Preklad ad 1235/XXV.

Antwort

des Ministers für Landwirtschaft

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit der Nichtbeherbergung der Abbrändler im Schlosse Schlackenwerth (Druck 1032/XV).

Die staatliche Forst - und Domänenverwaltun in Schlackenwerth bei Karlsbad verwaltet tatsächlich, wie im Abs. 4 der Interpellation angeführt ist:

1. das Schloßgebäude,

2. das Gebäude "Weißer Hoff" (das ehemalige "Prinzengebäude") und

3. neben den Amtsgebäuden noch einige kleine Arbeiterhäuser, die allerdings von den Arbeitern der Vewaltung bewohnt sind.

Nach der Stiftungsurkunde vom 19. März 1802, die vom böhmischen Landesgubernium in Prag am 6. Mai 1802 bestätigt und in der Landtafel am 1. Juli 1802 tom. 475.Inst. sub Lit. P 30 eingetragen ist, ist das Patronat des Spitals und seine Verwaltung der staatlichen Forst - und Domänenverwaltung in Schlackenwerth zugesichert.

Im Schloßgebäude wohnen:

1. der Vorstand der genannten Verwaltung Forstrat Zima, der 5 Zimmer mit Küche, Speis und Badezimmer benützt,

2. der Buchhalter K. Siegel,

3. der Förster V. Hansel,

4. die Hilfskraft Stanislav Hüml,

5. der Gendarmeriewachtmeister Petrasek,

6. die Witwe Giesl,

7. die Witwe M. Schmidt und

8. die Witwe Kaderschafek,

9. Ferner ist im Schloßgebäude die Volksschule mit cechoslovakischer Unterrichtssprache und

10. der cechische Kindergarten untergebracht.

11. Endlich wohnt dort die Dienstperson des Vereines "Soziale Fürsorge der Staatsbeamten in Prag", welchem Vereine alle übrigen verbleibenden Räumlichkeiten mit Vertrag vom 21. April 1922 vermietet worden sind.

In dem Gebäude "Weißer Hoff" (dem ehemaligen Prinzengebäude) wohnt der Gärtner, die übrigen Räume sind für die Saisonarbeiter vorbehalten, die in der Zeit der intensiven Feldarbeit vorübergehend in Unterbrand beschäftigt und daselbst vorübergehend in dem Arbeitsgebäude bei der staatlichen Molkerei untergebracht sind. Die Räume im Gebäude "Weißer Hoff" sind mit Rücksicht auf ihren Zustand zu dauernder Bewohnung ohne kostspielige Adaptierungen ungeeignet.

Die Reservewohnung in dem angeführten Gebäude ist für die vorübergehende Unterbringung auswärtiger Handwerker, der Heizer der Dreschmaschine u. ä., die von Fall zu Fall beschäftigt werden bestimmt.

Daß nach dem Brande in der Amtsstelle der Forst - und Domänenverwaltung zwei Deputationen vorgesprochen haben, ist richtig.

An der Spitze der einen Deputation, die Wohnungen im Schloße verlangte, stand der Gemeindesekretär O. Reinwarth. Wohnungen konnten ihr jedoch nicht zugeteilt werden, weil im Schlosse keine freien Räumlichkeiten vorhanden waren.

Als nun bald darauf in die Amtsstelle der Forstund Domänanverwaltung in Schlackenwerth der auswärtige Abbrändler, Briefträger Georg Tousek, mit einer besonderen Emfehlung vom Gemeindesekretär O. Reinwarth vorsprach, wurde ihm nach sorgfältiger Erwägung für seine viergliedrige Familie von dem Forstrat Zima im Spitalgebäude ausdrücklich provisorisch ein Raum, der damals frei war, zugewiesen.

Der zweiten Deputation, die nicht lange nachher neuerdings Wohnungen reklamierte, wurde noch eine Räumlichkeit im Spitale, die von der Witwe Anna Hain, besetzt war, angewiesen.

Weitere Räume waren nicht da. Als hierauf die Deputation dringend eine weitere Zuteilung von Wohnungen verlangte und die zahlreiche Familie von Karl Stohwasser (7 Mitglieder) in dem staatlichen Gasthause "Beim Francosen" unterbringen wollte, gab die staatliche Forst - und Domänenverwaltung nach längerer Verhandlung hiezu die Zustimmung.

