, eine an sich erfreuliche Tatsache, und sie wäre dann besonders erfreulich, wenn sie den ersten Schritt auf dem Wege bedeuten würde, das Los der deutschen Staatsangestellten in diesem Staate zu bessern. Leider ist aber diese Hoffnung vorläufig noch eine hoffnungslose Hoffnung. Das zeigt schon die Schwierigkeit, die es gebraucht hat, um diese Bestimmung wegzubringen. Es zeigt das auch der Umstand, daß es der Herr Referent nicht ei nmal gewagt hat, als er auf die Änderung dieser Bestimmung zu sprechen kam, gerade diesen prominenten Fall hervorzuheben, sondern daß er eine ganze Reihe anderer Beispiele anführte, die in erster Linie dafür maßgebend gewesen sein sollen, die Weihnachtsremuneration lediglich den wegen Disziplinierung Disqualifizierten zu entziehen.

Daß es den deutschen Staatsangestellten vorläufig noch recht schlecht geht, dafür nur ein Beispiel aus der Postverwaltung, charakteristischerweise gerade aus dem Ressort des Ministers, der in der gegenwärtigen Regierung vornehmlich mit der Sorge für die Staatsangestelltenschaft betraut ist. Ich führe als besonders charakteristisches Beispiel an die Verhältnisse in Schlesien und im nördlichen Mähren. Troppau, das eine Bevölkerung von 23.000 Deutschen und 9.000 Leuten anderer Nationalität hat, hat in seinem Postbeamtenstatus 48 deutsche Konzepts- und 53 deutsche Kanzleiangestellte, 79 èechische Konzepts- und 53 èechische Kanzleiangestellte. In Freiwaldau haben wir eine deutsche Bevölkerung von 6.000 Bewohnern, denen 371 Anderssprachige gegenüberstehen. Trotzdem gibt es dort nur 14, bzw. 13 deutsche und 11, bzw. 6 èechische Beamte. In Freudenthal sind 8.000 Deutsche und 326 Anderssprachige, 12 und 18 deutsche und 12 èechische Angestellte. Das schönste Beispiel ist Bärn in Nordmähren. Da haben wir 3.000 Deutsche und 70 Anderssprachige; es ist dort ein deutscher Konzeptsbeamte und 4 deutsche Kanzleiangestellte und 3 èechische Konzeptsbeamte und 1 èechischer Kanzleiangestellter. Man wird uns wie gewöhnlich einwenden, daß man ja in diesem Staate bei Anstellung von Beamten nie nach der Nationalität, sondern immer nur nach der Tüchtigkeit fragt. Ob das gerade im Postwesen und z. B. in Marienbad der Fall war, möchte ich allerdings dahingestellt sein lassen. Ich kann mich ferner berufen auf eine Stimme aus dem heutigen Regierungslager, auf die erschreckende Abbaustatistik, die Koll. Pohl letzthin anläßlich einer sozialdemokratischen Tagung zum besten gegeben hat. Wir haben inzwischen noch immer mit einer einzigen Ausnahme keinen deutschen Sektionschef, dafür aber beginnt man bei einzelnen Ämterkategorien sogar den Zuzug Deutscher zu sperren, indem man die Aufnahme deutscher Anwärter unter irgendwelchen, angeblich sachlichen Vorwänden grundsätzlich verweigert.

Nach dieser etwas unerfreulichen Abschweifung zurück zur Vorlage. Auch sie ist noch immer nicht vom nationalen Standpunkt aus einwandfrei. Es ist zwar eine gewisse Ungerechtigkeit beseitigt, daß künftig nicht nur èechische, sondern auch deutsche Staatsangestellte die Weihnachtsremuneration erhalten werden. Es ist aber, wie uns immer wieder betont wurde, festgehalten am Prinzip der außerordentlichen Remunerationen, die daneben herlaufen werden, und wer diese außerordentlichen Remunerationen bekommen wird, daran können wir nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht zweifeln.

