Nach diesen einleitenden Worten, welche das Verständnis für die weiteren Ausführungen vermitteln, soll im weiteren auf die mit dem Kohlenabbau im Zusammenhang stellenden Folgeerscheinungen und ihre Rückwirkung auf die Landwirtschaft eingegangen werden. Mit Rücksicht auf den wenig voneinander abweichenden geologischen Aufbau der beiden Teilbecken äußern sich diese Erscheinungen in gleicher oder: doch ähnlicher Weise, Infolge der zumeist bedeutenden Flözmächtigkeit der Lagerungsverhältnisse der geringen Mächtigkeit und Beschaffenheit des Deckgebirges sowie der sich hieraus ergebenden Abbaumethoden ist ein rationeller Abbau - Betrieb ohne Beschädigung der Erdoberfläche und daher auch der landwirtschaftlichen Grundstücke unmöglich. Die Art und der Umfang dieser Beschädigungen hängt mit der in den einzelnen Revierteilen in Anwendung gelangenden Abbaumethoden zusammen. Bei Tagbau artet diese Beschädigung in eine vollständige Verwüstung der in Anspruch genommenen Flächen aus. Bei tiefbaumäßiger Ausförderung des Flözes richtet sich die Inanspruchnahme der Erdoberfläche und somit auch die Größe des entstandenen Schädens nach der Gebirgsart der Hangenschichten, der Teufe, der Flözlagerung und der Art des Abbaues, Diese Schäden finden ihre Ursache in den gänzlichen oder teilweisen Zusammenbrechen des die ausgekohlten Flözräume überlagernden Deckgebirges. Dieses Zubruchegehen äußert seine Wirkung auf die Oberfläche je nach den vorhandenen Umständen in größerem oder kleinerem Umfange. Nach dem Grad dieser Einwirkung können 3 Kategorien von Flurschäden unterschieden werden:

1. große Flurschäden in Form von Pingenbildungen,

2. mittelgroße Flurschäden als muldenförmige Terrainabsenkungen,

3. kleine Flurschäden, als gleichmäßig verlaufende Senkungen, die auf die Bebauung der Grundstücke ohne nennenswerten Einfluß sind.

Durch das Zubruchegehen des Deckgebirges wird auch der Zusammenhang der Wasserführenden Sand- und Schotter- schichten gestört, welcher Umstand auf die bestehenden natürlichen Grundwasserverhältnisse einen störenden Einfluß ausübt. Auf diese Weise wurden innerhalb weniger Jahrzehnte weite, ihrer früheren Fruchtbarkeit und landwirtschaftlicher Schönheit wegen bekannte Gebiete in eine Wüste verwandelt, in welcher neben vielen tiefen Abgrünen mächtige Haldenablagerungen sich befinden, wo ausgedehnte, vielfach unter Wasser stehende Senkungsgebiete mit weiten Verbruchsflächen abwechseln, innerhalb welcher sich zahllose bis 15 m tiefe, häufig mit Wasser gefüllte Pingen aneinanderreihen. Derartige mit stagnierendem Wasser gefüllte Trichter und Senkungen, die sich häufig in unmittelbarer Nähe der Ortschaften befinden, verbreiten, besonders während der wärmeren, an Niederschlägen armen Jahreszeit Ausdünstungen, die mit den hiebei ausgelösten Fäulnisprozessen eine ständige Gefahr für die Gesundheit der Bewohner bilden, Qualmende Löschhalden bedecken große Flächen landwirtschaftlichen Kulturbodens, welche im Verein mit den in den Tagbauen zurückgebliebenen und in Brand geratene Flözresten die Luft in weitem Umkreise verpesten, die umliegenden Äcker und Wiesen und Obstgarten gefährden und die Einwohner belästigen. Auf den mit Abraumdeponien und mit totem Boden überdeckten Flächen entwickeln sich ausgedehnte Unkrautfelder, welche ein üppiges Fortkommen zeigen und auch die benachbarten Fluren der Gefahr der Verunkrautung aussetzen, Aber nicht nur die durch den Abbau unmittelbar berührten Flächen werden, soweit sie infolge Zerstörung der landwirtschaftlichen Benützung nicht vollständig entzogen werden, in ihrem Ertrage geschwächt, sondern es werden durch die Entziehung des Grundwassers, bezw. andererwärts wieder durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels auch die an die Abbaue angrenzenden Grundstücke in ihrem Ertrage beeinflußt.

