Úterý 17. èervna 1930

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 64. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 17. èervna 1930 odpol.

Øeè posl. dr Peterse (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es scheint mir, als ob das Parlament die Bedeutung der Vorlage, die hier besprochen wird, in ihrer weittragenden Bedeutung unterschätzen würde, u. zw., weil sie nicht ein isolierter Entschluß der europäischen Völker ist, sondern der Anfang einer Entwicklung, wie sie durch die Genfer Weltwirtschaftskonferenz 1927 angeregt wurde. Nach allen Veröffentlichungen - allerdings außerhalb dieses Staates - wird es klar, daß die große Politik der europäischen Kabinette daran glaubt, diese erste Konvention sei nur der Anfang einer neuen handelspolitischen Entwicklung der europäischen Staaten überhaupt. Es muß von uns erkannt werden, daß das, was die Genfer Weltwirtschaftskonvention ausgearbeitet und als Resolutionen oder Empfehlungen an den Völkerbund und überhaupt an die europäische politische Öffentlichkeit weitergegeben hat, viel weiter reicht, als diese eine Konvention beansprucht und schon durch die Vorlage an 18 und Annahme durch 16 bezw. 15 Staaten eigentlich schon festgelegt hat. Die Genfer Weltwirtschaftskonferenz hat das, was in der Konvention enthalten ist, nur als eine Selbstverständlichkeit erklärt, indem sie es als eine Folge des Krieges und der Kriegserscheinungen ansah, wenn zu den Ein- und Ausfuhrverboten geschritten wurde, während sie zur Besserung der ganzen Weltwirtschaftssituation viel weiter reichende Pläne hat, die, wie wir aus der zehnten Völkerbundversammlung wissen, von allen großen Staatsmännern Europas weiterhin mit allem Nachdruck verfolgt werden.

Sie täuschen sich, meine Herren, wenn Sie glauben, daß es sich nur darum handelt, die Ein- und Ausfuhrverbote aufzuheben, sondern es handelt sich heute schon darum, in weiterer Konsequenz eine Art Zollfrieden herbeizuführen, d. h. zunächst einmal Voraussetzungen zu schaffen, auf Grund deren die unmögliche, verworrene Situation beseitigt werden muß, die dadurch geschaffen wurde, daß 12 Jahre hindurch alle Staaten als einziges handelspolitisches Heilmittel Zollerhöhungen und Zollmauern sahen und daß diese ganze Entwicklung abgebrochen werden muß. Wenn man die Vorschläge beachtet, die z. B. die internationale Handelskammer in dieser Richtung gemacht hat, muß man anerkennen und darf sich nicht darüber täuschen, daß diejenigen Staaten, die diese Konvention unterschrieben haben, eigentlich pränumerando schon verpflichtet sind, die weiteren beabsichtigten Konventionen anzunehmen; und zu denen gehört auch, daß diese Staaten langsam ihre ganze zolltarifarische Entwicklung unterbrechen. Und da dürfen wir uns nicht darüber täuschen, daß gerade dieses dritte Parlament die handelspolitische Entwicklung ganz entgegengesetzt dieser Welttendenz gestaltet hat. Denn die letzten Gesetze, die in diesem Hause angenommen wurden, enthalten einerseits Zollerhöhungen, also gegenläufig der Tendenz der Zollerniedrigung, und andererseits eine Verdichtung des Bewilligungsverfahrens, wenn auch verschleiert; aber in der Konvention, die wir annehmen, heißt es, daß wir 6 Monate nach Inkrafttreten dieser Konvention alle Behinderungen des Handels, also auch alle Ein- und Ausfuhrverbote und das ganze Bewilligungsverfahren und - ich glaube mich nicht darüber zu täuschen auch die Kontingente beseitigen werden.

So sehr wir selbstverständlich für eine Annahme der Konvention sind, weil wir sie als Fortschritt betrachten, ist es doch zu bedauern, daß erstens weder das Außen- noch das Handelsministerium diese Gelegenheit benützt hat, um in breiter Weise zur ganzen wirtschaftspolitischen Situation Stellung zu nehmen. In diesem Hause haben wir weder vom Außen- noch vom Handelsministerium gehört, welche Konsequenzen es aus dem neu beschrittenen Wege zu ziehen gedenkt. Das ist eine Vogel-Strauß-Politik, das ist Mangel an Mut und eine Fortsetzung jener Führerlosigkeit in der ganzen Handelspolitik, die wir bereits seit 2 Jahren in diesem Staate festzustellen genötigt sind.

