Nach diesen einleitenden Worten, welche das
Verständnis für die weiteren Ausführungen vermitteln,
soll im weiteren auf die mit dem Kohlenabbau im Zusammenhang stellenden
Folgeerscheinungen und ihre Rückwirkung auf die Landwirtschaft
eingegangen werden. Mit Rücksicht auf den wenig voneinander
abweichenden geologischen Aufbau der beiden Teilbecken äußern
sich diese Erscheinungen in gleicher oder: doch ähnlicher
Weise, Infolge der zumeist bedeutenden Flözmächtigkeit
der Lagerungsverhältnisse der geringen Mächtigkeit und
Beschaffenheit des Deckgebirges sowie der sich hieraus ergebenden
Abbaumethoden ist ein rationeller Abbau - Betrieb ohne Beschädigung
der Erdoberfläche und daher auch der landwirtschaftlichen
Grundstücke unmöglich. Die Art und der Umfang dieser
Beschädigungen hängt mit der in den einzelnen Revierteilen
in Anwendung gelangenden Abbaumethoden zusammen. Bei Tagbau artet
diese Beschädigung in eine vollständige Verwüstung
der in Anspruch genommenen Flächen aus. Bei tiefbaumäßiger
Ausförderung des Flözes richtet sich die Inanspruchnahme
der Erdoberfläche und somit auch die Größe des
entstandenen Schädens nach der Gebirgsart der Hangenschichten,
der Teufe, der Flözlagerung und der Art des Abbaues, Diese
Schäden finden ihre Ursache in den gänzlichen oder teilweisen
Zusammenbrechen des die ausgekohlten Flözräume überlagernden
Deckgebirges. Dieses Zubruchegehen äußert seine Wirkung
auf die Oberfläche je nach den vorhandenen Umständen
in größerem oder kleinerem Umfange. Nach dem Grad dieser
Einwirkung können 3 Kategorien von Flurschäden unterschieden
werden:
1. große Flurschäden in Form von
Pingenbildungen,
2. mittelgroße Flurschäden als muldenförmige
Terrainabsenkungen,
3. kleine Flurschäden, als gleichmäßig
verlaufende Senkungen, die auf die Bebauung der Grundstücke
ohne nennenswerten Einfluß sind.
Durch das Zubruchegehen des Deckgebirges wird
auch der Zusammenhang der Wasserführenden Sand- und Schotter-
schichten gestört, welcher Umstand auf die bestehenden natürlichen
Grundwasserverhältnisse einen störenden Einfluß
ausübt. Auf diese Weise wurden innerhalb weniger Jahrzehnte
weite, ihrer früheren Fruchtbarkeit und landwirtschaftlicher
Schönheit wegen bekannte Gebiete in eine Wüste verwandelt,
in welcher neben vielen tiefen Abgrünen mächtige Haldenablagerungen
sich befinden, wo ausgedehnte, vielfach unter Wasser stehende
Senkungsgebiete mit weiten Verbruchsflächen abwechseln, innerhalb
welcher sich zahllose bis 15 m tiefe, häufig mit Wasser gefüllte
Pingen aneinanderreihen. Derartige mit stagnierendem Wasser gefüllte
Trichter und Senkungen, die sich häufig in unmittelbarer
Nähe der Ortschaften befinden, verbreiten, besonders während
der wärmeren, an Niederschlägen armen Jahreszeit Ausdünstungen,
die mit den hiebei ausgelösten Fäulnisprozessen eine
ständige Gefahr für die Gesundheit der Bewohner bilden,
Qualmende Löschhalden bedecken große Flächen landwirtschaftlichen
Kulturbodens, welche im Verein mit den in den Tagbauen zurückgebliebenen
und in Brand geratene Flözresten die Luft in weitem Umkreise
verpesten, die umliegenden Äcker und Wiesen und Obstgarten
gefährden und die Einwohner belästigen. Auf den mit
Abraumdeponien und mit totem Boden überdeckten Flächen
entwickeln sich ausgedehnte Unkrautfelder, welche ein üppiges
Fortkommen zeigen und auch die benachbarten Fluren der Gefahr
der Verunkrautung aussetzen, Aber nicht nur die durch den Abbau
unmittelbar berührten Flächen werden, soweit sie infolge
Zerstörung der landwirtschaftlichen Benützung nicht
vollständig entzogen werden, in ihrem Ertrage geschwächt,
sondern es werden durch die Entziehung des Grundwassers, bezw.
