Ètvrtek 3. dubna 1930

Daraus ergibt sich immer noch, daß in den 99 Gemeinden insgesamt 63.771 Wohnungen angefordert werden. Sie sehen, daß, wenn man wirklich die Wohnungsbedürfnisse in den Gemeinden gewissenhaft überprüft und die Angaben darnach gemacht hätte, die Ziffer der notwendigen Wohnungen noch viel höher wäre. Die Wohnungsnot in der Èechoslovakei ist ungeheuer groß. Davon geben auch Zeugnis die in den großen Industriestädten in der Èechoslovakei, ohne Rücksicht, ob es sich um deutsche, èechische oder slovakischen Gebiete handelt, feststellbaren Erscheinungen, daß Eisenbahnwaggons, Baracken und Erdhöhlen bewohnt werden, alles das aus Not, weil es nicht genug Wohnungen gibt und weil für die freiwerdenden Wohnungen von den Betreffenden der Mietzins nicht aufgebracht werden kann. Wir haben in den letzten Tagen gesehen, daß an der Peripherie Prags eine Lösung gesucht wurde. In Vršovic sind vor Jahren Baracken gebaut worden, nach Zeitungsmeldungen hat die Gemeinde Prag die Bretter zu diesen Baracken geliefert, die jetzt eingerissen worden sind. Ich bin nicht dagegen, daß Prag an die Lösung dieser Kulturschande, wie man dies bezeichnen muß, schreitet. Die Frage kann aber nicht so gelöst werden, daß man die Leute in Räumen unterbringt, die nicht besser sind, als die, in denen sie bis jetzt wohnten, sondern nur eine großzügige Bautätigkeit, ein großzügiges Programm, das die Möglichkeit gibt, Tausende von Kleinwohnungen, aus Zimmer und Küche bestehend, zu erbauen, in denen man diese Menschen unterbringen kann. Wenn die Wohnungen vermietet werden sollen, die eine Rentabilität der Bausumme ergeben, so ist es bei den heutigen Löhnen und Gehältern unmöglich, die Mietzinse zu bezahlen. Diese Baracken, diese Hütten und die alten Gebäude, die wir noch in vielen Städten haben, sind Brutstätten für viele Krankheiten, sie sind menschenunwürdige Unterkünfte, sie sind eine Kulturschande im wahrsten Sinne des Wortes, sie sind Zeugnisse der Barbarei, sie können den Anspruch auf eine menschliche Wohnungsstätte in keinem Maße erheben. Deshalb muß man mit aller Macht darangehen, hier auf dem Gebiete der Wohnbauförderung etwas zu erreichen, weil durch Jahre hindurch bezüglich der Wohnbauföderung und Erbauung kleiner Wohnhäuser viel versäumt wurde.

