Úterý 17. prosince 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 3. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 17. prosince 1929.

1. Øeè posl. dr Keibla (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den Tisch des Hauses sind zwei Regierungsentwürfe gelegt worden, welche zwar jeder einen verschiedenen meritalen Gegenstand aufweisen, die aber beide insofern etwas Gemeinschaftliches haben, als es sich um bloße Verlängerungen bereits bestehender Gesetze handelt; und daher sind auch bei der Beurteilung dieser Vorlagen viele gemeinschaftliche Momente vorhanden, aber auch manches, was jede einzelne der -Vorlagen gesondert betrifft. Gemeinschaftlich haben beide Vorlagen, daß sie einen Gegenstand betreffen, der bei der gesamten Bevölkerung, ganz gleich welches Standes und welcher Nation, weidlich unbeliebt ist; und wenn nicht besondere Verhältnisse bestehen würden, würde wahrscheinlich das gesamte Parlament und die gesamte Bevölkerung dieses Staates darin übereinstimmen, daß sowohl das Gesetz über die Umsatzund Luxussteuer, wie auch das Gesetz über die Gebühren von Amtshandlungen in öffentli chen Diensten einfach restlos von der Bildfläche zu verschwinden haben. Auf die Ursachen, warum das nicht sein kann, werde ich vielleicht noch zu sprechen kommen. Es ist klar, daß die Regierung genau so wie die Bevölkerung wissen mußte, daß beide Gesetze mit Ende dieses Jahres ablaufen. Das ist ja doch bei Gott kein Geheimnis. Nur die technischen Schwierigkeiten, die de Auflösung des Parlaments, die Neuwahlen und die Konstituierung des neuen Parlaments mit sich gebracht haben, machten es unmöglich, eine tatsächliche Novellierung, eine Verbesserung der Gesetze durchzubringen, sie in Form einer wirklich materiell vollkommen ausgearbeiteten Vorlage dem Hause zu unterbreiten. Es waren also durchaus keine Schwierigkeiten, welche nicht vorauszusehen waren, Schwierigkeiten, welche etwa in der Sache selbst gelegen sind, welche es verhinderten, jetzt schon einen wirklich ausgearbeiteten Gesetzesantrag vorzulegen, sondern es waren lediglich rein formale Sachen; und trotzdem haben wir nur eine Verlängerung der bestehenden Gesetze und keine wirkliche Novellierung, und zwar eine Verlängerung von Gesetzen, von denen, wie ich schon sagte, ein jeder wünschen würde, daß sie überhaupt nicht bestehen. Allerdings wird die Verlängerung der Gesetze nur auf ein Jahr beantragt; sie wird verlangt mit dem Hinweis darauf, daß es unmöglich sei, innerhalb einer kürzeren Zeit eine wirkliche Novellierung vorzubereiten, obgleich man ja in der vergangenen Frist schon genug Zeit gehabt hätte, auch die ganze Novellierung für beide Gesetzesvorlagen vorzubereiten. Der Grund, weshalb man angeblich nicht in die Materie tiefer hineingehen kann, ist aber ein anderer. Nicht weil man nicht kann, sondern weil man einfach nicht will.