andererwärts wieder durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels
auch die an die Abbaue angrenzenden Grundstücke in ihrem
Ertrage beeinflußt.
Neben diesen die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit
unmittelbar in Mitleidenschaft ziehenden schweren Schädigungen
tritt als weitere Folgeerscheinung des Abbaubetriebes eine lange
Reihe als indirekt Schäden zu kennzeichnende, die landwirtschaftlichen
Betriebe, aber auch die weitere Öffentlichkeit berührende
Benachteiligungen auf.
Hiezu gehört die Entziehung des Grund-
und Brunnenwassers; welche die Gemeinden nötigt, kostspielige
Wasserleitungen zu errichten, die Unterbauung oder der Abbau von
Kommunikationen, wodurch der Verkehr erschwert wird, die Beeinflussung
des Abflußvermögens von Bächen und sonstigen wasserführenden
Gerinnen, die Beschädigung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden,
die durch die Bemessung von Schutzpfeilern verursachte Einschränkung
der natürlichen Entwicklung der Ortschaften u. s. w. Durch
ständige Abverkäufe von Grundstücken und Parzellen
teilen für Abbauzwecke wird das Ausmaß der zu den einzelnen
Wirtschaften gehörigen Flächen verringert, das Wirtschaftsinventar
kann nicht vollständig ausgenützt werden, In zahlreichen
Katastralgemeinden haben diese Besitzänderungen derart an
Umfang zugenommen, daß an Stelle der anfänglichen Zerstückelung
des mittleren bäuerlichen Grundbesitzes im Laufe der Jahre
ein vollständiges Aufsaugen getreten ist. Es darf jedoch
nicht übersehen werden, daß der Bergbau die Grundlage
für die Entstehung einer aufblühenden steuerkräftigen
Industrie in diesem Gebiete geschaffen hat, deren Steuerleistung
zur Entwicklung einer grossen Anzahl von Gemeinwesen beitrug,
Der Zuzug der Industrie und Bergarbeiter hatte ein Ansteigen der
Preise landwirtschaftlicher Produkte zur Folge, Die erhöhte
Bautätigkeit zeitigte eine Wertsteigerung von Grund und Baden,
welche Vorteile auch der landwirtschaftlichen Bevölkerung
zu Gute kommen. Aber auch bei der Benützung, bezw. der Beschädigung
des landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch den Bergbau wird
der Eigentümer bis zu einem gewissen Grade schadlos gehalten,
wenn sich auch bei der Feststellung der Höhe der Entschädigung
in vielen Fällen Meinungsverschiedenheiten ergeben; die nicht
selten die Ursache langjähriger Prozesse bilden. Nicht entschädigt
dagegen sind die Allgemeinheit und insbesondere die öffentlichen
Interessen jener Gebiete, die unter den Nachwirkungen des Bergbaues
am meisten zu leiden haben, denn trotz der nicht zu unterschätzenden
Vorteile, welche der Bergbau zu bieten vermag, hat er eine große
Anzahl von Übeln und Nachteilen mit sich gebracht, deren
Beseitigung und künftige Verhütung die vornehmste Aufgabe
nicht nur der die Landwirtschaft vertretenden Interessentenkreisen;
sondern der gesamten Öffentlichkeit bilden sollte. Ein Beweis
dafür, daß an der Lösung dieser Frage nicht allein
die Landwirtschaft, oder einzelne Fachkreise interessiert sind,