Wenn wir aber den Vergleich ziehen, wie die Wohnbauförderung innerhalb der Èechoslovakei durchgeführt wurde, kommen wir zu einer gegenteiligen Meinung demgegenüber, was gestern Koll. Zajièek von der christlichsozialen Partei ausgesprochen hat. Wir sehen, daß in der Zeit, wo der sozialistische Einfluß in der allnationalen Koalition stark war, die Wohnbauförderung bedeutend besser war, daß zur Zeit des Nachlassens des sozialistischen Einflusses und zur Zeit der bürgerlichen Koalition die Wohnbauförderung abnahm. Im Jahre 1921 hat das Wohnbauförderungsgesetz einen Staatsbeitrag von 80 Millionen und eine Staatsgarantie bis 80% festgesetzt. Im Jahre 1922 hat das Wohnbauförderungsgesetz die Staatsgarantie bis zu 80%, und den Staatsbeitrag bis 25 Jahre, gestaffelt von 4% in den ersten 5 Jahren zu 2 1/2% in den letzten 5 Jahren bestimmt, so daß sich ein durchschnittlicherStaatsbeitrag von 3 1/4 % ergibt. Im Jahre 1923, wo nach den Gemeindewahlen die sozialistischen Parteien eine Niederlage erlitten hatten, ist die Staatsgarantie auf 60% herabgesetzt worden und der Staatsbeitrag von 4-1% gestaffelt, so daß ein 2 1/2%iger Staatsbeitrag herauskam. Im Jahre 1924 wurde die Staatsgarantie auf 45% ermäßigt und der Staatsbeitrag von 2 1/2 % festgesetzt. In den Jahren 1925 und 1926 hat es überhaupt kein Bauförderungsgesetz gegeben. Die allbürgerliche Koalition hat es nicht für notwendig erachtet, irgendein Bauförderungsgesetz zu schaffen. Erst im Jahre 1927 wurde wieder ein Bauförderungsgesetz beschlossen, in welchem aber die Staatsgarantie von 80%, und zwar in einer Höhe von 120 Millionen, die der Staat zu übernehmen hat, festgesetzt. Im Jahre 1928 wurde die Staatsbürgschaft auf 85% erhöht und mit 150 Millionen Kè festgesetzt. Im Jahre 1929 wurde die Staatsbürgschaft bis zu 85% und 200 Millionen Kè erhöht. Es ist also nicht so, daß der heute vorgelegte Gesetzentwurf einen Nachteil oder eine Verschlechterung gegenüber der Bauförderung der letzten 5 Jahre bedeutet, sondern im Gegenteil einen Fortschritt gegenüber den von der Bürgerkoalition geschaffenen Bauförderungsgesetzen, denn in der Zeit, wo sozialistische Parteien an der Regierung teilgenommen haben, sind durchschnittlich 11.000 Wohnungen gebaut worden, in der Zeit der bürgerlichen Koalition, wurden überhaupt nur in der ganzen Republik 4.000 Wohnungen gebaut. Es wäre das Verhältnis bedeutend besser geworden, wenn die Gesetze immer bestanden hätten, wie in den ersten Jahren nach dem Kriege, dann hätte in der Bauförderung mehr geleistet werden können.

In diese Zeit fällt aber noch das Gemeindefinanzgesetz, das eine wesentliche Verschlechterung den Gemeinden gebracht hat, so daß diese nichts im Interesse der Bauförderung unternehmen konnten. Die Bauförderungsgesetze vom 1927 bis 31. Dezember 1929 haben den Gemeinden keine Möglichkeit gegeben, Wohnungen zu bauen, denn sie hätten die Rentabilität, die volle Verzinsung und Amortisation für das aufgewendete Kapital nachweisen müssen und das hätte so hohe Mietzinse erfordert, daß die Arbeiter mit ihren heutigen Löhnen nicht in der Lage wären, diese Zinse zu bezahlen. Das Gemeindefinanzgesetz hat sich also hindernd in den Weg gestellt und hat den Gemeinden jede Möglichkeit benommen, in den letzten Jahren überhaupt zu bauen. Das jetzt vorliegende Bauförderungsgesetz gibt jedoch den Gemeinden, nachdem sie eine bevorzugte Stellung einnehmen, jede Möglichkeit, ohne Rücksicht auf das Gemeindefinanzgesetz die Bauförderung zu pflegen, eine Anzahl von Wohnungen zu bauen. Wir stehen jetzt auf der Garantie von 90%, der Staat übernimmt eine Garantie von 350 Millonen und für 10 Jahre einen 2 1/2 %igen Beitrag. Durch diese Vorlagen wird natürlich nur ein ganz kleiner Teil des Wohnungsbedürfnisses befriedigt, es wird noch lange nicht dazu beitragen, das gesamte Wohnungsproblem irgendwie lösen zu können.

Die Vorlage verfügt, daß die Gemeinden zuerst Kleinstwohnungen aus Zimmer und Küche bestehend bauen. Ich möchte hier einschalten, daß in der letzten Zeit ein Schlagwort bezüg³ich der Bauförderung sehr viel Aufsehen gemacht hat und von vielen Seiten unterstützt wird, nämlich die Frage der Wohnküchen. Wir verwerfen die Wohnküche, weil sie keine gesunde, menschenwürdige, keine kulturfördernde Wohnung ist. Ein Raum, in dem geschlafen, gewaschen, gekocht und gewohnt wird, kann unmöglich eine Wohnung sein, die man mit dem Begriff kultur- oder menschenwürdig verbinden kann. Die Wohnküche ist nicht anders als nur ein Aushilfsmittel mit dem falschen Glauben, das Wohnungsbedürfnis dadurch zu befriedigen, ohne zu berücksichtigen, daß Menschen auf Jahrzehnte hinaus verurteilt werden, in einräumigen Wohnungen weiter zu leben. Die Wohnküche ist in keinem Wohnbauförderungsgesetze der Staaten Europas enthalten und die Èechoslovakei wäre die einzige Ausnahme, wenn hier dem Antrage stattgegeben würde, daß in das Gesetz unter die Kleinstwohnungen auch die Wohnküche Aufnahme finden sollte. Sie widerspricht jedem sozialen Interesse.