Wir haben ja im gestrigen Budgetausschuß über alle diese Dinge gesprochen und haben den Herrn Finanzminister direkt gefragt, wie er sich zu dem Problem aller dieser Verbrauchs- und Handelssteuern stellt, die doch den Handel und Wandel so schwer belasten und die Volkswirtschaft schädigen. Seinerzeit, als diese Gesetze das erstemal ins Haus kamen, waren sie als Provisorien gedacht und ausgelegt und damals hat der Herr Finanzminister versprochen, daß er an einen allmählichen Abbau denken werde, daß er in einigen Jahren, in drei, vier oder fünf Jahren so weit zu sein hoffe, um diese von ihm selbst als schädlich anerkannten Gesetze teilweise oder sogar ganz aufheben zu können. Wir haben gestern an ihn wieder dieselbe Frage gestellt: Wenn wir nun dieses Provisorium, das nachgerade ein Definitivum geworden ist, wieder auf ein Jahr verlängern, haben wir nach diesem einen Jahre die Hoffnung, daß die endgültige Regelung oder die dann vorzunehmende Abänderung eine Erleichterung, einen Abbau bringt? Können wir diesen gewissen Silberstreifen am Horizont sehen, wo es keine Umsatzsteuer und keine Abgaben von Amtshandlungen im öffentlichen Verwaltungsdienst geben wird? Darauf hat der Minister klar gesagt: Das ist nicht möglich, er könne kein Versprechen geben, soweit er die Sache und die Situation überblickt, könne der Staat ohne die Umsatzsteuer und ohne alle diese Dinge überhaupt nicht auskommen. Er hat als Grund angegeben, daß man in di esem Staate unggemein viel für die Währung opfern mußte, daß man sozusagen eine eiserne fressende Kuh hier habe, in der Form alles dessen, was die Kriegsanleihe und die Regelung der Vorkriegsschulden zum Gegenstande hat, und daß man hier vor allem berücksichtigen müsse, daß, wenn der Staat die Umsatzsteuer nicht hätte, die ganze Wirtschaft der Gemeinden und Selbstverwaltungskörper zus ammenbrechen müßte, weil sie ja zum großen Teil mit auf den Erträgnissen der Umsatzsteuer fundiert ist. Es wurde auch der Ausgleichsfond herangezogen, der sich ja teilweise aus der Umsatzsteuer ergänzt. Das ist nur ein Teil der Gründe, weshalb man der Umsatzsteuer nicht entraten kann. Wenn wir vom Standpunkt der deutschen Gemeinden und Städte die Gemeindewirtschaft betrachten und untersuchen, was der Ausgleichsfond für sie bedeutet, so müssen wir leider feststellen, daß nur ganz geringe Beträge aus dem Ausgleichsfond den Gemeinden zufließen und daß die Gemeinden, wenn sie allein auf den Ausgleichsfond angewiesen wären, wahrscheinlich überhaupt nichts in dem Aufgabenkreis leisten könnten, der ihnen nun einmal durch die Verwaltung und durch die Struktur der gesamten Gesellschaftsordnung zugedacht ist. Der Grund ist ein anderer, er liegt darin, daß die hiesige Finanzverwaltung die Steuern nicht einheben kann nach dem Maß der Steuerfähigkeit der Wirtschaft und der einzelnen Steuerträger, sondern daß sie nach dem Ausmaß des Bedarfes einheben muß und daß der Staatsbedarf ebenfalls nicht festgesetzt wird im Hinblick auf die Steuerkraft und auf den Stand der Volkswirtschaft im Staate, sondern nach anderen, nach politischen, nach Machtprinzipien festgesetzt wird und daß man sich den Teufel darum kümmert, wo die Bedeckung für alle diese Auslagen hergenommen wird. Es ist immer dasselbe in den ganzen zehn Jahren, da der Staat existiert. Der Staat lebt über seine Verhältnisse und treibt Raubbau mit seinen wirtschaftlichen Einkommensquellen. Darüber kommen wir nicht hinweg, und wenn auch gespart wird, in letzter Zeit sogar grausam gespart wird, so konnte nur dort gespart werden, wo nicht hätte gespart werden sollen, auf dem Gebiete der Kultur, der sozialen Fürsorge, der Post und der Eisenbahnen, also überall dort, wo es sich um produktive Ausgaben handelte. Aber dort, wo gespart werden sollte, auf dem Gebiete der unproduktiven Ausgaben, da kann und darf man nicht sparen, da kommt das Prestige und ich weiß nicht was alles für Rücksichten außen- und innerpolitischer Natur, und da kommt die Empfindlichkeit des èechischen Herrenvolkes, welches es nicht erträgt, daß man mit Rücksicht auf die verhältnismäßig bescheidenen wirtschaftlichen Grenzen, die einmal dieser Volkswirtschaft gestellt sind, mit einem kleineren Heer, mit geringeren Rüstungen sich begnügt, sondern man muß dastehen gerüstet wie Frankreich und bereit, immer den Ostflügel der französischen Armee zu stellen. Man muß dieselben glänzenden Gesandtschaftspalais mit einer fabelhaften Einrichtung haben wie die großen Staaten, man muß in jedem Winkel irgend eines überseeischen Erdteiles einen Konsul und einen hochbesoldeten Gesandten sitzen haben und dergleichen mehr. Man muß für zwei èechische Kinder im deutschen Gebiet eine Minderheitsschule bauen, die einige Millionen kostet. Ja, das muß sein, dafür muß Geld geschafft werden, dafür gibt es keine Sparmaßnahmen, an all diesen Dingen zerschellen die besten Absichten des Herrn Finanzministers, stärkere Kräfte als er wirken auf die ganzen Budgetierungen ein und daher fehlt dann zum Schluß ein ziemlicher Brocken und der muß natürlich aus Steuern genommen werden, welche zwar schädlich sind und die allgemeine Verurteilung seitens der Wirtschaft und auch seitens des Herrn Finanzministers schon gefunden haben, die aber faktisch nicht entbehrt werden können, weil sonst ein Loch im ganzen Budget entsteht, das man nicht zustopfen kann. Infolgedessen kommen wir, wenn wir der Sache auf den Grund gehen, auf das ganze Staatssystem und es ist eben so lange von einer Gesundung der Wirtschaft keine Rede, als man sich nicht entschließt, das Staatssystem den tatsächlichen wirschaftlichen Verhältnissen anzupassen.