Die Situation vom Jahre 1927, wo diese Konvention abgeschlossen wurde, war viel günstiger, im Jahre 1927 war eine Hochkonjunktur in diesem Staate, die sich noch bis in das Jahr 1928 erhalten hat, während wir heute beklommene Herzen haben, wohin die ganze wirtschaftspolitische Entwicklung bei uns führen wird; gerade mit Rücksicht auf die Situation hätten wir deutlich sehen wollen, ob die Führung der Wirtschaftspolitik in den Händen des Außen- oder in den Händen des Handelsministeriums liegt. Mein Eindruck ist der, daß eine wirkliche Führung und Leitung bei diesen wichtigen grundlegenden Entschlüssen, die wir hier fassen, weder in der einen noch in der anderen Hand liegt. (Posl. dr Macek: Slyšte!) Ich glaube doch, daß wir und auch diejenigen, die diese Regierung unterstützen, das ganz offen sagen müssen, weil gerade diejenigen Kreise, die meine Partei hier zu vertreten hat, doch mit sehr unsicheren Gefühlen gerade diese Führerlosigkeit in der Wirtschaftspolitik feststellten und wir gerade vom Standpunkt dieser Regierung, die doch eine breite Konzentrationsregierung ist, wie sie selten in einem Staate zu finden ist, verlangen müssen, daß die Politik bewußt nach ganz bestimmten Linien gestaltet wird. Es geht nicht an, daß wir in der ersten Hälfte 1930 die Zollmauern erhöht, Einfuhrverbote stipuliert, daneben auch ein bißchen Bewilligungsverfahren genehmigt und Kontingente aufgestellt haben - und dann im zweiten Halbjahr 1930 wiederum nicht nur die neuen, sondern auch die alten wieder abbauen. Wo kommen wir denn da hin? Und ich weiß nicht, ob es dem Ansehen dieses Staates entspricht, daß die Handelspolitik nicht eine ganz klare Linie verfolgt. Ich gebe zu, daß es außerordentlich schwierig ist, gerade unter den jetzigen Verhältnissen, bei der Unsichtigkeit der Weltlage, Wirtschaftspolitik zu machen. Aber, meine verehrten Herren, gerade in einer solchen Situation muß man die feste Hand sehen, welche die Wirtschaftspolitik gestaltet, und die sehe ich nicht. (Potlesk.)

Meine sehr verehrten Herren! Ich möchte doch über die Weltwirtschaftskonferenz, aus der die Initiative zu der Konvention hervorgegangen ist, einiges sagen: Über sie hat man die verschiedensten und entgegengesetztesten Auffassungen, aber gerade diejenigen, welche sich über die Weltwirtschaftskonferenz als Debattierversammlung lustig gemacht haben, sind innerhalb dieser drei Jahre doch ernster geworden. Ich erinnere z. B. an den hochangesehenen Publizisten Stolper, den Herausgeber des "Deutscher Volkswirt", der zunächst einmal, als die chaotische Debatte in Genf vor sich ging, der Anschauung war, daß da nichts herauskommen könne. Und doch sieht er heute in seinem doch führenden deutschen Wirtschaftsblatte ein, daß die ganze Entwicklung, wie sie von der ökonomischen Sektion des Völkerbundrates vorbereitet wurde und wie sie schließlich in den Resolutionen und Empfehlungen der Wirtschaftskonferenz weiterwirkt, doch eine ganz ausgezeichnete und hervorragende Leistung ist, die den Anfang einer neuen Entwicklung bedeutet.