Wie verheerend derartige Räume, wie die veraltete Art von Arbeiterwohnungen, auch bei großen Unternehmungen, auf die Gesundheit der Arbeiter wirken, sehen wir an der großen Zahl der Todesfälle an Tuberkulose und Bronchialkatarrh in einzelnen Bezirkskrankenkassen. In der Bezirkskrankenkasse in Teplitz-Schönau sind im Jahre 1928 insgesamt 203 Todesfälle gewesen, davon 42 reine Lungentuberkulose und 15 Todesfälle durch Bronchialkatarrh, zusammen 57, d. s. 28% aller Todesfälle an Tuberkulose. Die Tuberkulose ist hier natürlich zum großen Teile die Folgeerscheinung schlechter Wohnungen und der ungeheuren Ansteckungsgefahr, die durch die Einraumwohnung hervorgerufen wird, wo ein Mitglied die Krankheit auf alle Familienmitglieder überträgt. Wir können nachweisen, daß in den Gebieten der schlechten Arbeiterwohnungen des Teplitzer Bezirkes die meisten Tuberkulosefälle vorkommen. An 83.000 Krankentage sind im Jahre 1928 von der Bezirkskrankenkasse in Teplitz nur für Tuberkulosekranke ausgegeben worden, die alle nur die Folge der schlechten Wohnungsverhältnisse von heute sind. Wir müssen daher die Forderung erheben, daß Bauten, wie sie bei den alten Arbeiterwohnhäusern aufgeführt wurden, verschwinden müssen, daß die Behörden und öffentlichen Körperschaften verpflichtet sind, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß derartige Wohnungen nicht mehr zur Aufführung kommen. Die Reihenklosetts, die Gruppenwasserleitungen in den Häusern müssen beseitigt werden und es muß dafür Sorge getragen werden, daß bei Erbauung der Häuser mindestens ein Raum jeder Wohnung ein Sonnenraum ist, daß nicht alle Räume nach Norden gelegen sind, daß der Grundriß so gelegt wird, daß immer ein Sonnenra um in jeder Wohnung vorhanden ist. Jede Wohnung muß unter eigenes Gesperr gelegt werden und eigenes Klosett und Wasserleitung haben. Dafür müßte mit allen Kräften gesorgt werden, daß in Zukunft nur unter diesem Gesichtspunkt gebaut wird und daß so die Wohnungsnot und der Wohnungsmangel beseitigt wird. Wir können nur durch gesunde und lichte Wohnungen zu einer gesunden Familie, zu einem gesunden Nachwuchs, zu einer gesunden Jugend kommen. Je schlechter die Wohnungen, desto weniger gesunnd die Bevölkerung, insbesondere die Kinder, desto mehr werden wir in Zukunft spüren, wie wir gesündigt haben, wenn wir nicht für Licht und Luft in unseren Wohnungen sorgen. Wir sind der Auffassung, daß von einem Abbau des Mieterschutzes solange nicht gesprochen werden kann, solange nicht eine ausgiebige und großzügige Wohnbauförderung durchgeführt ist, die aucn die kräftige Unterstützung der öffentlichen Körperschaften, des Staates, der Länder und der Gemeinden in jeder Weise genießt. Es muß dafür gesorgt werden, daß der Bedarf an gesunden und menschenwürdigen Wohnungen vollständig gedeckt und befriedigt wird. In der gleichen Zeit muß aber an den Ausbau eines modernen, demokratischen Mietrechtes geschritten werden, damit jeder Mensch Anspruch und das Recht auf eine gesunde Wohnung besitzt. Die Mietzinse müssen den gedrückten Lohn- und Gehaltsverhältnissen angepaßt werden und dürfen nicht in jener Höhe verbleiben wie heute, weil sie das Einkommen mit 30 bis 40 % belasten.