Jedenfalls ist das wenige, was ich bisher zu Gunsten der Vorlage anführen konnte, so ziemlich auch alles, was zu Gunsten der Vorlage angeführt werden kann, im übrigen ist sie in mehr als einer Hinsicht geradezu enttäuschend, ein würdiges Glied in der Reihe der Gesetzesvorlagen und Gesetze, mit denen wir hier zu tun hatten und die sich immer darstellen als ein Kompromiß zwischen den Parteien, die denen, denen sie etwas bringen sollen, nichts bringen, und die lediglich einen billigen Agitationsstoff für die eine oder andere Partei abzugeben geeignet sind gegenüber der leider nur all zu leicht zu betörenden Wählerschaft. Wie es daher den Sprechern meiner Partei bisher nicht schwergefallen ist, an den Vorlagen, die wir bisher beraten haben, zu zeigen, daß sachlich eigentlich nichts dahinter ist - ich denke da an die Vorlagen über das Genfer System, über die Baubewegung, über die Getreide- und Viehzölle so wird es auch mir nicht schwer fallen, zu zeigen, daß auch die gegenwärtige Vorlage den Zweck, den sie verfolgt, keineswegs erreicht. In dieser Hinsicht ist schon die Vorgeschichte der Vorlage nicht uninteressant. Ich selbst habe, wie übrigens auch eine Reihe anderer Mitglieder dieses Hauses, anläßlich des 80. Geburtstages des Präsidenten hier den Antrag eingebracht, man möge aus diesem Anlaß den Staatsangestellten als besondere Anerkennung einen 13. Monatsgehalt zuwenden, sie würden darin eine bescheidene Anerkennung ihrer aufopfernden Tätigkeit durch den Staat und ein Zeichen erblicken, daß man gewillt sei, der dringend notwendigen Frage der Gehaltsregulierung endlich näher zu treten. Aber was geschah? Mein Antrag wurde selbstverständlich ignoriert, das war an sich nichts Bemerkenswertes, aber der Gedanke wurde schließlich aufgenommen, man begann vom 13. Monatsgehalt zu sprechen, allmählich aber sprach man nur mehr von 70% eines Gehaltes und schließlich wurde aus diesem Monatsgehalt die uns nun vorliegende Weihnachtsremuneration, die an Engherzigkeit nichts zu wünschen übrig läßt.

Zunächst - um einen Punkt herauszugreifen, der sofort allgemein Widerstand hervorgerufen hat - man - wollte, wenn Staatsangestellte das Unglück haben, mit einander verheiratet zu sein, d. h. wenn beide Teile der Ehe Staatsangestellte sind, in diesen Fällen beiden Teilen die Weihnachtsremuneration verweigern. Schließlich ist es in mühseligem Kampfe gelungen, die Weihnachtsremuneration wenigstens für einen Teil zu retten, das bedeutet einen gewissen Fortschritt, aber es bedeutet - ich möchte betonen, daß dieses Bedenken nicht bloß aus dem Schoße der christlichsozialen Partei, sondern auch von nationalsozialistischer Seite geltend gemacht wurde, die gewiß gegen den Verdacht des Klerikalismus gefeit ist wie gesagt, das bedeutet, daß die Lebensgefährtin, wie man sie heute nennt, besser daran ist als die Ehefrau. Wenn die Leute nur in Lebensgemeinschaft leben, bekommen beide Teile etwas, während, wenn zwei Ehegatten da sind, nur einer etwas bekommt, und es wurde die Befürchtung geäußert, daß künftighin die Staatsangestellten, um sich ein gleiches Einkommen zu sichern, genötigt sein werden, ihre Ehe aufzulösen und bloß eine Lebensgemeinschaft einzugehen.