Ich weiß sehr wohl, daß wir es heute nicht mit dem Gesetz selbst, sondern nur mit seiner Verlängerung zu tun haben, aber wenn schon einmal über einen Gegenstand gesprochen wird, so ist es doch notwendig, in knappen Zügen jene Beschwerden vorzubringen, die die Bevölkerung mit Recht gegen die Art und Weise erhebt, wie sich das Gesetz auswirkt und es ist notwendig, diese Dinge in knapper Form aufzuzeigen, weil wir trotz allem zumindest die Pflicht haben, der Finanzverwaltung vorzustellen, sie möge, wenn sie die endgültige Regelung dieser Materien vornimmt, denn doch wenigstens im Rahmen des allernotwendigsten auf die Wünsche und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung Rücksicht nehmen und in den bestehenden Verhältnissen eine Änderung eintreten lassen.

Ich will mich zunächst dem Regierungsantrag über die Verwaltungsabgaben zuwenden. Es ist seinerzeit angeblich notwendig gewesen, diese Abgaben einzuführen, um die vorhandenen Finanzgebühren wirklich zu valorisieren und den Beamten und Angestellten einige Zuwendungen machen zu können, die auf Grund von Gesetzen vorgesehen waren. In Wirklichkeit haben ja die Beamten und Angestellten von diesen Zuwendungen bisher nichts gespürt, sie warten sehnsüchtig darauf, daß die neue Mehrheit und die neue Regierung, die ja bereits so vielversprechend angefangen hat, ihre gegebenen Versprechungen einlöst und sich dieser wirklichen Parias der Gesellschaft erinnert und ihnen ein menschenwürdiges Dasein verschafft. Wenn wir uns die Auswirkung dieses Gesetzes vor Augen halten, so finden wir schon in der Form, daß es ursprünglich ein Rahmengesetz war und der Tarif der Durchführungsverordnung überlassen wurde. Es ist mit Recht von vielen Seiten darauf hingewiesen worden, daß das keine Art Zolltarif sein kann, der nur im Verwaltungs- und Verordnungswege festzustellen ist, sondern eine wirkliche Gebühr, eine Art Steuer, und daß diese Steuer nicht durch Verordnung, sondern nur durch Gesetz eingeführt werden kann. Wir wünschen infolgedessen, daß dieser Beschwerde Rechnung getragen wird und im künftigen Gesetz auch schon der Tarif als Teil des Gesetzes enthalten sei und vor allem viel mehr substantiiert wird. Es hat keinen Zweck, eine Reihe von Amtshandlungen einem Tarif zu unterwerfen, der mit 25 Kè beginnt und bis 10.000 oder 20.000 Kè ansteigt. Das ist keine Tarifierung, das ist im Gegenteil ein Freibrief an alle untergeordneten Organe des Staates, ganz willkürlich vorgehen zu können, und von dieser Möglichkeit ist in der Praxis auch der ausgiebigste Gebrauch gemacht worden. Ich selbst weiß Fälle, nicht einen, sondern mehrere, wo derselbe Beamte in ein und derselben Verwaltungssache ganz verschiedene Gebühren eingehoben hat, je nachdem die Person ihm paßte oder nicht, je nachdem sie der èechischen Nation angehört hat oder nicht. Diese Übergriffe müssen einmal aufhören und können erst dann aufhören, wenn die Tarife enger gehalten sind, wenn für jede Art der Amtshandlung womöglich ein bestimmter Satz schon von Haus aus ins Gesetz aufgenommen wird. Denn man kann doch allen diesen Dingen schließlich nicht den Charakter einer Strafe zuerkennen, die sich der zuzieht, der es wagt, eine Behörde zu einer Amtshandlung zu verhalten. Soweit geht es denn doch nicht. Wenn es schon sein muß, dann sollen diese Gebühren wenigstens auf einer gerechten Grundlage aufgebaut sein.