sondern die Allgemeinheit, bildet die während des Krieges
durch den Lebensmittelmangel hervorgerufene Notlage, welche sich
in den im Bergbaugebiete gelegenen Bezirken bis zur höchsten
Not steigerte, wo neben einer Übervölkerung noch eine
ausgedehnte Fläche landwirtschaftlichen Kulturbodens durch
den Bergbau der Produktion entzogen wurde. Die große volkswirtschaftliche
Bedeutung, welche der Landwirtschaft und dem Bergbau zukommt,
fordert, dass die zwischen diesen beiden Interessentengruppen
entstandenen und noch entstehenden Unstimmigkeiten (Zusammenstösse)
beseitig und die Möglichkeit geschaffen werde; daß
beide Betriebe; ohne sich gegenseitig zu hemmen oder zu schädigen,
nebeneinander bestehen können, Insbesondere ist es notwendig
Mittel und Wege zu finden; welche geeignet sind; die bisher der
Landwirtschaft zugefügten Schäden zu beseitigen und
die weiteren Schadenswirkungen auf ein erträgliches Mindestmaß
einzuschränken. Dieses Ziel zu erreichen; ist Aufgabe der
Wiederurbarmachungsaktion.
;Dem seitens der interessierten Kreise Wiederholt
vorgebrachten Wunsche Rechnung tragend, wurde im Jahre 1908 im
Einvernehmen mit dem Ackerbauministerium und dem Landesausschuß
für Böhmen eine Wiederurbarmachungsexpositur errichtet,
Welche zunächst damit beauftragt wurde, ein Verzeichnis der
vom Bergbau beschädigten Grundstücke, und zwar vorerst
in den Bezirken Aussig, Teplitz, Dux, Brüx, Komotau und Kaaden
auszuarbeiten, Diese Vorarbeiten wurden im Jahre 1911 auch auf
das Falkenauer, Elbogener Bergbaugebiet ausgedehnt. Auf Grund
des Ergebnisses der am 27. Mai 1910 bei Präsidium des Landeskulturrates
in Prag in Gegenwart der Vertreter der Staats- und Landesbehörden
und Bergbauinteressenten und von Vertretern der Landwirte abgehaltenen
Beratung wurde die Aufgabe der genannten Expositur wesentlich
erweitert und ihr unter anderem auch die Aufgabe zugewiesen, das
ausgearbeitete Verzeichnis in Übersicht zu halten, Wiederurbarmachungspläne
vorzubereiten und auszuführen, den vom Bergbau außer
den Flurenschäden verursachten Schäden die notwendige
Aufmerksamkeit zu widmen u. s. w.
Nach den seitens der Expositur durchgeführten
Erhebungen, welche karthographisch und statistisch ausgewertet
und so weit es die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse
erlaubten, auch ergänzt wurden, sind in den oben genannten
6 Bezirken 134 Gemeinden, im Falkenauer-Elbogener Teilbecken 45
Gemeinden, in deren Bereich durch den Bergbau geschädigte
Grundstücke vorkommen. Die beschädigte Fläche beträgt
rund 10.400 ha, bezw. 2,700, daher insgesamt 13.100 ha. Vollständig
verwüstet ist ein Ausmaß von 2.600 ha, bezw. 700 ha,
in welchem Ausmaße die Flächen der im Betrieb befindlichen
Tagbaue nicht einbegriffen sind. In einzelnen Gemeinden, z. B.
in Dux, Ladowitz (Bez. Dux) wurde da anbaufähige Ausmaß
innerhalb der letzten 25 Jahren um 30,5% herabgemindert. Von der
vollständig vewüsteten Fläche gehören dem
Kleingrundbesitz 24, bezw. 23% an, das übrige Ausmaß
befindet sich in dem Besitz der Bergbautreibenden und des Großgrundbesitzes.
Die weitgehendsten Verwüstungen werden
durch Tagbaue verursacht, Gegenwärtig sind im engeren nordwestböhmischen
Braunkohlengebiete rund 60 Tagbaue, mit einer Fläche von
cca 470 ha im Betrieb, außerdem sind 45 aufgelassene Tagbaue
mit einem Flächenausmaß von 190 ha vorhanden. Die Zahl
der im Betrieb befindlichen Tagbaue in Falkenau-Elbogener Gebiete
beträgt bei einer Fläche von 91 ha 15, jener der aufgelassenen
Tagbaue 41 mit einer Fläche von 70 ha. Mit Haldenmaterial
ist eine Fläche von 230 ha, bezw. mit 140 ha bedeckt. Die
Maßnahmen, welche zur Anwendung gelängen sollen, um
die durch den Bergbau beschädigten Flächen der Produktion
wieder zuzuführen, richten sich nach der Art und dem Umfange
der verursachten Beschädigungen, nach der Bodenschaffenheit,
den örtlichen Verhältnissen u. s. w. und bestehen:
1.) in Einebnungen,
2.) in Entwässerungen,
3.) in Aufforstungen,
4.) in der Anlage von Obstgärten und Korbweidenkulturen,
5.) in der Anpflanzung von Halden.
Diese Wiederurbarmachungsarten lassen sich
in vielen Fällen nur nach vorausgegangener Regulierung von
Wasserläufen durchführen, Mittels Einebnung sollen in
erster Reihe Pingengebiete, und zwar durch Absenkung des unberührt
gebliebenden Gebietes wiederurbar gemacht werden, doch muß
mit Rücksicht auf den jeweiligen Gral der Verwüstung
der. angestrebte Zweck mit der Höhe der hiebei aufzuwendenen
Geldmittel in Einklang gebracht werden. Im anderen Falle wird
eine weniger kostspielige Wiederurbarmachungsart, wie die Aufforstung,
die Anlage vom Obstgärten u. s. w. platzgreifen müssen.
Mittels Entwässerung sollen Senkungsgebiete wieder urbar
gemacht werden, welche entweder vollständig unter Wasser
stehen, oder deren Grundwasserstand sich infolge der Einwirkung
des Abbaues auf eine solche Höhe einstellte, die dem Gedeihen
von Kulturpflanzen entweder abträglich ist oder das Wachstum
überhaupt in Frage stellt. Nach den durchgeführten Erhebungen
wurde bisher, und zwar zumeist durch Einebnung eine Fläche
von 1050 ha im ganzen nordwestböhmischen Braunkohlengebiete
wieder urbar gemacht. Hievon entfällt auf die mit Zuhilfenahme
von Kriegsgefangenen in den politischen Bezirken Dux und Komotau
in den Jahren 1915, 19l6 wiederurbar gemachten Fläche ein
Ausmaß von cca 140 ha. Durch bloße Einebnung durchzuführende
Wiederurbarmachungen bedürfen keiner nennenswerten technischen
Vorarbeiten. Sobald jedoch die Notwendigkeit der Durchführung
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen hinzutritt, müssen
die damit im Zusammenhange stehenden technischen und wasserrechtlichen
Fragen einer Lösung zugeführt werden. Wiederurbarmachungen
dieser Art wurden in den Gemeinden Serbitz (Bez. Teplitz) und
Wicklitz (Bez. Aussig) vorbereitet.
Aufforstungen wunden bisher zum Teil von den
Bergbautreibenden in den Gemeinden Tschausch und Triebschitz (Bez.
Brüx), Königswarth (Bez. Falkenau), zum Teil von diesen
im Einvernehmen mit den Bezirksforstinspektionen und dem Landeskulturrate
in den Gemeinden Seestadtl (Bez. Komotau), Bartelsdorf (Bez. Komotau),
Tschausch, Triebschitz (Bez. Brüx) und Weisskirchlitz (Bez.