Es ist ferner bemerkenswert, daß das Gesetz die Vertragsangestellten grundsätzlich ausschließt und daß es den Zweifel offen läßt, ob die Angestellten der öffentlichen Korporationen, die nach § 112 des Gehaltsgesetzes grundsätzlich den Staastangestellten gleichzustellen sind, auch Anspruch auf die Weihnachtsremuneration haben. Die Motive zu der Regierungsvorlage versichern uns zwar, und auch von anderer Seite wurde betont, daß kein Zweifel darüber bestehen könne, daß diese Angestellten der öffentlichen Korporationen auch den Anspruch haben, und ebenso wurde in den Motiven betont, daß zumindest gewisse Gruppen von Vertragsangestellten den Anspruch auf Remuneration haben. Aber was bedeuten die Motive eines Gesetzes und was bedeutet namentlich der Motivenbericht dieses Gesetzes, gegen den der Herr Referent selbst Stellung nehmen mußte, weil er gewisse Dinge behauptet, von denen von vornherein feststeht, daß sie nicht richtig sind? Und so dürfen wir nicht zweifeln, daß ganz sicherlich gewisse Gruppen von Vertragsangestellten von der Weihnachtsremuneration ausgeschlossen sein werden, es ist dies vor allem die große Gruppe der verschiedenen Ärzte, Bezirks-, Distrikts- und Gemeindeärzte, ferner auch eine Gruppe, die mich vermöge meiner Vergangenheit besonders interessiert, das sind die vertragsmäßig angestellten Kanzleikräfte bei Gericht. Wir hören fort und fort und leider immer mehr und mehr von einer sogenannten Justizkrise sprechen, und wir hören immer wieder, daß einer der Hauptgründe dieser Justizkrise die schlechte Besoldung der Justizangestellten ist. Und nun machen wir wiederum ein Gesetz, in dem eine Gruppe, die gegen Kündigung und mit einem kümmerlichen Gehalt von 666 Kè monatlich angestellt ist, vom Vorteil des neuen Gesetzes ausgeschlossen sein soll. Das ist um so ungerechter, als diese Vertragsangestellten ohne Unterschied grundsätzlich dasselbe leisten, vielfach noch mehr leisten müssen, als die staatlichen Angestellten, und weil sie bloß deshalb Vertragsangestellte sind, weil die unglückselige Systemisierung, auf deren Resystemisierung wir vergeblich warten, unzureichend war, welcher Mangel eben durch das, ich möchte fast sagen, unreelle Mittel der Vertragsangestellten wettgemacht werden muß.

Endlich sollen die Weihnachtsremuneration nur solche bekommen, die in dem betreffenden Jahre zumindest 10 Monate in Amt und Würden waren. Dadurch entfällt die Weihnachtsremuneration für alle die, die z. B. ohne daß sie etwas dafür können, erst am 1. April eintraten oder zum 1. Oktober ausgedient hatten und deshalb pensioniert wurden, und es ist eine besondere Ungerechtigkeit, daß man diese Remuneration an eine bestimmte Gesamtzeit knüpft, daß man nicht, wie es im Privatdienst schon lang der Fall ist, die Remuneration prozentuell je nach der Dauer der Dienstleistung in dem betreffenden Jahr allen zugute kommen läßt.

Und dieses dürftige Ergebnis, das wir vor uns haben, dieses dürftige Ergebnis ist erst wiederum der Erfolg eines mühselig zustandegebrachten Kompromisses, das - nicht sehr schmeichelhaft für die Staatsangestellten - zwischen dieser Vorlage und den Zöllen für das Vieh hergestellt wurde. Zugleich wird uns natürlich als Entschuldigung der gewohnte Jammer über die notwendige Sparsamkeit im Staatshaushalte vor Augen geführt, die Not des Staatshaushaltes, der zwar z. B. 300 Millionen frei hat, um notleidende Banken zu stützen, der aber dort nicht mit Sparsamkeit einsetzt, wo sie die allgemeine Friedenssehnsucht am besten angewendet wissen würde.