Derartige Unzukömmlichkeiten wiederholen sich hauptsächlich immer dort, wo es sich um die Ausstellung von Pässen, um die Erteilung von Konzessionen und Lizenzen handelt. Hier werden die unglaublichsten Dinge ausgeführt. Die Paßerteilung wird auch dort verweigert, wo dazu gar kein Grund vorhanden ist. Pässe, die jetzt auf längere Zeit ausgestellt werden können, werden unter den nichtigsten Vorwänden lediglich auf ein oder zwei Jahre ausgestellt, und wer heute Grundbesitz in diesem Staate hat, also nicht davonlaufen kann oder will, wird trotz der gegenteiligen Weisungen des Finanzministeriums immer noch verhalten, einen großen Teil oder alle seine Steuerschulden nachzuzahlen oder gar vorauszuzahlen, ehe der Paß ausgestellt wird. In dieser Beziehung sind Erleichterungen unbedingt zu fordern, die nicht vielleicht individuell gewährt werden, sondern im Wege einer Verordnung, einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme allen Staatsbürgern zukommen sollen.

Und nun zur Umsatzsteuer. Daß sie schlecht auf die Volkswirtschaft wirkt, darüber sind alle einig und es hieße eigentlich Eulen nach Athen tragen, wenn man darüber noch des längeren reden wollte. Immerhin muß festgestellt werden, daß der Überbau, den die Umsatzsteuer auf die Preise bedingt, eine Verteuerung des gesamten Lebens hervorbringt, insbesondere der zum Leben unbedingt notwendigen Mittel, die als Lebensmittel im weitesten Sinne des Wortes bezeichnet werden können, also nicht nur der Nahrungsmittel, sondern auch der Kleidung und der Beschuhung, und es ist ganz klar, daß, wenn diese Artikel überteuert sind, sie von den ärmeren Schichten der Bevölkerung nicht gekauft werden können. Es sinkt die Kaufkraft der Bevölkerung, dadurch wird wieder Handel und Gewerbe gelähmt, der verbrecherische Zirkel, der circulus vitiosus ist geschlossen, die ganze Volkswirtschaft gerät ins Stocken und zeigt das Zeichen der Krise. Wir haben ohnedies eine allgemeine Weltkrise, die sich in allen Staaten zeigt. Wenn nun zu dieser allgemeinen Krise noch die Spezialkrise jedes Landes dazukommt, erzeugt durch die eigentümlichen Verhältnisse, vor allem die Steuerverhältnisse, dann sind die Wellen, die über die Wirtschaft gehen, noch einmal so hoch, und sie führen nicht nur zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern auch zu sozialen Erschütterungen und Spannungen.

