Ètvrtek 23. ledna 1930

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 10. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 23. ledna 1930.

1. Øeè posl. Kremsera (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Frage, die heute zur Diskussion steht, ist für das Proletariat sehr wichtig. Die große Wirtschaftskrise aber, in der wir uns befinden, der Lösung zuzuführen, ist noch wichtiger, und es kann in der Zeit der großen Arbeitslosigkeit, der Not der Arbeiter nicht die Rede von einem Abbau des Mieterschutzes oder der Einstellung der Bauförderung sein. Wir sind grundsätzliche Gegner des Abbaues und grundsätzliche Anhänger der Erhaltung des Mieterschutzes, so lange, bis das Wohnungsproblem in diesem Staate endgültig gelöst sein wird. Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Wochen in ungeheuerem Umfange angewachsen. In der Textilindustrie sind von 300.000 Beschäftigten derzeit 50 bis 60 Tausend arbeitslos, 50 bis 60 Tausend sind Kurzarbeiter. In der Glasindustrie sind 86 Betriebe mit 3799 Arbeitern vollständig eingestellt, 690 Glasbetriebe haben den Betrieb eingeschränkt, wovon 3995 Arbeiter betroffen sind. Bei aller Würdigung und Anerkennung der landwirtschaftlichen Krise ist aber doch die Frage der Arbeitslosen das dringendste Problem in diesem Staate. Die Agrarkrise wie die Industriekrise treffen den Konsumenten, den Arbeiter am schwersten, unter beiden leiden die Arbeiter am meisten. In dieser Zeit hätte das Parlament die Aufgabe, mit allen Kräften für die Linderung der Not dieser Tausende arbeitslosen Menschen zu sorgen. Da kann von der Erhöhung des Mietzinses und von einem Abbau des Mieterschutzes nicht die Rede sein. Das Wohnungsproblem müßte ernstlich der Anreiz sein, eine produktive Arbeitslosenfürsorge zu schaffen, den Arbeitslosen Beschäftigung zukommen zu lassen im Sinne der Förderung der Wohnbauten, nicht in der Form, wie sie seit 1925 betrieben wird, sondern in der Form, daß öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um große Wohnbauten fertigzustellen.

Die Wohnungsfrage wird meist als eine Frage des materiellen Vorteiles der Hausbesitzers beurteilt, ohne daß sie auch vom gesundheitlichen und kulturellen Standpunkt der Bevölkerung beurteilt würde. Das Wohnungsproblem ist nicht ein Problem des Besitzes, sondern der gesamten Bevölkerung, ihrer Gesundheit und ihres kulturellen Aufstiegs. Die Hausbesitzervereine und ihre Verbände aber beurteilen die Wohnungsfrage ausschließlich von dem Gesichtspunkte, daß möglichst primitive Wohnungen geschaffen und diese bei guter Verzinsung angebracht werden. Welchen Schaden diese primitiven Wohnungen hinsichtlich des Gesundheitswesens und der Kultur der Bevölkerung verursachen, wird nie untersucht, wird von den Hausherren nie in Erwägung gezogen, sondern sie beurteilen diese Frage nur von der rein materiellen Seite. Die schlechten Wohnungen in den Industriegebieten und in den Gebieten der Landwirtschaft sind die Ursache der Tuberkulose, die in unserem Staate mehr als in einem anderen Staate wütet. Nach den Mitteilungen des Statistischen Staatsamtes sind im ersten Quartal 1929 7555 Menschen an der Tuberkulose gestorben. Das sind auf 1000 Sterbefälle 106.4 Fälle, insgesamt 10.6% aller Todesfälle. In den Industriebezirken ist die Sterblichkeit an Tuberkulose weit größer. So sind nach den Ausweisen der Bezirkskrankenkassa in Teplitz 27% der Todesfälle auf die Tuberkulose zurückzuführen. Hier wäre es die Aufgabe der öffentlichen Faktoren, des Staates und der Gemeinden, für gesunde, lichte und geräumige Wohnungen zu sorgen, damit den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprochen werde, um den gesundheitsschädigenden Einflüssen der schlechten Wohnungen entgegenwirken zu können.