Dieser Jammer wird überdies, wie es sich für eine ordentliche Finanzverwaltung geziemt, durch ein schwindelndes, fast hätte ich gesagt, schwindelhaftes Zifferngebäude gestützt. Sehen wir uns die Ziffern einmal näher an! Die Regierungsmotive behaupten, daß der Mehraufwand, der durch diese Weihnachtsremuneration bedingt wird, ungefähr 267 Mill. Kè ausmachen werde; 70% eines Monatsgehaltes für die gesamten Staatsangestellten würden demnach 267 Mill. Kè ausmachen, ein ganzer Monatsgehalt 382 Mill. Kè und folglich der Jahresaufwand an Gehältern für die Staatsangestellten ca. 4 1/2 Milliarden. Rechnen wir dazu noch die Auslagen für Aktivitätszulagen, Funktionszulagen und Pensionisten, so kämen wir bei einem Budget von 9 1/2 Milliarden auf einen Personalaufwand von 6 1/2 Milliarden. Das kann natürlich nicht stimmen und stimmt auch nicht. Denn das vorjährige Budget weist an Personalauslagen lediglich 3 1/2 Milliarden aus. Die Ziffern sind nicht richtig. Sie sind deshalb nicht richtig, weil auf einmal der Aufwand für alle Staatsangestellten so dargestellt wird, wie wenn er aus dem ordentlichen Budget bestritten werden müßte, während ein großer Teil von den staatlichen Unternehmungen getragen werden muß, die dafür auch schon wieder eine Erhöhung der Fahrka tensteuer in Aussicht stellen. In der Tat hat schon der Referent im Ausschuß auf die Unrichtigkeit der Ziffern hingewiesen und aus vorläufigen Nachrichten über das Budget des kommenden Jahres entnehmen wir, daß der Aufwand in der Tat nur 111 Millionen ausmachen wird, also ungefähr ein Drittel dessen, was man kürzlich den notleidenden Banken zugewendet hat.

Es scheint angebracht, gegenüber dieser unaufrichtigen Manipulierung mit Ziffern zu verlangen und zu betonen, daß die Volksvertretung ein Recht darauf hat, eine sachliche, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung von der Finanzverwaltung zu erhalten. Ein solches Verlangen scheint mir deshalb besonders angebracht, weil wir ganz Ähnliches erst kürzlich bei der Invalidenvorlage erlebt haben. Da haben schon die Organisationen darauf hingewiesen, daß tatsächlich in den einzelnen Jahren viel weniger ausbezahlt wurde, als im Budget ausgewiesen ist; und man hat wieder die erhöhten Ansprüche möglichst eingeschränkt, indem man sie an ein Maximaleinkommen von 5.000 Kè knüpfte, und hat auch schon wieder neue körperliche Untersuchungen der Invaliden angeordnet, um möglichst vielen die erhöhte Zulage vorenthalten zu können.