Teplitz) durchgeführt. Die starke Rauch- und Abgasentwicklung
hat zur Folge, daß im Brauskohlengebiet Nadelhölzer
nur schwer zur Entwicklung gelangen können. Aber auch unter
den Laubhölzern muß eine richtige Auswahl getroffen
werden. Es erweist sich als besonders vorteilhaft, Pflanzenmaterial
für Aufforstungszwecke zu benützen, welches in der Nähe
des künftigen Standortes herangezogen wurde.
Das bisher wieder urbar gemachte Flächenausmaß
bildet nur einen kleinen Bruchteil des beschädigten Gesamtflächenausmasses.
Die Ursache dafür, daß solche Arbeiten bisher im größeren
Maßstabe nicht durchgeführt werden konnten, und insbesondere
die Tätigkeit der Wiederurbarmachungsexposition sich mehr
auf die Sammlung und Ergänzung des statistischen Materiales
beschränken mußte, sind verschiedener Art. Ein Hindernis
bildet die Deckung des Aufwandes insbesondere bei der Wiederurbarmachung
von Grundstücken, welche sich in den Händen des Kleingrundbesitzes
befinden. Die mißliche Tage, in welcher sich unsere Kleinlandwirte
vor dem Kriege befanden, sowie die relativ bedeutenden Kosten,
welche mit der Wiederurbarmachuns zumeist verbunden sind, setzen
eine über den Rahmen von Meliorationsunterstützungen
hinausgehende Förderung solcher Arbeiten voraus. Ein weiteres
Hindernis, welches geeignet ist, die Wiederurbarmachungstätigkeit
zu erschweren, besteht in dem schon erwähnten Vorbehalte
der Bergbautreibenden, bereits abgebaute Grubenfelder einem nochmaligen
späteren Abbau zu unterziehen. Inwieweit diese Einwendungen
gerechtfertigt sind, ließe sich nur von Fall zu Fall durch
die zuständigen Revierbergämter feststellen, jedenfalls
müssen aber die seitens der Bergbautreibenden gemachten Vorbehalte
in den meisten Fällen als zu weit gehend bezeichnet werden.
Daß der Bergbau mit geringen Ausnahmen der Wiederurbarmachung
nicht jenes Interesse beimißt; welches ihr vermöge
der großen wirtschaftlichen Bedeutung zukommt, geht schon
daraus hervor, daß der größere Anteil der bisher
wieder urbar gemachten Fläche dem Kleingrundbesitz angehört.
Der Bergbautreibende erblickt in der Anlage
von Kapitalien für Bergbauzwecke eben eine, günstigere
Geldanlage, als für die verhältnismäßig kostspielige
mehr im Interesse der Allgemeinheit gelegene Wiederurbarmachung.
Die Bergbautreibenden, in deren Eigentum sich
der größte der beschädigten Flächen befindet,
erschweren die Wiederurbarmachung aber auch dadurch daß
sie den Verkauf solcher Flächen an Gemeinden oder Privatinteressenten
überhaupt ablehnen oder Preise hiefür verlangen, welche
den Wert dieser Grundstücke bei weitem übersteigen.
Zur restlosen Verwirklichung der Wiederurbarmachungsbestrebungen,
d. i. zur tunlichsten Beseitigung aller bisher durch den Bergbau
verursachten und Hintanhaltung oder doch Milderung der durch den
weiteren Abbau noch zu gewärtigenden Flur- und sonstigen
Schäden, fehlen gegenwärtig noch immer die notwendigen
Voraussetzungen. Soll dieses Ziel erreicht werden, dann darf nicht,
wie bisher, die Durchführung von Wiederurbarmachungen dem
guten Willen oder dem Antrieb des Einzelnen überlassen werden,
sondern es muß eine allgemeine, auf gesetzlicher Grundlage
fußende, Wiederurbarmachungspflicht, bezw. ein Zwang, die
durch den Bergbau verursachten Schäden wieder gutzumachen,
eingeführt werden.