Neben diesen die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit unmittelbar in Mitleidenschaft ziehenden schweren Schädigungen tritt als weitere Folgeerscheinung des Abbaubetriebes eine lange Reihe als indirekt Schäden zu kennzeichnende, die landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch die weitere Öffentlichkeit berührende Benachteiligungen auf.

Hiezu gehört die Entziehung des Grund- und Brunnenwassers; welche die Gemeinden nötigt, kostspielige Wasserleitungen zu errichten, die Unterbauung oder der Abbau von Kommunikationen, wodurch der Verkehr erschwert wird, die Beeinflussung des Abflußvermögens von Bächen und sonstigen wasserführenden Gerinnen, die Beschädigung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, die durch die Bemessung von Schutzpfeilern verursachte Einschränkung der natürlichen Entwicklung der Ortschaften u. s. w. Durch ständige Abverkäufe von Grundstücken und Parzellen teilen für Abbauzwecke wird das Ausmaß der zu den einzelnen Wirtschaften gehörigen Flächen verringert, das Wirtschaftsinventar kann nicht vollständig ausgenützt werden, In zahlreichen Katastralgemeinden haben diese Besitzänderungen derart an Umfang zugenommen, daß an Stelle der anfänglichen Zerstückelung des mittleren bäuerlichen Grundbesitzes im Laufe der Jahre ein vollständiges Aufsaugen getreten ist. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß der Bergbau die Grundlage für die Entstehung einer aufblühenden steuerkräftigen Industrie in diesem Gebiete geschaffen hat, deren Steuerleistung zur Entwicklung einer grossen Anzahl von Gemeinwesen beitrug, Der Zuzug der Industrie und Bergarbeiter hatte ein Ansteigen der Preise landwirtschaftlicher Produkte zur Folge, Die erhöhte Bautätigkeit zeitigte eine Wertsteigerung von Grund und Baden, welche Vorteile auch der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu Gute kommen. Aber auch bei der Benützung, bezw. der Beschädigung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch den Bergbau wird der Eigentümer bis zu einem gewissen Grade schadlos gehalten, wenn sich auch bei der Feststellung der Höhe der Entschädigung in vielen Fällen Meinungsverschiedenheiten ergeben; die nicht selten die Ursache langjähriger Prozesse bilden. Nicht entschädigt dagegen sind die Allgemeinheit und insbesondere die öffentlichen Interessen jener Gebiete, die unter den Nachwirkungen des Bergbaues am meisten zu leiden haben, denn trotz der nicht zu unterschätzenden Vorteile, welche der Bergbau zu bieten vermag, hat er eine große Anzahl von Übeln und Nachteilen mit sich gebracht, deren Beseitigung und künftige Verhütung die vornehmste Aufgabe nicht nur der die Landwirtschaft vertretenden Interessentenkreisen; sondern der gesamten Öffentlichkeit bilden sollte. Ein Beweis dafür, daß an der Lösung dieser Frage nicht allein die Landwirtschaft, oder einzelne Fachkreise interessiert sind, sondern die Allgemeinheit, bildet die während des Krieges durch den Lebensmittelmangel hervorgerufene Notlage, welche sich in den im Bergbaugebiete gelegenen Bezirken bis zur höchsten Not steigerte, wo neben einer Übervölkerung noch eine ausgedehnte Fläche landwirtschaftlichen Kulturbodens durch den Bergbau der Produktion entzogen wurde. Die große volkswirtschaftliche Bedeutung, welche der Landwirtschaft und dem Bergbau zukommt, fordert, dass die zwischen diesen beiden Interessentengruppen entstandenen und noch entstehenden Unstimmigkeiten (Zusammenstösse) beseitig und die Möglichkeit geschaffen werde; daß beide Betriebe; ohne sich gegenseitig zu hemmen oder zu schädigen, nebeneinander bestehen können, Insbesondere ist es notwendig Mittel und Wege zu finden; welche geeignet sind; die bisher der Landwirtschaft zugefügten Schäden zu beseitigen und die weiteren Schadenswirkungen auf ein erträgliches Mindestmaß einzuschränken. Dieses Ziel zu erreichen; ist Aufgabe der Wiederurbarmachungsaktion.

