Aus dem bürgerlichen Lager hören wir heute fortgesetzt, daß die Rationalisierung und Typisierung und Intensivierung im Arbeitsprozeß die einzigen Mittel sind, um die Wirtschaft im Inlande zu heben, um die Konkurrenzfähigkeit unserer Warenerzeugnisse im Auslande zu erlangen. Diese Worte "Rationalisierung, Typisierung und Intensivierung" lösen bei der Arbeiterschaft nacn den gemachten Erfahrungen Schrecken und Bestürzung aus. Für die Arbeiterschaft bedeuten diese Worte in ihrer praktischen Anwendung nach allen gemachten Erfahrungen vermehrte Arbeitsleistung, verbunden mit größerer körperlicher und geistiger Anstrengung bei gleichbleibenden niedrigen Löhnen und sie bedeuten für einen Teil der Arbeiter und Angestellten den Verlust des Arbeitsplatzes, den Verlust ihrer Existenzgrundlage. Die freien Gewerkschaften sind nicht Gegner jeder Rationalisierung im Arbeitsprozeß, sie sind besonders dann keine Gegner, wenn durch die Rationalisierung dem Arbeiter und Angestellten bei seiner Arbeit im Arbeitsprozeß Erleichterungen zuteil werden, wenn die Arbeitslöhne entsprechend steigen und die Arbeit sinkt, wenn die Rationalisierung mit einer vermehrten Warenerzeugung und gleichzeitig einer Herabsetzung der Warenpreise verbunden ist, wenn die Konsumfähigkeit in den Reihen der arbeitenden Menschen erhöht wird und wenn durch eine Steigerung in der Gütererzeugung vermehrte Arbeitsgelegenheit für Arbeiter und Angestellte geschaffen wird. Gegen eine solche Rationalisierung im Arbeitsprozeß haben die freien Gewerkschaften, hat aber auch die sozialdemokratische Partei, keine Einwendung. Statt dessen sehen wir, daß in den Industriestaaten Europas und selbstverständlich auch in der Èechoslovakischen Republik die Gütererzeugung in der Form rationalisiert wird, daß man dem Arbeiter zur bestehenden Arbeitslast noch größere Arbeitslasten aufbürdet, daß der Lohn nicht erhöht und die Arbeitszeit nicht verkürzt wird, daß Arbeiter massenhaft durch die Entlassung der Not überantwortet werden, daß die vermehrte Gütererzeugung nicht der Allgemeinheit, den arbeitenden Menschen zugute kommen kann, weil deren Konsumfähigkeit durch niedrige Löhne niedergehalten wird, weil aber auch keine vermehrte Arbeitsgelegenheiten für die Arbeiterschaft geschaffen werden. Diese Art der Rationalisierung, wie sie von den Kapitalisten betrieben wird, sie dient der Bereicherung einzelner Menschen, während sie auf der anderen Seite Hunderttausende von Menschen durch Arbeitslosigkeit zu Not und Elend verurteilt. Diese Art der Rationalisierung, in den Staaten Europas durchgeführt, sie wird die Wirtschaft nicht sanieren, sie wird die arbeitenden Menschen nicht aus dem Elend herausführen, sondern nur noch tiefer ins Elend stürzen. Wir sehen, daß in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung die Technik der Warenerzeugung geradezu Triumphe feiert, während auf der anderen Seite die Technik der Überführung der Waren in den Konsum, die Verteilung der Waren an den Verbraucher, den Bankerott ansagt. Wir sind Zeugen jenes erschreckenden Schauspieles in der Weltwirschaft, daß in wichtigen Gütern, die der Ernährung des Menschen dienen, bei wichtigen Bedarfsgegenständen für das Leben der Menschen eine Überproduktion herrscht, während auf der anderen Seite hunderte Millionen arbeitender und arbeitsloser Menschen in bitterer Not leben, die außerstande sind, den Warenüberschuß, den sie zum Leben so notwendig brauchen, aufnehmen zu können, weil ihnen die Mittel dazu fehlen. Auf der einen Seite eine Überproduktion an Lebensmitteln und auf der anderen Seite die notleidende arbeitende Menschheit, vor der ein Teil elend zugrunde geht: das ist das Bild von der Schande der kapitalistischen Staaten und der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Diese Kulturschande zu beseitigen gehört zu den vornehmsten Aufgaben der sozialdemokratischen Partei und der freien Gewerkschaften. Nicht Arbeitslosenunterstützung wollen wir für die arbeitenden Menschen, sondern Arbeit, die ihnen einen Lebensunterhalt verbürgt, der eines Kulturmenschen würdig ist.