Sehen wir uns nun das ziffernmäßige Ergebnis vom Standpunkte derer an, denen die Zuwendungen zugutekommen sollen, so ist das Ergebnis wiederum ein recht klägliches. Der Einzelne soll 70% des nackten Monatsgehaltes bekommen. Das bedeutet bei vielen weniger, als sie bisher bekommen haben, denn das ist ja kein Geheimnis, es bestand schon bisher großenteils die Einrichtung der Weihnachtsremunerationen und bisher haben viele mehr bekommen als sie nun nach dem Gesetz bekommen werden. Andere werden dasselbe wie bisher bekommen und nur ein gewisser Teil wird überhaupt aus dem Gesetz einen Vorteil haben. Halten wir uns aber zugleich vor Augen die wachsende Teuerung, halten wir uns vor Augen die drohenden Steuerpläne, die Erhöhung der Erwerbsteuer, die Erhöhung der Biersteuer, der Fahrkartenpreise, der Umsatzsteuer u. s. w., so müssen wir uns vollkommen klar darüber sein, daß die Staatsangestellten binnen kurzem nicht nur nicht mehr, sondern trotz der Weihnachtszulage weniger haben werden als sie bisher bekommen haben, insbesondere wenn wir uns vergegenwärtigen, daß es über kurz oder lang schließlich auch zur Lösung des Wohnungsproblems kommen wird. Denn, und auch dagegen hat der Referent schon protestiert, die Weihnachtsremuneration kann nicht, wie im Motivenbericht zur Regierungsvorlage schamhaft ausgesprochen ist, auch schon eine Sicherstellung der Staatsangestelltenschaft für die künftige Erhöhung der Mietzinse bieten. Dazu werden sie, wie man sich sehr bald wird überzeugen können, bei weitem nicht ausreichen. Sie sehen daher an Hand richtiger Ziffern und schlichter Tatsachen, daß auch diese Vorlage wieder nur eine Atrappe, ein hohles Machwerk ist, das den Bedachten nicht hilft, und die Bedenker nicht ehrt. Das heißt, ich will sagen, die Vorlage ist keine Ehre für die Regierung und für die Mehrheit, sie zeigt vielmehr nur von deren Kurzsichtigkeit und Engherzigkeit. Denn gerade der Umstand, der in der heutigen Zeit eigentlich einzig und allein eine Erhöhung der Staatsangestelltenbezüge in irgendeiner Form zu rechtfertigen vermag, dieser Umstand ist bisher wenigstens von Seite der Regierung und der Mehrheit mit keiner Silbe betont worden. Es kann nämlich, das muß zunächst gesagt werden, in der heutigen Zeit nicht Wunder nehmen, wenn eine Erhöhung der Bezüge der Staatsangestellten, mag sie in welcher Form immer erfolgen, in weiten Kreisen der Bevölkerung keiner großen Zustimmung begegnet. Sagt man sich doch, daß in einer Zeit einer allgemeinen Krise, in der Zeit der Wirtschaftsnot, wo die Landwirtschaft und Industrie um ihre Existenz kämpfen, wo das Heer der Arbeitslosen von Tag zu Tag wächst, wo Tausende nicht wissen, woher sie morgen ihr trockenes Brot nehmen, daß in einer solchen Zeit diesen Tausenden und Abertausenden nicht einleuchten mag, wenn man den Staatsbeamten, die zwar nicht viel, aber doch etwas sicher haben, ihre Bezüge erhöht und auf die anderen vergißt. Dieser scheinbare Vorwurf wäre verm ieden worden, wenn die Regierung rechtzeitig Vorsorge für die Staatsangestellten getroffen hätte, d. h. wenn sie schon mindestens im Frühjahr, wo Gelegenheit dazu war, die Vorlage erledigt hätte. Aber es ist, und das wollte ich früher andeuten, etwas anderes übersehen und nicht betont worden , nämlich der gesunde Gedanke, daß in einer Zeit der Absatzkrise - und die heutige Landwirtschafts- und Industriekrise ist in erster Linie eine Absatzkrise, weil die Preise der Waren nicht zu hoch sind, aber niemand heute das Geld hat, diese Preise zu zahlen - daß in einer solchen Zeit der Absatzkrise der einzig richtige Weg, der vielfach schon in anderen Ländern eingeschlagen wird, eine Stärkung der Kaufkraft des Konsumenten , d. h. die Erhöhung der Löhne ist und in dieser Hinsicht hat der Staat voranzugehen und darin liegt meines Erachtens die einzig richtige und mögliche Begründung für eine Erhöhung der Staatsangestelltenbezüge im jetzigen Augenblick. Aber abgesehen davon ist es keine Frage, daß über kurz oder lang das Problem der Staatsangestellten in seiner Gänze wird aufgerollt werden müssen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß sich die Staatsangestelltenschaft in großer Not befindet, nicht bloß in finanzieller, sondern, ich möchte sagen, auch in geistiger Not, und daß gerade die Staatsangestelltenschaft die einzige sichere Bürgschaft für eine gesunde Staatsverwaltung bietet und daß die Staatsangestelltenschaft, die in schlimmster Zeit der einzig sichere Hort für die Existenz des Staates war, und das gilt nicht zuletzt gerade von der deutschen Staatsangestelltenschaft, daß eine solche Staatsangestelltenschaft vollen Anspruch darauf hat, daß man ihr eine in materieller und geistiger Hinsicht gesicherte und befriedigende Existenz bietet, weil sie nur auf diese Weise in der Lage sein wird, jene Arbeitsfreudigkeit zu entwickeln, die notwendig ist, ihre Aufgabe zu erfüllen, die der Staat und seine Bürger von ihnen verlangen. Statt dessen hat man die Staatsangestellten bisher nicht bloß materiell so schlecht wie möglich behandelt, sondern man hat ihnen auch die soziale Wertschätzung Schritt für Schritt genommen, die sie früher besessen haben und die ihr über manche materielle Dürftigkeit hinweggeholfen hat. Darum, sage ich, muß das Staatsbeamtenproblem aufgerollt und muß insbesondere auch die Frage ventiliert, geprüft und entschieden werden, ob nicht die Rückkehr zum Zeitavancement im Interesse des Ganzen wünschenswert wäre. In diesem Sinne begrüße ich den § 2 des Gesetzes, der im übrigen in das Gesetz hineinpaßt wie die Faust aufs Auge und von dem ich kaum zu hoffen wage, daß er schließlich erreichen wird, was das ursprüngliche Gesetz nicht erreicht hat, daß die betreffende Kommission endlich ins Leben trete und endlich wirkliche zweckmäßige Arbeit leiste.