;Dem seitens der interessierten Kreise Wiederholt vorgebrachten Wunsche Rechnung tragend, wurde im Jahre 1908 im Einvernehmen mit dem Ackerbauministerium und dem Landesausschuß für Böhmen eine Wiederurbarmachungsexpositur errichtet, Welche zunächst damit beauftragt wurde, ein Verzeichnis der vom Bergbau beschädigten Grundstücke, und zwar vorerst in den Bezirken Aussig, Teplitz, Dux, Brüx, Komotau und Kaaden auszuarbeiten, Diese Vorarbeiten wurden im Jahre 1911 auch auf das Falkenauer, Elbogener Bergbaugebiet ausgedehnt. Auf Grund des Ergebnisses der am 27. Mai 1910 bei Präsidium des Landeskulturrates in Prag in Gegenwart der Vertreter der Staats- und Landesbehörden und Bergbauinteressenten und von Vertretern der Landwirte abgehaltenen Beratung wurde die Aufgabe der genannten Expositur wesentlich erweitert und ihr unter anderem auch die Aufgabe zugewiesen, das ausgearbeitete Verzeichnis in Übersicht zu halten, Wiederurbarmachungspläne vorzubereiten und auszuführen, den vom Bergbau außer den Flurenschäden verursachten Schäden die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen u. s. w.

Nach den seitens der Expositur durchgeführten Erhebungen, welche karthographisch und statistisch ausgewertet und so weit es die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse erlaubten, auch ergänzt wurden, sind in den oben genannten 6 Bezirken 134 Gemeinden, im Falkenauer-Elbogener Teilbecken 45 Gemeinden, in deren Bereich durch den Bergbau geschädigte Grundstücke vorkommen. Die beschädigte Fläche beträgt rund 10.400 ha, bezw. 2,700, daher insgesamt 13.100 ha. Vollständig verwüstet ist ein Ausmaß von 2.600 ha, bezw. 700 ha, in welchem Ausmaße die Flächen der im Betrieb befindlichen Tagbaue nicht einbegriffen sind. In einzelnen Gemeinden, z. B. in Dux, Ladowitz (Bez. Dux) wurde da anbaufähige Ausmaß innerhalb der letzten 25 Jahren um 30,5% herabgemindert. Von der vollständig vewüsteten Fläche gehören dem Kleingrundbesitz 24, bezw. 23% an, das übrige Ausmaß befindet sich in dem Besitz der Bergbautreibenden und des Großgrundbesitzes.

Die weitgehendsten Verwüstungen werden durch Tagbaue verursacht, Gegenwärtig sind im engeren nordwestböhmischen Braunkohlengebiete rund 60 Tagbaue, mit einer Fläche von cca 470 ha im Betrieb, außerdem sind 45 aufgelassene Tagbaue mit einem Flächenausmaß von 190 ha vorhanden. Die Zahl der im Betrieb befindlichen Tagbaue in Falkenau-Elbogener Gebiete beträgt bei einer Fläche von 91 ha 15, jener der aufgelassenen Tagbaue 41 mit einer Fläche von 70 ha. Mit Haldenmaterial ist eine Fläche von 230 ha, bezw. mit 140 ha bedeckt. Die Maßnahmen, welche zur Anwendung gelängen sollen, um die durch den Bergbau beschädigten Flächen der Produktion wieder zuzuführen, richten sich nach der Art und dem Umfange der verursachten Beschädigungen, nach der Bodenschaffenheit, den örtlichen Verhältnissen u. s. w. und bestehen:

1.) in Einebnungen,

2.) in Entwässerungen,

3.) in Aufforstungen,

4.) in der Anlage von Obstgärten und Korbweidenkulturen,

5.) in der Anpflanzung von Halden.