Wenn all das durchgeführt sein wird, wenn wir eine ausgiebige und ausreichende Bauförderung haben werden, ein modernes Mietrecht, die Mietzinse den Löhnen angepaßt sind, dann erst können wir an den vollständigen Abbau des Mieterschutzes denken, denn dann werden wir dafür gesort haben, daß die Menschheit gesund wird und daß der Tuberkulose und allen Volkskrankheiten mit Energie und Kraft an den Leib gerückt werden kann. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Jelinka (viz str. 21 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich will im Gegensatz zu mehreren meiner geehrten Vorredner wirklich zu dem in Verhandlung stehenden Gesetz sprechen. Vorher muß ich jedoch meinem lebhaften Bedauern darüber Ausdruck geben, daß es sich im èechoslovakischen Parlament zur Gewohnheit gestaltet hat, wichtige Angelegenheiten, namentlich wirtschaftlicher Natur im letzten Augenblick dem Hause vorzulegen, so daß niemand Zeit hat, die Angelegenheit einem Studium zu unterzi ehen, und wenn er nicht zufällig Mitglied eines Ausschusses ist, in dem diese Frage vorbereitet wird, hat er überhaupt über die Details und Einzelheiten der Frage keine Kenntnis. Es werden die Erledigungen bei uns in aller Hast gemacht, daher tragen die Beschlüsse oft den Stempel überstürzter Arbeit an sich. Das beweist die sehr baldige Novellierung der einzelnen Gesetze, die in kürzester Zeit erneuerungsbedü rftig sind. Auch die in Vorbereitung befindliche und jetzt in Verhandlung stehende Vorlage wird so quasi in der 12. Stunde dem Hause zur Beschlußfassung vorgelegt. Und doch tagt das Parlament schon über 4 Monate und wir alle wissen, daß schwere wirtschaftliche Fragen der Erörterung harren. Das Parlament hat jedoch zu dieser wichtigen Arbeit keine Zeit. Es wurden im Laufe der letzten 4 Monate außer einigen Berichten, die uns zur Kenntnis gebracht und die vom Ständigen Ausschuß angenommen wurden, einige nebensächliche Angelegenheiten erledigt, aber es fanden drei große Debatten statt. Die erste Debatte über die Regierungserklärung, die zweite über das Exposé des Herrn Außenministers, und die dritte, die Budgetdebatte. Da es selbstverständlich ist, daß zur Regierungserklärung alle außenund innenpolitischen Angelegenheiten zur Erörterung gelangten, daß auch das Exposé des Herrn Ministers des Äußern mit Rücksicht auf die Reparationen Gelegenheit gab, das finanzielle Problem des Staates zu erörtern, so waren auch in dieser Debatte innen- und außenpolitische Angelegenheiten Gegenstand langwieriger Erörterungen. Wenn Sie bedenken, daß der Budgetdebatte eine mehr als 60stündige Vorsprache im Budgetausschuß vorangegangen ist, eine mehrtägige Debatte hier im Hause stattfand, daß alle diese Debatten mit all ihren Vorsprachen in den einzelnen Ausschüssen auch im Senat wiedergekaut werden, werden Sie es begreiflich finden, wenn sich die Öffentlichkeit, wenn sich breite Schichten der Bevölkerung ein eigenes Bild über diese Art Parlamentsspielerei machen. Wir waren in der Lage, neulich von einer redegewandten Dame, die hieher auf die Galerie gekommen ist, um einer gewiß interessanten Sitzung beizuwohnen, diese Sitzung aber nach einer halben Stunde verließ, sehr wenig schmeichelhalfte Worte über diese Art Arbeit der Volksvertreter zu hören. Eine Rationalisierung des parlamentarischen Betriebes wäre dringend notwendig, wenn ich auch durchaus nicht dabei in ein Extrem verfallen möchte.