Die Umsatzsteuer wird immer ertragreicher. Sie hat bereits eine Summe erreicht, die weit über 2 Milliarden jährlich beträgt. Der Herr Finanzminister hofft, im heurigen Jahre vielleicht noch eine halbe Milliarde mehr herauszuschlagen. Sie sehen, wie ertragreich sie ist und wie leicht sich infolgedessen die Finanzverwaltungen verleiten lassen, von ihr Gebrauch zu machen, wie schwer sie auch auf der Volkswirtschaft lastet, wieviel flüssiges Kapital ihr auch entzogen wird, wenn man bedenkt, daß in einem Jahre nur an Umsatzsteuer 2 Milliarden eingegangen sind, daß sie also einen größeren Ertrag liefert, als alle direkten Steuern zusammengenommen. Daß das ungesunde Verhältnisse sind, darüber herrscht kein Zweifel. Man hat mit Recht versucht, die schädlichen Folgen der Veranlagung und der Eintreibung dadurch zu mildern, daß man die Umsatzsteuer pauschaliert hat. Wir wünschen, daß in Zukunft die Pauschalierung viel leichter und häufiger als bisher vorgenommen werde und daß innerhalb des neuen Provisoriums von einem Jahre diese Erleichterungen in weitestem Maße ermöglicht werden. Wir wissen, es gibt manchmal Schwierigkeiten, es gibt Fälle, wo Produzenten und Konsumenten oder Zwischenhändler sich über die Art der Pauschalierung nicht einigen können. Da ist es nun Sache der Finanzverwaltung, im Interesse einer geordneten Volkswirtschaft den Ausgleich zu finden und so die Initiative zu ergreifen.

Damit stehe ich freilich in grundsätzlichem Widerspruche mit dem Herrn Finanzminister, der gestern erklärt hat, daß er hinsichtlich eines Falles - es handelt sich um die Pauschalierung der Umsatzsteuer in der Textilindustrie - nicht den Schiedsrichter machen werde, daß er, wie er sagte, nicht den øetìz durchhauen werde, daß er, so lange sich auf der einen Seite die Industriellen und auf der anderen Seite die Zwischenhändler nicht einigen, die Sache einfach schwimmen lassen werde. Ich weiß nicht, ob das im Sinne einer Verwaltung ist. Ich habe mir erzählen lassen, Verwaltung ist nicht nur Büroarbeit, sondern auch Initiative und Willenstätigkeit. Nun, gerade in der Textilindustrie ist die Frage brennend und es wurde schon gestern darauf hingewiesen, daß es Zweige gibt, die geradezu um ihre Existenz kämpfen und ohne Regelung dieser Frage überhaupt nicht existieren können.

Es gibt aber auch Stände, welche unter der Umsatzsteuer ganz ungebührlich leiden, die sie nicht überwälzen können, teils weil es sich um Waren handelt, die das einfach nicht ertragen, oder um Diensthandlungen, die eine Überteuerung durch die Umsatzsteuer nicht zulassen. Diesen Ständen muß entgegengekommen werden und es ist ihnen in der Vergangenheit teilweise entgegengekommen worden, aber nicht in dem Ausmaße, wie sie es verdienen. Da ist z. B. der Stand der Handelsangestellten und Reisenden. Dieser Stand ist ein Gebilde des neuen Handelsrechtes und hat seine gesetzliche Regelung noch nicht gefunden. Das alte Handelsgesetz kennt diesen Stand nicht und die Vorschriften über den Handelsangestellten, soweit sie im Handelsgesetz enthalten sind, sind praktisch auf den Stand der heutigen Handelsvertreter nicht anwendbar. Dieser Stand harrt noch der gesetzlichen Regelung und er muß natürlich in der Zwischenzeit bei der Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Dann kommt einmal wieder die Frage zur Lösung: Ist der Handelsvertreter ein selbständiger Kaufmann oder ist er ein bloßer Beamter seiner Firma? Die Frage wird gewiß verschiedenartig gelöst werden können und es wird der Dienstvertrag in erster Linie das Kriterium dafür sein. Aber auch wenn der Handelsvertreter ein selbständiger Kaufmann ist, befindet er sich, was die Umsatzsteuer anlangt, in derselben wirtschaftlichen Lage, wie der unselbständige Handelsvertreter, sie bleibt auf ihm haften. Schließlich aber kommt es bei der Frage, wie man eine Steuer oder Abgabe zu behandeln hat, nicht auf die juristische Konstruktion des Steuersubjektes an, sondern auf die wirtschaftliche Notwendigkeit und deshalb verlangen wir, daß dieser Stand und seine Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden, während sie jetzt bloß eine ermäßigte Umsatzsteuer von 1% hatten.