Die Bauförderung, wie wir sie seit 1925 hatten, war ohne jede Bedeutung für das Wohnungsproblem überhaupt, für den wohnungslosen Arbeiter und Angestellten hat diese Bauförderung keinerlei Folgen oder Vorteile gebracht. Die Verzinsung und Amortisierung der Hypotheken, die teueren Bankkredite und die Erhaltungskosten haben so hohe Zinse herbeigeführt, daß sie bis zu einem Drittel die Einkommen der Arbeiter und Angestellten in Anspruch nehmen. Deshalb konnten diese Wohnungen auch zum Teil nicht vermietet werden. Die Wohnungsbauförderung könnte nur wirksam werden, wenn den Gemeinden und gemeinnützigen Baugenossenschaften Mittel zu sehr billingem Zinsfuß aus der Zentralsozialversicherungsanstalt und der Pensionsanstalt zur Verfü gung gestellt würden, damit die Mietzinse erschwinglich seien und gegen die heutigen Mietzinse herabgesetzt werden. Wir verkennen durchaus nicht die Wichtigkeit der Zuführung von Mitteln aus der Sozialversicherung für den Straßenfonds, aber viel wichtiger und bedeutender wäre die Aufgabe, die Mittel der Zentralsozialversicherungsanstalt dem Wohnungsbau zuzuführen. Der Staat hätte die Verpflichtung, für diese Zwecke Geld aus allgemeinen Mitteln zu geben, damit Wohnungen von einem Zimmer und Küche oder zwei Zimmern und Küche geschaffen werden könnten. Wir sind aber auch der Auffassung, daß aus den Überschüssen der Großindustrie und der Banken, daß aus ihren Reingewinnen alljährlich für Wohnbauförderung ein bestimmter Prozentsatz an den Staat abzuführen wäre, der ausschließlich für Wohnbauförderung Verwendung finden sollte. Die Bauförderung muß vor allem den Gemeinden und gemeinnützigen Baugenossenschaften zugute kommen. Wir sind grundsätzlich Gegner der Erbauung von Wohnbaracken, wie sie jetzt protegiert werden, und des Baues von einräumigen Wohnungen. Wir verlangen, daß einräumige Wohnungen aus der Bauförderung ausgeschlossen werden. Die großen Wohnhäuser müssen hygienisch einwandfreie, lichte und geräumige Wohnungen haben, um so allen gesundheitsschädlich en Einflüssen entgegenzuwirken.

Zusammenfassend sind wir also gegen Abbau des Mieterschutzes und für eine Bauförderung, die es ermöglicht, daß Gemeinden und gemeinnützige Genossenschaften Wohnhäuser erbauen, die zu einem Mietzins abgegeben werden, der für das Einkommen der Arbeiter und kleinen Angestellten erträglich ist. Die Zuführung von Mitteln an die Gemeinden müßte reichlich sein, es müßten vor allem die drü ckenden Bestimmungen des Gemeindefinanzgesetzes beseitigt werden und es müßten den Gemeinden und gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften zu niedrigem Zinsfuß Mittel zur Verfügung gestellt werden, um nicht Kleinhäuser, sondern große Wohnbauten zu errichten, die den Proletariern und Angestellten zur Verfügung gestellt würden. Wir haben im Ständigen Ausschuß den Antrag gestellt, daß die Gesetze, deren Gültigkeit heute bis 31. März verlängert werden soll, ohne Endtermin verlängert werden. Der Ständige Ausschuß hat unseren Antrag abgelehnt und beschlossen, die Vorlagen bis 31. März zu verlängern, so daß wir in zwei Monaten wieder gezwungen sind, über das Problem des Mieterschutzes zu sprechen. Wir werden für den Antrag des Ständigen Ausschusses stimmen, aber erklären heute schon, daß wir grundsätzlich Gegner des Abbaues des Mieterschutzes und Anhänger einer Bauförderung sind, die Wohnungen schafft für jene Kreise der Bevölkerung, die bisher von der Bauförderung vollständig ausgeschlossen waren. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Simma (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei stellt fest, daß die augenblicklich auf dem Wohnmarkte geltenden Verhältnisse solche sind, die einer gründlichen Veränderung bedürfen. Es sind alle Vorkehrungen schleunigst und hinreichend zu treffen, welche geeignet erscheinen, die normalen Wirtschaftsverhältnisse auch in diesem Zweige der Wirtschaft einrichten zu können. Hiezu gehört die zielbewußte Fortführung der öffentlichen Hilfsbautätigkeit, welche in der Hauptsache mit erreichen soll, daß der Vorrat besonders für den sozial schwachen Mieter mietbarer Wohnungen so vergrößert wird, daß bei einem eventuellen Abbau der Schranken in der Wohnungswirtschaft keine gefährliche Riske geschehen. Man darf sich der Meinung hingeben, daß eine fortgesetzte planmäßige Hilfsbautätigkeit den Zeitpunkt der möglichen Liquidation der heutigen Wohnungsgesetze naherückt.