Zum Gegenstand übergehend möchte ich bemerken, daß ich es bedaure, daß dieser Gesetzentwurf gleichfalls zu spät dem Haus vorgelegt wurde. Sie dürfen nicht vergessen, daß, ehe das Gesetz in Wirksamkeit tritt, mindestens die halbe Bausaison dieses Jahres vorübergegangen ist. Ich bedauere ferner, daß diese Angelegenheit nicht nach Erledigung der neuen Bauordnung zur Sprache kam, die, soweit ich informiert bin, ganz interessante Details über das Bauwesen, auch von kleinen Objekten enthalten wird. Von meinem Standpunkte aus betrachte ich das vorliegende Gesetz jedenfalls als einen Fortschritt. Man kehrt zurück zur seinerzeitigen Subventionierung, zur Übernahme von Garantien, und die Herren werden wissen, daß sich diese in früheren Jahren gesetzlich geordnete Angelegenheit bestens bewährt hat. In den ersten Jahren war tatsächlich infolge der Gesetze eine regere Bautätigkeit, die befruchtend auf die allgemeine Wirtschaftslage wirkte. Leider kommt das Wörtchen "kann" in dem Gesetz allzuoft vor und es wird meiner Ansicht nach öfters zu Schwierigkeiten führen, um dem Wunsche der Bewerber Rechnung zu tragen. Die späteren Gesetze haben weniger wichtige Bedingungen den Bewerbern gestellt, sie sind auf ein Minimum reduziert worden und hierduch ist auch selbstverständlich eine Störung im Wohnungsbau, in der Beschäftigung eingetreten und auch eine Verschärfung der Wohnungsnot. Sie dürfen nicht vergessen - und selbstverständlich wissen Sie ja alle das sehr genau - daß mit dem Baugewerbe eine ganz große Anzahl von Gewerbebetrieben, von Professionisten und Industrien zusammenhängt und wenn das Baugewerbe in Not ist, auch diese Industrieen notleidend werden müssen. Ich wiederhole und erkläre, daß ich das Gesetz für einen Fortschritt halte, weil es wenigstens zur teilweisen Behebung der Wirtschaftskrise beiträgt, welche ja auch im Gewerbe herrscht, weil es durch Beschäftigung zahlreicher Professionisten beitragen wird zur Hebung der Arbeit und zur Linderung der Wohnungsnot. Es ist außerordentlich wichtig und erfreulich, daß in dem Gesetze die lojährige Zinsengarantie zugesichert wird, aus welchem Grunde sowohl die Hypothekarinstitute als auch die Baubeflissenen, die Bauwerber selbst, besser zu kalkulieren in der Lage sind.

Ich persönlich, meine sehr Verehrten, bin kein Freund der sog. Kleinstwohnungen. In der früheren Gesetzgebung sprach man von Kleinwohnungen, jetzt spricht man schon von Kleinstwohnungen. Ich weiß nicht, welchen Titel die nächsten Wohnungen bekommen werden, man wird sie wohl Liliputwohnungen nennen. Ich halte diese Bauweise für vollständig unhygienisch und ungenügend und ich erinnere an das Wort des Herrn Arbeitsministers anläßlich eines vor wenigen Tagen hier stattgefundenen Kongresses, wo er ausgesprochen hat, daß beim Bauen der Arzt mit dem Techniker zusammenarbeiten sollen. Ich glaube nicht, daß bei Beratung dieses Gesetzes Ärzte mitgesprochen haben, denn sonst wäre es nicht möglich gewesen, daß man einer Familie zumutet, daß sie in einem Raum von 40 m2 ihr Auskommen finde. Bedenken Sie doch, meine Herren, es ist ja in diesen wie auch in anderen Kreisen das sog. Zweikindersystem Gott sei Dank noch nicht eingeführt und es müssen in einer solchen Familie mit mindestens 5 Köpfen 5 Menschen in einem so kleinen dumpfen Raum leben. Es ist dies meiner Ansicht nach vollständig unhygienisch und den primitivsten Begriffen einer Wohnungsbequemlichkeit widersprechend. Diese Wohnungen haben nach der Vorschrift niedrige Fenster, die Höhe der Zimmer beträgt kaum 2·70 m und wie Sie wissen, werden in diesen Wohnungen gewöhnlich die Fenster nur aus besonderen Anlässen geöffnet. Ich selbst habe einmal einer Kommission beigewohnt, welche wegen der unangenehmen Temperatur und Luft die Räumlichkeit fluchtartig verlassen mußte, weil es nicht möglich war, dort eine Kommission abzuhalten. Ich glaube, meine Herren, Sie machen den Kleinwohnungshausbesitzern keinen Gefallen mit dieser Art von Wohnungen. Sie geben den Leuten wohl ein Dach über den Kopf, aber Sie füllen diesen Kopf mit großen Sorgen, Sorgen, die sich schon in der ersten Zeit bezüglich der Erhaltung des Gebäudles einstellen, dann wegen der Verzinsung, und dann ist auch noch das Damoklesschwert des Regresses über den Köpfen dieser Leute. In dieser Beziehung ist in dem neuen Gesetze nichts ausgesprochen. Ich weiß nur, daß in vielen Häusern, welche auf Grund des früheren Gesetzes gebaut wurden, und von denen heute von der Regierung ein Regreß verlangt wird, bei den Leuten, die es betrifft, große Unzufriedenheit herrscht.