Zum Schluß noch einige Worte über die Luxussteuer. Die Luxussteuer mag gerechtfertigt sein, ist aber wenig ertragreich. Es ist anzunehmen, daß ihre Verwaltung einen großen Teil ihres Ertrages verschlingt. Daher ist die Luxussteuer vielleicht kein solches Objekt, an dem das Herz des Herrn Finanzministers hängt, und da wird sich vielleicht etwas machen lassen. Wir sind der Ansicht, daß sie verschwinden wird. Es ist interessant, daß die Kommunisten gestern der gegenteiligen Ansicht waren, allerdings erklärten sie, die Luxussteuer solle nur die Bourgeoisie bezahlen, alles übrige solle frei sein. Nun, darüber will ich nicht weiter streiten, Tatsache ist nur, daß die Frage, was Luxus ist und der Luxussteuer unterliegt, im vergangenen Gesetz ungemein oberflächlich gelöst worden ist, und daß in dem Verzeichnis, welche Waren der Luxussteuer unterliegen, Waren enthalten sind, welche mit Luxus aber gar nichts zu tun haben. Wir verlangen, daß dieses Verzeichnis der luxussteuerpflichtigen Gegenstände einer gründlichen Revision unterzogen werde und daß die Luxussteuer erheblich vermindert werde.

In beiden Fällen aber verlangen wir, daß bezüglich Einhebung und Veranlagung aller dieser Steuern in Zukunft wesentlich von den Gepflogenheiten der Vergangenheit Abstand genommen werde, wir verlangen, daß man den Zensiten mehr entgegenkomme, wir verlangen, daß die Finanzverwaltung einsehe, daß sie es doch bei der Umsatzsteuer in den meisten Fällen mit kleinen Leuten zu tun hat, die nicht imstande sind, die Formulare, die man ihnen zur Ausfüllung vorlegt, wirklich auszufüllen, die geradezu Angst vor diesen vielen Papieren haben und die das ganze Jahr in Angst leben, einfach der Steuerstrafe zu verfallen, die auch nicht so weit denken, daß sie die gesetzlichen Fristen für die Einbekenntnisse auch wirklich einzuhalten haben, kurz und gut Leute, die nicht mit demselben Maßstab zu behandeln sind, wie vielleicht die Großindustrie oder Betriebe, die über einen geschulten Apparat verfügen, wo ein reibungsloser Verkehr zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen ohne weiters gewährleistet ist. Hier muß sich einfach die Finanzverwaltung darauf gefaßt machen, daß sie mit dem Zensiten nicht einmal, sondern mehreremal wird verkehren müssen, daher muß das Verfahren ein einfaches sein, es muß so sein, daß es rasch zu Ende geht und daß es auch den Wünschen des Zensiten ohne weiters entspricht.

In diesem Zusammenhang möchte ich den Herrn Finanzminister auch bitten, bei Eintreibung dieser Steuern nicht so rigoros vorzugehen, wie in der Vergangenheit, obwohl mehr als eine Milliarde rückständig ist. Es gibt bei anderen Steuern noch viel größere Rückstände, den großen Aktiengesellschaften, den Banken und Großunternehmungen werden Millionen abgeschrieben, so daß es wohl angebracht ist zu fordern, daß man auch den kleinen Leuten gerecht werde.