Das Problem läßt sich gewiß nicht von heute auf morgen lösen, aber ein Anfang muß einmal gemacht werden. Das sollte diese Vorlage sein und sie wäre es vielleicht, wenn sie wirklich etwas bieten würde, was besser wäre. Darum haben wir uns schon im Ausschuß bemüht, die Vorlage nach Möglichkeit zu verbessern, und legen auch Ihnen darum solche Anträge vor. Wenn es auch schon mit Rücksicht auf die allgemeine finanzielle Lage vielleicht nicht möglich ist, im Augenblick daran zu denken, eine Weihnachtsremuneration im Ausmaße von wenigstens 100% eines Monatsgehaltes zu geben , so läßt sich doch im Rahmen dessen, was gegeben werden soll, manches besser und vollkommener machen. Es wäre schon ein Fortschritt, wenn es sich nicht bloß um eine Weihnachtsremuneration, sondern wenn es sich um eine dauernde Zuwendung handeln würde, mit anderen Worten, um eine Zuwendung, die auch in die Pension eingerechnet werden würde. Es wäre ferner ein dringendes Erfordernis der Gerechtigkeit, daß die Zuwendung beiden Ehegatten, wenn sie Staatsangestellte sind, zugute kommt, daß sie den Vertragsangestellten und insbesondere auch den Geistlichen zugute kommen soll, welch letztere in jeder Hinsicht als Staatsangestellte behandelt werden, nur dort nicht, wo es aufs Zahlen ankommt. Dabei spielt das Finanzielle gar keine Rolle, weil wir ja seinerzeit bei der Verhandlung der Kongrua gehört haben, daß es sich dabei nur um 60 Millionen gehandelt hat, und die 70% eines Monatsgehaltes für sämtliche Geistlichen kaum mehr als 3 Millionen an Aufwand bedeuten würden.

Zugleich wollen wir neben der Verbesserung des vorliegenden Gesetzes die Gelegenheit ergreifen, um die Staatsangestelltenfrage im Ganzen ins Rollen ¿u bringen. Es kann da gar keine Frage sein, daß die Richterfrage im Vordergrunde des Interesses steht, abgesehen von allen idealen Gesichtspunkten, weil die Justizkrise infolge der Richterflucht und des ungenügenden Nachwuchses in der Tat schließlich zu einem Stillstand der Rechtspflege in diesem Staate zu führen droht. Darum bringen wir eine Resolution ein, die die Regierung auffordert, die schon seinerzeit zum größten Teil von den heutigen Regierungsparteien im Senat eingebrachte Richtervorlage als Gesetzesvorlage diesem Haus vorzulegen. Es freut mich, bei dieser Gelegenheit feststellen zu können, daß die deutschen Staatsangestelltenorganisationen zum Unterschied von den èechischen Schwesterorganisationen sich in gewisser Hinsicht weitherziger gezeigt haben, insofern als sie schon wiederholt, auch in jüngster Zeit auf eine besondere Anfrage sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben, daß die Richterfrage zunächst gelöst werden soll, weil das eben der erste Schritt zur Lösung des Gesamtproblems wäre.