Nach dem Gesetz halten Sie es für möglich, 22.000 Wohnungen mit einem Jahreszins von 2200 Kè zu errichten. Ich würde herzlich wünschen, daß dies möglich wäre, ich halte dies jedoch für eine ziemlich vage Behauptung. Wir werden ja in der nächsten Zeit Gelegenheit haben, darüber einen Bericht zu erstatten. Es kommt mir die Lage der heutigen Hausbesitzer so vor wie in dem guten deutschen Lustspiel "Zwei glückliche Tage", der eine Tag, wo man eine Villa oder ein kleines Häuschen bezieht und der zweite glückliche Tag, wo man die Villa selbst mit einem kleinen Verluste wieder verkauft und verläßt. Wenn Sie weiter bedenken, eine wie große Inanspruchnahme die Gemeinden durch den Bau von Straßen, Kanälen usw. auf sich nehmen müssen, so werden Sie einsehen, daß eine derartige Bauweise wohl nicht vollkommen entspricht und ich wage zu behaupten, daß mit dieser Bauweise die Wohnungsnot auch in jenen Kreisen, an die besonders der Herr Minister für soziale Fürsorge denkt, die Wohnungsnot nicht völlig gebannt werden wird. Ich halte den Bau von Zinshäusern mit Kleinwohnungen für viel rationeller, auch da möchte ich nicht ins Extrem gehen und nicht ein Muster nehmen an dem Wiener Typ, welcher eigentlich mehr parteipolitischen als volkswirtschaftlichen Forderungen entspricht. Diese sog. Massenquartiere, die wir dort zu sehen bekommen, entsprechen vielleicht im ersten Augenblick, aber nach zahlreichen Mitteilungen von Bewohnern dieser Häuser scheint es doch nicht mehr ein derartig rosiges Wohnen in solchen Mietkasernen zu sein. Es ist auch bezeichnend, daß diese Art Mietkasernen von niemandem nachgeahmt wurden. Wien ist allein geblieben und keine andere Stadt hat eine Bautätigkeit in diesem Sinne entwickelt. Wir wissen, daß die deutschen Städte, welche dieser Angelegenheit die größte Aufmerksamkeit zugewendet haben, von dem Bau sog. Gartenstädte abgekommen sind, und heute auch nur große Zinshäuser bauen. Der bekannte deutsche Städtebauer Architekt Walter Gropius hat vor wenigen Tagen in Frankfurt a./M. einen außerordentlich interessanten und instruktiven Vortrag über das Bauen und Wohnen gehalten, worin er nach Erörterung aller einschlägigen Fragen, Methoden und Probleme zu dem Schluß gelangt: "Nur das Hoch- und Reihenhaus aber ermöglicht hygienisch einwandfreie kleine Wohnräume mit größter Lüftung und Besonnungsmöglichkeit für die Massen herzustellen, wobei sich die Größenbestimmung der Wohnung nach den örtlichen, klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen richtet." In unserem Gesetze ist auf diese wichtige Bestimmung bezüglich der klimatischen und örtlichen Verhältnisse auch nicht Rücksicht genommen. Denn es ist ein Unterschied, ob ein derartiges Häuschen erbaut wird in einem Industrieort, einer größeren Stadt oder in einem freien Gelände oder aber in einer gebirgigen Gegend, wo doch ganz anders gebaut werden muß, als wir es im Gesetze finden.