Es wird jedoch bemerkt, daß die staatliche Verwaltung die letzterwähnte Familie in dem Gebäude der Staatsmolkerei in Unterbrand unterbringen wollte und den bezüglichen Antrag der zweiten Deputation stellte, die sich erbot, daß sie das Nähere selbst verhandeln oder K. Stohwasser mit dem Mieter der Molkerei Schwager verhandeln wird. K. Stohwasser nahm aber die Wohnung in der Molkerei aus dem Grunde nicht an, weil er inder Fabrik des Robert Wolf angestellt sie und bei seiner Arbeit nicht von diesem Unternehmen zu entfernt sein könne, obgleich die Molkorei von der Fabrik bloß 20 Minuten entfernt ist.

Im Staatsgasthaus war die Familie des Stohwasser vom 16.-30. Mai 1927 untergebracht. Auf die Beschwerde des Pächters des Staatsgasthauses Lenhart, daß er die genannte Familie nicht im Gasthaus behalten kann, weil sie ihm das Geschäft stört und weil er alle Räume der Theater-Gesellschaft Weber vergeben hat, wurde nach einigen Schwanken auch diese Familie in dem Spital des Großgrundbesitzes Schlackenwerth in der reservierten, nur für Kranke bestimmten Räumlichkeit untergebracht.

Die Unterbringung der Abbrändler im Hospital geschah jedoch mit der Bedingung, daß die Gemeinde der Forst - und Domänenverwaltung die schriftliche Erklärung abgibt, daß alle provisiorisch untergebrachten Abbrändler vor dem Winter 1927 aus dem Spital ausziehen, auf welche Erklärung jedoch die Verwaltung bis zum heutigen Tage vergebens wartet.

Aus dem Angeführten ist ersichtlich,

ad 1. daß die staatliche Forst- und Domänenverwaltung in Schlackenwerth weitere Abbrändler nicht unterbringen kann, weil sie im Schlosse keine freien Räumlichkeiten hat und die RäUme in dem ehemaligen Prinzengebäude unbewohnbar und außerdem für die vorübergehende Unterbringung der auswärtigen Heizer eventuell weiterer erforderlicher Handwerker reserviert sind.

ad 2. Alle Forst- und Domänenverwaltungen sind Geschädigten aus dem Orte und aus der Umgebung stets nach Möglichkeit entgegenkommen und kommen ihnen weiter entgegen, allerdings im Rahmen ihrer Befugnis. Das hat auch die Forst- und Domänenverwaltung in Schlackenwerth getan, die zu einer weiteren Bereitwilligkeit gegenüber den Abbrändlern aus den obenangeführten Gründen nicht in der Lage ist.

ad 3. Die Übergabe der Verwaltung des Spitals an das Stadtamt in Schlackenwerth ist aus prinzipiellen Gränden untunlich.

Prag, den 13. Oktober 1927.

Der Minister für Landwirtschaft:

Dr Srdinko m. p.

Preklad ad 1235/XXVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Pohl und Genossen

wegen Behinderung der Sammlungen für die englischen Bergarbeiter (Druck 358/IV).

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen dürfen öffentliche Sammlungen nur nach vorhergehender amtlicher Bewilligung veranstaltet werden, und es ist die Pflicht der politischen Behörden, die Vornahme von Sammlungen ohne Bewilligung zu untersagen, ihren Ertrag zu konfiszieren und gegen die Sammler einzuschreiten.

Die Erteilung der Bewilligung zu Sammlungen - wie dies die Sammlung zu Gunsten der englischen Bergarbeiter ist - deren Entrag humanen oder kulturellen Zwecken außerhalb des Staatsgebietes zufallen soll ist dem Ministerium des Innern vorbehalten, an das jedoch ein Ansuchen um die Bewilligung einer solchen Sammlung nicht gelangt ist.

Wenn somit die unterstellten politischen Behörden Erhebungen über die ohne amtliche Bewilligung veranstaltete öffentliche Sammlung gepflogen haben, dann haben sie nur die ihnen von den geltenden Vorschriften auferlegte Pflicht erfüllt.

Prag, den 20 Oktober 1927.

Der Minister des Innern:

Èerný m. p.









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