In diesem Sinne werden wir also für die vorliegende Vorlage stimmen und in diesem Sinne bitten wir auch Sie, unseren Abänderungs- und Resolutionsanträgen Ihre Stimme zu geben. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Horpynky (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesantrag ist der weiteren Öffentlichkeit unter dem Namen "Gesetz über den 13. Monatsgehalt der Staatsangestellten und Lehrer" bekannt, während ihn die Regierung selbst als "Gesetz über die Weihnachtszulage der aktiv dienenden Staatsangestellten und Lehrer" bezeichnet. Man kann Gründe dafür anführen, daß beide Bezeichnungen des Gesetzes zutreffend sind, man kann aber auch beide Benennungen als falsch und irreführend beweisen. Die tatsächlichen Verhältnisse, aus welchen sich die Notwendigkeit des heute vorliegenden Regierungsantrages ergibt, wurzeln in der Erkenntnis, daß die Gesetze Nr. 103 und 104 ex 1926 nicht im mindesten die materielle Lage der öffentlichen Angestellten sichergestellt haben. Im Gegenteil! Die beiden genannten Gesetze lassen die berechtigten Forderungen nach Valorisierung der Bezüge der öffentlichen Angestellten vollständig unberücksichtigt, schaffen durch ein direkt gehässiges Gehaltsschema ungerechte Unterschiede in der Besoldung verschiedener Kategorien und schädigen die Beamtenschaft schwer durch die Beseitigung der Zeitvorrückung, eine Härte, die durch das ungeschickte Systemisierungsschema noch empfindlicher gemacht wird. Die Gesetze 103 und 104 ex 1926, die sogenannten Beamtenbesoldungsgesetze, die seinerzeit von einer Beamtenregierung mit Hilfe einer parlamentarischen Zufallsmehrheit den gesetzgebenden Körperschaften aufgezwungen wurden, sind eine Blamage für die Legislative, und die wenigen Beamten, die als die Schöpfer dieser Gesetze sie heute noch zähe verteidigen, sind schuld daran, daß die Unruhe, Unsicherheit und Mangelhaftigkeit in der Staatsverwaltung immer mehr zunimmt und die Verhältnisse direkt einer Katastrophe zutreiben. Es ist ein vergebliches Bemühen, durch Systemisierung und Resystemisierung, durch Weihnachtszulagen und ähnliches an dem untauglichen Machwerk des Jahres 1926 herumzuflicken, Abhilfe kann nur eine gründliche Revision der Gesetze 103 und 104 ex 1926 schaffen. Die Revision wird und muß kommen und dann wird auch die vorliegende untaugliche Gesetzesvorlage über die Weihnachtszulage verschwinden. Es ist doch beschämend für die Regierung, wenn der Herr Berichterstatter den vorliegenden Gesetzentwurf nur deshalb gutheißt und deshalb dem Hause zur Annahme empfehlen konnte, weil die bisherige Auszahlung von individuell verteilten Weihnachtsremunerationen jetzt durch das Gesetz geregelt und verallgemeinert werden soll. Das ist doch das Eingeständnis, daß bisher die mangelhaften Bestimmungen des Gesetzes 103 und 104 auch noch durch geheime, auf keinem Rechtstitel beruhende Zuwendungen durchbrochen worden sind, wobei noch krasse Willkür und schamlose Protektionswirtschaft herrschten, Verhältnisse, die der Öffentlichkeit allerdings verborgen blieben, die aber jetzt enthüllt werden.

Die Beamtenschaft weiß, welche Enttäuschung ihrer harrt und daß 70% ihres Grundgehaltes für sie gar nichts bedeuten. Die Öffentlichkeit erkennt auch, daß sich durch solche Zuwendungen an der traurigen finanziellen Lage der Staatsangestellten und Lehrer schon gar nichts zum Bessern ändern wird. Wenn aber auch die meisten politischen Parteien dieses Parlamentes heute den Willen haben, das Los der Angestellten zu bessern, so kann an dem Gesetze nichts geändert werden, weil sich dem Diktat des Finanzministers Regierung und Regierungsmehrheit fügen müssen. Der Finanzminister hat die Bedeckung dieses Gesetzes mit 298 Millionen errechnet und erklärt, daß er über diesen Betrag keinen roten Heller ausgeben könne. Vier Jahre bekämpft die Beamtenschaft die schlechten Besoldungsgesetze und ringt um eine materielle Besserstellung, heute werden ihr ca. 300 Millionen als Bettelgeld hingeworfen. Wenn die Regierung jetzt der Ansicht ist, daß diese 300 Millionen das Mindeste sind, was sie zur Korrektur der unzureichenden Besoldung jetzt tun muß, dann kann man der Regierung den Vorwurf nicht ersparen, daß sie den Beamten durch volle 4 Jahre in Summa einen Betrag von 1200 Millionen vorenthalten hat. So behandelt der Staat als Arbeitgeber seine Angestellten. Und dabei wollte man im Motivenbericht den Beamten auch noch einreden, daß diese Weihnachtsremuneration ihnen nur ausgezahlt wird, um den Angestellten und Lehrern die durch die Erhöhung der Mietzinse hervorgerufene Mehrbelastung zu erleichtern. Selbst der parlamentarische Berichterstatter mußte eine solche Zumutung zurückweisen. Die Staatsangestellten und Lehrer wissen aber jetzt, daß die Regierung sich im Falle einer Änderung der Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes hinsichtlich der Mietzinserhöhung um eine Regelung der Besoldung der öffentlichen Angestellten herumdrücken will und werden gut tun, beizeiten ihren Lohnkampf danach einzurichten.

Die èechoslovakische Legislatur zeichnet sich dadurch aus, daß hier Gesetze gemacht werden, in denen ausgesprochene Ungerechtigkeiten zum maßgebenden Recht gestempelt werden. Das geschieht auch mit dem vorliegenden Gesetz. Die Weihnachtsremuneration soll nach dem Motivenbericht eine erhöhte Entlohnung für tatsächlich geleistete Dienste sein. Dieser Grundsatz wird im Gesetz gleich durchbrochen: wenn nämlich beide Ehegatten im öffentlichen Dienste stehen, wenn beide aktiv tätig sind und beide Anspruch auf die Weihnachtszulage haben, bekommt nach den Bestimmungen des Gesetzes nur jener Teil die Remuneration, bei welchem der Betrag der Zulage höher ist. Und diese Bestimmung mußte erst durch den Widerstand des Parlamentes erkämpft werden, denn ursprünglich wollte die Regierung beiden Ehegatten das Recht auf den erhöhten Arbeitsertrag absprechen. Was nützt es, daß die Verfassung die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz festlegt, daß die soziale Revolution vom Jahre 1918 die angebliche Gleichberechtigung der Frauenarbeit gesetzlich anerkannt hat? In diesem Staat tobt ein stiller und unerbittlicher Kampf zwischen Legislative und Bürokratismus, der sich darin sinnfällig äußert, daß der Bürokratismus ungestraft sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt. Wenn die Weihnachtsremuneration eine Erhöhung der Entlohnung für aktive Dienstleistung darstellt und wenn beide Ehegatten aktiven Dienst leisten, muß beiden Ehegatten auf die Lohnsteigerung ein Anspruch zustehen. Einem Teil die Zulage vorzuenthalten ist ein Unrecht und eine Ungerechtigkeit und bleibt ungesetzlich, wenn es auch noch so oft in ein em èechoslovakischen Gesetz dekretiert wird. Eine solche Bestimmung ist aber für die davon Betroffenen auch entehrend und beleidigend, weil die bloße Tatsache, daß zwei in öffentlichen Diensten stehende Angestellte verschiedenen Geschlechtes mit ei nander eine rechtsgültige Ehe eingegangen sind, für sie die gleiche gesetzliche Folge hat wie für andere Staatsangestellte das verurteilende Erkenntnis eines Disziplinarsenates. Die Ausrede, daß Ehegatten, die beide in öffentlichem Dienste stehen, eine doppelte und daher zu hohe Zulage bekämen, kann nicht ernst gemeint sein und besteht nicht zurecht, denn die tatsächlichen Verhältnisse sind auch so, daß gewöhnlich beide Ehegatten zusammen nicht einen so großen Gehalt haben, wie ein einzelner Beamter in den oberen Rangsklassen. Dafür sorgt schon die Bürokratie. Deshalb wird auch die Summe der Weihnachtszulage beider Ehegatten in den weitaus meisten Fällen kleiner bleiben als die Weihnachtszulage eines einzigen höheren Beamten. Wenn das Abgeordnetenhaus diese ungerechte und unhaltbare Bestimmung über die Weihnachtszulage von Ehegatten unter dem Drucke der Regierung annimmt, so begibt sich damit das Abgeordnetenhaus seiner Würde, seines Ansehens und seines letzten Restes an Macht. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)


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