Um Ihnen, meine Verehrten, zu beweisen, daß es viel rationeller ist, in großer Weise zu bauen als in kleineren Familienhäusern, erlaube ich mir Ihnen eine kleine Skizze, welche ich mir gemacht habe, zur Kenntnis zu bringen. Ich habe dieselbe berechnet auf einer Area von 50.000 m2, auf welcher ich 8 Eckhäuser und 36 Fronthäuser, zusammen 44 Häuser bauen kann, in welcher 576 Wohnungen und 2880 Einwohner aufgenommen werden können. Auf demselben Gelände können 40 Eckhäuser mit einer Wohnung und 60 Fronthäuser mit einer Wohnung, also Familienhäuser, erbaut werden; dort bekommen wir nur 100 Wohnungen für 500 Einwohner und die Kosten sind bei den Einfamilienhäusern bedeutend größer als bei den Zinshäusern. Bei entsprechender Gruppierung können Sie in einem solchen großen Gebäude ein vorzügliches Luftreservoir bilden, welches bei Kleinhäusern, selbst wenn sie vorne und rückwärts Gärten machen, nicht gebildet werden kann.

Ich möchte nun, wenn ich beim Worte bin, eine Angelegenheit besprechen, welche ich eigentlich schon im Budgetausschusse beim Kapitel "öffentliche Arbeiten" angedeutet habe. Es sind dies nämlich die vom Staate vollständig gegen Recht und Gesetz zurückbehaltenen längst fälligen Beträge von Unternehmern. Ich war so naiv zu glauben, daß wenn ich diese Angelegenheit im Budgetausschuß in Anwesenheit des Ministers für öffentliche Arbeiten vorbringe, dies von irgendwelchen Erfolgen begleitet sein wird. Nachdem ich aber heute noch Zuschriften von verschiedenen Seiten erhalte, daß dies nicht der Fall ist, muß ich hier mein außerordentliches Bedauern über diese Art Finanzwirtschaft des Staates aussprechen. Ich freue mich, daß der Herr Finanzminister wenigstens im Hause ist, wenn er auch nicht auf seinem Platze ist, und ich hoffe, daß es ihm gelingen wird, dahin zu wirken, daß diese Angelegenheit endlich in Ordnung kommt. Nicht nur Beträge, welche der Staat schuldet, kommen in Betracht, sondern auch die von den Unternehmern erlegten Kautionen werden jahrelang nicht zurückgezahlt. Es wäre auch hier eine Bauförderung insoferne möglich, als der Staat die widerrechtliche, ich wiederhole nochmals und lege besonderes Gewicht auf das Wort "widerrechtlich", zurückgehaltenen Beträge den Unternehmern ausfolgt. Es wäre dann möglich, die private Bautätigkeit, ohne welche sie die Wohnungsnot niemals bannen werden, zu neuem Leben zu bringen.

Eine weitere Bauförderung würde ich darin erblicken, wenn sich der Staat herbeiließe, eine Frachtermäßigung für Baumaterialien durchzuführen. Nicht jedes Haus wird unmittelbar bei einer Ziegelei, einer Zement-, Glas- oder Eisenfabrik erbaut, sondern gewöhnlich weit davon entfernt und die Kosten des Transportes verteuern selbstverständlich auch den Bau.

Zum Schlusse kommend erkläre ich, daß die Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft für das Gesetz trotz der Mängel, die es aufweist, stimmen wird, weil diese Vorlage, wie ich bereits wiederholt erwähnt habe, bei richtiger Anwendung der in ihr enthaltenen Vorschriften und bei entgegenkommender Behandlung durch die Behörden einen Schritt nach vorwärts bedeutet. Ich bin aber persönlich überzeugt, daß die Praxis zu Änderungen zwingen wird und daß bei deren Berücksichtigung vielleicht das angestrebte Ziel wird erreicht werden können. (Potlesk.)

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