Im Nachfolgenden sollen auf Grund der vom technischen
Büro des Landeskulturrates ermittelten Daten über das
beschädigte Flächenausmaß, sowie des Bodenertrages
jene Verluste ermittelt werden, welche infolge des Kohlenabbaues
in nordwestböhmischen Braunkohlengebiete aus der vollständigen
Ertragslosigkeit der verwüsteten, bezw. der verminderten
Ertragsfähigkeit der beschädigten Fläche alljährlich
entstehen:
Von der beschädigten Fläche per 10.400
ha wurden vor der Beschädigung bebaut in ha mit
1560 | 2080 | 1560 | 1040 | 520 | 2600 | 10.40 | 10.400 | |
Durchschnittserträgnis pro 1 ha in mq | 17.5 | 16 | 18 | 16.5 | 100 | 320 | 52 | |
Gesamterträgnis in mq | 27.300 | 33.280 | 28.080 | 17.160 | 52.000 | 83.200 | 54.080 | |
Preis pro 1 mq Kè | 235 | 210 | 180 | 140 | 110 | 23 | 55 | |
Gesamt- Wert Kè | 6415.500 | 6988.800 | 5054.400 | 2230.800 | 5720.000 | 1913.600 | 294.400 | 31,469.100 |
Durchschnittserträgnis in Kè
pro 1 ha daher 31,469.100 : 10.400 = 3.025 Kè.
1.) Vollständig verwüstet 2600 ha ergibt einen Verlust von | 7,865.000 | |
2.) eine 75%ige Entwertung 2200 ha ergibt | (2200 X 3025) X 75% | 4,911.250 |
3.) eine 50%ige Entwertung 2600 ha ergibt | (2600 X 3025) X 50% | 3,932.500 |
4.) eine 25%ige Entwertung 3000 ha ergibt | (3000 X 3025) X 25% | 2,268.750 |
19,057.500 |
Im Falkenau-Elbogener Revier sind die Verluste
verhältnismäßig geringer, da die Erträge
bei der hohen Lage sowie der minderen Qualität des Bodens
weit niedriger sind, als im engeren nordwestböhmischen Braunkohlengebiete.
Bei einer vollständig verwüsteten Fläche von 700
ha und einem 35% verminderten Ertragswerte pro 1 ha ergibt sich
1.) ein Verlust von | (700 X 1965) | 1,375.500 Kè |
2.) für weitere 400 ha eine 75%ige Entwertung | (400 X 1965) X 75% | 589.500 Kè |
3.) für weitere 700 ha eine 50%ige Entwertung | (700 X 1965) X 50% | 666.750 Kè |
4.) für weitere 900 ha eine 25%ige Entwertung | (900 X 1965) X 25% | 442.125 Kè |
3,073.875 Kè |
Der infolge der Beschädigung durch den
Kohlenabbau alljährlich sich ergebende Minderbetrag im nordwestböhmischen
Braunkohlengebiete kann daher mit insgesamt:
(19,057.500 + 3,073.875) = 22,131.375
Kè, d. i. rund 22 Millionen Kronen
veranschlagt wenden, eine ungeheure Summe, welche der Volkswirtschaft
alljährlich entzogen wird. Zu diesen in bestimmten Werten
zum Ausdrucke gelangenden Verlusten kommen noch weitere Nachteile,
welche als ein Folge der Wirkung des Abbaues bezw. der Verminderung
der Anbaufläche zu bezeichnen sind. Hiezu gehören die
geringere Steuerleistung der landwirtschaftlichen Betriebe die
verminderte Viehhaltung und Fleischproduktion, die schwierige
Versorgung des Industriegebietes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
verminderte Arbeitsgelegenheit usw. Vergleicht man die oben ermittelten
Erzeugnis- bezw. Wertverluste mit den alljährlich aus dem
Auslande zur Einfuhr gelangenden Getreide-Mehl-, Fett- und Fleischerzeugnissen,
so sieht man, daß diese einen großen Teil der eingeführten
Werte darstellen. Gelingt es daher, den vom Bergbau beschädigten
Grundstücken ihre frühere Ertragsfähigkeit auch
nur zum Teil wieder zurückzugeben, so bestände die Möglichkeit
die Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in bedeutendem
Maße vom Auslande unabhängig zu machen.