Die akute Frage der Rentabilitätsgestaltung des Althausbesitzes ist ebensosehr eine Frage des Mieters wie des Hausbesitzers selbst. Der Mieter hat auch für sich ein Interesse daran, daß das Althaus als das der Wohnungsfunktion am meisten dienende Element nicht verfällt, sondern bestehen bleibt. Er ist deshalb willig, zu Maßnahmen seine Zustimmung zu geben, wenn dieselben nicht seine eigene heute unerträgliche Lage noch mehr erschweren. Als ein Weg zur Rentabilitätsgestaltung des Althausbesitzes bzw. der Valorisierung seiner Mietenerträge empfiehlt sich die Verringerung der steuerlichen Belastung des Althauses. Diesbezüglich braucht nicht das Extrem der vollständigen Steuer-, Umlagen- und Abgabebefreiung erwogen werden, weil diese Einrichtung die Finanzführung der untergeordneten öffentlichen Verbände zu stark berührt. Dem Hausbesitzer würde vielmehr schon eine maßvolle Aktion dieser Art vorteilhaft sein. Ohne die Finanzwirtschaft der öffentlichen Körper in Frage zu stellen, ist es möglich, daß die Zinssteuer herabgesetzt wird und zu ihr die niedrigsten Zuschläge eingehoben werden, wie das etwa im Gesetze vom 26. März 1919 (Slg. 170) vorgesehen ist. Die Hausklassensteuerersätze gehen zu überprüfen und desgleichen herabzusetzen.

Mietzinserhöhungen, die sich an dem sozialschwachen Mieter passiv bei seiner Wirtschaftsführung auswirken, müssen durch das Äquivalent einer Wohnungszulage ausgeglichen werden. Es ist die hauptsächlichste Voraussetzung, die an eine Mieterhöhung geknüpft ist, daß ein Entlohnungsausgleich gesichert wird. Den öffentlichen Angestellten ist derselbe den Stufen der Mietenerhöhung folgend zu organisieren, der Privatarbeiterschaft ist analog durch Best immungen in dem zu schaffenden Kollektivvertragsgesetze das Mehr an Aufwand zu garantieren. In die Hilfsgesetze sind einzubeziehen die Pensionisten und Rentner der Sozialinstitute und die Kriegsverletzten.

Es soll keinem Zweifel unterliegen, daß die angeratenen Maßnahmen nur eine Etappe in der Lösung des Gesamtproblems darstellen. Diese Maßnahmen sind aber so bedeutsam, daß es ebensowenig zweifelhaft ist, daß durch ihre Anwendung neue Bewegung in die Materie gebracht und das ideale Endziel einer vollständigen Bereinigung der vielgestaltigen Wünsche und Forderungen bezüglich der Wohnungs- und Mietengesetzgebung erreicht würde.

Die deutsche national-sozialistische Arbeiterpartei ruft ernst nach der Beachtung ihrer Vorschläge. Im Zusammenhang damit verweist die Partei auf den im Jahre 1923 im Abgeordnetenhause eingebrachten Antrag Simm auf Erbauung von Einfamilienhäusern für die Arbeiter in Industrie und Landwirtschaft, der im Jahre 1925 wiederholt gestellt wurde, auf jene in unseren Reden vom 15. März 1927 und 13. März 1928 niedergelegten Winke zur Lösung der Wohnungsfrage, wie den Antrag Wenzel und Genossen auf Erlassung eines Gesetzes zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen. Die Partei steht auf dem Standpunkte, daß die Untätigkeit gegenüber den drängenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen der Wohnungsnöte dieselben nicht nur beläßt, sondern zum Unglücke Tausender ud Abertausender bis zur Katastrophe erhöht. Die Partei fordert deshalb von Verantwortung getragene positive Arbeit, besonders des Parlamentes, und sie hält sich hiefür mit bereit. (Potlesk.)

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