Den zur Verhandlung stehenden Gesetzentwurf über die Arbeitslosenfürsorge können die Gewerkschaften und die sozialdemokratischen Parteien nur für ein Übergangsstadium anerkennen. Die vorliegende Gesetzesvorlage kann die Gewerkschaften keineswegs voll befriedigen. Daß sie zur Verhandlung steht und Gesetzeskraft erlangen wird, das hat die Arbeiterschaft ausschließlich der rührigen Arbeit der sozialdemokratischen Parteien im Staate zu verdanken, die durch die Teilnahme an der Regierung das Bürgertum verhalten haben, der Arbeiterklasse diese Zugeständnisse zu machen. Ein wesentlicher Fortschritt ist in der Vorlage enthalten, daß die Arbeitslosenunterstützung im bisherigen Ausmaße für 26 Wochen im Jahr gegen 13 Wochen, wie es bisher war, gewährt wird. Die Arbeitslosen können also für die doppelte Dauer ihre bisherige Unterstützung beziehen. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung wird jedoch von zwei Seiten gehemmt, u. zw. von dem Ausmaß des höchstzulässigen Staatsbeitrages von 18 Kè täglich und andererseits dadurch, daß die Arbeitslosenunterstützung zwei Drittel des letzten Lohnes nicht übersteigen darf. Die Gewerkschaften werden mit dem Tagessatz von 4ÿ50 Kè der gewerkschaftlichen Unterstützung das Auslangen finden müssen, wenn sie den Staatsbeitrag voll erschöpfen wollen. Eine Besserstellung bedeutet auch in der Vorlage jene Bestimmung, daß die ledigen männlichen oder weiblichen Mitglieder, welche für unversorgte Kinder zu sorgen haben, jetzt ebenfalls Anspruch auf den erhöhten Staatsbeitrag erheben können. Bisher waren ledige männliche und weibliche Mitglieder, soweit sie nicht eine fünfjährige Mitgliedschaft aufwiesen, vom Bezug des erhöhten Staatsbeitrages ausgeschlossen. Eine Begünstigung bringt die Gesetzesvorlage weiter in dem Falle, daß bei einer vorübergehend schlechter bezahlten Arbeit die frühere besser bezahlte Arbeit zur Grundlage bei der Bemessung der Arbeitslosenunterstützung genommen werden kann. Eine weitere Besserstellung tritt auch dadurch ein, daß die Karenzfrist für die Gewährung des Staatsbeitrages nicht mehr acht, sondern nur sieben aufeinanderfolgende Tage beträgt. Dadurch wird für die Arbeitslosen eine Schwierigkeit beseitigt, die bis jetzt oft zur Nichtauszahlung der Unterstützung geführt hat. In der Vorlage ist weiter ausgeführt, daß jener Arbeiter, der bereits durch 13 Wochen die Unterstützung im vollen bisherigen Ausmaß bezogen hat, noch durch weitere 13 Wochen die Unterstützung beziehen kann. Für den Bezug dieser Unterstützung ist ein gewerkschaftlicher Mindestbeitrag von 40 Hellern täglich festgesetzt. Das Höchstausmaß - einschließlich dieser 4 0 Heller Gewerkschaftsbeiträge mit dem Staatsbeitrag - beträgt 2 Kè täglich. Erst wenn die Gewerkschaft zu diesen 40 Hellern Gewerkschaftsbeitrag weitere Zuschüsse aus ihren Mittel beisteuert, kann auf diesen Mehrbetrag der drei- bis vierfache Staatsbeitrag gezahlt werden.
Wie wird sich diese Übergangsbestimmung des 40-Heller-Beitrages durch die Gewerkschaften praktisch auswirken? Jene Gewerkschaften, die bereits seit Jahren schwer unter der Arbeitslosigkeit leiden, die für die Arbeitslosenunterstützung ungeheuere Summen aufgebracht haben, deren Arbeitslosenkassen Defizite von Hunderttausenden und Millionen Kronen aufweisen, sie bringen ein großes Opfer, wenn sie den Arbeitslosen zur ausgeschöpften Unterstützung noch täglich 40 Heller für ein Vierteljahr zahlen. Es handelt sich um jene Verbände, die von der Arbeitslosigkeit seit Jahren am schwersten betroffen sind, die tausende Arbeitslose aufweisen, welche ausgesteuert sind, und die Arbeitslosenunterstützung bezogen haben. Diese schwer betroffenen Arbeitslosen sollen sich mit einer Unterstützung von 12 Kè wöchentlich zufrieden geben. Diese Bestimmung in der Vorlage bringt keine Hilfe für jene große Zahl von Arbeitslosen, die die Unterstützung dringend benötigen. Was wird eintreten? Jene Gewerkschaften mit einer kleinen Anzahl ausgesteuerter arbeitsloser Mitglieder werden finanziell in der Lage sein, für die Übergangszeit Zuschüsse zu den 40 Hellern zu leisten. Sie werden eine erhöhte Arbeitslosenunterstützung auszahlen, während jene Verbände, die von der Arbeitslosigkeit schwer betroffen sind, deren Arbeitslosenkassen große Defizite aufweisen, die Tausende ausgesteuerter Arbeitsloser verzeichnen, außerstande sein werden, höhere Zuschüsse zu leisten. Für diese große Zahl Arbeitsloser wird die Unterstützung 2 Kè täglich betragen.
Was für die arbeitslosen Mitglieder für die Übergangszeit gilt, dasselbe gilt auch für die Auszahlung der Krisenunterstützung für ein drittes Vierteljahr der Arbeitslosigkeit. Auch hier werden jene Verbände mit großer Arbeitslosigkeit keinen weiteren Zuschuß zu den 25 Hellern täglich leisten können. Und die arbeitslosen Arbeiter werden für das dritte Vierteljahr der Arbeitslosigkeit im Höchstfalle 2 Kè täglich an Unterstützung erhalten. Was man hier den Arbeitslosen bei längerer Arbeitslosigkeit bietet, besonders in jenen Industriezweigen, wo die Arbeitslosigkeit groß ist, wird unter den Arbeitern Enttäuschung hervorrufen. Wir sind davon überzeugt, daß sich die Vertreter der sozialistischen Parteien mit allem Nachdruck dafür eingesetzt haben, für das Übergangsstadium und für das dritte Vierteljahr eine Unterstützung zu erreichen, die die Arbeitslosen halbwegs befriedigt hätte. Die Vorlage, die im Kompromißwege zustandegekommen ist, berücksichtigt auch nicht die Forderung der Gewerkschaften nach Schaffung eines Krisenfondes, mit dessen Hilfe eine geordnete Unterstützung für Kurzarbeiter eingeführt werden sollte, mit dessen Hilfe für ein weiteres halbes Jahr außerhalb der gewerkschaftlichen Unterstützungsdauer den Arbeitslosen eine ausreichende Unterstützung gesichert werden könnte. (Výkøiky komunistických poslancù: Was gebt Ihr den Arbeitern für diese Vorlage?) Wir werden schon mit unseren Arbeitern fertig werden. Ihr müßt froh sein, daß Euch heute die Arbeiter nicht prügeln. (Rùzné výkøiky komunistických poslancù.) Ihr gebt den Arbeitern gar nichts, Ihr nehmt nur die Beiträge!