Ich habe mit Rücksicht auf diese Umstände nmir erlaubt, eine Reihe von Resolutionen vorzulegen. Manche davon sind dem Sinne nach enthalten in den von den Herren Berichterstattern empfohlenen Resolutionen, ich behaupte nur, daß si etwas dezidierter und vor allem für die Bevölkerung verständlicher sind, denn die Bevölkerung wartet darauf, daß man ihr hier irgendwie entgegenkommt. Deshalb habe ich mir erlaubt, heute ebenfalls die Resolutionen einzubringen, obgleich ich gestern schon wieder die Erfahrung gemacht habe, daß auch die neue Mehrheit vorläufig wenigstens auf dem altbewährten Prinzip beharrt und alle Anträge der Opposition restlos dem politischen Papierkorb überantwortet. In der Sache selbst allerdings werden wir dagegen stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Krebse (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Als im Jahre 1926 die erste deutschèechische Koalition in diesem Staate gebildet wurde, hielt der damalige Ministerpräsident Dr. Švehla im Budgetausschuß eine große und man könnte auch sagen Aufsehen erregende Rede, in der er insbesondere darauf hinweis, daß eine der wichtigsten Aufgaben der Führung dieses Staates sei, eine parlamentarische Tradition zu bilden. Und in der Tat! Überall, in allen Staaten, wo wir eine namhaftere parlamentarische Vertretung finden, gibt es unantastbare Traditionen, von denen sich die Leitung des Staates, und das Parlament leiten lassen. Eine der wichtigsten Traditionen dieser Staaten ist, daß die Regierungserklärung der Ministerpräsidenten bei der Übernahme der Geschäfte den Gipfelpunkt des ganzen politisch-parlamentarischen Lebens darstellt und daß in diesem Gipfelpunkt die Parteien die Möglichkeit besitzen, in großen Linien ihren Standpunkt zu der neuen Regierung darzulegen. Wir brauchen nicht erst an die alten Staaten mit ihrer großen jahrhundertealten Traditionen zu erinnern, wie es z. B. der englische Parlamentarismus oder der Parlamentarismus in Frankreich oder auch in Deutschland und auch in dem kleinen Ungarn ist; wir können uns an jenes Parlament zurückerinnern, das ein Teil der hiesigen Volksvertretung ja selbst mit erlebt und mitgemacht hat! Wenn dort, sagen wir nur in der Zeit Udržal erinnern würde, was es bedeutete, wenn im alten, österreichischen Parlamente der Ministerpräsident eine staatsrechtliche oder eine Regierungserklärung abgegeben hat. Wenn dort, sagen wir nur in der Zeit des allgemeinen Wahlrechtes, der Ministerpräsident Stürgkh oder Körber oder Gautsch aufgestanden sind und eine Erklärung abgegeben haben, welch hohe Debatte knüpfte sich an die Ausführungen des obersten Leiters der staatlichen und politischen Geschäfte! Wie rangen die Führer der einzelnen Parteien und Völker um die Probleme, derer auch das österreichische Staatsgebiet voll war! Wie traten sie für ihre Grundsätze ein und wie rangen sie darum, daß sie in der Öffentlichkeit durchgesetzt werden! Und heute? Heute stehen wir nach einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten .... (Posl. Geyer: Ein neues Haus!) Heute haben wir ein neues Haus, ein neugewähltes Parlament. Aber nicht nur das, sondern auch eine neue Zusammensetzung der Regierung, die doch nicht nur, wie Ministerpräsident Švehla einmal sagte, ein historisches Ereignis ist, weil Deutsche und Èechen zum erstenmal, und jetzt schon zum zweitenmal, in der Regierung sitzen, sondern weil in ihr auch die sozialdemokratischen Parteien sitzen - und an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten knüpft sich eine Steuerdebatte an. Wir fragen Sie, ob Sie sich des Augenblicks wirklich bewußt sind! Wir unterschätzen nicht die Bedeutung der Umsatzsteuer für die Volkswirtschaft, im Gegenteil, ich werde dazu ausführlich Stellung nehmen, wir unterschätzen nicht ihre Bedeutung für den Staat und die Öffentlichkeit und insbesondere für die Steuerträger. Aber wir müssen denn doch sagen: es zeugt von einem geradezu unerhört niedrigen politischen Niveau, wenn eine Regierung aus Opportunitätsgründen wichtige traditionelle Grundsätze, die jedem Parlamentarismus auf der ganzen Welt, ich glaube auch Albaniens, geläufig sind, mißachtet, wenn an Stelle einer Debatte über die Regierungserklärung, eine Debatte, die der politische Höhe- und Gipfelpunkt sein soll, eine Debatte stattfindet, die mit einem Gesetze von immerhin ganz anderer Bedeutung sich beschäftigen muß. Wir sind ja nicht die exoffoVerteidiger Ihres Parlamentarismus und Ihrer Tradition. Das haben Sie mit sich auszumachen. Aber wir halten es für eine sehr wichtige Tatsache, daß sich in diesem Augenblicke diese neue Koalition zu einer solchen Handhabung der Geschäftsordnung gebrauchen ließ, und wir halten es - verzeihen Sie, wenn wir das offen sagen - für ein böses Omen für die neue Zusammenarbeit, daß Sie gerade in diesem Augenblicke statt einer großen politischen Debatte eine politisch absolut uninteressante meritorische Debatte über Steuergesetze abführen. (Posl. Geyer: Es bleibt alles beim alten! - Posl. Knirsch: Dann greinen Sie über den Niedergang des Parlamentarismus!) Wundern Sie sich nicht, wenn dann die Öffentlichkeit dem parlamentarischen Leben immer weniger Interesse entgegenbringt.