Es hat sich in Genf zunächst darum gehandelt, die Weltwirtschaftslage festzustellen festzustellen, wie es eigentlich mit dieser, durch den Krieg zerrütteten Welt steht, und die Weltwirtschaftskonferenz ist da zu der Erkenntnis gekommen, daß Europa in der Weltwirtschaft seine führende Rolle ausgespielt hat, daß Europa niemals mehr jene Position erlangen kann, die es vor dem Kriege gehabt hat: nicht nur in finanzieller und politischer Beziehung, sondern auch in wirtschaftlicher Beziehung, sowohl in der Produktion als auch im Handel. Die Weltwirtschaftskonferenz, die aus ganz hervorragenden Geistern, aus erfahrenen Praktikern der Wirtschaft - nicht aus Diplomaten - beschickt worden ist, hat sich auch ganz offen und, ich muß sagen, mit einer sehr starken Objektivität mit den Ursachen dieses Zustandes beschäftigt und ist zu der Anschauung gekommen, daß die Verelendung Europas einerseits gelegen ist einmal in seiner Verschuldung - Europa wurde aus einem Gläubigerstaat ein Schuldnerstaat an Amerika - dann in den ungeheueren fiskalischen Lasten, die die europäischen Staaten ihren Bürgern auferlegen und die das Betriebskapital abschöpfen, dann weiter in dem unglückseligen Streben der Staaten Europas und der kleinen Staaten im besonderen, die volle wirtschaftliche Autarkie zu erlangen. Dieses nachkriegerische Streben, alle Produktion im Inland selbst zu schaffen, das Bestreben, jeden im Inland fehlenden Produktionszweig neu aufzurichten, bedingt, daß eine Menge von neuen Betrieben entstanden sind, aber unproduktiv arbeiten mußten, einerseits weil sie neu waren, andererseits weil sie sich den Markt erst mühselig sichern mußten. Auf diese Weise wurde die ganze Kraft Europas verzettelt. Und weil nun so viele neue Industrieen, obzwar Europa schon vor dem Kriege überindustrialisiert war, entstanden sind, mußte das Hochschutzzollsystem aufgebaut werden, welches das Kennzeichen der zwölfjährigen Entwicklung nach dem Kriege ist. Und nun ist die Bescherung da. Die einzelnen staatlichen Wirtschaftskörper, abgegrenzt durch außerordentlich hohe und, wie wir feststellen müssen, seit 1927 höher werdende Zollmauern gegeneinander abgegrenzt, können eigentlich vom großen Wirtschaftsstandpunkt genommen, weder leben noch sterben und dadurch ergibt sich eine wirtschaftliche Gegensätzlichkeit und, wie die Konferenz in Genf ehrlich festgestellt hat, ein Wirtschaftskampf, der heute mehr als politische Gegensätze den Weltfrieden gefährdet. Das ist in Genf expressis verbis gesagt worden und diejenigen Dinge, die nun von der Konferenz und ihren Kommissionen teils als Resolutionen, teils als Empfehlungen eingebracht wurden, sind darauf gerichtet, dieser Kenntnis der Gefährdung des Friedens Rechnung zu tragen und Vorkehrungen zu treffen, damit diese wirtschaftlichen Gegensätze abgeschwächt und die vom Völkerbund gewahrte politische Friedenstendenz ergänzt wird durch Maßnahmen der Wirtschaft, die den wirtschaftlichen Frieden sichern.