Die Vorlage enthält auch keinen Schutz für jene Gewerkschaften, die sich durch die großen Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung finanziell verbluten. Wir meinen jenen Schutz, der den Gewerkschaftsverbänden auf Grund der hohen Ausgaben für die ausgezahlte Arbeitslosenunterstützung als Rückvergütung aus Staatsmitteln gewährt wird, u. zw. wenn die Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung 15% der Beitragseinnahmen des Verbandes übersteigen. Ohne diesen Schutz wird es geschehen, daß jene Gewerkschaftsverbände, die besonders schwer unter der Arbeitslosigkeit gelitten haben und noch weiter leiden, außerstande sind, die Übergangsbestimmung einzuhalten, und auch außerstande sein werden, einen Zuschuß für ein drittes Vierteljahr der Arbeitslosigkeit zu leisten.
Die bürgerlichen Parteien haben in den letzten Jahren mit Hunderten von Millionen Staatsgeldern die verschiedenen Institute, Industrien und Genossenschaften saniert. Aber für die Not arbeitsloser Menschen hat man wenig Verständnis. Trotz schwerer Mängel, die die Vorlage aufweist, werden wir für ihre Gesetzwerdung stimmen, weil sie für den größten Teil der arbeitslosen Arbeiter gegen den bisherigen Zustand doch Verbesserungen bringt. Man ist sehr stolz darauf, daß unser Staat mit seinen 14 Millionen Einwohnern in Hinkunft jährlich 60 Millionen Kè für Arbeitslosenunterstützung aufbringen wird.
Ich will nun aufzeigen, wie die Arbeitslosigkeit in anderen Staaten aussieht, will aufzeigen, welche Summen andere Staaten für die Arbeitslosenunterstützung aufbringen. Im Deutschen Reich z. B. hat man im Jahre 1929 für die Arbeitslosenfürsorge 11.200 Millionen Kc aufgebracht. Dazu hat der Staat selbst 3.200 Millionen hergegeben.
England und Irland haben im Jahre 1929 zusammen 7.321,780.000 Kè aufgebracht und der Staat selbst hat 3.364 Millionen Kè aus eigenem bezahlt. Österreich hat im Jahre 1928 666,483.000 Kè aufgebracht. Davon haben der Staat und die Gemeinden allein ungefähr 187. Millionen Kè aufgebracht. Polen hat im Jahre 1929 193 Millionen Kè aufgebracht, davon der Staat allein 64 Millionen Kè.
Ich will nun auch einige Staaten
nennen, wo ein ähnliches System der Arbeitslosenfürsorge besteht
wie in der Èechoslovakei. Dänemark hat ebenfalls ein Gesetz, bei
dem die Gewerkschaften die Träger der Arbeitslosenunterstützung
sind und der Staat die Zuschüsse gewährt. Dänemark ist ein Land
von ungefähr 3 1/2 Millionen Einwohnern und hat im Jahre 1929
zusammen 270 Millionen Kè aufgebracht, davon aus Staatsmitteln
allein 194 Millionen. Holland hat für diesen Zweck im Jahre 1928
105 Millionen Kè aufgebracht, davon allein durch den Staat 54,445.000
Kè, die Schweiz hat im Jahre 1928 49,986.000 Kè aufgebracht, davon
aus Staatsmitteln 28 Millionen 796.000 Kè. Wenn man die Beträge
in den einzelnen Staaten, die sie für die Arbeitslosenunterstützung
aufgebracht haben, auf den Kopf der Bevölkerung umrechnet, so
kommt man dorthin, daß alle Staaten, soweit sie eine Arbeitslosenfürsorge
eingeführt haben, ob sie nun auf den Gewerkschaften fußt oder
auf der Pflichtversicherung, pro Kopf der Bevölkerung weit mehr
im Jahr ausgeben, als bei uns. Nach dem Gesetzentwurf wird in
Hinkunft ein Betrag von ungefähr 60 Millionen Kè jährlich zur
Unterstützung Arbeitsloser ausgeworfen werden. Dieser Betrag ist
im Verhältnis zur Zahl der arbeitslosen Menschen viel zu gering
und wir hoffen, daß es möglich sein wird, daß wir in absehbarer
Zeit zu einem Gesetzentwurf Stellung nehmen können, der die Pflichtversicherung
zur Grundlage hat und eine Arbeitslosenunterstützung schafft,
wie wir sie wünschen und wie sie der großen Masse der gewerkschaftlichen
Mitglieder im allgemeinen entspricht. (Potlesk.)
Meine Damen und Herren! Zum Genter System hat mein Parteifreund Abg. Prof. Horpynka schon gesprochen, mir obliegt heute die Aufgabe, eine sehr dringliche Angelegenheit gesamtwirtschaftlicher Natur dem Hause in öffentlicher Sitzung vorzutragen. Wie allgemein bekannt sein dürfte, wurde das reichsdeutsche Zollgesetz am 24. April in Kraft gesetzt. Diese Inkraftsetzung des deutschen Landwirtschafts-Schutzzollgesetzes hätte eigentlich die Wirtschaft der Èechoslovakischen Republik nicht überraschen dürfen, wenn die Hüter der wirtschaftlichen Belange auf der Hut gewesen wären. So aber haben in diesem Staate die Herren Agrarier ganz andere Sorgen zu verscheuchen, als durch weit vorausschauende und vorausdenkende Hilfsmaßnahmen die hierländische Wirtschaft zu schützen. Die Sorge um die Regierungsfähigkeit, das Hoffähigbleiben ist zum Parteiheiligtum der Politik geworden.
Wie ich schon andeutete, trat das landwirtschaftliche Schutzzollgesetz Deutschlands am 24. April in Kraft. Mit einem Schlage wurden im kleinen Grenzverkehr viele tausende Liter Milch, die nach Deutschland verkauft und geliefert wurden, frei, das heißt unverkäuflich, weil unsere Milchlieferanten den Zollsatz, der nach reichsdeutscher Bestimmung 5 Pfennige auf den Liter angelieferte Vollmilch beträgt, bezahlen müssen. 5 Pfennige der deutschen Reichsmark machen bekanntlich 40 èechoslovakische Heller aus. Die deutschen Grenzbehörden verlangen aber auch noch die Verzollung der Milchkannen, was eine weitere Erhöhung des Zollsatzes um 2 Pfennige ausmacht, somit ist ein Zollsatz von 56 Hellern auf den Liter Vollmilch zu entrichten. Die Gestehungskosten eines Liters Milch sind je nach Fettgehalt von 1ÿ30 Kè bis 1ÿ60 Kè errechnet worden ohne technische und milchwirtschaftliche Weiterbehandlung. Soll jetzt noch der Zollsatz von 56 Hellern in Abrechnung gebracht werden, so hört sich die Milchwirtschaft im Grenzgebiete überhaupt auf. Der vollständige Zusammenbruch der deutschen Landwirtschaft in diesem Staate ist unaufhaltsam. Bekanntermaßen siedeln an der Reichsgrenze Deutschlands sudetendeutsche Landwirte, die von den reichsdeutschen Zollmaßnahmen am meisten und am schwersten betroffen werden. Im Hotzenplotzer und Hennersdorfer Bezirke sind viele Landwirte Mitglieder der Preußisch-Neustädter Molkerei, die mit einem Schlage von der Milchlieferung ausgeschlossen sind. Die Belieferung betrug täglich mehrere tausend Liter Milch. In die Industriestadt Jägerndorf werden trotzdem aus Deutschland täglich über 1000 Liter Vollmilch eingeführt, zollfrei selbstverständlich.