Diese Wiederurbarmachungsarten lassen sich in vielen Fällen nur nach vorausgegangener Regulierung von Wasserläufen durchführen, Mittels Einebnung sollen in erster Reihe Pingengebiete, und zwar durch Absenkung des unberührt gebliebenden Gebietes wiederurbar gemacht werden, doch muß mit Rücksicht auf den jeweiligen Gral der Verwüstung der. angestrebte Zweck mit der Höhe der hiebei aufzuwendenen Geldmittel in Einklang gebracht werden. Im anderen Falle wird eine weniger kostspielige Wiederurbarmachungsart, wie die Aufforstung, die Anlage vom Obstgärten u. s. w. platzgreifen müssen. Mittels Entwässerung sollen Senkungsgebiete wieder urbar gemacht werden, welche entweder vollständig unter Wasser stehen, oder deren Grundwasserstand sich infolge der Einwirkung des Abbaues auf eine solche Höhe einstellte, die dem Gedeihen von Kulturpflanzen entweder abträglich ist oder das Wachstum überhaupt in Frage stellt. Nach den durchgeführten Erhebungen wurde bisher, und zwar zumeist durch Einebnung eine Fläche von 1050 ha im ganzen nordwestböhmischen Braunkohlengebiete wieder urbar gemacht. Hievon entfällt auf die mit Zuhilfenahme von Kriegsgefangenen in den politischen Bezirken Dux und Komotau in den Jahren 1915, 19l6 wiederurbar gemachten Fläche ein Ausmaß von cca 140 ha. Durch bloße Einebnung durchzuführende Wiederurbarmachungen bedürfen keiner nennenswerten technischen Vorarbeiten. Sobald jedoch die Notwendigkeit der Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen hinzutritt, müssen die damit im Zusammenhange stehenden technischen und wasserrechtlichen Fragen einer Lösung zugeführt werden. Wiederurbarmachungen dieser Art wurden in den Gemeinden Serbitz (Bez. Teplitz) und Wicklitz (Bez. Aussig) vorbereitet.

Aufforstungen wunden bisher zum Teil von den Bergbautreibenden in den Gemeinden Tschausch und Triebschitz (Bez. Brüx), Königswarth (Bez. Falkenau), zum Teil von diesen im Einvernehmen mit den Bezirksforstinspektionen und dem Landeskulturrate in den Gemeinden Seestadtl (Bez. Komotau), Bartelsdorf (Bez. Komotau), Tschausch, Triebschitz (Bez. Brüx) und Weisskirchlitz (Bez. Teplitz) durchgeführt. Die starke Rauch- und Abgasentwicklung hat zur Folge, daß im Brauskohlengebiet Nadelhölzer nur schwer zur Entwicklung gelangen können. Aber auch unter den Laubhölzern muß eine richtige Auswahl getroffen werden. Es erweist sich als besonders vorteilhaft, Pflanzenmaterial für Aufforstungszwecke zu benützen, welches in der Nähe des künftigen Standortes herangezogen wurde.

Das bisher wieder urbar gemachte Flächenausmaß bildet nur einen kleinen Bruchteil des beschädigten Gesamtflächenausmasses. Die Ursache dafür, daß solche Arbeiten bisher im größeren Maßstabe nicht durchgeführt werden konnten, und insbesondere die Tätigkeit der Wiederurbarmachungsexposition sich mehr auf die Sammlung und Ergänzung des statistischen Materiales beschränken mußte, sind verschiedener Art. Ein Hindernis bildet die Deckung des Aufwandes insbesondere bei der Wiederurbarmachung von Grundstücken, welche sich in den Händen des Kleingrundbesitzes befinden. Die mißliche Tage, in welcher sich unsere Kleinlandwirte vor dem Kriege befanden, sowie die relativ bedeutenden Kosten, welche mit der Wiederurbarmachuns zumeist verbunden sind, setzen eine über den Rahmen von Meliorationsunterstützungen hinausgehende Förderung solcher Arbeiten voraus. Ein weiteres Hindernis, welches geeignet ist, die Wiederurbarmachungstätigkeit zu erschweren, besteht in dem schon erwähnten Vorbehalte der Bergbautreibenden, bereits abgebaute Grubenfelder einem nochmaligen späteren Abbau zu unterziehen. Inwieweit diese Einwendungen gerechtfertigt sind, ließe sich nur von Fall zu Fall durch die zuständigen Revierbergämter feststellen, jedenfalls müssen aber die seitens der Bergbautreibenden gemachten Vorbehalte in den meisten Fällen als zu weit gehend bezeichnet werden. Daß der Bergbau mit geringen Ausnahmen der Wiederurbarmachung nicht jenes Interesse beimißt; welches ihr vermöge der großen wirtschaftlichen Bedeutung zukommt, geht schon daraus hervor, daß der größere Anteil der bisher wieder urbar gemachten Fläche dem Kleingrundbesitz angehört.

Der Bergbautreibende erblickt in der Anlage von Kapitalien für Bergbauzwecke eben eine, günstigere Geldanlage, als für die verhältnismäßig kostspielige mehr im Interesse der Allgemeinheit gelegene Wiederurbarmachung.