Meine sehr verehrten Herren, dabei kann es sich nicht um die Konvention vom 8. November 1928, die wir hier beschließen sollen, allein handeln, sondern um sehr viel mehr, u. zw. um die Aufhebung der Ausfuhrabgaben, um die Aufh ebung von Kontingentierungen, um die Regelung der sanitären Reglementierungen, dann auch um eine sehr wichtige Frage, die uns hier sehr interessieren könnte, um die Begünstigungen der staatlichen Betriebe in materieller und finanzieller Beziehung. Das ist aber doch wieder nur eine Gruppe von Resolutionen und Empfehlungen, die die Genfer Weltwirtschaftskonferenz aufgestellt hat. Es wurde z. B. auch als richtig erkannt, daß die Wirtschaftsgegensätzlichkeit auch dadurch wesentlich unterstützt wird, daß es ein internationales, Fremdenrecht gibt und weil jede Kodifizierung des Fremdenrechtes überhaupt fehlt. Deshalb ist auch ein Auftrag an den Völkerbundrat gegeben worden, das Fremdenrecht international zu kodifizieren. Dazu kommt: die Tendenz, die Zollschutzüberspannung abzubauen, d. i. die Rückführung der ganzen Produktion jedes einzelnen Landes auf seine natürlichen Voraussetzungen, die Schaffung eines Zustandes, wo die Länder nicht künstlich Industrien und Produktionen aufbauen, sondern sich darnach richten, was jedes einzelne Land an natürlichen Bedingungen für seine Entwicklung besitzt und was es durch Austausch mit den anderen Staaten durch den freien Verkehr und Handel erlangen kann. So kann wieder der alte Fluß des Handels und die wirtschaftliche Verbundenheit der Völker herbeigeführt werden. Auch die Schwankungen im autonomen Zolltarif wurden in Genf als schädlich erkannt und es wurde der Auftrag an die ökonomische Sektion des Völkerbundrates erteilt, jene Maßnahmen in Vorschlag zu bringen, welche geeignet wären, die einzelnen Völker dazu zu bringen, möglichst eine Stabilisierung der Zolltarife herbeizuführen, die Zollschutzüberspannungen abzubauen. Praktisch wurde ein vorsichtiger Vorschlag gemacht, der durchaus vernünftig war, zunächst alle jene Zollschutzmaßnahmen wegzuräumen, welche noch aus dem Krieg stammen. Auch der Vorschlag, die Zollnomenklatur endlich auf eine internationale Form zu bringen, die Zollformalitäten abzugrenzen, hat sicherlich ganz kolossale Bedeutung, und ich ten 10. Völkerbundstagung entnehmen zu können, daß bei der grundsätzlichen Meinung über diese Frage bei den einzelnen Staatsmännern der Völkerbund seine auf diesem Gebiete ausgezeichnete Tätigkeit nicht zurückstellen, sondern vielmehr alles daran setzen wird, um einmal das begonnene Werk fortzuführen und deshalb werden die Staaten, welche unseren Regierungsantrag Nr. 493 annehmen, sicherlich in der kürzesten Zeit gezwungen sein, den begonnenen Weg fortzusetzen und alle jene Bestrebungen zu unterstützen, die einmal die ökonomische Tendenz des Völkerbundes ausmachen. Ich wollte auf diese Konsequenzen aus der einen Tat für die anderen hingewiesen haben.

Eine der wichtigsten Fragen, die gleichzeitig hier aufgerollt wird, ist die, daß sich die Weltwirtschaftskonferenz eindeutig hinter die Meistbegünstigungsklausel in qualitativer und quantitativer Beziehung gestellt hat. Das ist sicherlich richtig und war zum Zeitpunkt der Weltwirtschaftskonferenz nicht anders möglich. Aber die allgemeine Unfehlbarkeit der Meistbegünstigungsklausel scheint insoferne vorüber zu sein, als sie bei allen Vorteilen, die sie bietet, doch gerade zwischen benachbarten Staaten gewisse Spannungen und Schwierigkeiten hervorruft, die wahrscheinlich in kürzester Zeit eine besondere Lösung verlangen werden. Ich darf Sie auf das unermüdliche Bemühen des gewesenen österreichischer Gestandten in Berlin Riedl verweisen, der bereits einen Entwurf und eine bedeutsame Denkschrift ausgearbeitet hat, in welcher er objektiv-kritisch die ganze praktische und theoretische Frage der Meistbegünstigung untersucht und außerdem über die internationale Handelskammer an den Völkerbund einen Antrag geleitet hat, nach dem regionale Wirtschaftsbündnisse europäischer Staaten geschaffen werden sollen, die innerhalb ihrer Staatsgebiete die Meistbegünstigungsklausel insoferne aufheben, als sie sich zu einem Zollgebiet zusammenschließen. Diese Frage ist keineswegs zu unterschätzen. Wenn unser Außenministerium den Versuch gemacht hat, die Kleine Entente zu einem wirtschaftlichen Näherkommen zu bringen und vielleicht sogar zu einem intimen Wirtschaftsbündnis in der Form eines Regionalvertrages, so liegt das auch schon in diesen Gedankengängen. Ich möchte aber mit aller Deutlichkeit sagen, daß ich ein absoluter Pessimist bezüglich des Gelingens eines solchen Regionalvertrages unter den drei Staaten der Kleinen Entente bin - geographische und wirtschaftliche Verhältnisse sprechen dagegen. Ich glaube vielmehr und möchte mich dazu offen bekennen, daß, wenn es irgendwelche Anfänge solcher wirtschaftlicher Bün dnisverträge für die Èechoslovakei gibt, sie in Mitteleuropa liegen und nicht in Südosteuropa und daß es eine natürliche Entwicklung bedeutet, daß von Mitteleuropa aus solche Regionalverträge geschlossen werden.