Daß die deutschen Zollmaßnahmen einen sehr beängstigenden Charakter angenommen haben, zeigte die überaus stark besuchte Einspruchsversammlung am 26. April in Jägerndorf. Die Teilnehmer zogen zur Bezirksbehörde und forderten energisch Abhilfe. Ich sprach Montag im Landwirtschaftsministerium vor, leider war der Herr Minister nicht zu sprechen. Der Herr Ministerialrat Dr. Zeman bemühte sich, alle Vorarbeiten mit dem Außenministerium einzuleiten. Im Außenministerium versprach der Chef der Zollabteilung, sich sofort mit dem deutschen Landwirtschaftsministerium ins Einvernehmen zu setzen, um eine Art Zuwartefrist durchzusetzen, die das plötzliche Abbrechen der Milchbelieferung im kleinen Grenzverkehr eindämme. Im Ernährungsministerium, wo ich ebenfalls meine Wünsche vortrug, sagte mir der Herr Minister: Ich erkläre Ihnen, alles das zu tun, was das Landwirtschaftsministerium mit dem Außenministerium zur Behebung dieser Angelegenheit vornehmen wird. Von da fuhr ich ins Landesverteidigungsministerium und trug dem Herrn Minister folgenden Antrag vor: Da jetzt durch die deutschen Zollmaßnahmen viele tausende Liter Vollmilch in diesem Staate keinen Absatz finden, glaube ich, wäre es sehr vorteilhaft, den Soldaten zum Frühstück durchwegs weißen Kaffee und zum Abendbrot Milch zu verabreichen. Der Herr Minister sagte mir, über den seinerzeit gemachten Vorschlag habe er an die Kommanden Auftrag gegeben, Milch zum Kaffee zu verabfolgen. Was meinen neuerlichen Vorschlag betrifft, Vollmilch zu verabfolgen, so hege er wegen der zu erwartenden Milchpantscherei große Bedenken. Ich teilte diese Absicht nicht zur vollen Gänze, sondern beharrte auf meiner Forderung.
Weiter will ich dem hohen Hause einen lebenswichtigen Vorschlag machen. Bis in die Hunderttausende gibt es im èechoslovakischen Staate Arbeitslose und es werden ihrer infolge der schweren Wirtschaftskrise noch immer mehr werden. Diese Arbeitslosen bekommen geldliche Unterstützungen. Ich möchte diese Unterstützungen nicht ganz in Geld anweisen, sondern für jeden Unterstützungsbedürftigen auf den Tag und Kopf einen Liter Vollmilch anweisen lassen. Durch diese Einrichtung würde der Milchverbrauch bedeutend gehoben werden und ein gesundes Volksnahrungsmittel in größeren Mengen dem so notwendigen Konsum zugeführt werden. Führen Sie diese Einrichtung sofort durch, sie kann nur ein Segen für alle sein.
Das Augenmerk zur Behebung der Wirtschaftskrise mit tauglichen Mitteln wäre gegeben und viele andere könnten nachfolgen ohne Schädigung der Wirtschaft im Rahmen des Staates.
Im alten Österreich und im neuen èechoslovakischen Staate bekamen die Bauern bei Unwetterkatastrophen, Dürre, Gewitter, Hagelschlag, Überschwemmungen etc. als staatliche Notstandsunterstützung immer Saatgetreide, Futtermittel, Kunstdünger und anderes ausgefolgt, nur kein Geld. Was für den einen recht ist, muß für den andern billig sein. Ich glaube, die Bauernschaft in einem Staatskörper ist nicht weniger wert als die anderen Berufsschichten. Ich möchte nur wünschen, daß bei den wirtschaftlichen Maßnahmen der Parteiteufel ausgeschaltet würde. Es ist ein ganz trauriges Zeichen der Zeit, daß man in diesem Staate, wo die politischen Standesparteien in solcher Blüte stehen, die Landwirtschaft auf den Hund regiert hat. In Deutschland, wo die Landwirtschaft ihre Vertreter in alle Parteien schickte, hat man Schutzmaßnahmen blitzartig getroffen.
Die Èechen in diesem Staate werden
leben können, ob so oder so. Vater Staat sorgt gut für seine Kinder.
Wir Deutschen, allesamt, werden Bettler auf Grundbesitz, in den
Fabriken, Lehrkanzeln und Schreibstuben. (Potlesk.)