Diese Erwägungen, sowie der Umstand; daß
die Zukunft der Landwirtschaft dieses vor Beginn des Braunkohlenbergbaues
wohlhabenden Landstriches auf einer im großen Maßstabe
durchzuführenden Rekultivierung des durch den Bergbau verwüsteten
Grundbesitzes beruht, läßt erwarten; daß dieser
Aktion seitens aller berufenen Kreise jene Würdigung zuteil
werde, welche ihr vermöge ihrer über die Grenze des
eigentlichen Gebietes hinaus reichenden Bedeutung gebührt.
Unter den voranstehenden Gesichtspunkten erfolgte die Abfassung
des beiliegenden Entwurfes eines Wiederurbarmachungsgesetzes,
in welchem sowohl die bergbaulichen als auch technischen und finanziellen
Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung
der Wiederurbarmachung der vom Bergbau im nordwestböhmischen
Braunkohlengebiete verwüsteten Grundstücke Berücksichtigung
gefunden haben.
Berg-Hauptmannschaff
Revierbergamt
Falkenau | 24,151.227 | 27,062.115 | 27,877.856 | 27,678.092 | 27,286.508 | 27,756.631 | 29,766.186 | 30,942.461 | 26.185.225 | 28,646.220 | 37,807.842 | 44,405.538 | 45,281.374 | 36,597.852 | 29,176.895 | 34,436.027 |
Elbogen | 8,807.866 | 9,406.172 | 9,341.314 | 9,005.948 | 9,035.371 | 9,183.485 | 9,167.619 | 10,031.800 | 8,684.949 | 7,929.408 | ||||||
Zusammen | 32,959.093 | 36,468.278 | 37,219.170 | 36,684.040 | 36,321.879 | 36,940.116 | 38,933.805 | 40,974.261 | 34,870.174 | 36,575.628 | 37,807.842 | 44,405.53 | 45,281.374 | 36,597.852 | 29,176.895 | 34,436.027 |
Komotau | 14,573.482 | 16,361.197 | 16,049.801 | 16,256.871 | 15,440.115 | 15,788.020 | 18,239.557 | 19,479.117 | 16,346.301 | 14,694.264 | 17,040.932 | 23,361.247 | 24,722.330 | 21,571.039 | 19,052.734 | 26,734.674 |
Brüx | 123,448.786 | 134,329.760 | 139,341.271 | 134,858.515 | 130,138.090 | 129,184.562 | 133,948.591 | 139,262.731 | 118,553.014 | 102,986.489 | 87,916.266 | 97,194.902 | 107,932.031 | 102,460.411 | 87,420.557 | 111,373.519 |
Teplitz | 29,212.658 | 30,029.798 | 29,045.633 | 27,795.582 | 26,124.351 | 25,932.062 | 26,366.977 | 27,328.573 | 25,363.056 | 24,584.486 | 26,171.999 | 29,279.154 | 30,830.826 | 26,906.911 | 22,526.939 | 25,927.741 |
Zusammen | 167,234.926 | 180,720.755 | 184,436.705 | 178,910.968 | 171,702.556 | 170,904.644 | 178,555.125 | 186.070.421 | 160,262.371 | 142,265.239 | 131,129.197 | 149,835.303 | 163,535.187 | 150,938.361 | 129,000.230 | 164,035.934 |
In den 5 Bezirken Zusammen | 200,194.019 | 217,189.042 | 221,655.875 | 215,595.008 | 208,024.435 | 207,844.760 | 217,488.930 | 227,044.682 | 195,232.545 | 178,840.867 | 168,937.039 | 194,240.371 | 208,816.561 | 187,536.213 | 158,177.125 | 198,471.961 |
Der Durchschnittliche Wert eines metrischen Zentners am Erzeugungsort betrug in Hellern: |