Nun möchte ich noch einige Bemerkungen über die Konvention selbst machen, u. zw. insoferne, als ich mich mit den Resolutionen beschäftigen will. Ich glaube, daß für die Èechoslovakei aus der Tatsache, daß sie sich hinter Polen versteckt hat, kein Gewinn herauskommen kann. Die Èechoslovakei hätte den Mut haben sollen, sich nicht auf Grund des Artikels C des Zusatzabkommens auf Polen zu berufen. Ich bitte, es sind gewisse wirtschaftliche Momente für diese Rückversicherung da, auf die der zweite Herr Referent hingewiesen hat, aber wenn die Èechoslovakei aus der Not eine Tugend macht und ohne diesen Vorbehalt der Konvention beitritt, bleibt Polen absolut nichts anderes übrig als der Konvention beizutreten. Sie werden nur erreichen - geradeso wie bei der umfangreichen Liste der Vorbehalte, die die Èechoslovakei vorgelegt und am Schluß auf zwei reduziert hat - daß man der Èechoslovakei wiederum ein gewisses Mißtrauen entgegenbringen wird: Man kann leicht solche Widerstände als Verzögerung der internationalen Solidarität ansehen. Ich sehe absolut nicht ein, warum diese Resolutionen eingebracht werden. Sie hätten den Mut haben sollen zu erklären: Diese Konvention ist - wie es im Motivenbericht etwas emphatisch heißt ein Opfer an den Frieden und dieses Opfer an den Frieden wird vorbehaltlos gebracht! Sie könnten dies tun, da Sie ja lang genug gezögert haben, bevor Sie diese Konvention dem Parlament vorgelegt haben, auch nicht zum Vorteil des èechoslovakischen Ansehens gerade in Genf.

Was die weitere Resolution bezüglich der Automobile anlangt, so kann es sein, daß eine solche Kontingentierung oder in irgendeiner Form ein Abkommen mit Frankreich zustandekommt. Aber nach der Konvention, die wir hier beschließen, glaube ich, besteht gar keine Möglichkeit, dieses Abkommen aufrecht zu erhalten, weil es nicht mit dem sogenannten Notstandsparagraphen der Konvention begründet werden kann, wenn es sich um Automobile handelt und durch diese Frage ein wesentliches nationales und nationalwirtschaftliches Interesse schließlich nicht berührt ist. Ich meine, auch da wäre aus dem Grunde Zurückhaltung sehr zu empfehlen, weil der Vorbehalt, der eventuell gemacht wird, auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden kann. Also warum damit beginnen?

Im Motivenberichte vermisse ich - außerdem, was ich schon gesagt habe - das Verzeichnis all jener Beschränkungen und Kontingente etc. die, wenn die Konvention ehrlich eingehalten werden soll, tatsächlich abgeschafft werden müssen. Ich habe hier ein Verzeichnis über den gegenwärtigen Stand des Bewilligungsverfahrens in der Ein- und Ausfuhr, insbesondere mit Berücksichtigung der vertraglichen Verppflichtungen, und es sind 15 Spalten der "Nachrichten der Zentrale der èechoslovakischen Handels- und Gewerbekammern". Sie müssen, wenn die Konvention durchgeführt werden soll, in irgendeiner Weise aus der Welt geschafft werden. Da muß ich sagen, auch mit Rücksicht auf die Tatsache, daß eine solche Menge wegzuräumen ist, daß ich es auf das lebhafteste bedauere, daß weder der Handelsminister noch der Außenminister den Mut gehabt hat, dem Parlamente einen klaren Einblick in die tatsächliche Situation zu geben. Es wäre sicherlich vom Vorteil gewesen, wenn man gewußt hätte, welche Opfer tatsächlich gebracht werden müssen und wenn sich das Parlament nicht erst nachträglich durch diese oder jene Maßnahmen, die die Konsequenz der angenommenen Konvention sind, überraschen lassen muß. (Potlesk.)

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