Die Bergbautreibenden, in deren Eigentum sich der größte der beschädigten Flächen befindet, erschweren die Wiederurbarmachung aber auch dadurch daß sie den Verkauf solcher Flächen an Gemeinden oder Privatinteressenten überhaupt ablehnen oder Preise hiefür verlangen, welche den Wert dieser Grundstücke bei weitem übersteigen. Zur restlosen Verwirklichung der Wiederurbarmachungsbestrebungen, d. i. zur tunlichsten Beseitigung aller bisher durch den Bergbau verursachten und Hintanhaltung oder doch Milderung der durch den weiteren Abbau noch zu gewärtigenden Flur- und sonstigen Schäden, fehlen gegenwärtig noch immer die notwendigen Voraussetzungen. Soll dieses Ziel erreicht werden, dann darf nicht, wie bisher, die Durchführung von Wiederurbarmachungen dem guten Willen oder dem Antrieb des Einzelnen überlassen werden, sondern es muß eine allgemeine, auf gesetzlicher Grundlage fußende, Wiederurbarmachungspflicht, bezw. ein Zwang, die durch den Bergbau verursachten Schäden wieder gutzumachen, eingeführt werden.

Im Nachfolgenden sollen auf Grund der vom technischen Büro des Landeskulturrates ermittelten Daten über das beschädigte Flächenausmaß, sowie des Bodenertrages jene Verluste ermittelt werden, welche infolge des Kohlenabbaues in nordwestböhmischen Braunkohlengebiete aus der vollständigen Ertragslosigkeit der verwüsteten, bezw. der verminderten Ertragsfähigkeit der beschädigten Fläche alljährlich entstehen:

Von der beschädigten Fläche per 10.400 ha wurden vor der Beschädigung bebaut in ha mit

Weizen
Korn
Gerste
Hafer
Kartoffel
Zuckerrübe
Wiese
Zusammen
ha
15602080 15601040 5202600 10.4010.400
Durchschnittserträgnis pro 1 ha in mq 17.516 1816.5 100320 52
Gesamterträgnis in mq 27.30033.280 28.08017.160 52.00083.200 54.080
Preis pro 1 mq Kè 235210 180140 11023 55
Gesamt- Wert Kè 6415.5006988.800 5054.4002230.800 5720.0001913.600 294.40031,469.100

Durchschnittserträgnis in Kè pro 1 ha daher 31,469.100 : 10.400 = 3.025 Kè.

1.) Vollständig verwüstet 2600 ha ergibt einen Verlust von 7,865.000
2.) eine 75%ige Entwertung 2200 ha ergibt (2200 X 3025) X 75% 4,911.250
3.) eine 50%ige Entwertung 2600 ha ergibt (2600 X 3025) X 50% 3,932.500
4.) eine 25%ige Entwertung 3000 ha ergibt (3000 X 3025) X 25% 2,268.750
daher Verlust pro Jahr
19,057.500

Im Falkenau-Elbogener Revier sind die Verluste verhältnismäßig geringer, da die Erträge bei der hohen Lage sowie der minderen Qualität des Bodens weit niedriger sind, als im engeren nordwestböhmischen Braunkohlengebiete. Bei einer vollständig verwüsteten Fläche von 700 ha und einem 35% verminderten Ertragswerte pro 1 ha ergibt sich

1.) ein Verlust von (700 X 1965) 1,375.500 Kè
2.) für weitere 400 ha eine 75%ige Entwertung (400 X 1965) X 75% 589.500 Kè
3.) für weitere 700 ha eine 50%ige Entwertung (700 X 1965) X 50% 666.750 Kè
4.) für weitere 900 ha eine 25%ige Entwertung (900 X 1965) X 25% 442.125 Kè
3,073.875 Kè

Der infolge der Beschädigung durch den Kohlenabbau alljährlich sich ergebende Minderbetrag im nordwestböhmischen Braunkohlengebiete kann daher mit insgesamt:

(19,057.500 + 3,073.875) = 22,131.375 Kè, d. i. rund 22 Millionen Kronen veranschlagt wenden, eine ungeheure Summe, welche der Volkswirtschaft alljährlich entzogen wird. Zu diesen in bestimmten Werten zum Ausdrucke gelangenden Verlusten kommen noch weitere Nachteile, welche als ein Folge der Wirkung des Abbaues bezw. der Verminderung der Anbaufläche zu bezeichnen sind. Hiezu gehören die geringere Steuerleistung der landwirtschaftlichen Betriebe die verminderte Viehhaltung und Fleischproduktion, die schwierige Versorgung des Industriegebietes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, verminderte Arbeitsgelegenheit usw. Vergleicht man die oben ermittelten Erzeugnis- bezw. Wertverluste mit den alljährlich aus dem Auslande zur Einfuhr gelangenden Getreide-Mehl-, Fett- und Fleischerzeugnissen, so sieht man, daß diese einen großen Teil der eingeführten Werte darstellen. Gelingt es daher, den vom Bergbau beschädigten Grundstücken ihre frühere Ertragsfähigkeit auch nur zum Teil wieder zurückzugeben, so bestände die Möglichkeit die Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in bedeutendem Maße vom Auslande unabhängig zu machen.

Diese Erwägungen, sowie der Umstand; daß die Zukunft der Landwirtschaft dieses vor Beginn des Braunkohlenbergbaues wohlhabenden Landstriches auf einer im großen Maßstabe durchzuführenden Rekultivierung des durch den Bergbau verwüsteten Grundbesitzes beruht, läßt erwarten; daß dieser Aktion seitens aller berufenen Kreise jene Würdigung zuteil werde, welche ihr vermöge ihrer über die Grenze des eigentlichen Gebietes hinaus reichenden Bedeutung gebührt. Unter den voranstehenden Gesichtspunkten erfolgte die Abfassung des beiliegenden Entwurfes eines Wiederurbarmachungsgesetzes, in welchem sowohl die bergbaulichen als auch technischen und finanziellen Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung der Wiederurbarmachung der vom Bergbau im nordwestböhmischen Braunkohlengebiete verwüsteten Grundstücke Berücksichtigung gefunden haben.

Prag, am 28. Feber 1929.

Böllman,

Hodina; Böhm, Freising, Zierhut, Oehlinger, Weisser, Wagner, Halke, Bartel, Kunz, Greif, Bobek, Scharnagl, Dr. Luschka, Tichý, Stenzl, Heller, Eckert, Gläsel, Platzer, Windirsch, Schubert, Fischer.


Berg-Hauptmannschaff

Revierbergamt

BRAUN KOHLEN.

Produktionsmenge in metrischen Zentner in den Jahren:

1906
1907
1908
1909
1910
1911
1912
1913
1914
1915
1919
1920
1921
1922
1923
1924
Falkenau24,151.227 27,062.11527,877.856 27,678.09227,286.508 27,756.63129,766.186 30,942.46126.185.225 28,646.22037,807.842 44,405.53845,281.374 36,597.85229,176.895 34,436.027
Elbogen8,807.866 9,406.1729,341.314 9,005.9489,035.371 9,183.4859,167.619 10,031.8008,684.949 7,929.408
Zusammen32,959.093 36,468.27837,219.170 36,684.04036,321.879 36,940.11638,933.805 40,974.26134,870.174 36,575.62837,807.842 44,405.5345,281.374 36,597.85229,176.895 34,436.027
Komotau14,573.482 16,361.19716,049.801 16,256.87115,440.115 15,788.02018,239.557 19,479.11716,346.301 14,694.26417,040.932 23,361.24724,722.330 21,571.03919,052.734 26,734.674
Brüx123,448.786 134,329.760 139,341.271134,858.515 130,138.090 129,184.562133,948.591 139,262.731 118,553.014102,986.489 87,916.26697,194.902 107,932.031 102,460.41187,420.557 111,373.519
Teplitz29,212.658 30,029.79829,045.633 27,795.58226,124.351 25,932.06226,366.977 27,328.57325,363.056 24,584.48626,171.999 29,279.15430,830.826 26,906.91122,526.939 25,927.741
Zusammen167,234.926 180,720.755 184,436.705178,910.968 171,702.556 170,904.644178,555.125 186.070.421 160,262.371142,265.239 131,129.197 149,835.303163,535.187 150,938.361 129,000.230164,035.934
In den 5 Bezirken Zusammen 200,194.019 217,189.042221,655.875 215,595.008 208,024.435207,844.760 217,488.930 227,044.682195,232.545 178,840.867 168,937.039194,240.371 208,816.561 187,536.213158,177.125 198,471.961
Der Durchschnittliche Wert eines metrischen Zentners am Erzeugungsort betrug in Hellern:
-
-
48.26
48.31
48.90
46.89
47.33
-
49.64
56.42
33.05
74.00
90.40
81.17
66.37
60.10


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