Nun gestatten Sie, daß ich auf den Gegenstand der Tagesordnung eingehe, auf die beiden Berichte des Budgetausschusses über die Regierungsentwürfe über die Abgaben für Amtshandlungen und über das Umsatz- und Luxussteuergesetz. Die Verlängerung des Gesetzes über die Abgaben von Amtshandlungen ist eigentlich nur eine untergeordnete kleine Novelle, und Sie wissen, daß dieses Gesetz sein Entstehen der Tatsache verdankt, daß 1924 die Staatsbeamten, Lehrer und sonstigen Staatsbediensteten einige Zulagen erhielten, für die die Regierung eine Bedeckung zu brauchen vorgab. Es wurden mit Gesetz vom 3. April 1924 Abgaben für Amtshandlungen in Verwaltungssachen eingeführt. Wir haben damals schon unseren grundsätzlichen Standpunkt zu diesem Gesetze dargelegt und gesagt, daß wir es für eine neue Koufsteuer - und es ist nichts anderes - halten, die eine ganze Reihe außerordentlich großer Härten enthält. Aus dieser vorübergehenden Maßnahme ist ja, wie bei uns in diesem Lande es immer ist, ein Definitivum geworden, eine Einnahmsquelle, auf die der Herr Finanzminister nicht mehr verzichten will. Im Motivenbericht des Gesetzes, das uns damals vorlag, hieß es, daß bis Ende 1926 Erfahrungen gesammelt werden sollen, ob sich diese neuen. Gebühren, aus denen jedes Ressort nach Möglichkeit seine Ausgaben aus eigenen Einnahmen zu decken hätte, in den Rahmen unseres ganzen Steuersystems einbauen lassen. In Wirklichkeit aber sehen wir schon aus der jetzigen Vorlage, daß die Finanzverwaltung nicht daran denkt, oder nie im Ernste daran gedacht hat, nur Erfahrungen zu sammeln, sondern, daß dieses Gesetz wie alle anderen provisorischen Gesetze, wenn es eingeführt ist, aus einem Provisorium ein Definitivum geworden ist, daß es die Aufgabe hat, neue Möglichkeiten der Geldabschöpfung aus der Bevölkerung zu erschließen.

Der Motivenbericht der jetzigen Regierungsvorlage vom 11. Dezember sagt, daß die Regierung auf den Ertrag dieser Abgaben, die jährlich 36 Millionen Kè erbringen, nicht verzichten könne, daß die Novellierung des Gesetzes erst in einer späteren Zeit erfolgen werde und erst nach Verhandlungen mit den zuständigen Wirtschaftskörpern durchgeführt werden könne. (Výkøiky na levici.) Wir sehen, daß auch bei diesem Gesetze die Regierung um Ausreden dafür, daß das Gesetz verlängert werden muß, gar nicht verlegen ist. Es müsse, sagt sie, deshalb auch die Verlängerung der Vorlage gefordert werden.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP